Maßnahmen Nützlinge – Gegenspieler Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Berlin wurden bislang nur Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durchgeführt, Eichen und Eichenbestände sind nicht gefährdet. Weiterhin gültig ist das Strategiepapier vom 04.03.2013 für die Vorgehensweise im Land Berlin. Es ist entstanden als Resultat aus insgesamt vier Fachgesprächen (von 2010 bis 2013), in denen in kurzen Beiträgen die Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner zur jeweiligen Ausbreitungssituation, den Ergebnissen aus Bekämpfungsversuchen, zu rechtlich relevanten Bereichen (u.a. Natur-, Arten,- und Wasserschutz) und der jeweilig aktuellen Strategie der Bekämpfung, aufgezeigt wurden. Gegenmaßnahmen werden dann notwendig, wenn Menschen, die sich im Bereich von befallenen Eichen aufhalten durch Raupennester oder wandernde Raupen gefährdet werden. Dabei gilt es, möglichst die Gifthaarbildung zu verhindern. Sollte es nach Einschätzung des Befalls der Eichen durch die Eichenprozessionsspinner, der Aufenthaltsdauer und Anzahl von Menschen zu einer Bekämpfungsentscheidung im Sinne des Gesundheitsschutzes kommen, so ist die mechanische Beseitigung der Raupen und die Anwendung von Bioziden unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen möglich, um die Gifthaarbildung der Raupen zu verhindern. Zunächst wird die Befallsstärke am Standort der Bäume festgestellt. Als leichter Befall gilt, wenn einzelne Bäume mit nur wenigen und kleinen Nester betroffen sind. Bei einem starken Befall ist mehr als ein Baum mit mehreren großen Nestern pro Baum betroffen. Bei einem leichten Befall sind in aller Regel mechanische Maßnahmen ausreichend. Die unter Beachtung des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommenden Methoden können sein: Absaugen Verkleben / Fixieren anschließend Absammeln Heißwasserbehandlung (in der Erprobung) Die Entsorgung der Nester erfolgt in der Regel über Müllverbrennungsanlagen. Bitte die Hinweise der örtlichen Entsorger beachten. Eine sehr sichere Methode, die Raupen zu entfernen, ist das Absaugen der Raupen, der Tagesnester und der alten Nester mit einem Spezialsauger mit entsprechenden Filtern. Eine mögliche Alternative könnte die Heißwasserbehandlung werden, bei der mit einer Lanze heißes Wasser auf die Nester ausgebracht wird. Dabei zerstört das heiße Wasser die Brennwirkung der Haare. Inwieweit die hohen Temperaturen zu Schäden an den Bäumen führen können befindet sich noch im Untersuchungsstadium. Das häufig angewandte Abflammen der Nester hat sich aus Arbeitsschutzgründen als ungünstig erwiesen, da die feinen Härchen durch die Wärmeentwicklung verdriftet werden. Zudem kann bei unsachgemäßer Durchführung die Hitzeentwicklung an den Stämmen zu Schäden am Baum führen. Bei starkem, auch mehrjährigem Befall, besonders in sensiblen Bereichen wo sich viele Menschen aufhalten, kann nach Abwägung des Gefährdungspotentials eine Sprühbehandlung der jungen Raupen durchgeführt werden. Einsatz von Bioziden – chemische Maßnahmen Die Anwendung von chemischen Maßnahmen (im Sprühverfahren) muß nach dem Austrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) erfolgen. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Einwicklung von Brenn-, Gifthaaren entgegengewirkt. Bei chemischen Behandlungen, sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten. Einsatz von Nematoden – biologische Maßnahmen Die Anwendung von Nematoden erfolgt nach dem Schlupf der Raupen Anfang / Mitte April und ist bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) möglich. Die Anwendung ist nach 10 bis 14 Tagen zu wiederholen. Wichtig : die Ausbringung sollte nachts zwischen 20.00 und 06.00 Uhr erfolgen. Die Ausbringung ist nur bei folgenden Witterungsbedingungen erfolgreich: Windstille (max. Windstärke 2), kein Regen (min. bis 2 Stunden nach der Ausbringung) und Temperaturen von min. 8°C (bis min. 2 Stunden nach der Ausbringung). Die Anwendungshinweise zum Umgang und Ausbringung der Nematoden sind unbedingt zu beachten. Weitere Informationen zum Artenschutz Raupenfliegen Brackwespen-Arten Schlupfwespen Laufkäfer In der Literatur werden bestimmte Vogelarten wie der Kuckuck, Meisen und Sperlinge als mögliche Gegenspieler der Raupen des Eichenprozessionsspinners benannt. In mehrjährigen Untersuchungen konnten im Berliner Stadtgebiet bisher keine eindeutigen Nachweise festgestellt werden, dass diese Vogelarten größere Populationen des Problemschädlings vertilgen. Unter den Insekten sind Raupenfliegen die wichtigsten Gegenspieler. Daneben konnten noch Brackwespen-Arten, Schlupfwespen und Laufkäfer als natürliche Feinde festgestellt werden. Die Raupenfliegen sind die wichtigsten Gegenspieler der Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet. Es konnten verschiedene Arten festgestellt werden. Besonders häufig trat in Jahren mit hoher Populationsentwicklung der Eichenprozessionsspinner die spezialisierte Raupenfliegenart Carcelia iliaca im Stadtgebiet auf. Sie ist ca. 15 mm groß und blaugrau ausgefärbt. Weitere Raupenfliegenarten schlüpften aus Nestern der Eichenprozessionsspinner. Lebensweise: Bei sonnigem Wetter im Juni sitzen die Raupenfliegen auf den Tagesnestern (tagaktiv). Die Eier werden einzeln auf der Nestoberfläche und am Rand abgelegt. Bei der Wanderung der Raupen haften die Eier an deren Körper an, aus denen anschließend die Jungmaden schlüpfen. Nach dem Eindringen der Jungmaden in die Raupe der Eichenprozessionsspinner entwickelt sie sich der im Inneren bis zur Verpuppung. An den Nestern der Eichenprozessionsspinner konnten Puppen von Brackwespen festgestellt werden. Meist handelt es sich dabei um die Gattung Meteorus . Diese Gegenspielerart konnte im Stadtgebiet an verschiedenen Standorten und Jahren auf den Nestern gefunden werden. Lebensweise: Die Imagines parasitieren die Larven der Spinnerraupen indem sie ihre Eier mittels Legebohrer in den Wirt ablegen. Nach der Entwicklung der Brackwespenlarven im Inneren der Raupe des Eichenprozessionsspinners sind die Puppen der Brackwespen an der Nestoberfläche erkennbar. Auch mittelgroße Schlupfwespen parasitieren die Puppen der Eichenprozessionsspinner. In Jahren mit einem hohen Befallsdruck durch die Eichprozessionsspinnerraupen konnten Schlupfwespen der Gattung Pimpla in Waldbeständen an den Eichen festgestellt werden. Sie sind etwa 12 mm groß und bei sonnigem Wetter auf Eichen zu sehen. Lebensweise: Mittels Legestachel belegen die adulten Schlupfwespen die Puppen der Eichenprozessionsspinner im Nest. Die Schlupfwespenlarve lebt bis zur Verpuppung im Inneren des Wirtes und tötet ihn. Großer Puppenräuber Calsoma sycophanta und Kleiner Puppenräuber Calsoma inquisitor Sie können eine Größe von bis zu 25 mm erreichen, sind dunkel metallisch gefärbt. Beide Arten leben in Baumbeständen. Sie bewegen sich dabei nicht nur am Boden sondern auch in den Kronen der Bäume. Bei Massenauftreten von Frostspanner, Schwammspinner und Eichenprozessionsspinnern übernehmen sie einen wichtigen Anteil in der Regulierung der Schadschmetterlingspopulation. Sie sind dann im Baumbestand und auch in den Nestern des Eichenprozessionsspinners zu finden. Lebensweise: Die Käfer und Larven leben räuberisch und verzehren unterschiedliche Schmetterlingsraupen und Puppen.
Die Phosphorgewinnung Schkopau GmbH (PGS) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Gewinnung von Phosphor durch chemische Behandlung aus Aschen aus der Monoverbrennung von Klärschlämmen aus dem kommunalen Bereich, sowie die Errichtung eines Lagers für Aschen mit einer Gesamtkapazität von 560 t im Chemiepark Schkopau.
Zur Eröffnung der 28. TASIMA (Tagung Siedlungsabfallwirtschaft Magdeburg) hat Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner die Unternehmen im Land ermuntert, noch stärker auf Recycling zu setzen. Eine große Chance liege dabei in innovativen chemischen Verfahren zur Aufbereitung von Kunststoffen. „Kunststoffe werden bisher noch zu oft verbrannt, etwa weil sie nicht gut genug sortiert sind oder der Recycling-Aufwand zu hoch erscheint. Hier müssen wir ansetzen und eine wirksame Kreislaufwirtschaft aufbauen. Auch Unternehmen aus Sachsen-Anhalt sollten dabei chemische Recyclingverfahren stärker in den Fokus nehmen. Denn davon könnte neben Umwelt und Klima auch die heimische Chemieindustrie profitieren, die auf dem Weg zur Klimaneutralität Alternativen für den Kohlenstoff braucht, der bislang aus fossilen Rohstoffen wie Erdgas oder Erdöl gewonnen wird. Wenn es in Sachsen-Anhalt gelingt, chemisches Kunststoff-Recycling im industriellen Maßstab aufzubauen, würde das unserer Wirtschaft zusätzlich Schub geben“, sagte Eichner am heutigen Mittwoch in Magdeburg. Die TASIMA ist die zentrale Landestagung zur Abfallwirtschaft und hat zugleich überregionale Bedeutung. Noch bis zum morgigen Donnerstag beraten in der Landeshauptstadt erneut mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Entsorgern, Verbänden und Kammern über aktuelle Herausforderungen der Branche. Die Veranstaltung wird gemeinsam von der Hochschule Magdeburg-Stendal, der MHKW Rothensee GmbH und dem Umweltministerium organisiert. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Gegenstand des Änderungsvorhabens sind folgende wesentlichen Änderungen der bestehen-den Abfallbehandlungsanlage: 1. Errichtung einer Chemikalien Recycling und Konfektionierungsanlage (CRK- Anlage) mit einer Kapazität von 65.900 Tonnen pro Jahr organischer und anorganischer Abfälle inkl. Schüttguthalle direkt östlich der CP- Anlage 2. die Erweiterung der bestehenden CP- Anlage um einen zusätzlichen Behandlungsbehälter mit einem Volumen von 20 m³ für die Vorbehandlung anorganische Abfälle.
Die Firma Walter Hillebrand GmbH & Co. KG Galvanotechnik hat die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren auf Ihrem Grundstück in 58739 Wickede, Westerhaar 56 - 58 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: • Umstellung Betriebsweise Anlage 3 von Zink-Eisen auf Zink-Nickel mit Aufstel-lung zusätzlicher Peripherie: Löse-, Anolyt- und Dosierbehälter, Bandfilter, Ab-luftwäscher inkl. Neuer Emissionsquelle, 2 Elektrolytbehälter für den Verdamp-fer, elektronische Gleichrichter und Schaltschränke, • Umstrukturierung und Modernisierung der Leckagerückhaltung Anlage 3, • Zuordnung der Lösestation der Anlage 3 zu Anlage 1, • Außerbetriebnahme 3-stufiger Zusatzwäscher Anlage 19 • Ausnahme von Emissionsmessungen für Nickel, Chrom und Chrom VI.
Die Firma Schaeffler Technologies AG & Co. KG hat für den Standort Fl.Nr. 1333/1, Gemarkung Herzogenaurach, auf ihrem Betriebsgelände, Industriestraße 1-3 in 91074 Herzogenaurach, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Oberflächen-behandlung von Metallteilen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren (Galvanikanlage) mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr nach Ziffer 3.10.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) gem. §§ 16, 10 BImSchG beantragt. Die bereits vorhandene Galvanikanlage, bestehend aus drei Linien im Gebäude G24, soll um eine weitere Linie im Gebäude G20 erweitert werden. Beantragt ist die Betriebszeit der neuen Anlage im 24 h Takt in 18 Wochenschichten von Sonntag 22:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr. Externe Anlieferungen finden von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr im Gebäude G20 statt. Innerbetrieblicher Verkehr findet 24h an 6 Tagen/ Woche statt. Hierbei besteht keine Änderung zur Ist-Situation. Der Verfahrensablauf der geplanten Oberflächenbehandlungsanlage umfasst im Wesentlichen die folgenden Schritte: • Unbehandelte Produktionsteile werden durch die interne Logistik vom Wareneingang oder aus internen Produktionsbereichen zur Oberflächenbehandlungsanlage transportiert. • Im abgeschlossenen Betriebsbereich der Galvanik werden die zu behandelnden Teile auf Transportgestellen aufgehängt, mit diesen Gestellen zur eigentlichen Beschichtungsanlage transportiert und in die Anlage eingebracht. • Die Produktionsteile werden in einem ersten Schritt der Vorbehandlung zugeführt. Hier werden die Teile entfettet, gebeizt, elektrolytisch entfettet und gespült, um eine saubere Metalloberfläche zu erhalten. Das Transportgestell fährt dabei einzeln durch jeden dieser Behandlungsschritte. • In den nächsten Schritten findet der eigentliche Beschichtungsprozess, der sich aus verschiedenen Wirkbädern, die mit galvanoüblichen Chemikalien versetzt sind, statt. Das Transportgestell wird hierzu schrittweise in verschiedene Wirkbäder abgesenkt und in Zwischenschritten gespült. Im letzten Beschichtungsprozess wird eine elektrische Spannung angelegt, wodurch sich Metallelemente aus der Flüssigkeit lösen und sich auf der Produktoberfläche absetzen. Die durch diesen Verfahrensschritt aufgebrachte ZnFe (Zink-Eisen) Beschichtung stellt einen Korrosionsschutz dar. Beheizte Bäder sind jeweils gedeckelt, alle Bäder mit Ausnahme der Spülen werden separat abgesaugt und die Abgase über einen Wäscher mit Tropfenabscheider dem Schornstein zugeführt, damit keine Abgase ungereinigt in die Umwelt gelangen. • Sobald der eigentliche Beschichtungsprozess abgeschlossen ist, werden die Produktionsteile gespült und getrocknet. • Die Produktionsteile werden anschließend von den Transportgestellen demontiert und an die interne Logistik für den Weitertransport übergeben. Durch die Optimierung von Betriebszeiten und die Errichtung nach dem neusten Stand der Technik werden zukünftig weniger Einsatzstoffe benötigt, interne Wege verkürzt und Abfall- sowie Abwassermengen reduziert. Beim Beschichtungsprozess anfallendes Abwasser wird über eine bestehende Abwasseranlage gereinigt bzw. über einen Ionentauscher aufbereitet und wieder eingesetzt. Abfälle, die aus dem Beschichtungsprozess als auch aus der Abwasseranlage anfallen, werden einer geregelten Entsorgung zugeführt. Das Vorhaben der Antragstellerin stellt eine wesentliche Änderung der Lage und des Betriebs der bestehenden Oberflächenbehandlungsanlage dar, für die ein Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG erforderlich ist, weil die Änderung oder Erweiterung hier für sich alleine genommen die relevante AnIagengröße von 30 m3 Volumen der Wirkbäder nach Nr. 3.10.1 des Anhangs der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) erreicht. Das Änderungsvorhaben überschreitet zudem den Prüfwert von 30 m3 unter Nr. 3.9.1 der Anlage 1 des UVPG und ist dementsprechend in Spalte 2 mit „A'' gelistet. Die bereits vorhandene Anlage zur Oberflächenbehandlung bestehend aus drei Linien im Gebäude G24 soll um eine weitere Linie im Gebäude G20 erweitert werden. Für die bestehende Anlage wurde zuletzt mit Bescheid vom 09.01.2009 eine Erweiterung um eine Linie III mit Installation einer neuen Abwasserbehandlungsanlage nach §16 BImSchG genehmigt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG durchgeführt, welche zum Ergebnis hatte, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen war.
Kraftstoffe und Antriebe Im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr dominieren immer noch klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Zunehmend kommen jedoch auch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe und Antriebe zum Einsatz. Im Bereich der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist das UBA im Rahmen der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auch für den Vollzug zuständig. Unsere Mobilität basiert zurzeit zu großen Teilen auf der Verbrennung flüssiger Kraftstoffe in Verbrennungskraftmaschinen. Da das Verkehrsaufkommen in Deutschland stetig wächst, stagnieren trotz vorhandener Effizienzgewinne durch den Einsatz von moderneren Motoren und Flugzeugturbinen die absoluten Treibhausgasemissionen des Verkehrs auf einem hohen Niveau. Für die notwendige deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen des Verkehrs für einen ausreichenden Klimaschutzbeitrag des Verkehrs sind neben weiteren Effizienzverbesserungen bei Motoren und einer weitreichenden Elektrifizierung des Straßenverkehrs auch ein Umstieg auf nachhaltige alternative Kraftstoffe in der Schifffahrt und der Luftfahrt notwendig. Konventionelle Kraftstoffe Bei konventionellen Kraftstoffen handelt es sich um Mineralölprodukte. Im Jahr 2019 entfielen ca. 94 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor auf diese Kraftstoffe. Die dominierenden Kraftstoffe im deutschen Verkehrssektor sind die im Straßenverkehr eingesetzten Diesel- und Ottokraftstoffe. Ottokraftstoff wird unter dem Namen E5 oder E10 vermarktet und bezeichnet Benzin, das einen bestimmten Anteil an Ethanol enthalten darf. Während "E" für Ethanol steht, gibt die Zahl "5", beziehungsweise "10" an, wieviel Prozent Ethanol das Benzin maximal enthalten kann. Bei dem im Benzin typischerweise enthaltenen Ethanol handelt es sich um biogen bereitgestelltes Ethanol – kurz Bioethanol – das hauptsächlich aus zucker- und stärkehaltigen Pflanzen wie Zuckerrohr, Zuckerrübe, Getreide und Mais Pflanzen gewonnen wird. Die Mindestanforderungen für Ottokraftstoffe sind in der Norm DIN EN 228 festgeschrieben. Im weiteren Sinne sind alle Kraftstoffe, die in Ottomotoren genutzt werden können, Ottokraftstoffe, also unter anderem auch Flüssiggas (LPG) bzw. Erdgas (CNG). Bei diesen handelt es sich zwar nicht um Mineralölprodukte, jedoch werden sie hauptsächlich fossil hergestellt. Da beide keine typischen Kraftstoffe sind, werden diese oft den „alternativen Kraftstoffen“ zugeordnet. Dieselkraftstoff – auch vereinfacht Diesel genannt – wird nach den in der Norm DIN EN 590 definierten Mindestanforderungen an Tankstellen unter dem Namen B7 geführt und bezeichnet Diesel aus Mineralöl mit einer Beimischung von maximal sieben Prozent Biodiesel. In Deutschland wird Biodiesel vorwiegend aus Rapsöl hergestellt. Der Großteil des Biodiesels wird jedoch importiert und aus Abfall- und Reststoffen sowie aus Palmöl sowie Rapsöl hergestellt. Palmöl als Ausgangstoff für hydrierte Pflanzenöle (HVO - Hydrogenated Vegetable Oils) spielt im Bereich des Dieselkraftstoffes zumindest für das Jahr 2020 auch eine entscheidende Rolle. Durch die Überarbeitung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist die Verwendung von Palmöl seit dem 1. Januar Jahr 2022 deutlich beschränkt und ab 2023 beendet, da der Anbau von Ölpalmen einer der Haupttreiber für die Rodung von Regenwald ist. Im Flugverkehr wird größtenteils aus Erdöl hergestelltes Kerosin getankt. Kerosin bezeichnet Kraftstoffe, die sich für den Einsatz in Flugturbinen eignen. In der Binnenschifffahrt wird schwefelreduzierter Binnenschiffsdiesel verwendet. In der Seeschifffahrt kommen Marinediesel- und Marinegasöle sowie Schweröle mit unterschiedlichem Schwefelgehalt und ggf. notwendigen Abgasnachbehandlungssystemen (Kraftstoffnorm: ISO 8217) zum Einsatz. Sowohl im Binnen- als auch im Seeverkehr werden mehr und mehr Schiffe mit Flüssigerdgas ( LNG – Liquified Natural Gas) oder – in ersten Modellanwendungen – mit LPG (Liquified Petroleum Gas), auch Autogas genannt, Methanol oder Biodiesel betrieben. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite zur Seeschifffahrt. Nur durch den Ersatz von mineralölbasierten Kraftstoffen durch klimafreundliche Alternativen kann der Verkehrssektor den notwendigen Beitrag zur Senkung seiner Treibhausgasemissionen leisten. Um diese Energiewende im Verkehr zu erreichen, ist die Entwicklung und Innovation bei alternativen Antriebstechnologien von zentraler Bedeutung. Perspektivisch sollte Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Energieversorgung im Verkehr direkt genutzt werden, d. h. ohne weitere Umwandlungsschritte zu strombasierten Kraftstoffen, sofern dies, wie etwa im Pkw-Verkehr, technisch möglich ist. Alternative Kraftstoffe Alternative Kraftstoffe sind entweder bezüglich der Bereitstellung alternativ, also "biogen" oder "synthetisch", oder es handelt sich um andere Kraftstoffe als Alternative zu Benzin oder Diesel. Biogene Kraftstoffe, oder auch Biokraftstoffe, werden vor allem aus Pflanzen, Pflanzenresten und ‑abfällen oder Gülle gewonnen. Synthetische Kraftstoffe unterscheiden sich von konventionellen Kraftstoffen durch ein geändertes Herstellungsverfahren und oft auch durch andere Ausgangsstoffe als Mineralöl. Biokraftstoffe wie Bioethanol oder Biodiesel leisten bereits seit vielen Jahren einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors. Biokraftstoffe sind entweder flüssige (zum Beispiel Ethanol und Biodiesel) oder gasförmige (Biomethan) Kraftstoffe, die aus Biomasse hergestellt werden und für den Betrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bestimmt sind. Man unterscheidet Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation, wobei eine klare Abgrenzung der Kraftstoffe beider Generationen schwierig ist. Bei der Erzeugung von Biokraftstoffen der ersten Generation wird nur die Frucht (Öl, Zucker, Stärke) genutzt, während ein Großteil der Pflanze als Futtermittel Verwendung finden kann. Biokraftstoffe der zweiten Generation sind noch in der Entwicklung und werden aus Pflanzenmaterial hergestellt, das nicht als Nahrung verwendet werden kann, zum Beispiel aus Ernteabfällen, Abfällen aus der Landwirtschaft oder Siedlungsmüll. Zu dieser Generation, dessen Vertreter auch „fortgeschrittene Biokraftstoffe“ genannt werden, gehört auch solches Bioethanol, das aus zellulosehaltigen Materialien wie Stroh oder Holz gewonnen wird. Generelle Informationen zur energetischen Nutzung von Biomasse und zu den Nachhaltigkeitsanforderungen sind auf unserer UBA-Themenseite zur Bioenergie zusammengestellt. Synthetische Kraftstoffe sind Kraftstoffe, die durch chemische Verfahren hergestellt werden und bei denen, im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen, die Rohstoffquelle Mineralöl durch andere Energieträger ersetzt wird. XtL-Kraftstoffe sind synthetische Kraftstoffe, die ähnliche Eigenschaften und chemische Zusammensetzungen wie konventionelle Kraftstoffe aufweisen. Sie entstehen durch die Umwandlung eines Energieträgers zu einem kohlenstoffhaltigen Kraftstoff, der unter Normalbedingungen flüssig ist. Das "X" wird in dieser Schreibweise durch eine Abkürzung des ursprünglichen Energieträgers ausgetauscht. "tL" steht für "to Liquid". Aktuell sind in dieser Schreibweise die Abkürzungen GtL (Gas-to-Liquid) bei der Verwendung von Erdgas beziehungsweise Biogas, BtL (Biomass-to-Liquid) bei der Verwendung von Biomasse und CtL (Coal-to-Liquid) bei der Verwendung von Kohle als Ausgangsenergieträger gebräuchlich. Zur Herstellung von Power-to-X (Power-to-Gas/ PtG oder PtL )-Kraftstoffen wird Wasser unter Einsatz von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. In einem Folgeschritt kann der gewonnene Wasserstoff in Verbindung mit anderen Komponenten – hier vor allem Kohlenstoffdioxid – zu Methan (PtG-Methan) oder flüssigem Kraftstoff (PtL) verarbeitet werden. Der gewonnene Wasserstoff (PtG-Wasserstoff) kann jedoch auch direkt als Energieträger im Verkehr, zum Beispiel in Brennstoffzellen-Fahrzeugen genutzt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den vom UBA beantworteten „Häufig gestellten Fragen zu Wasserstoff im Verkehr“ . Elektrischer Antrieb: Strom als Energieversorgungsoption Energetisch betrachtet, ist der Einsatz von PtG -Wasserstoff in Brennstoffzellen-Pkw bzw. von PtG-Methan und PtL in Verbrennungsmotoren von Pkw hochgradig ineffizient. Für dieselbe Fahrleistung muss etwa die drei- beziehungsweise sechsfache Menge an Strom im Vergleich zu einem Elektro-Pkw eingesetzt werden, wie die folgende Abbildung veranschaulicht. Da erneuerbarer Strom, beispielsweise aus Wind und Photovoltaik, und die notwendigen Ressourcenbedarfe für die Energieanlagen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, muss auch mit erneuerbaren Energien sparsam umgegangen werden. Am effizientesten ist die direkte Stromnutzung im Verkehr, beispielsweise über Oberleitungen für Bahnen. Ähnlich effizient ist die Stromnutzung über batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Deswegen sollte zur möglichst effizienten Defossilisierung des Straßenverkehrs ein weitgehender Umstieg auf batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge angestrebt werden, wo immer dies technisch möglich ist. Vollzugsaufgaben des UBA zur 38. BImSchV In Deutschland sind Inverkehrbringer von Kraftstoffen gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern. Dies regelt die im seit 1. Januar 2022 gültigen Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote festgeschriebene THG‑Quote. Im Rahmen der THG-Quote hat das Umweltbundesamt ( UBA ) verschiedene Vollzugsaufgaben. Eine Aufgabe regelt die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV ): Das UBA bescheinigt auf Antrag Strommengen, die im Straßenverkehr genutzt wurden. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Themenseite zur 38. BImSchV .
Im Werk 2.1 am Standort Dingolfing soll als Neuanlage zur weiteren Verbesserung der Qualität sowie zur Einführung einer neuen Oberflächenbehandlungstechnologie eine kathodische Tauchlackierung (Ziffer 5.1.1.2 (V) der 4. BImSchV) errichtet werden. Dieser Anlage ist eine chemische Oberflächenbehandlungsanlage (Ziffer 3.10.1 (E) der 4. BImSchV mit einem Wirkbadvolumen von mehr als 30 m³ (konkret 84 m³) prozesstechnisch vorgeschaltet. Die Anlage im Gebäude 88.3 stellt eine Kombination aus Wirkbädern (Phosphatierung, Verzinkung, Entfettung etc.) und einer Tauchlackierung (KTL) zum Korrosionsschutz für die dort gefertigten Vorder- und Hinterachsen, deren Getriebe sowie für PKW- und Motoräder- Radsätze dar.
Die Firma PERI Werk Weißenhorn GmbH & Co. KG hat am 13.05.2022, zuletzt ergänzt am 13.04.2023, beim Landratsamt Neu-Ulm einen Antrag nach § 4 BImSchG auf Neugenehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 Kubikmeter oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch elektrolytisches oder chemisches Verfahren gestellt.
Die Firma Berlin Recycling GmbH betreibt auf dem Grundstück Freiheit 24-25, in 13597 Berlin eine chemisch-physikalische Aufbereitungsanlage zur Behandlung von Öl-Wasser-Schlamm-Gemischen und Deponiesickerwässern nach der Ziffern 8.8.1.1 und 8.8.2.1. des Anhangs der 4. BImSchV, nach der Genehmigungsverfahrensart G; dies ist darüber hinaus eine Anlage nach Art. 10 der RL 2010/75/EU. Die Anlage besitzt auch eine Genehmigung nach den Ziffern 8.12.1.1 und 8.12.2. Folgende Änderungen sind vorgesehen: - die Erhöhung der Behandlungskapazität der Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlage von 22.000 t/a auf 33.000 t/a, - die Erweiterung um eine zusätzliche Betriebseinheit zur Behandlung von Fettabscheiderinhalten mit einer Behandlungskapazität von 15.000 t/a und - die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Konditionierung von Filterstäuben mit Abwasserschlamm mit einem jährlichen Durchsatz von 500 t/a. Das Vorhaben fällt sowohl unter die Nr. 8.5 sowie die Nr. 8.6.2 der Anlage 1 UVPG. Entsprechend § 9 Abs. 3 Nr. 1 sowie § 9 Abs. 2 Nr. 2 war eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.
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