Altglas kann unendlich oft wieder eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Glasprodukte genutzt werden. Solch eine erneute stoffliche Nutzung ist umweltverträglich und kann viel Energie (ca. 10 %) und viele Rohstoffe einsparen, wenn die verschiedenen Glasprodukte wie Flaschen und Fenstergläser an ihrem Lebensende dem richtigen Entsorgungsweg zugeführt werden. Massenprodukt Glas In Deutschland stellten Glashersteller 2023 rund 6,883 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas her. Aus 3,928 Mio. t davon wurde Behälterglas gefertigt, aus 1,938 Mio. t Flachglas. Aus rund 332.300 Tonnen (t) entstanden spezielle Gläser für Haushalte, Forschung und Wirtschaft. Der folgende Text beschreibt die Sammlung und Verwertung dieser Gläser. Zusätzlich gibt es Produzenten von Mineralwollen, die rund 685.200 t Glas- und Steinwolle herstellen, die als Dämmmaterial eingesetzt wurden (siehe Abb. „Glasproduktion im Jahr 2023 und die Anteile der einzelnen Glasbranchen“). Glas: gut recycelbar! Glas lässt sich unendlich oft wieder verwenden. Es kann beliebig oft in den Schmelzprozess zurückgeführt und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da recyceltes Glas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, sinkt der Energiebedarf, wenn Glasscherben zugesetzt werden. Über den Daumen lässt sich sagen, dass der Energiebedarf um etwa 0,2 bis 0,3 % sinkt, wird ein Prozent Altglas dem Schmelzofen hinzugefügt. Einschmelzen von Altglas schützt so das Klima und spart Rohstoffe wie Quarzsand, Soda und Kalk ein. Das trägt ebenfalls zur Verringerung der dem Herstellungsprozess anrechenbaren Umweltbelastungen bei. Weiterhin braucht eingeschmolzenes Altglas nicht deponiert zu werden. Glashersteller setzen Scherben, die als Ausschuss bei der Produktion anfallen, wieder ein. Der Einsatz von Altglas hängt aber von den herstellungsspezifischen Anforderungen an den Reinheitsgrad der Scherben ab. So kann gefärbtes Glas nicht zur Herstellung von Weißglas genutzt werden und Keramikscherben oder Steine stören den Produktionsprozess. Im Jahr 2015 haben Behälterglashersteller in Glaswannen durchschnittlich 60 % Scherben eingesetzt, bei Grünglas sogar bis zu 90 %. Altglassammlung mit Tradition Für Behälterglas wurde bereits im Jahr 1974 ein flächendeckendes Sammelsystem eingerichtet. Meist werden Bringcontainersysteme zur getrennten Erfassung von Weiß-, Braun- und Grünglas eingesetzt. Über 250.000 solcher Altglascontainer sind bundesweit im Einsatz. Die Aufbereitung des gesammelten Behälterglases erfolgt zwar weitestgehend vollautomatisch. Die Farbsortierung erfordert jedoch aus technischen und ökonomischen Gründen eine nach Farben getrennte Sammlung der Glasbehälter. So ist die Sortenreinheit der gesammelten Glasmengen eine Voraussetzung für die Rückführung von Behälterglasscherben in den Schmelzprozess zur Herstellung neuer Flaschen und Gläser. Im Jahr 2006 erreichte die Behälterglasverwertung eine Quote von 83,6 %. Bis zu diesem Jahr hat die Gesellschaft für Glasrecycling und Abfallvermeidung mbH (GGA) die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt. Nach dem kartellrechtlichen Verbot dieser Organisation fehlen verlässliche Daten über das Aufkommen von Behälterglasscherben. Zahlen müssen nunmehr aus den entsprechenden Abfallstatistiken sowie den jährlichen Erhebungen zum Aufkommen und zur Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland (siehe auch „Verpackungsabfälle“ ) entnommen werden. Diese Veröffentlichung weist für das Jahr 2021 eine Verwertungsquote von 80,3 % für auf den Markt gebrachte Behältergläser aus (siehe Abb. „Verwertung von Glas aus gebrauchten Verpackungen“). Dieser Wert liegt gut 4% unter dem Vorjahreswert, was aber nicht auf einer schlechteren Verwertung beruht, sondern auf einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethode. Generell ist eine Vorsortierung beim Verbraucher unbedingt erforderlich. Fensterglas, Autoglas, Kristallglas und feuerfeste Gläser wie Laborglas, Ceran®, Pyrex® lassen sich bei der Altglasaufbereitung nur schwer aussortieren und können zu hohen Produktionsausfällen oder zur Anreicherung von Schwermetallen im Behälterglaskreislauf führen, zum Beispiel durch Bleikristallglasscherben. Deshalb dürfen diese Gläser nicht in Altglasbehältern entsorgt werden. Stoffliche Verwertung von Behälterglas In der Behälterglasindustrie stellt Altglas mittlerweile die wichtigste Rohstoffkomponente dar. Eine Tonne Altglas darf jedoch nicht mehr als 25 g an Keramik, Steinen und Porzellan (KSP-Fraktion) enthalten und maximal 5 g an Nichteisenmetallen wie Aluminium. Zudem sind Grenzwerte für Eisenmetalle und für organische Bestandteile wie Kunststoffe und Papier zu unterschreiten. Besonders wichtig ist die Farbreinheit der Altglasscherben. Um weißes Behälterglas herzustellen, ist bei einer Altglasscherbenzugabe von 50 % eine Farbreinheit von 99,7 % erforderlich. Der Fehlfarbenanteil im Braunglas darf die 8 %-Marke nicht überschreiten. Lediglich grünes Glas lässt einen Fehlfarbenanteil von bis zu 15 % zu. Stoffliche Verwertung von Flachglas Für Flachglasprodukte wie Fensterglas und andere Baugläser gelten besondere Qualitätsanforderungen wie Farbreinheit und Blasenfreiheit. Die Flachglasindustrie setzt daher überwiegend sortenreine Glasscherben aus weiterverarbeitenden Betrieben und Eigenscherben ein. In den letzten Jahren wurden die Sammelsysteme zur Erfassung möglichst sortenreiner und fremdstoffarmer Flachglasprodukte im weiterverarbeitenden Gewerbe ausgebaut. Altglas, das nicht den vorgegebenen Anforderungen an den Reinheitsgrad entspricht, muss aufbereitet werden. Hierfür stehen in Deutschland derzeit zehn Aufbereitungsanlagen zur Verfügung. Altglasfraktionen, die sich aus Qualitätsgründen nicht für die Herstellung neuer Flachgläser eignen, können in geringem Umfang bei der Herstellung von Behälterglas eingesetzt werden, aber auch bei der Herstellung von Dämmwolle, Schmirgelpapier, Schaumglas und Glasbausteinen. Autoscheiben werden geschreddert Demontagebetriebe für Altfahrzeuge müssen Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie Glasdächer von Altfahrzeugen ausbauen und dem Recycling zuführen. Das schreibt die Altfahrzeugverordnung vor (siehe "Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib" ).Im Jahr 2022 nahmen die deutschen Altfahrzeug-Demontagebetriebe 296.422 Altfahrzeuge zur Behandlung an. Sie enthielten im Schnitt etwa 35 kg Fahrzeugglas je Altfahrzeug, insgesamt rund 10.400 t. Aufgrund behördlicher Ausnahmen von der Demontagepflicht haben die Altfahrzeugverwerter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (öffentlich verfügbare Werte auf 100 t gerundet) davon nur etwa 7 % – also 779 t – demontiert. Der überwiegende Anteil der Fahrzeugscheiben und Glasdächer gelangt mit den Altfahrzeugen in Schredderanlagen. Die dabei anfallenden nichtmetallischen mineralischen Rückstände wurden im Jahr 2022 überwiegend verwertet, etwa als Bergversatz oder im Deponiebau, und teilweise beseitigt. Über die Ersatzverglasung, also den Anfall von Fahrzeugglas durch Scheibenwechsel, liegt eine grobe Schätzung für das Jahr 2020 vor: In Markenwerkstätten wurden in Deutschland schätzungsweise rund 1,7 Millionen Verbundglasscheiben ersetzt. Geht man von einem durchschnittlichen Gewicht einer Windschutzscheibe von knapp 10 kg aus, so bedeutet dies einen Anfall von etwa 16.000 t an Verbundsicherheitsglas (VSG). Hinzu kommt noch eine unbekannte Menge aus der Ersatzverglasung aus weiteren Werkstätten. Etwa 90 % der Altgläser aus der Ersatzverglasung werden einer Verwertung zugeführt.
Fahren ohne Pflichtversicherung
Am
Mittwochabend gegen 21:55 Uhr stellten Polizeibeamte im Rahmen der
Streifentätigkeit das fahrende Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) auf der
Oeltzschnerstraße, aus Richtung Klobikauer Straße in Richtung
Joachim-Quantz-Straße, fest. Der 30 jährige Fahrzeugführer wurde angehalten und
bei diesem eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Bei der Überprüfung des E-Scooters
wurde festgestellt, dass sich an diesem keine vorgeschriebene
Versicherungsplakette befindet. Weiterhin wurde herausgefunden, dass der
E-Scooter keine allgemeine Betriebserlaubnis besitzt und für den öffentlichen
Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt
wurde gefertigt
Unerlaubte
Abfallentsorgung
Die Polizei wurde am Donnerstag gegen 12:45 Uhr über eine
unerlaubte Abfallentsorgung in der Siedlungsstraße informiert. Der Mitteilende zeigte
den Polizeibeamten die Stelle an welcher er den am Straßenrand, der
Verbindungsstrecke zwischen Schwoitsch und Beuditz, entsorgten Müll aufgefunden
hatte. Es handelte sich hierbei um einen Müllberg mit verschiedenen
Abfallprodukten. Darunter befinden sich Dämmwolle, Autoteile und Dachpappe.
Aufgrund der einzelnen Abfallkomponenten ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um, für die Umwelt schädliche Abfälle handelt.
Eine Strafanzeige wurde gefertigt und das Ordnungsamt informiert. Die Polizei
ermittelt und nimmt sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer: 03461-446-0
entgegen.
Unfall
Eine
22 jährige VW-Fahrerin befuhr die L 172 aus Richtung Merseburg in Richtung
Knapendorf. Circa 100 m nach dem Ortsausgang Merseburg überquerten plötzlich zwei
Rehe die Fahrbahn. Die VW-Fahrerin konnte nicht mehr ausweichen und kollidierte
mit dem Letzteren der beiden Rehe. Dieses verendete am Unfallort. Es entstand
Sachschaden an dem PKW, allerdings noch fahrbereit war. Somit konnte sie ihre
Fahrt selbstständig fortsetzen.
Unfall
Am
Donnerstag gegen 17:30 Uhr ereignete sich zwischen Halle und Könnern ein Unfall
mit mehreren verletzten Personen. Ein 19 jähriger BMW-Fahrer befuhr die L50 aus
Richtung Halle kommend in Richtung Könnern. Ein 63 jährige Renaultfahrer befuhr
die Abfahrt der A 14 aus Richtung Leipzig kommend und beabsichtigte auf die L
50 nach links in Richtung Halle aufzufahren. Der Renaultfahrer übersah dabei den
vorfahrtsberechtigten BMW und kollidierte mit diesem. Es kam zum Unfall mit
Personen- und Sachschaden. Die geborgene 60 jährige Beifahrerin des Renault
wurde mit Verdacht auf Wirbelsäulenfraktur in ein Krankenhaus in Halle
eingeliefert. Der Renaultfahrer wurde ebenfalls durch die Feuerwehr geborgen
und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus in Halle eingeliefert. Die BMW-Fahrer
erlitt einen Schock und ebenfalls zur Behandlung in ein Krankenhaus in Halle verbracht.
Die Fahrzeuge wurden durch Abschleppunternehmen geborgen. Zur Schadenhöhe
liegen derzeit keine Angaben gemacht werden.
Kurioser Wohnungseinbruch
Am
Mittwoch gegen 13:00 Uhr wurde der Polizei ein Einbruch in eine Wohnung in
Merseburg in der Georgstraße angezeigt. Ein junges Pärchen, Mitbewohner der
Wohnung, hatten verdächtige Geräusche in der Wohnung vernommen, welche sie
nicht lokalisieren bzw. deuten konnten. Daraufhin zogen sie sich
vorsichtshalber in das Schlafzimmer der Wohnung zurück. Von hier aus verständigte
der Sohn seine Mutter, Hauptmieterin der Wohnung, welche die Polizei
informierte. Auf Grund der anhaltenden komischen Geräusche wurde davon ausgegangen,
dass der Einbrecher sich noch in der Wohnung befindet. Mit Eintreffen der
Polizeibeamten und Bemerkbarmachung dieser öffnete das Pärchen die Wohnungstür.
Eine Absuche in der Wohnung führte zum Auffinden einer umherlaufenden Schildkröte. Eine
kurzzeitige Beobachtung des sich bewegenden Tieres ergab, dass dieses die
Geräusche verursachte. Es konnte kein Einbrecher in der Wohnung festgestellt
werden. Impressum:Polizeiinspektion Halle (Saale)Polizeirevier Saalekreis Hallesche Straße 96-9806217 MerseburgTel: (03461) 446-204Fax:(03461) 446-210Mail: za.prev-sk@polizei.sachsen-anhalt.de
Video
in sozialen Medien zieht Strafanzeige nach sich
Nach
einer Auseinandersetzung in Althaldensleben am vergangenen Sonntagabend wurde
ein Video von diesem Sachverhalt in den sozialen Medien veröffentlicht. Darauf
sind einige Personen zu sehen, die nicht in die Veröffentlichung des
Bildmaterials eingewilligt haben. Dies stellt eine Verletzung der persönlichen
Lebens- und Freiheitsgeheimnisse dar, die auf Antrag strafrechtlich verfolgt wird.
Gegen die Urheber des Videomaterials wird nunmehr ermittelt.
Vorausgegangen
war ein Klingelstreich von Kindern, der einen Streit von Erwachsenen nach sich
zog. (Polizeimeldung 266)
Bei
der Veröffentlichung von Bildmaterial in sozialen Medien gilt der § 22 des
Kunsturheberrechtsgesetzes, der festlegt, dass unentgeltlich entstandene Fotos
von Personen nur mit ihrer vorherigen Einwilligung veröffentlicht und
verbreitet werden dürfen. Dies ist im ?Recht auf informationelle
Selbstbestimmung? im Grundgesetz verankert. Natürlich gibt es auch Ausnahmen.
So zum Beispiel, wenn die abgebildeten Personen nur ?Beiwerk? des Fotos und
nicht das Ziel des Fotografen waren. Wenn sich an einer Sehenswürdigkeit
Personen tummeln, dann müssen sie auch damit rechnen, dass sie dort auf
Fotografien abgelichtet werden. In diesen Fällen liegt kein schützenswertes
Recht am eigenen Bild vor.
Geschwindigkeitskontrolle in Bösdorf
In
Bösdorf wurde am 02.09.2019 auf der Oebisfelder Straße in der Zeit von 09:35
bis 11:05 Uhr die Geschwindigikeit der durchfahrenden Fahrzeuge gemessen. In
dieser Zeit passierten 25 Fahrzeuge die Kontrollstelle. Ein Fahrzeug war dabei
mit 63 km/h unterwegs, obwohl nur 50 km/h erlaubt waren. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
wurde eingeleitet. Der Großteil der Verkehrsteilnehmer fuhr damit
vorschriftsmäßig, was dabei hilft, Unfälle zu vermeiden.
Illegale Müllentsorgung bei
Schackensleben
Unbekannte
Täter entsorgten in der Gemeinde Schackensleben große Mengen Bauschutt.
Darunter fanden Mitarbeiter vom Bauhof Wellasbestplatten, Dämmwolle und
Dämmstoffplatten. Die fachgerechte Entsorgung
wurde sofort veranlasst. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen
und sucht Zeugen. Wer hat im Zeitraum vom 01.07. bis 07.08.2019 verdächtige Handlungen
bemerkt, oder kann Hinweise auf Baumaßnahmen geben, wo diese Art des Abfalls
angefallen sein kann? Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 03904/
478-0 entgegen. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier BördeBeauftragter für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitGerikestr. 6839340 HaldenslebenTel: +49 3904 478 198Fax: +49 3904 478 210 Mail: presse.prev-boerde@polizei.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "IngenieurNachwuchs 2012: RFID Sensor - Entwicklung eines drahtlosen und batterielosen Funk-Sensorsystems zur Messung der bauphysikalischen Eigenschaften (insbesondere Feuchtigkeit) von Bau- und Dämmstoffen an Gebäuden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Deggendorf, Elektrotechnik, Medientechnik und Informatik.
01./04.04.16,
39179 Meitzendorf, Alte
Meitzendorfer Straße
Nach
bisherigen ersten Erkenntnissen entsorgten Unbekannte innerhalb des o.g. Tatzeitraums
auf einem Firmengelände unberechtigt ca. 200 Tonnen illegalen Müll, wie Waschbecken,
Fahrzeugreifen, Dämmwolle, Asbest, ÖL, Ölfilter pp.
Die Polizei hat vor Ort Spuren
gesucht, Beweise sichergestellt und den Landkreis sowie das Ordnungsamt
informiert. Nach erster Würdigung durch Mitarbeiter des zuständigen Fachdienstes
Umwelt des Landkreises Börde handelt es sich hier um eine umweltgefährdende Entsorgung.
Inwieweit bereits das Erdreich
kontaminiert ist, muss noch untersucht werden. Nach ersten Schätzungen wird die
Schadenshöhe auf ca. 30.000 Euro beziffert.
Die Kripo hat ein
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, gegenwärtig prüfen Mitarbeiter
des Fachdienstes Umwelt des Landkreises Börde die Gefahrenlage. Die
Ermittlungen hierzu dauern an.
Verkehrsermittler suchen nach
Unfallbeteiligten
14.03.16
gegen 14.30 Uhr, 39387 Klein Oschersleben, Lindenstraße Richtung B246
Eine Fahrzeugführerin eines
Pkw Opel Corsa fuhr in den Kreisverkehr ein
und prallte hier mit einer Fahrradfahrerin zusammen. Nach bisherigen Ermittlungen befuhr die Radlerin offenbar den Kreisverkehr
in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Die Fahrradfahrerin kam zu Fall, die
Opelfahrerin leistete Erste Hilfe, doch die Radlerin lehnte jegliche
Unterstützung ab und entfernte sich, ohne Angaben zur Person anzugeben, in Richtung Hornhausen fort. Die Ermittler suchen nach Zeugen, die möglicherweise
den Unfall beobachteten oder Hinweise zu der Fahrradfahrerin (braunes kurzes Haar,
ca. 45 bis 50 Jahre alt und 1,60m groß) machen können. Hinweise nimmt die Kripo
in Oschersleben oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Werkzeug mitgenommen
02./04.04.16, Altenweddingen, Am Silo
Unbekannte drangen auf das Gelände einer Saatzuchtfirma ein und brachen
unter Anwendung von Gewalt mehrere Lagerhallen auf. Nach ersten Erkenntnissen
wurde Werkzeug entwendet.
Räder abmontiert
02./04.04.16, Wanzleben, Vor dem Hohen Tor
Unbekannte entwendeten aus einem Autohausgelände von mehreren abgestellten
Fahrzeugen die Räder.
Kradfahrer überprüft
03.04.16 gegen 22.20 Uhr, Haldensleben
Bornschen Straße
Ein Fahrzeugführer (19) eines
Leichtkraftrades wurde angehalten und überprüft. Hierbei stellten die
Kontrollbeamten bei dem Fahrer stark erweiterte Pupillen fest. Auf Nachfrage
räumte der 19-Jährige ein Cannabis konsumiert zu haben. Die Beamten
realisierten eine Blutprobenentnahme und fanden im Rucksack mehrere pyrotechnische
Gegenstände (ohne Prüfsiegel). Das Beweismaterial wurde sichergestellt und gegen
den 19-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
eingeleitet.
Zeugen gesucht
26.03.16 gegen 10.40 Uhr, Haldensleben,
Althaldensleber Straße/ K1158
Ein Fahrzeugführer eines
Pkw Opel Astra befuhr die Kreisstraße in Richtung Ackendorf. Ein entgegen
kommender Fahrer eines Pkw Renault Megane fuhr plötzlich auf die Gegenfahrbahn.
Der Opelfahrer versuchte, um einen Anprall zu vermeiden, nach rechts auszuweichen.
Allerdings kam es doch noch zum seitlichen Anprall beider Fahrzeuge. Der Fahrer
des Pkw Renault hielt kurz an und fuhr, ohne Angaben zur Person zu hinterlassen,
fort. Der Astra Fahrer gab an, dass zwei weitere Fahrer, die hinter dem Renault
fuhren, möglicherweise wichtige Angaben zum Unfallverursacher machen könnten. Die
Zeugen werden gebeten, sich bei den Ermittlern in Haldensleben zu melden. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier BördeBeauftragter für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitGerikestr. 6839340 HaldenslebenTel: +49 3904 478 198Fax: +49 3904 478 210 Mail: presse.prev-boerde@polizei.sachsen-anhalt.de