Der Datensatz besteht aus einem Polygonshape mit Flächenpolygonen der Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 beinhaltet. Die laterale Flächenbegrenzung vom Wasser Richtung Land erfolgte auf Grundlage der MTnw-Linie (Verschneidung des DGM-W 2005 und der entlang der Gewässerachse interpolierten Pegelwerte MTnw 2006-2015) und der Deichkrone. Die longitudinale Abgrenzung wurde wie folgt entlang von semiterrestrischen Querprofilspuren definiert: Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Das Shape umfasst Informationen (Attribute) zu den Gebietsnamen (s.o.), eine NordSüdID, die die relative Lage aller Strecken zwischen Norden und Süden beschreibt (1 = nördlichste Strecke, 9 = südlichste Strecke), Streckentyp (Pilot- oder Streckentyp, Verbindungsstück wird nicht direkt untersucht, aber Grundlagendaten wie Luftbilder oder Oberflächenmodelle liegen hier vor), Umfang [m], und Fläche [m²] Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Zitiervorschlag für den Datensatz: BfG (2022): Verortung der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050. DOI: 10.5675/Flaechen2020_MPEms_Ufer. Der Download enthält folgendes Shapefile MP_EMS_UferflaechenV2.shp
Darstellungsdienst (WFS) für Bebauungspläne
Das Projekt "Kuestenmessprogramm der BfG - Bestimmung von Schwermetallen in Kuestengewaessern mit der Methode der Neutronenaktivierungsanalyse (NAA)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.Eine Bilanzierung des Schwermetalleintrags vom Land ueber die Kuestengewaesser wird angestrebt. Im speziellen soll zuerst der Verbleib von Schwermetallen in den Sedimenten des Aestuarbereichs untersucht werden, wobei das Ems-Aestuar besondere Beachtung findet. Zu diesem Zwecke werden Sedimentproben aus dem gesamten Aestuarbereich von der Suesswassergrenze bis zur freien See (Inselkette) auf ca. 10 bis 15 umweltrelevante Spurenmetalle untersucht. Die der Neutronenaktivierungsanalyse nicht oder nur schwer zugaenglichen Metalle (Cu, Pb, Ni) werden mittels Roentgenfluoreszenz analysiert. Teilaufgaben des Vorhabens betreffen die Erfassung evtl. laengerfristiger Trends der Schwermetallbelastung der Sedimente (Monitorfunktion) sowie die quantitative Verteilung auf die einzelnen Korngroessenfraktionen.
Das Projekt "Energiepark Herzogenrath Forschung und Entwicklung, Teilvorhaben: Gesamtenergiesystemoptimierung inklusive Mobilität" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG.Um dem Klimawandel zu begegnen, ist das Ziel, die Technologie für eine stabile, sichere und CO2-neutrale Energieversorgung einer mittelgroßen Stadt am Beispiel von Herzogenrath, inklusive der Industriebetriebe sowie neuen Prosumern in der Stadt, durch eine zentrale Hybrid-Kraftwerksanlage sowie dezentrale PV-Anlagen, dezentrale Wärmepumpen und Elektromobilität zu entwickeln. Im Teilprojekt 'Energiemanagementsystem' soll mit Hilfe digitaler Systeme eine neue Methodik zur ökonomischen und effizienten Vernetzung und Einsatzsteuerung dezentraler Ressourcen über alle Sektoren entwickelt und erforscht werden. Zur Identifizierung und Hebung von Synergien soll in einem zentralen Energiemanagementknoten eine übergreifende Koordination der angeschlossenen Energieknoten (bspw. dem Sandbergwerk) erfolgen können. Für das zentrale Energiemanagement werden KI-basierte Vorhersageverfahren für Last & Erzeugung entwickelt. Ferner soll das Verfahren zudem zur Prädiktion von Verkaufserlösen auf unterschiedlichen Vermarktungskanälen Anwendung finden. Diese erlauben es, durch intelligente Kopplung der heute autonomen Teilsysteme, die Energieflüsse zu steuern, ohne die Versorgungssicherheit zu beeinträchtigen bzw. diese sogar zu erhöhen. Im Teilprojekt 'CO2 neutrale Mobilität' soll der Mobilitätssektor der Stadt in die Betrachtung mit aufgenommen und vernetzt werden. Dazu soll in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Mobilität der Stadt erfasst werden, sowie die Technologieoptionen zur zukünftigen Darstellung einer CO2-neutralen Mobilität aufgezeigt werden. Es werden Szenarien der Mobilität von Herzogenrath definiert, anhand derer ein digitaler Zwilling erstellt wird, mit dem Prognosen für das Energiesystem getätigt werden können.
Das Projekt "Vom Erdeisspeicher zum netzaktiven Prosumer-Quartier, Teilvorhaben: Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Geschäftsmodellen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schleswiger Stadtwerke GmbH.Vorhabensziel des Projekts ist die Überführung des im Vorgängervorhaben 'ErdEis II' umgesetzten Erdeisspeichers in den Vollbetrieb, das wissenschaftliche Monitoring und Benchmarking sowie die Entwicklung eines District Energy Management Systems (DEMS). Hierzu sollen verschiedene Betriebsmodi getestet, die Betriebsweise aufbauend auf den Ergebnissen optimiert, der Einfluss verschiedener Parameter modellgestützt nachvollzogen und das Kalte Nahwärmesystem mit Erdeisspeicher bestmöglich für die Gesamtsystemoptimierung mittels DEMS genutzt werden. Im zukünftigen Energiesystem wird nicht mehr allein auf Energieeffizienz respektive End- und Primärenergiebedarf optimiert werden können. Vielmehr spielt Flexibilität eine zunehmende Rolle, die schließlich gekoppelt an die Verfügbarkeit erneuerbarer elektrischer Energie den tatsächlichen CO2-Ausstoß bestimmen wird. Inzwischen sind Schnittstellen verfügbar, die über Vorhersagen zur CO2-Intensität des Stromnetzes eine entsprechende Optimierung ermöglichen. Diese Optimierung hat im Gesamtkonzept nicht nur wärme- bzw. kälteseitig zu erfolgen, sondern ganzheitlich die Bedarfe und Flexibilitäten des Kalten Nahwärmenetzes, der Haushaltsstromverbräuche, Mobilitätsbedarfe und Eigenenergieerzeugung miteinzuschließen. So kann ein Gesamtoptimum erreicht und Optimierungen von Teilsystemen, die zu Lasten der Gesamtemissionen gehen, vermieden werden. Entsprechend müssen auch Bewertungs- und Benchmarkingmethoden passend weiterentwickelt werden.
Das Projekt "DEMS - Dezentrales Energiemanagement-System" wird/wurde gefördert durch: EWE Aktiengesellschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: OFFIS e.V. - Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik-Werkzeuge und -Systeme e.V..Im durch die EWE AG finanzierten DEMS-Projekt wird in einem Konsortium niedersächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemeinsam mit der EWE AG und der BTC AG an Lösungen zu Fragestellungen des Managements eines Stromnetzes mit zunehmender Dezentralisierung geforscht. Das Projekt gliedert sich auf in mehrere Teilprojekte der Bereiche Netzmanagement, Bezugsoptimierung und Informations-Technologie. Aktuelle Entwicklungen in diesen Bereichen werden im Rahmen eines Kolloquiums regelmäßig vorgestellt und diskutiert. Im OFFIS werden folgende Teilprojekte zusammen mit der Universität Oldenburg bearbeitet: Systemarchitektur. In diesem Teilprojekt wird gemeinsam mit der BTC AG eine Integrationsplattform aufgebaut, die den Ablauf der für das Energiemanagement relevanten Prozesse übernimmt. Datenmodellierung. In diesem Teilprojekt wird gemeinsam mit der BTC AG ein standardisiertes Datenmodell entwickelt und implementiert. Dabei finden für EVUs konzipierte Standards und Normen wie das Common Information Model (CIM) Berücksichtigung. Datenqualitätsmanagement. In diesem Teilprojekt werden Verfahren zur Analyse und Verbesserung der Datenqualität der für das dezentrale Energiemanagement System benötigten Daten entwickelt. Hochverfügbarkeit. In diesem Teilprojekt werden die Auswirkungen von Störungen innerhalb des Systembetriebes sowie Maßnahmen zur Behebung der Störungen untersucht. Einsatzplanung. In diesem Teilprojekt werden verschiedene Algorithmen zur Einsatzplanung von Energieerzeugungsanlagen untersucht. Prozessmodellierung. In diesem Teilprojekt wird ein Modell des dezentralen Energiemanagement Systems erstellt, welches die Datenflüsse zwischen den Akteuren der Energiedomäne abbildet sowie Zusammenhänge darstellt. Adaptive Verbraucher. In diesem Teilprojekt wird der Energieverbrauch verschiedener Verbrauchergruppen im Rahmen von adaptiven Tarifmodellen untersucht.
Die RWE Nukleus Green H2 GmbH & Co. KG, Schüttorfer Str. 100, 49808 Lingen (Ems), beantragt mit Unterlagen vom 25.04.2024 mit Ergänzungen vom 16.07.2024 die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 27.06.2023 für die im Zuge der Errichtung einer Wasserstofferzeugungsanlage auf dem Grundstück „Schüttorfer Str. 100“ in Lingen (Ems) erforderliche bauzeitliche Grundwasserhaltung (AZ.: 360-10088-23 Mg). Beantragt wird eine Erhöhung der Gesamtentnahmemenge auf insgesamt max. 92.000 m³ Grundwasser in einem Zeitraum von ca. 9 Monaten in den Jahren 2023/2024. Wie bereits im ursprünglichen Erlaubnisverfahren ist aufgrund einer möglichen Überschneidung der durch die RWE Nukleus Green H2 GmbH & Co. KG beantragten sowie in einem parallelen Verfahren der RWE Generation SE mit Bescheid vom 04.05.2023 in Form des Änderungsbescheides vom 28.07.2023 (AZ.: 360-10201-23 Mg) erlaubten bauzeitlichen Grundwasserhaltung für die Errichtung eines Kanalwasserpumpenhauses 1, einer Medientrasse und einer H2 Gas-turbine eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfolgt (§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 UVPG und der Anlage 1 Nr. 13.3.2 ), bei der eine kumulative Betrachtung der Vorhaben vorgenommen worden ist.
Dieser Datensatz zeigt ein Netz mit übergeordneter Bedeutung für das Erhaltungsmanagement, welches durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) regelmäßig zum Zwecke der ZustandsErfassung und Bewertung (ZEB) befahren wird. Es setzt sich zusammen aus den Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung (BSGB) der Freien und Hansestadt Hamburg.
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Origin | Count |
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Bund | 2032 |
Land | 915 |
Schutzgebiete | 1 |
Unklar | 3 |
Wirtschaft | 38 |
Wissenschaft | 6 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 1115 |
Messwerte | 449 |
Software | 1 |
Taxon | 1 |
Text | 1075 |
Umweltprüfung | 106 |
unbekannt | 334 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 759 |
offen | 1945 |
unbekannt | 88 |
Language | Count |
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Deutsch | 2741 |
Englisch | 144 |
Resource type | Count |
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Archiv | 130 |
Bild | 99 |
Datei | 76 |
Dokument | 337 |
Keine | 783 |
Webdienst | 198 |
Webseite | 1797 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 1464 |
Lebewesen & Lebensräume | 1525 |
Luft | 1174 |
Mensch & Umwelt | 2757 |
Wasser | 1210 |
Weitere | 2792 |