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Maßgeschneidertes hanfbasiertes reversibles Speichermaterial für die moderne Agrarwirtschaft

Maßgeschneidertes hanfbasiertes reversibles Speichermaterial für die moderne Agrarwirtschaft, IBÖM07: HanAkku-M - Maßgeschneidertes hanfbasiertes reversibles Speichermaterial für die moderne Agrarwirtschaft

Entwicklung einer integrierten Nährstoffgesetzgebung

Die aktuelle Düngegesetzgebung stößt mittlerweile an ihre Grenzen, da sie mit jeder neuen Novellierung komplexer geworden ist und die Umsetzung als auch der Vollzug vor große Herausforderungen gestellt sind, während ihre Wirksamkeit unsicher bleibt. Dies liegt u.a. daran, dass die Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes stetig gestiegen sind, aber diese übergreifenden Anforderungen gegenwärtig nur unzureichend berücksichtigt werden. Zum anderen hat die gegenwärtige Düngegesetzgebung den Nachteil, dass sie nicht nach wissenschaftlichen Ansätzen aus den zu erreichenden Umweltzielen abgeleitet ist. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, eine übergreifende, langfristig wirksame und für Landwirtschaft wie Vollzug praktikable Lösung der Nährstoffproblematik zu entwickeln, die alle Umweltwirkungen adressiert (Gewässerbelastung, Wirkung auf Luftqualität und Landökosysteme, Klimagasemissionen und Bodenschutz). Hierzu soll A) zunächst ein fachliches Konzept für eine integrierte Nährstoffgesetzgebung unter Berücksichtigung von ordnungsrechtlichen, förderrechtlichen und ökonomischen Instrumenten erstellt werden. Anschließend soll B) ein Indikatorenset zur Bewertung des betrieblichen Nährstoffmanagements und zur Bestimmung des Verlustpotentials für die Emission von Nitrat, Ammoniak, Lachgas und Phosphor zusammengestellt werden. In einem nächsten Schritt wird dann C) ein schutzgutbezogener Ansatz zur Ausweisung von Gebietskulissen mit unterschiedlicher Nährstoffproblematik entwickelt. Die gleichzeitige Betrachtung von Emissionen und Immissionen dient dann als Grundlage für die Festlegung von spezifischen Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen. Das Indikatorenset und der schutzgutbezogene Ansatz zur Ausweisung von Gebietskulissen sollen zentrale Bestandteile einer integrierten Nährstoffgesetzgebung sein, mit dem Ziel statt der bisherigen einheitlichen, flächendeckenden Maßnahmen, verstärkt lokale, zielgerichtete und verursachergerechte Maßnahmen einführen zu können.

Indikator: Nitrat im Grundwasser

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern.</li><li>Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten.</li><li>Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms.</li><li>Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-fluesse">„Ökologischer Zustand der Flüsse“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-seen">„Ökologischer Zustand der Seen“</a>), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/wasserwirtschaft/qualitaet-des-trinkwassers-aus-zentralen">Trinkwasser</a> wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Die europäische <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:31991L0676">Nitratrichtlinie</a> (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung (BReg 2016).</p><p>Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die <a href="https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html">Düngeverordnung</a>. Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig.</p><p>Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen<a href="http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&amp;nat=or&amp;oqp=&amp;dates=&amp;lg=&amp;language=de&amp;jur=C%2CT%2CF&amp;cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&amp;num=C-543%252F16&amp;td=%3BALL&amp;pcs=Oor&amp;avg=&amp;page=1&amp;mat=or&amp;jge=&amp;for=&amp;cid=480942#">&nbsp;(Rs. C-543/16)</a>. Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/grundwasserbeschaffenheit">"Grundwasserbeschaffenheit"</a>.</strong></p>

Entwicklung und Validierung eines Qualitätssicherungssystems für mobile NIRS-Systeme zur Erfassung von Nährstoffkonzentrationen in flüssigen Wirtschaftsdüngern

Klimaschutzorientierte Bioabfallverwertung für die Landwirtschaft (KlimaBioHum), Teilprojekt 3

Gesamtziel des Vorhabens ist die Limitierung von THG-Bilanzen bei der Verwertung von Bioabfällen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Düngerecht. Die Entwicklung der Pilot-Version einer Klimaschutz-Gütesicherung kann künftig für die Bioabfallwirtschaft als Maßnahme einer freiwilligen Selbstregulierung der Wirtschaft dienen. Mit dem Vorhaben werden folgende Ziele des Programms zur Innovationsförderung im Themenbereich Boden als Beitrag zum Klimaschutz gemäß Pariser Abkommen (COP 21) und zur Anpassung an Klimaänderungen bedient: Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen -Limitierung der THG-Emissionen und der Kohlenstoff- und Nährstoffverluste in den verschiedenen Prozessschritten bei der Bioabfallbehandlung-Limitierung des Verbrauchs von CO2-Äquivalenten bei der Biobabfallbehandlung - Entwicklung von optimierten Bioabfallbehandlungsverfahren für eine hohe Nährstoffwirkung und Humusreproduktionsleistung der hergestellten organischen Materialien. Der wichtigste Bezug zu den Zielen des Programms zur Innovationsförderung besteht in der Entwicklung der Pilot-Version einer Klimaschutz-Gütesicherung. Die Bioabfallbehandlung erfolgt nach folgendem grundsätzlichen Prozessablauf, der im Vorhaben bezüglich seiner Auswirkungen auf Treibhausgase bilanziert wird: - Annahme und Vorbehandlung der Ausgangsstoffe - Aerobe Intensivrotte (mit Selbsthygienisierung) bzw. anaerobe Vergärung - Aerobe Nachbehandlung(Nachrotte) - Konfektionierung und Produktlagerung Mit dem Vorhaben soll eine klimaschutzgerechte Erfassung, Bewertung und Steuerung aller Prozesselemente der Bioabfallbehandlung zur Herstellung organischer Dünger bzw. Bodenhilfsstoffe für die Landwirtschaft ermöglicht werden, - insbesondere durch die Ableitung von mit geringem Aufwand messbaren Parametern zum Nachweis für Klimaschutzauswirkungen der Bioabfallbehandlung -sowie durch die Entwicklung von Orientierungswerten und für eine THG-Bilanzierung von Bioabfallbehandlungs-anlagen im Rahmen der Klimaschutz-Gütesicherung.

Klimaschutzorientierte Bioabfallverwertung für die Landwirtschaft (KlimaBioHum), Teilprojekt 1

Gesamtziel des Vorhabens ist die Limitierung von THG-Bilanzen bei der Verwertung von Bioabfällen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Düngerecht. Die Entwicklung der Pilot-Version einer Klimaschutz-Gütesicherung kann künftig für die Bioabfallwirtschaft als Maßnahme einer freiwilligen Selbstregulierung der Wirtschaft dienen. Mit dem Vorhaben werden folgende Ziele des Programms zur Innovationsförderung im Themenbereich Boden als Beitrag zum Klimaschutz gemäß Pariser Abkommen (COP 21) und zur Anpassung an Klimaänderungen bedient: Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen -Limitierung der THG-Emissionen und der Kohlenstoff- und Nährstoffverluste in den verschiedenen Prozessschritten bei der Bioabfallbehandlung-Limitierung des Verbrauchs von CO2-Äquivalenten bei der Biobabfallbehandlung -Entwicklung von optimierten Bioabfallbehandlungsverfahren für eine hohe Nährstoffwirkung und Humusreproduktionsleistung der hergestellten organischen Materialien. Der wichtigste Bezug zu den Zielen des Programms zur Innovationsförderung besteht in der Entwicklung der Pilot-Version einer Klimaschutz-Gütesicherung. Die Bioabfallbehandlung erfolgt nach folgendem grundsätzlichen Prozessablauf, der im Vorhaben bezüglich seiner Auswirkungen auf Treibhausgase bilanziert wird: - Annahme und Vorbehandlung der Ausgangsstoffe - Aerobe Intensivrotte (mit Selbsthygienisierung) bzw. anaerobe Vergärung-Aerobe Nachbehandlung(Nachrotte) - Konfektionierung und Produktlagerung Mit dem Vorhaben soll eine klimaschutzgerechte Erfassung, Bewertung und Steuerung aller Prozesselemente der Bioabfallbehandlung zur Herstellung organischer Dünger bzw. Bodenhilfsstoffe für die Landwirtschaft ermöglicht werden, - insbesondere durch die Ableitung von mit geringem Aufwand messbaren Parametern zum Nachweis für Klimaschutzauswirkungen der Bioabfallbehandlung - sowie durch die Entwicklung von Orientierungswerten und für eine THG-Bilanzierung von Bioabfallbehandlungs-anlagen im Rahmen der Klimaschutz-Gütesicherung.

Evaluierung verfügbarer Kapazitäten thermischer Klärschlammbehandlung sowie zur Phosphorrückgewinnung

Mit der 2017 novellierten AbfKlärV wird der Ausstieg aus der bodenbezogenen KS-Verwertung weiter forciert, was zu einem höheren Bedarf an thermischen KS-Vorbehandlungskapazitäten führen wird. Die größten KS-Mitverbrennungskapazitäten bestehen derzeit im Bereich der Kohlekraftwerke, deren Verfügbarkeit mit dem geplanten Kohleausstieg sukzessive eingeschränkt werden wird. Die bestehenden KS-Verbrennungskapazitäten reichen mit knapp 500.000 t TS/a bei weitem nicht aus, um die zukünftig thermisch vorzubehandelnden KS-Mengen (etwa 1,5 Mio t TS/a) aufzunehmen. Änderungen des Düngerechts zeigen zudem eine unmittelbare Wirkung auf die bodenbezogene KS-Verwertung und führten bereits in einigen Regionen zu Entsorgungsengpässen. Des Weiteren besteht ab 2029 gemäß AbfKlärV die Verpflichtung, Phosphor (P) aus dem KS oder aus der KS-Verbrennungsasche zurückzugewinnen. Die hierfür erforderlichen Rückgewinnungstechnologien befinden sich aktuell noch überwiegend im Entwicklungsstadium und es ist derzeit noch nicht hinreichend klar, ob diese Technologien zu Beginn der Pflicht zur P-Rückgewinnung ab 2029 in ausreichender Kapazität und Verfahrensreife verfügbar sind; bei Bedarf können KS-Verbrennungsaschen in einem Langzeitlager unter der Voraussetzung gelagert werden, dass die verpflichtende P-Rückgewinnung zu einem späteren Zeitpunkt gewährleistet bleibt. Mittels systematischer Erhebungen soll der Status Quo und die Entwicklungstendenzen der KS-Vorbehandlung untersucht werden sowie darauf aufbauend die bestehenden bzw. konkret geplanten Kapazitäten und Standorte zur thermischen KS-Vorbehandlung sowie zur P-Rückgewinnung evaluiert werden. Zusätzlich sollen die Möglichkeiten der Langzeitlagerung von KS-Verbrennungsaschen untersucht und u.a. unter ökonomischen Aspekten bewertet werden. Darüber hinaus sollen Hemmnisse zur Neuerrichtung von Vorbehandlungskapazitäten bzw. zur Durchführung der P-Rückgewinnung identifiziert sowie Lösungsstrategien und Handlungsempfehlungen entwickelt werden

Ergänzende Untersuchungen zum Versuch zur N- und P- Reduzierung in der Schweinefütterung

Aufgrund der Änderungen im Düngerecht stehen auch die schweinehaltenden Betriebe vor der Herausforderung, die N- und P-Ausscheidungen aus der Tierhaltung weiter zu reduzieren, um die nicht im eigenen Betrieb verwertbaren Nährstoffmengen möglichst gering zu halten. Ein gezielter Einfluss auf die Reduzierung der N-Ausscheidungen aus der Tierhaltung kann über die eiweißreduzierte Fütterung genommen werden. Dies konnte deutlich im bereits durchgeführten Fütterungsversuch (Teil I) der o.g. Untersuchung aufgezeigt werden. Allerdings konnte das Ziel, die gehaltenen Mastschweine bedarfsgerecht d.h. ihrem Leistungspotential entsprechend zu versorgen, mit dem untersuchten Fütterungsregime (vermehrter Einsatz von freien Aminosäuren) nicht erreicht werden. Da in dem ersten Fütterungsversuch zwar erste Tendenzen zur Reduzierung der Ausscheidungen und Emissionen festgestellt werden konnten, die Datengrundlage aber leider nicht für den kompletten Mastdurchgang vorliegt, soll ein Folgeversuch noch umfassender messtechnisch begleitet werden. In diesem Fütterungsversuch (Teil II) soll auch das Fütterungsregime optimiert bzw. angepasst werden, da die Tiere mit dem zuvor eingesetzten Futter und der Form der Futterzuteilung nicht bedarfs-, d.h. leistungsgerecht versorgt werden konnten. Die Leistungen der Mastschweine fielen in allen erfassten Merkmalen deutlich bzw. signifikant ab. Bei den ersten begleitenden Ammoniakmessungen konnte eine Reduktion der NH3-Ausscheidungen festgestellt werden. Daten über einen kompletten Mastdurchgang konnten aber leider aus technischen Gründen nicht erhoben werden. Gleiches gilt für die vergleichende Bestimmung der Inhaltsstoffe aus der Gülle. Bedingt durch diese Ausgangslage soll ein Folgeversuch (Teil II) mit angepasster Fütterungsstrategie und umfangreicheren Messungen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll auf Praxisbetrieben das derzeitige Fütterungsregime und aktuell praktizierte Nährstoffmanagement abgefragt und bewertet werden. Hierzu sollen systematische Erhebungen durch eine studentische Hilfskraft durchgeführt werden.

Neue Düngeverordnung tritt in Kraft

Die Düngeverordnung (DüV) ist zum 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte der nun rechtskräftigen Fassung der Düngeverordnung (DüV) bereits auf seiner Sitzung am 31. März 2017 zugestimmt.

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