Die Linder Metallveredelungsgesellschaft mbH betreibt am Standort Vogelherd 2, in 72479 Winterlingen eine Anlage zur Oberflächenbehandlung und hat 21.02.2024 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die technische Umstellung der Galvanik am vorgenannten Standort beantragt. Unter anderem soll eine Änderung des 2. Chrom-VI-Bades in ein Chrom-III-Bad in der Nickel-Chrom Anlage vorgenommen werden und damit eine Umstellung aller Chrom VI Prozesse auf Chrom III Prozesse im Betrieb. Dies führt auch zu einer Änderung der Abwasserbehandlung und zur Reduzierung der Hydroxidschlammmengen, die deponiert werden müssen. Dafür fällt mehr flüssiges pumpfähiges Konzentrat als Abfall an, der extern als gefährlicher Abfall entsorgt werden muss
Es sollen die chrom-VI-haltigen Stoffe künftig entfallen und durch Chrom III ersetzt werden. Dies führt auch zu Änderungen bei der Lagerung, Abwasserbehandlung, den Abfällen, der Frischwasserversorgung und der Abluftbehandlung in der auf dem Betriebsgelände bereits vorhandenen Halle. Das Gesamtwirkbadvolumen soll um ca. 1,9 m³ auf 46,01 m³ erhöht werden.
Die Firma Walter Hillebrand GmbH & Co. KG Galvanotechnik hat die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren auf Ihrem Grundstück in 58739 Wickede, Westerhaar 56 - 58 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: • Umstellung Betriebsweise Anlage 3 von Zink-Eisen auf Zink-Nickel mit Aufstel-lung zusätzlicher Peripherie: Löse-, Anolyt- und Dosierbehälter, Bandfilter, Ab-luftwäscher inkl. Neuer Emissionsquelle, 2 Elektrolytbehälter für den Verdamp-fer, elektronische Gleichrichter und Schaltschränke, • Umstrukturierung und Modernisierung der Leckagerückhaltung Anlage 3, • Zuordnung der Lösestation der Anlage 3 zu Anlage 1, • Außerbetriebnahme 3-stufiger Zusatzwäscher Anlage 19 • Ausnahme von Emissionsmessungen für Nickel, Chrom und Chrom VI.
Recycling-Toilettenpapier und -Taschentücher schonen die Umwelt Wie Sie Hygienepapiere und Taschentücher nachhaltig nutzen Kaufen Sie Hygienepapiere wie Papiertaschentücher, Toilettenpapier oder Küchenrolle aus 100 Prozent Recyclingpapier (Blauer Engel). Nutzen Sie papierfreie Alternativen wie waschbare Stofftaschentücher, Stoffhandtücher und Stoffservietten oder Wischtücher. Gewusst wie Die Herstellung von Hygienepapier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und führt zur Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Bei Hygienepapieren kommt hinzu, dass die Papierfasern nach dem Gebrauch über die Kanalisation oder als Abfall entsorgt werden. So gehen sie dem Papierkreislauf verloren. Kauf von Recyclingpapier: Es gibt für jede Art von Hygienepapier auch eine qualitativ hochwertige Alternative aus Recyclingpapier. Es gibt genügend Recycling-Produkte, die den Vergleich mit Frischfasern in Sachen Nutzerkomfort nicht scheuen müssen, wie zum Beispiel ein Test der Stiftung Warentest bestätigt. Das gilt für Papiertaschentücher, für Küchenrollen, für Servietten wie für Toilettenpapier. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden und keine gefährlichen Chemikalien eingesetzt werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung „Chlorfrei gebleicht“ sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Gesundheitlich unbedenklich: Hygienepapiere aus Recyclingpapier mit dem Blauen Engel sind für alle bestimmungsgemäßen Anwendungen geeignet. Die Papiere und die eingesetzten chemischen Zusätze entsprechen der Empfehlung „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung. Sie halten die Grenzwerte aus den ergänzenden Hinweisen zur Beurteilung von Hygienepapieren ein. Farbmittel, die Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium oder Chrom-VI enthalten, sind ebenso verboten wie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Damit gelten für Hygienepapiere mit dem Blauen Engel schärfere Maßstäbe als für Hygienepapiere aus Primärfasern. Was Sie noch tun können: Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Recyclingpapier benutzen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Papierkauf . Hintergrund Umweltsituation: Zu den Hygienepapieren zählen unter anderem Toilettenpapier, Papierhandtücher, Taschentücher, Kosmetiktücher, Servietten, Küchentücher, Putztücher und Abdecktücher (z.B. im medizinischen Bereich). In Deutschland wurden 2022 gemäß Leistungsbericht des Verbands DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. insgesamt rund 1,48 Mio. t Hygienepapiere verbraucht (Verbrauch = Produktion + Import - Export). Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt damit seit vielen Jahren relativ konstant bei 18-19 kg. Der Altpapieranteil in der Produktion ging allerdings in den letzten 20 Jahren laut Bericht deutlich von 75 auf 43 Prozent zurück. Wir spülen damit unsere Wälder ins Klo, denn Hygienepapiere werden in der Regel nur einmal verwendet und gehen anschließend dem Papierkreislauf über die Kanalisation oder die Entsorgung verloren. Deshalb sollten Hygienepapiere ausschließlich aus bereits mehrfach recycelten Sekundärfasern mittlerer und unterer Altpapierqualitäten bestehen. Dies sind Altpapiere, die über 85 Prozent des Altpapieraufkommens ausmachen. Der Einsatz dieser Altpapierqualitäten trägt entscheidend dazu bei, die Zahl der Wiederverwendungen einer Papierfaser zu erhöhen und damit den Druck auf die Ressource Holz zu reduzieren. In Deutschland selbst sind die ökologischen und sozialen Standards für die Papier- und Zellstoffproduktion sowie für die Waldbewirtschaftung im weltweiten Vergleich hoch. Doch 57 Prozent des verbrauchten Papiers, Karton, Pappe und über 75 Prozent des Zellstoffs für die deutsche Papierindustrie stammen aus dem Ausland – ein zunehmender Anteil aus Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern. In den südlichen Ländern werden oft massive Probleme durch den Anbau und die Produktion von Zellstoff verursacht. Immer mehr Papierfasern für den deutschen Hygienepapiermarkt stammen aus Brasilien – auch von ökologisch umstrittenen Plantagen. Die Ökobilanz für graphische Papiere und Hygienepapiere zeigt: In fast allen betrachteten Kategorien hat Recyclingpapier Vorteile gegenüber Frischfaserpapier und ist somit erste Wahl. Durchschnittlich spart die Produktion von Recyclingpapier: 78 Prozent Wasser 68 Prozent Energie 15 Prozent CO 2 -Emissionen. Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald- Ökosystem und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein potenzielles Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Um den Kohlenstoffspeicher in Wäldern zu erhalten oder gar zu erhöhen, sollte der Anteil von Recyclingfasern maximiert werden. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Empfehlung XXXVI „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung stellt keine gesetzliche Grundlage dar, wird aber vom Markt als hilfreicher Produktstandard akzeptiert. Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Hygienepapieren mit dem Blauen Engel ist von 2014 bis 2020 bei privaten Haushalten auf knapp 12 % deutlich zurückgegangen (siehe Abb.). Der Blaue Engel ist für Hygienepapiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Hygienepapiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC-Mix-Papiere. „Mix“ besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC-Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Hygienepapiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel für Hygienepapiere: Das europäische Umweltzeichen stellt Anforderungen an den Energieverbrauch, die Abwasserbelastung und an die eingesetzten Chemikalien. Leider fordert es keinen Altpapiereinsatz und auch der Anteil zertifizierter Fasern ist mit 50 Prozent noch deutlich steigerbar. Das Zeichen bietet deshalb nur einen eingeschränkten Mehrwert gegenüber Papieren ohne Zertifizierung. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: UBA -Themenseite Hygiene-Papiere (öffentliche Beschaffung) UBA-Themenseite Papier- und Altpapierverbrauch BMUV -Themenseite Altpapier Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel
Die BIA Kunststoff- und Galvanotechnik GmbH und Co. KG ist ein mittelständisches Unternehmen der Automobil-Zulieferindustrie und stellt galvanisierte Kunststoffteile her. Um Kunststoffteile galvanisieren zu können, müssen diese so vorbehandelt werden, dass sie elektrisch leitfähig sind. Für diese Vorbehandlung der Kunststoffteile ist der Einsatz von sechswertigem Chrom bisher zwingend erforderlich gewesen, während im darauffolgenden eigentlichen Verchromungsprozess bereits auf das weniger umweltrelevante dreiwertige Chrom umgestellt werden konnte. Das im Umweltinnovationsprogramm geförderte Vorhaben von BIA zielte darauf ab, den gesamten Galvanikprozess Chrom(VI)-frei und effizient zu gestalten und damit erstmalig eine chromfreie Kunststoffvorbehandlung sowie eine ressourceneffiziente Verchromung am Standort Solingen zu realisieren. Dieses Ziel konnte durch die Installation einer Vorbehandlungsanlage auf Mangan-Basis sowie einer Verchromungslinie mit innovativer Anodentechnik erreicht werden. Der Prozess sowie verschiedene Einkomponenten-Bauteile sind bei den Automotive OEM vorgestellt sowie getestet worden und haben entsprechende Freigaben erzielt. Durch das innovative Vorhaben konnten für die Chrombeschichtung Energieeinsparungen erzielt werden, die einer CO 2 -Emmissionsminderung von rund 120 Tonnen CO 2 pro Jahr entsprechen. Dabei spielt eine neuartige Anodentechnik für den Betrieb der dreiwertigen Chrombäder eine wichtige Rolle. Neben dem Verzicht auf Chrom(VI) konnten auch in der neu errichteten Abwasserbehandlungsanlage zahlreiche Umweltentlastungen erreicht werden. So wurden Verfahren zur Ressourcenrückgewinnung implementiert, die die Aufwände in der Wasseraufbereitung sowie den Zusatzverbrauch für die Elektrolyte reduzieren. Modernste Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung sorgen überdies für einen energieoptimierten Betrieb. Durch dieses Vorhaben konnte erstmals die vollständig Chrom(VI)-freie Galvanisierung von Kunststoffen realisiert werden, was einen erheblichen Beitrag zum Fortschreiben des Standes der Technik leistet und gute Übertragungsmöglichkeiten auf andere Kunststoffverchromungsanlagen bietet. Eine finale Serienumsetzung des chromfreien Vorbehandlungsprozesses ist allerdings aus zwei Gründen noch nicht erfolgt. Zum einen sind zwar die generellen Effizienzmaßnahmen auf alle Bauteile in der Galvanik übertragbar und umgesetzt, aber die Vorbehandlung ist für die Verarbeitung von selektiven Mehr-Komponentenbauteilen nicht fähig. Entsprechend kann der Artikelmix insbesondere für innovative Bauteile mit Licht- und Funktionsintegration nicht über diese Vorbehandlung verarbeitet werden. Des Weiteren führt die chromfreie Vorbehandlung zu deutlich höheren Kosten bei Chemikalien, Anlagentechnik und final auch der Abwasserbehandlung. Eine Preissteigerung wird entlang der Kundenkette abgelehnt und entsprechend auch ein Serieneinsatz der Vorbehandlung nicht beauftragt. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: BIA Kunststoff- und Galvanotechnik GmbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2021 - 2023 Status: Abgeschlossen
Eine Firma betreibt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/12 der Gemarkung Marktoberdorf u.a. eine Anlage zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen (Galvanikanlage). Die Betreiberin plant den Umbau der Galvanikanlage. Die Anlage soll um eine Chrom III Linie erweitert werden. Durch diese Erweiterung soll ein Teil der Produktpalette mit dem weniger gefährlicheren Chrom III verchromt werden. Eine Reduzierung der gefährlichen Chromsäure (Chrom VI bzw. CrO3) ist die Folge. Das Wirkbadvolumen erhöht sich auf 99,4 m3. Neben Umbaumaßnahmen im Gebäudebestand selbst, ist auch eine zusätzliche Abluftreinigungsanlage erforderlich.
Beantragt wurde die Errichtung und Betrieb der neuen Galvanikanlage BIA 2 und eine damit verbundene Erhöhung des Wirkbadvolumens um 22,5 m³. Die Anlage wird in Reihen angeordnet, welche durch Querumsetzer miteinander verbunden sind. Die Reihen 1, 2 und 3 dienen der Vorbehandlung; Reihe 4 beinhaltet die Nachbehandlung. Einige Becken werden zunächst anlagentechnisch errichtet („optional“), jedoch nicht in die Prozesse mit eingebunden. Sie dienen der späteren Erweiterung der Anlage. Zur Absicherung der Qualitätsanforderungen soll neben dem neu geplanten Chrom(VI)-freien Verfahren die bisherige Chrom(VI)-Beize als backup bestehen bleiben.
Der Absatz von Elektro- und Elektronikgeräten ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und die Tendenz zur Entwicklung von immer neuen Geräten mit kürzerer Lebensdauer nimmt weiter zu. Werden diese Geräte unbrauchbar oder durch neue ersetzt, landen sie in der Regel im Abfall, kleinere Geräte nicht selten in der Restmülltonne. Aufgrund ihres Schad- und Wertstoffpotenzials müssen sie getrennt von anderen Abfallströmen erfasst werden. Zur Verdeutlichung der getrennten Sammlung müssen alle Elektrogeräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Tonne gekennzeichnet sein. Den Umgang mit Elektroaltgeräten regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ( Elektro-und Elektronikgerätegesetz – ElektroG ) mit dem Ziel der Abfallvermeidung, der Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung und Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten sowie der Schadstoffreduzierung durch ein Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Aufkommen an ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräten wird bundesweit auf etwa 2 Millionen Tonnen pro Jahr geschätzt. In diesen Geräten sind erhebliche Mengen gefährlicher Schadstoffe enthalten wie etwa die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom VI oder Arsen und halogenierte Stoffe wie FCKW, PCB, PVC und bromhaltige Flammschutzmittel. Sie führen zur Kontamination kommunaler Abfälle und stellen ein großes Problem bei der Abfallentsorgung dar. Im Elektroschrott sind jedoch nicht nur Schadstoffe enthalten, sondern auch wertvolle Ressourcen wie Metalle, Edelmetalle und Kunststoffe, die bei separater Sammlung in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Elektroaltgeräte dürfen nicht einfach entsorgt, sondern müssen von Verbraucherinnen und Verbraucher einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Haushalten ist kostenlos. Elektroaltgeräte können in Berlin an den kommunalen Sammelstellen ( Recyclinghöfe der BSR ) und im Handel abgegeben werden. Bei den kommunalen Sammelstellen können alle Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten abgegeben werden. Neben der Rückgabe im Elektrohandel (nur in größeren Filialen, d. h. wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 m² ist) ist eine Rückgabe kleiner Altgeräte auch im Lebensmittelhandel bei großen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten kostenlos möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 m² beträgt und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte angeboten werden – dies gilt es im Zweifelsfall in der Filiale zu erfragen. Diese Bestimmungen gelten für die Rückgabe kleiner Altgeräte (z. B. Fön, Toaster, Telefon) mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm. Bei größeren Altgeräten (z. B. Waschmaschine oder Fernseher) ist die Rückgabe im Handel nur bei einem gleichzeitigen Neukauf eines Geräts der gleichen Art möglich. Sind ausrangierte Geräte noch gebrauchsfähig, sollten sie möglichst nicht entsorgt, sondern einer Nachnutzung bzw. Weiterverwendung zugeführt werden, z.B. im Re-Use Superstore oder der NochMall . Im Jahr 2019 wurden in Berlin 26.776 Mg Elektroaltgeräte getrennt gesammelt. Das entspricht einer Menge von 7,3 kg pro Einwohner. Dieses Merkblatt richtet sich an Personen und Unternehmen, die gebrauchte elektrische und elektronische Geräte von Berlin aus exportieren. Derartige Geräte sind Abfall im Sinne des europäischen und deutschen Abfallrechts, sofern die Funktionsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann.
In den bereits bestehenden oberflächentechnischen Anlagen der Firma Diedrich Sandersfeld GmbH & Co. KG sollen in den Prozessbädern vereinzelt Chemikalien ausgetauscht werden, im wesentlichen solll Chrom (VI) durch Chrom(III) ersetzt werden.
Die Fa. thyssenkrupp Rasselstein GmbH betreibt in Andernach die Produktion von Verpackungsstahl. Bisher basieren rund 80% der produzierten Mengen im Bereich Verzinnen/Verchromen auf Chrom (VI), das seit dem 21.09.2017 gemäß Erlass der EU für alle nicht autorisierten Verwendungen verboten ist. Die Weiterverwendung von Chrom (VI) wird der Antragstellerin wohl noch bis September 2021 erlaubt werden. Für die Erhaltung des Produktionsstandortes Andernach soll zukünftig das ungefährlichere Chrom (III) zum Einsatz kommen. Die bisher genutzte Veredelungsanlage 8 (VA 8) kann aber auch mit Umbaumaßnahmen die erforderlichen technischen Anforderungen nicht erfüllen. Daher soll als Alternative kurzfristig die neue Veredelungsanlage 13 (VA 13) zur Weiterführung der Produktion errichtet werden (Anlage nach Nr. 3.10.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV).
Origin | Count |
---|---|
Bund | 87 |
Land | 362 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 17 |
Förderprogramm | 56 |
Messwerte | 350 |
Text | 9 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 47 |
offen | 402 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 449 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 350 |
Datei | 1 |
Dokument | 13 |
Keine | 69 |
Webseite | 371 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 406 |
Lebewesen & Lebensräume | 411 |
Luft | 406 |
Mensch & Umwelt | 449 |
Wasser | 412 |
Weitere | 431 |