Wir leiten ein mit dem Pariser Übereinkommen kompatibles EU-ETS-Budget auf Basis von Kosteneffizienzkriterien her mit dem Ziel, die globale Erwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 bis 66% auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und übersetzen es in einen Pfad der CapReduktion. Unsere Berechnungen ergeben ein Budget von ca. 30 Gt CO2e für das EU ETS für 2016-2050. Unter aktuellen ETS-Parametern werden bis 2030 bereits ca. 25 Gt CO2e verbraucht. Wir zeigen, dass die kumulierten THG-Emissionen von ETS-Sektoren in den beiden ehrgeizigsten 1,5-Grad-Szenarien der Strategischen Vision der EU-Kommission bis 2050 33 Gt CO2e betragen und damit etwa 10% höher liegen als unser optimistisches kosteneffizientes Budget. Das Einhalten des EU-ETS-Budgets bis 2050 unter den aktuellen Parametern für 2030 würde demnach drastische - und wahrscheinlich unrealistische - zusätzliche Anstrengungen nach 2030 erfordern. Ein glaubwürdigerer Emissionspfad kann durch ein kosteneffizientes Szenario erreicht werden, bei dem das Cap bis 2030 um 61% abgesenkt wird, im Vergleich zu 2005, was einem LRF von 4,0% für 2021-2030 entspricht (5,8%, wenn der LRF erst 2026 angepasst werden kann). Ein erster Schritt, um das ETS Cap mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen, ist die Potenziale für zusätzliche THG-Einsparungen zu nutzen, die sich aus kürzlich erhöhten EU-Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ergeben. Dazu müsste das Reduktionsziel für die ETS-Sektoren bis 2030 von derzeit 43% auf mindestens 50% im Vergleich zu 2005 angehoben werden. Dies entspricht einem linearen Kürzungsfaktor (LKF) von 2,9% für 2021-2030 oder 3,5%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Die in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bis 2030 geplanten nationalen Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bieten weitere Anpassungspotenziale. Wenn Kapazitäten vollständig durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, könnten die Emissionen in ETSSektoren bis 2030 um 57% sinken, was unserem kosteneffizienten Szenario nahe kommt und somit einem LKF von 3,6% für 2021-2030 bzw. 4,9%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Quelle: Forschungsbericht
Die Analyse zeigt, dass die Länder im Allgemeinen gut bewertet werden bezüglich Vollständigkeit und Transparenz ihres neuen NDCs. Die Regeln des Übereinkommens von Paris zum Inhalt und zur Berichterstattung von NDCs wirken sich positiv aus; die meisten Länder liefern die notwendigen Informationen gemäß dieser Regeln. Allerdings werden die Elemente, die für den Erfolg des Ambitionszyklus entscheidend sind, d. h. die Erhöhung der Minderungsziele in jeder Runde und ein Plan für die Umsetzung der Ziele, von vielen Ländern nur teilweise abgedeckt. Von den analysierten NDCs zeigte weniger als die Hälfte höhere Minderungsambitionen im Vergleich zu ihrem ersten NDC. Viele Ziele blieben im Vergleich zum ersten NDC unverändert oder wurden aufgrund geänderter Parameter, z. B. der Baseline-Emissionen, als weniger ambitioniert eingestuft. Vielen Ländern fehlt ein klarer Umsetzungsplan für die Ziele: In vielen Fällen wurden Maßnahmen noch nicht in die nationale Gesetzgebung aufgenommen, aber die Vorbereitungen sind im Gange. Mit dem derzeitigen System können Länder ihre NDCs "gut aussehen" lassen, indem sie alle Anforderungen an Umfang und Transparenz erfüllen, aber erst nach einer tieferen Analyse wird klar, dass ihre NDCs nicht ambitionierter sind oder dass ein Umsetzungsplan fehlt. Um solche Mängel aufzudecken und um dem Ambitionszyklus des Übereinkommens von Paris zum Erfolg zu verhelfen, ist sorgfältige Prüfung der NDCs notwendig. Unter dem Übereinkommen von Paris sind alle Länder verpflichtet, ihre nationalen Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) alle fünf Jahre zu aktualisieren und zu verbessern und dadurch ihre Ambitionen mit jedem Zyklus zu steigern. Die ersten NDCs wurde ab 2015 als beabsichtigte nationale Beiträge eingereicht. Für den aktuellen Zyklus haben viele Länder ihre Aktualisierungen 2020/2021 eingereicht, andere sind noch im Aktualisierungsprozess. Ziel dieses Projekts war es, eine Methode zur systematischen Bewertung der Ausgestaltung von NDCs zu entwickeln und diese auf 20 NDCs anzuwenden. Es gibt zwar mehrere Instrumente zur Analyse von NDCs, aber nicht alle sind gleichermaßen umfassend, prägnant, replizierbar und vergleichbar. Unsere Methode zielt darauf ab, die Lücke zu schließen, indem sie diese Kriterien berücksichtigt und neue Erkenntnisse zur Ausgestaltung der NDCs liefert. Wir untersuchen die NDCs entlang von Schlüsselelementen, die für den Erfolg des NDC-Ambitionszyklus entscheidend sind: 1. erhöhtes Minderungsziel, 2. umfassende Darstellung, 3. Plan für die Umsetzung und 4. Transparenz. Diese Methode wurde auf 20 NDCs angewandt, wobei eine Vielfalt an geografischen Kontexten sowie NDCs mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Zieltypen und Minderungsansätzen berücksichtigt wurden. Quelle: Forschungsbericht
Germany is obligated to report its national emissions of greenhouse gases, annually, to the European Union and the United Nations. Over 80 % of the greenhouse-gas emissions reported by Germany occur via combustion of fossil fuels. The great majority of the emissions consist of carbon dioxide. To calculate carbon dioxide emissions, one needs both the relevant activity data and suitable emission factors, with the latter depending on the applicable fuel quality and input quantities. In light of these elements' importance for emission factors, the German inventory uses country-specific emission factors rather than international, average factors. To determine such factors, one requires a detailed knowledge of the fuel compositions involved, especially with regard to carbon content and net calorific values. The present publication provides an overview of the quality characteristics of the most important fuels used in Germany and of the CO2 emission factors calculated on the basis of those characteristics. Since annual greenhouse-gas emissions have to be calculated back to 1990, the study also considers fuels that are no longer used today. To that end, archival data are used. Gaps in the data are closed with the help of methods for recalculation back through the base year. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Transport is not only an indispensable part of our daily lives, but also one of the major sources of greenhouse gases in Germany. What can be done to reduce greenhouse gas emissions from transport in the short- and mid-term? How can transport become greenhouse gas-neutral in the long term? Are Germany’s climate targets in the transport sector sufficiently ambitious? This paper answers these questions. It describes what needs to be done in the coming years to reconcile developments in the transport sector with the commitments of the Paris Climate Agreement and the German government’s Climate Action Plan 2050. It suggests measures that can help to achieve a quick and significant reduction in greenhouse gas emissions, ensuring that the climate targets agreed upon in Paris could be met by Germany’s transport sector.
With the "Fit for 55" package, the EU's energy and climate policy instruments were aligned with the new climate target for 2030 (to reduce emissions by 55 % compared to 1990). One main feature of the Fit for 55 package is the strengthening of the European Emissions Trading System (EU ETS). This factsheet outlines the key aspects for the existing European Emissions Trading System for stationary installations and aviation (EU ETS 1), which will be extended to include maritime transport from 2024. In addition, changes to the associated Market Stability Reserve (MSR 1) are presented. A separate factsheet has been prepared on the creation of a new emissions trading system, in particular for buildings and road transport (EU ETS 2). Quelle: umweltbundesamt.de
The study shows that it is technically feasible for Germany to become greenhouse gas neutral by 2050. The scenario chosen in the study considers the issue from a purely national perspective and does not include interaction with other countries. Based on a national greenhouse gas reduction target of 95% by 2050 compared to 1990, the study demonstrates that this target can be achieved in Germany by technical means under the given assumptions. Quelle: www.umweltbundesamt.de
In addition to the EU ETS 1, a separate emissions trading system (EU ETS 2) is to be created within the scope of the Effort Sharing Regulation (ESR) for the consumption of fossil fuels in buildings, road transport and additional sectors. This EU-ETS 2 is to start in 2027 and is designed as an upstream system analogous to the German national emissions trading system (nEHS). Quelle: umweltbundesamt.de
The European Climate Law (ECL) mandates the European Commission to propose an emission reduction target for 2040 within six months following the first global stocktake referred to in the Paris Agreement, i.e. by May 2024. The ECL obliges the European Commission to take into account the latest and best scientific findings and to take the recommendations by the European Scientific Advisory Board on Climate Change (Advisory Board) as a point of reference for setting the 2040 climate target. This recommendation was published in the Advisory Board's comprehensive report, published in June 2023, and advises a net greenhouse gas (GHG) emissions reduction by 90-95% for the EU by 2040, relative to 1990, corresponding to a 2030-2050 budget of 11-14 Gt CO2eq. The report provides extensive reasoning and scientific evidence how this target range was derived. The German Environment Agency (UBA) welcomes the timely publication of this report and urges the European Commission and European policy makers to follow scientific advice, aim for the most plausible climate ambition and set an intermediate domestic 2040 net GHG emission reduction target of 95%, compared to 1990. However, a discussion that focuses only on the final figure of the 2040 target would not adequately address the intricate nature of GHG reductions and the essential prerequisites for successfully achieving the target. Therefore, the proposal for the 2040 climate target needs to be supplemented with additional information by the European Commission, allowing politics and stakeholders to evaluate the ambition of different target options, to provide clear guidance on the architecture of the target, in particular regarding the relation of emission reductions and carbon sinks, and to address the burden sharing between sectors and member states. Moreover the 2040 target should not be understood as a single-year target only, but rather as a process of continuous ratcheting up of climate ambition with regular reviews and updates. Quelle: Bericht
Mit der Verabschiedung des Pariser Abkommens hat sich die Welt der Klimapolitik insofern verändert, als sich alle Länder in einem Bottom-up-Prozess eigene Klimaziele gesetzt haben. Dies stellt eine fundamentale Änderung gegenüber dem vorherigen Kyoto-Regime dar, bei dem nur die Industrieländer (die sogenannten Annex-I-Staaten) feste Emissionsziele hatten, bei dem aber die überwiegende Mehrheit der Länder keine konkreten Verpflichtungen hatte, ihre Emissionen zu begrenzen oder gar zu verringern. Für die national bestimmten Beiträge (NDCs) der Vertragsstaaten des Pariser Abkommens gibt es nach wie vor kein gemeinsam vereinbartes Format oder eine gemeinsame Struktur. Daher unterscheiden sich die NDCs stark hinsichtlich der Art des darin festgelegten Ziels, des Ambitionsniveaus, das diese Ziele verkörpern, der Konditionierung der Ziele von anderen Faktoren, wie z.B. finanzieller Unterstützung, ihrem Zeitrahmen, der sektoralen Abdeckung und dem Detailgrad der geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. Aber ungeachtet ihrer vielfältigen Formen stellen die NDCs mit wenigen Ausnahmen ein klares Bekenntnis zur Begrenzung und Reduzierung der Treibhausgasemissionen dar. Damit setzen sie mittel- bis langfristige Rahmenbedingungen, die Unternehmen und Investoren helfen können, sich Erwartungen an die zukünftige Klimapolitik zu bilden und ihre Entscheidungen daran auszurichten. Da jedes Land sein NDC individuell nach seinen nationalen Gegebenheiten, Prioritäten und Präferenzen formuliert hat, könnte die Wahrscheinlichkeit höher ausfallen, dass die nationalen Regierungen die in den NDCs eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich weiterverfolgen und einhalten werden. Für die große Mehrheit der Länder und den überwiegenden Teil des globalen BIP bedeutet die Existenz der NDCs, dass die Verlagerung von CO2-Emissionen (das sogenannte Carbon Leakage) nun eine Konsequenz für das Empfängerland hat. Für den Empfänger ist solches Leakage nicht mehr nur ein willkommener Impuls, der ausländische Investitionen in die Binnenwirtschaft stimuliert und die Nachfrage nach heimischen Produkten erhöht. Stattdessen geht die Verlagerung von CO2-Emissionennun auch zu Lasten des Empfängerlandes. So entsteht ein trade-off zwischen den Vorteilen der CO2-Verlagerung (für die Empfängerländer) und ihren Nachteilen: da die zusätzlichen Emissionen es dem Empfängerland erschweren, seine eigenen NDC-Ziele zu erreichen, und so zusätzliche Minderungsanstrengungen erforderlich machen. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls bestand die Sorge, dass Carbon Leakage zu einem Nettoanstieg der Emissionen führen könnte. Diese Besorgnis ist gerechtfertigt für den Fall der Verlagerung von CO2 aus Annex-I-Ländern in Nicht-Annex-I-Länder: Während die Annex I-Länder allesamt verbindliche Reduktionsziele hatten (sogenannte QELROs, d.h. quantifizierte Emissionsobergrenzen und Reduktionsziele), lag in Nicht-Annex-I-Ländern praktisch keine Begrenzung ihrer Emissionen vor. Somit hatte der Anstieg ihrer Emissionen durch Carbon Leakage für sie keine weiteren Folgen und erforderte folglich keine Reaktion. Mit dem Übergang vom Kyoto-System in die Welt des Pariser Abkommens hängt es jedoch von der tatsächlichen Konstellation der Ziele im "Herkunftsland" und im "Empfängerland" des Carbon Leakage ab, ob diese zu einem Nettoanstieg der Emissionen führt. Unter der Annahme, dass das Herkunftsland ein QELRO hat, sind die folgenden Konstellationen möglich: - Wenn das Empfängerland auch über ein verbindliches und strenges QELRO verfügt (sei es als absolutes Emissionsziel oder als Reduktion unter eine festgelegte Basislinie), stehen die verlagerte industrielle Produktion und die damit verbundenen Emissionen in direktem Konflikt mit dem in-ländischen Klimaziel - daher muss jede Tonne Emissionssteigerung durch Carbon Leakage durch inländische Maßnahmen in anderen Sektoren ausgeglichen werden. Carbon Leakage führt daher nicht zu zusätzlichen Emissionen. - Wenn das Empfängerland ein schwaches QELRO hat (z.B. mit einem absoluten Emissionsziel, das aber so hoch angesetzt ist, dass es die Emissionen nicht wirksam deckelt), führt Carbon Leakage de facto (wenn auch nicht de jure) zu einem Nettoanstieg der Emissionen. - Wenn das Empfängerland ein intensitätsbasiertes Ziel hat, ist die Situation komplexer - aber da die verlagerten Aktivitäten besonders emissionsintensive Prozesse betreffen, während das Intensitätsziel typischerweise für die Gesamtwirtschaft formuliert ist, wird Carbon Leakage, die Zielerreichung im Empfängerland tendenziell unterlaufen und somit verstärkte Minderungsmaßnahmen in anderen Sektoren erforderlich machen, wodurch ein Teil der Emissionssteigerung durch Carbon Leakage wieder kompensiert wird. - Eine ähnliche Situation kann eintreten, wenn das Empfängerland ein Ziel hat, die Emissionen unter die BAU zu senken, die BAU aber im Hinblick auf ein unerwartet starkes Wirtschaftswachstum ak-tualisiert - womöglich mit bedingt durch den "Wachstumsimpuls" Carbon Leakage. In diesem Fall würde Carbon Leakage zu zusätzlichen Nettoemissionen führen - der zusätzliche Spielraum durch das BAU-Update sollte jedoch geringer sein als die verlagerten Emissionen. - Wenn das Empfängerland sektorspezifische, technologiespezifische oder sogar installationsspezifische Ziele hat, könnte es zu einem potenziellen Konflikt kommen, sofern diese Ziele den Leakage-Sektor abdecken; dies stellt jedoch eine eher seltene Konstellation dar. - Wenn das NDC keine oder nur thematisch nicht relevante Ziele enthält - wie Erhöhung der Resilienz, Anpassung an den Klimawandel oder den Ausbau erneuerbarer Energien - hätte die Carbon Leakage keine weiteren Folgen, und die verlagerten Emissionen würden tatsächlich per saldo zu-sätzliche Emissionen darstellen. In den meisten Fällen wird das Empfängerland von Carbon Leakage daher mit einem trade-off konfrontiert sein: Verlagerte Emissionen erfordern zumindest teilweise einen Ausgleich durch verstärkte klimapolitische Anstrengungen des Empfängerlandes. Im Vergleich zur Situation zu Zeiten des Kyoto-Protokolls sind die geleakten Emissionen - und die damit verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten - für viele Drittländer nicht mehr "kostenlos": sie erfordern erhöhte Minderungsambitionen in anderen Sektoren oder aber ein erhöhtes Risiko, das gesetzte Ziel zu verfehlen. Abgesehen von dieser Abwägung, mit der sich die politische Führung konfrontiert sieht, hat die bloße Existenz von NDCs auch eine wichtige Signalfunktion für private Anlagenbetreiber und Investoren. Dabei muss zwischen operativem und Investitionsleakage unterschieden werden. Laufende Produktions-entscheidungen auf Basis der vorhandenen Produktionskapazitäten (Operational Leakage) werden in der Regel mit begrenztem Zeithorizont getroffen. Sie werden daher nur die Kosten der aktuellen Klimapolitik berücksichtigen, unabhängig von den Zielen oder der Frage, ob das aktuelle klimapolitische Instrumentarium mit den Zielen vereinbar ist. Daher werden NDCs und die darin formulierten Ziele allein wenig Einfluss auf das operative Leakage haben - entscheidend dafür sind die tatsächlichen politischen Maßnahmen, ihre Ausgestaltung und ihr Ambitionsniveau. Dies stellt sich etwas anders dar für Investitionsleakage. Investitionen sind Entscheidungen mit einem längeren Zeithorizont und müssen damit auch Erwartungen an die künftige Politik berücksichtigen. Diese sollten sich aus den in den NDCs verankerten langfristigen Zielen ableiten lassen, oder ihnen entsprechen. Selbst wenn es eine Diskrepanz zwischen den erklärten Zielen und der aktuellen Ausgestaltung der Politik geben sollte, wären Investoren gut beraten, ihre Entscheidungen nicht nur auf der aktuellen Politik zu basieren, sondern auch zukünftige Anpassungen einzuplanen. Quelle: Forschungsbericht
The EU will introduce a carbon border adjustment mechanism (⥠CBAM⥠) on October 1, 2023. The main idea is to apply the same carbon price to imported emission-intensive goods as if they had been produced under EU carbon pricing rules (EU ETS). This is intended to prevent the relocation of domestic industry, which has to bear rising ⥠CO2⥠costs within the EU ETS, to countries without comparable carbon pricing. This would not protect the climate. The factsheet explains the objectives and functioning of the new climate protection instrument. Quelle: www.umweltbundesamt.de