Die Aufgabenschwerpunkte im Bereich Gartenbau umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, baufachliche und gartenbautechnische Stellungnahmen). 2. Umsetzung des Fachrechts im Gartenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechter Gartenbau", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau usw. zur Produktion von Gemüse-, Obst- und Baumschulerzeugnissen bzw. im Zierpflanzenbau [einschl. Endverkauf]). 3. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen im Gartenbau sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Organisation]).
Kulisse Erosion 2025 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022 (K-Wassererosionsgefährdungsklasse).:Kulisse Erosion 2025 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022 (K-Wassererosionsgefährdungsklasse).
Kulisse Erosion 2025 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022 (K-Wassererosionsgefährdungsklasse).:Kulisse Erosion 2025 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022 (K-Wassererosionsgefährdungsklasse). Der Entwurf der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sieht eine Einteilung dieser Flächen in Erosionsgefährdungsklassen vor: KWasser1 = Erosionsgefährdung durch Niederschläge, KWasser2 = hohe Erosionsgefährdung durch Niederschläge
Landschaftselemente in Schleswig Holstein zum Stichtag 01.01.2025.
Das Projekt "3C Copernicus Cross Compliance - Monitoring von Cross Compliance Verpflichtungen in der Agrarförderung" wird/wurde ausgeführt durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Das Projekt "3C Copernicus Cross Compliance - Monitoring von Cross Compliance Verpflichtungen in der Agrarförderung, Teilvorhaben LfULG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Die Aufgabenschwerpunkte des FBZ Nossen Sitz Döbeln mit Fachschule für Landwirtschaft umfassen: - Umsetzung zahlreicher Ausgleichs-, Prämien- und Fördermaßnahmen für den Agrarbereich, - Mitwirkung beim Vollzug verschiedener Fachgesetze, - produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung in der Landwirtschaft und im Gartenbau auf der Grundlage von Fachgesetzen und im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung (Cross Compliance), - sozio-ökonomische bzw. Beratung von existenzgefährdeten Betrieben, - berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, - fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation sowie - Ernährungsvorsorge und -sicherstellung.
Das Projekt "3C Copernicus Cross Compliance - Monitoring von Cross Compliance Verpflichtungen in der Agrarförderung, Teilvorhaben TU Dresden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Juniorprofessur für Umweltfernerkundung.
Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Zwickau mit Fachschule für Landwirtschaft umfassen: - Umsetzung zahlreicher Ausgleichs-, Prämien- und Fördermaßnahmen für den Agrarbereich, - Mitwirkung beim Vollzug verschiedener Fachgesetze, - produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung in der Landwirtschaft und im Gartenbau auf der Grundlage von Fachgesetzen und im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung (Cross Compliance), - sozio-ökonomische bzw. Beratung von existenzgefährdeten Betrieben, - berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, - fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation sowie - Ernährungsvorsorge und -sicherstellung.
Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Wurzen umfassen: - Umsetzung zahlreicher Ausgleichs-, Prämien- und Fördermaßnahmen für den Agrarbereich, - Mitwirkung beim Vollzug verschiedener Fachgesetze, - produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung in der Landwirtschaft und im Gartenbau auf der Grundlage von Fachgesetzen und im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung (Cross Compliance), - sozio-ökonomische bzw. Beratung von existenzgefährdeten Betrieben, - berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, - fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation sowie - Ernährungsvorsorge und -sicherstellung.
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