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Kosteneffiziente CO2-Minderungsmassnahmen im Rahmen des Clean Development Mechanism - dargestellt am Beispiel von Deutschland und Indien

Das Projekt "Kosteneffiziente CO2-Minderungsmassnahmen im Rahmen des Clean Development Mechanism - dargestellt am Beispiel von Deutschland und Indien" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre, Fachgebiet Agrar- und Ernährungspolitik.Problemstellung: Durch die Zunahme der CO2-Konzentration in der Atmosphaere, die hauptsaechlich durch die Verbrennung fossiler Energietraeger verursacht wird, befuerchten zahlreiche Wissenschaftler, dass sich das Klima auf der Erde veraendern wird, was zu gravierenden sozialen, oekologischen und oekonomischen Problemen fuehren wuerde. Es setzt sich deshalb immer mehr die Ansicht durch, dass diesem Risiko durch eine Verringerung der CO2-Emissionen begegnet werden muss. Da es sich um ein globales Problem handelt, spielt es keine Rolle, in welchem Land bzw. welcher Region der CO2-Ausstoss reduziert wird. Aufgrund unterschiedlicher Technologien sowie klimatischer Gegebenheiten in Entwicklungs- und Industrielaendern unterscheiden sich die Kosten einer CO2-Reduktion zum Teil erheblich, so dass es aus oekonomischer Sicht sinnvoll erscheint, CO2-Minderungsmassnahmen dort durchzufuehren, wo die Grenzvermeidungskosten am geringsten sind. Zielsetzung: Am Beispiel von Indien und Deutschland sollen Moeglichkeiten aufgezeigt werden, wie vorgegebene CO2-Minderungsziele unter Beruecksichtigung von Joint-Implementation-Massnahmen zu minimalen Kosten erreicht werden koennen. Dabei sollen auch makrooekonomische sowie oekologische Externalitaeten moeglicher Joint-Implementation-Massnahmen in Indien beruecksichtigt werden.

Analysis of the role of Article 6 in Parties’ NDCs

This fact sheet surveys the role of Article 6 of the Paris Agreement (PA) in the Nationally Determined Contributions (NDCs) that Parties have submitted to the ⁠ UNFCCC ⁠. The findings indicate that there is in general considerable openness towards Article 6, with the intention to buy ITMOs or A6.4ERs being much more limited than to sell such units. The distribution between sellers vs. buyers largely reflects the structure known from the Kyoto Protocol and its Clean Development Mechanism (CDM), indicating that the distribution of roles might persist under the Paris Agreement. Veröffentlicht in Climate Change | 03/2024.

Lessons Learned from the Kyoto Mechanisms for the Article 6.4 Mechanism

The report summarizes key lessons learned from the Kyoto Protocol’s Clean Development Mechanism (CDM) and Joint Implementation (JI) for the new Article 6.4 mechanism of the Paris Agreement. The report first provides an overview of the issuance and use of carbon credits under these mechanisms. This is followed by an assessment of what elements of the existing mechanisms could be transferred to the Article 6.4 mechanism. We recommend that mitigation activities under the Article 6.4 should be considered ‘high-hanging fruits’, enhance ambition, have a high likelihood of additionality, provide co-benefits for other sustainable development targets, and ensure that emission reductions can be reasonably attributable to the mitigation activity. Veröffentlicht in Climate Change | 02/2024.

Adapting CDM methodologies for use under Article 6 of the Paris Agreement

This study assesses whether existing international carbon market methodologies for determination of additionality and baselines and monitoring, particularly those from the Clean Development Mechanism (CDM), can be adjusted to transition to the Article 6.4 mechanism. CDM methodologies need to be modified to align with the more rigorous requirements of Article 6.4 of the Paris Agreement. Different options are discussed to operationalise the Article 6.4 methodology requirements. The Focus is on the option to develop overarching methodological tools that can be applied to make CDM methodologies “Article 6.4 proof”. This approach is beeing illustrated by applying it to two CDM methodologies, ACM0005 and ACM0006. Veröffentlicht in Climate Change | 01/2024.

Lessons learned from the Kyoto mechanisms for the Article 6.4 mechanism

Dieser Bericht fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls zusammen, dem Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI), und leitet daraus Empfehlungen für den neuen Mechanismus nach Artikel 6.4 des Pariser Übereinkommens ab. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Ausgabe und Verwendung von Emissionsgutschriften im Rahmen dieser Mechanismen. Anschließend analysieren wir, welche Elemente der bestehenden Mechanismen auf den Artikel 6.4 Mechanismus übertragen werden könnten. Einige Regelungen aus dem CDM können mit nur geringfügigen Anpassungen übernommen werden, da sie das Ergebnis eines langen Optimierungsprozesses sind. Dazu gehören die Regeln und Vorschriften für den Projektzyklus, die Akkreditierung von Prüfern, die Validierung und Verifizierung, die Bestimmungen zur Transparenz und Governance. In anderen Bereichen sollten die Regelungen von Artikel 6.4 im Vergleich zum CDM und zur JI erweitert werden, vor allem im Bereich der Zusätzlichkeit, der Quantifizierung der Emissionsreduktionen, der Nicht-Dauerhaftigkeit sowie den Regelungen zu sozialen und ökologischen Schutzmaßnahmen. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit CDM und JI empfehlen wir, dass primär die Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus durchgeführt werden sollen, die hohe Hürden bei der Implementierung haben. Weiterhin sollten sie die Ambitionen des Gastlandes steigern, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zusätzlichkeit aufweisen, Zusatznutzen für andere Ziele der nachhaltigen Entwicklung erzeugen, und es sollte sichergestellt werden, dass die Emissionsreduktionen auf die Maßnahme zurückgeführt werden können. Quelle: Forschungsbericht

Analysis of the role of Article 6 in parties' NDCs

Dieses Factsheet untersucht die Rolle von Artikel 6 des Pariser Abkommens in den national festgelegten Beiträgen (engl. Nationally Determined Contributions (NDCs)), die die Vertragsstaaten bei der Klimarahmenkonvention eingereicht haben. Die Ergebnisse zeigen, dass im Allgemeinen eine beträchtliche Offenheit gegenüber Artikel 6 besteht, wobei die Absicht, ITMOs oder A6.4ERs zu kaufen, deutlich geringer ist als die Bereitschaft, solche Einheiten zu verkaufen. Die Verteilung zwischen Verkäufern und Käufern spiegelt weitgehend die Struktur wider, die aus dem Kyoto-Protokoll und dem Clean Development Mechanism (CDM) bekannt ist, was darauf hindeutet, dass diese Rollenverteilung auch im Rahmen des Pariser Abkommens bestehen bleiben könnte. Das Factsheet kommt zu dem Schluss, dass die Ergänzung der Ergebnisse der NDC-Analyse durch länderspezifische Untersuchungen ein umfassenderes Bild darüber liefern könnte, welche Rolle Artikel 6 bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris spielen könnte. Quelle: Forschungsbericht

Internationale Marktmechanismen im Klimaschutz

Für die globale Klimawirkung von Treibhausgasen ist es zweitrangig in welchen Ländern Emissionen gemindert werden. Daher können Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsziele im Kontext des Kyoto-Protokolls durch internationale Klimaschutzprojekte realisieren. Die dadurch erreichte Minderung von Emissionen kann teilweise auf die Reduktionspflicht der Industrieländer gutgeschrieben werden. Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls (2008-2020) Das Kyoto-Protokoll sieht neben dem Emissionshandel zwischen den Annex-I-Staaten zwei projektbezogene „Flexible Mechanismen“ vor: Joint Implementation (gemeinsame Umsetzung) und den Clean Development Mechanism (Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) (siehe Schaubild „Flexible Mechanismen des Kyoto Protokolls“). Emissionshandel zwischen den Annex-I-Staaten Der Emissionshandel des Kyoto-Protokolls erlaubt es Industrieländern (Annex-I-Staaten), untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Jeder Staat bekommt gemäß der jeweils im Kyoto-Protokoll festgesetzten Stabilisierungs- oder Minderungsverpflichtung eine bestimmte Menge an Emissionsrechten (Assigned Amount Units – AAU) zugeteilt. Reduziert ein Land mehr als mit dem Zielwert festgelegt, kann es überschüssige Emissionsrechte in Form von AAU an ein anderes Land verkaufen, das es nicht geschafft hat, sein Ziel auf eigenem Territorium zu erreichen. Joint Implementation(JI) Führt ein Industriestaat, der Stabilisierungs- oder Minderungspflichten nach dem Kyoto-Protokoll eingegangen ist (Annex-I-Staat), ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Annex-I-Staat durch oder finanziert es, kann er sich die Emissionsminderung in Form von JI-Minderungszertifikaten (⁠ Emission ⁠ Reduction Units – ERU) auf sein Ziel anrechnen lassen. In dem durchführenden Land wird die entsprechende Menge an Zertifikaten von dem nationalen Budget abgezogen. Clean Development Mechanism (CDM) Der "Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung" ermöglicht es Annex-I-Staaten, Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern (EL) durchzuführen oder zu finanzieren. Der Annex-I-Staat kann sich die mit dem Projekt eingesparten Einheiten (Certified Emission Reductions – CER) nach einem international abgestimmten und überwachten Prüfverfahren auf sein Kyoto-Ziel gutschreiben lassen. So sollen Entwicklungsländer durch Technologietransfer beim Aufbau einer klimafreundlichen Wirtschaft nachhaltig unterstützt und gleichzeitig Emissionen dort gemindert werden, wo dies am kosteneffizientesten erfolgen kann. Nutzung flexibler Mechanismen in Deutschland Die Staaten im Kyoto-Protokoll sowie am Europäischen Emissionshandel teilnehmende Unternehmen konnten in der 3. Handelsperiode (2013-2020) bis zum 30.04.2021 die Gutschriften internationaler Klimaschutzprojekte aus bestimmten Gastgeberstaaten und im Rahmen von definierten Quoten für die Erfüllung ihrer Abgabeverpflichtung nutzen. Für die administrativen Aufgaben in Deutschland und die Beratungen zur Weiterentwicklung der Regelwerke zu CDM und JI ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Die umwelt- und entwicklungspolitische Unbedenklichkeit der Projekte ist dabei von entscheidender Bedeutung. Für die politischen Aspekte der Nutzung von CDM und JI in Deutschland liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠ Klimaschutz ⁠ (⁠ BMWK ⁠). Informationen zu CDM und JI sowie zu den neuen Marktmechanismen unter dem Übereinkommen von Paris nach 2020 werden auf den Internetseiten der DEHSt sowie des BMWK angeboten. Entwicklung von CDM und JI Bis zum 16. Juni 2023 wurden 8.205 Projekte und Programme bei der UNFCCC registriert und Minderungen in Höhe von 2,281 Milliarden Tonnen ⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠ verifiziert (siehe Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Regionen“ und Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Projekttypen“). Zum Vergleich: Die Menge an Emissionen Deutschlands betrug im Jahr 2020 etwa 729 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente. Durch den CDM wurden seit 2004 Investitionen von knapp 386 Milliarden US-Dollar angeregt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat bis zum Juni 2023 606 CDM-Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern, 25 JI-Projekten innerhalb Deutschlands sowie 33 im Ausland angesiedelten JI-Projekten zugestimmt. Aufgrund der Verzögerung des In-Kraft-Tretens der 2. Verpflichtungsperiode bis zum Jahr 2020 konnten in der Zeit 2013-2020 keine weiteren JI-Projekte mehr realisiert werden. Die Abbildungen „Gastgeberstaaten und Zahl der genehmigten Projekte“ und „Von Deutschland genehmigte Projekte nach Projekttypen“ geben einen Überblick über die bisher von Deutschland genehmigten Projekttypen und die Länder, in denen die Projekte durchgeführt werden. Eine stets aktualisierte Übersicht über CDM- und JI-Projekte mit deutscher Beteiligung ist auf der Website der DEHSt in einer Projektdatenbank zu finden. Die Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (CER aus dem CDM beziehungsweise ERU aus JI) sind auch auf dem Sekundärmarkt des Emissionshandels von den Unternehmen weltweit handelbar. Die Zahl der Projekte, in denen Deutschland als Investorstaat auftritt, gibt daher nur sehr eingeschränkt Hinweise darauf, in welchem Umfang deutsche Unternehmen sich tatsächlich an CDM-Projekten beteiligen bzw. bereits Gutschriften aus solchen Projekten erworben haben. Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Regionen Quelle: http://www.cdmpipeline.org/ Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Projekttypen Quelle: http://www.cdmpipeline.org/ Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Gastgeberstaaten und Zahl der genehmigten Projekte Quelle: Umweltbundesamt/DEHST Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Von Deutschland genehmigte Projekte nach Projekttypen Quelle: Umweltbundesamt/DEHST Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Auslaufen des CDM Mit dem 31. Dezember 2020 endete die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und damit auch die Nutzungsmöglichkeit für den CDM im europäischen Emissionshandel. Bestehende Projekte können noch bis zum 31.12.2020 erzielte Emissionsminderungen zertifizieren lassen, die unter der zweiten Verpflichtungsperiode angerechnet werden können. Mit dem Ende der True-Up-Periode zur zweiten Verpflichtungsperiode im September 2023 wird das Umweltbundesamt als zuständige Stelle in Deutschland keine Zustimmung zu Projekten (Letter of Approval) und keine nachträglichen Autorisierungen für Projektbeteiligte mehr erteilen. Ab Juli werden keine Anträge mehr entgegen genommen. Nach einer Entscheidung der Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 können laufende Projekte eine Überleitung in das Nachfolgesystem unter dem Übereinkommen von Paris anstreben, vorausgesetzt der Gastgeberstaat stimmt zu und die neuen Regeln unter Artikel 6 des Pariser Übereinkommens werden eingehalten. Weitere Informationen dazu stellt das Klimasekretariat bereit. Weiterentwicklung der Projektmechanismen Am 4. November 2016 trat mit dem Übereinkommen von Paris das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls unter der Klimarahmenkonvention (⁠ UNFCCC ⁠) für die Zeit nach 2020 in Kraft. Die Marktmechanismen sind in Artikel 6 des Paris Übereinkommens als Teil eines umfassenderen Kooperationsverständnisses definiert. Es werden explizit drei Ansätze für einen internationalen Kohlenstoffmarkt genannt: Kooperationen zur Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse zum Erreichen der national festgelegten Beiträge in Verantwortung der beteiligten Staaten; ein international überwachter Mechanismus zur Minderung von Emissionen in einem Land mit Transfer der Minderungsergebnisse und Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung mit zusätzlicher Minderung der weltweiten Emissionen; Nicht-marktbasierte Ansätze zur Förderung auf dem Gebiet der Minderung und der Anpassung. Mit diesen drei Ansätzen soll es gelingen, die Belange aller Länder nach internationalen Kooperationsmöglichkeiten im Kohlenstoffmarkt abzudecken. Die Mechanismen stehen allen Ländern zur Erreichung des übergreifenden Ziels des Pariser Übereinkommens auf Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf möglichst 1,5 Grad zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Die 26. Vertragsstaatenkonferenz konnte im November 2021 die Umsetzungsregeln für diese drei neuen Ansätze beschließen, so dass jetzt auf nationaler Ebene eine Implementierung und Nutzung dieser Instrumente in Angriff genommen werden kann.

Europäischer Emissionshandel: Emissionen deutscher Anlagen seit Beginn der dritten Handelsperiode 2013 um 33 Prozent gesunken

Wirkung vor allem im Energiesektor 2020 emittierten die 1.817 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber 2019 und einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2013, dem ersten Jahr der dritten Handelsperiode. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2020 (VET-Bericht 2020). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aufgrund der konjunkturellen Lage durch die COVID-19-Pandemie gingen auch die Emissionen der energieintensiven Industrie das zweite Mal im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠: „Wir haben 2020 erneut einen großen Schritt beim ⁠ Klimaschutz ⁠ geschafft. Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt wie schon in den letzten Jahren deutlich stärker aus als der Rückgang der nationalen Gesamtemissionen. In diesem besonderen Jahr macht sich der Pandemie-Effekt bemerkbar und insbesondere im Bereich der Industrieanlagen dürfte der Emissionsrückgang nicht nachhaltig sein. Hier brauchen wir dringend weitere Anstrengungen und eine anspruchsvolle Dekarbonisierungsstrategie. Dass Klimapolitik bereits wirkt, zeigt sich vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg sehr gut vorankommt. Hier macht sich auch die Reform des Europäischen Emissionshandels aus dem Jahr 2018 bemerkbar, die zu deutlich höheren CO₂-Preisen geführt hat. Dieser Erfolg macht Mut für die große Aufgabe, den Emissionshandel an dem neuen europäischen Klimaschutzziel für 2030 auszurichten." Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Mit dem Ende der dritten Handelsperiode des Emissionshandels in 2020 haben wir in den einbezogenen Sektoren auf europäischer Ebene eine Minderung von rund 43 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 erreicht. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der geltenden Zielvorgabe für 2030. Dies unterstreicht den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS. Wir müssen jetzt entschieden handeln und die Emissionsobergrenzen im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 schnell und deutlich absenken. Dann kann und wird der Emissionshandel zum zentralen Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik in dieser für den Klimaschutz entscheidenden Dekade.“ Energie: Im Jahr 2020 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 Prozent auf 207 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit beschleunigte sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft aus dem Vorjahr weiter. Maßgeblich für den Rückgang waren die in 2020 abnehmenden Stein- und Braunkohleemissionen. Die Anteile von Braunkohle und Erdgas an der ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ Deutschlands lagen gemäß Daten der AG Energiebilanzen 2020 erstmals gleichauf bei 16 Prozent, während Steinkohle nur noch einen Anteil von etwa 7 Prozent hatte. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 114 Millionen Tonnen CO₂-Äq. Damit sanken die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die größten Rückgänge erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit minus 12 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit minus 7 Prozent. In den übrigen Branchen (Papier- und Zellstoffindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Raffinerien) lagen die Rückgänge bei minus 2 bis minus 3 Prozent. Die Emissionsrückgänge korrespondieren in den genannten Branchen vor allem mit den rückläufigen Produktionsmengen gegenüber den Vorjahren. Die Emissionen der Anlagen zur Zementklinkerherstellung blieben hingegen wie auch in 2019 in etwa unverändert. Dies gilt auch für die Emissionen der chemischen Industrie. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2020 etwa 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 58 Prozent. Zurückzuführen ist das auf den starken Rückgang von Flügen infolge der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2020 in ähnlichem Maße wie in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen in 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und beliefen sich auf rund 1,33 Milliarden Tonnen CO₂-Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland vor allem ein Rückgang der Emissionen bei der Stromerzeugung (EU-weiter Rückgang um rund 15 Prozent), wenngleich auch Emissionen der Industrieanlagen pandemiebedingt um 7 Prozent zurückgingen. Gegenüber 2005 sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 43 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 38 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit deutlich übererfüllt. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030, was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS deutlich unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 70 Millionen Tonnen CO₂-Äq bzw. 8,7 Prozent aus. Mit den aktuellen Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2020 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte in 2020 um rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Äq überschritten. Das kumulative Defizit über den Gesamtzeitraum 2013 bis 2020 beträgt voraussichtlich ca. 22,3 Mio. t CO₂. Die europäische Lastenteilungsentscheidung (ESD) ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein Defizit durch Zukauf von Emissionsrechten auszugleichen (Flexibilitätsmechanismus). Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.

Urban components under Article 6 of the Paris Agreement

Urban areas cause over 70% of direct and indirect ⁠ CO2 ⁠-emissions worldwide. Carbon market mechanisms under Article 6 of the Paris Agreement can offer new opportunities for the mobilisation of urban emission reduction measures and policies. This research project first examined the prevalence and experience of urban reduction projects within the framework of the Clean Development Mechanism (CDM), Nationally Appropriate ⁠ Mitigation ⁠ Actions (NAMAs) and Transformative Actions Programs (TAP). Building on this, conceptual approaches to the implementation of urban Art. 6 activities were developed. In addition, the study discusses approaches to determine the additionality and various financing options for urban mitigation activities. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2021.

Klimakonferenz in Glasgow entscheidet über wirksamen Klimaschutz

Vom 31.10. bis 12.11.2021 findet im schottischen Glasgow die 26. Weltklimakonferenz (COP26) statt. Die rund 190 Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention kommen unter britischer Präsidentschaft zusammen, um Details zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens von 2015 festzulegen. Die bisher zugesagten Klimaschutzbeiträge reichen bei weitem nicht aus, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Motto und Ziele der Konferenz Die Konferenz steht unter dem Motto „Die Welt vereinen, um den ⁠ Klimawandel ⁠ zu bekämpfen“ und ist ein Glaubwürdigkeitstest für die globalen Anstrengungen, das 2015 mit dem Pariser Klimaabkommen festgelegte Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen, tatsächlich umzusetzen. Die Weltgemeinschaft muss erhebliche Fortschritte machen, um Konsens bei den Themen zu erreichen, die seit einigen Jahren kontrovers diskutiert werden, wie beispielsweise bei Teilen des Regelwerks zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens sowie bei der internationalen Klimafinanzierung. Die vier von der britischen COP-Präsidentschaft ausgewiesenen Kernziele der Konferenz sind: Aktuelle Analysen des Sekretariats der Klimarahmenkonvention (⁠ UNFCCC ⁠) und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (⁠ UNEP ⁠) zeigen eine große Lücke zwischen den bisher eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträgen (Nationally Determined Contributions – NDCs) und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Die Umsetzung der NDCs aller 192 Vertragsstaaten würde bis zum Jahr 2030 eine Steigerung der Treibhausgasemissionen von ungefähr 16 % gegenüber dem Jahr 2010 bedeuten und langfristig zu einem Temperaturanstieg von 2,7 °C führen. Die Umsetzung von bisher angekündigten Netto-Null-Emissionszielen bis Mitte des Jahrhunderts hätten das Potenzial, diesen prognostizierten Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts um 0,5 °C, also auf 2,2 °C, zu vermindern. Dies setzt jedoch voraus, dass sie konsequent umgesetzt und die 2030-Verpflichtungen mit ihnen in Einklang gebracht werden. Laut UNEP müssten die bisher gemachten Ankündigungen für 2030 siebenmal höher sein als bisher, um den Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf 1,5 °C zu begrenzen. Daher muss von Glasgow ein starkes Signal für ein globales Netto-Null-Emissionsziel in der Mitte des Jahrhunderts ausgehen und ein damit verbundener Pfad, der sich innerhalb des mit dem 1,5 °C-Ziel kompatiblen Emissionsbudgets bewegt und mit konkreten Maßnahmen unterlegt ist. Die Folgen des Klimawandels sind schon jetzt spürbar und werden die Menschheit vor immer größere Herausforderungen stellen. Wichtige Ansätze, um den Verlust von Lebensgrundlagen und Leben zu vermeiden, sind der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen, wie Wälder oder Moore, der Aufbau von Warnsystemen zum Schutz der Bevölkerung, etwa vor Überflutungen durch ⁠ Starkregen ⁠, sowie eine widerstandsfähige Infrastruktur und Landwirtschaft. Hierfür müssen wirksame Programme beschlossen und finanziert werden. Das Erreichen des 2009 beschlossenen Ziels, im Zeitraum 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für die Klimafinanzierung bereitzustellen, sowie die Zukunft der Klimafinanzierung sind entscheidende Themen auf der 26. Weltklimakonferenz in Glasgow. Die Entwicklungsländer benötigen diese Mittel für die Anpassung an den von ihnen nicht verschuldeten Klimawandel und die ambitionierte Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠) stellte kürzlich einen Bericht vor, nach dem im Jahr 2019 nur rund 80 Milliarden US-Dollar für die Klimafinanzierung mobilisiert wurden. Ein Klimafinanzierungsplan, ausgearbeitet von dem kanadischen Umweltminister Jonathan Wilkinson und dem deutschen Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth, wurde kurz vor der Konferenz vorgestellt. Nach diesem Plan sollen 2023 die 100 Milliarden US-Dollar erstmals erreicht und in den folgenden Jahren übertroffen werden, so dass die Summe auch im Durchschnitt der Jahre erzielt wird. Die Zusammenarbeit zwischen Regierungen verschiedener Länder, der Zivilgesellschaft und Unternehmen ist eine Voraussetzung für mehr, effektiveren und innovativeren ⁠ Klimaschutz ⁠. Nach den in der Vergangenheit schleppenden Verhandlungen zu einigen wichtigen Themen des Regelwerks des Übereinkommens von Paris (ÜvP) muss nun in Glasgow ein Durchbruch erzielt werden. Denn nur mit verbindlichen Regeln zur Umsetzung kann das Übereinkommen seine volle Wirkung entfalten. Hier stehen insbesondere die internationale Kooperation und Marktinstrumente, die im Artikel 6 des ÜvPs definiert sind, sowie der Erweiterte Transparenzrahmen (ETF) des ÜvPs (siehe unten) im Vordergrund: Die Kooperationsansätze unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (ÜvP) können auf freiwilliger Basis von den Staaten genutzt werden, um gemeinsam ihre Nationalen Beiträge (NDC) zu implementieren, die Ambition der Minderungs- und der Anpassungsmaßnahmen zu stärken und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Ein Baustein dafür wäre ein internationaler Transfer von Emissionsminderungsergebnissen zwischen Staaten: Staaten können sich durch sie finanzierte Maßnahmen zur Treibhausgasminderung in Partnerländern auf ihre eigene Treibhausgasbilanz anrechnen lassen. Dazu soll ein vom UNFCCC überwachter Mechanismus zur Ausstellung von Minderungseinheiten (etwa eingesparte Tonnen ⁠ CO2 ⁠) aufgebaut werden, um den bereits unter dem Kyoto-Protokoll etablierten Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism – CDM) nach dem Ende der 2. Verpflichtungsperiode 2020 abzulösen. Zur Vermeidung von Doppelzählungen und emissionssteigernden Fehlanreizen, z.B. Lock-in Effekten, sind klare Umsetzungsregeln erforderlich, die in den vergangenen Klimakonferenzen noch nicht verabschiedet werden konnten. Diese marktbasierten Ansätze sollen mit einem Arbeitsprogramm zur intensivierten nichtmarktbasierten Kooperation ergänzt werden, welches die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit ohne Übertragung von Minderungsergebnissen stärken soll. Der Erweiterte Transparenzrahmen (ETF) des ÜvPs schreibt vor, dass die Vertragsstaaten ihre Treibhausgasemissionen, Fortschritte im Hinblick auf ihr Klimaziel und die Klimafinanzierung offenlegen müssen. Gemeinsame Berichterstattungstabellen wurden allerdings noch nicht vereinbart. Die meisten Industriestaaten müssen die ersten ⁠ Treibhausgas ⁠-Inventarberichterstattungen bereits am 15.04.2023 übermitteln. Um diese nach einheitlichen Standards für alle Länder erarbeiten zu können, ist eine Verabschiedung der Tabellen bei der COP26 dringend erforderlich. Details zur Konferenz und Beteiligung des ⁠ UBA ⁠ Die Weltklimakonferenz startet am 31.10.2021 mit einjähriger, pandemiebedingter Verspätung und umfasst die 26. Sitzung der Vertragsstaaten der ⁠ UN ⁠-Klimarahmenkonvention (COP26), die 16. Sitzung der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (CMP16) und die 3. Sitzung der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris (CMA3). Sie soll planmäßig am 12.11.2021 enden. Im Jahr 2020 sowie bereits in diesem Jahr gab es virtuelle Formate des globalen Austauschs unter dem Dach der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die formalen Verhandlungen ruhten aber aufgrund der Corona-Pandemie seit dem Ende der COP25 in Madrid im Dezember 2019. Auf Grund der global anhaltenden pandemischen Lage findet diese Klimakonferenz unter strengen Hygienevorschriften und intensivem elektronischem Medieneinsatz statt. Es ist den Delegierten möglich, virtuell und damit auch von ihren Heimatländern aus an den Verhandlungen und anderen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Konferenz teilzunehmen. UBA-Präsident Prof. Dirk Messner und weitere Expertinnen und Experten des UBA sind Teil der deutschen Delegation. Die Zeit für wirksamen Klimaschutz drängt Die globalen Extremwetterereignisse im vergangenen und im aktuellen Jahr haben noch einmal die Dringlichkeit für ambitionierten Klimaschutz unterstrichen. Beispiele sind dabei die verheerenden Waldbrände in den USA, Australien und Sibirien im Jahr 2020 sowie die Rekordtemperaturen von fast 50 °C, die im Juni 2021 während der ⁠ Hitzewelle ⁠ in den USA und Kanada erreicht wurden. Europa war ebenfalls stark betroffen. Der Kontinent erfuhr 2020 sein wärmstes Jahr seit dem Beginn der Aufzeichnungen und Westeuropa erlebte im Sommer 2021 extreme Niederschläge mit katastrophalen Überschwemmungen.

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