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UVC-Luftentkeimung in Innenräumen, Teilvorhaben: Kammerversuche zum Abbau von partikelgetragenen Viren

UVC-Luftentkeimung in Innenräumen, Teilvorhaben: Virologie unter UVC: Quantifizierung, Molekularbiologische Charakterisierung und Isolation replikationsfähiger Viren

UVC-Luftentkeimung in Innenräumen, Teilvorhaben: Anwendungsprüfung zur UVC-Luftentkeimung in der Praxis

Zo-Noro - Entwicklung eines ex-vivo-Modells zur Untersuchung der zoonotischen Übertragung von Noroviren

Antiviral energieeffizientes Maschinen-optimiertes System, Teilvorhaben: Einfluss von Temperatur und Druck auf die Infektiosität luftgetragener Testviren in einem energieeffizienten System zur thermischen Luftentkeimung

Die gegenwärtige COVID-19-Pandemie forderte bereits Millionen Opfer und verdeutlicht, dass Lufthygienemaßnahmen zwingend erforderlich sind, um Ansteckungen zu verhindern. Die kurzzeitige Erhitzung von Luftströmen könnte ein probates Mittel sein, um luftgetragene Viren zu inaktivieren. Beispielsweise ist bekannt, dass eine kurzeitige Erhitzung ( kleiner als 1 Sekunde bei 72 Grad C) Coronaviren abtöten kann. Über Einflüsse von hohen Temperaturen auf luftgetragene Viren in Luftströmen existieren allerdings nur sehr wenige Informationen. Hier besteht dringender Forschungsbedarf. Zudem sind mögliche synergistische Effekte durch Erhöhung des Druckes in Lüftungssystemen bislang nicht untersucht worden. Ziel dieses Teilvorhabens ist die Untersuchung des Einflusses von Temperatur und Druck auf die Aktivität luftgetragener Testviren in einem energieeffizienten System, welches zur Dekontamination von Innenraumluft eingesetzt werden kann. Dazu wird das System in Zusammenarbeit mit dem Verbundpartner mit Bioaerosol- und Partikelmesstechniken ausgestattet. Der Einbau der Techniken ermöglicht die Detektion von Viren und Viruspartikeln und somit die Bestimmung der Aktivitätsflüsse von Testviren im System. Die Testviren stellen aus praktischen Gründen unbehüllte und behüllte Bakteriophagen dar, die aufgrund ihrer Struktur und Größe als Surrogate für luftgetragene Erkältungs- und Coronaviren Verwendung finden. Zur Bestimmung der Einflussfaktoren Temperatur und Druck auf die Viren im Luftstrom werden kulturelle und nicht-kulturelle Verfahren eingesetzt, anhand derer die Aktivität sowie die Viruspartikelkonzentrationen bestimmt werden können. Absterberaten werden bei verschiedenen Temperaturen und Drücken im System ermittelt, um das energieeffiziente System hinsichtlich seiner Wirksamkeit optimieren zu können und Skalierungskriterien für die Größenauslegung von Anlagen festlegen zu können.

Corona-Statistik (Kreis Recklinghausen / Vektordaten)

Interaktive Darstellung der Corona-Statistik (bestätigte Fälle und Todesfälle) im Kreis Recklinghausen und deren zehn Gemeinden. In der Regel werden die Daten vormittags automatisiert aktualisiert.

Vlies-Herstellung für Luftfilter mit 70 % weniger Energie möglich

<p>Ob für Luftfilter gegen Coronaviren oder für Umluft-Klimaanlagen in E-Autos – Vliesstoffe sind zunehmend gefragt. Mit Förderung des Umweltinnovationsprogramms wurde ein innovatives Herstellungskonzept erstmalig im großtechnischen Maßstab umgesetzt, mit dem Energieeinsparungen von 70 Prozent sowie Materialeinsparungen möglich sind.</p><p>Die nach dem CaMoFil-Verfahren arbeitende Anlage zur Herstellung von Vliesstoffen wurde am Standort Marklkofen (Bayern) des Familienunternehmens MANN+HUMMEL GmbH in Betrieb genommen. Der einjährige Testbetrieb hat die Erwartungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltschonung deutlich übertroffen:</p><p>Durch die hohe Produktionsgeschwindigkeit von 100 Metern pro Minute können mit der Anlage jährlich 28 Millionen Quadratmeter Vlies hergestellt werden. Die Vliese sind mit einem Flächengewicht von 100 statt 120 Gramm pro Quadratmeter leichter, was pro Jahr Materialeinsparungen von bis zu 529 Tonnen Kunststoff und Einsparungen von 1.906 Tonnen CO2 entspricht.</p><p>Zusätzlich benötigt das CaMoFil-Verfahren 70 Prozent weniger Prozessenergie als das bisher eingesetzte Meltblown-Verfahren. Statt mit Heißluftdüsen wird mit einem geschlossenen Ofen gearbeitet. Verglichen mit dem Meltblown-Prozess werden jährlich bis zu rund 4.400 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart.</p><p>Der überaus überzeugende Testbetrieb lässt vermuten, dass die Technologie in der Zukunft branchenweite Verbreitung finden wird.</p><p>Das Umweltinnovationsprogramm (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UIP#alphabar">UIP</a>⁠) ist ein Förderprogramm des Bundesumweltministeriums. Es fördert herausragende Projekte, die den Stand der Technik in einer Branche weiterentwickeln und anderen Unternehmen aufzeigen, wie innovative Technik zu einer Umweltentlastung führen kann. Das UIP-Projekt zum CaMoFil-Verfahren wurde vom Umweltbundesamt begleitet.</p>

Spurplananpassung Abzweig Schmiedekamp

ID: 881 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG i. V. m. § 73 VwVfG für das Vorhaben „Spurplananpassung Abzweig Schmiedekamp“ in Bahn-km 5,484 bis 5,900 der Strecke 1900 Braunschweig-Helmstedt in der kreisfreien Stadt Braunschweig Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Abzweigstelle Schmiedekamp befindet sich rund fünf Kilometer östlich des Braunschweiger Hauptbahnhofes sowie nordöstlich des Rangierbahnhofes. Der gesamte Bauabschnitt zur geplanten Spurplananpassung im Bereich des Schmiedekamps befindet sich in der Stadt Braunschweig. Er liegt am östlichen Stadtgebiet sowie innerhalb der naturräumlichen Einheit Börden. Das Vorhaben beinhaltet die Änderung der Spurführung der Streckengleise 1913 und 1914 im Bereich der Abzweigstelle Schmiedekamp infolge des Ausbaus der Gleiskreuzung auf der Strecke 1900. Die Anpassung der Spurführung generiert eine Verschiebung des Abzweigs Schmiedekamp in Richtung Osten. Durch die Elektrifizierung der Bestandsstrecken 1900, 1923 und 1924 werden Anpassungen an den Oberleitungsanlagen erforderlich. Hierbei werden Oberleitungsmaste und Gründungen zurückgebaut und neue Oberleitungsanlagen, angepasst an die geplante Spurführung, errichtet bzw. eingebaut. Aufgrund des Um- und Ausbaus kommt es zudem zu einer Erneuerung bzw. Ergänzung der Entwässerungsanlagen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.06.2020 Datum der Vorprüfung: 15.04.2020 Datum der Entscheidung: 13.07.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Anhörungsverfahren zur Planfeststellung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49(511)36570 E-Mailadresse der Kontaktperson: sb1-han@eba.bund.de Anhörungsbehörde: Nds. Landesbehörde f. Straßenbau und Verkehr - Planfeststellungsbehörde Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Sabrina Kuhlmey Göttinger Chaussee 76a 30453 Hannover Deutschland Link zur Anhörungsbehörde +49(511)30340 poststelle@nlstbv.niedersachsen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 51 - Planfeststellung Vorhabenträger DB Netz AG Die DB Netz AG ist das Schieneninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG. Mit über 46.000 Mitarbeitern ist sie für das knapp 33.400 Kilometer lange Streckennetz inklusive aller betriebsnotwendigen Anlagen verantwortlich. Neben der dauerhaften Sicherung einer hohen Infrastrukturqualität und -verfügbarkeit und eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Trassen und Serviceeinrichtungen ist die DB Netze Fahrweg auch für das Management des Infrastrukturbetriebs verantwortlich. Dazu gehören die Fahrplanerstellung in enger Zusammenarbeit mit den Kunden, die Betriebsführung sowie das Baumanagement und die Instandhaltung. DB Netz AG Lindemannallee 3 30173 Hannover Deutschland Homepage: Link zur DB Netz AG Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung Stadt Braunschweig Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Braunschweig Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49(531)4701 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: stadt@braunschweig.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Die Auslegung bei der Stadt Braunschweig erfolgt im Rathaus-Altbau, Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig im 2. OG vor dem Zimmer A2.82 . Montags bis freitags 08:00 bis 18:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Pförtner. Weitere Ortshinweise Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) kann es zur Schließung des Rathauses kommen. Sollte das Rathaus während des v. g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eröffnungsdatum der Auslegung 09.11.2020 Enddatum der Auslegung 08.12.2020 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://www.uvp-portal.de/ unter dem Titel „ Spuranpassung Abzweig Schmiedekamp Bereich Braunschweig “  sowie  auf der Internetseite der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview unter dem oben genannten Titel eingesehen werden. Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG, § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen. Die Äußerungen sind bis einschließlich zum 22.12.2020 , schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Braunschweig oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen. Vor dem 09.11.2020 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen und Stellungnahmen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 VwVfG) . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 22.12.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.11.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben „Änderung des Spurplans Abzweig Schmiedekamp“

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2020

Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 © LUA Tierseuchen-Bilanz 2020: Blauzungenkrankheit weiter im Fokus Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war 2020 geprägt vom Fortbestehen der Blauzungen- krankheit bei Rindern. Eine Besonderheit stellte das sogenannte Blaumeisensterben dar; derarti- ge, neu auftretende Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen – das ist eine der wichtigen Aufga- ben des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Das LUA ist die zentrale Einrichtung für die Diag- nostik von Tierseuchen und Zoonosen, also wech- selseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erkrankungen. Die Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Pro- grammen werden ergänzt durch differenzialdia- gnostische Untersuchungen an Proben erkrank- ter oder verendeter Tiere. Handelsuntersuchungen wiederum garantieren, dass nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Dieses Sys- tem ermöglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation ständig zu überwa- chen und einen Beitrag zum Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu leisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Insgesamt wurden im Rahmen der Tierseuchendi- agnostik im vergangenen Jahr 280.131 Proben un- tersucht. Die Probenzahl ist im Vergleich zu 2019 um mehr als 40.000 zurückgegangen. Grund da- für war neben dem Rückgang der Handelsuntersu- chungen auf die Blauzungenkrankheit insgesamt vor allem die vorübergehende Einstellung dieser Untersuchungen im Institut für Tierseuchendia- gnostik des LUA zugunsten der Untersuchungen auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2. Ange- sichts der Coronavirus-Pandemie hatte die rhein- land-pfälzische Landesregierung im April 2020 beschlossen, die Kapazität für Untersuchungen auf den neuartigen Erreger in den staatlichen Un- tersuchungslaboratorien zu erhöhen. Die molekularbiologischen Untersuchungen auf das SARS-CoV-2 wurden deshalb auch im Institut für Tierseuchendiagnostik etabliert und in inter- 2 disziplinärer Zusammenarbeit mit den humanme- dizinischen Instituten für Hygiene und Infektions- schutz durchgeführt. Im Zeitraum von April bis Dezember 2020 wurden auf diese Weise im Ins- titut für Tierseuchendiagnostik insgesamt 23.376 Proben auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 beim Menschen untersucht. Mit Ablauf des Jahres 2020 wurden die Corona-Untersuchungen im Institut für Tierseuchendiagnostik wieder eingestellt und die Untersuchungen auf das Virus der Blauzun- genkrankheit, die zwischenzeitlich für private La- boratorien freigegeben worden waren, wieder auf- genommen. Auf das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) wurden im Jahr 2020 insgesamt 14.174 Proben von Tieren aus 1.092 Beständen molekularbio- logisch untersucht. Die weitaus meisten Proben wurden im Rahmen von Handelsuntersuchungen durchgeführt, die erforderlich sind, wenn klinisch unauffällige Tiere aus dem BTV-Restriktionsgebiet verbracht werden sollen. Auch wenn die Blauzun- genkrankheit dabei nur bei einem Tier aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen wurde, musste das im Vorjahr eingerichtete Rest- riktionsgebiet in ganz Rheinland-Pfalz aufrechter- halten werden. Im Restriktionsgebiet muss jeder, der für das Vi- rus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwieder- käuer in Gehegen – dies unverzüglich dem Vete- rinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen. Für den Handel gelten Einschränkungen: Empfängli- che Tiere dürfen grundsätzlich nicht in restrikti- onsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind oder die Erregerfreiheit durch eine Untersuchung festgestellt wurde. Als Hauptüberträger des Virus der Blauzungen- krankheit gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger un- gefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere kön- nen ohne Bedenken verzehrt werden. Während Prägte das Jahr 2020: Die Blauzungenkrankheit wurde bei einem Rind nachgewiesen. Die damit verbundenen Ein- schränkungen für den Handel mit empfänglichen Tieren betreffen ganz Rheinland-Pfalz. © Mogzy / Adobe Stock Schafe gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen können, verläuft die Erkrankung bei Rin- dern und Ziegen meist ohne eindeutig erkennba- re Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome kön- nen sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in der Haut und der Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit. Auffällig ist allerdings, dass der in 2020 grassierende Virusstamm (BTV- 8) wie bereits 2018/2019 nur mit wenig ausge- prägten Krankheitsanzeichen einhergeht. Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blau- zungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Trans- port von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ohne weitere Auflagen ermöglicht. Ferner trägt sie dazu bei, die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in BT-freie Gebiete zu verhindern. Derzeit sind meh- rere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impf- stoffe für Rinder und Schafe verfügbar; für Zie- gen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Impfung gegen Blauzungenkrankheit wird vom Land Rheinland-Pfalz finanziell unter- stützt, für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 Euro pro Impfung (das Land trägt davon 0,80 EUR, die Tier- seuchenkasse 0,70 EUR), für Schafe und Ziegen beträgt die Beihilfe 1,00 EUR pro Impfung (0,60 EUR Land/ 0,40 EUR TSK). Weitere Tierseuchen: Erfolge bei BHV-1-Bekämpfung Zu den weiteren im Jahr 2020 nachgewiesenen Tierseuchen gehört in erster Linie die Bovine Vi- rusdiarrhoe (BVD), eine der wirtschaftlich be- deutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind weltweit. Die Erkrankung geht mit Durchfall, grip- peartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstö- rungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, dauerhaft (persistent) infizierte Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden ohne selbst zu er- kranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken bereits Hautstanzproben entnom- men und auf das BVD-Virus untersucht. 2020 hat das LUA insgesamt 130.843 dieser Ohrstanzen von Kälbern untersucht. Nachweise des Virusan- tigens wurden nur bei zwei Tieren in zwei Bestän- den geführt. 3 Die zu den Transmissiblen Spongiformen Enze- phalopathien (TSE) gehörende atypische Form der Scrapie (Traberkankheit) ist weder auf den Menschen noch auf andere Tiere übertragbar. Die meist bei älteren, möglicherweise erblich hierzu besonders veranlagten Schafen spontan auftre- tende zentralnervöse Erkrankung wird durch fehl- gefaltete Eiweiße an der Oberfläche von Gehirn- zellen ausgelöst, die nur mikroskopisch sichtbar schwammartige Veränderungen im Gehirn her- vorrufen. Die Erkrankung äußert sich in Verhal- tens- und Bewegungsstörungen, später bekom- men die betroffenen Tiere starken Juckreiz und scheuern sich wund. Einem Ausbruch der atypischen Scrapie in ihrer Herde sicher vorbeugen können Tierhalter nicht. Wird die Krankheit nachgewiesen, werden die be- troffenen Betriebe durch das lokale Veterinäramt zwei Jahre lang überwacht und alle verendeten und geschlachteten Tiere, die älter als 18 Mona- te sind, müssen untersucht werden. Im Jahr 2020 wurde die Erkrankung im Rahmen eines laufen- den Monitorings bei der stichprobenartigen Un- tersuchung von 532 verendeten Schafen aus 388 Betrieben bei drei Tieren aus drei Beständen (zwei Tiere aus Rheinland-Pfalz, ein Tier aus dem Saar- land) nachgewiesen. Nicht mehr nachgewiesen wurden dagegen An- tikörper gegen das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1). Das Virus führt bei Rindern zu einer Er- krankung mit unterschiedlichen Verlaufsformen. Die Tiere sind lebenslang infiziert, wobei sie nicht immer mit Symptomen erkranken. Diese Sympto- me können von grippeartigen Erscheinungen (Fie- ber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane reichen. Der Erreger ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Auch nachdem sich Rheinland-Pfalz im Juni 2017 als offiziell frei von der Seuche erklärt hatte, wa- ren Antikörper gegen das Virus in den letzten Jah- ren noch auf sehr niedrigem Niveau in der Rin- derpopulation vorhanden. Bei den im Rahmen der Überwachung der Seuchenfreiheit durchgeführten 4 Untersuchungen von 72.016 Blutproben aus 3.143 Beständen und 6.398 Tank- und Einzelmilchpro- ben aus 1.151 Beständen wurden erstmals keine Antikörper geben das BHV-1-Feldvirus mehr nach- gewiesen. Die Betriebe müssen sich aber weiter- hin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen vor einer Wiedereinschleppung der Seuche schüt- zen und insbesondere darauf achten, Tiere aus- schließlich aus BHV1-freien Beständen zu kaufen. Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, ihr natürliches Reservoir sind wilde Wasservögel. Im vergangenen Jahr hat das Landesuntersuchungs- amt insgesamt 36 Wildvögel molekularbiolo- gisch auf den Erreger untersucht - alle mit ne- gativem Ergebnis. Außerdem hat das LUA 70 Blutproben von Hühnern, Puten und Gänsen aus insgesamt sechs Beständen ebenfalls mit negati- vem Ergebnis auf Antikörper gegen Aviäre Influ- enzaviren untersucht. Monitoring-Programme: Schweinepest im Blick Nach dem erstmaligen Nachweis der Afrikani- schen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 in Brandenburg wurden auch in Rheinland-Pfalz die seit dem Jahr 2014 laufen- den Monitoring-Untersuchungen nochmals in- tensiviert. Die Jäger wurden aufgefordert, alle so- genannten Indikatortiere, also verendete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere zur Untersuchung einzu- senden. Zudem wurde die vom Land bereitgestell- te Prämie für die Einsendung von Fallwild auf Un- fallwild ausgeweitet und auf nunmehr 70 Euro aufgestockt. Im Jahr 2020 wurden im LUA insgesamt 724 Wildschweine molekularbiologisch auf den Erre- ger der ASP untersucht. Alle Proben waren nega- tiv, es gab keine Hinweise auf ein Seuchengesche- hen im Land. Zudem hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnostischen Ausschlusses der ASP 93 Hausschweine aus 41 Beständen untersucht – ebenfalls alle mit negativem Ergebnis. Eine Bedrohung der Wild- und Hausschweine- population stellt nach wie vor die Klassische Schweinepest (KSP) dar, obwohl Deutschland seit 2016 offiziell frei von dieser anzeigepflichti- gen Tierseuche ist. Während die Untersuchung der sogenannten Indikatortiere uneingeschränkt fort- gesetzt wurde, konnte die Beprobung der gesund erlegten Tiere aufgrund der günstigen Seuchenla- ge im Verlauf des Jahres auf eine landesweit be- Sie ist 2020 zwar nicht im Land aufgetreten, dennoch bleibt die Vogelgrippe eine Bedrohung für Wildvögel und Hausgeflügel. © Urmelbeauftragter/ Wikimedia rechnete Stichprobe umgestellt werden. Auch 2020 gab es in Rheinland-Pfalz keine Nachwei- se des Erregers: Die virologische und/oder serolo- gische Untersuchung von 4.830 Wildschweinen brachte keine Hinweise auf ein Seuchengesche- hen. Und auch die differenzialdiagnostischen Un- tersuchungen von 82 Hausschweinen aus 39 Be- ständen auf das Virus der KSP sowie von 128 Schweinen aus 7 Beständen auf Antikörper gegen den Erreger hatten ein negatives Ergebnis. Deutschland bleibt weiterhin auch frei von Toll- wut. Um diesen Status aufrechtzuerhalten und In- fektionen in der Wildtierpopulation frühzeitig zu erkennen, werden sogenannte Indikatortiere auf das Virus untersucht: verendet aufgefundene, ver- unfallte, krank erlegte, oder sonst auffällige Füch- se, Waschbären und Marderhunde, die das natür- liche Reservoir für die Tollwut darstellen. Jägern, die solche Indikatortiere einsenden, wird in Rhein- land-Pfalz eine Prämie von 50 Euro gewährt. 2020 hat das LUA insgesamt 357 Tiere (davon 338 Füchse und fünf Waschbären) mit negativem Ergebnis untersucht. Auch wenn es 2020 keine Nachweise gab, blei- ben Monitoring-Untersuchungen notwendig, um Kenntnis über die mögliche Verbreitung der Vi- ren zu erlangen. Eine Übertragung des Erregers auf Hausgeflügel-Bestände muss durch Biosicher- heitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben unbe- dingt verhindert werden, da sie aufgrund der dann zu treffenden Maßnahmen mit hohen wirtschaft- lichen Verlusten einhergeht. Wie wichtig das Monitoring ist, hat ein Ausbruch der Vogelgrippe Anfang 2021 in einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis gezeigt. Ende Januar waren dort Aviäre Influenzaviren bei einer verendeten Hawaiigans nachgewiesen worden. In der Folge wurden alle Vögel in dem Park regelmäßig unter- sucht, um kranke Tiere schnell erkennen und von den restlichen Tieren getrennt versorgen zu kön- nen. So konnte der Ausbruch in rund zwei Mona- ten erfolgreich eingedämmt werden. Sämtliche Proben landeten im LUA, darunter Tier- körper, Sammelkotproben und vor allem Rachen- oder Kloakentupferproben. Insgesamt wurden 410 Proben aus dem Vogelpark molekularbiolo- gisch auf Aviäre Influenzaviren (AIV) untersucht. Bei 13 Tieren hatte die Untersuchung auf AIV-Ge- nom ein positives bzw. fragliches Ergebnis. Durch weiterführende Untersuchungen im ITSD wur- de bei einigen Tieren AIV-Genom vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. In solchen Fällen übernahm das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundes- forschungsinstitut für Tiergesundheit die Bestim- mung, ob es sich um eine hochansteckende Vari- ante der Viren handelte. 5 Blaumeisensterben: Neue Seuche im Land Das im Frühjahr 2020 in weiten Teilen Deutsch- lands beobachtete Vogelsterben machte auch vor Rheinland-Pfalz nicht halt. Betroffen waren in ers- ter Linie Blaumeisen, aber auch bei anderen Mei- senarten trat die Erkrankung auf. Die Tiere wa- ren aufgeplustert und wirkten teilnahmslos, auch Schwierigkeiten beim Atmen sowie bei der Fut- ter-und Getränkeaufnahme wurden beobachtet. In erster Linie fanden sich aber gehäuft tote Tiere, bei denen eine mit Gewebsuntergang einherge- hende Entzündung der Lunge vorlag. Aus den Ver- änderungen wurde das Bakterium Suttonella or- nithocola isoliert, welches allgemein als Auslöser der Erkrankung angesehen wird. Suttonella ornithocola trat erstmals 1996 in Groß- britannien und dann 2018 auch in Deutschland in Verbindung mit lokal gehäuften Todesfällen bei Meisen in Erscheinung. Warum der Erreger im Jahr 2020 eine plötzliche und überregionale Ausbrei- tung erfahren hat und ob er allein für das Massen- sterben der Vögel verantwortlich ist, ist derzeit noch unklar. Die Übertragungswege von Suttonella ornithoco- la sind nicht bekannt; eine Infektion über Aeroso- le oder bei engem Kontakt der Vögel untereinan- der ist zu vermuten. Berichte über Nachweise des Erregers bei anderen Vögeln, Säugern und insbe- sondere beim Menschen gibt es bisher nicht. Den- noch sollten tote Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Nach Kontakt mit Vögeln oder Futterstellen sollten die Hände gründlich mit Sei- fe gewaschen werden. An Futterstellen wird der Erreger scheinbar be- sonders leicht auf andere Vögel übertragen, denn viele tote Meisen wurden in der Nähe von Fut- terplätzen gefunden. Werden mehrere kranke Vögel in der Nähe einer Futterstelle beobachtet, sollte die Fütterung dort bis auf Weiteres einge- stellt werden. Gleiches gilt für Wassertränken, denn auch hier kann der Erreger leichter übertra- gen werden. Grundsätzlich gilt, dass Sauberkeit und Hygiene am Futterplatz sehr wichtig sind. Futterreste und Kot müssen regelmäßig entfernt und Verschmutzungen beseitigt werden. Ins- besondere kleine Wasserstellen sollten täglich gründlich gereinigt und neu mit sauberem Trink- wasser befüllt werden. Im Verlauf des Jahres 2020 wurden im LUA insge- samt zwölf Blaumeisen – darunter sechs Küken – untersucht. Dabei wiesen drei Tiere die typischen Veränderungen auf, bei einem weiteren Tier wur- de Suttonella ornithocola nachgewiesen. Kein leichtes Jahr für die Blaumeise: Ein neuer Erreger machte der Population zu schaffen. © Maximilian Dorsch / Wikimedia 6 Über ein gehäuftes Vorkommen der Erkrankung liegen für das Jahr 2021 bisher keine Berichte vor. Die Meisenbestände haben sich zwischenzeitlich wieder weitgehend erholt. Da auch andere Erkran- kungen zu ähnlichen Symptomen führen können, ist eine sichere Diagnose nur anhand von labordi- agnostischen Untersuchungen möglich. Das Auf- treten der Seuche unterstreicht die Notwendig- keit differenzialdiagnostischer Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursa- chen bei Nutz- und Wildtieren – nicht zuletzt im Hinblick auf den Ausschluss des Auftretens von bekämpfungspflichtigen Seuchen oder zoonoti- scher Erreger. Pseudotuberkulose: LUA hilft bei Früherkennung Schaf- und Ziegenhalter in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, an Monitoring- und Sanierungs- programmen zur Bekämpfung und Überwachung der Pseudotuberkulose in ihren Beständen teilzu- nehmen. Das Angebot wird gerne angenommen, weil die einzig effektive Bekämpfungsmethode da- rin besteht, infizierte Tiere frühzeitig zu identifizie- ren und aus den betroffenen Herden zu entfernen. Die Pseudotuberkulose (Pseudo-Tb) ist eine weit verbreitete, chronisch verlaufende, unheilbare In- fektionskrankheit, die weltweit durch das Bakte- rium Corynebakterium pseudotuberculosis her- vorgerufen wird. Die Krankheit tritt überwiegend bei Schafen und Ziegen auf, kann aber auch in sel- tenen Fällen beim Menschen vorkommen. Die Pseudo-Tb führt bei Schafen und Ziegen unter anderem zu Milchrückgang, Leistungsabfall, Ab- magerung bis hin zum Tod und damit zu erheb- lichen wirtschaftlichen Schäden. Kennzeichnend für die Erkrankung ist eine Abszessbildung in ober- flächlichen und inneren Lymphknoten sowie in Organen. Ein Großteil der infizierten Tiere zeigt keine Symptome, wodurch die Pseudotuberkulose häufig unerkannt bleibt. Hierin besteht ein hohes Infektionsrisiko für die restliche Herde. Beim Menschen kann es durch massiven Erre- gerkontakt, z.B. beim Eröffnen von Abszessen bei Tieren, zu Infektionen mit Lymphknotenentzün- dungen kommen, wobei eine Behandlung mit An- tibiotika möglich ist. Zur Erkennung der Pseudo-Tb werden bei allen Schafen und Ziegen eines teilnehmenden Bestan- des ab einem Alter von einem Jahr die betreffen- den oberflächlichen Lymphknoten abgetastet und parallel dazu in vorgegebenen Zeitabständen das Blut untersucht. Tiere, die infiziert sind, werden aus der Herde entfernt. Zugekauft werden dürfen nur Tiere aus Pseudotuberkulose-unverdächtigen Beständen. Durch diese Vorgehensweise wird die Krankheit sukzessive aus dem Bestand getilgt. Im Jahr 2020 haben 45 Schaf- und Ziegenbe- triebe am Pseudotuberkulose-Monitoring-Pro- gramm teilgenommen. Davon haben 36 Betriebe mit ausschließlich negativen Ergebnissen den Sta- tus „Pseudotuberkulose unverdächtig“ erreicht. Neun Betriebe befinden sich weiterhin im Aner- kennungsverfahren. Schweinehaltungen: Beratung soll Erkrankungen vorbeugen Der Schweinegesundheitsdienst des LUA begleitet ein Projekt zur frühzeitigen Erkennung und Gegen- regulation bei Gesundheitsstörungen in Schwei- nehaltungen. Dabei wird die Stoffwechselsituati- on von Sauen in Hochleistungsphasen untersucht. Die Beurteilung der Tiergesundheit in Mastbetrie- ben mit Blick auf Atemwegserregern ist ein weite- rer Schwerpunkt. Die heutigen Hochleistungstiere mit über 30 auf- gezogenen Ferkeln pro Jahr bedürfen einer be- sonderen Beobachtung und Fütterung durch erfahrene Tierhalter. Unzureichende Stoffwechsel- leistungen können frühzeitig Hinweise geben, das etwas nicht stimmt. Deshalb wird der Stoffwech- sel der Tiere im Projekt einer näheren Betrachtung unterzogen. Neben einer Auswertung der allge- meinen Blutparameter werden ausgewählte Para- meter zur Erkennung von Störungen im Mineral- stoffwechsel, der Leber, der Muskeln, der Nieren oder des Kohlehydrat- und Proteinstoffwech- sels als Indikatoren genutzt. Insgesamt werden durchschnittlich 8 - 10 Proben aus 10 Betrieben gezogen. Beim Vergleich der Werte verschiede- ner Herden und Leistungen ergibt sich ein durch- schnittliches Niveau, anhand dessen Abweichun- gen erkennbar werden. Atemwegserkrankungen in der Mast Atemwegserkrankungen sind das vordringlichs- te Problem der Schweinehaltung insbesondere in der Mast. Im Projekt wurden insgesamt 336 Tiere aus 23 Betrieben auf Antikörper gegen die Krank- heiterreger PRRSV (Porzines reproduktives und re- spiratorisches Syndrom Virus) (320 Proben), Influ- enza A (104 Proben), Haemophilus parasuis (HPS, 7 Glässer) (84 Proben) und Actinobacillus pleuro- pneumoniae (APP) (130 Proben) untersucht. Speziell in den Mastbetrieben treten die Proble- me mit Atemwegserkrankungen oft explosions- artig auf; Antibiotika sollen aber möglichst wenig eingesetzt werden. Daher gewinnt die konkre- te Kenntnis über unterschwellig in der Herde vor- handene Atemwegsinfekte an Bedeutung. Mit dem Projekt wird ein niedrigschwelliges Angebot gemacht: Mit Zustimmung der Landwirte wird am Schlachthof eine Stichprobe von sechs Schlacht- schweinen je Betrieb genommen und untersucht. Je nach Ergebnis werden dann eine Rücksprache mit dem betreuenden Tierarzt und vorsorgende Impfungen empfohlen. Ferkelkastration: LUA schult Landwirte Eine Änderung des Tierschutzgesetzes verbietet ab dem 1. Januar 2021 die betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln in Deutschland. Eine al- ternative Methode, um das von vielen Menschen auch in geringen Spuren als ekelerregend wahrge- nommenen Testosteron-Abbauprodukt alpha-An- drostenon (Ebergeruch) zu verhindern, ist die Im- munkastration (Verhinderung der Bildung von Geschlechtshormonen). Die Ferkelabnehmer, die Mäster und die Schlachthöfe befürchteten bei der Immunkastration jedoch Qualitätseinbußen des Fleisches und letztlich Vorbehalte der Verbrau- 8 cher. Trotz vielfältiger Initiativen zur Informati- on über diese Methode wird daher weiterhin eine Entfernung der Hoden gewünscht. Da die Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung die Narkose durch sachkundige Landwirte zu- lässt, gab es 2020 in Rheinland-Pfalz einen gro- ßen Schulungsbedarf. Der Pflichtenkatalog sieht einen aufwändigen Schulungsprozess in Theorie und Praxis mit entsprechend zugelassenen Gerä- ten vor. Dazu wurde nach Vorarbeiten der bundes- deutschen Schweinegesundheitsdienste und der Lehr-und Versuchsanstalten ein Schulungskon- zept unter Vorsitz des Schweinegesundheitsdiens- tes des LUA an der Lehr-und Versuchsanstalt Neu- mühle etabliert. Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2020 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Blauzungenkrankheit (Rind)Blut Bovine Virusdiarrhoe (Rind)Ohrstanze Salmonellose1 (Rind)Kot Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, atypische Scrapie (Schaf)Monitoring- tierkörper 1 Nachweise Nachweis (Methode) Matrix ProbenBestände Proben Bestände 14.1491.70811 130.8433.68122 2.2598981 53238822 BT-Genom (PCR) BVD-Virus-Antigen (ELISA) Salmonella species (Bakterienkultur) pathologisches Prionprotein (ELISA) hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich. Besondere Schwerpunkte sind neben der Technik, der Organisation und dem Arbeitsschutz die Tier- beobachtung und das Tierverhalten. Auf die Beob- achtung von Schmerzsymptomen und die korrek- ten Maßnahmen zur Schmerzbehandlung wurde besonderer Wert gelegt. Pandemiebedingt wurde der Großteil der Schulungen online angeboten. Die Teilnahme wurde im Webinar und durch fortlaufen- de Fragen bzw. Präsenz bestätigt. Zudem konnte auch noch eine Präsenzveranstaltung unter stren- gen Hygienebedingungen abgehalten werden. Bilanz: Der Schweinegesundheitsdienst des LUA und die Tierärztinnen der Lehr-und Versuchsan- stalt Neumühle haben 43 Teilnehmende erfolg- reich geschult und geprüft. 9

Laborbestätigte Covid-19-Fälle (Niedersachsen)

Das Fachinformationssystem (FIS) zeigt die Fallzahlen in Bezug auf das Coronavirus in Niedersachsen nach Landkreisen als Karte und als Tabelle. Ferner können die Daten in den Formaten GeoJSON und CSV auch heruntergeladen werden. Im Fachinformationssystem (FIS) sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem NLGA elektronisch übermittelt wurden (Datenstand: wird jeweils eingeblendet). Da sich das Infektionsgeschehen sehr dynamisch entwickelt, kann es zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen oder dem RKI (Datenstand RKI: wird angegeben), kommen. Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fällen sind nicht zwingend auch erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Fallzahlanstiege können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten und die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung erfolgen kann. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.

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