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UMID 01/2021

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift UMID stellt europäische Hitzeaktionspläne vor und zeigt die Hitzevorsorge in Bundesländern und Kommunen. Ein weiterer Schwerpunkt ist COVID-19: Erkrankungsschwere in der ersten Welle, Corona und die Auswirkungen auf die Luftqualität, Abwassermonitoring, Desinfektion mittels UV-C-Strahlung und der ⁠ BfR ⁠-Corona-Monitor zur Risikowahrnehmung in der Bevölkerung.

The impact of COVID-19 on economies in the Alpine region

The COVID 19 pandemic hit Europe in 2020. Government restrictions and voluntary changes in consumption and mobility behaviour led to a sharp decline in mainly non-essential activities. Economic stimulus measures were taken to support the economy. The document delivers findings on the territorial impacts and drivers of the pandemic for the Alpine Space, as well as insights from the four pilot regions of the project "Alpine Convention: Sectoral Development of the Green Economy in the Alpine Space". The pandemic exacerbates challenges and creates opportunities to make developments more sustainable. Veröffentlicht in Texte | 167/2021.

European Green Recovery – Building back better based on the Green Deal

This position paper is the result of the work of the EPA Network’s group on Green Stimulus and reflects the inputs of all participants of the group. It emphasizes the urgent need to use the EU’s Covid-19 recovery efforts to also address the climate and biodiversity crises. Applying ambitious sustainability criteria to the economic recovery programmes of the EU will not only contribute to meeting the EU`s climate and biodiversity targets, but also deliver broad social and economic benefits, e.g., sustainable jobs and long-term competitive advantages. To achieve those goals, however, the recovery programmes need to go beyond sectoral support measures to include structural reforms like an ambitious carbon pricing, the reduction of environmentally harmful subsidies, and the establishment of sustainable financial markets. Moreover, all recovery measures should undergo a sustainability check and be monitored for their impacts, and adjusted where necessary. Dieses Positionspapier ist das Ergebnis der Arbeit der Gruppe "Green Stimulus" des EPA-Netzwerks und spiegelt die Beiträge aller Teilnehmer der Gruppe wider. Es betont die dringende Notwendigkeit, die Covid-19-Bemühungen der EU zu nutzen, um auch die ⁠ Klima ⁠- und Biodiversitätskrise anzugehen. Die Anwendung ambitionierter Nachhaltigkeitskriterien auf die wirtschaftlichen Wiederaufbauprogramme der EU wird nicht nur dazu beitragen, die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen, sondern auch breite soziale und wirtschaftliche Vorteile bringen, z.B. nachhaltige Arbeitsplätze und langfristige Wettbewerbsvorteile. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Konjunkturprogramme jedoch über sektorale Unterstützungsmaßnahmen hinausgehen und Strukturreformen wie eine ambitionierte ⁠ CO2 ⁠-Preisgestaltung, den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Schaffung nachhaltiger Finanzmärkte umfassen. Darüber hinaus sollten alle Sanierungsmassnahmen einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen und auf ihre Auswirkungen hin überwacht und gegebenenfalls angepasst werden. Veröffentlicht in Position.

The Green New Consensus: Study Shows Broad Consensus on Green Recovery Programmes and Structural Reforms

The paper analyses 130 studies on green recovery programmes. It finds broad consensus on the need to use the Covid-19 recovery efforts to also address the climate and biodiversity crises. Consensus also exist on the benefits of green recovery programmes, the eligibility criteria to be applied and suitable areas of support. Further, research is increasingly calling for linking green recovery programmes with structural reforms to achieve positive long-term effects. This includes ambitious carbon pricing, reduction of environmentally harmful subsidies, and sustainable financial markets. Moreover, all recovery measures should undergo a sustainability check and be monitored for their impacts, and adjusted where necessary. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Coronaschutz in Schulen: Alle 20 Minuten fünf Minuten lüften

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Kultusministerkonferenz Umweltbundesamt: Fensterlüftung wirksamster Weg zu virenarmer Luft Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Expertinnen und Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. „Kern unserer Empfehlung ist, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Auch zu Luftreinigern und anderen technischen Geräten gibt das UBA Empfehlungen. Die KMK hatte das UBA im Rahmen eines Fachgesprächs am 23.09.2020 zum Thema „Lüften in Schulräumen“ gebeten, die Handreichung zu erstellen. Sie wird nun über die Länder an alle Schulen in Deutschland verteilt. Dirk Messner: „Wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, kann sich das Virus in der Luft anreichern. Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft in Klassenzimmern zu entfernen. Unsere Handreichung soll den Schulen helfen, richtig und möglichst effektiv zu lüften. Einen hundertprozentigen Schutz bietet Lüften natürlich nicht. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen gemäß den Vorgaben der Länder sind und bleiben wichtig und sollten im Schulalltag beachtet werden.“ Stefanie Hubig, KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Die Handreichung bietet Handlungssicherheit für alle an Schule Beteiligten und ich freue mich, dass wir sie nun allen Ländern, Schulträgern und Schulen zur Verfügung stellen können. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften beinhalten kurze und präzise Hinweise, warum, wann und auf welche Weise gelüftet werden soll – und nimmt dabei auch Bezug auf häufig gestellte Fragen. Mit fachgerechtem Lüften leisten wir einen entscheidenden und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige ⁠ Aerosole ⁠ in Schulen.“ Neben dem 20-minütlichen Lüften sollte auch in jeder Unterrichtspause gelüftet werden. Zum Lüften sollten alle Fenster weit geöffnet werden (Stoßlüften). Nur ein Fenster teilweise zu öffnen oder die Fenster zu kippen reicht nicht aus. Ideal ist das Querlüften, wenn Fenster auf gegenüberliegenden Seiten geöffnet werden können. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab; wer schnell friert, kann für die Zeit kurz einen Pullover überstreifen. Nach dem Schließen der Fenster steigt die Raumtemperatur rasch wieder an. Mit einfachem Lüften werden neben den potentiell virenhaltigen Aerosolen auch ⁠ CO2 ⁠, Feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt. CO2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwächen führen. Zuviel Feuchte begünstigt Schimmel. Mobile Luftreiniger können weder CO2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Deswegen sind mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Können Räume nicht gelüftet werden, sind die Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Unter diesem Link finden Sie Videomaterial von Heinz-Jörn Moriske, Experte für Innenraumlufthygiene: https://www.youtube.com/watch?v=zrOtL8-HbGE . Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Originalvideodaten gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu unter presse [at] uba [dot] de . Hier finden Sie eine Infografik in unterschiedlichen Grafikformaten zur freien Verwendung und Anpassung an Ihr eigenes Design: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/infografik-lueften-in-schulen Unten finden Sie auch eine Audiodatei des heutigen Pressegesprächs zum Download. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:

Richtiges Lüften reduziert Risiko der SARS-CoV-2-Infektion

Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt für Schulen und andere Innenräume Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Dies beschreibt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser ⁠ Aerosole ⁠ in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt. Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden. Sind in Schulen raumlufttechnische Anlagen vorhanden, was selten der Fall ist, sollten diese bei der derzeitigen Pandemie möglichst durchgehend laufen. Bei Sport in Innenräumen muss ebenfalls für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Schon bei geringer Belastung ist die Atemfrequenz gegenüber Ruhephasen deutlich erhöht. Die Menge an emittierten Partikeln steigt daher mit der körperlichen Aktivität weiter an. Deswegen sollten Räume, in denen Sport getrieben wird, deutlich häufiger gelüftet werden. Die IRK empfiehlt, dass die verbrauchte Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft ersetzt wird. 1 Die IRK hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft lehnt die IRK aus gesundheitlichen Gründen ab. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz. Details zum Lüften in Schulen und anderen Innenräumen sowie zum Betrieb von Lüftungsanlagen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme der IRK . 1 In einer vorherigen Version hieß es, die IRK empfehle fünfmaliges Lüften pro Stunde. Wichtig ist dabei, dass die Luft ganz ausgetauscht wird. Daher wurde der Satz präzisiert. (14.08.2020)

Corona in Schulen: Luftreiniger allein reichen nicht - Lüften weiter zentral

Kommission Innenraumlufthygiene nimmt Stellung zu Luftreinigern an Schulen Der Einsatz von mobilen Luftreinigern allein ist kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Es gibt aber Fälle, wo Luftreiniger das Lüften sinnvoll ergänzen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA). Die Kommission empfiehlt Luftreiniger in Schulen dort einzusetzen, wo die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen. Die Geräte sollten aber vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden, damit sie zum entsprechenden Raum passen. So muss der Luftdurchsatz groß genug sein, das Gerät darf nicht zu laut sein und es darf keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen. Um das Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2-Virus so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die IRK weiterhin als erste und wichtigste Säule das Lüften über weit geöffnete Fenster gemäß der Handreichung des Umweltbundesamtes vom 15. Oktober 2020. Demnach sollte alle 20 Minuten für etwa 3-5 Minuten gelüftet werden sowie in den Unterrichtspausen durchgehend. Sollten sich die Fenster nicht weit genug öffnen lassen, ist die zweite Option, einfache Zu- und Abluftanlagen in die Fenster einzubauen. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft die Raumluftqualität verbessern. Erst wenn diese beiden Optionen nicht realisierbar sind, hält die IRK Luftreiniger als flankierende Maßnahme zur Minderung eines Infektionsrisikos für geeignet. Deren Fähigkeit zur zuverlässigen Entfernung virushaltiger Partikel in Realräumen sollte vor dem Einsatz experimentell nachgewiesen sein. Die IRK betont dabei erneut, dass durch den Einsatz dieser Geräte nicht alle Verunreinigungen aus der Raumluft entfernt werden. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Deshalb sollte jede Lüftungsmöglichkeit auch beim Einsatz von Luftreinigern weiter genutzt werden. Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind laut IRK für den Unterricht nicht geeignet. Alle hier genannten Maßnahmen, Lüftungskonzepte und -techniken sowie ggf. der Einsatz von mobilen Luftreinigern, so die IRK, ersetzen nicht die weiteren Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2. Sie bieten insbesondere keinen wirksamen Schutz gegenüber einer ⁠ Exposition ⁠ durch direkten Kontakt bzw. Tröpfcheninfektion auf kurzer Distanz. Die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene/Händewaschen, Alltagsmasken) ist daher unabhängig von den obigen Maßnahmen weiterhin zu beachten (AHA+L). Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:

Corona-Konjunkturprogramme für mehr Klimaschutz nutzen

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Konferenz diskutiert über Transformationschancen nach Coronakrise Weltweit wurden und werden milliardenschwere Konjunkturprogramme aufgelegt, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronakrise abzumildern. Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) sehen in diesen Programmen die Chance, die wirtschaftliche Erholung nach der Coronakrise krisen- und zukunftsfest zu gestalten – indem wir die Weichen hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft stellen. Auf der „Sustainability Transformation Conference“ von UBA und Bundesumweltministerium (BMU) diskutieren heute internationale Expertinnen und Experten, wie ein sozial gerechter und ökologischer Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft aussehen und gelingen kann. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir wollen gestärkt aus der Coronakrise kommen. Der richtige Weg dafür ist, Konjunkturimpulse mit wirksamem ⁠ Klimaschutz ⁠ zu verzahnen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung legt daher einen deutlichen Schwerpunkt auf Zukunftsinvestitionen. Wir müssen unserer Wirtschaft und den Beschäftigten helfen, indem wir sie beim ökologischen Umbau unterstützen und damit fit für die Zukunft machen. Dafür ist auch der internationale Austausch wichtig.“ Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Doch mit dem angekündigten Impfstoff sehen wir Licht am Ende des Tunnels. Die Klimakrise hingegen ist noch lange nicht besiegt. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die Corona-Konjunkturprogramme zum Sprungbrett werden für eine Wirtschaft, die nachhaltig und damit zukunftsfähig ist. Wir müssen jetzt schnell und entschieden handeln, um das ⁠ Klima ⁠ zu schützen und die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ voranzubringen. Auf unserer Konferenz wollen wir diskutieren, wie uns dies gelingen kann.“ Eine UBA-Analyse von 130 nationalen und internationalen Studien hat gezeigt, dass es einen breiten Konsens über die positiven Wirkungen und die Notwendigkeit nachhaltiger Konjunkturprogramme gibt. Wichtig ist dabei, sie in ein Gesamtkonzept struktureller Reformen einzubetten, das den notwendigen Rahmen für eine sozial-ökologische Transformation schafft. Auch soziale Aspekte müssen berücksichtigt werden. In seinem Positionspapier „Nachhaltige Wege aus der Wirtschaftskrise“ hatte das UBA die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verwerfungen durch die Covid-19-Pandemie untersucht. Ein wesentliches Ziel muss laut UBA sein, die notwendigen kurz- und mittelfristigen Corona-Finanzhilfen so auszurichten, dass sie gleichzeitig den langfristig nötigen Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft befördern. „Geht beides Hand in Hand, verlieren wir auch die ⁠ UN ⁠-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 nicht aus den Augen“, so Messner. Auf der Konferenz „Socio-ecological transformation on the fast track – Covid-19 as catalyst of change?“ wird am 19.11.2020 die Diskussion über die Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft für eine nachhaltige Zukunft mit nationalen und internationalen Stakeholdern und Expertinnen und Experten geführt. Ziel der Konferenz ist es, die Perspektiven von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in den Blick zu nehmen und Handlungsoptionen zu erarbeiten, um die Transformation voranzubringen. Die Konferenz findet heute, 19. November 2020 virtuell statt. Die Konferenz können Sie über den deutschen Live-Stream oder den englischen Live-Stream verfolgen. Der Livestream wird ab 9:30 Uhr freigeschaltet.

WaBoLu-Innenraumtage 2021

Die WaBoLu-Innenraumtage sind eine jährlich stattfindende Fachtagung, bei der drei Tage lang verschiedene Themen der Innenraumlufthygiene näher beleuchtet und diskutiert werden. Diese Tagung wird vom Verein für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e.V.  ausgerichtet und vom ⁠ UBA ⁠ organisiert und mitgestaltet. Im vorliegenden Sonderband der WaBoLu-Innenraumtage 2021 sind vier gehaltene Vorträge in Form einer schriftlichen Publikation veröffentlicht. Themen dieser Beiträge sind ⁠ VOC ⁠ Messungen mit low-cost Sensoren, Simulationsprogramme für die Bestimmung des Infektionsrisikos gegenüber SARS-CoV-2, Lüftungsproblematik und Partikelanalysen mittels korrelativer Mikroskopie. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2022.

Options for multilateral initiatives to close the global 2030 climate ambition and action gap – Policy field forest protection

Achieving the goals of the Paris Agreement requires increased global climate action, especially reduced deforestation and restoration of forests to protect and rebuild ecosystems carbon stocks. Based on a sound analysis of existing multilateral cooperation the paper presents five recommendations to increase climate ambition of the G20 countries in the respective policy field: increasing stakeholder participation to improve ownership, establishing a facility to provide a global reference data set of land use emissions, jurisdictional approaches to enhance private sector engagement and increasing integration of forest protection and restoration pledges and policies into NDCs and COVID-19 recovery plans. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2021.

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