Hochgenaue TrueOrthophotos (4-Kanal-Bilder (RGBI)) mit einer Bodenauflösung von 2 cm wurden unter folgenden Bedingungen erhoben: Ground sampling distance: 2 cm Einzuhaltende Wasserstände: Wasserstand kleiner gleich MTnw Ausführungszeitraum: 24.06.2020 mit folgenden Eigenschaften DOP Digitales, georeferenziertes, verzerrungsfreies und maßstabsgetreues Bild der Erdoberfläche 4-Kanal-Orthophoto, 8 Bit Farbtiefe, Lagegenauigkeit UX = UY kleiner gleich 5 cm, Koordinatenreferenzsysteme: Lage: ETRS89/DREF91 in der Realisierung 2016, UTM-Abb., Zone 32 (6-stellig), Höhe: DHHN2016 (GCG2016) Abgabeeinheiten Kacheln: 200 m x 200 m Datenformate: GeoTIFF (lzw-komprimiert) Daraus wurden photogrammetrisch Oberflächenmodelle erzeugt: DOM Digitales, photogrammetrisches Modell der Oberflächenhöhen und -formen der Erdoberfläche samt allen darauf befindlichen Objekten wie Wattflächen, Bewuchs und Gebäude. Lage-/Höhengenauigkeit; UX = UY kleiner gleich 5 cm, UH kleiner gleich 10 cm, Variation kleiner gleich 15 cm, Koordinatenreferenzsysteme: Lage: ETRS89/DREF91 in der Realisierung 2016, UTM-Abb., Zone 32 (6-stellig), Höhe: DHHN2016 (GCG2016) Abgabeeinheiten Kacheln 200 m x 200 m Datenformate GeoTIFF (32-bit floating point, lzw-komprimiert) mit tfw Weitere Ausführungen siehe technischer Bericht Quicklooks liegen als jpg-Formate vor. Schrägluftbilder und 3D-Punktwolke auf Anfrage Auftraggeber: BfG Auftragnehmer: Firma geoplana Ingenieurgesellschaft GmbH aus Marbach Zitiervorschlag: BfG (2022): Digitale Orthophotos und Oberflächenmodelle) 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050. DOI: 10.5675/DOP_DOM_2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www. masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Highly accurate TrueOrthophotos (4-channel images (RGBI)) with a ground resolution of 2 cm
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Boden des Saarlandes bereit.:Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Boden des Saarlandes bereit (Maßstabsbeschränkung).
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst.
Der Datensatz DVG MV wird separat zum ATKIS®Basis-DLM geführt. Auf Grund der reduzierten Punktdichte und eines ausgedünnten Inhalts eignet sich dieser Vektordatenbestand besonders für Übersichtszwecke.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir erweitern hiermit unsere 1. Anfrage mit heutigem Datum zu dem obigen Komplex mit weiteren Fragestellungen. Zunächst dürfen wir darauf hinweisen, dass der Unterzeichner bekanntermaßen in Personalunion Bürger, Vereinsvorsitzender KONTRA und Chefredakteur der KONTRA-MAGAZINE ist. Zulässig ist das auch durch Mitteilung des LDI NRW. Das ist insofern von Bedeutung, weil die Redaktion nicht nur Autorin von Vereinsmitteilungen ist, sondern auch presserechtlich relevant und im KONTRA-Impressum nachlesbar die Herausgeberin der KONTRA-Homepages ist – und die in diesem Zusammenhang passierten Angriffe, Lahmlegungen und Hackings sowohl auf die Homepages wie auch auf die vereinsinterne PC-Struktur nicht nur allgemein strafrechtlich relevant sind, sondern auch ein Angriff auf die Pressefreiheit darstellen. Weiter: 1. Ist es richtig, dass die Normenkontrolle vor dem OVG den Bebauungs-Plan unwirksam gemacht hat? 2. Ist es richtig, dass der Bauvorbescheid vom VG aufgehoben worden ist? 3. Dennoch sind offenbar einige Bauvorhaben weitergelaufen – möglicherweise mit anderen Genehmigungen oder in Bereichen, die vom Bebauungsplan nicht betroffen sein könnten. Ist das so? Zu diesem Punkt möchten wir wissen: Es sind auf dem Brammenring weitere Baumaßnahmen wie die Golf Anlage, der „Hochzeitsmarkt“ und Randbebauungen passiert. Es wurde aber die gesamte Bebauung Brammenring für unwirksam erklärt. Wurde ignoriert, dass solche Bebauungen verboten sind? Oder aufgrund welcher rechtlich zulässigen Verhältnisse konnten diese Bebauungen genehmigt und durchgeführt werden? Benennen Sie für sämtliche schon nach dem 1. Urteil der VG Düsseldorf erfolgten Bebauungen die Rechtsgrundlage. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es schreibt Ihnen hier nicht nur der Unterzeichner als Bürger, sondern auch als Vorsitzender des seit 9 Jahren bestehenden nur ehrenamtlich arbeitenden Vereins KONTRA - zusammen mit der ehrenamtlich arbeitenden Redaktion MAGAZIN KONTRA AKTUELL mit ihm als unterzeichnenden Chefredakteur. Wir hatten dem Oberbürgermeister Anfragen wg. der Natur-Vernichtung auf dem Brammenring gestellt. Ob es eine UVP für dieses Gebiet gegeben habe. Keine dieser Anfragen wurde beantwortet, lediglich in einem Fall gab es einen „Bescheid“ dass es eine gültige UVP gäbe. Dabei wurden dort hunderte von Tier- und Pflanzenarten – viele auf den Roten Listen stehend – vernichtet. Die tatsächlichen Fakten zu diesem Fall haben wir inzwischen investigativ wie auch aus offen zugänglichen Quellen ermittelt: Auf dem sich in rund 50 Jahren weitgehend unberührt gebliebenen Brammenring mit seiner Tier- und Pflanzenwelt sollte zunächst (angeblich!) nur ein sehr großer Sportfachmarkt, tatsächlich aber eine komplette Bebauung entstehen. Mit dem Sportsupermarkt, anderen Firmen – und einer Luxus-Wohnbebauung. Entsprechende Architekten-Entwürfe haben wir vorliegen! (Hatten)Sie auf Ihren Websites übrigens auch. Frage 1: Ist es richtig, dass am 15. August 2019 in einer gemeinsamen Klage gegen den Bauvorbescheid mehrere Ruhrgebietsstädte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vorgingen? Frage 2: Ist es richtig, das mit Urteil v. 8.04.22 das VG Düsseldorf den Bauvorbescheid v. 4.07.2019 aufhob und die Genehmigung für rechtswidrig erklärt wurde? Frage 3: Ist es richtig, dass bezüglich des Bebauungs-Planes VBB 27 „Brammenring“ ein Antrag auf ein Normenkontroll-Verfahren von der Stadt Bottrop – eingebunden in ein gemeinsames Vorgehen der weiteren Ruhrgebietsstädte Duisburg, Essen und Gelsenkirchen – beim OVG Münster eingereicht wurde? Frage 4: Ist richtig, dass mit Urteil v. 27.02.23 der Bebauungs-Plan für unwirksam erklärte? Weil das gesamte Brammenring-Gelände für eindeutig schützenswert benannt wurde und das dadurch auch künftig keine gültige UVP erstellt werden könne? Womit wir also belogen wurden? Die Aktenzeichen: Normenkontrolle: 10 D 26/20.NE / Berufungsverfahren gegen VG-Urteil: 10 A 1136/22 / Erstinstanz VG Düsseldorf 25 K 6111/19. Frage 5: Haben Sie Erkenntnisse, wer z.B. im Lichte der anstehenden Kommunalwahl und unserer investigativen Ermittlungen durch Hacking versucht hatte und noch auch jetzt noch weitermacht, die Veröffentlichung über das Brammenring-Desaster zu verhindern? Wir haben das OVG Münster mit einem Qualifizierten Hinweis auf das auf dem Brammenring passierte Desaster – mit ausführlicher Foto-Dokumentation – hingewiesen, wie das Gebiet zerstört wurde. Die Missachtung der über die Instanzen hinweg gefällten Gerichtsurteile darüber stellt aus unserer Sicht einmal mehr das Rechtsverständnis von Stadt und anderen Beteiligten in das richtige Licht und dürfte einmalig sein. Wie das Gericht darauf reagieren wird, wissen wir nicht – aber mit einem Einschreiben/Rückschein ist eine Akteneinlage/ein Aktenzeichen sichergestellt. Das war uns wichtig! Da diese Thematik sehr komplex noch weitergeht, werden wir mit weiteren kurzfristigen und tiefergehenden Anfragen als Nachtrag weitere Fragen stellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Genehmigung gemäß § 39 LFoG (bzw. § 40 LFoG) zur Umwandlung von Waldflächen am Rosenberg/Kurpark Bad Driburg seitens UGOS / Graf von Oeynhausen => Personendaten des Antragsstellers (sofern natürliche Person) können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind)). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, ich erbitte folgende Informationen: 1. Bitte teilen Sie mir alle von der Polizei Kelsterbach an ihre Behörde gemeldeten Ordnungswidrigkeiten vom 11.5.2022 mit, sowie die dazu erstellten Bußgeldbescheide mit dem genauen Wortlaut der einzelnen Ordnungswidrigkeiten und ob die Ordnungswidrigkeiten fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden. 2. Ich erbitte weiterhin die Informationen über die Ordnungswidrigkeiten vom 22.7.2022, 16.3.23, 21.2.23 und 11.4.23 die Ihnen gemeldet wurden, ebenfalls mit den dazu erstellten Bußgeldbescheiden mit dem genauen Wortlaut der einzelnen Ordnungswidrigkeiten und ob die Ordnungswidrigkeiten fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: Beauftragungen von Beratungsunternehmen (z. B. PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, Prognos AG, Rapp Trans, Becker Büttner Held, Orphoz, PwC, Öko-Institut, ifeu) durch Ihr Haus im Zusammenhang mit den Unternehmen Uber, FREE NOW, Bolt oder MOIA seit dem 01.01.2017. Bitte übermitteln Sie mir die entsprechenden Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Vergabeakten und Rechnungsangaben, soweit sie den o. g. Kontext betreffen. Kommunikation und Kontakte zwischen Ihrem Ministerium und den genannten Beratungsunternehmen zu den Themen Uber, FREE NOW, Bolt, MOIA, Taxi, Mietwagenregulierung, Ridepooling, Ridehailing. Insbesondere bitte ich um Vermerke, Gesprächsprotokolle, E-Mails oder Präsentationen, soweit sie in Ihren Akten geführt werden. Sofern Teile der Unterlagen geheimhaltungsbedürftig sein sollten (z. B. Geschäftsgeheimnisse), bitte ich um geschwärzte Fassungen und eine nachvollziehbare Begründung für jede Schwärzung. Hinweise: Der Antrag richtet sich auf Informationen ab dem 01.01.2017 bis heute. Eine elektronische Übersendung der Dokumente (PDF) genügt. Sollte die Bearbeitung voraussichtlich länger als einen Monat dauern oder voraussichtlich Kosten verursachen, bitte ich um eine Zwischenmitteilung.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zur Empfehlung, neutral, also ohne Firmenbezeichnung und Logos, vor Ort aufzutreten, an Firmen, die am Zaunbau um den Görlitzer Park beteiligt sind, insbesondere an Firmen zuständig für die Baustellenbewachung. Herr Herden teilte der taz als Ihr Sprecher mit, dass solche Empfehlungen ausgesprochen wurden: https://taz.de/Zaun-um-den-Goerlitzer-Park/!6131678/ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 35 |
| Kommune | 2 |
| Land | 37 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 318 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Förderprogramm | 7 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 330 |
| unbekannt | 35 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 39 |
| offen | 336 |
| unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 378 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 322 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 19 |
| Webseite | 29 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 83 |
| Lebewesen und Lebensräume | 359 |
| Luft | 62 |
| Mensch und Umwelt | 371 |
| Wasser | 108 |
| Weitere | 381 |