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Teilkonzept 1: Tageslichttechnik: Weiterentwicklung von Softwaretools zur Beschreibung innovativer Tageslichtsysteme

Das Projekt "Teilkonzept 1: Tageslichttechnik: Weiterentwicklung von Softwaretools zur Beschreibung innovativer Tageslichtsysteme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Bauphysik durchgeführt. Computergestützte tageslichttechnische Rechenwerkzeuge sind bis dato nicht in der Lage, komplexere Tageslicht- und Sonnenschutzsysteme zu berechnen. Dieser Mangel soll durch das geplante Projekt behoben werden. Entwicklern innovativer Systeme soll mittels eines optischen Forward Raytracers ein Werkzeug zur Systemplanung und -optimierung gestellt werden. Für Gebäudeplaner wird ein unabhängiges, benutzerfreundliches Programmmodul zur Berechnung und Analyse diverser Tageslichtsysteme entwickelt. Hiermit ist eine gezielte Auslegung und Bewertung der Systeme bereits in der Planungsphase möglich. Um eine fortwährende Verbreitung und Anwendung der tageslichttechnischen Planungswerkzeuge LESO-DIAL, DELight und ADELINE 3 zu gewährleisten, sollen im Rahmen des geplanten Subtask D Daylighting Design and Analysis Tools des IEA Task 31 die Programmsysteme gepflegt und funktional erweitert werden. Der beantragte deutsche Beitrag konzentriert sich auf Arbeiten am Programmsystem ADELINE, die Koordination des Subtask und die Fortführung des ADELINE Nutzerclubs.

Analyse strafrechtlicher Sanktionen und ihrer möglichen Ergänzung zur Sicherstellung der Befolgung des Umweltrechts

Das Projekt "Analyse strafrechtlicher Sanktionen und ihrer möglichen Ergänzung zur Sicherstellung der Befolgung des Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. In den Forschungsvorhaben 'Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen' und 'Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung' wurde festgestellt, dass die strafrechtlichen Sanktionen nicht immer hinreichend abschreckend wirken und zur Befolgung des Umweltrechts beitragen. Erste Ansätze für Verbesserungen zeigen die Forschungsvorhaben gleichfalls auf. Hier besteht jedoch noch Forschungsbedarf, insbesondere in der Frage welche Maßnahmen ergriffen werden können, die über organisatorische hinausgehen. Hier soll das neue Vorhaben ansetzen. Dazu sollen die Defizite und die darunterliegenden (organisatorischen und strafrechtsdogmatischen) Gründe analysiert und anhand von Fallbeispiele in einem Bereich (z.B. Abfälle, Meeresschutz (Dumping)) unter Einbindung der Fachleute im UBA und aus der Praxis konkretisiert werden. Zur Gestaltung eines effektiven Sanktionenmixes soll zudem das Zusammenspiel strafrechtlicher Sanktionen mit anderen Maßnahmen mit abschreckender Wirkung (Ordnungswidrigkeiten, öffentlich- oder zivilrechtliche Sanktionen (Haftung), Gewinnabschöpfung, verwaltungsrechtliche Maßnahmen) untersucht werden. Zur besseren Einpassung in die Diskussionen auf europäischer Ebene erfolgt ein Vergleich mit den Sanktionssystemen in anderen ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Darüber hinaus soll die Zusammenstellung, Analyse und Veröffentlichung der Umweltkriminalitätsstatistiken (UBA-Reihe 'Umweltdelikte') inkl. Zahlen zu Ordnungswidrigkeiten fortgesetzt werden.

Detecting money laundering in emissions trading

Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht

Erkennung von Geldwäsche im Emissionshandel

Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht

Landwirtschaftliche Umweltdelinquenz

Das Projekt "Landwirtschaftliche Umweltdelinquenz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Kriminologisches Seminar durchgeführt. Anhand einer Aktenanalyse sollen Aussagen zur kriminalgeographischen Verteilung landwirtschaftlicher Umweltdelinquenz gewonnen werden. Ueberprueft werden soll das Erledigungsverfahren bei Straftaten nach dem Paragraph 324 ff. des StgB. Insbesondere sollen die Geringfuegigkeitseinstellungen nach dem Paragraph 153, 153 a StPO nach den Voraussetzungen zur Verfahrenseinstellung (Deliktschwere, einschlaegige Auffaelligkeit, sozialer Status des Beschuldigten) untersucht werden. Darueber hinaus soll der Frage nachgegangen werden, ob es regionale Besonderheiten im Erledigungsverfahren gibt.

Umweltstrafrecht in der Praxis - 1995

Das Projekt "Umweltstrafrecht in der Praxis - 1995" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Linz, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie durchgeführt. Im Anschluss an das inhaltlich und methodisch gleichlaufende Projekt P8504-SOZ soll die gegenwaertige Praxis des Umgangs mit Umweltkriminalitaet an Hand der 1995 bei den oesterreichischen Staatsanwaltschaften angefallenen Umweltstrafakten untersucht werden. Die Untersuchung wird nach den bisherigen Erfahrungen gut zwei Jahre dauern. Die Untersuchungsmethode soll in der Analyse der Strafakten der Sicherheitsbehoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichte bestehen. Besondere Geraete werden keine erforderlich sein, wohl aber Arbeitskapazitaet zur teilweise sehr aufwendigen Recherche und Datenerfassung sowie zur Auswertung der Ergebnisse. Aus der geplanten Untersuchung sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse ueber die praktische Handhabung des geltenden Umweltstrafrechts - das vor einer neuerlichen Reform steht - zu erwarten.

Detecting money laundering in emissions trading

Erkennung von Geldwäsche im Emissionshandel

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