Zwei neue Ballastwasser-Desinfektionssysteme aus Deutschland international anerkannt Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat zwei in Deutschland entwickelte Systeme zur Desinfektion von Ballastwasser auf Schiffen anerkannt. Am 17. Juli 2009 ließ der IMO-Umweltausschuss (MEPC - Marine Enviroment Protection Committee) die neuen Verfahren international zu. Nun kann die Typen-Zulassung in Deutschland erfolgen. Insgesamt stehen weltweit jetzt 30 Ballastwasserdesinfektionssysteme zur Verfügung. Deutschland ist neben Japan und Südkorea Marktführer. UBA-Vizepräsident Holzmann begrüßte die Entscheidung: „Moderne Verfahren zur Desinfektion von Ballastwasser sind wichtig - sie geben der weltweiten Verbreitung fremder Tier-, Pflanzen- und Bakterienarten endlich Einhalt. Dies ist ein großer Schritt für das ökologische Gleichgewicht der Meere.” Nach einer Studie des Germanischen Lloyds könnten alleine mit der in Deutschland zur Verfügung stehenden Produktionskapazität im Jahr 2010 etwa 800 Anlagen auf den Markt gebracht werden. Schiffe pumpen nach vorsichtigen Schätzungen jährlich rund 10 Milliarden Kubikmeter Wasser zum Gewichtsausgleich in spezielle Ballasttanks, um die Weltmeere sicher befahren zu können. Das Ballastwasser stabilisiert die Schiffe und verhindert die Verformung des Schiffskörpers etwa bei unvollständiger Beladung. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Bakterien, Algen, Krebse oder sogar Fische als blinde Passagiere in die Tanks. So können diese weltweit verbreitet werden und einheimische Organismen verdrängen. Dies gefährdet nicht nur die Meeresumwelt. Auch erhebliche wirtschaftliche Verluste können entstehen, zum Beispiel in der Fischerei, wenn fremde Quallen die Nahrung heimischer Fische oder Fischlarven fressen. Auch für den Menschen gefährliche Krankheiten wie Cholera können über unbehandeltes Ballastwasser unter Umständen eingeschleppt werden. Für die IMO zählt der Kampf gegen die weltweite Verbreitung fremder Arten zu den Hauptanliegen beim Meeresschutz. Um eine weitere Belastung der Meere durch im Ballastwasser reisende Arten zu verhindern, verabschiedete die IMO im Jahr 2004 die Ballastwasserkonvention. Damit diese in Kraft treten kann, müssen 30 Staaten, die 35 Prozent der weltweiten Handelstonnage in der Schifffahrt repräsentieren, dieser Konvention beitreten. Bis April 2009 haben erst 18 Staaten - diese decken etwa 15 Prozent der Handelstonnage ab - die Konvention ratifiziert. Deutschland als maßgeblicher Akteur bei der Erarbeitung dieses internationalen Regelwerkes hat die Ballastwasserkonvention bis heute noch nicht ratifiziert. Als erster Schritt hat die Bundesregierung im April 2008 das Seeaufgabengesetz novelliert, in dem Anforderungen an die Ballastwasserdesinfektion festgeschrieben sind. UBA -Vizepräsident Holzmann: „Deutschland sollte die Ballastwasserkonvention rasch ratifizieren, damit das Übereinkommen bald in Kraft tritt und damit weltweit endlich verbindlich wird.” Weltweit arbeiten Fachleute an der Entwicklung neuer BallastwasserManagementsysteme (BWMS). Ein Ballastwasserbehandlungssystem muss strengen Kriterien entsprechen, um zugelassen zu werden: Neben ökonomischen Fragen und der Schiffsicherheit, spielt auch der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Zulassung der Anlagen liegt in der nationalen Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Systeme, die Biozide zur Desinfektion des Wassers verwenden, bedürfen darüber hinaus der internationalen Anerkennung durch die IMO. Weltweit haben bis heute insgesamt 19 Anlagen zur Ballastwasserbehandlung die erste Hürde im zweistufigen Zulassungsverfahren der IMO, das so genannte Basic Approval, genommen. Die zweite Stufe, das Final Approval, haben insgesamt elf Systeme erreicht. Auf der MEPC-Sitzung am 17. Juli 2009 erhielt nun das CleanBallast®-BWM-System der Firma RWO ein Final Approval. Damit hat nach dem von Hamann entwickelten SEDNA®-System eine zweite deutsche Anlage diese Voraussetzung erfüllt. Eine dritte deutsche Anlage, das AquaTriComp®-System der Firma Aquaworx, bekam auf der Sitzung ein Basic Approval. Im Gegensatz zu den anderen zwei Anlagen werden bei diesem System keine Desinfektionsmittel verwendet, sondern das Wasser nach Filtrierung mit UV-Licht desinfiziert. Die abschließende Zertifizierung dieser Systeme - die Erteilung der Typen-Zulassung - kann nun von den deutschen Behörden eingeleitet werden. Deutschland liegt zusammen mit Japan und Südkorea weltweit an der Spitze der bisher erteilten Zulassungen. Deutsche Firmen haben sich gute Chancen in einem globalen Markt gesichert. Das UBA prüft die Risiken der bei der Desinfektion eingesetzten Chemikalien für die Umwelt. Denn die Meere müssen auch vor einer Gefährdung durch das mit Desinfektionsmitteln behandelte Ballastwasser geschützt werden. Das UBA und die anderen beteiligten Behörden, darunter das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), beteiligten sich innerhalb der IMO richtungweisend an der Erarbeitung strenger international geltender Richtlinien für die Ballastwasserbehandlung. „Ich freue mich, dass unsere Vorschläge für strenge Vorschriften bei der Umweltrisikobewertung von Ballastwasser-Managementsystemen maßgeblich in die internationalen Vorschriften eingeflossen sind”, so Thomas Holzmann.
In the late 19th century, the lack of appropriate waste collection and disposal systems in Europe along with public health issues – the outbreak of epidemics such as the cholera – raised the question: How can waste volumes be reduced and how can waste be managed more hygienically? This marked the beginning of the age of “technical waste incineration“. The first waste incineration plant known as Destructor was built in Nottingham, England in 1876. Following experience with waste incineration in Manchester, the introduction of this technology was also discussed in Germany. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Mehr als 300 Millionen Menschen in Asien, Afrika und Südamerika laufen Gefahr wegen verunreinigten Wassers an lebensgefährlichen Krankheiten wie Cholera oder Typhus zu erkranken, teilte das UN-Umweltprogramm (UNEP) in seinem am 30. August 2016 vorgestellten Bericht "Snapshot of the World's Water Quality" mit. Zwischen 1990 und 2010 hat sich die Wasserqualität in mehr als der Hälfte der beobachteten Flussabschnitte auf den drei Kontinenetn verschlechtert.
Das Projekt "Molekulare Charakterisierung des Virus der klassischen Schweinepest (HOG Cholera Virus, HCV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Institut für Klinische Virologie durchgeführt. Molekulare Charakterisierung des Virus der klassischen Schweinepest ('HOG Cholera Virus', HCV). Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Herstellung einer definierten, sicheren und effektiven Vakzine gegen die klassische Schweinepest. Es gilt, die Voraussetzungen fuer die Entwicklung eines rekombinanten Impfstoffes zu schaffen. Dazu sollen die Kenntnisse ueber das virale Genom, seine Organisation und insbesondere die viruskodierten Strukturproteine vertieft werden. Nukleinsaeuresonden, monoklonale Antikoerper und gereinigte viruskodierte Proteine sollen auf ihre Eignung als diagnostische Reagentien geprueft werden.
Das Projekt "Verhalten von Choleravibrionen in verschiedenen Wasserarten, waehrend der Abwasserreinigung - Standarduntersuchungsmethode" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Bakteriologische Untersuchungsmethode; Ausarbeitung und Verbesserung von Nachweismethoden; Verhalten und Ueberlebungszeit der Vibrionen unter verschiedenen Bedingungen.
Das Projekt "Teilprojekt 1: Untersuchung mikrobiologischer und hygienischer Aspekte - Anwendungsmoeglichkeiten und -grenzen des Verfahrens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Hygiene-Institut, Abteilung Hygiene und Medizinische Mikrobiologie durchgeführt. Es sollen neuartige Verfahren erarbeitet werden, die die chemische Desinfektion von Trinkwasser ersetzen oder ergaenzen. Entwickelt werden sollen Wassertanks und -filter, die die selbstdesinfizierenden Eigenschaften von Photohalbleitern (TiO2 u.a.) ausnutzen. Auskleidung der Tanks und Filter mit diesen Materialien, sowie Bestrahlung mit UVA (Sonnenlicht oder Strahler) produziert OH Radikale und andere reaktive Sauerstoffverbindungen, die Keime zerstoeren koennen. Untersucht werden folgende Themen: - Einflussfaktoren auf die Keimabtoetungsgeschwindigkeit (Material, Zeit ...); - Verhalten der Oberflaechen bei der Eliminierung von Keimen im Wasser; - Technische Optimierung von Details (Schichtdicke, Auftragsverfahren des Halbleiters, Korngroessenverteilung usw.); - Aufwuchs oder Verhinderung von Biofilmen: Zusammenhang mit Materialeigenschaften und Konditionen; - Untersuchung des Mechanismus der photokatalytischen Oxidation bei Modell- und Krankheitserregern (Polio- und Hepatitisviren, Salmonellen, e. coli, Cholera, Ruhrerreger, Chryptospor., Giarida); - Untersuchungen zur Sicherheit des Verfahrens fuer Mensch und Umwelt; - Wissenschaftliche Absicherung von Praxistests an Gebrauchsmustern.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben. Abfallwirtschaft in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland. Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie . Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt. Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien. Mit dem „ Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung “ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen. Von der Beseitigung zum Kreislauf Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfällen Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen Recycling von Abfällen Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) Beseitigung von Abfällen. Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( §10 Abs. 1 ElektroG ) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz ( §11 Abs. 1 BattG ) für Altbatterien und Akkumulatoren. Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen. Das Netto-Abfallaufkommen in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik. Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das UBA gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das UBA gezielt den Transfer von Wissen und Technologien. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der UNEP und der EU-Kommission
Das Projekt "Vibrio cholerae: Untersuchungen zur Pathophysiologie der Außenmembran und neue Ansätze zur Erfassung differenzieller Genregulation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Graz Institut für Molekulare Biowissenschaften durchgeführt. Cholera ist die Folge einer durch Vibrio cholerae Bakterien ausgelösten gastrointestinalen Infektion, die sich durch eine vulminante Diarrhöe auszeichnet. Sie kann in kürzester zu schweren Dehydrierungserscheinungen und im Extremfall zum Tod führen. Deshalb sind umfangreiche Bemühungen im Gange einen wirksamen Impfstoff zu entwickeln. Um genauere Erkenntnisse zum Verlauf von Epidemien, Therapie und Prävention zu erlangen, wird intensiv an der Infektiologie als auch Ökologie von V. cholerae gearbeitet. Wir haben uns dazu mehrere Ziele gesetzt: Zum einen soll das Lipopolyssaccharid (LPS) und dessen Rolle innerhalb des Infektionsprozesses untrsucht werden. Im weiteren ist die Entwicklung und Etablierung von neuen genetischen Testsystemen geplant, mit deren Hilfe die Physiologie von infizierenden V. cholerae als auch von frei lebenden Vibrionen besser verstanden werden soll. Dabei wollen wir Gene identifizieren, welche in Abhängigkeit .
Alljährlich rufen die Vereinten Nationen am 22. März zum Weltwassertag auf. Ziel ist es, dem global bedeutsamen Thema Wasser Bedeutung und Aufmerksamkeit zu schenken. Für die interessierte Öffentlichkeit wird sich in diesem Jahr alles um das Thema Abwasser (Wastewater) drehen. Einer von zahlreichen Veranstaltungsorten wird in der Zeit von 10 bis 15 Uhr die Rheinwasseruntersuchungsstation (RUSt) an der Mainzer Theodor-Heuss-Brücke sein. Experten vom Landesamt für Umwelt und von der hessischen Schwesterbehörde werden gemeinsam Erläuterungen zu Aufgaben und Funktionsweise der Messstation geben. Wie gelangen Stoffe des täglichen Gebrauchs in unsere Fließgewässer? Was können wir dagegen tun? Spurenstoffe von Arzneimitteln oder Pflanzenschutzmittel, aber auch Mikroplastikbestandteile werden im Rheinwasser festgestellt. Wieviel Wasser verschwenden wir? Welche Auswirkungen hat die Verschmutzung von Wasser? Wofür lässt sich bereits genutztes Wasser wiederverwenden? … sind sicher nur einige Fragen, die es zu beantworten gilt. Die reinen Fakten stimmen nachdenklich, denn weltweit fließt 80 % des Abwassers ungereinigt und ohne Weiterverwendung zurück ins Ökosystem. 1,8 Mrd. Menschen nutzen durch Fäkalien verunreinigtes Wasser zum Trinken und sind so dem Risiko einer Erkrankung an Cholera, Ruhr, Typhus und Polio ausgesetzt. Verschmutztes Wasser, schlechte Sanitärversorgung und ein Mangel an Hygiene verursachen jedes Jahr 842.000 Todesfälle. 663 Mio. Menschen haben noch immer keinen Zugang zu sauberen Trinkwasserquellen. Im Jahr 2050 werden fast 70% der Menschen in Städten wohnen, im Vergleich zu 50 % heute. Derzeit haben die wenigsten Städte in Entwicklungsländern eine adäquate Infrastruktur und Ressourcen, um Abwassermanagement in effizienter und nachhaltiger Art und Weise zu betreiben. Die Möglichkeiten Abwasser als Ressource zu nutzen sind enorm. Sicher aufbereitetes Abwasser ist eine erschwingliche und nachhaltige Quelle für Wasser, Energie, Nährstoffen und anderer wiedergewinnbarer Materialien. Die Kosten für Abwassermanagement werden vom Nutzen für die menschliche Gesundheit, ökonomischer Entwicklung und ökologischen Nachhaltigkeit weit übertroffen. Um das Risiko von Konfliktausbrüchen im Wettbewerb um Wasser zu minimieren, kommt der Nutzung und Aufwertung von Abwasser eine enorme Bedeutung zu. In den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 von den Vereinten Nationen ist Abwasser Teil eines der Ziele „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“. Gefordert werden die Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers sowie eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit. Abwasser ist eine wertvolle Ressource im Wirtschaftskreislauf und der Aufbau eines Abwassermanagement eine effiziente Investition in die Gesundheit der Menschen und des Ökosystems. So kann aufbereitetes Abwasser z. B. in der landwirtschaftlichen Bewässerung oder in industriellen Prozessen anstelle von Frischwasser eingesetzt werden. Abwasser sollte also nicht einfach "entsorgt", sondern als Ressource wahrgenommen und genutzt werden.
Kein anderes Ereignis hat das Leben der Menschen in den letzten Jahrzehnten so verändert, wie die Corona-Pandemie. Beginnend mit den sogenannten Lock-Down-Maßnahmen im Frühjahr, sind seitens der Bundesregierung im Laufe des Jahres immer wieder neue Hilfsmaßnahmen beschlossen worden. Die Landesregierung hatte ihrerseits zahlreiche Unterstützungsprogramme ins Leben gerufen und deren Zuständigkeiten für die Abwicklung geregelt. Dem Landesverwaltungsamt wurde die Verantwortung sowohl für die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutz (IfSG) übertragen, als auch die Auszahlung der Künstlersoforthilfen und der sogenannten Billigkeitsleistungen, eine finanzielle Unterstützung für Einrichtungen beispielsweise der Erwachsenenbildung, für Sportvereine oder den ÖPNV, denen pandemiebedingt sehr hohe Einnahmeverluste entstanden waren. „Wie viele andere Behörden sahen wir uns im Frühjahr mit den Herausforderungen der Pandemie-Bewältigung konfrontiert. Schnell haben wir eine interne Arbeitsgruppe gebildet, um die Abwicklung der Hilfsprogramme zügig anzugehen. Der Vorteil einer so großen und breit aufgestellten Behörde wie dem Landesverwaltungsamt ist, dass wir schnell auf derartige Ad-hoc-Ereignisse und Anforderungen reagieren können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Die Beschlüsse der Landesregierung vom März 2020 über die Schließung von Kultureinrichtungen hatten selbständige freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller in besonderer Weise betroffen und in ihrer Existenz bedroht. Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur haben in Folge dessen das Programm zur Gewährung von Soforthilfen zur Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgelegt. Das Programm konnte bereits am 23. März 2020 gestartet werden. Das damit beauftragte Landesverwaltungsamt hatte nur wenige Tage später, am 1. April den ersten Bewilligungsbescheid verschickt. Insgesamt wurden 903 Bewilligungen in Höhe von jeweils 400 Euro ausgereicht. Den Einrichtungen der Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalts entstanden im Jahr 2020 pandemiebedingt ebenfalls sehr hohe Einnahmeverluste. Für Einrichtungen in freier Trägerschaft wurde es durch Erlass des Bildungsministeriums ermöglicht, auf Antrag sogenannte Billigkeitsleistungen als Ausgleich zu erhalten, um die zukünftige Existenz zu sichern. Beauftragt mit dieser Aufgabe wurde das Landesverwaltungsamt. In diesem Bereich waren bis Jahresende 17 Anträge zu bearbeiten und die Höhe der Ansprüche zu prüfen und zu ermitteln. Insgesamt konnten 13 Einrichtungen mit einer halben Million Euro unterstützt werden. Auch bei den Verkehrsunternehmen waren hohe Verluste zu verzeichnen, die ebenfalls mit der Gewährung von Billigkeitsleistungen in Höhe von insgesamt 15.6 Mio EUR bewilligt und ausgezahlt wurden. Des Weiteren wurden für den Ausgleich von Aufwendungen für Infektionsschutzmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr weitere Ausgleichsleistungen in Höhe von insgesamt 1.890.251,13 EUR gewährt und ausgezahlt. Auch für die landesbedeutsamen Verkehrslandeplätze als Teil der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt und Daseinsvorsorge wurden Liquiditätshilfen von insgesamt rund 83.000 Euro gewährt. Sportvereine konnten ebenfalls Anträge stellen, um finanzielle Ausgleiche zu erhalten. Insgesamt konnte 57 Sportvereinen Billigkeitsleistungen in Höhe von rund einer halben Million Euro gewährt werden. Nicht völlig neu hingegen sind Entschädigungsansprüche für Menschen, die sich zum Schutz der Bevölkerung in Quarantäne zu begeben haben. Diese Ansprüche sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Das Landesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Entschädigungen aus dem IfSG verantwortlich. Waren es vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie eher Einzelfälle etwa wegen Masern, Mumps, Cholera oder Windpocken, so stand das Amt im März vor einer logistischen und personellen Herausforderung, die äußerst zügig bewältigt werden musste, denn die Zahl der Anträge stieg sprunghaft von durchschnittlich unter 10 pro Jahr, auf dreistellig pro Monat und befindet sich kumuliert inzwischen im 5-stelligen Bereich. „Die Betroffenen waren und sind auf die Gelder angewiesen. Unser bis dato zur Verfügung stehendes Personal reichte natürlich nicht aus, um die Antragswelle zu bewältigen. Deshalb wurden aus dem ganzen Haus Unterstützungskräfte zusammengezogen.“ Der vielzitierte Paragraf 56 IfSG sieht für die Menschen, die einer behördlichen Quarantänemaßnahme unterliegen, die Zahlung einer Verdienstausfallentschädigung in Höhe von 100% des ausgefallenen Nettoeinkommens vor. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer der Absonderung ruht, erhalten auf gesonderten Antrag einen Ersatz für ihre weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben. In diesem Bereich sind bislang knapp 10.000 Anträge eingegangen. Darüber hinaus standen aufgrund der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Frühjahrs-Lock-Down viele Eltern vor der Situation, ihre Kinder selbst betreuen zu müssen und ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen zu können. Um wirtschaftliche Härten für die Familien zu vermeiden, reagierte der Gesetzgeber mit der Regelung eines Entschädigungsanspruches für betreuende Eltern- oder Pflegeelternteile. Dieser beträgt 67 % des ausgefallenen Nettoeinkommens und wird auch gezahlt, wenn Kinder einer behördlichen Quarantäneanordnung unterliegen. Hier sind bislang rund 1.800 Anträge gestellt worden. „Zur Bewältigung der Antragsflut wurde im April eine Arbeitsgruppe (AG IfSG) gegründet. Ihr gehörten im Jahresverlauf bis zu 45 Bedienstete aller Abteilungen meines Hauses an. Für die Dauer von drei Monaten wurde die AG IfSG zudem durch drei Bedienstete des Landesrechnungshofes unterstützt, wofür ich mich noch einmal recht herzlich bedanke.“, so der Präsident weiter. Eine Beschleunigung der Antragsbearbeitung wurde durch die Einführung eines Online-Fachverfahrens erreicht. In diesem Verfahren laufen alle Prozesse von der Antragstellung bis zur Bescheiderteilung und Mittelauszahlung digital ab. Durch die konsequente Personalbereitstellung und die Digitalisierung der Antragsbearbeitung konnte ein wesentlicher Teil der eingegangenen Entschädigungsanträge bereits abgearbeitet werden. Auch das mit Beginn der zweiten Infektionswelle wieder anziehende Antragsaufkommen konnte bislang abgefedert werden, sodass kein nennenswerter neuerlicher Aufwuchs offener Anträge zu verzeichnen ist. „Zielsetzung der Arbeitsgruppe ist es, die Zahl der offenen Antragsverfahren stetig abzubauen und den Antragstellern ein verlässlicher Ansprechpartner und Unterstützer in schwierigen Zeiten zu sein. Durch die bereits im Frühjahr eingerichtete Hotline sowie das Funktionspostfach ist eine ständige Erreichbarkeit des Landesverwaltungsamtes für Entschädigungsanfragen aller Art gewährleistet.“, erklärt Präsident Pleye abschließend. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Corona-Bestimmungen hat sich das Landesverwaltungsamt entschlossen, von der traditionellen Pressekonferenz zum Jahresabschluss abzusehen und die entsprechenden Informationen per Pressemitteilungen zur Verfügung zu stellen, die wir bis zum Jahresende und darüber hinaus versenden werden. Für O-Tonanfragen oder separate Statements stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de