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Gewidmete Schutzdünen in Niedersachsen

Schutzdünen sind Dünen, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen oder den Bestand der Insel sichern. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke. Für gewidmete Schutzdünen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).

Klima-Anpassung im Wattenmeer (KliGlobWatt-Studie) eine internationale Übersicht über Optionen und Möglichkeiten einer ökologisch nachhaltigen Anpassung im Wattenmeer an die Folgen des Klimawandels

Der menschengemachte Klimawandel und der aus ihm resultierende wachsende Anstieg des Meeresspiegels sind langfristig die größte Bedrohung für das als Nationalpark und Weltnaturerbe geschützte Wattenmeer. Laut der schleswig-holsteinischen 'Strategie für das Wattenmeer 2100' ist damit zu rechnen, dass der Meeresspiegelanstieg erhebliche morphologische Veränderungen (gemäßigtes Szenario), vielleicht sogar eine grundlegende morphologische Systemänderung im Wattenmeer nach sich ziehen wird (gesteigertes Szenario). Viele der heute noch bei Ebbe trockenfallenden Wattflächen könnten zukünftig dauerhaft überflutet bleiben. Salzwiesen, Inseln und Halligen wären zunehmend durch Abbruch gefährdet. Durch den Verlust vor allem von Wattflächen, niedrigen Salzwiesen und Pionierzonen würden sich die Flächen wichtiger Lebensräume deutlich verkleinern, andere Habitate könnten ganz verschwinden. Das alles hätte erhebliche negative Auswirkungen, z. B. für die Vögel des Wattenmeeres. Das Wattenmeer würde seine Funktion als schützender Puffer vor dem Sturmseegang aus der Nordsee teilweise einbüßen. Auf lange Sicht wäre mit einer steigenden Gefährdung der Küstenbewohner durch Sturmfluten zu rechnen. Die vorliegende Studie will Antworten auf die Fragen finden, wie eine naturverträgliche Klimaanpassung für das schleswig-holsteinische Wattenmeer aussehen könnte. Dazu werden 13 vergleichbare Maßnahmen an anderen 'weichen Küsten' in Europa - auch aus dem restlichem Wattenmeer - und den USA ausgewertet. Zwar sind diese Fallbeispiele nicht direkt übertragbar, doch regen sie dazu an, neue, auch ungewöhnliche Ideen für eine naturfreundliche Klimaanpassung zu diskutieren. Die Fallstudien beschreiben eine große Bandbreite unterschiedlicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Küstenerosion und der Renaturierung von Küstenlebensräumen. Sie reichen von Sandersatz über das Zulassen des Sandtransports in die Dünenlandschaft bis hin zur Renaturierung von Salzwiesen und der Verlegung von Deichen. Obwohl 'Klimaanpassung' nicht der eigentliche Anlass zu diesen Projekten war, wirken sie dennoch in diese Richtung. Die Studie leitet am Ende Schlussfolgerungen für sechs Maßnahmentypen ab: Sandersatz, Dünenrenaturierung, Sommerdeich-Öffnungen, Anpassung der Deichlinie, Widerstandsfähigkeit der Küste stärken, langfristige Zukunftsplanung.

Rekultivierung und Duenenfestlegung wuestennaher Bereiche mittels Protibis sp.

Inhaltliche Vorbereitung und Durchführung des Workshops 'Das Klimaschutzpotenzial der Abfallwirtschaft' am 06. und 07. November 2006 im Umweltbundesamt, Berlin

Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen heutiger Umweltpolitik. Verschiedene wirtschaftlich und sozial relevante Bereiche haben Anteil am globalen Klimawandel, hierzu zählt auch die Abfallwirtschaft. Vor diesem Hintergrund veranstaltete das Umweltbundesamt am 6.-7. November 2006 einen eineinhalbtägigen Workshop zum Thema Das Klimaschutzpotenzial der Abfallwirtschaft . Ein besonderer Schwerpunkt lag hierbei auf der Energiegewinnung und -nutzung im Rahmen der Abfallbehandlung. Der Workshop entwickelte praktisch verwertbare Handlungsempfehlungen für die Abfallpolitik. Ecologic erstellte das Hintergrundpapier der Veranstaltung und dokumentierte die Ergebnisse.

Bevölkerungsbeteiligung bei der Stabilisierung von Dünen on Nord Horr, Kenia

Die gegenseitige Beeinflussung von Wind, aeolischen Sedimenttransport und Vegetation in einem warmariden, sandigen Oekosystem

Die Linearduenen im Bereich Sde Hallarnish/Nizzana (westliche Negev, Israel) befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Stabilisierung durch Vegetation, nachdem diese durch Ueberweidung vollkommen zerstoert wurde. Im Rahmen der interdisziplinaeren Erforschung des Oekosystems durch das an der Hebraeischen Universitaet in Jerusalem angesiedelten Arid Ecosystems Research Center (AERC) wurden die derzeit wirkenden aeolischen Prozesse quantitativ und qualitativ untersucht. Hierzu wurden an nach geomorphologischen und vegetationskundlichen Gesichtspunkten ausgewaehlten Standorten folgende Parameter gemessen: Windgeschwindigkeit und Windrichtung, transportierte Sandmenge und Saltationsrate. Fuer diese Messungen wurden Schalenanemometer, Sandfallen und akustische Sensoren verwendet. In Bereichen mit starker und haeufiger Sandumlagerung wurde die Aenderung der Morphologie mit Hilfe von regelmaessig Erosionsmessstaeben bestimmt. Zustand und Entwicklung der Vegetation werden im Gelaende und mit Hilfe von Luftbildern beobachtet. Ziel der Arbeit ist es, Aussagen ueber saisonale und bleibende Veraenderungen der Duenenmorphologie zu treffen, die auf die unterschiedlich weit fortgeschrittene Vegetationsentwicklung und/oder Unterschiede in der Topographie zurueckgefuehrt wrden koennen.

NOURTEC (Neuartige Ernaehrungstechnologien)

Erprobung neuer Gestaltungsformen kuenstlicher Auffuellungen unter Einbeziehung der Materialdeponierung im Vorstrand mit dem Ziel einer verbesserten Lebensdauer im Sinne laengerer Verweilzeiten des eingegebenen Materials. Die Versuchsauffuellung auf Norderney ergab positive Ergebnisse (s a Veroeffentlichungen).

2. Begriffsbestimmungen

2. Begriffsbestimmungen 2.1 Im Sinne dieses Teils ist: 2.1.1 Fahrgastschiff: ein Schiff, das mehr als 12 Fahrgäste befördert oder das für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen ist; 2.1.2 Fahrgast: jede Person mit Ausnahme des Kapitäns und der Mitglieder der Schiffsbesatzung oder anderer Personen, die in einer Eigenschaft an Bord eines Schiffes für dessen Belange angestellt, beschäftigt oder sonst tätig sind, und von Kindern unter einem Jahr; 2.1.3 Hafengebiet der Insel Helgoland: die Wasserfläche zwischen der Hauptinsel Helgoland und der Düne, nördlich begrenzt durch die Verbindungslinie zwischen den Koordinaten 54° 11,38' N 007° 53' E (Helgoland Mole Nord-Ost) und 54° 11,36' N 007° 54' E (Dünendamm-West) und südlich begrenzt durch die Verbindungslinie zwischen den Koordinaten 54° 10,24' N 007° 54' E (Helgoland Südmole) und 54° 10,84' N 007° 55' E (Düne Mole Süd-Ost); 2.1.4 Börteboot : ein traditionelles offenes Fischerboot in Helgoländer Bauweise, das als Fahrgastschiff im Anlandungsdienst auf der Helgoländer Reede und im Personenverkehr im Hafengebiet der Insel Helgoland eingesetzt wird; 2.1.5 Neues Fahrgastschiff : ein Fahrgastschiff, dessen Kiel am oder nach 30. November 2024 gelegt wurde; 2.1.6 Vorhandenes Fahrgastschiff : ein Fahrgastschiff, das kein neues Fahrgastschiff ist; 2.1.7 Anerkannte Organisation : eine nach der Verordnung ( EG ) Nummer 391/2009 anerkannte Klassifikationsgesellschaft, mit der ein Auftragsverhältnis im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der Richtlinie 2009/15/EG begründet worden ist; 2.1.8 Berufsgenossenschaft : die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation; 2.2 Soweit dieser Teil auf bestimmte Vorschriften verweist, bedeutet 2.2.1 SOLAS -Übereinkommen : Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See mit Protokollen von 1978 und 1988 ( BGBl. 1979 II Seite 141, 142; 1980 II Seite 525; 1983 II Seite 784; 1994 II Seite 2458, Anlageband zum BGBl. II Nummer 44 vom 27. September 1994 Seite 43) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.2 Code über Intaktstabilität : Entschließung MSC .267(85) über den Internationalen Code über Intaktstabilität von 2008 ( VkBl. 2009, Seite 724) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.3 HSC -Code : Internationaler Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code 2000, Entschließung MSC.97(73)), angenommen am 05. Dezember 2000 (VkBl. 2002, Seite 449) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.4 Schiffsausrüstungsverordnung : Schiffsausrüstungsverordnung vom 01. Oktober 2008 (BGBl. I Seite 1913), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 03. März 2020 (BGBl. I Seite 412) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.5 Richtlinie 2009/15/EG : Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden ( ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 47), die zuletzt durch die Verordnung ( EU ) 2019/1243 (ABl. L 198 vom 25.07.2019, Seite 241) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.6 Richtlinie 2009/45/EG : Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (ABl. L 163 vom 25.06.2009, Seite 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1180 (ABl. L 184 vom 11.07.2022, Seite 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.7 Verordnung (EG) Nummer 391/2009 : Verordnung (EG) Nummer 391 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 11; L 74 vom 22.03.2010, Seite 1), die durch die Verordnung (EU) 2019/1243 (ABl. L 198 vom 25.07.2019, Seite 241) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.8 DIN ISO 12216 : DIN EN ISO 12216:2019-04, Kleine Wasserfahrzeuge - Fenster, Bullaugen, Luken, Seeschlagblenden und Türen - Anforderungen an die Festigkeit und Wasserdichtheit (ISO 12216:2002) in der Fassung vom April 2019; Stand: 30. November 2024

§ 8 Umfang der Unterhaltung

§ 8 Umfang der Unterhaltung (1) Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen (§ 1 Absatz 1 Nummer 1) umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit. Zur Unterhaltung gehört auch die Erhaltung von Einrichtungen und Gewässerteilen im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 3. Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Unterhaltungsmaßnahmen müssen die nach §§ 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes maßgebenden Bewirtschaftungsziele beachten und werden so durchgeführt, dass mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz vermieden werden. (2) Wenn es die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands nach Absatz 1 erfordert, gehören zur Unterhaltung besonders die Räumung, die Freihaltung, der Schutz und die Pflege des Gewässerbettes mit seinen Ufern. Dabei ist auf die Belange der Fischerei Rücksicht zu nehmen. (3) Die Erhaltung der Schiffbarkeit umfasst nicht die Zufahrten zu den Lösch-, Lade- und Anlegestellen sowie zu den Häfen außer den bundeseigenen Schutz-, Liege- und Bauhäfen. (4) Zur Unterhaltung gehören auch Arbeiten zur Beseitigung oder Verhütung von Schäden an Ufergrundstücken, die durch die Schifffahrt entstanden sind oder entstehen können, soweit die Schäden den Bestand der Ufergrundstücke gefährden. (5) Die Unterhaltung der Seewasserstraßen (§ 1 Absatz 1 Nummer 2) umfasst nur die Erhaltung der Schiffbarkeit der von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gekennzeichneten Schifffahrtswege, soweit es wirtschaftlich zu vertreten ist. Hierzu gehören auch Arbeiten und Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes der Inseln Helgoland (ohne Düne), Wangerooge und Borkum. Absatz 1 Satz 3 und 4 ist anzuwenden. (6) Weitergehende Verpflichtungen zur Unterhaltung nach dem Nachtrag über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 18. Februar 1922 ( RGBl. I Seite 222) bleiben unberührt. Stand: 09. Juni 2021

Schutzdüne am Pirolatal auf Langeoog wird verstärkt: Arbeiten dauern bis November

Die Baustelle ist eingerichtet, jetzt geht es los: Die Schutzdüne am Pirolatal östlich des Ortes auf Langeoog wird verstärkt; dafür stellt das Land Niedersachsen rund 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Im November soll alles fertig sein. "Das umfangreiche Küstenschutzprojekt ist für den Sturmflutschutz der Insel enorm wichtig", sagt Frank Thorenz, Leiter der Betriebsstelle Norden-Norderney des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Er bittet gleichzeitig um Verständnis für den Baustellenverkehr am Strand. Schon seit 1997 hat der NLWKN die Schutzdüne im Bereich des Pirolatales verstärkt, weil die vorhanden Dünen durch Abbrüche zu schmal geworden waren, um die Sturmflutsicherheit zu gewährleisten. Im vergangenen Winter sind im westlichen Teil des Pirolatals wegen des niedrigen Strandes Dünenabbrüche von lokal bis zu 20 Meter Tiefe aufgetreten. "Dort ist eine Verstärkung dringend notwendig", heißt es in einer Presseinformation des NLWKN. Die Schutzdüne vor dem Pirolatal hat als Teil des gesamten Küstenschutzsystems für die Insel eine große Bedeutung. Sie schützt den Ort und die Trinkwasserversorgung der Insel vor Überflutungen. Die Insel Langeoog deckt ihren Trinkwasserbedarf nicht aus einer Anbindung an das Trinkwassernetz des Festlandes, sondern aus der örtlichen Süßwasserlinse. Diese wird durch in den Dünen versickernden Niederschlag gespeist. Wegen des geringeren Gewichts des Süßwassers schwimmt dieses auf dem umgebenden schwereren Salzwasser der unteren Bodenschichten. Die Süßwasserlinse erstreckt sich über das gesamte Pirolatal und die angrenzenden Dünen. "Im Falle einer Überflutung wäre die Trinkwasserversorgung nachhaltig und lang andauernd durch das von oben einsickernde Salzwasser geschädigt", erläuterte Thorenz. Deshalb hat der NLWKN sofort gehandelt und die Dünenverstärkung vorbereitet: Da das Erosionspotential am Strand sehr hoch und die Schutzdüne bereits sehr schmal ist, kommt nur eine binnenseitige Verstärkung in Frage. Eine Strandaufspülung würde nicht weiter helfen. Stattdessen werden insgesamt ca. 100 000 Kubikmeter Sand in den rückwärtigen Bereich der gefährdeten Düne eingebaut; damit wird ausreichend Vorsorge gegen ein Durchbrechen der Düne geschaffen. Der erforderliche Sand kann auf der Insel in Strandabschnitten östlich der Melkhörndüne gewonnen werden. Ohne eine Sicherung würde der eingebaute Sand schnell durch den Wind weggeblasen und so die Düne wieder geschwächt. Deshalb werden die Sandflächen nach Abschluss des Sandeinbaues umgehend mit Strandhafer bepflanzt und so stabilisiert. Durch diese Bepflanzung und die naturnahe Gestaltung der neuen Dünen passen sie sich gut in das Landschaftsbild der Insel ein. Um Urlauber und Einheimische über das Küstenschutzprojekt zu informieren, hat der NLWKN eine Broschüre zum Thema herausgegeben, die als pdf-Datei zum downloaden bereit steht (siehe Info-Spalte). Sie kann auch bestellt werden bei der NLWKN-Betriebsstelle Norden-Norderney unter 04931/947-0 oder per E-Mail (E-Mail an Ansprechpartnerin schreiben).

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