Der Datensatz "Baudenkmäler Aachen" stellt die Baudenkmäler der Stadt Aachen in geographischen Form und ohne Personenbezug bereit. Der Datensatz umfasst über 4000 denkmalgeschützte Gebäude, Kleindenkmäler und weitere Bauwerke in Aachen, welche in der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) verwaltet werden. Zu jedem Denkmal gibt der Datensatz die Denkmalnummer, die Adresse, die gängige Bezeichnung, das Datum der Eintragung in die Denkmalliste sowie eine Verlinkung zur Beschreibung in der "Denkmalliste Online" aus. Die Denkmalliste wird wöchentlich in eine SQL-Datenbank importiert und dort für die Veröffentlichung aufbereitet. Im Land NRW besteht für die Baudenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz CC BY-ND 4.0 (mit Ausschluss der Datenveränderung) veröffentlicht.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um archäologische Denkmäler. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug, sofern nicht Gründe des Erhalts oder eine besondere Schutzwürdigkeit gegen eine Veröffentlichung sprechen. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE- Richtlinie.
Der INSPIRE Datensatz Schutzgebiete (PS) Hamburg setzt sich aus den Inhalten folgender Datensätze zusammen: Schutzgebietskataster Hamburg Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete. Denkmalkartierung Hamburg In der Denkmalkartierung sind folgende Kategorien (Ebenen, Layer) enthalten: - Denkmalobjekte (symbolhaft): z.B. Statuen, Brunnen, Denkmalanlagen ohne klare Ausdehnung - Grenzsteine: historische Grenzsteine und Grenzmarkierungen - Baudenkmale: z.B. Gebäude, Brücken, bauliche Anlagen - Gewässer: z.B. Hafenbecken, Kanäle, Schleusen, Teiche in Parks und Gärten - Gartendenkmale: z.B. öffentliche Park- und Gartenanlagen, historische Friedhöfe - Ensembles: mindestens aus zwei Objekten bestehend Bodendenkmäler Hamburg Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013. Auskünfte zu den fachlichen Inhalten können nur die Ansprechparten der Originaldaten geben (siehe Verweise).
Datensatz zum Thema Schutzgebiete für das Bundesland Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck. Der Datensatz beinhaltet Grabungsschutzgebiete (GSG). Die Schutzzonen sind nach §§ 10 und 24 DSchG SH 2015 in einer Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmallisten und die darauf basierenden Schutzflächenkartierungen sind nicht abschließend, da jederzeit mit der Aufdeckung bislang verborgener und somit noch nicht bekannt gewordener archäologischer Kulturdenkmale zu rechnen ist. Für diese besteht eine gesetzliche Meldepflicht (§ 15 Abs. 1 DSchG SH 2015). Grundsätzlich ist der gesetzliche Schutz nicht von der Eintragung in die Denkmalliste und der daraus resultierenden Kartierung abhängig (§ 8 Abs. 1 DSchG SH 2015), sondern gilt für alle Objekte, die den Kriterien eines archäologischen Kulturdenkmals (§ 2 Abs. 2 DSchG SH 2015) entsprechen. Bei allen beeinträchtigenden oder gefährdenden Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten ist eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein bzw. der unteren Denkmalschutzbehörden nach §§ 4 und 12 DSchG SH 2015 erforderlich. Ausführliche Informationen sowie Zugang zu den Denkmallisten erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.htm *Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, GVOBl. Schl.-H. Ausgabe 29. Januar 2015
Der Datensatz beinhaltet Geodaten zu Denkmalen in der sachlichen und gebietsbezogenen Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, LDSH (Kulturdenkmale vom Typ Baudenkmal und Gründenkmal, Schutzzonen vom Typ Denkmalbereich, im Gebiet des Bundeslandes Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck). Zugehöriges INSPIRE Annex 1 - Thema: Protected Sites - Cultural. Kulturdenkmale und Denkmalbereiche sind nach DSchG SH 2015 gesetzlich geschützt, und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, aufzunehmen. Die Ausweisung von Denkmalbereichen erfolgt per gesondertes Landesverordnung. Die Denkmalliste ist zu keinem Zeitpunkt abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt. Die Denkmaleigenschaft ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste, oder von der Darstellung in der Denkmalkartierung (zugehörige Geodaten), abhängig. Auch Objekte, die nicht hier verzeichnet beziehungsweise dargestellt sind, können als Kulturdenkmale kraft Gesetz (Ipsa Lege) geschützt sein, wenn sie die gesetzlichen Kriterien für die Denkmaleigenschaft erfüllen. Die Darstellungen in der Denkmalkartierung haben informatorischen Charakter. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Für tagesaktuelle, rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das LDSH. Die Nutzung der Denkmalkartierung ersetzt nicht die nach DSchG SH 2015 vorgeschriebene Beteiligung der zuständigen Denkmalbehörden in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Datensatz zum Thema Schutzgebiete für das Bundesland Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck. Die Datenserie beinhaltet Daten aller derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD) und aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG). Die archäologischen Kulturdenkmale sind nach §§ 8 (1) und 24 DSchG SH 2015 *, die Schutzzonen nach §§ 10 und 24 DSchG SH 2015 in einer Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmallisten und die darauf basierenden Schutzflächenkartierungen sind nicht abschließend, da jederzeit mit der Aufdeckung bislang verborgener und somit noch nicht bekannt gewordener archäologischer Kulturdenkmale zu rechnen ist. Für diese besteht eine gesetzliche Meldepflicht (§ 15 Abs. 1 DSchG SH 2015). Grundsätzlich ist der gesetzliche Schutz nicht von der Eintragung in die Denkmalliste und der daraus resultierenden Kartierung abhängig (§ 8 Abs. 1 DSchG SH 2015), sondern gilt für alle Objekte, die den Kriterien eines archäologischen Kulturdenkmals (§ 2 Abs. 2 DSchG SH 2015) entsprechen. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die archäologische Kulturdenkmale direkt betreffen oder betreffen können oder die geeignet sind, den Eindruck eines Kulturdenkmals durch Veränderung der Umgebung wesentlich zu beeinträchtigen und alle beeinträchtigenden oder gefährdenden Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten ist eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein bzw. der unteren Denkmalschutzbehörden nach §§ 4 und 12 DSchG SH 2015 erforderlich. Ausführliche Informationen sowie Zugang zu den Denkmallisten erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.htm *Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, GVOBl. Schl.-H. Ausgabe 29. Januar 2015
Datensatz zum Thema Archäologische Interessengebiete für das Bundesland Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck. Der Dienst liefert Kartierungen der bisher erstellten archäologischen Interessengebiete der Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Bei den als archäologische Interessengebiete ausgewiesenen Bereichen handelt es sich gem. § 12 (2) 6 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale vom 30.12.2014 (DSchG SH 2015) um Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Die archäologischen Interessensgebiete geben Aufschluss, ob das Archäologische Landesamt SH bei Maßnahmen gemäß Denkmalschutzgesetz beteiligt werden sollte und ggfs. eine denkmalrechtliche Genehmigung benötigt wird. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen mit Erdarbeiten in Interessensgebieten ist eine frühzeitige Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) angeraten. Bei großflächigen Maßnahmen und Planungen ist das ALSH darüber hinaus auch außerhalb von Interessengebieten zu beteiligen. In archäologischen Interessengebieten sind archäologische Denkmale bekannt und es besteht der begründete Verdacht auf bisher noch nicht entdeckte. Dieser Sachverhalt wird durch das ALSH geprüft. Grundlage der Ausweisung von archäologischen Interessengebieten sind u. a. Funde, Fundstellen, Denkmale, Ortsnamen, historische Karten und Berichte sowie die laufende Forschung. Grundsätzlich können sich aber auch außerhalb von archäologischen Interessengebieten noch nicht bekannte Kulturdenkmale befinden. Ein Großteil der im Boden erhaltenen Denkmale ist unbekannt. Deshalb werden die archäologischen Interessengebiete bei neuen Erkenntnissen aktualisiert und fortgeschrieben. Gemeinden in denen noch keine archäologischen Interessengebiete angezeigt werden, sind somit nicht frei von archäologisch relevanten Bereichen, sondern lediglich noch nicht bearbeitet. Daher ist auch hier eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein erforderlich. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html
Das Projekt "Roman cements for architectural restoration to new high standards (ROCARE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für angewandte Kunst Wien, Institut für Kunst und Technologie, Institutsteil Naturwissenschaften in der Konservierung durchgeführt. Objective: Highly hydraulic binders, known as natural or Roman cements, were key materials to cover façades of buildings of the European Historicism and Art Nouveau (19th/early 20th century), a period of rapid urban growth in Europe. The maintenance, restoration and reconstruction of historic Roman cement façades form therefore an important issue in Europe s efforts to preserve its architectural heritage. Therefore, the ROCARE project is proposed to provide conditions for the industrial development and commercialisation of Roman cements which is an innovative, promising technology developed at the level of a pilot-scale prototype in the recent research project of the 5th Framework Programme ROCEM, 2003-2006. The increasing awareness of the conservation profession and their interest in the product call now for further actions encompassed by the proposed ROCARE-project, which aim at filling gaps in knowledge and reducing the entry barriers of the novel technology to the market. They include: - scaling up of the RC technology to a competitive level by optimising the process technologies at various conditions of production - laboratory tests and studies to fully understand cement hydration and property development, as well as optimum conditions of mortar processing and handling in the conservation practice - broad dissemination measures to enlarge the market potential of the technology. The proposed project is designed for three-year duration and will be jointly conducted by 15 partners from industry, SMEs and research centres in 7 countries. It will allow the prototype developed in the earlier project to establish itself on the European market of building construction.
Origin | Count |
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Bund | 7 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 1 |
unbekannt | 8 |
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open | 5 |
unknown | 4 |
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Deutsch | 9 |
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Webdienst | 4 |
Webseite | 5 |
Topic | Count |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
Mensch & Umwelt | 9 |
Weitere | 9 |