API src

Found 455 results.

Related terms

Wasserschutzgebiete des Saarlandes

Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler). Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Zone B (Darstellung der Heilquellenschutzgebiete) Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERFASSUNG = Erfassung Maßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverordnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluss aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich, und weitere. Die Zone I (außer flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler) ist generiert und besitzt keine flächenhafte und keine vollständige lagenbezogene Genauigkeit. Raster 10 x 10 m.

Wasser_Internet - Wasserschutzgebiete des Saarlandes

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung) Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.

Schutzgebiete_INS - Wasserschutzgebiete festgesetzt

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.

REACH Was ist das?

Wir kommen täglich mit Chemikalien in Berührung: Lösungsmittel, Farben, Plastik-Badeschuhe, etc. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren gehen uns alle etwas an. Im Jahr 2007 trat die europäische Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ in Kraft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen besser zu schützen. Zwar müssen Chemikalien in der Regel nicht zugelassen werden, aber nun werden erstmals Daten im Rahmen einer Registrierung gefordert. Veröffentlicht in Broschüren.

Schulen: Besser lernen in gesunder Luft

Aktualisierter Leitfaden für die Innenraumhygiene an Schulen Die neue Auflage des „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden” ist da. Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes (UBA) hat ihn umfassend überarbeitet und aktuelle Themen ergänzt. Auf 140 Seiten gibt es Tipps und Hilfen gegen Feinstaub, Kohlendioxid, andere chemische Stoffe und akustische Probleme an Deutschlands Schulen. UBA-Präsident Troge: „Bildung ist wichtig - eine gesunde Umgebung ist dafür unerlässlich. Unser neuer Leitfaden hilft Lehrkräften, Schulträgern, Aufsichtsämtern oder Eltern im Kampf gegen dicke Luft an Deutschlands Schulen.” Für ein gutes Raumklima lässt sich oft mit wenigen Handgriffen sorgen, indem man zum Beispiel richtig und konsequent lüftet und beim Renovieren emissionsarme Produkte verwendet. Die richtige und schonende Reinigung in Schulgebäuden ist ebenfalls wichtig. Der Leitfaden gibt hierzu Tipps. Ferner enthält er Ratschläge zur richtigen Sanierung und Renovierung eines Schulgebäudes. Ursachen für Luftverunreinigungen in Schulen sind etwa zu hohe Kohlendioxidkonzentrationen infolge luftdichter Fenster oder unzureichenden Lüftens. Zu viel Feuchtigkeit führt zu Schimmelbefall. Hinzu kommen Schadstoffemissionen aus Baustoffen und Reinigungsmitteln. Feinstaub belastet die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zunehmend nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch im Klassenraum - ganz egal ob er von außen eingetragen ist oder in der Schule verursacht wird. Folgen der schlechten Luft sind bei Lernenden und Lehrenden gleichermaßen vor allem Kopfschmerzen, Müdigkeit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit. „Gesunde Luft trägt wesentlich zum Lernerfolg bei. Weil Bildung wichtig ist, sollten die Verantwortlichen alles für saubere Luft in den Schulen tun. Regelmäßiges Stoßlüften in jeder kleinen Pause kann viel helfen”, so Troge weiter. Troge rief ferner dazu auf, dringende Sanierungsarbeiten in Schulen nicht mit dem Hinweis auf andere, als wichtiger bezeichnete Ausgaben zurückzustellen. „Viele Schulgebäude weisen technische Mängel auf, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht tragbar sind”, so Troge. Zwar seien gerade in den vergangenen Jahren einige Schulgebäude umfassend saniert worden - etwa wegen des Verdachts auf Asbest, polychlorierte Biphenyle oder andere Schadstoffe. Nun sei es an der Zeit, sich den neuen Herausforderungen - wie dem Feinstaub, der schlechten Akustik oder dem immer noch verbreiteten Schimmel - zu widmen.

Ratgeber: Schulen; besser Lernen in gesunder Luft

Feinstaub und chemische Stoffe in Klassenzimmern sorgen bei Schülern und Lehrern für müde Augen und Kopfschmerzen. Zu viel Kohlendioxid führt zu Müdigkeit und Konzentrationsschwäche. In den letzten Jahren wurde viel über eine gesunde und hygienisch verträgliche Raumluft in Schulen diskutiert. Wegen Verdachts auf Asbestfasern in der Luft, polychlorierte Biphenyle (⁠ PCB ⁠) in Fugendichtungen und anderen Schadstoffen wurden einige Schulen umfangreich saniert. Dennoch gibt es nach wie vor sehr viele Schulgebäude, die stark sanierungsbedürftig sind. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Coronaschutz in Schulen: Alle 20 Minuten fünf Minuten lüften

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Kultusministerkonferenz Umweltbundesamt: Fensterlüftung wirksamster Weg zu virenarmer Luft Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Expertinnen und Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. „Kern unserer Empfehlung ist, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Auch zu Luftreinigern und anderen technischen Geräten gibt das UBA Empfehlungen. Die KMK hatte das UBA im Rahmen eines Fachgesprächs am 23.09.2020 zum Thema „Lüften in Schulräumen“ gebeten, die Handreichung zu erstellen. Sie wird nun über die Länder an alle Schulen in Deutschland verteilt. Dirk Messner: „Wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, kann sich das Virus in der Luft anreichern. Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft in Klassenzimmern zu entfernen. Unsere Handreichung soll den Schulen helfen, richtig und möglichst effektiv zu lüften. Einen hundertprozentigen Schutz bietet Lüften natürlich nicht. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen gemäß den Vorgaben der Länder sind und bleiben wichtig und sollten im Schulalltag beachtet werden.“ Stefanie Hubig, KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Die Handreichung bietet Handlungssicherheit für alle an Schule Beteiligten und ich freue mich, dass wir sie nun allen Ländern, Schulträgern und Schulen zur Verfügung stellen können. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften beinhalten kurze und präzise Hinweise, warum, wann und auf welche Weise gelüftet werden soll – und nimmt dabei auch Bezug auf häufig gestellte Fragen. Mit fachgerechtem Lüften leisten wir einen entscheidenden und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige ⁠ Aerosole ⁠ in Schulen.“ Neben dem 20-minütlichen Lüften sollte auch in jeder Unterrichtspause gelüftet werden. Zum Lüften sollten alle Fenster weit geöffnet werden (Stoßlüften). Nur ein Fenster teilweise zu öffnen oder die Fenster zu kippen reicht nicht aus. Ideal ist das Querlüften, wenn Fenster auf gegenüberliegenden Seiten geöffnet werden können. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab; wer schnell friert, kann für die Zeit kurz einen Pullover überstreifen. Nach dem Schließen der Fenster steigt die Raumtemperatur rasch wieder an. Mit einfachem Lüften werden neben den potentiell virenhaltigen Aerosolen auch ⁠ CO2 ⁠, Feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt. CO2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwächen führen. Zuviel Feuchte begünstigt Schimmel. Mobile Luftreiniger können weder CO2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Deswegen sind mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Können Räume nicht gelüftet werden, sind die Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Unter diesem Link finden Sie Videomaterial von Heinz-Jörn Moriske, Experte für Innenraumlufthygiene: https://www.youtube.com/watch?v=zrOtL8-HbGE . Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Originalvideodaten gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu unter presse [at] uba [dot] de . Hier finden Sie eine Infografik in unterschiedlichen Grafikformaten zur freien Verwendung und Anpassung an Ihr eigenes Design: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/infografik-lueften-in-schulen Unten finden Sie auch eine Audiodatei des heutigen Pressegesprächs zum Download. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:

Auf dem Weg zu einer schadstofffreien Umwelt

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz REACH-Kongress fördert den Austausch zwischen den Akteuren Vom 10. bis 11. September 2024 fand der 6. REACH-Kongress mit mehr als 500 Fachexpert*innen von Unternehmen, Wissenschaft, Nicht-Regierungsorganisationen und Behörden im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau statt. Im Fokus des Austausches standen Lösungsansätze, um schädliche Emissionen von Chemikalien in die Umwelt zu vermeiden. Dr. Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠): „Umweltverschmutzung mit gefährlichen chemischen Stoffen, Artenaussterben und Klimakrise bedrohen unsere Ökosysteme und damit unsere essentiellen Lebensgrundlagen. Die Antwort auf diese ökologische Dreifachkrise ist der Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen weitgehend schadstofffreien Kreislaufwirtschaft. Chemieindustrie und Politik stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, diesen Übergang zu gestalten und damit nachhaltige, wirtschaftliche Wertschöpfung zu ermöglichen. Das europäische Chemikalienrecht ist ein guter Startpunkt, um diese Herausforderung anzugehen.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Persistente Stoffe verbleiben in Böden und Gewässern und können dort unvorhersehbare Risiken haben. Es muss daher das Ziel aller Akteure sein, Emissionen von persistenten Stoffen in die Umwelt bereits vorsorglich weitgehend zu vermeiden.“ Während des Kongresses betonten Vertreter*innen der zuständigen Behörden von Bund und Ländern zudem, wie wichtig das Zusammenspiel von ⁠ REACH ⁠ mit anderen Regulierungen ist, wie zum Beispiel Regelungen für Produkte und Industrieanlagen. Eine notwendige Basis für zielgerichtete Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von problematischen Stoffen in die Umwelt sind ausreichende und verfügbare Informationen zu Effekten, Verwendungen und ihren Umweltvorkommen. Auch der Ressourcenverbrauch der chemischen Industrie in Deutschland und die Frage, wie eine nachhaltige und gleichzeitig wettbewerbsfähige Wirtschaftsweise gelingen kann, um das Ziel einer schadstofffreien Umwelt zu erreichen, wurden diskutiert. Denn dies gelingt nicht allein über gesetzliche Regulierungen und eine behördliche Überwachung. Im Zentrum müssen Strukturwandel und Innovation für die Vermeidung von irreversiblen Umwelt- und Gesundheitsschäden stehen. Hier ist der Dialog zwischen allen relevanten Akteuren essentiell, um innovative Lösungen zur Reduzierung von Risiken zu finden und zu etablieren. Die Beispiele der Expert*innen in der Diskussion zeigten, dass eine Transformation des Chemiesektors für eine schadstofffreie Umwelt möglich ist. Der REACH-Kongress wird seit 2012 im zweijährigen Rhythmus ausgerichtet und bietet ein einzigartiges Dialogforum zu den Herausforderungen und Fortschritten bei der Umsetzung der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH in Deutschland. Er wurde in diesem Jahr vom Umweltbundesamt zusammen mit dem BMUV ausgetragen. Das Umweltbundesamt ist als „Bewertungsstelle Umwelt“ für die Bewertung der Umweltrisiken von Chemikalien zuständig. Es berät die Bundesregierung und Bundesländer und betreibt eigene Forschung in dem Themenbereich.

Schnelle Auskunft beim Chemieunfall

Gemeinsamer Stoffdatenpool von Bund und Ländern künftig auch für Bürgerinnen und Bürger zugänglich Aktuelle, schnelle und verlässliche Informationen über chemische Stoffe und ihre Wirkungen auf die Umwelt sind wichtig - für den Umweltschutz und die Gefahrenabwehr durch Feuerwehr oder Polizei. Seit 1995 gibt es dafür den „Gemeinsamen Stoffdatenpool Bund/Länder”, kurz GSBL. Ab sofort sind die Daten zu rund 400.000 chemischen Stoffen noch besser aufbereitet und für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet verfügbar. Am 28. Mai 2009 gaben Bund und Länder als Partner des GSBL den Startschuss zum neuen Online-Auftritt der Anwendung. Acht Länder und der Bund betreiben die Rechercheanwendung zu Stoffinformationen zentral. Die Daten sind über das Internet an jedem Ort mit Netzanschluss zugänglich. Bürgerinnen und Bürger haben künftig direkten und kostenlosen Zugriff auf den GSBL. Der GSBL ist die größte und wichtigste Stoffdatenbank in Deutschland. Zu den rund 400.000 Stoffen sind in 480 Merkmalen die Stoffeigenschaften und rechtlichen Regelungen abgebildet. Dargestellt werden die Informationen als Faktendaten, wie Messwerte und beschreiben Maßnahmen - etwa für Havarien. Sowohl Experten als auch Laien erhalten die Stoffbeschreibungen in der für sie verständlichen Form. Zugangsberechtigt zur Gesamtanwendung sind alle staatlichen und kommunalen Behörden der beteiligten Partner. Für die breite Öffentlichkeit existiert eine Public-Use-Version, mit der die Daten online über das neue Portal recherchiert werden können. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern im GSBL hat lange Tradition: Schon seit 1995 pflegen Bund und Länder die Stoffdaten im gemeinsamen Daten-Pool. Seit 1998 gibt es eine Vereinbarung zur Rechercheanwendung. Umweltbehörden nutzen den GSBL für die Gewerbeaufsicht, den Arbeitsschutz oder bei der Entsorgung gefährlicher Stoffe. Die Wissenschaft schätzt die qualitativ hochwertige und aktuelle Zusammenstellung relevanter Information. Auch zur Gefahrenabwehr ist der GSBL seit Jahren über seine Gefahrstoff-Schnellauskunft (GSA) ein wichtiges Informationsinstrument, etwa bei Katastrophen, Unfällen und Havarien mit gefährlichen Stoffen. Ersteinsatzkräfte, wie Feuerwehr und Polizei, sind wichtige Institutionen, die den GSBL nutzen.

Reach und Kunststoffrecycling

Die neue europäische Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen (⁠ REACH ⁠) gilt seit dem 1. Juni 2007. Diese Handreichung soll die wichtigsten Aspekte und Regeln für Kunststoffrecycler darstellen und  dem Leser Anhaltspunkte aufzeigen, wie eine erfolgreiche REACH-Umsetzung im eigenen Unternehmen durchgeführt werden kann. Veröffentlicht in Texte | 55/2011.

1 2 3 4 544 45 46