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Kritische Pruefung zur Oekobilanz Getraenkeverpackungen II - Phase 2

Das Projekt "Kritische Pruefung zur Oekobilanz Getraenkeverpackungen II - Phase 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof. Dr. W. Klöpffer, c,o C.A.U. Gesellschaft für Consulting und Analytik im Umweltschutz mbH durchgeführt. Fuer die 2. Phase der Oekobilanz fuer Getraenkeverpackungen II (UFOPLAN FKZ 29692504) soll eine kritische Pruefung nach ISO 14040, Kapitel 7.3.3, durchgefuehrt werden. In seinen 'Verfahrensregeln zur Durchfuehrung von Oekobilanzen' hat sich das UBA verpflichtet, die ISO-Normen 14040 ff streng einzuhalten. Eine wesentliche Anforderung dieser Norm ist, dass jede vergleichende Oekobilanz einer externen kritischen Pruefung (Critical review) zu unterziehen ist. Die Arbeiten zur zweiten Phase der Oekobilanz fuer Getraenkeverpackungen II (UFOPLAN FKZ 29692504), in der Prognoseszenarien zu oekologisch verbesserten Verpackungssystemen oekobilanziell untersucht werden, werden noch in 2000 beginnen. Die kritische Pruefung sollte alle Arbeitsschritte moeglichst zeitnah begleiten. Die kritische Pruefung wurde nicht bei der urspruenglichen Planung des UFOPLAN-Vorhabens FKZ 29692504 einbezogen, da zum Zeitpunkt der Planung weder die o.g. ISO-Norm, noch die o.g. UBA-Verfahrensregeln vorlagen. Es muss daher jetzt als separates Vorhaben durchgefuehrt werden.

Oekologische Bilanzierung von Altoel-Verwertungswegen - Teil 2

Das Projekt "Oekologische Bilanzierung von Altoel-Verwertungswegen - Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ARCADIS Consult GmbH durchgeführt. Durch das Forschungsvorhaben sollen die wissenschaftlichen Grundlagen fuer die Fortschreibung des Altoel-Entsorgungsrechts auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der EG-Altoelrichtlinie erarbeitet werden. Nach der mittlerweile vereinbarten internationalen Norm EN ISO 14040 fuer die Durchfuehrung von Oekobilanzen muss ein unabhaengiges Expertengremium berufen werden, das durch ein sogenanntes 'critical review' die Uebereinstimmung der Arbeiten zur Oekobilanz mit der Norm begutachtet und damit die allgemeine Anerkennung der Oekobilanz gewaehrleistet. Ein Verwertungsweg muss gemaess Paragraph 5 KrW-/AbfG wirtschaftlich zumutbar und die entstehenden Produkte bzw. die gewonnene Energie muessen vermarktungsfaehig sein. Deshalb sollen als weitere Ergaenzung der oekologischen Bewertung neben dem 'critical review' die wichtigsten Altoelverwertungswege hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und der moegliche Einfluss der Vorrangstellung einer Verwertungsart auf die betroffenen Wirtschaftskreise untersucht werden. Ausserdem soll die Aufnahmefaehigkeit des Marktes fuer steigende Mengen von Verwertungsprodukten abgeschaetzt werden.

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