Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht Schwerpunkte 2017 Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“ Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im heute veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des UBA. Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen ( VOC ). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben. Ein weiterer UBA -Jahresschwerpunkt ist die Landwirtschaft. Maria Krautzberger: „Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sind durch die intensive Landwirtschaft belastet. Die durch die Landwirtschaft verursachten Umweltschäden zu beseitigen, kostet die Allgemeinheit Geld. Eine Untersuchung des UBA hatte jüngst gezeigt, dass Trinkwasser in einigen Regionen Deutschlands künftig deutlich teurer werden könnte, wenn die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft nicht zurückgehen. „Mit der neuen Düngeverordnung werden wir allerdings Verbesserungen erreichen. So wird beispielsweise die Düngung im Herbst eingeschränkt, bei der die Gefahr besonders hoch ist, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt“, so Krautzberger. Das UBA bezweifelt aber, ob mit den geänderten und neuen Regelungen im Düngerecht das Ziel aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von maximal 70 Kilogramm Stickstoffüberschuss pro Hektar bis 2030 erreicht werden kann. Klimaschutz zählt ebenfalls zu den UBA-Schwerpunkten 2017. Maria Krautzberger appellierte an die Politik, die eigenen Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. „Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll die Energiewirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2014 um die Hälfte senken. Dazu müssen bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte der Stromerzeugungskapazitäten von Stein- und Braunkohlekraftwerken gekappt werden.“ Das UBA hat bereits im Januar 2017 mögliche Ausstiegspfade aus der Kohle vorgelegt, beispielsweise Preisaufschläge für fossile Brennstoffe wie Kohle oder begrenzte Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. Alle Vorschläge ließen sich national umsetzen, müssten aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. „In den betroffenen Regionen muss allerdings dringend ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden. Nur so haben Investoren Planungssicherheit, Beschäftigte neue Arbeitsplätze und Fehlinvestitionen durch neue oder erweiterte Tagebaue werden vermieden“, sagte Krautzberger. „Das deutsche Klimaschutzziel sind 80 bis 95 Prozent Minderung bis 2050 gegenüber 1990. Dies sollte in einem Klimagesetz verankert werden, das auch den Rahmen für eine Klimafolgenanpassung setzt“, so Krautzberger weiter.
Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft weiter zu hoch Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind weiter leicht rückläufig. Das zeigt der jährliche Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) an die Europäische Kommission. Bei Schwefelverbindungen (SO2) wurde 2018 ein Rückgang von knapp -4,2 Prozent gegenüber 2017 registriert; gegenüber 1990 sind es 95 Prozent weniger. Die Stickoxid-Emissionen sind zwischen 1990 und 2018 um 59 Prozent gesunken, dennoch ist die Luftbelastung in etlichen deutschen Städten noch immer zu hoch. Die direkten Feinstaub-Emissionen gingen im gleichen Zeitraum um 55 Prozent zurück. Die Emissionen von Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen (POP) bleiben 2018 relativ unverändert auf sehr niedrigem Niveau. Die Ammoniakemissionen gingen mit minus 16 Prozent gegenüber 1990 nur geringfügig zurück und verharren auch seit zehn Jahren auf mehr oder weniger gleichem Niveau. UBA -Präsident Dirk Messner drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Ammoniak-Emissionen sind nach wie vor deutlich zu hoch. Wir brauchen hier tiefgreifende Reformen, vor allem in der landwirtschaftlichen Praxis. Wir müssen Güllelager besser abdecken, die Fütterung optimieren und die Mineraldüngergabe anpassen. Sollte Deutschland seine Emissionen so nicht genügend senken können, müssten wir auch über Maßnahmen in der Struktur der Landwirtschaft diskutieren wie die Reduzierung der Tierbestände.“ Ammoniak entsteht vor allem in der Landwirtschaft bei der Zersetzung abgestorbener Pflanzen und tierischer Exkremente. Es trägt als Vorläuferstoff wesentlich zum Entstehen des sog. sekundären Feinstaub bei und ist in hohem Maße für die Hintergrundbelastung mit Feinstaub verantwortlich. Besonders hohe Konzentrationen in der Umgebung von großen Tierhaltungsanlagen können die Vegetation direkt schädigen. Deutschland ist nach EU-Vorgaben verpflichtet, den jährlichen Ausstoß von Ammoniak um mindestens 5 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Die tatsächlichen Emissionen liegen aber regelmäßig über dem historischen Niveau und nähern sich dem Zielwert kaum. Die Emissionen schädlicher Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber sind mit 89, 58 und 76 Prozent Minderung gegenüber 1990 deutlich rückläufig, auch wenn in den letzten Jahren kaum noch Fortschritte gemacht wurden. Der Trend für persistente organische Schadstoffe zeichnet ein ähnliches Bild: Die Bandbreite reicht hier von minus 85 Prozent für Dioxine bis zu minus 53 Prozent bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die etwa bei der unvollständige Verbrennung von Holz oder Kohle entstehen. Historisch betrachtet lagen die großen Erfolge der Luftreinhaltung in den 1990er Jahren nach der Wiedervereinigung. Derzeit sind für viele Schadstoffe kaum noch Minderungen zu beobachten. Allerdings werden zur weiteren Minderung von Luftschadstoffemissionen bis 2030 eine Reihe von bereits beschlossenen Änderungen und Neuregelungen beitragen, darunter die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Minderung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen, die Revision der Technischen Anleitung Luft, neue Vorgaben für die Abgasregulierung von Pkw im Rahmen des RDE-Verfahrens (=Real Driving Emissions) sowie zusätzliche Maßnahmen im Anlagen- und Düngerecht. Auch der bis 2038 beschlossene Kohleausstieg wird die Luftqualität verbessern. Das UBA aktualisiert und ergänzt jedes Jahr seine Berechnungen zu den Emissionen von Luftschadstoffen. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention, mit der 1979 das Problem der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung international angegangen wurde.
Neue Studie empfiehlt, den jährlichen Stickstoffausstoß Deutschlands auf 1 Million Tonnen zu begrenzen Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt auf der am 31. Mai 2021 startenden Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz INI2021 eine nationale Obergrenze für den Stickstoffausstoß vor. Ab dem Jahr 2030 sollten demnach insgesamt nicht mehr als 1 Million Tonnen Stickstoff pro Jahr in die Umwelt gelangen. Nur so könnten bereits bestehende Schutzziele für Gewässer, Landökosysteme und die menschliche Gesundheit erreicht werden. Aktuell liegt der jährliche Stickstoffausstoß bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr. Die neue Obergrenze erfasst nahezu alle Quellen und schließt neben der Landwirtschaft auch Sektoren wie den Verkehr oder die Industrie ein. UBA-Präsident Dirk Messner: „In den nächsten zehn Jahren müssten die jährlichen Stickstoff-Emissionen um rund 0,5 Millionen Tonnen auf maximal eine Million Tonnen sinken. Das ist schaffbar – wenn wir die bereits geltenden Regeln zur Luftreinhaltung, zum Klimaschutz und das Düngerecht endlich auch in der Praxis an allen Stellen einhalten. Aber auch dann ist nur eine erste Etappe erreicht, denn um einen flächendeckenden guten Umweltzustand in Deutschland zu erreichen, braucht es weitere Anstrengungen zur Stickstoffminderung: Schutzziele für Wasser, Boden, Luft, Ökosysteme und die menschliche Gesundheit müssen überprüft und die zulässige Obergrenze für den Gesamtstickstoffausstoß weiter abgesenkt werden.“ Prognosen des UBA zeigen, dass die stringente Umsetzung der bestehenden und teilweise gerade aktualisierten Gesetze, wie das nationale Luftreinhalteprogramm oder die neuen Anforderungen der Düngegesetzgebung, den Stickstoffausstoß im Hinblick auf die vorgeschlagene Obergrenze voraussichtlich ausreichend reduziert. Auch das Klimapaket der Bundesregierung wird zur Stickstoffminderung beitragen. Die Umsetzung der geltenden Gesetzgebung auch auf regionaler und lokaler Ebene muss jedoch regelmäßig überprüft werden, solange die Grenzwerte noch nicht überall erreicht werden. Die sektorübergreifende Obergrenze führt gegenwärtige Umweltziele für Luft, Grundwasser, Ökosysteme und Gesundheit und regionale Anforderungen deutschlandweit zusammen und zeigt, welchen Beitrag die einzelnen Sektoren in Bezug auf das Gesamtziel leisten. Die Obergrenze ist auf schnelle Umsetzbarkeit hin und als Etappenziel angelegt, daher fließen nicht für alle Bereiche der gute Umweltzustand, sondern auch derzeit politisch vereinbarte Zielstellungen in das Gesamtziel ein. Langfristig sind darüber hinaus gehend weitere Minderungen erforderlich, um einen guten Umweltzustand aller stickstoffbelasteten Bereich in Deutschland flächendeckend zu erreichen. Dennoch setzt das Instrument ein wichtiges Signal für Zusammenarbeit und gesamtgesellschaftliches Handeln über verschiedene Bereiche aus Politik und Gesellschaft hinweg. Deutschland verfehlt wegen zu hoher Stickstoffbelastungen seit Jahren seine Umweltqualitätsziele für Wälder, Oberflächen- und Küstengewässer, das Grundwasser und nicht zuletzt für die Luft, was auch zu Belastungen für die menschliche Gesundheit führen kann. Die meisten Stickstoffemissionen stammen aus Tierhaltung, Düngeranwendung und Verbrennungsprozessen im Verkehr. Aber auch Energienutzung, Haushalte und die Produktion von Konsumgütern tragen dazu bei. Stickstoff ist in verschiedenen chemischen Verbindungen unerlässlicher Baustein von jeglichem Leben. Er macht zum Beispiel als Luftstickstoff N2 78 Prozent unserer Atemluft aus. In dieser Form ist er unschädlich, aber für die meisten Lebewesen nicht nutzbar. In Verbindung mit anderen Elementen macht der Verwandlungskünstler Stickstoff Mensch und Umwelt zu schaffen, denn hier gilt: Die Dosis macht das Gift. Zu große Mengen Stickstoffdioxid (NO2), Ammoniak (NH3), Nitrat (NO3-) und Lachgas (N₂O) führen beispielsweise zu potenziell gesundheitsschädlicher Luft- und Grundwasserverschmutzung, überdüngten Meeren und einem Rückgang der Artenvielfalt. Mit dem Vorschlag für eine nationale Obergrenze tritt das Umweltbundesamt in seiner Gastgeberrolle auch bei der 8. Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz an. Die Konferenz ist die weltgrößte ihrer Art und steht an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik. Über 500 Teilnehmer aller Kontinente werden ab dem 31. Mai zur 4-tägigen Konferenz virtuell erwartet. Offene Infografik "Jährliche Stickstoffeinträge in die Umwelt" zum Download (ZIP) , unter Quellenangabe frei verwendbar. Erklärfilm "Stickstoff" zum Download (mp4) , unter Quellenangabe frei verwendbar.
Kommission Landwirtschaft fordert wegweisende Änderungen für unser Agrarsystem Eine neue Veröffentlichung der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) schlägt für fünf entscheidende Bereiche eine fundamentale Neuausrichtung der Agrarwirtschaft vor: bei den Nährstoffüberschüssen, beim Ernährungssystem, im internationaler Agrarhandel, der Entwicklung des ländlichen Raumes und in der Digitalisierung. Dazu sagt Prof. Alois Heißenhuber, Vorsitzender der KLU: „Kaum eine andere Branche befindet sich in einem so starken Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie wie die Landwirtschaft. Einerseits erwartet die Gesellschaft möglichst günstige Lebensmittel, gleichzeitig werden die Forderungen nach einer Landwirtschaft mit einem geringen ökologischen Fußabdruck immer nachdrücklicher. Unser Papier zeigt, wo neben den richtigen gesetzlichen Anreizen auch die Landwirtschaftsbetriebe, der Lebensmitteleinzelhandel und die Verbraucher gefordert sind Verantwortung zu übernehmen.“ Nährstoffüberschüsse durch Stickstoff und Phosphor in der Landwirtschaft als Folge übermäßiger und ineffizienter Düngung führen seit langem zu gravierenden Umwelt- und Klimaproblemen. Nur mit einem grundlegenden Strukturwandel der Landwirtschaft, der Tierhaltung und Ackerbau wieder zusammenführt, kann das Übermaß an Gülle in einigen Regionen sowie der Mangel in anderen, ausgeglichen werden. Konkret rät die KLU, den Einsatz von Mineraldünger deutlich zu verringern und Wirtschaftsdünger wie Gülle besser zu verwerten. Entscheidend sind dafür zunächst die Anpassung des geltenden Düngerechts und ein Ausbau der landwirtschaftlichen Beratung in Hinblick auf umweltgerechtere Düngung. Das aktuelle Ernährungssystem ist geprägt von Lebensmitteln, die an der Kasse wenig kosten, deren Produktion aber Schäden an der Umwelt verursachen. Diese gesamtgesellschaftlichen Schäden sind bislang nicht in die Erzeugnisse eingepreist und bleiben den Verbrauchern verborgen. Die KLU rät der Politik deswegen zu einem staatlichen und unabhängigen Lebensmittelsiegel, das Produktionsweisen transparent macht und umweltgerechte Kaufentscheidungen ermöglicht. Der internationale Agrarhandel fördert den globalen Wohlstand, hat aber Schattenseiten. Der Anbau von Futtermitteln für unsere Fleischproduktion kann zur Abholzung des Regenwaldes und zur Vertreibung indigener Bevölkerung führen. Die KLU fordert deshalb: verantwortungsvolle Lebensmittelexporte, Importe von zertifizierten Erzeugnissen und die weitere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in internationale Handelsabkommen. Der Ländliche Raum wird geprägt von mangelhafter Infrastruktur und Bevölkerungsrückgang bei gleichzeitiger Konzentration auf intensive landwirtschaftliche Produktion. Die KLU rät der Politik zu der Entwicklung eines neuen und umfassenden Leitbildes für den ländlichen Raum an dem alle, die Landwirtschaft, die Politik und die Bevölkerung mitwirken. Das ist die Voraussetzung für die umweltgerechte und zielorientierte Verteilung von Fördermitteln. Die Digitalisierung in der Landwirtschaft ermöglicht einen schonenderen Umgang mit Ressourcen. Die Effizienzsteigerung kann aber bestehende Probleme, wie ausgeräumte Landschaften verstärken. Die KLU fordert daher von der Politik die digitale Transformation für die geforderte Neuausrichtung der Landwirtschaft zu nutzen. Umweltschutz muss mit Unterstützung der öffentlichen Hand in den Algorithmen berücksichtigt werden. Es müssen offene, plattformunabhängige Datenformate entwickelt werden, und es braucht klare Regelungen für die Erhebung von maschinen- und prozessgenerierten Daten. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA begrüßt die KLU-Vorschläge: „Damit die Landwirtschaft langfristig nachhaltig wird, muss vieles fundamental neu gedacht werden. Die KLU zeigt Spannungsfelder auf für die Lösungen gefunden werden müssen, und gibt wichtige Denkanstöße für die Umsetzung der dringend notwendigen Neuausrichtung der Landwirtschaft.“
Die Düngeverordnung (DüV) ist zum 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte der nun rechtskräftigen Fassung der Düngeverordnung (DüV) bereits auf seiner Sitzung am 31. März 2017 zugestimmt.
Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett eine Reform der Düngeverordnung. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.
Änderungen im Düngerecht auf nationaler und europäischer Ebene rücken Düngemittelzusatzstoffe (DMZ) und Biostimulanzien verstärkt in den Fokus von Anwendern*Anwenderinnen, Herstellern und Kontrollinstanzen. Die zunehmende Anzahl an Umweltfunden einzelner Stickstoffinhibitoren in Oberflächengewässern und mögliche Konflikte im regulatorischen Bereich, insbesondere für Biostimulanzien, waren Anlass, das Umweltverhalten und die Regulierung von Nitrifikations- und Ureaseinhibitoren (NI und UI) sowie von Biostimulanzien vertiefend zu thematisieren und zu bewerten. Um die in diesen Bereichen bestehenden Kenntnislücken im Austausch mit relevanten Akteuren zu identifizieren und möglichen Handlungsbedarf sowie erste Lösungsansätze aufzuzeigen, veranstaltete das Umweltbundesamt im September 2021 eine Fachtagung zur Umweltbewertung von Düngemittelzusatzstoffen (Schwerpunkt NI/UI) und Biostimulanzien. Die Fachtagung wurde mit 60 eingeladenen Experten*Expertinnen und weiteren 20 Zuhörern*Zuhörerinnen vom Umweltbundesamt durchgeführt. Ziel der Veranstaltung war es, ein gemeinsames Verständnis zwischen den einzelnen Akteuren*Akteurinnen zu schaffen und einen ersten Austausch über umweltfachliche und regulatorische Fragestellungen zu ermöglichen. Der vorliegende Bericht fasst die Erkenntnisse aus den Vorträgen, Diskussionen und Umfragen zusammen. Zu den Tagungsergebnissen zählen unter anderem: Der noch defizitäre Kenntnisstand und die Notwendigkeit der sicheren Zuordnung der Umwelteinträge von NI und UI zu Düngeanwendungen oder anderen Quellen, die als ein dringendes Handlungsfeld identifiziert wurde. Für die Inhibitoren und für Biostimulanzien wurde zudem Verbesserungsbedarf in der Transparenz des Zulassungsprozesses und der Einsatzszenarien formuliert. Erste konkrete Vorschläge für eine erweiterte, tonnageunabhängige ökotoxikologische Bewertungsgrundlage und für die Ableitung geeigneter Schwellenwerte wurden vorgestellt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Förderverband Humus e.V. c,o Dr. Reinhard Schmidt durchgeführt. Gesamtziel des Vorhabens ist die Limitierung von THG-Bilanzen bei der Verwertung von Bioabfällen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Düngerecht. Die Entwicklung der Pilot-Version einer Klimaschutz-Gütesicherung kann künftig für die Bioabfallwirtschaft als Maßnahme einer freiwilligen Selbstregulierung der Wirtschaft dienen. Mit dem Vorhaben werden folgende Ziele des Programms zur Innovationsförderung im Themenbereich Boden als Beitrag zum Klimaschutz gemäß Pariser Abkommen (COP 21) und zur Anpassung an Klimaänderungen bedient: Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen -Limitierung der THG-Emissionen und der Kohlenstoff- und Nährstoffverluste in den verschiedenen Prozessschritten bei der Bioabfallbehandlung-Limitierung des Verbrauchs von CO2-Äquivalenten bei der Biobabfallbehandlung -Entwicklung von optimierten Bioabfallbehandlungsverfahren für eine hohe Nährstoffwirkung und Humusreproduktionsleistung der hergestellten organischen Materialien. Der wichtigste Bezug zu den Zielen des Programms zur Innovationsförderung besteht in der Entwicklung der Pilot-Version einer Klimaschutz-Gütesicherung. Die Bioabfallbehandlung erfolgt nach folgendem grundsätzlichen Prozessablauf, der im Vorhaben bezüglich seiner Auswirkungen auf Treibhausgase bilanziert wird: - Annahme und Vorbehandlung der Ausgangsstoffe - Aerobe Intensivrotte (mit Selbsthygienisierung) bzw. anaerobe Vergärung-Aerobe Nachbehandlung(Nachrotte) - Konfektionierung und Produktlagerung Mit dem Vorhaben soll eine klimaschutzgerechte Erfassung, Bewertung und Steuerung aller Prozesselemente der Bioabfallbehandlung zur Herstellung organischer Dünger bzw. Bodenhilfsstoffe für die Landwirtschaft ermöglicht werden, - insbesondere durch die Ableitung von mit geringem Aufwand messbaren Parametern zum Nachweis für Klimaschutzauswirkungen der Bioabfallbehandlung - sowie durch die Entwicklung von Orientierungswerten und für eine THG-Bilanzierung von Bioabfallbehandlungs-anlagen im Rahmen der Klimaschutz-Gütesicherung.
Das Projekt "Ergänzende Untersuchungen zum Versuch zur N- und P- Reduzierung in der Schweinefütterung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Aufgrund der Änderungen im Düngerecht stehen auch die schweinehaltenden Betriebe vor der Herausforderung, die N- und P-Ausscheidungen aus der Tierhaltung weiter zu reduzieren, um die nicht im eigenen Betrieb verwertbaren Nährstoffmengen möglichst gering zu halten. Ein gezielter Einfluss auf die Reduzierung der N-Ausscheidungen aus der Tierhaltung kann über die eiweißreduzierte Fütterung genommen werden. Dies konnte deutlich im bereits durchgeführten Fütterungsversuch (Teil I) der o.g. Untersuchung aufgezeigt werden. Allerdings konnte das Ziel, die gehaltenen Mastschweine bedarfsgerecht d.h. ihrem Leistungspotential entsprechend zu versorgen, mit dem untersuchten Fütterungsregime (vermehrter Einsatz von freien Aminosäuren) nicht erreicht werden. Da in dem ersten Fütterungsversuch zwar erste Tendenzen zur Reduzierung der Ausscheidungen und Emissionen festgestellt werden konnten, die Datengrundlage aber leider nicht für den kompletten Mastdurchgang vorliegt, soll ein Folgeversuch noch umfassender messtechnisch begleitet werden. In diesem Fütterungsversuch (Teil II) soll auch das Fütterungsregime optimiert bzw. angepasst werden, da die Tiere mit dem zuvor eingesetzten Futter und der Form der Futterzuteilung nicht bedarfs-, d.h. leistungsgerecht versorgt werden konnten. Die Leistungen der Mastschweine fielen in allen erfassten Merkmalen deutlich bzw. signifikant ab. Bei den ersten begleitenden Ammoniakmessungen konnte eine Reduktion der NH3-Ausscheidungen festgestellt werden. Daten über einen kompletten Mastdurchgang konnten aber leider aus technischen Gründen nicht erhoben werden. Gleiches gilt für die vergleichende Bestimmung der Inhaltsstoffe aus der Gülle. Bedingt durch diese Ausgangslage soll ein Folgeversuch (Teil II) mit angepasster Fütterungsstrategie und umfangreicheren Messungen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll auf Praxisbetrieben das derzeitige Fütterungsregime und aktuell praktizierte Nährstoffmanagement abgefragt und bewertet werden. Hierzu sollen systematische Erhebungen durch eine studentische Hilfskraft durchgeführt werden.
Das Projekt "Bodenschutz und Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Das Forschungsvorhaben verfolgt das Ziel, Verbesserungsvorschlaege fuer die rechtlichen Regelungen zu entwickeln, die das - vielfach als problematisch angesehene - Verhaeltnis von Bodenschutz und Landwirtschaft bestimmen. In die Bewertung der Problemloesungskapazitaet des geltenden Rechts sollen vergleichend der Professorenentwurf zum UGB-BT und das gerade beschlossene Bundesbodenschutzgesetz einfliessen.
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Bund | 35 |
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Förderprogramm | 22 |
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License | Count |
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