Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - umfasst der Begriff der Abfallentsorgung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.
Unter Abfallentsorgungsanlagen verstehen sich Anlagen, die diesem Zweck dienen.
Deponien, Anlagen zur mechanisch-biologischen und thermischen Abfallbehandlung, Anlagen zur Behandlung von Sonderabfall, Anlagen zur Abfallverwertung wie Bauabfallaufbereitungs- und -sortieranlagen, Kompostierungs- und Biogasanlagen, Sortieranlagen für Siedlungsabfälle und Recyclinganlagen.