Grenze der Zuständigkeit für die Bergaufsicht über die Betriebe. Für den Distrikt West sind im LBEG die Dienststelle Meppen zuständig und für den Distrikt Ost die Dienststellen Clausthal-Zellerfeld und Hannover.
Grenze der Zuständigkeit für die Bergaufsicht über die Betriebe. Für den Distrikt West sind im LBEG die Dienststelle Meppen zuständig und für den Distrikt Ost die Dienststellen Clausthal-Zellerfeld und Hannover.
Als Ersatzmaßnahme für die Anlandung der Erdgasleitung „Europipe“ durch die Accumer Ee ist auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.10.1993, ergangen durch das Oberbegamt Clausthal-Zellerfeld, die Renaturierung des Münstersommerpolders bei Dornum vorgesehen. […] Teilbereiche ökologischer Begleituntersuchungen, u. a. Vegetation und Wirbellosenfauna, wurden in Absprache mit der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ als koordinierender Behörde dem NLÖ – Forschungsstelle Küste übertragen. Zur Erfassung des Satus quo vor Beginn der geplanten Renaturierungsmaßnahme wurden vom NLÖ – Forschungsstelle Küste im Jahr 1994 umfangreiche Untersuchungen begonnen, deren Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden. Die Bestandserhebungen umfassen eine vegetationskundliche und floristische Kartierung sowie die Erfassung des Arteninventars und der Abundanz ökologisch bedeutsamer Wirbellosengruppen (Spinnen, Laufkäfer, Wanzen, Zikaden, Regenwürmer, Kleinoligochaeten, aquatische Fauna). […]
Das Projekt "Protetion of thermal ground water resources in seismic areas" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Clausthal, Institut für Geophysik durchgeführt. Prime Contractor: Dr. Günter Buntebarth 'Geo Tec'; Clausthal-Zellerfeld; Germany.
Die Firma Hermann Wegener GmbH & Co. KG, Schiffgraben 25/27, 30159 Hannover, hat mit Antrag vom 09.10.2018 die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Brech-und Klassieranlage für die Aufbereitung von Grauwacke im Steinbruch Silbernaal bei Clausthal-Zellerfeld beantragt.
Das Projekt "Pyrolyse in Wirbelschicht und Drehrohr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von CUTEC-Institut GmbH durchgeführt. Die Durchführung des Vorhabens erfolgt an der Universität Hamburg für die Wirbelschicht sowie in Clausthal-Zellerfeld für das Drehrohr. Ziel am CUTEC-Institut ist die experimentelle Ermittlung beeinflussender Daten von Transport- und Reaktionsvorgängen in einem Pyrolyse-Drehrohr. Die Ergebnisse werden in einem mathematischen Modell ausgewertet und nutzbar gemacht. Die Arbeiten werden mit verschiedenen Feststoffen (Sand, PMMA, Abfällen) durchgeführt.
Das Projekt "Einbindung der Biogasanlage Jerstedt/Goslar in den Energiepark Clausthal" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von CUTEC-Institut GmbH durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Mit dem Energiepark Clausthal steht eine Lehr- und Demonstrationsanlage für dezentrale und regenerative Energieversorgungssysteme zur Verfügung. Der bisher erreichte Erfolg wird durch die Einbindung der Komponente Biogaserzeugung noch weiter erhöht. Dazu wird eine reale Biogasanlage (Standort Jerstedt/Goslar, 500 kW NaWaRo) mit ihren Betriebsdaten in die Leitstandsinfrastruktur des Energie-parks am Standort Clausthal-Zellerfeld eingebunden. Zusätzlich kann mit dem vorhandenen BHKW Strom bedarfsgerecht (virtuell aus Biogas gespeist) erzeugt werden. Weiterhin wurde ein Stirlingmotor-BHKW auf den Biogasbetrieb umgerüstet und am Standort Goslar-Jerstedt betrieben. Fazit: Das Ziel des Projektes mit der Visualisierung und Messdatenerfassung für den Betrieb einer Biogasanlage wurde erreicht. Daten konnten verwendet werden, um in einem übergeordneten Energiemanagementsystem zu zeigen, welche Beiträge über kurzfristig speicherbare Biogasanteile zusätzlich zur bedarfsgerechten Spitzenstromerzeugung in einem realen Umfeld genutzt werden können. Der Betrieb eines Stirlingmotor-BHKW mit Biogas auf einer realen Biogasanlage erfolgte, auch wenn nicht der volle Leistungsbereich der Anlage ausgereizt werden konnte. Es konnten wichtige Betriebserfahrungen im Umgang mit dem Stirlingmotor gesammelt werden.
Das Projekt "Bodenbelastung des Oberharzes im Bereich der Bleihuette - Gehalte und Verfuegbarkeit von Schwermetallen (As, Cu, Pb, Zn)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Geowissenschaften, Abteilung Geochemie durchgeführt. Die hohe Belastung an Schwermetallen von Boeden und Flusssedimenten des Harzes und im noerdlichen Harzvorland ist seit langem bekannt. Mittels vergleichender geochemischer Kartierungen (Diplomarbeiten) wurden 'normal' belastete besonders hoch kontaminierten Gebieten gegenuebergestellt. Sie liegen ueberwiegend im Bereich der Innerste. Besonders hoch belastet sind einerseits die Waldboeden in der Umgebung ehemaliger Verhuettungsplaetze, andererseits die Flusssedimente der Innerste bis weit in das noerdliche Harzvorland hinaus (Hildesheim). Im Bereich des Harzes liegen im Umfeld der Bleihuette bei Clausthal-Zellerfeld die maximalen Konzentrationen in Waldboeden bei 6 Prozent Blei, 4 Prozent Zink, 0.2 Prozent Kupfer und 350 ppm Cadmium (mittlere Konzentrationen: 1.1 Prozent, 0.7 Prozent, 0.05 Prozent, 40 ppm). Wesentlicher an absoluten Gehalten von Schwermetallen in Boeden und Sedimenten ist jedoch deren 'Verfuegbarkeit', wobei hierunter die mehr oder weniger leichte Loeslichkeit der Elementgehalte zu verstehen ist. Die Loeslichkeit haengt ab von der Art der Mineralisierung der Elemente (z.B. karbonatisch, silikatisch, oxidisch). Somit ist als entscheidendes Mass fuer das Gefaehrdungspotential durch die Schwermetallkonzentrationen die Elementspeziation zu ermitteln. Ausgehend von Laugungsversuchen und thermodynamischen Berechnungen koennen Szenarien und Prognosen zur Freisetzung der Schwermetalle entwickelt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Elementspeziation von Pb, As, Zn und Cu sind den nachfolgend aufgefuehrten Publikationen zu entnehmen. Da die Erzverhuettung ueber viele Jahrhunderte betrieben wurde und die Verhuettungstechnologie in den frueheren Zeiten recht primitiv war, ist an vielen Plaetzen im Harz mit aehnlichen Kontaminationsmustern zu re chnen, wie sie im Umfeld der Bleihuette beobachtet werden.
Bek. d. LBEG v. 29. 1. 2020 Feststellung gemäß § 5 UVPG Az.: BergPass/L67007/03-08_02/2019-0042 Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH beabsichtigt, auf dem Gebiet der Gemeinde Twist im Landkreis Emsland die Bohrung Twist-Bült mit einer vertikalen Teufe von 1.500 m abzuteufen. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Explorationsbohrung zur Erschließung der Öllagerstätte Malm im Erlaubnisfeld Lingen, die bei entsprechender Fündigkeit als Produktionsbohrung betrieben werden soll. Gemäß § 1 Nr. 2. b) UVP-V Bergbau bedarf es bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken unterhalb der in Buchstabe a) genannten Fördervolumina (täglich 500 t Erdöl oder 500.000 m³ Erdgas) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden. Außerdem kann das Prüfungsergebnis in Papierform beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, angefordert werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen wurden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation nach § 27c VwVfG ersetzt. Dabei ist nur den zur Teilnahme Berechtigten Zugang zur Online-Konsultation zu gewähren (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Online-Konsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 02.08.2024 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/Online-Konsultation PFV Ardorf-Hohebarg“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung der Online-Konsultation (unter "Informationen zum Erörterungstermin") entnehmen.
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