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Alternativen zum Biozid-Einsatz: Reduzierung der Verwendung von Bioziden – Prüfung von Alternativen zum Biozid-Einsatz

Das Projekt beschreibt ein Konzept zur qualitativen Bewertung biozidfreier Alternativen mittels nachvollziehbarer Kriterien. Anhand konkreter Beispiele werden biozidfreie Alternativen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Konkurrenzfähigkeit mit Bioziden verglichen. Biozidfreie Alternativen haben ein hohes Potential zur Reduzierung des Biozideinsatzes, unterliegen jedoch meist keinem Bewertungsverfahren, was ihre Akzeptanz verringert. Durch eine fachliche Bewertung soll die Akzeptanz von Alternativen und deren Verwendung anstelle von Bioziden gefördert werden. Eine positive Bewertung ist Voraussetzung für eine behördliche Empfehlung dieser Alternativen z. B. über das UBA-Biozid-Portal , mit dem die im Chemikalienrecht verankerte Informationspflicht hinsichtlich alternativer Maßnahmen zum Biozid-Einsatz unterstützt wird. Veröffentlicht in Texte | 142/2020.

REACH-Verordnung tritt in Kraft

Die europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie löst bestehende chemikalienrechtliche Regelungen ab und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und konzentrieren.

Bundeskabinett beschließt die erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Am 2. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett die erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung. Im Chemikalienrecht geht es darum, neue Sanktionsnormen zu schaffen. Damit werden Verstöße gegen Vorschriften der EU-Biozid-Verordnung von 2012 mit einer Geldbuße belegt. Dabei geht es um Vorschriften zur Zulassung, Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Biozidprodukten sowie zu Melde-, Informations-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten. Die EU-Vorschriften gelten in Deutschland unmittelbar.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Dienststelle Neubrandenburg

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) als untere Landesbehörden im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU). Die StÄLU sind in enger Zusammenarbeit mit den Landräten und Oberbürgermeistern in ihren Amtsbereichen für den Vollzug bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften der EU aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Zum Amtsbereich Mecklenburgische Seenplatte gehören folgende Städte und Landkreise: * Stadt Neubrandenburg * Landkreis Müritz * Landkreis Demmin * Landkreis Mecklenburg-Strelitz * Landkreis Uecker-Randow (auf dem Gebiet des Abfall-, des Immissionsschutz- und des umweltbezogenen Chemikalienrechts sowie auf dem Gebiet des Abfallrechts auch der Standort der Deponie Stern-Dennin (Landkreis Ostvorpommern)

Amt Wirtschaft

- Wirtschaftsförderung Die Abteilung Wirtschaftsförderung kümmert sich branchenübergreifend um verbesserte Standortbedingungen für Hamburg. Sie stärkt die Ansiedlung von Unternehmen und hilft ihnen, ihre Finanzierungssituation zu optimieren. - Außenwirtschaft Hamburg ist einer der führenden Im- und Exportstandorte des Kontinents. Das Referat Außenwirtschaft entwickelt Strategien und Maßnahmen, damit Unternehmen erfolgreich ausländische Märkte erschließen. - Umweltbezogene Wirtschaftspolitik, technischer Arbeitsschutz Regelungen zum Immissionsschutz, Abfall- oder Chemikalienrecht: das Referat begleitet Gesetzgebungsverfahren mit dem Schwerpunkt Umweltschutz. Dieses geschieht in engem Kontakt zu Verbänden und Unternehmen am Standort Hamburg. - Agrarwirtschaft Die Abteilung Agrarwirtschaft fördert, betreut und entwickelt die Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und die Fischerei, den Gartenbau und die Pferdezucht und sie ist zuständig für den Pflanzenschutz in Hamburg. - Agrarpolitik und Ländlicher Raum Förderung der ländlichen Gebiete und wettbewerbsfähiger Betriebe. - Gartenbau, Land- und Waldwirtschaft Es gilt die überregionale bedeutsamen Obst- und Gemüseanbaugebiete und Land- und Forstwirtschaft zu betreuen. - Jagd, Fischerei und Pferdezucht Hamburg ist eine grüne Stadt ¿ hier kann man jagen, fischen und Pferde züchten. - Planung und Landentwicklung Aufgabe ist es, in der städtebaulichen Planung und durch Flächenmanagement die Belange der Agrarwirtschaft in Einklang mit den Ansprüchen einer wachsenden Stadt zu bringen. - Pflanzenschutz Die Pflanzengesundheitskontrolle und der Pflanzenschutzdienst kontrollieren die vegetabilen Handelsgüter beim Im- und Export ¿ insbesondere im Hafen ¿ und führen Kontrollen nach Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes durch.

Umsetzung des Art. 12 Seveso II Richtlinie

Das Projekt "Umsetzung des Art. 12 Seveso II Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Diese Studie von Ecologic zielte darauf ab, in sechs EU-Mitgliedsstaaten die Umsetzung und den Vollzug von Art. 12 der Seveso II Richtlinie (COMAH (96/82/EC)) zu untersuchen.

Sachstand über die Schadstoffe in Kunststoffen und deren Auswirkung auf ihre Entsorgung

Das Projekt "Sachstand über die Schadstoffe in Kunststoffen und deren Auswirkung auf ihre Entsorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. a) Die Frage über die Vielzahl an Additiven, die bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet werden, ist sehr komplex. In den Kunststoffabfällen sind regelmäßig Abfallfraktionen aufzufinden, die Stoffe enthalten, die bereits nach dem Chemikalienrecht verboten sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat bereits zu dieser Thematik Vorarbeiten geleistet, auf die in diesem Vorhaben zurückgegriffen werden kann. Allerdings hat die ECHA die Stoffe nicht berücksichtigt, deren Verwendung nach der REACH- oder der POP-Verordnung (z.B. Phtalate, Flammschutzmittel wie DecaBDE) bereits einer Beschränkung unterliegen. Diese sollen in dem Vorhaben ebenfalls berücksichtigt werden. Ferner wurde das Voranbringen der EU-Kunststoffstrategie in der 91. UMK aufgegriffen und der Bund beauftragt, hierzu in der 93. und 94. UMK über die Situation von Schadstoffen in Kunststoffen wie beispielsweise Weichmachern (Phthalate, Bisphenol A u. a.) und deren Auswirkungen zu berichten. b) Ziel des Vorhaben ist die Erstellung einer Literaturstudie, um einen Gesamtüberblick zu bekommen über: - die Verwendung von Schadstoffen in den einzelnen Kunststoffen - sofern möglich, das Aufstellen von Mengengerüsten der Schadstoffe in den verschiedenen Anwendungsbereichen der Kunststoffe - das Vorliegen der Einstufung der Schadstoffe in Kunststoffen nach der CLP- bzw. der REACH-Verordnung und der hieraus möglichen resultierenden Beschränkungen.

Vorbereitung der deutschen Berichterstattung nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 850/20014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 20014 über persistente organische Stoffe

Das Projekt "Vorbereitung der deutschen Berichterstattung nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 850/20014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 20014 über persistente organische Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) ist ein persistenter organischer Schadstoff, dessen Verwendung seit der Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen massiv eingeschränkt wurde. In derEUist die Verwendung in der Galvanik für 'nicht dekoratives Hartverchromen in geschlossenen Kreislaufsystemen' erlaubt. Mit dem Ziel, die Emissionen von PFOS in die Umwelt zu minimieren, werden hier die Kennzeichen eines geschlossenen Kreislaufsystems und mögliche Maßnahmen zur Verlängerung der Kreislaufführung beschrieben. Sowohl fluorfreie als auch kurzkettige fluorierte Verbindungen sind in der Diskussion als Ersatzstoffe für PFOS in der Galvanik.

Stäube

Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz lässt sich nicht vollkommen vermeiden. Ziel der „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“, kurz Gefahrstoffverordnung ist es daher, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Wesentliche Elemente sind dabei: 1. Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, 2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsgebot, Minimierungsgebot, Informationspflichten) und 3. Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Substanzen. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen ist Teil des europäischen Chemikalienrechtes und richten sich nach der CLP-Verordnung (1272/2008/EG). Für jeden Arbeitnehmer äußerlich sichtbar sind z.B. die Gefährlichkeitssymbole.

Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Das Projekt hat drei Schwerpunkte: 1) Die Bewertung und der Vergleich von Analyseverfahren für Submikrometer-Plastikpartikel (teilw. inkl. adsorbierter Spurenstoffe) an definierten Referenzpartikeln im Labor, in Laborkläranlagen und in Umweltproben. 2) Bewertung der Auswirkungen der Partikel auf aquatische Umwelt und menschliche Gesundheit. 3) Problemwahrnehmungen und Bewältigungsstrategien in Bezug auf Submikropartikel in der Umwelt in Gesellschaft und Politik sowie Einbindung der Ergebnisse in Rechtssetzungsprozesse. AP 6.1: Analyse und Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen Das UBA führt ein Screening der relevanten Rechtsakte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch und ist im Rahmen des EPA Networks (IG Plastic) an der Entwicklung einer europäischen Plastikstrategie beteiligt und kann die Ergebnisse in die Diskussion einbringen. Auf Basis der im Projekt erstellten Untersuchungskonzepte müssen entsprechende Vorschläge für ein Bewertungskonzept entwickelt werden. AP 6.2: Normungsaspekte im Mikro- und Nanoplastikbereich Zusätzlich wird die Fragestellung der Implementierungsmöglichkeiten auf den Bereich der Normung ausgeweitet. Eine enge Zusammenarbeit mit dem DIN soll auf nationaler Ebene den benötigten Wissensaustausch gewährleisten. Im internationalen Bereich beschäftigt sich das ISO TC 61 mit Normungsarbeiten zu 'Kunststoff und Umwelt'. Sowohl beim DIN als auch beim ISO sind nach der Prüfung der entsprechenden Normen Vorschläge auszuarbeiten, die abschließend in die entsprechenden Gremien eingebracht werden. AP 6.3: Analyse und Bewertung freiwilliger Selbstverpflichtungen Neben Rechtsakten und Normung kann es in diesem Kontext auch andere Maßnahmen geben. Zu diesen zählen zum Beispiel freiwillige Selbstverpflichtungen deren Effektivität und Effizienz bemessen werden müsste. Neben Rechtsakten und Normen bilden diese anderen Maßnahmen den letzten Block, der im Rahmen der rechtlichen Analyse betrachtet wird.

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