Das Projekt "Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von nova-Institut für politische und ökologische Innovation GmbH durchgeführt. Im Rahmen der EU-Strukturfonds werden Projekte zur Umsetzung der EU-Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Europa 2020) gefördert. Angesichts der hohen Summe der Fördermittel (für Deutschland: 19,2 Mrd. EUR) kann und sollte die Förderung genutzt werden, um den Umwelt-, Ressourcen- und Naturschutz in Deutschland weiter zu stärken. Die EFRE-Förderung sieht in der Förderperiode 2014-2020 eine Ausrichtung auf Umwelt- und Klimaschutz vor, insbes. durch eine Quote für das Ziel Klimaschutz, umweltbezogene thematische Ziele und Investitionsprioritäten sowie das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Umsetzung dieser Instrumente in Deutschland zu untersuchen und Vorschläge zur Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes in der EFRE- Förderung in der laufenden Förderperiode und für die Verhandlungen zur künftigen Förderperiode herauszuarbeiten. Das Vorhaben soll drei Schwerpunkte umfassen: Erstens soll die Wirkung der Quote für das Ziel Klimaschutz überprüft werden, ebenso die Umsetzung des Querschnittsziels Nachhaltige Entwicklung und die potenzielle Wirkung des von der KOM gewünschten Instruments 'Climate proofing'. Zweitens sollen die Operationellen Programme hinsichtlich der Fördervolumina, -schwerpunkte und -projekte in den umwelt- und ressourcenrelevanten Bereichen ausgewertet werden, ebenso die Nachfrage nach EFRE-Mitteln im Umweltbereich und ihre voraussichtliche Entwicklung. Zeigt sich anhand dieser Analysen ein Bedarf für ein Um- oder Nachsteuern, sind Argumente zu entwickeln, die die Umweltressorts unterstützen und dazu beitragen, geeignete Umweltprojekte im erforderlichen Maße anzuschieben. Drittens soll untersucht werden, ob hinreichende Informations- und Unterstützungsangebote für die Akteure (bspw. Umweltverbände und Unternehmen) bestehen und wie Hindernisse beseitigt werden können, damit diese Projekte beantragen und sich im Sinne des Partnerschaftsprinzips beteiligen können.
Im Rahmen des FE-Vorhabens "Analyse, Bewertung und Politikempfehlungen zur Anpassung nationaler rechtlicher, planerischer und informatorischer Politikinstrumente zur Anpassung an den Klimawandel" (Laufzeit 2014 bis 2017) befasst sich das Arbeitspaket 4 mit der Berücksichtigung des Klimawandels in Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategischer Umweltprüfung (SUP). Aktueller Anlass ist die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU. Diese Richtlinie verlangt stärker als bisher, Klimawandelaspekte in der UVP zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Risiken klimawandelbedingter Unfälle oder Katastrophen, Klimaschutzaspekte wie z. B. Treibhausgasemissionen und anpassungsrelevante Auswirkungen der betrachteten Projekte. Dieser Teilbericht erläutert die neuen Regelungen im Detail und unterbreitet Vorschläge, wie diese neuen Vorgaben zur Berücksichtigung des Klimawandels in der UVP in das deutsche UVP-Recht umgesetzt werden sollten. Insbesondere das Thema Klimaanpassung umfasst ein außerordentlich breites thematisches Spektrum.Die methodischen Empfehlungen im separaten Empfehlungsbericht (Reihe Climate Change des UBA) gehen vertieft auf die wesentlichen Prüf- und Verfahrensschritte der UVP ein. Besonders relevant sind dabei die zukünftigen Inhalte des UVP-Berichtes. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de