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CO₂-Emissionen pro Kilowattstunde Strom 2025 nur leicht gesunken

<p> <p>Berechnungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass die spezifischen Treibhausgas-Emissionsfaktoren im deutschen Strommix im Jahr 2025 weiter sinken, aber langsamer als in den Vorjahren. Hauptursachen für die sinkenden Emissionen sind der steigende Anteil erneuerbarer Energien, der gesunkene Stromverbrauch infolge der wirtschaftlichen Stagnation und dass mehr Strom importiert als exportiert wurde.</p> </p><p>Berechnungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass die spezifischen Treibhausgas-Emissionsfaktoren im deutschen Strommix im Jahr 2025 weiter sinken, aber langsamer als in den Vorjahren. Hauptursachen für die sinkenden Emissionen sind der steigende Anteil erneuerbarer Energien, der gesunkene Stromverbrauch infolge der wirtschaftlichen Stagnation und dass mehr Strom importiert als exportiert wurde.</p><p> <p>Pro Kilowattstunde des in Deutschland verbrauchten Stroms wurden im Jahr 2025 bei der Erzeugung durchschnittlich 344 Gramm CO2&nbsp;ausgestoßen. 2024 lag dieser Wert bei 353 und 2023 bei 379 Gramm pro Kilowattstunde. Damit sinken die klimaschädlichen Emissionen pro Kilowattstunde Strom weiter, wenn auch weniger schnell als in den Vorjahren. Emissionsmindernd wirken sich der steigende Anteil erneuerbarer Energien, ein gesunkener Stromverbrauch infolge der wirtschaftlichen Stagnation sowie ein Stromimportüberschuss aus: Der Stromhandelssaldo wechselte im Jahr 2023 erstmals seit 2002 vom Exportüberschuss zum Importüberschuss, Deutschland importiert also derzeit mehr Strom als es exportiert. Nach neuesten Zahlen sank der Stromimportüberschuss jedoch zuletzt wieder von 26,3 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> im Jahr 2024 auf 18,8 TWh im Jahr 2025. Die durch den Stromimportüberschuss erzeugten Emissionen werden nicht der deutschen Stromerzeugung zugerechnet, da sie in anderen berichtspflichtigen Ländern entstehen. Die weitere Absenkung des spezifischen Emissionsfaktors im deutschen Strommix ab dem Jahr 2023 ist deshalb nur bedingt ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> der Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen des Stromsektors.</p> Die Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland <p>Der Stromverbrauch stieg seit dem Jahr 1990 von 479 Terawattstunden (TWh) auf 583 TWh im Jahr 2017. Seit 2018 ist erstmalig eine Verringerung des Stromverbrauchs auf 574 TWh zu verzeichnen, der 2020 im Jahr der Coronapandemie mit 513 TWh einen Tiefstand erreichte. Nach einem Wiederanstieg im Jahr 2021 infolge der wirtschaftlichen Erholung setzte sich ab dem Jahr 2022 der Trend eines sinkenden Stromverbrauchs fort. Im Jahr 2025 lag der Stromverbrauch mit 449 TWh etwa auf dem Niveau des Vorjahres (plus 2 TWh). Der Stromverbrauch bleibt trotz konjunktureller Schwankungen und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine auf hohem Niveau.</p> Datenquellen <p>Die vorliegenden Ergebnisse der Emissionen in Deutschland leiten sich aus der Emissionsberichterstattung des Umweltbundesamtes für Deutschland, Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik, Daten der Arbeitsgemeinschaft für Energiebilanzen e.V. auf der Grundlage amtlicher Statistiken und eigenen Berechnungen für die Jahre 1990 bis 2023 ab. Für das Jahr 2024 liegen vorläufige Daten vor. 2025 wurde geschätzt.&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.

Schlechte Luftqualität in Deutschland

<p> <p>Anfang 2026 war die Luftqualität in Deutschland schlecht. Warum war das so? Und wie gefährlich ist diese Situation?</p> </p><p>Anfang 2026 war die Luftqualität in Deutschland schlecht. Warum war das so? Und wie gefährlich ist diese Situation?</p><p> <p><em>Wie ist die Luftqualität aktuell?</em></p> <p>Anfang 2026 wurde die Luftqualität in Deutschland nach dem Luftqualitätsindex (LQI) des Umweltbundesamtes als mäßig bis sehr schlecht eingestuft. Ursache war eine hohe Belastung mit Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>).&nbsp;</p> <p>Von schlechter Luftqualität war nicht nur Deutschland, sondern große Teile Zentral- und Osteuropas betroffen. Mehr Infos dazu gibt es <a href="https://airindex.eea.europa.eu/AQI/index.html">hier</a>.&nbsp;</p> <p><em>Aber warum ist das so?</em></p> <p>Ursache ist grundsätzlich der Ausstoß (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a>) von Feinstaub. Die Feinstabkonzentration setzt sich aus vielen regionalen und überregionalen Quellen zusammen. Im Winter ist der Ausstoß größer, weil mehr Energie benötigt wird, Kamine mit Holz geheizt werden, aber auch die Emissionen aus dem Straßenverkehr (aus dem Auspuff und vom Straßenabrieb) erhöht sind. Außerdem kann ein Einfluss von Ferntransport aus Osteuropa zur erhöhten Belastung betragen.</p> <p>Die jeweils vorherrschenden Wetterbedingungen entscheiden jedoch darüber, ob die Schadstoffe schnell in der Luft verteilt werden oder sich über Tage anreichern können und dann zu solchen Situationen führen. In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wetterlage">Wetterlage</a> Anfang 2026 war der vertikale und horizontale Luftaustausch eingeschränkt. Die Schadstoffe sind in solchen Situationen quasi in den unteren Luftschichten „gefangen“ und reichern sich an. Dazu kommt, dass es in dieser Zeit deutschlandweit nur wenig und örtlich Niederschlag gab, der die Partikel hätte auswaschen können.&nbsp;</p> <p>Weitere Infos gibt es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftqualitaet/zusammenhang-von-emission-wetter#relevante-prozesse-fur-die-luftqualitat-in-der-atmosphare">hier</a>.</p> <p><em>Was kann man dagegen tun?</em></p> <p>Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubkonzentration in Situationen wie derzeit kaum messbare Erfolge haben. Selbst die Maßnahmen des Corona-Lockdown führten nicht zu einem schnellen Rückgang der Feinstaubkonzentrationen in den bodennahen Luftschichten. Zumal bei hohen Feinstaubkonzentrationen häufig auch Beiträge von überregionalem Feinstaubtransport aus anderen Ländern hinzukommen, die man mit örtlichen Maßnahmen nicht mindern kann.</p> <p>Eine deutliche, kurzfristige Verbesserung der Luftqualität ist erst zu erwarten, wenn die austauscharme Wetterlage aufgelöst wird und Wind sowie Niederschlag zur Verdünnung der Schadstoffe beitragen.</p> <p>Grundsätzlich führten langfristige Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubemissionen bei Industrie, Verkehr und Feuerungsanlagen zu einer deutlichen Verringerung der jährlichen Feinstaubbelastung. So sanken die Jahresmittelwerte für Feinstaub PM10 in den letzten 20 Jahren im städtischen Hintergrund um durchschnittlich 40%.</p> <p>Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Kaminöfen insbesondere im Winter einen deutlichen Anteil an der hohen Feinstaubkonzentration haben und empfiehlt auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen#welche-umweltaspekte-sie-beim-kaminofen-beachten-sollten">Effizienz zu achten und Alternativen zu prüfen</a>.&nbsp;</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/daten-karten/entwicklung-der-luftqualitaet#entwicklung-der-luftqualitat-in-deutschland">Entwicklung der Luftqualität in Deutschland</a></p> <p><em>Wie gefährlich ist die Situation und wo kann ich mich über die Luftqualität informieren?</em></p> <p>Das Umweltbundesamt informiert per <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftqualitaet/app-luftqualitaet">App Luftqualität</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten">Web</a> über die aktuelle Luftqualität. Der Luftqualitätsindex – von sehr gut bis sehr schlecht – ist mit Gesundheits- und Verhaltenstipps verknüpft. Für Menschen mit Vorerkrankungen können sich schon ab der gelben Stufe "moderat" gesundheitliche Probleme ergeben. Daher empfehlen wir dieser Gruppe in dieser Situation auf anstrengende Aktivitäten im Freien, wie z.B. den Jogginglauf, zu verzichten. Ist der Indexwert "sehr schlecht", empfehlen wir dies allen. Besser ist ein gemütlicher Spaziergang, anstatt zu joggen. Dabei atmet man deutlich weniger schlechte Luft ein und tut mit der Bewegung auch etwas Gutes für seinen Körper.</p> <p>Weitere Infos:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/wirkungen-von-luftschadstoffen/wirkungen-auf-die-gesundheit">Wirkung von Luftschadstoffen auf die Gesundheit</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftqualitaet/der-luftqualitaetsindex-lqi">Der Luftqualitätsindex</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz">Ratgeber Heizen mit Holz</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Der BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035

Weichen auf stabile Zukunft gestellt: Land und BVG schließen Revision des Verkehrsvertrags ab Pressemitteilung vom 16.12.2025 Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.

Straßenverkehr in Baden-Württemberg im Wandel

null Straßenverkehr in Baden-Württemberg im Wandel Baden-Württemberg/Karlsruhe . Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Emissionsdaten für den Straßenverkehr im Jahr 2024 jetzt online veröffentlicht. Besonders aufschlussreich ist der Vergleich der Daten mit der Zeit vor den ersten Corona-Beschränkungen (2020), welche durch verstärktes Homeoffice und eingeschränkte Begegnungsmöglichkeiten zu einem deutlichen Rückgang der gefahrenen Kilometer geführt hatten. Im Vergleich zu 2019 liegen die Fahrleistungen 2024 weiterhin um 8,5 Prozent niedriger, die Treibhausgasemissionen sogar knapp 16 Prozent darunter. Chancen für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung „Die aktualisierten Daten zeigen, dass der Straßenverkehr in Baden-Württemberg eine stabile und zugleich dynamische Phase durchläuft: Einer moderat steigenden Fahrleistung nach der Pandemiephase steht eine sinkende Belastung durch Kraftstoffverbrauch und Emissionen gegenüber“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die Erkenntnisse der Auswertungen zusammen. „Das Vorkrisenniveau der Fahrleistung wurde bislang nicht wieder erreicht – ein Umstand, der zusätzliche Chancen für eine umweltgerechte Verkehrsentwicklung eröffnet. Für Politik, Verwaltung und Gesellschaft gilt es nun, diese Entwicklung gezielt zu begleiten und weiter zu fördern“, so Maurer. Fahrleistung steigt seit 2022 wieder an Besonders deutlich war der Rückgang der gefahrenen Kilometer im ersten Jahr der Corona-Pandemie: Die Gesamtfahrleistung aller Kraftfahrzeuge (KFZ) im Jahr 2020 ging auf 78 Milliarden Kilometer gegenüber 93 Milliarden Kilometer im Jahr 2019 zurück, also um 16 Prozent und steigt seitdem kontinuierlich an. Im Jahr 2024 lag die Differenz nur noch 8,5 Prozent unter dem Niveau des „Vor-Corona-Jahres“ 2019. Grafik zeigt für Baden-Württemberg: Entwicklung der Jahresfahrleistung in den Jahren 2019 bis 2024. Bildnachweis: LUBW. Deutliche Unterschiede zeigen sich je nach Straßentyp: Auf Autobahnen beträgt die Abnahme der Fahrleistung im Jahr 2024 im Vergleich zu 2019 lediglich 2,2 Prozent. Auf innerörtlichen Gemeindestraßen liegt der Rückgang dagegen weiterhin bei rund 13,3 Prozent. Rückgang von Kraftstoffverbrauch und Emissionen Parallel dazu sinken Kraftstoffverbrauch und Emissionen weiter. Die durch den Straßenverkehr verursachten Treibhausgasemissionen liegen knapp 16 Prozent unter dem Vergleichswert von 2019. Ausschlaggebend dafür sind, die fortschreitende Elektrifizierung des Fahrzeugbestands sowie eine insgesamt effizientere Fahrzeugflotte. Besonders positiv ist der Rückgang der Treibhausgasemissionen pro gefahrene Strecke – ein deutlicher Hinweis auf effizientere Fahrzeuge und eine zunehmend emissionsärmere Mobilität. Die Treibhausgasemissionen* (kg CO 2 -Äquivalente/km) sind im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2019 um 7,7 Prozent zurückgegangen. Grafik zeigt für Baden-Württemberg: Entwicklung der Konzentration von CO 2 (Kohlendioxid) im Straßenverkehr nach Straßentypen in den Jahren 2019 bis 2024. Quelle: LUBW Auch die Feinstaubemissionen gehen in Baden-Württemberg weiter zurück. Die Feinstaubemissionen* PM 10 haben zwischen 2019 und 2024 um 13,4 Prozent, die Feinstaubemissionen PM 2,5 um 18,9 Prozent abgenommen. Daten bis auf Gemeindeebene verfügbar Die Emissionsdaten stehen im Daten- und Kartendienst der LUBW bis auf die Ebene einzelner Gemeinden zur Verfügung (Link). Grundlage der Berechnungen sind die Emissionen klassischer Luftschadstoffe sowie Treibhausgase für rund 70.000 Straßenabschnitte in Baden-Württemberg. Weiterhin Handlungsbedarf für Klima und Luftqualität „Trotz der positiven Entwicklungen besteht im Verkehrssektor weiterhin Handlungsbedarf, um Klima- und Luftqualitätsziele zu erreichen. Entscheidend ist, den eingeschlagenen Trend zu verstetigen und weiter zu stärken – etwa durch die Förderung der Elektromobilität, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, wo immer dies möglich ist“, so Maurer. *Daten zu Prozentwerten im Text Feinstaubemissionen PM10 2019: 4.389,61 t/a, 2024: 3.799,82 t/a Feinstaubemissionen PM2,5: 2019: 1.967,38 t/a 2024: 1.596,13 t/a Treibhausgasemissionen (kg CO2-Äquivalente/km) 2019: 210,81 g CO2-Äq/km 2024: 194,54 g CO2-Äq/km Ausgewählte Kennzahlen für den Jahresvergleich 2023 - 2024: Straßenverkehr Baden-Württemberg Weiterführende Informationen: Pressemitteilung aus dem Jahr 2024: Entwicklung im Straßenverkehr im Jahr 2023: 30.07.2024 • Tendenz zum Vorjahr: leicht gestiegene Fahrleistung, Schadstoff-Emissionen und Kraftstoffverbrauch sinken trotzdem geringfügig • Tendenz zur Zeit vor Corona: Fahrleistung immer noch geringer Definition des Begriffs CO2-Äquivalent | BMZ Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung Das BfS schätzt, wie viele Röntgenuntersuchungen in Deutschland durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben und mindestens alle zwei Jahre ausgewertet und bewertet. Für das Jahr 2023 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt, gut 40 Prozent davon allein im zahnmedizinischen Bereich. Jede Röntgenuntersuchung ist mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden. Daher wird regelmäßig abgeschätzt, wie viele Untersuchungen durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben, ausgewertet und bewertet, um auch zeitliche Trends erkennen zu können. Die Auswertungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre. Wie wird die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen abgeschätzt? Ärztliche Leistungen werden über spezielle Gebührenziffern abgerechnet, die die ärztlichen Maßnahmen und damit auch die hier interessierenden radiologischen Maßnahmen beschreiben. Da ca. 98 % der deutschen Bevölkerung gesetzlich oder privat krankenversichert sind, kann die Häufigkeit röntgendiagnostischer Untersuchungen gut mithilfe dieser Gebührenziffern abgeschätzt werden. Diese werden dem BfS für den ambulanten Bereich regelmäßig von der kassenärztlichen beziehungsweise kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Für den stationären Bereich stehen dem BfS zu zahlreichen Röntgenuntersuchungen, insbesondere zu dosisintensiveren Verfahren wie der Computertomographie ( CT ), verlässliche Daten des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Darüber hinaus gehen hier die Ergebnisse eines Ressortforschungsvorhabens ein. Wie wird die Strahlenexposition durch Röntgendiagnostik abgeschätzt? Für die Abschätzung der kollektiven effektiven Dosis (Kollektivdosis) werden für die verschiedenen Untersuchungsarten jeweils die Produkte von Untersuchungshäufigkeit und einem repräsentativen Schätzwert für die mittlere effektive Dosis dieser Untersuchungsart ermittelt und über alle Untersuchungsarten aufsummiert. Mithilfe jährlicher Bevölkerungszahlen wird die mittlere effektive Dosis pro Einwohner und Jahr berechnet. Abbildung 1: Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in Deutschland Ergebnisse der aktuellen Auswertung Häufigkeit Für das Jahr 2023 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt (ohne zahnmedizinischen Bereich etwa 80 Mio. ). Die Anzahl von Röntgenuntersuchungen in Deutschland lag zwischen 2016 und 2023 im Mittel bei ca. 1,5 pro Einwohner und Jahr (siehe Abbildung 1). Etwa 80 % aller Röntgenmaßnahmen werden im ambulanten Bereich durchgeführt und hiervon ca. 90 % bei Kassenpatienten, wobei es sich im ambulanten Bereich vorwiegend um konventionelle Röntgenaufnahmen handelt. Die Gesamthäufigkeit von Röntgenanwendungen verlief zwischen 2016 und 2023 leicht abnehmend. Auffallend ist ein durch die COVID-19-Pandemie bedingter Rückgang der Häufigkeit in 2020 mit anschließendem Wiederanstieg in 2021. Konventionelle Röntgenaufnahmen Abbildung 2: Prozentualer Anteil der verschiedenen Untersuchungsarten an der Gesamthäufigkeit (links) und an der kollektiven effektiven Dosis (rechts) für das Jahr 2023 Etwa 40 % aller Röntgenuntersuchungen im Jahr 2023 wurden in der Zahnmedizin (inklusive Kieferorthopädie) durchgeführt (siehe Abbildung 2). Neben den zahnmedizinischen Untersuchungen entfiel der größte Teil aller Röntgenuntersuchungen auf das Skelett (das heißt Schädel, Schultergürtel, Wirbelsäule, Beckengürtel, Extremitäten) und auf den Brustkorb (Thorax). Die Anzahl der meisten konventionellen Röntgenuntersuchungen, z.B. von Schädel, Thorax und Wirbelsäule, hat in den letzten 15 Jahren deutlich abgenommen. Die Häufigkeit von Mammographien nahm infolge der Einführung des Deutschen Mammographie-Screening-Programms zwischen 2007 und 2009 um 35 % zu und ist – nach anschließender geringfügiger Abnahme – ab 2011 weitgehend konstant (Ausnahme: Pandemie-bedingter Rückgang in 2020). Computertomographie ( CT ) Die Häufigkeit von CT -Untersuchungen hat zwischen 2016 und 2023 um ca. 25 % zugenommen (siehe Abbildung 1). Etwa die Hälfte aller CT -Untersuchungen werden bei stationären Patienten und Patientinnen durchgeführt. Eine Zunahme der Untersuchungshäufigkeit ist übrigens auch bei der Magnetresonanztomographie ( MRT ) , also einem Schnittbildverfahren, das keine ionisierende Strahlung verwendet, zu verzeichnen. Dosis Abbildung 3: Mittlere effektive Dosis (in mSv) pro Einwohner und Jahr durch Röntgenuntersuchungen in Deutschland Die mittlere effektive Dosis infolge von Röntgenanwendungen in Deutschland pro Einwohner beläuft sich für das Jahr 2023 auf 1,5 Millisievert ( mSv ) (siehe Abbildung 3). Die mittlere effektive Dosis durch CT -Untersuchungen pro Einwohner und Jahr hat im betrachteten Zeitraum zugenommen, wobei dieser Anstieg wegen der über die Jahre abnehmenden Dosis pro CT -Untersuchung moderater ausfällt als die zugehörige Zunahme der CT -Häufigkeit. Bei den restlichen Untersuchungsverfahren nimmt die jährliche Pro-Kopf- Dosis über den Zeitraum 2016 bis 2023 dagegen ab (siehe Abbildung 3). Im kassenärztlichen ambulanten Bereich hat sich die Pro-Kopf- Dosis durch konventionelle Röntgenuntersuchungen in den letzten 15 Jahren nahezu halbiert. Erwartungsgemäß ist der relative Anteil konventioneller Röntgenuntersuchungen an der kollektiven effektiven Dosis eher gering. Beispielsweise beträgt dieser für Untersuchungen des Skelettsystems nur etwa 5 % , obgleich der Anteil an der Häufigkeit bei ca. einem Viertel liegt. CT -Untersuchungen sowie die ebenfalls dosisintensiven Angiographien und interventionellen Maßnahmen der Blutgefäße tragen zwar lediglich ca. 15 % zur Gesamthäufigkeit bei, ihr Anteil an der kollektiven effektiven Dosis betrug im Jahr 2023 jedoch beinahe 90 % (siehe Abbildung 2). Stand: 02.12.2025

Drohende Insolvenz des Zoos Neuwied

Finanzielle Schieflage des Zoos aufgrund der Corona-Pandemie, Unterstützungsmaßnahmen des Landes, Erhaltung des Zoos; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Erweiterung der Billigkeitsleistungen Corona (Schutzschild für Vereine in Not) auch auf Energiehilfen

Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Vereinen während der Energiekrise; Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss

Naturverträglicher Tourismus

Entwicklung des nachhaltigen Tourismus, Corona-Krise, Bewerbung und Vermarktung der Regionen, Umweltbildung, digitale Bildungsangebote; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Planungen für ein Atommülllager in Belgien und die Auswirkungen für Rheinland-Pfalz, sowie auf die Laufzeitverlängerung für Tihange 2

Endlagerung von Atommüll in Belgien, Suche nach Standort, öffentliche Konsultationen wegen Corona-Pandemie eingeschränkt, vorgeschlagene Standorte in Grenznähe zu Rheinland-Pfalz, Kommunikation zwischen Landesregierung und belgischer Regierung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

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