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GN 4 - Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten

In Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" sowie in bremischen Natura 2000-Schutzgebieten oder anderen Gebieten mit hoheitlich geregelten Nutzungsauflagen für Dauergrünland besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt. Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen UNB im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen. Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein: keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr, keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich, keine chemischen Pflanzenschutzmittel, keine Düngung, keine landwirtschaftliche Nutzung im Frühjahr.

Grundstoffe im Pflanzenschutz

Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu begrenzen. Um Schädlingen dennoch etwas entgegenzusetzen, können auch Grundstoffe verwendet werden. Die Kategorie der Grundstoffe wurde mit der europäischen Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung im Jahre 2009 neu eingeführt. Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln erfordert das Inverkehrbringen von Grundstoffen keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Grundstoffe sind eigentlich nicht für den Pflanzenschutz entwickelt worden, dennoch ist ihre Anwendung im Pflanzenschutz von Nutzen. Artikel 23 der Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung, legt die Kriterien der Genehmigung für einen Grundstoff im Pflanzenschutz fest: Es darf sich dabei nicht um einen bedenklichen Stoff handeln. Grundstoffe dürfen keine Störungen des Hormonsystems und keine neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen auslösen. Sie dürfen nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden. Eine EU-Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Grundstoff weder eine unmittelbare oder verzögerte schädigende Wirkung auf die Gesundheit von Mensch oder Tier, noch eine unannehmbare Wirkung auf die Umwelt hat. Hinweis: Es gibt auch industriell hergestellte Grundstoffe, die in Bau- und Gartenmärkten vertrieben werden. Die in Deutschland geltenden „ Einheitliche Kriterien für die Abgrenzung von Grundstoffen gemäß Artikel 23 der *Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegenüber Pflanzenschutzmitteln können hier abgerufen werden. Grundstoffe durchlaufen nicht das ansonsten für Wirkstoffe im Pflanzenschutz übliche Genehmigungsverfahren. Ihre Genehmigung erfolgt auf der Grundlage eines EU-Beurteilungsberichts, indem die zulässigen Anwendungsgebiete beschrieben sind. Ferner werden dort auch Anwendungsbedingungen und in einigen Fällen sogar Wartezeiten, die bei der Anwendung zu beachten sind, festgelegt. Da Grundstoffe in der Regel für andere Zwecke auf den Markt kommen, z. B. Bier, sind sie nicht für eine Anwendung im Pflanzenschutz gekennzeichnet. Über den Genehmigungsstatus von Grundstoffen informiert die Europäische Kommission in ihrer Wirkstoffdatenbank. EU Pesticides Database (v.2.2) Search Active substances, safeners and synergists Eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Grundstoffe im xlsx*-Format finden Sie hier. Die Informationen entstammen den Durchführungsverordnungen zur Genehmigung dieser Grundstoffe und den Beurteilungsberichten der EU-Kommission. Wir bitten um Beachtung der geänderten Datensätze. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Grundstoffe können auch im Haus- und Kleingarten von nicht beruflichen Anwendern eingesetzt werden. Im ökologischen Anbau dürfen nur Stoffe zum Pflanzenschutz verwendet werden, die im Anhang I der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2021/1165 aufgeführt sind. Über die Zulässigkeit informiert das Tabellenblatt „Herstellung_Bedingungen“. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Pflanzenschutzdienst Haus- und Kleingarten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anwendung von Grundstoffen

Dienstleistungsgartenbau / Grünes Blatt Berlin

Die Gesunderhaltung von Pflanzenbeständen erfordert vielfältige Kenntnisse über Pflanzen, Pflanzenbestände und deren Standortansprüche, auf die Pflanzenart abgestimmte Pflegemaßnahmen, parasitäre oder nichtparasitäre Schadursachen und entsprechenden Gegenmaßnahmen. Eine der häufigsten Schadursachen liegt in einer nicht dem Standort angepassten Pflanzenauswahl. Kümmernde Pflanzen oder Pflanzenbestände sind die Folge und Schadorganismen treten als Sekundärschädlinge auf. Diese können ggf. mit geeigneten Maßnahmen reduziert werden, aber die Ursache für das Auftreten der Schädlinge und Krankheiten ist damit nicht beseitigt. Die Aufwendungen um solche Pflanzenbestände gesund und visuell ansprechend zu erhalten sind groß. Dazu sind nicht nur häufige und regelmäßige Kontrollgänge notwendig sondern auch besondere Pflegemaßnahmen, u.a. Einsatz von Bodenhilfsstoffen, speziellen Nährstoffen, Wässerung von Hand nach Überprüfung der Bodenfeuchtigkeit, speziellen Schnittmaßnahmen, Hygienemaßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann im Einzelfall zur Reduktion eines Schadorganismus beitragen, wird jedoch die grundsätzliche Ursache der Schwächung und somit Anfälligkeit nicht beseitigen. Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind jedoch alle nichtchemischen Maßnahmen vorzuziehen. Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Grünes Blatt Berlin Zur Bestellung: Pflanzenschutz-Ratgeber Garten- und Landschaftsbau Bei der Bekämpfung von Schadorganismen ist nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes ( § 2 Pflanzenschutzgesetz ) zu handeln. IPS (Integrierter Pflanzenschutz) ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Zur guten fachlichen Praxis gehört die Berücksichtigung des IPS. Ist die Entscheidung zur Anwendung einer Pflanzenschutzmaßnahme gefallen, so sind die Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz zu beachten. Gärtner, Garten- u. Landschaftsbaufirmen, Dienstleister etc., die für Dritte Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen diese Tätigkeit dem jeweiligen Pflanzenschutzamt / Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland anzeigen, in dem der Betriebssitz liegt. Zusätzlich dazu in dem Bundesland, in dem die Anwendung stattfinden soll. Antrag und Information zum Anzeigeverfahren in Berlin Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich für Dritte anwendet, muss im Pflanzenschutz sachkundig sein. Sachkundige, die Pflanzenschutzmittel anwenden, bestellen, über deren Anwendung beraten und in der Ausbildung tätig sind müssen alle drei Jahre eine entsprechend anerkannte Sachkundefortbildung besuchen. Sachkundeverordnung Sachkundenachweis beantragen Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf den in der Zulassung festgelegten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Zusätzlich gibt es auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind weitere Anwendungseinschränkungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlich auf der Seite zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Liste (unter Links und Dokumente) mit Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten durch Dienstleister ist zu beachten, dass nur Präparate, die für den nichtberuflichen Anwender (früher zulässig im Haus- und Kleingartenbereich) zugelassen sind, angewendet werden dürfen (PflaSchG §12.3). Frühzeitiges Erkennen von Schaderregern ermöglicht in den meisten Fällen rechtzeitiges Einleiten von Gegenmaßnahmen. Wertvolle Pflanzenbestände können dadurch vor dauerhaften Schäden geschützt werden. Dabei sind aktuelle, fachliche Informationen hilfreich. Gärtner, Baumpfleger und Dienstleister aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau und deren Auftraggeber werden durch das regelmäßig aktualisierte Grüne Blatt Berlin in ihrer Arbeit unterstützt. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter erhalten. Zur Registrierung des Newsletters “Grünes Blatt Berlin”

Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 und die Klimaanpassungsstrategie 2024

Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS) entwickelt die Nationale Strategie für Biologische Vielfalt von 2007 weiter. Dabei setzt sie die globalen Ziele des Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework) auf der Ebene des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 um. Die Strategie nimmt gerade die Bereiche in den Blick, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Die NBS bündelt alle für den Biodiversitätsschutz wichtigen Themen. Sie verfolgt 64 Ziele in 21 Bereichen – und das nicht nur in zentralen Feldern des Natur- und Artenschutzes, sondern auch in verwandten Bereichen wie Stadtnatur, Klimaerwärmung, Ausbau von Erneuerbaren Energien oder Gesundheit. Außerdem integriert sie bereits bestehende Strategien, die für den Schutz der biologischen Vielfalt relevant sind, etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Ein erster Aktionsplan enthält rund 250 Maßnahmen, die von 2024 bis 2027 umgesetzt werden sollen. Ein zweiter Aktionsplan soll darauf aufbauen. Ob die Ziele erreicht wurden, wird über messbare Kennzahlen und Überprüfungsmechanismen kontrolliert. Dadurch wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Eine Geschäftsstelle soll die Umsetzung künftig konsequent begleiten. Beispiele für Ziele und Maßnahmen Neben dem Ausweisen von Schutzgebieten und Sichern von Wildnisgebieten ist es von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität, diese besser zu vernetzen. Bis 2030 soll der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz wird optimiert. Entwicklung eines Bodenbiodiversitäts-Monitorings zur Verbesserung der Datengrundlagen. Die Flächenanteile naturnaher, strukturreicher und klimaresilienter Wälder sollen erhöht und ein Einschlagsstopp in alten naturnahen Buchenwäldern auf Bundesflächen verhängt werden. Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent. Unter anderem durch Ausweitung des Ökologischen Landbaus und die Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes. In Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden bereits Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren gefördert. Die Kommunen werden bei der Aufstellung von Stadtnatur-Plänen unterstützt. Das Zentrum KlimaAnpassung berät über die Nutzung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Quelle: Website der Bundesregierung Klimaanpassungsstrategie 2024 Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 wurde im Kabinett beschlossen. In ihrem Zentrum stehen Vorkehrungen für die immer wichtiger werdende Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Denn Wetterextreme, wie die immer häufiger auftretenden Hitzewellen und Starkregenereignisse, haben oft desaströse Auswirkungen auf die Umwelt und beeinträchtigen das Leben der Menschen stark. Zum ersten Mal werden nun für die Vorsorge vor Klimafolgen klare Ziele und messbare Kennzahlen festgelegt. Durch die Messbarkeit wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Die Strategie legt besonderen Wert auf dringende Aufgaben. Dabei werden gerade die Bereiche in den Blick genommen, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Insgesamt enthält die Strategie 33 Ziele und 45 Unterziele in verschiedenen Aktionsfeldern, die bis 2030 beziehungsweise 2050 zu erreichen sind. Alle vier Jahre werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst. So soll es bundesweit beispielsweise gegen Hitze mehr kühlende Grünflächen oder auch sonstigen Sonnenschutz geben; gegen Hochwasser eine Anpassung der Flussläufe bzw. der Moore geben, damit sie das viele Wasser besser aufnehmen können; für ein funktionierendes Warnsystem eine Verbesserung der technischen Übermittlung von Warnmeldungen sowie eine deutliche Anhebung der Nutzerzahlen der Nina-Warn-App geben. Kommunen sollen ihre Klimaanpassungsmaßnahmen erweitern und verbessern. Unterstützt werden sie dabei vom Zentrum KlimaAnpassung. Bis 2030 sollen für 80 Prozent der Gemeinden Konzepte vorliegen. Bei etwa einem Zehntel der Kommunen und einem Viertel der Landkreise ist dies bereits der Fall. Quelle: Website der Bundesregierung

GN 4 - Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten

In Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" sowie in bremischen Natura 2000-Schutzgebieten oder anderen Gebieten mit hoheitlich geregelten Nutzungsauflagen für Dauergrünland besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt. Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen UNB im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen. Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein: keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr, keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich, keine chemischen Pflanzenschutzmittel, keine Düngung, keine landwirtschaftliche Nutzung im Frühjahr.

Igeln in Not richtig helfen

Es ist grundsätzlich verboten, Wildtiere wie Igel einfach aus der Natur zu entnehmen. Ein Igel darf nur in Pflege aufgenommen werden, wenn es unbedingt nötig ist. Das Tier muss nach der Genesung wieder ausgewildert werden. Wer im Winter einem Igel begegnet, sollte das Tier zunächst genau beobachten, bevor etwas unternommen wird. Es kommt vor, dass Igel ihren Winterschlaf unterbrechen und einige Tage umherwandern. Das kann verschiedene Ursachen haben. Das Winterschlafnest könnte gestört worden sein. Auch Harnabsatz oder warmes Wetter können dazu führen, dass ein Igel seinen Winterschlaf unterbricht. Wirkt der Igel rundlich, ist aktiv und rollt sich bei Berührung in eine Stachelkugel zusammen, ist er vermutlich nicht hilfsbedürftig. Bei zu mageren Igeln im Winter, sichtbaren Verletzungen, deutlichem Röcheln oder starkem Husten, torkelndem Gang oder teilnahmslosen Verhalten sollte man tätig werden. In solchen Fällen sollte unbedingt eine tierärztliche Praxis oder Klinik auf gesucht oder eine örtliche Igelpflegestelle bzw. ein Tierheim kontaktiert werden. Auf keinem Fall sollte die Pflege eines hilfsbedürftigen Igels von Laien mit fehlendem Fachwissen ohne Rat und Hilfe von fachkundigen Personen in die Hand genommen werden. Es können dabei durch fehlendes Wissen trotz bester Absicht viele Fehler gemacht werden, die der Igel im schlimmsten Fall mit seinem Leben bezahlt. So darf Igeln entgegen landläufiger Meinung keine Milch gegeben werden, da sie diese nicht vertragen und es zu Verdauungsstörungen kommen kann. Etwa ab Ende Oktober beginnen Igel bis zum Frühjahr Winterschlaf zu halten, hierfür haben sie sich schon ab dem Spätsommer Reserven angefressen. Viele Jungtiere erreichen aber bis zum Wintereinbruch nicht das für den Winterschlaf notwendige Mindestkörpergewicht von 500 bis 700 Gramm. Erwachsene Tiere sollten mindestens ein Kilogramm auf die Waage bringen. Zu leichte Tiere überleben den Winterschlaf meist nicht. Wer zufällig auf ein Winterquartier eines Igels stößt, etwa bei Gartenarbeiten, sollte den Igel nicht berühren oder stören und das Nest einfach zügig wieder zudecken und in Ruhe lassen. Igel im Winterschlaf sind fest zu einer Kugel zusammengerollt und bewegen sich nicht. Sie können sogar tot erscheinen, da sie nur wenig atmen. Der Igel wurde von der Deutschen Wildtier Stiftung zum Wildtier des Jahres 2024 ernannt. Igel werden immer seltener, da das Überleben in unserer Kulturlandschaft für sie schwierig geworden ist. Es fehlt den stacheligen Insektenfressern an geeignetem Lebensraum und an Nahrung. Helfen kann man den Igeln am besten durch einen nicht zu „aufgeräumten“ Garten mit verwilderten Ecken, Laub-, Reisig- und Totholzhaufen. Sie bieten den Igeln Nahrung und Schutz. Auf den Einsatz von Pestiziden wie Schneckenkorn, Unkraut - und Insektenvertilgungsmittel sollte verzichtet werden, denn diese Mittel können dem Igel sehr schaden. Igel benötigen große Reviere zur Futter- und Winterquartierssuche, daher sind sie auf durchlässige Zäune zu anderen Gärten angewiesen. Besonders wichtig ist auch, Rasenmähroboter auf keinen Fall nachts laufen zu lassen. Mähroboter töten jährlich zahlreiche Igel qualvoll oder verletzen sie schwer, da sie die kleinen Tiere nicht als Hindernis erkennen. Vor dem Einsatz von Kantenschneidern und Rasentrimmern muss überprüft werden, ob hierdurch keine versteckten, schlafenden Igel an Heckensäumen und Strauchrändern verletzt werden können. Wer auf den Einsatz solcher Geräte nicht verzichten kann, sollte sie nur bei Tageslicht nutzen und den Garten vorher auf Igel kontrollieren. Eine Informationsstelle im Internet ist zum Beispiel der Verein „Casa dei Riccio - Haus der Igel e. V.“, dem 2024 der Tierschutzpreis des Landes NRW verliehen wurde. Der Verein informiert mit einer interaktiven Karte über Igel-Anlaufstellen deutschlandweit. https://haus-der-igel.de/igelhilfe.html zurück

Naturnahe Waldwirtschaft

Die Berliner Forsten pflegen den Wald so, dass er die Vielfalt seiner Leistungen nachhaltig erbringen kann. Das Konzept der naturgemäßen Waldbewirtschaftung, das seinen Niederschlag in der Waldbaurichtlinie der Berliner Forsten findet, wird durch die Vorgaben des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturland-Verbandes gefestigt. Seit 2002 garantiert eine Zertifizierung der Berliner Forsten die nachhaltige Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Sie unterliegt einer regelmäßigen und unabhängigen Kontrolle durch forstliche Gutachter, die jährlich die Zertifizierungsstandards überprüfen und wenn nötig Verbesserungsempfehlungen aussprechen. Naturgemäße Waldbewirtschaftung bedeutet bei den Berliner Forsten vor allem: keine Kahlschläge die natürliche Aussaat von Bäumen und Sträuchern hat Priorität kein Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln bodenschonende Arbeitsverfahren, zum Beispiel durch den Einsatz von Rückepferden Erhalt von Tot- und Biotopholz Förderung heimischer Baumarten Förderung von Mischbaumarten Aufbau von waldverträglichen Wildbeständen stabilitäts-, vitalitäts- und qualitätsorientierte Pflege der Waldbestände Es sind Wälder zu entwickeln, die einen horizontalen und vertikalen Strukturreichtum und eine entsprechend dem Standort und dem Bestandesalter gut ausgeprägte Krautschicht aufweisen. Die Wälder sollen einen hohen Anteil an Altbäumen aufweisen. Walderneuerung erfolgt wo immer möglich über die natürliche Verjüngung. Pflege und Verjüngung des Waldes streben die Entwicklung von Beständen an, die mit standortgerechten, naturraumtypischen heimischen Baum- und Straucharten bestockt sind. Neophyten werden grundsätzlich verdrängt. Die Schalenwilddichte ist an dem Ziel zu orientieren, dass die Verjüngung der einheimischen Baum- und Straucharten sowie die Ausbildung einer Krautschicht ohne Zäunung ermöglicht wird. Hierzu wird die Vegetationsentwicklung auf Weiserflächen herangezogen. Die Bestandespflege dient dem Erhalt und der Förderung der Vitalität und Qualität der Zuwachsträger im Oberstand. Im Zwischen- und Unterstand stehende indifferente Bäume sowie erwünschte Straucharten bleiben erhalten, Mischbaumarten werden gefördert. Zur nachhaltigen Nutzung durch den Menschen werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Nutzung erfolgt einzelstammweise nach Erreichen der Zielstärke. Der Erhalt und die Förderung der Bodenfruchtbarkeit ist angesichts anhaltender anthropogener Beeinflussung erforderlich. Maßnahmen der Bodenbearbeitung finden daher nur in Ausnahmefällen statt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Walderschließung orientiert sich an den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Das bedeutet eine Minimierung von Fahrwegen und Fahrzeugverkehr im Wald, eine Optimierung für die Erholungsnutzung sowie eine sensible Erschließung der Waldbestände für forstliche Maßnahmen. Auf die Reproduktions- und Ruhezeiten störungsempfindlicher Tierarten wird bei Arbeitsplanung und -ausführung Rücksicht genommen. Biotopbäume und Totholz sind wichtige Faktoren in der Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Die Anzahl von Biotopbäumen sowie der Anteil an stehendem und liegendem Totholz – insbesondere stärkerer Dimensionen – ist zu erhöhen. Natur-und Artenschutz findet grundsätzlich auf der gesamten Waldfläche statt. Die Berliner Forsten führen eine flächendeckende Biotopkartierung durch.

Biolebensmittel

Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei Wie Sie beim Kauf von Biolebensmitteln richtig handeln Kaufen Sie Lebensmittel aus ökologischer Produktion (Bio-Siegel). Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde und pflanzenbasierte Ernährung. Gewusst wie Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei, indem sie die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften Umweltbelastungen reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung. Kauf von Biolebensmitteln: Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man auch in konventionellen Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder Wochenmärkten eine immer größere Auswahl an Produkten in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo (siehe Abbildung) erkennbar. Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Orientierung im Label-Dschungel: Bioprodukte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bioprodukt. Daneben gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln: Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard. Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bioprodukte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo. Auf dem Informationsportal label-online.de finden Sie unter der Kategorie "Ernährung" alle Siegel der Anbauverbände und der Bio-Handelsmarken. Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL Geschützte Begriffe : Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden: biologisch oder ökologisch kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch biologischer bzw. ökologischer Landbau. Andere Begriffe hingegen wie z.B. "integrierter Landbau", "natürlich" oder "kontrolliert" stehen nicht für Bioprodukte. Lebensmittel wertschätzen: Eine artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Anbaumethoden und Betriebskontrollen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel meist teurer gegenüber vergleichbaren konventionellen Lebensmitteln. Trotzdem können Sie auch beim Einkauf von Biolebensmitteln Geld sparen: Weniger Fleischprodukte im Warenkorb und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen helfen zum Beispiel dabei. Bedenken Sie: Konventionelle Lebensmittel sind auch deshalb so günstig, weil die Kosten für die damit verbundenen Umweltschäden (sogenannte externe Kosten) an die Allgemeinheit und zukünftige Generationen weitergegeben werden. Auf ausgewogene Ernährung achten: Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist im Vergleich zu konventionell hergestellten Produkten besser für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Biolebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die DGE-Empfehlungen "Gut essen und trinken" formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen. Was Sie noch tun können: Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch- und anderen tierischen Produkten (z.B. Margarine statt Butter) und beachten Sie unsere Tipps zur klima- und umweltfreundlichen Ernährung . Beachten Sie unsere Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen . Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte aus fairem Handel. Ca. 70 Prozent der Fairtrade-Produkte sind bio-zertifiziert. Kaufen sie Gemüse wie Kohlrabi, Möhren oder Radieschen ohne Blätter, wann immer möglich. Ohne die Blätter bleibt das Gemüse vom Feld zum Laden länger frisch. Außerdem werden für die schönen Blätter häufig zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt. Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse nicht von äußerlichen Makeln leiten. Wählen Sie gezielt Obst und Gemüse ohne Klassenangaben oder der Klasse II. Kaufen Sie Obst und Gemüse nach ihrem persönlichen Mengenbedarf, auch wenn größere Mengen rabattiert sind. Achten Sie bei Obst und Gemüse auf Saisonalität. Auf Wochenmärkten gibt es eine große Auswahl an saisonalen Produkten. Vermeiden Sie das Anfassen und Drücken von losem Obst und Gemüse. Wählen Sie beim Einkauf nicht immer das aller neueste und frischeste Obst oder Gemüse. Verzichten sie gezielt auf eingepacktes Obst und Gemüse und nutzen Sie Obst- und Gemüsenetze für den Transport. Ökolandbau fördert die Artenvielfalt. Quelle: Umweltbundesamt Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. Quelle: EU-Kommission Hintergrund Umweltsituation: Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, für ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen, für Bodenerosion und -verdichtung sowie für den Biodiversitätsverlust durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und große Ackerschläge. Rund drei Viertel der Stickstoffeinträge und die Hälfte der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen beispielsweise aus der Landwirtschaft. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer eutrophiert und in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft für die ⁠Emission⁠ von rund 52,2 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 7,7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH 4 ) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N 2 O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 75,7 Prozent der CH 4 -Emissionen und 74,5 Prozent der N 2 O-Emissionen aus der Landwirtschaft. Eine ökologische Landwirtschaft entlastet Gewässer und Böden. Der ökologische Landbau hatte in Deutschland 2023 einen Anteil an der Agrarfläche von 11,8 Prozent, 1999 waren es nur 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern. Wesentliche Merkmale des ökologischen Landbaus sind: Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten. Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus. Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc. Keine gentechnisch veränderte Organismen (⁠ GVO ⁠) Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung. Artgerechtere Tierhaltung: Mehr Auslauf- und Bewegungsmöglichkeit im Freien, eine längere Mastzeit und geringerer Antibiotikaeinsatz gewähren mehr Tierwohl. Gesetzeslage: Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das "Bio"-Siegel: Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau kommen. Die übrigen 5 Prozent dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung "Bio" oder "Öko" zu vertreiben. Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Marktbeobachtung: Im Jahr 2023 wurde mit Biolebensmitteln ein Umsatz von gut 16 Mrd. Euro erzielt (siehe Marktdaten: Ernährung ). Trotzdem liegt der Marktanteil von Biolebensmitteln am gesamten Lebensmittelmarkt lediglich bei 7 Prozent (⁠ BÖLW ⁠-Branchenreport 2023). Es gibt sowohl Handlungsbedarf als auch Potenzial für ein stärkeres Marktwachstum: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahr 2030 vom Ökolandbau belegt werden soll. Überträgt man dies auf die Nachfrage nach Biolebensmittel, muss sich der heutige Marktanteil mehr als vervierfachen. Andere Länder lagen bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bioprodukte deutlich vor Deutschland mit 184 Euro pro Person und Jahr: 437 Euro sind es in der Schweiz, 365 Euro in Dänemark und 274 Euro in Österreich. Auch beim Marktanteil wird Deutschland unter anderem von Dänemark mit 12 Prozent, von Österreich mit 11,5 Prozent und der Schweiz mit 11,2 Prozent deutlich geschlagen und belegt den 6. Platz (in Europa). Das Marktwachstum korrespondiert mit einer höheren Kaufbereitschaft für Bioprodukte. Während 2014 nur 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten angaben, immer oder häufig Bioprodukte zu kaufen, waren es 2022 rund 36 Prozent der Befragten. Insgesamt gaben 85 Prozent der Befragten an, zumindest gelegentlich Bio-Lebensmittel zu kaufen. 3 Prozent der Befragten gaben an, dies "ausschließlich", 33 Prozent "häufig" und weitere 49 Prozent "gelegentlich" zu tun (⁠BMEL⁠ 2023). Als die wichtigsten Gründe für den Kauf von Biolebensmitteln wurden artgerechte Tierhaltung, Naturbelassenheit, Regionalität sowie Sozialstandards bzw. faires Erzeugereinkommen genannt. Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95 Prozent der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Boden (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Ökologischer Landbau (UBA-Themenseite) Marktbeobachtung: Ernährung (Daten zur Umwelt) Landwirtschaft (Daten zur Umwelt) Quellen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠BMEL⁠): Ökobarometer 2022 – Umfrage zum Konsum von Bio-Lebensmitteln. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2023): Branchen Report 2023 - Ökologische Lebensmittelwirtschaft.

Indikator: Ökologischer Landbau

Indikator: Ökologischer Landbau Die wichtigsten Fakten Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlich genutzten Fläche erhöhte sich nach den Daten des Statistischen Bundesamtes von 2,9 % auf 11,2 % im Zeitraum 1999 bis 2023. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächenanteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 % zu erhöhen. Bei gleicher Entwicklung wie in den Vorjahren wird das Ziel bis 2030 voraussichtlich nicht erreicht. Welche Bedeutung hat der Indikator? Die konventionelle intensive Landwirtschaft verursacht Umweltbelastungen und ist mitverantwortlich für den Verlust der Artenvielfalt. Der ökologische Landbau ist eine besonders umwelt-, klima- und naturverträgliche Art der Bewirtschaftung. Ziel sind möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe und ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Im ökologischen Landbau werden keine mineralischen Düngemittel eingesetzt. Vielfältige Fruchtfolgen mit Zwischenfruchtanbau erhalten und fördern Bodenleben und -fruchtbarkeit. Der Verzicht auf chemisch-synthetische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ fördert die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Die artgerechtere Tierhaltung dient dem Tierwohl und sorgt für Akzeptanz in der Bevölkerung. Dem ökologischen Landbau kommt somit eine Vorreiterrolle für eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der Flächenanteil unter ökologischer Bewirtschaftung stieg im Zeitraum 1999 bis 2023 von 2,9 % auf 11,2 %. Demnach ist der Flächenanteil im Betrachtungszeitraum langsam aber stetig gewachsen. Ziel der Bundesregierung ist ein Flächenanteil von 30 % Ökolandbau an der Landwirtschaftsfläche bis 2030. Im Indikatorenbericht 2022 ist dieses neue Ziel bereits verankert. Von der Zielerreichung ist Deutschland jedoch noch weit entfernt: Selbst bei Fortsetzung der Zunahme auf dem Niveau der vergangenen Jahre würde das 30 %-Ziel in 2030 nicht erreicht werden. Wichtig ist es daher, Wachstumshemmnisse zu identifizieren und durch effiziente Maßnahmen zu beheben. Planungssicherheit und eine kontinuierliche Förderung sind erforderlich, um die Bereitschaft der Landwirt*innen zu erhöhen, dauerhaft auf Ökolandbau umzustellen. Mit der Bio-Strategie 2030 will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠ BMEL ⁠) dieses Ziel erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Das Statistische Bundesamt nutzt verschiedene Erhebungen (u.a. Agrarstrukturerhebung und Bodennutzungshaupterhebung) zur Ermittlung der ökologisch bewirtschafteten Fläche. Erfasst werden ökologisch bewirtschaftete Flächen von Agrarbetrieben von mehr als fünf Hektar, die dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften unterliegen. Die Bezugsgröße, die zur Berechnung des Flächenanteils herangezogen wird, ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche (ebenfalls ab fünf Hektar), die jährlich in der Bodennutzungshaupterhebung erfasst wird. Das ⁠ BMEL ⁠ verwendet für den ⁠ Indikator ⁠ eine abweichende Datengrundlage. Der Indikator umfasst Flächen, die gemäß der europäischen Öko-Basis-Verordnung bewirtschaftet und den Kontrollstellen der Länder gemeldet werden. Enthalten sind auch Kleinstbetriebe unterhalb einer Größe von fünf Hektar. Bei der Anteilsberechnung werden diese allerdings auf die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche (ab fünf Hektar) bezogen. Die Daten des BMEL weisen daher methodisch bedingt einen höheren Ökoflächenanteil auf. Der Flächenanteil des ökologischen Landbaus auf Grundlage der BMEL-Statistik weist für das Jahr 2023 einen leichten Zuwachs auf 11,4 % auf. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Ökologischer Landbau" .

Willingmann besucht Forschungsprojekt zu nachhaltigem Weinanbau im Saalekreis

Der fortschreitende Klimawandel stellt auch für den Weinanbau in Sachsen-Anhalt eine Herausforderung dar. Schäden durch Schädlingsbefall sowie Hitze, Dürren oder auch Starkregen setzen den Reben zunehmend zu, Ernteausfälle können die Folge sein. Am Freitag hat Umwelt- und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann ein Forschungsprojekt in der Einheitsgemeinde Salzatal im Saalekreis besucht, das Erkenntnisse für nachhaltigen Weinanbau in Zeiten des Klimawandels liefern soll. „Weinanbau hat in Sachsen-Anhalt eine große Tradition. Umso wichtiger ist es, nachhaltige Anbaumethoden zu entwickeln, die in Zeiten des Klimawandels dazu beitragen, Schäden durch Extremwetter und Schädlinge möglichst zu vermeiden“, so Willingmann. „Das europäische LIFE-Projekt ‚VineAdapt‘ zeigt darüber hinaus beispielhaft auf, wie Wissenschaft und angewandte Forschung dazu beitragen können, einen Wirtschaftszweig klimaresilienter aufzustellen.“ An dem Forschungsprojekt im Saalekreis sind die Hochschule Anhalt, das Landesweingut Kloster Pforta und die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt beteiligt. Die EU stellt über das LIFE-Förderprogramm rund 1,5 Millionen Euro bereit, das Land weitere 635.300 Euro. Neben den deutschen Einrichtungen beteiligen sich auch Forschungspartner aus Frankreich, Österreich und Ungarn an dem Projekt. Mit dem Forschungsprojekt, das noch bis 2025 läuft, werden gleich mehrere Ziele verfolgt. Dazu zählt unter anderem die innovative Begrünung von Weinberggassen, um die Pflanzen- und Insektenvielfalt zu erhöhen. Ziel ist es, Schädlinge natürlich zu bekämpfen sowie Bodenerosion und Austrocknung zu reduzieren. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Entwicklung eines alternativen Unterstockmanagements. So sollen auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet und alternative Methoden wie der Einsatz von Essigsäure entwickelt werden. Weitere Ziele sind ressourcenschonende Düngung und Bewässerung. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

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