Die Daten umfassen das Versorgungsnetz Fernwärme Clausthal-Zellerfeld. Fernwärme gelangt über Leitungen in die angeschlossenen Gebäude. Das Prinzip ist einfach: Zur Wärmeerzeugung strömt Gas in einen Verbrennungsmotor. Kinetische Energie und damit Wärme werden frei. Aus dem verbrannten Gas werden 2/3 Wärme und 1/3 Strom. Die Wärme gelangt gespeichert in heißem Wasser in einen geschlossenen Kreislauf, der Strom wird in das allgemeine Netz eingespeist.
Versorgungsnetz Clausthal-Zellerfeld / OT Buntenbock
Mit Datum vom 10.12.2024, vervollständigt am 13.02.2025, hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung salzhaltiger Haldenwässer (nur) von der Althalde Giesen bei Giesen im Landkreis Hildesheim in die nahegelegene Innerste beantragt. Die Einleitung der Wässer in die Innerste soll über die vorhandene Einleitstelle unterhalb der Bahnbrücke Ahrbergen erfolgen. Beantragt wird die Einleitung von max. 115.000 m³ Haldenwasser/Jahr und max. 4.800 m³ Haldenwasser/Monat. Da es sich bei der Althalde um eine bergbauliche Anlage handelt, entscheidet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Antrag im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim über den Antrag (§ 19 Abs. 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird ein förmliches Verfahren gem. § 8 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt: Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem eine allgemeine, nichttechnische Zusammenfassung, einen Erläuterungsbericht mit Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, einen UVP-Bericht, eine Natura 2000-Verträglichkeitsstudie sowie Unterlagen zum Arten- und Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie). Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt in elektronischer Form (§ 73 Abs. 2 i.V.m. § 27b VwVfG). Die Unterlagen können vom 13.03.2025 bis zum 14.04.2025 hier im UVP-Verbund-Portal sowie auf der Internetseite des LBEG (https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/) eingesehen werden. Soweit kein Internetzugang besteht, können die Antragsunterlagen auch in Papierform bei der Samtgemeinde Giesen, 31180 Giesen, Rathausstraße 27 nach tel. Absprache zugänglich gemacht werden (Kontakt: Tel. 05121 9310-10). Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 15.05.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 38678 Clausthal-Zellerfeld, An der Marktkirche 9, bei der • Samtgemeinde Giesen, 31180 Giesen, Rathausstraße 27, oder bei der • Stadt Sarstedt, 31157 Sarstedt, Steinstr. 22, oder schriftlich und unterschrieben per E-Mail an • SGwrE@lbeg.niedersachsen.de Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG, § 18b Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Dies gilt besonders für wasserwirtschaftlich Betroffene (§ 66 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 9 Abs. 3 Nr. 3 NWG). Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Download s. unten) entnommen werden.
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem LBEG, beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen. Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unter-schiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Aufgrund geänderter Antragsunterlagen, u.a. im Rahmen von Planänderungen, war eine Neuauslegung der Antragsunterlagen und daraus folgend eine Neubeteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Bereits während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 05.02.2024 bis zum 04.03.2024, Einwendungsfrist bis zum 04.04.2024) erhobene Einwendungen und Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie auch auf die im Rahmen der Neuauslegung ausgelegten Antragsunterlagen noch zutreffen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2 000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43 a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können vom 23.01.2025 bis zum 24.02.2025 eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an das LBEG zu richten ist, wird ihm gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet. Gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG werden durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, ins-besondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen, nicht erforderlich. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 24.03.2025, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Vitusstraße 6 49716 Meppen Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG und § 21 Abs. 4 UVPG bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus Sicht des Einwenders verletzt wird. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 74 VwVfG (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) einzulegen, können ebenfalls bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also ebenfalls bis zum 24.03.2025 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10 Nds. MBl. Nr. 57/2020, S. 1643-1673 Drei Gemeinden des Landkreises Goslar werden als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Allgemeinverfügung des GAA Braunschweig gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben . Die folgenden drei Gemeinden des Landkreises Goslar werden hiermit als Radonvorsorgegebiet nach § 121 StrlSchG festgelegt: gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben drei Gemeinden des Landkreises Goslar Goslar-Stadt Clausthal-Zellerfeld Braunlage Hiermit sind folgende, Stadtteile, Ortsteile, eingemeindete Ortschaften und Siedlungsgebiete der drei ausgewiesenen Gemeinden betroffen: Hiermit sind folgende, Stadtteile, Ortsteile, eingemeindete Ortschaften und Siedlungsgebiete der drei ausgewiesenen Gemeinden betroffen: Goslar -Stadt: Goslar -Stadt: Oker Vienenburg Jerstedt Immenrode Hahndorf Wiedelah Hahnenklee-Bockswiese Lengde Lochtum Weddingen Clausthal-Zellerfeld: Clausthal mit Polsterberger Hubhaus; Zellerfeld mit Erbprinzentanne; Buntenbock ; Altenau mit den Ortsteilen Torfhaus, Bastesiedlung, Sperberhaier Dammhaus, Gemkenthal, Polstertaler Zechenhaus; Schulenberg im Oberharz mit den Ortsteilen Oberschulenberg, Mittelschulenberg, Festenburg, Forsthaus Ahrendsberg; Wildemann (Spiegelthaler Zechenhaus) Clausthal Zellerfeld Buntenbock Altenau Schulenberg im Oberharz Wildemann Braunlage: Braunlage: Braunlage mit den Ortsteilen Brunnenbachsmühle und Königskrug; Hohegeiß ; Sankt Andreasberg mit den Ortsteilen Oderberg, Oderbrück, Oderhaus, Odertaler Sägemühle, Silberhütte, Sonnenberg Braunlage Hohegeiß Sankt Andreasberg Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier . Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier . Schutz vor Radon am Arbeitsplatz und bei der Errichtung von Neubauten Anforderungen und Pflichten für Arbeitsplätze Neubauten von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen zuständigen Behörden für die Überwachung und Einhaltung der aus der Gebietsfestlegung resultierenden Pflichten für Radon an Arbeitsplätzen regional zuständigen Gewerbeaufsichtsämter des Landes Niedersachsen. Rechtsgrundlage der Gebietsausweisung Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Bundesländer durch § 121 StrlSchG bis Ende 2020 Gebiete auszuweisen, für die erwartet wird, dass in einer Vielzahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Bq/m³ Radon überschritten sein könnte ( § 124 oder § 126 StrlSchG ). Referenzwert von 300 Bq/m³ Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt vor, entsprechende Vorhersagen auf Basis von wissenschaftlichen Methoden, unter Zugrundelegung geeigneter Daten und unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Gegebenheiten, zu treffen. Hierbei eignen sich insbesondere geologische Daten, Messdaten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen und der Bodenluft, Bodenpermeabilität sowie Fernerkundungsdaten. Die Festlegung hat innerhalb der im Land bestehenden Verwaltungseinheiten zu erfolgen. Eine Verwaltungseinheit wird zum Radonvorsorgegebiet, wenn für mindesten 75 Prozent seiner Fläche in mindestens 10 Prozent der Gebäude eine Überschreitung des Referenzwertes anzunehmen ist ( § 153 Abs. 2 StrlSchV ). Die Festlegung und Bekanntgabe der niedersächsischen Radonvorsorgegebiete erfolgt durch das Land Niedersachsen auf Grundlage des § 121 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG i. V. m. § 153 StrlSchV per Allgemeinverfügung (AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10) . 40350/06/10) Allgemeinverfügung (AV) Erläuterung zur Methodik der Gebietsausweisung in Niedersachsen drei Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage Für den Landkreis Göttingen wird zurzeit keine Gemeinde für eine Ausweisung als Radonvorsorgegebiet empfohlen. Die Karte des geogenen Radonpotentials liefert Hinweise, dass vor allem in den nordöstlichen Gebieten des Landkreises Göttingen höhere Radon-222-Aktivitätskonzentrationen im Boden vorliegen können. Jedoch gibt es nur wenige konkrete Messwerte, die eine genauere Eingrenzung der betroffenen Gebiete erlauben oder den bestehenden Verdacht bestätigen. Auch die geologischen Gegebenheiten, die sich besonders im Südharz sehr heterogen darstellen, können nur bedingt belastbare Nachweise über hohe Radonbelastungen liefern. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann daher nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, dass die geforderten Kriterien zur Ausweisung eines Radonvorsorgegebietes von einzelnen Gemeinden des Landkreises erfüllt werden. Auch hier sind weitere umfangreiche Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration, sowohl in der Bodenluft, als auch in Innenräumen geplant, um eine belastbare Abschätzung des Radonpotentials und eine geografische Eingrenzung von möglicherweise als Radonvorsorgegebiet auszuweisenden Gemeinden zu erhalten. Hinweis:
Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen wurden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation nach § 27c VwVfG ersetzt. Dabei ist nur den zur Teilnahme Berechtigten Zugang zur Online-Konsultation zu gewähren (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Online-Konsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 02.08.2024 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/Online-Konsultation PFV Ardorf-Hohebarg“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung der Online-Konsultation (unter "Informationen zum Erörterungstermin") entnehmen.
Grenze der Zuständigkeit für die Bergaufsicht über die Betriebe. Für den Distrikt West sind im LBEG die Dienststelle Meppen zuständig und für den Distrikt Ost die Dienststellen Clausthal-Zellerfeld und Hannover.
Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist, müssen die Bundesländer als Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Jedes Bundesland bestimmt innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen seine Radon-Vorsorgegebiete selbst. In Radon-Vorsorgegebieten gelten erhöhte Anforderungen an den Schutz vor Radon . Als Teil seiner Informationsangebote hat das BfS aus den Festlegungen der einzelnen Bundesländer eine Übersicht aller Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland erstellt. Die Karte des BfS ist ohne Gewähr; rechtlich maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und Informationen der Bundesländer. Reichert sich das überall vorkommende Radon in Innenräumen von Häusern an, kann es Lungenkrebs verursachen . Die Bundesländer weisen besonders von Radon betroffene Gegenden in Deutschland als Radon-Vorsorgegebiete aus, um Maßnahmen zum Schutz vor Radon besser auf diese Gegenden konzentrieren zu können. In Radon-Vorsorgegebieten ist in deutlich mehr Gebäuden als im bundesweiten Durchschnitt eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten, der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft wird überdurchschnittlich häufig überschritten – etwa dreimal so häufig wie im Bundesdurchschnitt. Deshalb gelten durch gesetzliche Regelungen dort besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon für Neubauten und am Arbeitsplatz. Schutz vor Radon ist aber nicht nur in Radon-Vorsorgegebieten wichtig: Erhöhte Radon-Werte in Gebäuden können auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten vorkommen. Bundesländer entscheiden über Radon-Vorsorgegebiete Auf Basis verschiedener Kriterien, die u. a. in § 153 der Strahlenschutzverordnung geregelt sind, entscheidet jedes Bundesland für sich, welche Regionen in seinem Hoheitsgebiet Radon-Vorsorgegebiete sind. Alle Länder, die Radon-Vorsorgegebiete festlegen, mussten ihre Entscheidung bis Ende Dezember 2020 in ihren jeweiligen Amtsblättern veröffentlichen. Wer sich genauer über die Entscheidung über Radon-Vorsorgegebiete in seinem Bundesland informieren möchte, sollte sich an das jeweils zuständige Landesministerium bzw. dessen zuständige Landesbehörden wenden, in der Regel die Umweltministerien der Bundesländer. Dort liegen detaillierte Informationen zu den Radon-Vorsorgegebieten eines Bundeslandes vor: Zuständige Landesministerien und -behörden Bundesland Zuständiges Landesministerium & Informationen zu Radon-Vorsorgegebieten Bundesländer mit Radon-Vorsorgegebieten - Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg Bayern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Pressemitteilung: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Pressemitteilung: Radonvorsorgegebiete im Harz ausgewiesen NLWKN : Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Pressemitteilung: Sachsen informiert über Radon-Vorsorgegebiete Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt Radon: Land weist Vorsorgegebiete zum Schutz der Gesundheit aus Thüringen Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Pressemitteilung: TLUBN weist Radonvorsorgegebiete aus Bundesländer ohne Radon-Vorsorgegebiete - Berlin Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Brandenburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg Bremen Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hessen Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz Saarland Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Saarland Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Übersichtskarte der Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland Als Service zur besseren Übersicht für ganz Deutschland und ohne Gewähr stellt das BfS eine Karte aller Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland bereit. Basis der Karte sind die Veröffentlichungen der Bundesländer in ihren jeweiligen Amtsblättern sowie (Presse-)Informationen der Bundesländer zur Ausweisung von Radon -Vorsorgegebieten. Klicken Sie auf die Links in der Tabelle "Zuständige Landesministerien und -behörden" (oben) oder auf die in der Karte eingezeichneten Gebiete in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, um weiterführende Informationen zu den Radon-Vorsorgegebieten in diesen Bundesländern zu erhalten. Hinweis zur Karte Die BfS -Karte besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit und dient lediglich der gesamtdeutschen Veranschaulichung. Maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und rechtsverbindlichen Informationen der Bundesländer. Übersicht: Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland (Stand 15. Juni 2021) Die Übersicht besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit und dient lediglich der gesamtdeutschen Veranschaulichung. Maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und rechtsverbindlichen Informationen der Bundesländer. Kreis Gemeinde(n) Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald Bollschweil Horben Münstertal Oberried Schluchsee Lörrach Aitern Böllen Fröhnd Häg-Ehrsberg Kleines Wiesental Schönau im Schwarzwald Schönenberg Todtnau Tunau Utzenfeld Wembach Wieden Zell im Wiesental Ortenau Gutach (Schwarzwaldbahn) Rottweil Lauterbach Schiltach Schwarzwald-Baar Schonach Waldshut Dachsberg Häusern Herrischried Ibach Rickenbach Sankt Blasien Todtmoos Bayern - Wunsiedel i. Fichtelgebirge Arzberg Bad Alexandersbad Höchstädt i. Fichtelgebirge Hohenberg a.d. Eger Kaiserhammer Forst-Ost Kirchenlamitz Marktleuthen Marktredwitz Martinlamitzer Forst-Süd Meierhöfer Seite Nagel Neubauer Forst-Süd Röslau Schirnding Schönwald Selb Thiersheim Thierstein Tröstau Tröstauer Forst-Ost Tröstauer Forst-West Vordorfer Forst Weißenstadt Weißenstadter Forst-Nord Weißenstadter Forst-Süd Wunsiedel Niedersachsen - Goslar Goslar-Stadt Clausthal-Zellerfeld Braunlage Sachsen - Erzgebirgskreis Amtsberg Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema Auerbach Bärenstein Bockau Börnichen/Erzgeb. Breitenbrunn/Erzgeb. Burkhardtsdorf Crottendorf Deutschneudorf Drebach Ehrenfriedersdorf Eibenstock Elterlein Gelenau/Erzgeb. Geyer Gornau/Erzgeb. Großolbersdorf Großrückerswalde Grünhain-Beierfeld Grünhainichen Heidersdorf Johanngeorgenstadt, Jöhstadt Königswalde Lauter-Bernsbach Marienberg Mildenau Oberwiesenthal Olbernhau Pockau-Lengefeld Raschau-Markersbach Scheibenberg Schlettau Schneeberg Schönheide Schwarzenberg/Erzgeb. Sehmatal Seiffen/Erzgeb. Stollberg/Erzgeb. Stützengrün Tannenberg Thalheim/Erzgeb. Thermalbad Wiesenbad Thum Wolkenstein Zschopau Zschorlau Mittelsachsen Augustusburg Bobritzsch-Hilbersdorf Brand-Erbisdorf Dorfchemnitz Eppendorf Flöha Frauenstein Freiberg Großhartmannsdorf Halsbrücke Leubsdorf Lichtenberg/Erzgeb. Mulda/Sa. Neuhausen/Erzgeb. Oberschöna Oederan Rechenberg-Bienenmühle Sayda Weißenborn/Erzgeb. Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Altenberg Bad Gottleuba-Berggießhübel Dippoldiswalde Dorfhain Freital Glashütte Hartmannsdorf-Reichenau Hermsdorf/Erzgeb. Klingenberg Kreischa Liebstadt Tharandt Vogtlandkreis Adorf/Vogtl. Auerbach/Vogtl. Bad Brambach Bad Elster Bergen Eichigt Ellefeld Falkenstein/Vogtl. Grünbach Klingenthal Lengenfeld Markneukirchen Mühlental Muldenhammer Neustadt/Vogtl. Rodewisch Schöneck/Vogtl. Steinberg Theuma Treuen Werda Zwickau Crinitzberg Hartmannsdorf b. Kirchberg Hirschfeld Kirchberg Langenweißbach Wilkau-Haßlau Sachsen-Anhalt - Harz Falkenstein/Harz Harzgerode Ilsenburg (Harz) Oberharz am Brocken Thale Wernigerode Mansfeld-Südharz Allstedt Arnstein Hettstedt Lutherstadt Eisleben Mansfeld Sangerhausen Südharz Goldene Aue Mansfelder Grund-Helbra Thüringen - Altenburger Land Posterstein Gotha Luisenthal Tambach-Dietharz/Thür. Wald Greiz Kauern Korbußen Paitzdorf Ronneburg Hildburghausen Masserberg Schleusegrund Ilm-Kreis Elgersburg Großbreitenbach Ilmenau Saalfeld-Rudolstadt Gräfenthal Katzhütte Schwarzatal Schmalkalden-Meiningen Floh-Seligenthal Oberhof Sonneberg Goldisthal Wartburgkreis Ruhla Medien zum Thema Broschüren und Video downloaden : zum Download: Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 3 MB Broschüre Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko downloaden : zum Download: Radon in Innenräumen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 853 KB Broschüre Radon in Innenräumen Video Radon Zu viel Radon im Haus kann Lungenkrebs verursachen. Aber woher weiß ich, ob ich betroffen bin? Wie kann ich es messen? Was kann ich gegen zu viel Radon tun? mehr anzeigen Stand: 02.04.2024 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen
Verfahrensführende Behörde: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion-, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Trägerin des Vorhabens / Antragstellerin: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Standort Cuxhaven, Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das oben genannte (o. g.) Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Das o. g. Planfeststellungsverfahren hat weder die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage Regasification Unit (FSRU) noch die Errichtung und den Betrieb einer landgebundenen Liquefied Natural Gas (LNG) Anlage in Stade-Bützfleth zum Gegenstand. Für diese eigenständigen Vorhaben führt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) eigenständige Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim NLWKN - Direktion-, Standort Braunschweig, sowie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als jeweils zuständige Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde. 1. Vorhaben NPorts: Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Anlegers für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlicher Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden - synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Zudem soll der vorhandene Südhafen umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen. Mit Blick auf den Umschlag von LNG ist für einen Übergangszeitraum die Nutzung des Anlegers durch die vorgenannte, von der HEH geplante FSRU vorgesehen. Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung des Anlegers ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen inkl. erforderlicher Ausbaggerungsarbeiten, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Verbreiterung Deichverteidigungsweg, Provisorische Deichüberfahrt, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, temporärer Pontonanleger, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Rücklaufwasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen. 2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens): a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Das Genehmigungsverfahren wird seit April 2023 geführt. c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Verfahrensablauf zu 1: Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 19 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24.05.2022 (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung des Antrages einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht, und die Auslegung des Plans erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die Planunterlagen konnten daher in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 (jeweils einschließlich) im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Daneben lag der o. g. Antrag und die o. g. Planunterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einschließlich 01.09.2022 Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan einreichen bzw. erheben. NPorts hat im weiteren Verfahrensverlauf einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht. Inhalt des 1. Änderungsantrags: - die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur, - die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 14.11.2022 einen 2. Änderungsantrag gestellt. Mit diesem Antrag wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade), - Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE. Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNGG durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 PlanSiG wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen über den o. g. Link eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts für das o. a. Vorhaben einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt. Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen). Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Herstellung von zwei zusätzlichen Sturmpollern in der 2. Reihe an der Anlegerwand - Herstellung eines Schüttsteinwerks am Deich im Bereich der Anlegerwand und der Flügelwand (Nord) - Anpassung der Ausführung der Flügelwand (Nord) am AVG - Änderung der Lage der Entwässerungsgräben auf dem Kleilager Saline - Nutzung zweier vorhandener Betonbecken der AOS als Sandfang für das Rücklaufwasser der Sandlagerfläche - Einleitung des Rücklaufwassers der Sandlagerfläche über den „Regenhauptsammler 1“ (RHS 1) der AOS in die Elbe. Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 26.04.2023 mit dem 5. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Zusätzlicher temporärer Pontonanleger am Elbufer bei Strom–Km 654,6 Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 10.5.2023 (einschließlich) zum 5. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 5. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 17.05.2023 mit dem 6. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Erweiterung der Menge zur Einleitung des Abtrocknungswassers am Kleilager Saline - Änderung der Becken zur Zwischenspeicherung des Abtrocknungswassers - Anpassung des Prüfmonitorings des Abtrocknungswassers vor Einleitung. Aufgrund dieses 6. Änderungsantrags und der damit verbundenen Änderungen, die lediglich die wasserrechtliche Erlaubnis betreffen, erfolgte eine Kurzbeteiligung der dafür zuständigen Träger öffentlicher Belange vom 22.05.2023 bis 02.06.2023. Beteiligt wurde der Landkreis Stade sowie der NLWKN, Betriebsstelle Stade. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens wurde durch die Erteilung von mehreren Zulassungen des vorzeitigen Beginns gem. § 69 Abs. 2 und § 17 WHG bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung von Teilmaßnahmen begonnen, um eine rechtzeitige Umsetzung des gesamten Vorhabens sicherzustellen. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann durch NPorts ausgewertet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gem. § 10 Abs. 3 LNGG i. V. m. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt hat. Die im Rahmen der Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch NPorts ausgewertet. Unter Hinzuziehung dieser Erkenntnisse und nach Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 27.09.2023 bis zum 10.10.2023 (einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie untenstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 27.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 in den betroffenen Gemeinden und Ämtern zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den Gemeinden und Ämtern erfolgte nach jeweiliger ortsüblicher Bekanntmachung. Die Texte dieser Bekanntmachungen, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls untenstehend.
Vergleichende Zusammenstellung und Parametrisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ – ERA Morsleben im Auftrag des LAGB Sachsen Anhalt Clausthal, April 2013 Technische Universität Clausthal – Institut für Aufbereitung, Deponietechnik und Geomechanik Lehrstuhl für Deponietechnik und Geomechanik Erzstraße 20 – 38678 Clausthal-Zellerfeld - Tel.: 05323/ 722242 – Telefax: 05323/ 722341 Technische Universität Clausthal – Institut für Aufbereitung, Deponietechnik und Geomechanik Lehrstuhl für Deponietechnik und Geomechanik Parametrisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ Inhaltsverzeichnis 1 2 3 3.0 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 2n 3.6 3.7 3.8 3.9 4 5 6 7 Seite Einleitung und Veranlassung .................................................................................. 3 Übersicht über das Versuchsprogramm ................................................................ 10 Rezepturbezogene Analyse der Festigkeits- und Verformungseigenschaften ......... von Salzbetonprüfkörpern der bGZ....................................................................... 30 Zusammenstellung rezeptur- und abbaubezogener Salzbetonrezepturen ............. 30 Rezeptur 1a – Flugasche Mehrum – Sorten 15116-15120 – Abbaue 2s+3s ............ 3.Sohle................................................................................................................... 33 Rezeptur 1ab – Flugasche Mehrum ± CaCl2-Lösung – Sorten 15116-15120 + ...... 16001-16005 Abbaue 2s+3s 3a Sohle................................................................... 38 Rezeptur 1ab2ab – Flugasche ± CaCl2-Lösung – Sorten 15116-16053 Abbaue 2s+3s 3. Sohle und 2s+3s+2n 3a Sohle................................................................. 43 Rezeptur 3a – Kalksteinmehl Bernburg 328 – Sorten 16069-16077 Abbaue .......... 2s+3s+3n+1a 2. Sohle ........................................................................................... 48 Rezeptur 3b – Kalksteinmehl Bernburg 350 – Sorten 16091-16101 Abbaue 2. Sohle + 13a 1.Sohle........................................................................................... 53 Rezeptur 3bd – Kalksteinmehl Bernburg 350 ± Lauge Marie – Sorten 16091- ....... 16101 + 16459-16484 Abbaue 2s+3s+2n+3n 2a Sohle und 2s+2n 1. Sohle + ........ 4s 4a Sohle ............................................................................................................ 58 Rezeptur 3abd – Kalksteinmehl Bernburg ± CaCl2-Lösung ± Lauge Marie – ........ Sorten 16055-16484 Abbaue 3n+4n+4s 3a Sohle und 2s+3s+2n+3n+1a 2. ............ Sohle und 2s+3s+2n+3n2a Sohle und 13a+2n+2s 1. Sohle und 4s 4a Sohle........ 63 Rezeptur 3ab – Kalksteinmehl Bernburg 328/350 – Sorten 16073-16074 + ........... 16091-16098 Abbaue 2n+1a 2. Sohle ................................................................... 68 Abbaue 13n+13s + 1a + 2n 3a Sohle .................................................................... 73 Rezeptur- und abbaubezogene Parametrisierung der Festigkeits- und .................... Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ ............................................. 78 Zusammenfassende Charakterisierung der mechanischen Eigenschaften des ......... untersuchten Salzbetons ........................................................................................ 80 Projektbezogene Unterlagen und Literatur ........................................................... 83 Anlagen ................................................................................................................. 85 Anlage 1:Zusammenstellung der Versuchsergebnisse einaxialer Druckversuche Anlage 2:Zusammenstellung der Versuchsergebnisse triaxialer Druckversuche Anlage 3:Zusammenstellung der Versuchsergebnisse von Spaltzugversuchen Anlage 4:Zusammenstellung der Versuchsergebnisse ein- und triaxialer Kriechversuche 2
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