Die Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV ) regelt den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden. Ziel war eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeit einer Aufnahme neu entwickelter leichtflüchtiger halogenierter organischer Verbindungen in die Auflistung zugelassener Stoffe. Das Ergebnis zeigt: Die derzeit zugelassenen Verbindungen werden aktuell nach wie vor eingesetzt. Die Industrie strebt nicht den Einsatz alternativer halogenierter Kohlenwasserstoffe an. Sollten „neue" Verbindungen in die Liste zugelassener Verbindungen der 2. BImSchV aufgenommen werden, wäre im Vorfeld eine intensive Prüfung ihres Umweltverhaltens notwendig. Veröffentlicht in Texte | 50/2020.
Die 2. BImSchV betrifft, gemäß § 1, die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leicht-flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe oder andere leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen (soweit Lösemittel letztere mit einem Massegehalt von mehr als 1% enthalten) verwendet werden. Im Zuge des vorliegenden Projekts wurde überprüft, ob die Stoffe Tetrachlorethen (PER), Trichlorethen (TRI) sowie Dichlormethan (DCM) nach wie vor für die Verwendung erlaubt sein sollten und ob es neue alternative leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe gibt, die zusätzlich in die Liste der erlaubten Stoffe aufgenommen werden sollten. Es konnte gezeigt werden, dass TRI, PER und DCM nach wie vor in Oberflächenbehandlungslagen und Chemischreinigungs- / Textilanlagen (hier nur PER) eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Anforderungen und Vorgaben für den Einsatz dieser Stoffe, werden diese jedoch nur noch eingesetzt, wenn sonst Reinigungs-, Prozess- und/oder Qualitätsanforderungen nicht erfüllt werden können. Soweit möglich wurden Substitutionen oder Prozessumstellungen bereits vorgenommen. Basierend auf einer Onlinebefragung und Expertengesprächen kann die Industrie für die derzeit notwendigen Einsatzbereiche momentan nicht auf den Einsatz verzichten und strebt keinen Einsatz alternativer, halogenierter Kohlenwasserstoffe an Für den theoretischen Fall, dass eine neue Substanz in die 2. BImSchV aufgenommen werden sollte, ist es wichtig neben der Anwendung von Bewertungskriterien bezüglich des Umweltverhaltens, das Ozonabbaupotential sowie das Treibhauspotential, das Verhalten der Abbauprodukte, Mobilität, Gefährlichkeit aufgrund physikalisch-chemischer Eigenschaften und gefährliche Eigenschaften des Stoffes für den Menschen, die Verwendungsbedingungen, die Prozessbedingungen, ökonomische Aspekte sowie möglichen Entsorgungs- und Recyclingbedingungen mit in die Bewertung einfließen zu lassen. Quelle: Forschungsbericht
Die Datei ist ein Baustein des Altlastenkatasters im Sinne des LBodSchG NW. Sie enthält umfangreiche Daten zur Nutzungsgeschichte der untersuchten Flurstücke. Von der Erfassung bis zur Sanierung werden die einzelnen Schritte begleitet. Diese Datei enthält nähere Angaben zu den chemischen Reinigungen wie: Betreiber der Reinigung, Betriebszeitraum, Art der verwendeten Reinigungsmittel, bisher durchgeführte Untersuchungen, etc.
Das Projekt "Feldstandort: THERIS-I" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Wasserbau durchgeführt. Der erste THERIS-Feldeinsatz erfolgte im Jahr 2003/2004 bei einem CKW-Schadensfall in der ungesättigten Bodenzone (UZ) in einem urbanen, dicht bebauten Gebiet am Standort einer ehemaligen chemischen Reinigung. Dort wurde in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts vornehmlich Tetrachlorethen (PER) in den Untergrund eingetragen. Die Sanierung mit einer konventionellen 'kalten' Bodenluftabsaugung (BLA) scheiterte an der geringen Gaspermeabilität des Untergrunds und an der geringen Schadstoffverfügbarkeit in der Gasphase. Die Schadstoffkonzentrationen im Boden überschritten lokal den Sanierungszielwert von 5 mg/kg TS Boden um mehr als den Faktor 30. Der geologische Aufbau am Standort besteht aus einer sandigen Auffüllung mit Bauschuttbeimengungen, darunter steht bis etwa 2 - 2,5 m u. GOK teils Feinsand, teils schluffiger Sand an. Dieser wird unterlagert von einer etwa 4 bis 4,5 m mächtigen bindigen Sedimentschicht. Darunter steht Mergel an, ab ca. 6,5 m u. GOK dann Mittelsand. Der Flurabstand beträgt ca. 11 m u. GOK. Die höchsten Schadstoffkonzentrationen lagen im unteren Bereich des Mergels und im Schluff vor. Der mit dem THERIS-Verfahren zu sanierende Bereich lag etwa zwischen 4 und 6,5 m u. GOK im Mergel und dem darunter liegenden Schluff. Das Sanierungsfeld hatte eine Grundfläche von ca. 80 m2. Die In-situ-Sanierung mit dem THERIS-Verfahren sollte binnen weniger Wochen abgeschlossen sein. Defacto erfolgte sie binnen zwei Monaten und wurde durch die überwachende Behörde nach drei Monaten THERIS-Betrieb bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt unterschritt die mittlere Bodenkonzentration den Sanierungszielwert um mehr als eine Größenordnung. Die Pilotanwendung des THERIS-Verfahrens war technisch sehr erfolgreich und bewährte sich im Feldeinsatz. Eine Bewertung des ökonomischen und ökologischen Erfolgs findet sich u.a. in (Hiester 2009). Die Sanierungszeit mit dem THERIS-Verfahren wurde gegenüber der prognostizierten Sanierungszeit der 'kalten' BLA um mehr als eine Größenordnung reduziert.
Das Projekt "Minderung der Emission an luftfremden Stoffen beim Sintern durch Uebergang zum Druck- oder Gegendruckverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Institut für Eisenhüttenkunde durchgeführt. Die industriellen Saugzugsinteranlagen emittieren Staub und gasfoermige Schadstoffe. Sie erfordern aufwendige Massnahmen zur Abgasreinigung. Im Institut fuer Eisenhuettenkunde der RWTH Aachen ist gezeigt worden, dass beim Gegendrucksinterverfahren die Gasgeschwindigkeit und damit der Staubaustrag verringert werden koennen, wenn man auf einen Teil der moeglichen Leistungssteigerung verzichtet. Ausserdem werden eine Verringerung des spezifischen Energieverbrauchs und Vorteile hinsichtlich der Emission von Stickoxiden erwartet. Die mechanische und chemische Reinigung unter Druck bietet darueberhinaus noch technische Vorteile. In Experimenten an einer Versuchsanlage wird die Emission bestimmt. Die Entstehung und Entfernung von Staeuben und gasfoermigen Schadstoffen (SO2, HF, CO, NOx) werden ergruendet und die Abhaengigkeit der Schadstoffentstehung von der Verfahrensfuehrung und der Reaktionskinetik eroertert.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Membion GmbH durchgeführt. Membranbioreaktoren (MBR) sind biologische Kläranlagen mit darin eingetauchten Membranfiltern, die als Hohlfaser- oder Plattenmodule ausgeführt sind. Vorteile dieser Technologie sind eine verbesserte Wasserqualität sowie ein geringerer Platzbedarf im Vergleich zu konventionellen Kläranlagen. Derzeit sind die Gesamtkosten der Technik jedoch häufig höher als bei konventionellen Anlagen. Ziel des Projektes ist es, einen neuartigen Hohlfaser-Membranmodul, der die Vorteile von Hohlfasermodulen (Kompaktheit, geringer Luft- und Energiebedarf) mit denen von Plattenmodulen (niedrigere Ansprüche an die Abwasservorbehandlung) kombiniert, in einer neuartigen Konfiguration als Doppeldecker-System zu untersuchen. Dabei werden jeweils zwei Moduleinheiten übereinander mit nur einem gemeinsamen Belüftungssystem darunter montiert. Das Doppeldecker-System ist bisher bekannt aus Plattenmodulen und hat die Vorteile der Reduzierung des Energie- und Platzbedarfs. In einem zunächst geplanten Pilotversuch soll anhand einer Untersuchung der hydrodynamischen Strömungsverhältnisse das Design der bestehenden Modulgeometrie an die Doppeldecker-Konfiguration angepasst und optimiert werden. Anschließend werden die Plattenmodule aus einer Membranstraße einer existierenden MBR-Anlage des Wasserverbandes Eifel Rur durch neuartige Membion-Doppeldecker-Hohlfasermodule ersetzt. Parallel werden in der Pilotanlage die Betriebsparameter der Anlage (Luftzufuhr, TS-Gehalt, chemische Reinigung u.a.) optimiert und auf den Betrieb der Großanlage übertragen. Mit dem Projekt soll die MBR-Technologie weiterentwickelt und die Leistungsfähigkeit und Effektivität des Verfahrens weiter gesteigert werden, so dass die Technik für immer mehr Kläranlagen auch wirtschaftlich attraktiv wird. Damit ist es das Ziel der Projektpartner, einen signifikanten Beitrag zur Ressourcen- und Energieeinsparung sowie zur Qualitätsverbesserung der globalen Wasserressourcen zu leisten.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Membranbioreaktoren (MBR) sind biologische Kläranlagen mit darin eingetauchten Membranfiltern, die als Hohlfaser- oder Plattenmodule ausgeführt sind. Vorteile dieser Technologie sind eine verbesserte Wasserqualität sowie ein geringerer Platzbedarf im Vergleich zu konventionellen Kläranlagen. Derzeit sind die Gesamtkosten der Technik jedoch häufig höher als bei konventionellen Anlagen. Ziel des Projektes ist es, einen neuartigen Hohlfaser-Membranmodul, der die Vorteile von Hohlfasermodulen (Kompaktheit, geringer Luft- und Energiebedarf) mit denen von Plattenmodulen (niedrigere Ansprüche an die Abwasservorbehandlung) kombiniert, in einer neuartigen Konfiguration als Doppeldecker-System zu untersuchen. Dabei werden jeweils zwei Moduleinheiten übereinander mit nur einem gemeinsamen Belüftungssystem darunter montiert. Das Doppeldecker-System ist bisher bekannt aus Plattenmodulen und hat die Vorteile der Reduzierung des Energie- und Platzbedarfs. In einem zunächst geplanten Pilotversuch soll anhand einer Untersuchung der hydrodynamischen Strömungsverhältnisse das Design der bestehenden Modulgeometrie an die Doppeldecker-Konfiguration angepasst und optimiert werden. Anschließend werden die Plattenmodule aus einer Membranstraße einer existierenden MBR-Anlage des Wasserverbandes Eifel Rur durch neuartige Membion-Doppeldecker-Hohlfasermodule ersetzt. Parallel werden in der Pilotanlage die Betriebsparameter der Anlage (Luftzufuhr, TS-Gehalt, chemische Reinigung u.a.) optimiert und auf den Betrieb der Großanlage übertragen. Mit dem Projekt soll die MBR-Technologie weiterentwickelt und die Leistungsfähigkeit und Effektivität des Verfahrens weiter gesteigert werden, so dass die Technik für immer mehr Kläranlagen auch wirtschaftlich attraktiv wird. Damit ist es das Ziel der Projektpartner, einen signifikanten Beitrag zur Ressourcen- und Energieeinsparung sowie zur Qualitätsverbesserung der globalen Wasserressourcen zu leisten.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wasserverband Eifel-Rur durchgeführt. Membranbioreaktoren (MBR) sind biologische Kläranlagen mit darin eingetauchten Membranfiltern, die als Hohlfaser- oder Plattenmodule ausgeführt sind. Vorteile dieser Technologie sind eine verbesserte Wasserqualität sowie ein geringerer Platzbedarf im Vergleich zu konventionellen Kläranlagen. Derzeit sind die Gesamtkosten der Technik jedoch häufig höher als bei konventionellen Anlagen. Ziel des Projektes ist es, einen neuartigen Hohlfaser-Membranmodul, der die Vorteile von Hohlfasermodulen (Kompaktheit, geringer Luft- und Energiebedarf) mit denen von Plattenmodulen (niedrigere Ansprüche an die Abwasservorbehandlung) kombiniert, in einer neuartigen Konfiguration als Doppeldecker-System zu untersuchen. Dabei werden jeweils zwei Moduleinheiten übereinander mit nur einem gemeinsamen Belüftungssystem darunter montiert. Das Doppeldecker-System ist bisher bekannt aus Plattenmodulen und hat die Vorteile der Reduzierung des Energie- und Platzbedarfs. In einem zunächst geplanten Pilotversuch soll anhand einer Untersuchung der hydrodynamischen Strömungsverhältnisse das Design der bestehenden Modulgeometrie an die Doppeldecker-Konfiguration angepasst und optimiert werden. Anschließend werden die Plattenmodule aus einer Membranstraße einer existierenden MBR-Anlage des Wasserverbandes Eifel Rur durch neuartige Membion-Doppeldecker-Hohlfasermodule ersetzt. Parallel werden in der Pilotanlage die Betriebsparameter der Anlage (Luftzufuhr, TS-Gehalt, chemische Reinigung u.a.) optimiert und auf den Betrieb der Großanlage übertragen. Mit dem Projekt soll die MBR-Technologie weiterentwickelt und die Leistungsfähigkeit und Effektivität des Verfahrens weiter gesteigert werden, so dass die Technik für immer mehr Kläranlagen auch wirtschaftlich attraktiv wird. Damit ist es das Ziel der Projektpartner, einen signifikanten Beitrag zur Ressourcen- und Energieeinsparung sowie zur Qualitätsverbesserung der globalen Wasserressourcen zu leisten.
Das Projekt "Globalvorhaben SdT: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. Die 2. BImSchV umfasst die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur Chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe oder andere leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden. Dabei dürfen gemäß § 2 (2) nur drei leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe in technisch reiner Form eingesetzt werden, die umwelt- und gesundheitsschädigend sind und deshalb nur in allseitig geschlossenen Anlagen eingesetzt werden dürfen. Von der Industrie werden zunehmend Halogenkohlenwasserstoffe entwickelt, die nach Aussage der Hersteller geringere Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben sollen. Um solche Stoffe gegebenenfalls im Anwendungsbereich der 2. BImSchV zukünftig verwenden zu können, ist es erforderlich, im Einzelfall Ausnahmen von den Beschränkungen gemäß §2 (2) zu formulieren oder eine sog. Positivliste für neu entwickelte leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe zu erstellen. Hierzu bedarf eines übergreifenden einheitlichen Prüfkonzepts für die Bewertung der Stoffe und der Prüfung der Anwendungsbedingungen. Das Projekt soll auf grundlegende Fragestellungen eine Antwort finden, wie z.B. der Notwendigkeit leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe im Anwendungsbereich der 2. BImSchV und welche Daten in welcher Qualität über einen Stoff vorliegen müssen, um über die Aufnahme dieses neuen Stoffs in die 2. BImSchV entscheiden zu können. Die Ergebnisse des Projektes sind in einem das Projekt abschließenden Fachgespräch zu diskutieren.
Die Wasserwerke der Berliner Wasser Betriebe liegen bis auf das Wasserwerk Buch im Warschau-Berliner Urstromtal bzw. in der Havelrinne. Die Eigenwasserversorgungsanlagen sind über das ganze Stadtgebiet verstreut. Das Wasserwerk Stolpe liegt in Brandenburg. Es wird von den Berliner Wasser Betrieben unterhalten und ist für die Trinkwasserversorgung Berlins und einiger umliegender Brandenburger Gemeinden zuständig. Die Schutzgebiete der Wasserwerke Staaken , Eichwalde und Erkner , die Gemeinden im Umland mit Trinkwasser versorgen, liegen teils noch im Berliner Stadtgebiet teils schon außerhalb der Stadtgrenze. Die Schutzgebiete unterliegen der Wasserbehördlichen Anordnung zur vorläufigen Unterschutzstellung der in Berlin gelegenen Schutzgebiete bzw. einer Brandenburger Regelung. In Berlin wurden zwei Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der zukünftigen Trinkwassergewinnung festgesetzt. Es handelt sich um die Gebiete Plänterwald und Gosener Wiesen, die in unmittelbarer Nähe zu den Schutzzonen II der bestehenden Wasserschutzgebiete liegen. Fördermengen Die Fördermengen der Berliner Wasser Betriebe steigen seit Beginn der öffentlichen Wasserversorgung tendenziell an (vgl. Tab. 2). Einen deutlichen Rückgang der Fördermenge gab es nach dem 2. Weltkrieg. Während sich in West-Berlin Mitte der 70er Jahre die Fördermengen auf einem konstanten Niveau einpendelten, war in Ost-Berlin bis 1989 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen (vgl. Abb. 4). 1989 betrug die Grundwasserförderung der Berliner Wasser Betriebe 358,4 Mio. m 3 (einschl. Wasserwerk Stolpe). Im Jahre 1995 wurden 259,2 Mio. m 3 Rohwasser (einschl. Wasserwerk Stolpe) gefördert. Von 1989 bis 1995 sank das Fördervolumen der BWB um 23 % (vgl. Abb. 4). Die Gründe für die gesunkene Rohwasserförderung liegen in der Aufgabe vieler Industriebetriebe in Ost-Berlin, der Preisgestaltung der Wasserbetriebe (Erhöhung der Wasserpreise) sowie einer verbesserten Technik, die dem Verbraucher Einsparungen im Haushalt ermöglicht. h6. Die Angaben sind Rohwasserentnahmen und beziehen sich (einschl. Wasserwerk Stolpe) auf das Wasserwirtschaftsjahr; in der Angabe für 1973 sind 8,2 Mio. m 3 zur Auffüllung des Teufelssees im Grunewald enthalten; in der Angabe für 1990 sind 5,7 Mio. m 3 , für 1995 sind 4,1 Mio. m 3 und für 1996 sind 3,4 Mio. m 3 enthalten, die im Wasserwerk Jungfernheide überwiegend zur Grundwassersanierung gefördert werden und nicht der Trinkwasserversorgung zugute kommen. In der Angabe des WWJ 1996, Wasserwerk Friedrichshagen, ist die Fördermenge von 1,8 Mio. m 3 der Galerie-A, die zum Klärwerk Münchehofe geleitet wird sowie die Fördermenge von 158 040 m 3 eines Brunnens der Galerie-I, die in das Biotop Krumme Lake geleitet wird, enthalten. Auch diese Fördermengen werden für die Trinkwasserversorgung nicht verwendet. 1989 wurden von den Eigenwasserversorgungsanlagen 41,6 Mio. m 3 (davon rd. 17,3 Mio. m 3 in der östlichen Stadthälfte Berlins) gefördert. Die 276 Eigenwasserversorgungsanlagen förderten 1995 in Berlin 17,0 Mio. m 3 Grundwasser. Dieses Wasser wurde als Trink-, Betriebs-, Kühl- und Bewässerungswasser genutzt. Die 49 Anlagen, bei denen auch eine Trinkwassernutzung vorgesehen ist, werden speziell überwacht, um eine Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch zu gewährleisten. 1995 entnahmen die 10 größten Eigenwasserversorgungsanlagen im Ostteil Berlins 1,16 Mio. m 3 , in West-Berlin förderte der größte Entnehmer ca. 899 024 m 3 /Jahr. Die Fördervolumen der Eigenwasserversorgungsanlagen sind in der gesamten Stadt rückläufig. Die Abbildung 5 zeigt beispielhaft den Verlauf der Grundwasserentnahmen aus Eigenwasserversorgungsanlagen der westlichen Bezirke Berlins. Es besteht – hauptsächlich aus ökonomischen Gründen – die Tendenz, solche Anlagen zu schließen und das Wasser aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. h6. Ab 1987 sind bei den Baumaßnahmen Grundwasserhaltungen durch Sanierungsmaßnahmen enthalten, die Angaben sind Rohwasserentnahmen und beziehen sich auf das Wasserhaushaltsjahr. 1989 wurden 12,7 Mio. m 3 Wasser aus Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen entnommen. 1995 wurden bei Baumaßnahmen im Westteil der Stadt 7,3 Mio. m 3 Wasser entnommen, im Ostteil der Stadt betrug die entnommene Menge 9,2 Mio. m 3 . Insgesamt beträgt die Grundwasserentnahme 1995 für Berlin damit 16,5 Mio. m 3 . Der Anstieg der Grundwasserentnahme ist auf die erhöhte Bautätigkeit in Berlin seit 1990 zurückzuführen. Grundwasserhaushalt Ziel der Wasserwirtschaft ist es, den Grundwasserhaushalt ausgeglichen zu gestalten. Das bedeutet, daß nur soviel Grundwasser entnommen werden sollte, wie wieder erneuert wird. Übersteigt die Entnahme die Neubildung, entleert sich der Grundwasserspeicher allmählich, der Grundwasserspiegel sinkt. In West-Berlin ist in den Jahren 1950 – 1975 der Grundwasserspiegel durch hohe Fördermengen der Berliner Wasser Betriebe, der Eigenwasserförderungsanlagen und der Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen stark abgesunken. Seit Mitte der siebziger Jahre steigt der Grundwasserspiegel wieder an (vgl. Karte 02.07). Ursache hierfür sind rückläufige Grundwasserfördermengen der Eigenwasserversorgungsanlagen und geringere Grundwasserentnahmen sowie vermehrte Wiedereinleitung bei Baumaßnahmen. Außerdem wurden von den Berliner Wasser Betrieben Grundwasseranreicherungsanlagen zur künstlichen Anreicherung des Grundwassers eingerichtet. Diese Anlagen waren notwendig, da die Niederschläge und die natürliche Uferfiltration aus den Gewässern nicht ausreichen, um die Grundwasserentnahmen auszugleichen. In der Nähe der Förderbrunnen wird in flachen Erdbecken, Teichen oder Gräben Oberflächenwasser geleitet und durch die Versickerung das Grundwasser angereichert. Zu den natürlichen Sickerbecken gehören neben der Kuhlake im Spandauer Forst die Gewässer der Grunewaldseenkette, die im Einzugsgebiet der Förderbrunnen liegen. In die Aufbereitungsanlage des Wasserwerkes Spandau wird das Oberflächenwasser der Havel geleitet und einer mechanischen und chemischen Reinigung unterzogen. Zur Versickerung wird das Wasser in die Kuhlake, den Kreuzgraben und in das angebundene Graben-Teich-System geleitet. Das Seewasser aus dem Tegeler See wird nach der Aufbereitung durch Mikrosiebanlagen auf der Insel Baumwerder und in Saatwinkel versickert. Im Wasserwerk Beelitzhof wird das Havelwasser für den Schlachtensee in einer Phosphateliminierungsanlage gereinigt und in die Grunewaldseen geleitet. Im Bereich des Wasserwerkes Stolpe wird Havelwasser auf Havelwiesen eingestaut und versickert. In den Grundwasseranreicherungsanlagen wurden 1995 ca. 57,3 Mio. m 3 aufbereitetes Oberflächenwasser künstlich zur Versickerung gebracht. Neben “natürlichem” und künstlich angereichertem Grundwasser besteht ein erheblicher Teil des von den Wasser Betrieben geförderten Wassers aus Uferfiltrat . In der Nähe der Gewässer befindliche Brunnen verursachen Absenktrichter, in die Wasser aus dem Uferbereich von Havel, Dahme und Spree einströmen. Der Anteil des Uferfiltrats an der Gesamtfördermenge der einzelnen Brunnengalerien ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Entfernung des Brunnens vom Gewässer unterschiedlich groß. Im Mittel wurden bisher etwa 50 % der Gesamtförderung der Berliner Wasser Betriebe als Uferfiltrat angenommen. Die Herkunft des für die öffentliche Wasserversorgung verwendeten Wassers sowie die weitere Verteilung auf verschiedene Nutzungen ist in Abbildung 6 dargestellt. Der Wasserverbrauch aus der öffentlichen Wasserversorgung pro Einwohner lag 1995 in Berlin bei 188 Litern/Tag. Der Wasserverbrauch der Berliner Haushalte lag insgesamt bei 161 Mio. m 3 und pro Einwohner bei 128 Litern/Tag. Aufgrund des zunehmenden Versiegelungsgrades und der steigenden Einwohnerzahl der Stadt Berlin müssen neben vermehrter Wassereinsparung neue Möglichkeiten der Grundwasseranreicherung gefunden werden, um die Grundwasserbilanz ausgeglichen zu halten und damit eine Trinkwasserversorgung aus weit entfernten Gebieten zu vermeiden. Die Grundwasserneubildungsrate könnte durch die naturnahe Versickerung von Regenwasser über die belebte Bodenzone, z.B. in Mulden erhöht werden, sofern dieses nicht zu sehr belastet ist. Das Regenwasser, das sonst der Kanalisation zufließt, würde getrennt aufgefangen, um es entweder direkt auf unbebauten Flächen oder in künstlichen Teichen der Versickerung zuzuführen. In diesem Sinne würden auch Entsiegelungsmaßnahmen zu einer erhöhten Grundwasserneubildung beitragen. Als ökonomischer Anreiz zum sparsamen Umgang mit Grundwasser wurde 1990 eine Bestimmung über ein Grundwasserentnahmeentgelt in das Berliner Wassergesetz aufgenommen (§ 13a, Abs. 1). Danach kann das Land Berlin zum Zwecke des sparsameren Umgangs mit dem Grundwasser für das Entnehmen von Grundwasser von dem Benutzer ein Entgelt erheben. Die daraus resultierenden Einkünfte sollen zum Schutz der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser oder für die Beseitigung von Schäden, verwendet werden.
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