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Digitale Welt verstehen und gestalten: Medienbildung als vernetzter Prozess von der Uni bis ins Klassenzimmer

Die Vermittlung von Medienkompetenz ist eine zentrale Bildungsaufgabe im digitalen Zeitalter. Die Entwicklung dieser Kompetenz ist essentiell, um Schülerinnen und Schüler auf eine zunehmend digitalisierte Welt vorzubereiten. Medienbildung beginnt bereits in der Lehrkräfteausbildung und setzt sich über den gesamten schulischen Bildungsweg hinweg fort. Bildungsministerin Eva Feußner: „Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz zur Medienbildung, der die Lehrkräfteausbildung, die Fortbildung von Lehrkräften und die direkte Unterstützung von Schulen und auch unseren Schülerinnen und Schülern umfasst. Ziel ist es, allen Beteiligten die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um digitale Medien reflektiert und verantwortungsvoll einzusetzen und zu nutzen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Konzepten und Programmen wird auch zukünftig eine zentrale Rolle in der Bildungslandschaft Sachsen-Anhalts spielen.“ Medienkompetenz als fester Bestandteil der Lehrpläne Die Förderung von Medienkompetenz ist nicht nur ein ergänzendes Bildungsangebot, sondern fest in den Lehrplänen aller Schulformen verankert. Bereits seit 2019 wurden die Curricula entsprechend der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ überarbeitet und an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft angepasst. Dabei wurden sowohl überfachliche als auch fachspezifische Anforderungen formuliert. In der Grundschule liegt der Fokus auf dem „Internet-ABC“, während in der Sekundarschule das Thema „Leben und Lernen in der digitalen Welt“ im Mittelpunkt steht. Im Gymnasium und Beruflichen Gymnasium sind digitale Kompetenzen integrativer Bestandteil der fächerübergreifenden Themenkomplexe. Durch diese systematische Verankerung wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig die notwendigen Fähigkeiten erwerben, um digitale Medien sicher und kritisch zu nutzen. Medienbildung als integraler Bestandteil der Lehrkräfteausbildung (1. Phase) Auch bereits im Lehramtsstudium müssen medienpädagogische und mediendidaktische Inhalte eine wichtige Rolle spielen, damit angehende Lehrkräfte auf den sinnvollen Einsatz digitaler Medien im Unterricht vorbereitet werden. An den Universitäten des Landes wird das Thema in fachdidaktischen, fachwissenschaftlichen und bildungswissenschaftlichen Modulen in obligatorischen und fakultativen sowie in extracurricularen Angeboten integriert. So hat beispielsweise die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den ergänzenden Studiengang „Medienbildung“ entwickelt, der für die Lehramtsstudierenden aller vier Schulformen angeboten wird. Medienkompetenz im Vorbereitungsdienst (2. Phase) Auch während des Vorbereitungsdienstes stehen praxisnahe Fortbildungen zu digitalen Unterrichtsmethoden im Fokus. Veranstaltungen wie der Mediendidaktische Tag oder fachspezifische Seminare ermöglichen es angehenden Lehrkräften, ihre Kompetenzen im Bereich der digitalen Bildung weiterzuentwickeln. Fortbildung für aktive Lehrkräfte (3. Phase) Die kontinuierliche Fortbildung von Lehrkräften ist ein weiterer Schwerpunkt des Landes. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) bietet jährlich eine Vielzahl an Fortbildungen und Abrufangeboten zur Medienbildung an. Schwerpunkte sind unter anderem der Einsatz digitaler Medien im Unterricht, Datenschutz, die Medienproduktion oder digitale Unterrichtsgestaltung und -methoden. Die Nachfrage nach diesen Angeboten steigt stetig, was den hohen Stellenwert der digitalen Bildung im Schulalltag unterstreicht. Unterstützung der Schulen durch Digitalassistenz und Medienpädagogische Beratung Um Schulen bestmöglich bei der Umsetzung von Medienbildung zu unterstützen, wurde das Projekt „Digitalassistenz für Schulen in Sachsen-Anhalt“ ins Leben gerufen. Digitalassistentinnen und -assistenten begleiten Schulen bei der Entwicklung digitaler Konzepte und unterstützen Lehrkräfte bei der Nutzung moderner Technologien. So gab es im Jahr 2024 knapp 500 Kontakte mit Schulen, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Ergänzend dazu leistet die Medienpädagogische Beratung wertvolle Hilfestellung bei der Integration digitaler Medien und der Entwicklung vom Medienbildungskonzepten. Neben Fortbildungen und Abrufangeboten bieten die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater, selbst aktive und erfahrene Lehrkräfte, praxisnahe und bedarfsorientierte Beratung vor Ort an. Gezielte Programme für Schülerinnen und Schüler Neben der Qualifizierung von Lehrkräften stehen auch die Schülerinnen und Schüler im Fokus der Medienbildung. Mehrere Projekte bieten praxisnahe Ansätze zur Förderung der Medienkompetenz: Das Projekt Sachsen-Anhalt Medienticket (SAMT) zielt darauf ab, das Medienwissen von Lernenden der 9. Klassen zu erfassen und zu fördern. Das SAMT verbindet die alltägliche Mediennutzung der Lernenden mit den Lehrplaninhalten von Sachsen-Anhalt und ermöglicht es Lehrkräften, Unterrichtsinhalte gezielt auf die Medienbildung auszurichten. Durch die Teilnahme am Projekt verbessern Lernende ihre Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Medien und bereiten sich auf die Herausforderungen einer digitalen Gesellschaft vor. Das Landesprojekt MedienRallye bietet Lernenden Gelegenheit, theoretisches Wissen praktisch anzuwenden und wertvolle Erfahrungen im Umgang mit neuen Medien zu sammeln. Im Schuljahr 2024/2025 kann thematisch zwischen den MedienRallyes „Künstliche Intelligenz (KI): Wir kennen die Chancen und Risiken“ und „Nachhaltigkeit: Mehr als nur ein Wort!“ gewählt werden. Auch das Medienscout-Programm befähigt Schülerinnen und Schüler, als Peer-Coaches ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zur Seite zu stehen – sei es beim sicheren Umgang mit Social Media, bei der Prävention digitaler Konflikte oder bei Fragen zur Mediennutzung. Auch für Lehrerinnen und Lehrer sind sie eine Unterstützung im Schulalltag und zu Elternabenden. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern Schulen mit Projekten und versierten Personen der Medienkompetenzförderung vernetzt, wie z. B.: wie der Medienanstalt Sachsen-Anhalt, dem Verband junger Medienmachender Sachsen-Anhalt fip>media, dem Netzwerk Medienkompetenz Sachsen-Anhalt oder der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt. Anlage: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung KA 8/2755 - Nutzung von digitalen Endgeräten, Social Media und Medienkompetenz in den Schulen Sachsen-Anhalts Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de

Schulfarm Insel Scharfenberg

Das Gymnasium liegt idyllisch im Grünen auf der Insel Scharfenberg im Tegeler See, welche zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört. Angesichts des naturnahen Standorts überrascht es nicht, dass sich die Schulfarm Insel Scharfenberg im besonderen Maße im Umwelt- und Klimaschutz engagiert. Landwirtschaft auf der Insel Wie der Name der Schulfarm es bereits vermuten lässt, befindet sich auf der Insel ein landwirtschaftlicher Betrieb. Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde, Ponys, Hühner und Kaninchen leben auf Scharfenberg. Zudem werden Ackerflächen zum Anbau von Getreide, Rüben und weiteren Futtermitteln bewirtschaftet. Auf der Inselgärtnerei werden verschiedene Gemüsesorten angebaut. Die Ernte wird direkt vor Ort verarbeitet und verzehrt. Durch die Einbindung in der Pflege und Entwicklung der Schulfarm erhalten die Schülerinnen und Schüler einen tiefen und nachhaltigen Einblick in die Haltung von Nutztieren und ökologisch geprägte Landwirtschaft. Zudem entwickeln sie ganz nebenbei eine besondere Verbindung zur Umwelt. Gemäß der Profilausrichtung der Schule liegt ein besonderer Fokus im schulinternen Curriculum auf dem Fachbereich Biologie. Dank der außergewöhnlichen Lage der Schule können nahezu alle Lernergebnisse anhand von Experimenten und Erlebnissen auf der Insel erzielt werden. So führen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise Wasser- und Bodenanalysen durch, beobachten die Tier- und Pflanzenwelt auf Scharfenberg aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven oder erforschen die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der Ackerflächen. Darüber hinaus gehört praxisbezogener Projektunterricht zum festen Bestandteil der Bildungsvermittlung. Insbesondere in den Bereichen Gartenbau, Landwirtschaft, Reiten, naturwissenschaftliches Experimentieren und Imkern ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fest integriert. Ein Freilandlabor ist in Planung. Weiterhin bietet der Lernort anderen Schulen die Möglichkeit, Scharfenberg im Rahmen eines Natur-Erlebnis-Tages zu besuchen und die Insel unter Einhaltung von Schutzregeln für Fauna und Flora erkunden. Die Insel Scharfenberg beherbergt zahlreiche wilde Tierarten. Um auf diese große ökologische Vielfalt aufmerksam zu machen, wurde ein Lehrpfad etabliert. Zehn Stationen sind quer über die Insel verteilt und informieren über die heimische Fauna. Biber, Fledermaus und Wildschwein kommen dabei ebenso vor wie Kellerassel, Wildbiene, Haubentaucher und Regenwurm. Als gebundene Ganztagsschule bietet die Schulfarm Insel Scharfenberg ihren Schülerinnen und Schülern naturverbundene Freizeitaktivitäten an. Sowohl beim Reiten als auch bei der Ausübung eines Wassersports – etwa Segeln, Schwimmen oder Rudern – werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt sensibilisiert. So gehört zum Wahlprojekt Reiten beispielsweise nicht nur das Reiten an sich, sondern ebenfalls die Versorgung der Pferde und Ponys und deren Lebensraums. Abfallvermeidung | Schulgarten | Biodiversität | Schulprogramm | Projekte Rund 500 Schülerinnen und Schüler besuchen das staatliche Gymnasium in Reinickendorf. Ca. 50 Lehrkräfte sind an der Schule angestellt. Der Schulfarm Insel Scharfenberg ist ein Internat angegliedert. Der Unterricht und der Alltag auf der Schulfarm Insel Scharfenberg folgt dem Motto „Lernen mit Kopf, Herz und Hand“ – ganz in der Tradition des Reformpädagogen Wilhelm Blume. Die gebundene Ganztagsschule wird als Schule besonderer pädagogischer Prägung geführt. Dies wird an einer alternativen Rhythmisierung des Schulalltags in 60- und 75-minütigen Blöcken, dem Einsatz von fächer- und jahrgangsübergreifenden Lehrformen sowie einem umfangreichen Zusatz- und Freizeitangebot deutlich. Umweltschule in Europa 2018 Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Reinickendorf Übersicht: Diese Reinickendorfer Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Syda_Productions/Depositphotos.com Handlungsfelder im Klimaschutz Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen um nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Carl-Sonnenschein-Grundschule

Umweltbildung, Schulgarten und Solaranlage: Die Carl-Sonnenschein-Grundschule tut schon jetzt eine Menge für den Klimaschutz – und hat noch viel vor. Sie will Klimaschule werden. Arbeitsgruppe Klimaschule Die Carl-Sonnenschein-Grundschule hat vor Kurzem die Arbeitsgruppe Klimaschule ins Leben gerufen. Das Kollegium der Schule kooperiert dort mit den Schülerinnen und Schülern, dem angrenzenden Jugendclub “Sonnetreff” und dem Lebenskunde-Team mit dem Ziel, klimaneutral zu werden. In einem ersten Schritt haben die Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen in einem Workshop des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) eine Roadmap erarbeitet. Der Fahrplan soll die Schule auf dem Weg zu den ambitionierten Klimazielen begleiten und auch in digitaler Form auf der Website der Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Carl-Sonnenschein-Grundschule ergreift schon jetzt zahlreiche klimaschonende Maßnahmen. Mülltrennung ist an der Schule eine Selbstverständlichkeit. Es gibt eine Regenwasserzisterne für Bewässerung und Toilettenspülung sowie wassersparende Wasserhähne und wasserlose Urinale. Zur Belüftung wird eine Umluftanlage benutzt. Der Strom dafür kommt aus der hauseigenen Photovoltaikanlage. Der Schulgarten wurde in Zusammenarbeit mit den Prinzessinnengärten angelegt. Im Garten befindet sich ein kleiner Teich, der von Vögeln und Insekten gerne zur Wasserversorgung genutzt wird. Die neu gepflanzten Bäume, die Staudenbeete und das Gründach auf der Mensa bieten ihnen Nektar, Pollen und Unterschlupf. Das schuleigene Bienenvolk profitiert besonders von dem reichhaltigen Nahrungsangebot. Für die nahe Zukunft ist geplant, den Schulhof grüner und freundlicher zu gestalten und die Mensa noch klimafreundlicher zu machen. Auch im täglichen Unterrichtsalltag findet der Klimaschutz mehr und mehr Einzug. So wird er bereits in den Curricula von Sachunterricht, NaWi, GeWi und anderen Fächern integriert, aber auch im Zusatzangebot der Schule – durch eine Garten- und Bienen-AG und ein Wahlunterrichtsfach Umwelt in den fünften Klassen. Des Weiteren gibt es eine Begabungsförderung. Das Programm gliedert sich in verschiedene Themenfelder. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler engagieren sich beispielsweise im Ölpalmenprojekt, im Wasserprojekt und Bienenprojekt oder zum Thema erneuerbare Energien. Schulgarten | Schulprogramm | Projekte | Regenerative Energien | Einsatz neuer Technik | Abfalltrennung Die Carl-Sonnenschein-Grundschule ist eine offene Ganztagsschule in Berlin-Mariendorf mit einer ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB). Die rund 460 Schülerinnen und Schüler werden von 40 Lehrerinnen und Lehrern und etwa 10 Erziehern unterrichtet bzw. betreut. An der Carl-Sonnenschein-Schule gibt es zwei Schulprofile: Englisch und Sport. Erste Englischkenntnisse werden schon im ersten Schuljahr vermittelt. Schulkinder mit ausgeprägtem Bewegungsdrang können sich unter anderem beim Fußball, Karate oder Inline Skating austoben. Profilübergreifend steht das soziale Lernen im Vordergrund. Die Schule möchte die Schülerinnen und Schüler zu sozialem Handeln und Toleranz anleiten. Auftretende Konflikte werden gemeinsam besprochen und gelöst. Bild: belchonock/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Tempelhof-Schöneberg Übersicht: Diese Tempelhofer und Schöneberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium

In Sachen Umwelt- und Klimaschutz verfolgt das Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium in Spandau einen ganzheitlichen Ansatz. Sowohl bei der Ausstattung und Gestaltung des Schulgeländes als auch im Schulalltag werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz stets mitbedacht und in den Vordergrund gestellt. Klimaschutzplan 2017 rief das Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium einen Klimaschutzplan ins Leben, welcher die Ziele und Aktivitäten der Schule rund um den Themenkomplex festhält. Das schulinterne fächerübergreifende Curriculum BNE-SchiC (Bildung für nachhaltige Entwicklung) gibt hierzu auf Basis der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen einen verbindlichen und fest definierten Rahmen vor. So gelten etwa in allen Schulklassen Klimaregeln. Designierte Klima-Chefinnen achten auf die Einhaltung dieser Vorgaben. Auch die regelmäßig stattfindenden Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz finden sich im BNE-SchiC wieder. Zu den verschiedenen regelmäßigen Klimaschutzprojekten des Spandauer Gymnasiums zählt die jährliche Veranstaltung eines nachhaltigen Weihnachtsmarkt. Diese Tradition besteht bereits seit über 35 Jahren und gehört inzwischen fest zu Spandauer Weihnachtszeit. Die Stände werden von den einzelnen Schulklassen und einigen Kooperationspartnern betrieben. Sowohl die angebotenen Waren als auch die Gestaltung der Stände selbst müssen so nachhaltig wie möglich sein. So besteht das Sortiment etwa aus Upcycling-Produkten, regionalen, saisonalen und selbstgemachten Lebensmitteln oder nachhaltigen Dekorations-Objekten. Die Klimaschutz-AG kürt jedes Jahr die drei nachhaltigsten Stände. Das rund 35.000 Quadratmeter große Schulgelände beherbergt neben den sieben Schulgebäuden ebenfalls ein Grünes Klassenzimmer im Freien mit nachhaltigen Sitzgelegenheiten, ein Feuchtbiotop mit Teich, Bienenstöcke, ein großes Insektenhotel, einen Gemüseacker sowie einen ganzjährig blühenden Vorgarten. Zudem befinden sich zahlreiche Sträucher und Bäume mit eigens von den Schülern gebaute Nistkästen auf dem Gelände. Der grüne Campus trägt somit nicht nur zur Artenvielfalt bei, sondern erlaubt es den Schülerinnen und Schülern, eine persönliche Verbindung zur Natur und Umwelt aufzubauen. Die Pflege des Gartens und Gemüseackers wird von der AG Schulhofökologie übernommen. Das 2019 neu gestaltete Feuchtbiotop samt Teich unterliegt der AG Kunst und Garten, welche bereits Pläne zur Weiterentwicklung des Bereiches entwickelt hat. Auf dem Schulgelände befinden sich zudem rund 300 überdachte Fahrradplätze. Der verantwortungsvolle Umgang mit Abfall und der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Lebensweisen. Das Spandauer Gymnasium schärft das Bewusstsein seiner Schülerinnen und Schüler für einen sorgsamen Umgang mit Ressourcen auf kontinuierliche und vielfältige Weise mit regelmäßig stattfinden Projekten rund um das Thema. So wurden bereits Müll-Sammelaktionen, konsumkritische Workshops und Kunstaktionen durchgeführt. Zudem wird in allen Klassenräumen und den meisten Fachräumen eine dreiteilige Abfalltrennung umgesetzt. Verschiedene Pfandflaschen-Sammelpunkte stehen zudem auf dem Schulgelände bereit. Das Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium zeichnet sich durch eine ressourcenschonende Gestaltung des Schulumfeldes aus. Die Eingangsbereiche der Schulgebäude werden mittels stromsparender LED-Lampen beleuchtet, welche zudem an einen Dämmerungssensor gekoppelt sind. Die Beleuchtung innerhalb der Gebäude wurde bereits teilweise an Bewegungs- und Helligkeitsmesser gebunden. Die Mensa ist verpackungsmüllfrei und nutzt Holz- statt Plastiktische. Die Schulcafeteria gibt ihre Speisen entweder auf Papiergeschirr oder in Glasbehältern heraus. Einsatz neuer Technik | Energierundgang | Stromsparendes Beleuchtungssystem | Trinkwasserspender | Abfallvermeidung | Abfalltrennung | Umweltfreundliches Schulmaterial | Recycling | Upcycling | Schulgarten | Biodiversität | Umweltfreundlicher Schulweg | Schulprogramm | Projekte Das Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium ist das einzige gebundene Ganztagsgymnasium Spandaus. Rund 600 Schülerinnen und Schüler werden von über 60 Lehrkräften gefördert und betreut. Der Unterricht folgt drei fächerübergreifenden Profilen: Einem bilingualen Fokus (Englisch), einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung und einem Kultur-Schwerpunkt. Durch das ganzheitliche Angebot als Ganztagsschule wird den Heranwachsenden nicht nur prüfungsrelevantes Wissen vermittelt, sondern ebenfalls ein besonderer Fokus auf die individuelle Entwicklung und Entfaltung der Schülerinnen und Schüler gelegt. Dem Leitbild der Schule entsprechend liegt ein deutlicher Akzent auf dem gemeinsamen, sozialen Lernen in Vielfalt. Durch aktuelle Lernkonzepte und moderne technische Unterstützung wird der selbstständige und eigenverantwortliche Wissenserwerb gefördert. Umweltschule in Europa seit 2016 Energiesparmeister 2018/19 Verbraucherschule Gold 2019 bis 2021 Recyclingpapierfreundliche Schule 2019 1. Preis der Berliner Leuchtturmschulen Energie und Klimaschutz an Schulen 2017/18 Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Spandau Übersicht: Diese Spandauer Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen um nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Am 14. September ist Welt-Erste-Hilfe-Tag: Modell „Herz-Lungen-Wiederbelebung an Schulen“ wird ausgeweitet

Das Ministerium für Bildung und die fünf Hilfsorganisationen des Landes weiten ihr Modellprojekt zu Herz-Lungen-Wiederbelebungs-Kursen an weiterführenden Schulen auf den Burgenlandkreis und den Saalekreis aus. Das Modellprojekt startete bereits im vergangenen Schuljahr in der Stadt Magdeburg und dem Landkreis Jerichower Land, in denen es auch in diesem Schuljahr weitergeführt wird. Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Schule ist der ideale Ort, um das lebensrettende Wissen und die praktischen Fähigkeiten zur Herz-Lungen-Wiederbelebung zu vermitteln. Hier erreichen wir alle jungen Menschen in einer Phase ihres Lebens, in der sie besonders aufnahmefähig sind und Verantwortung für sich und andere übernehmen lernen. Das frühzeitige Erlernen lebensrettender Maßnahmen stärkt nicht nur das Selbstbewusstsein junger Menschen, sondern schafft auch eine Kultur der Hilfsbereitschaft in unserer Gesellschaft. Unser Ziel ist es, die nächste Generation fit zu machen, um Verantwortung zu übernehmen – für sich und für andere.“ Anke Brumm, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen und Diözesan- und Bezirksgeschäftsführerin des Malteser Hilfsdienstes in Sachsen-Anhalt: „Indem wir Jugendliche frühzeitig in der Herz-Lungen-Wiederbelebung ausbilden, investieren wir in eine Zukunft, in der jeder in der Lage ist, in Notfällen zu handeln. Wir als Hilfsorganisationen setzen diese Initiative gern um, weil jede Sekunde zählt und jede helfende Hand den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen kann. So schaffen wir gemeinsam eine Gesellschaft, in der junge Menschen gestärkt und befähigt sind, Leben zu retten.“ Die Hilfsorganisationen bieten allen 7. Klassen der Schulen in den teilnehmenden Landkreisen die Möglichkeit, eine jeweils fachlich angeleitete Informations- und Übungs(doppel)stunde, also 90 Minuten, in Anspruch zu nehmen. Auf der Grundlage eines Curriculums, das von den Hilfsorganisationen erstellt und vom Ministerium für Bildung mit den Lehrplänen des Landes abgestimmt ist, werden die Veranstaltungen angeboten. Die Schülerinnen und Schüler üben die praktischen Maßnahmen, beispielsweise die Herz-Lungen-Wiederbelebung an der Wiederbelebungspuppe. Ziele des Angebotes sind: Eine Gruppe kann zwischen 8 und 15 Schülerinnen und Schüler umfassen. Für die Schulen ist das Angebot freiwillig, aber ausdrücklich empfohlen. Hintergrund: Die Landesregierung hat die Einrichtung von Erste-Hilfe-Kursen an Schulen für die laufende Legislaturperiode zur politischen Zielsetzung gemacht. Hintergrund des Vorhabens ist die deutlich zurückgegangene Bereitschaft in der Bevölkerung, im Notfall zu helfen. Dazu hat das Ministerium für Bildung 2023 eine Kooperationsvereinbarung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen des Landes geschlossen. Mit dabei sind der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall-Hilfe. Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de

Am 9. September ist Welt-Erste-Hilfe-Tag: Modell „Herz-Lungen-Wiederbelebung an Schulen“ in der Stadt Magdeburg und im Jerichower Land startet

Am 9. September ist Welt-Erste-Hilfe-Tag: Modell „Herz-Lungen-Wiederbelebung an Schulen“ in der Stadt Magdeburg und im Jerichower Land startet Das Ministerium für Bildung und die Hilfsorganisationen des Landes haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, um Herz-Lungen-Wiederbelebungs-Kurse an weiterführenden Schulen anzubieten. Mit dabei sind das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Bildungsministerin Eva Feußner: „Erste Hilfe und Wiederbelebung ist nicht nur eine Fertigkeit, die im Notfall Leben retten kann, sondern sie vermittelt auch wichtige Werte wie Mitgefühl, Solidarität und soziale Verantwortung. In einer Zeit, in der die Bereitschaft, im Notfall zu helfen, in der Bevölkerung zurückgegangen ist, sind Wiederbelebungs-Kurse an Schulen von entscheidender Bedeutung. Schule ist der ideale Ort, um diese lebenswichtigen Fertigkeiten zu vermitteln. Damit stellen wir sicher, dass unsere Schülerinnen und Schüler frühzeitig lernen, wie sie in Notsituationen angemessen reagieren können. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit unserer Gemeinschaft bei, sondern schafft auch eine Kultur der Hilfe und des Zusammenhalts.“ Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen: „Das Projekt ‚Wiederbelebung an Schulen‘ soll junge Menschen an das Thema Erste Hilfe heranführen. Bislang absolvieren die meisten verpflichtend einen Erste-Hilfe-Kurs, um den Führerschein zu machen. Was die wenigsten wissen, Erste-Hilfe-Kurse vermitteln notwendiges Grundwissen, um Menschen in Not zu helfen. Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand können bereits nach fünf Minuten Hirnschäden entstehen, weil die Sauerstoffversorgung lebenswichtiger Organe eingestellt wird. Wer angstfrei mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen kann, rettet Leben. Erste-Hilfe-Maßnahmen können in verschiedenen Lebenssituationen zur Anwendung kommen, deshalb ist das Projekt an Schulen von enormer Bedeutung. Nur das Erlernen sowie stetiges Üben der Wiederbelebung gibt im Ernstfall ein Gefühl der Sicherheit.“ Im angelaufenen Schuljahr beginnt das Vorhaben mit einer Modellphase für alle 7. Klassen an den weiterführenden Schulen in der Stadt Magdeburg und im Jerichower Land. Die Hilfsorganisationen bieten Schulen die Möglichkeit, eine jeweils fachlich angeleitete Informations- und Übungs(doppel)stunde, also 90 Minuten, in Anspruch zu nehmen. Auf der Grundlage eines Curriculums, das von den Hilfsorganisationen erstellt und vom Ministerium für Bildung mit den Lehrplänen des Landes abgestimmt ist, werden die Veranstaltungen gestaltet. Geübt wird insbesondere das konkret praktisch Notwendige, auch und vor allem an der „Puppe“. Eine Gruppe kann zwischen 8 und 18 Schülerinnen und Schüler umfassen. Für die Schulen ist das Angebot freiwillig, aber ausdrücklich empfohlen. Hintergrund: Hintergrund des Vorhabens ist die deutlich zurückgegangene Bereitschaft in der Bevölkerung, im Notfall zu helfen. Die Landesregierung nimmt mit dem Angebot von Herz-Lungen-Wiederbelebung-Kursen an Schulen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in Angriff.  Mit der Modellphase im Schuljahr 2023/24 wird die Möglichkeit geschaffen, Erfahrungen im städtischen und ländlichen Raum zu machen und im Schuljahr 2024/25 ggf. nachzusteuern. Die Kooperationsvereinbarung läuft bis 2027, die entsprechenden Haushaltsmittel für diesen Zeitraum stehen bereit. Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de

Die Technische Universität und das Land Berlin unterzeichnen Klimaschutzvereinbarung

Die Technische Universität (TU) Berlin und das Land Berlin haben eine gemeinsame Klimaschutzvereinbarung (KSV) unterzeichnet. Damit verpflichtet sich die TU Berlin, ihre direkten und indirekten CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 25 Prozent zu senken. Der vereinbarte Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem energetische Sanierungsmaßnahmen, die Optimierung der Anlagentechnik, den energieeffizienten Ausbau der Kälteversorgung, die Nutzung von Abwärme sowie den Bau weiterer Photovoltaikanlagen. Dadurch und durch die Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte sowie die Reduktion von Flugreisen sollen circa 11.500 Tonnen CO 2 eingespart werden. Die Klimaschutzvereinbarung ergänzt die strategischen Ziele zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz der TU Berlin, die alle Bereiche der Universität umfassen. Dazu gehören die Federführung bei der Einrichtung eines Climate Change Center Berlin Brandenburg im Bereich der Forschung, die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in die Curricula der Studiengänge und eine detaillierte Erfassung aller indirekten CO 2 -Emissionen durch den Universitätsbetrieb. Die TU Berlin wird eine Klimabilanz erstellen, mit der weitere Maßnahmen festgelegt und priorisiert werden, um den Weg zur Klimaneutralität spätestens im Jahre 2045 zu skizzieren. Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 01. Januar 2021 mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Weitere Informationen und Kontakt TU Berlin: Barbara Münch, Leiterin Energiemanagement

Neue Studie belegt: Die meisten sexuellen Übergriffe auf Jugendliche kommen nicht zur Anzeige – Beauftragter: Mehr Aufklärung, mehr Vertrauen und mehr Beratung sind nötig

Der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes, Holger Paech, hat für Kinder und Jugendliche, die Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, verbesserte Beratungs- und Hilfsangebote angemahnt. Zugleich warb er für ein „unvermindert hohes Engagement aller Beteiligten“, um Kindern und Jugendlichen alters- und zielgruppengerecht Angebote der Sexualerziehung und Aufklärung sowie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu unterbreiten. Paech, der auch zentraler Ansprechpartner des Landes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist, sagte am Freitag bei der Vorstellung einer Studie der Hochschule Merseburg zu sexuellen Grenzverletzungen unter Jugendlichen sowie zu sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche: „Wenn laut Studie nur drei bis sechs Prozent der weiblichen Betroffenen und null bis vier Prozent der männlichen sowie divers-geschlechtlichen Betroffenen den sexuellen Übergriff, den sie im Alter von 14 bis 18 Jahren erfahren haben, zur Anzeige bringen, dann wird deutlich, wie viel noch zu tun ist.“ Als ein „positives Zeichen“ bezeichnete Paech den ermittelten Wert, dass in der Kindheit bis 13 Jahren erlittene Übergriffe zu mehr als 20 Prozent zur Anzeige gelangt sind. Eine Studie von Anfang der 1990-er Jahre hatte ermittelt, dass damals lediglich vier Prozent der sexuellen Übergriffe auf Kinder bis 13 Jahren zur Anzeige gebracht worden waren. Insgesamt äußerte sich der Beauftragte „erschüttert“: „Die registrierten Fälle in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik sind wirklich nur eine äußerst kleine Spitze eines sehr großen Eisbergs. Alle staatlichen Institutionen und die Erwachsenen-Gesellschaft insgesamt stehen vor der permanenten Frage, ob sie wirklich immer angemessen sensibel agieren, wenn sich ihnen Kinder und Jugendliche nach einem sexuellen Übergriff anvertrauen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr vertrauensvolle Ansprechpersonen und mehr Sicherheit.“ Die Hochschule Merseburg hat im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport von Oktober 2020 bis März 2021 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren zu Erfahrungen mit sexuellen Grenzverletzungen und Gewalt, zu ihrem Anzeigeverhalten sowie ihrem Umgang mit dem Erlebten befragt. Die Jugendlichen haben dabei auch retrospektiv zu ihren Erlebnissen in Kindheitstagen berichtet. Paech sprach sich dafür aus, Sexualerziehung, Aufklärung und Präventionsprogramme zu verstetigen, auszubauen und zu qualifizieren. Neben alters- und zielgruppengerechten Angeboten für Kinder und Jugendliche in Kita, Schule und Ausbildung sollte es immer auch offensiv angebotene Informationsmöglichkeiten für Erwachsene geben. „Eltern sind nicht selten die erste Vertrauensperson, an die sich Kinder und junge Menschen wenden. Hier fällt meist auch die Entscheidung für oder wider eine Anzeige. Wir müssen Eltern stark machen, damit sie ihrem Kind sicheren Halt geben können und genau wissen, was zu tun ist.“ Des Weiteren mahnte Paech, dass Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Schul-Lehrkräfte grenzverletzendes Verhalten besser erkennen und wissen, was bei einem sexuellen Übergriff konkret zu tun ist. „Am besten stellen wir das sicher, indem Sexualerziehung und der Schutz vor sexueller Gewalt verpflichtend in die Curricula von grundständigen Ausbildungen und Studien für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Schul-Lehrkräfte aufgenommen werden.“ Der Beauftragte sieht zudem Handlungsbedarf bei Beratungs- und Hilfsangeboten für Opfer von sexualisierter Gewalt. Paech sagte: „Ich sehe nicht, dass wir mit vier spezialisierten Vor-Ort-Beratungsstellen in den Städten Magdeburg, Halle, Stendal und Dessau-Roßlau für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt den Bedarfen entsprechend optimal aufgestellt sind. Unser Anspruch muss sein, dass Opfer von sexualisierter Gewalt umgehend nach einer Tat beste Unterstützung erhalten – und zwar adressatengerecht und zügig, das heißt auch ortsunabhängig mittels moderner Kommunikation. Spezialisierte Vor-Ort-Angebote sollte es perspektivisch in jedem der elf Landkreise und drei kreisfreien Städte geben.“ Die Studie hat Antworten von 861 Jugendlichen ausgewertet - 377 Teilnehmende wohnen in Sachsen-Anhalt, 471 in den neuen Bundesländern. Teilgenommen haben 522 weibliche Jugendliche, 297 männliche Jugendliche sowie 42 junge Menschen mit diverser Geschlechtsidentität. Die Befragung ergab, dass fast alle weiblichen und divers-geschlechtlichen sowie die Hälfte der männlichen Jugendlichen mindestens einmal in ihrem Leben Formen sexueller Belästigung erlebt haben. Die Palette reicht von verbalen Übergriffen über körperliche Grenzverletzungen im öffentlichen Raum, in der Schule und im Internet bis hin zur Vergewaltigung. Fast jede vierte weibliche Jugendliche (24 Prozent) berichtete von einem Vergewaltigungsversuch, 39 Prozent der Jugendlichen mit diverser Geschlechtsidentität und sieben Prozent der männlichen Jugendlichen. Eine Vergewaltigung gaben 14 Prozent der jungen Frauen, 21 Prozent der diversen und drei Prozent der männlichen Jugendlichen an. Diverse und weibliche Jugendliche leiden nach eigenem Bekunden deutlich stärker unter den Folgen des Geschehenen als die männlichen Befragten. Die Mehrheit der Betroffenen – und zwar 58 Prozent der weiblichen Opfer sowie 70 der männlichen Opfer – gab an, nach dem Übergriff keine professionelle Hilfe und Beratung nachgefragt zu haben. Die komplette Studie „PARTNER 5 – Jugendsexualität 2021. Primärbericht: Sexuelle Bildung, sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt“ der Hochschule Merseburg umfasst gut 60 Seiten und ist zu lesen unter : https://www.ifas-home.de/partner-5-jugenderhebung/ Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - _150126_Entwurf_ZV_HHz_gesamt.docx

Zielvereinbarung 2015 – 2019 zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule Harz 29. Januar 2015 Zielvereinbarung Hochschule Harz 2015 – 2019 PRÄAMBEL Ausgangspunkt der Zielvereinbarung sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterent- wicklung des Hochschulsystems des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2013 unter Berücksichti- gung der von der Landesregierung hochschulpolitisch begründeten und bedarfsorientierten Rahmen- vorgaben. Leitgedanke ist, die Hochschulen attraktiver, effizienter und damit zukunftsfest zu machen, gleichzeitig aber den Anforderungen einer Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden. Mit ihren Hochschulentwicklungsplänen haben die Hochschulen die Empfehlungen und Vorgaben aufgegriffen. Auf dieser Grundlage schließt die Hochschule Harz (nachfolgend Hochschule genannt) mit dem Minis- terium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (nachfolgend MW genannt) fol- gende Zielvereinbarung. Die Anlage 1 (Lehrebezogene Profile), Anlage 2 (Veranschlagungs- und Bewirtschaftungsregelungen) und Anlage 3 (Berichterstattung: Hochschulen im Vergleich) sind integraler Bestandteil dieser Zielver- einbarung. A.AUFGABENBEZOGENE VEREINBARUNGEN A.1Aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen (1) Die Hochschulen ergreifen geeignete Maßnahmen, um die für den Hochschulpakt 2020 geforder- ten Zielstellungen zu erreichen. Es liegt im Interesse des Landes wie der Hochschulen, ein Absinken unter die Studienanfängerzahl entsprechend der KMK-Vorausberechnung 2014, wie sie in der Verwal- tungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 festgelegt ist, zu vermeiden. (2) Bezüglich der Koordinierung und Abstimmung zu Studiengängen in den Bereichen Ingenieurwis- senschaften, Agrarwissenschaften, Soziale Arbeit, Informatik, Medienwissenschaften und Wirt- schaftswissenschaften setzen die Hochschulen die, in den zwischen ihnen abgestimmten Dokumen- ten, festgelegten Vereinbarungen und Regelungen um. (3) Innerhalb der lehrbezogenen Profile (Anlage 1) können die Hochschulen neue Studiengänge er- richten. Die Hochschulen gewährleisten die Vereinbarkeit mit dem Budget sowie die Transparenz der Ressourcenbereitstellung gegenüber dem MW. Studiengänge gelten als genehmigt, insofern sie mit diesen Profilen übereinstimmen. (4) Die Hochschulen leiten ihre Akkreditierungsverfahren so zeitgerecht ein, dass eine Akkreditierung spätestens mit der letzten Hochschulprüfung der ersten Absolventin/des ersten Absolventen für den jeweiligen Studiengang gewährleistet ist und weisen dies rechtzeitig gegenüber dem MW nach. Die Qualitätssicherung bei Zertifikatsangeboten weisen die Hochschulen in geeigneter Weise nach. (5) Schließungen von Studiengängen, die im direkten Zusammenhang mit der Hochschulstrukturpla- nung 2014 (für die Jahre 2015-2024) und den daraus abgeleiteten Hochschulentwicklungsplänen ste- hen, gelten als genehmigt. Sie sind dem MW anzuzeigen. (6) Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 ergreifen die Hochschulen zielge- richtete Maßnahmen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sowie den Anteil der Absolventinnen und Absolventen in der Regelstudienzeit zu steigern. Über die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse ist zu berichten. (7) Die Hochschulen stellen die für die Anerkennungsverfahren zur Prüfung der Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen und Abschlüsse relevanten Verfahren und Ansprechpartner transpa- rent dar. (8) Die Hochschulen ergreifen Maßnahmen, um den Anteil geeigneter beruflich Qualifizierter an den zum Studium Zugelassenen zu erhöhen und berichten jährlich über den erreichten Stand. Die Hoch- schulen stellen dabei die Entwicklung jeweils im Durchschnitt der letzten vier Jahre dar. (9) Die Fachhochschulen entwickeln im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten insbesondere für die berufsbegleitenden Studienangebote ihre Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungsnachweise und Kompetenzen auf ein Studium weiter. Dazu gründen sie – unter dem Vorbe- halt einer entsprechenden Finanzierung - eine gemeinsame Plattform unter Federführung der Hoch- schule Harz. Die Hochschule Harz stellt im Rahmen dieser Plattform die bislang erworbene Expertise über Verfahren zur Anrechnung allen Hochschulen zur Verfügung. (10) Mit dem Ausbau aus der Wirtschaft hinreichend nachgefragter Angebote tragen die Hochschulen zur Fachkräftesicherung und zur engeren Zusammenarbeit mit den Unternehmen des Landes bei. 2|14 Zielvereinbarung Hochschule Harz 2015 – 2019 Diesem Bedarf folgend, weiten die Hochschulen ihre dualen Studienangebote in der akademischen Erstausbildung und im Bereich des postgradualen Studiums entsprechend der Hochschulstrukturpla- nung des Landes aus. Insbesondere verbessern sie die curriculare Verknüpfung der Lernorte „Betrieb“ und „Hochschule“. Sie berichten jährlich über die qualitativen und quantitativen Fortschritte. (11) Auf der Grundlage ihrer Hochschulentwicklungspläne entwickeln die Hochschulen ihre Konzepte zur wissenschaftlichen Weiterbildung und zu dualen Studienangeboten weiter fort und arbeiten wei- terhin im Netzwerk zusammen. Die Hochschulen analysieren den derzeitigen Stand der wissenschaft- lichen Weiterbildung an ihren Einrichtungen und an den An-Instituten. Sie führen die wissenschaftliche Weiterbildung in der Gesamtverantwortung durch. Die Hochschulen verstärken zudem die Profilierung ihrer Angebote zum lebenslangen Lernen und berufsbegleitenden Studium unter Berücksichtigung von Durchlässigkeit und der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fä- higkeiten. (12) Die Hochschulen setzen im Verbund die vorliegenden Konzepte zur Vermittlung hochschuldidak- tischer Kompetenzen um. Sie nutzen dabei auch das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbe- dingungen und mehr Qualität in der Lehre ("Qualitätspakt Lehre"). (13) An der erfolgreichen Strategie der Wissenschafts- und Forschungspolitik des Landes, Spitzenfor- schung durch strukturelle Maßnahmen nach Möglichkeit zu unterstützen und wettbewerbsfähiger zu machen, wird festgehalten. Die Hochschulen intensivieren zu diesem Zweck u. a. die Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und internationalen Förderprogrammen sowie der Wirtschaft, indem sie interne Anreizsysteme ausbauen und Antragsteller in geeigneter Weise unterstützen. (14) In der anwendungsbezogenen Forschung und im Wissens- und Technologietransfer orientieren sich die Hochschulen an der aktuellen regionalen Innovationsstrategie des Landes. Der Transfer von Forschungsergebnissen der Hochschulen in die Wirtschaft und Gesellschaft des Landes werden ins- besondere durch das Kompetenznetzwerk für anwendungsbezogene und transferorientierte For- schung (KAT) intensiviert und bestehende Instrumente der Existenzgründung ausgebaut. (15) Die Universitäten bauen bestehende Hürden beim Promotionszugang von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen vollständig ab, um den Anteil kooperativer Promotionen zu erhö- hen. Die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen werden gleichwertig an der Landesgraduier- tenförderung beteiligt. (16) Die Hochschulen werden auch zukünftig ihren Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten Third Mission gerecht. Diese umfasst neben genannten Aktivitäten zum Wissens- und Technologie- transfer auch die Unterstützung gesellschaftlich relevanter, sozialer und kultureller Aufgaben in der Region. (17) Die Internationalisierung sehen die Hochschulen als Querschnittsaufgabe an. Sie entwickeln ihre Internationalisierungsstrategien dem eigenen Interesse entsprechend weiter und setzen diese in an- gemessener Zeit um. Sie erhöhen in diesem Rahmen in geeigneten Fällen und nachfragegerecht den Anteil internationaler Studiengänge. Wo es noch nicht der Fall ist, entwickeln die Hochschulen die Curricula grundständiger Studiengänge so weiter, dass Auslandsaufenthalte in der Regelstudienzeit möglich sind. (18) Das MW und die Hochschulen stimmen darin überein, dass, soweit im Laufe der Vereinbarung neben den vereinbarten Budgets im Landeshaushalt zusätzliche Mittel für die Hochschulen zur Verfü- gung stehen, diese als Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) ausgestaltet werden können. Die genaue Umsetzung des Verfahrens wird zwischen MW und den Hochschulen verhandelt. (19) Die Gleichstellung aller Hochschulangehörigen im Sinne gleichberechtigter Zugänge zu Stellen, Qualifikationsangeboten und Entscheidungsgremien ist erklärtes Ziel der Hochschulen. Das Landes- programm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird durch die Hochschulen umgesetzt. Mittelfristiges Ziel ist das Erreichen der darin enthaltenen Quoten. Die Universitäten führen entspre- chend der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Be- schlüsse des Landtages Sachsen-Anhalts im Rahmen der Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit das Kaskadenmodell unter Wahrung der fachlichen Qualität an ihrer Einrichtung ein. Die regelmäßige Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen für die einzelnen Fakultäten in den Rektoratsberichten durch die Hochschulen sorgt für Transparenz, lässt Gleichstellungserfolge sichtbar werden und er- möglicht es, die Anteile der Geschlechter auf den einzelnen Karrierestufen im Kontext der jeweiligen Fakultäten zu sehen. (20) Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Mitarbeiterin- nen, Mitarbeiter und Studierender durch Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention und des diesbezüglichen Landesaktionsplanes einschließlich der Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Hochschulbetriebes. 3|14

Microsoft Word - _150126__Entwurf_ZV_HMa_gesamt.docx

Zielvereinbarung 2015 – 2019 zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule Magdeburg-Stendal 29. Januar 2015 Zielvereinbarung Hochschule Magdeburg-Stendal 2015 – 2019 PRÄAMBEL Ausgangspunkt der Zielvereinbarung sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterent- wicklung des Hochschulsystems des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2013 unter Berücksichti- gung der von der Landesregierung hochschulpolitisch begründeten und bedarfsorientierten Rahmen- vorgaben. Leitgedanke ist, die Hochschulen attraktiver, effizienter und damit zukunftsfest zu machen, gleichzeitig aber den Anforderungen einer Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden. Mit ihren Hochschulentwicklungsplänen haben die Hochschulen die Empfehlungen und Vorgaben aufgegriffen. Auf dieser Grundlage schließt die Hochschule Magdeburg-Stendal (nachfolgend Hochschule genannt) mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (nachfolgend MW genannt) folgende Zielvereinbarung. Die Anlage 1 (Lehrebezogene Profile), Anlage 2 (Veranschlagungs- und Bewirtschaftungsregelungen) und Anlage 3 (Berichterstattung: Hochschulen im Vergleich) sind integraler Bestandteil dieser Zielver- einbarung. A.AUFGABENBEZOGENE VEREINBARUNGEN A.1Aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen (1) Die Hochschulen ergreifen geeignete Maßnahmen, um die für den Hochschulpakt 2020 geforder- ten Zielstellungen zu erreichen. Es liegt im Interesse des Landes wie der Hochschulen, ein Absinken unter die Studienanfängerzahl entsprechend der KMK-Vorausberechnung 2014, wie sie in der Verwal- tungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 festgelegt ist, zu vermeiden. (2) Bezüglich der Koordinierung und Abstimmung zu Studiengängen in den Bereichen Ingenieurwis- senschaften, Agrarwissenschaften, Soziale Arbeit, Informatik, Medienwissenschaften und Wirt- schaftswissenschaften setzen die Hochschulen die, in den zwischen ihnen abgestimmten Dokumen- ten, festgelegten Vereinbarungen und Regelungen um. (3) Innerhalb der lehrbezogenen Profile (Anlage 1) können die Hochschulen neue Studiengänge er- richten. Die Hochschulen gewährleisten die Vereinbarkeit mit dem Budget sowie die Transparenz der Ressourcenbereitstellung gegenüber dem MW. Studiengänge gelten als genehmigt, insofern sie mit diesen Profilen übereinstimmen. (4) Die Hochschulen leiten ihre Akkreditierungsverfahren so zeitgerecht ein, dass eine Akkreditierung spätestens mit der letzten Hochschulprüfung der ersten Absolventin/des ersten Absolventen für den jeweiligen Studiengang gewährleistet ist und weisen dies rechtzeitig gegenüber dem MW nach. Die Qualitätssicherung bei Zertifikatsangeboten weisen die Hochschulen in geeigneter Weise nach. (5) Schließungen von Studiengängen, die im direkten Zusammenhang mit der Hochschulstrukturpla- nung 2014 (für die Jahre 2015-2024) und den daraus abgeleiteten Hochschulentwicklungsplänen ste- hen, gelten als genehmigt. Sie sind dem MW anzuzeigen. (6) Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 ergreifen die Hochschulen zielge- richtete Maßnahmen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sowie den Anteil der Absolventinnen und Absolventen in der Regelstudienzeit zu steigern. Über die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse ist zu berichten. (7) Die Hochschulen stellen die für die Anerkennungsverfahren zur Prüfung der Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen und Abschlüsse relevanten Verfahren und Ansprechpartner transpa- rent dar. (8) Die Hochschulen ergreifen Maßnahmen, um den Anteil geeigneter beruflich Qualifizierter an den zum Studium Zugelassenen zu erhöhen und berichten jährlich über den erreichten Stand. Die Hoch- schulen stellen dabei die Entwicklung jeweils im Durchschnitt der letzten vier Jahre dar. (9) Die Fachhochschulen entwickeln im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten insbesondere für die berufsbegleitenden Studienangebote ihre Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungsnachweise und Kompetenzen auf ein Studium weiter. Dazu gründen sie – unter dem Vorbe- halt einer entsprechenden Finanzierung - eine gemeinsame Plattform unter Federführung der Hoch- schule Harz. Die Hochschule Harz stellt im Rahmen dieser Plattform die bislang erworbene Expertise über Verfahren zur Anrechnung allen Hochschulen zur Verfügung. (10) Mit dem Ausbau aus der Wirtschaft hinreichend nachgefragter Angebote tragen die Hochschulen zur Fachkräftesicherung und zur engeren Zusammenarbeit mit den Unternehmen des Landes bei. 2|16 Zielvereinbarung Hochschule Magdeburg-Stendal 2015 – 2019 Diesem Bedarf folgend, weiten die Hochschulen ihre dualen Studienangebote in der akademischen Erstausbildung und im Bereich des postgradualen Studiums entsprechend der Hochschulstrukturpla- nung des Landes aus. Insbesondere verbessern sie die curriculare Verknüpfung der Lernorte „Betrieb“ und „Hochschule“. Sie berichten jährlich über die qualitativen und quantitativen Fortschritte. (11) Auf der Grundlage ihrer Hochschulentwicklungspläne entwickeln die Hochschulen ihre Konzepte zur wissenschaftlichen Weiterbildung und zu dualen Studienangeboten weiter fort und arbeiten wei- terhin im Netzwerk zusammen. Die Hochschulen analysieren den derzeitigen Stand der wissenschaft- lichen Weiterbildung an ihren Einrichtungen und an den An-Instituten. Sie führen die wissenschaftliche Weiterbildung in der Gesamtverantwortung durch. Die Hochschulen verstärken zudem die Profilierung ihrer Angebote zum lebenslangen Lernen und berufsbegleitenden Studium unter Berücksichtigung von Durchlässigkeit und der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fä- higkeiten. (12) Die Hochschulen setzen im Verbund die vorliegenden Konzepte zur Vermittlung hochschuldidak- tischer Kompetenzen um. Sie nutzen dabei auch das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbe- dingungen und mehr Qualität in der Lehre ("Qualitätspakt Lehre"). (13) An der erfolgreichen Strategie der Wissenschafts- und Forschungspolitik des Landes, Spitzenfor- schung durch strukturelle Maßnahmen nach Möglichkeit zu unterstützen und wettbewerbsfähiger zu machen, wird festgehalten. Die Hochschulen intensivieren zu diesem Zweck u. a. die Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und internationalen Förderprogrammen sowie der Wirtschaft, indem sie interne Anreizsysteme ausbauen und Antragsteller in geeigneter Weise unterstützen. (14) In der anwendungsbezogenen Forschung und im Wissens- und Technologietransfer orientieren sich die Hochschulen an der aktuellen regionalen Innovationsstrategie des Landes. Der Transfer von Forschungsergebnissen der Hochschulen in die Wirtschaft und Gesellschaft des Landes werden ins- besondere durch das Kompetenznetzwerk für anwendungsbezogene und transferorientierte For- schung (KAT) intensiviert und bestehende Instrumente der Existenzgründung ausgebaut. (15) Die Universitäten bauen bestehende Hürden beim Promotionszugang von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen vollständig ab, um den Anteil kooperativer Promotionen zu erhö- hen. Die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen werden gleichwertig an der Landesgraduier- tenförderung beteiligt. (16) Die Hochschulen werden auch zukünftig ihren Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten Third Mission gerecht. Diese umfasst neben genannten Aktivitäten zum Wissens- und Technologie- transfer auch die Unterstützung gesellschaftlich relevanter, sozialer und kultureller Aufgaben in der Region. (17) Die Internationalisierung sehen die Hochschulen als Querschnittsaufgabe an. Sie entwickeln ihre Internationalisierungsstrategien dem eigenen Interesse entsprechend weiter und setzen diese in an- gemessener Zeit um. Sie erhöhen in diesem Rahmen in geeigneten Fällen und nachfragegerecht den Anteil internationaler Studiengänge. Wo es noch nicht der Fall ist, entwickeln die Hochschulen die Curricula grundständiger Studiengänge so weiter, dass Auslandsaufenthalte in der Regelstudienzeit möglich sind. (18) Das MW und die Hochschulen stimmen darin überein, dass, soweit im Laufe der Vereinbarung neben den vereinbarten Budgets im Landeshaushalt zusätzliche Mittel für die Hochschulen zur Verfü- gung stehen, diese als Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) ausgestaltet werden können. Die genaue Umsetzung des Verfahrens wird zwischen MW und den Hochschulen verhandelt. (19) Die Gleichstellung aller Hochschulangehörigen im Sinne gleichberechtigter Zugänge zu Stellen, Qualifikationsangeboten und Entscheidungsgremien ist erklärtes Ziel der Hochschulen. Das Landes- programm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird durch die Hochschulen umgesetzt. Mittelfristiges Ziel ist das Erreichen der darin enthaltenen Quoten. Die Universitäten führen entspre- chend der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Be- schlüsse des Landtages Sachsen-Anhalts im Rahmen der Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit das Kaskadenmodell unter Wahrung der fachlichen Qualität an ihrer Einrichtung ein. Die regelmäßige Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen für die einzelnen Fakultäten in den Rektoratsberichten durch die Hochschulen sorgt für Transparenz, lässt Gleichstellungserfolge sichtbar werden und er- möglicht es, die Anteile der Geschlechter auf den einzelnen Karrierestufen im Kontext der jeweiligen Fakultäten zu sehen. (20) Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Mitarbeiterin- nen, Mitarbeiter und Studierender durch Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention und des diesbezüglichen Landesaktionsplanes einschließlich der Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Hochschulbetriebes. 3|16

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