Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Thema Boden dar.:Der Kartendienst stellt die Feldkapazität der Böden bezogen auf 10 dm Profiltiefe dar (FK10). Ableitung auf Grundlage von Leitprofilen der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:100.000 (BÜK 100). Maximalmaßstab 1:25000.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Thema Boden dar.:Der Kartendienst stellt die Luftkapazität der Böden bezogen auf 10 dm Profiltiefe dar (LK10). Ableitung auf Grundlage von Leitprofilen der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:100.000 (BÜK 100). Maximalmaßstab 1:25000.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Boden aus den Geofachdaten umgesetzte Daten der Bodenübersichtskarte bereit.
Die Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:100.000 stellt die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden im Saarland dar. Sie enthält 41 Bodeneinheiten, Siedlungsbereiche bzw. anthropogen stark überprägte Flächen sind in einer eigenen Signatur dargestellt. Das Kartenwerk wird durch einen Erläuterungsband mit einer ausführlichen Beschreibung der Bodeneinheiten ergänzt. Attributfelder: WERT = Nummer der Bodeneinheit von 1 bis 41, 999 = Siedlungsflächen; WERTADD1 = verbale Bezeichnung der Bodeneinheit (Bodenform). Attribute der gejointen Tabelle werden an anderer Stelle erläutert Daten wurden ins GDZ importiert und dort als Werte der Multifeatureklasse Bodeneinheiten modelliert, die sich zusammen setzt aus der flaechenhaften Featureklasse GDZ2010.A_gybe und der Businesstabelle mit den Werten (GDZ2010.gybe); anschließend wurde die Werte für den Parameter BUEK100 mit der Tabelle Bodeneinheiten BUEK gejoint und exportiert in die Filegeodatabase GDZ_GDB. Attributbeschreibung s. Zugriff URL.
Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Änderungen gegenüber der Version der Kulisse der eutrophierten Gebiete nach §13a Düngeverordnung (Stand 12/2022) resultierten aus der Verwendung des aktualisierten Datensatzes der Feldblöcke (09/2023). Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber der gesamten Phosphoreinträge wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/growa-nrw-2021-4994). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Durch eine neue Methode in der Neufassung der AVV GeA (08/2022) hat sich der Flächenzuschnitt der eutrophierten Gebiete, insbesondere an den Rändern, gegenüber des Standes 01/2022 leicht geändert. Für die o.g. eutrophierten Gebiete sieht die Düngeverordnung zusätzliche Maßnahmen der Landwirtschaft vor. Die Ermittlung dieser betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2023) durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2023), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen Eutrophierten Gebiete liegen.
Dargestellt wird der „maximal tolerierbare N-Saldo in kg N/(ha*a) zur Einhaltung des Grundwasserschwellenwertes von maximal 50 mg/L im Sickerwasser unterhalb der durchwurzelbaren Bodenzone“ pro Feldblock. Es handelt sich dabei um den Medianwert pro Feldblock aus dem Rechenmodell GROWA+ NRW 2021, berechnet entsprechend der Vorschrift gemäß § 7 AVV GeA und Anlage 3. Das Modellergebnis wurde im Rahmen des Projektes GROWA+ NRW 2021 durch das Forschungszentrum Jülich in einem 100 x 100 m-Raster entsprechend der in Anlage 3 der AVV GeA beschriebenen Methodik berechnet. Ausgehend von den Werten pro Rasterzelle wurden die Medianwerte pro Feldblock ermittelt. Die Medianwert-Berechnung erfolgte durch das LANUV. Der Berechnung liegen folgende Eingangsdaten zu Grunde: • Denitrifikationsbedingungen im Boden entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • nutzbare Feldkapazität entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • Durchwurzelungstiefe entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • Raster (100 x 100 m) der Landnutzung erstellt auf Basis von ATKIS-DLM und INVEKOS 2016/2017 im Rahmen des Projekts GROWA+ NRW 2021 (Thünen-Institut / Landwirtschaftskammer NRW), Stand 2019 • Langjährige mittlere Sickerwasserrate berechnet mit dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA (FZ Jülich) pro Rasterzelle 100 x 100 m für die Zeitreihe 1991-2010, Stand 2019 • Aktuellste verfügbare landnutzungsspezifische atmosphärische N-Deposition als Hintergrundwert aus dem PINETI3-Projekt des Umweltbundesamtes, basierend auf der Zeitreihe 2010-2015 Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Nitrataustragsgefaehrdung-nach-Par-7-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Nitrataustragsgefaehrdung-nach-Par-7-AVV-GeA_EPSG25832“).
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 01/2024 erfolgte durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2024 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (Stand: 21.09.2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2024)".
Dargestellt wird der aktuelle landwirtschaftliche N-Bilanzüberschuss in kg N/(ha*a) als 4-Jahresmittelwert des Zeitraums 2016-2019 pro Referenzparzelle. Datengrundlage sind die nach Anlage 4 AVV GeA durch den DLWK ermittelten landwirtschaftlichen N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde aus dem Zeitraum 2016-2019 (arithmetischer Mittelwert). Die Umrechnung der N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde auf die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen im Modellraster (100 x 100 m) des hydrologischen Stoffeintragsmodelles GROWA+ NRW 2021 erfolgt entsprechend der Schnittstelle RAUMIS / mGROWA-DENUZ-WEKU (s. Anlage 4) durch das LANUV NRW. Die auf diese Weise ermittelten aktuellen N-Salden (2016-2019) pro Referenzparzelle werden pro Feldblock gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 ausgegeben. Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Potenzielle Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Potenzielle_Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832“)
Dies ist eine Zusammenstellung der älteren (nicht mehr aktuellen) Versionen der „Mit Nitrat belasteten Gebiete“ und der „Eutrophierten Gebiete“ und den dazugehörigen Grundlagendaten. Enthalten sind folgende Datensätze: Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022), Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 12 bis 14 AVV GeA alt (11/2020), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (03/2021) Ausweisungsmessnetz zu den Mit Nitrat belasteten Gebieten nach §13a DüV (02/2021), Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 6 AVV GeA alt (11/2020) als PDF
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Thema Boden dar.:Bodenübersichtskarte BÜK100
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