Das Projekt "Untersuchungen zur Resorptionsverfügbarkeit von organischen und anorganischen Schadstoffen zur weiteren Fortschreibung des Anhang 1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverodnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IFUA Institut für Umwelt-Analyse Projektgesellschaft mbH, Privates Institut - Gutachter - Sachverständige durchgeführt. Im Entwurf der Verordnung zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 06.01.2011 wird in Anhang 1 unter 1.2 Detailuntersuchung ausgeführt: 'Bei der Detailuntersuchung sollen ... auch die für die verschiedenen Wirkungspfade maßgeblichen Expositionsbedingungen, insbesondere die bedeutsamen resorptionsverfügbaren, mobilen oder mobilisierbaren Anteile der Schadstoffgehalte ermittelt werden'. In der geltenden BBodSchV, Anhang 1 (Stand 1999) sowie im Entwurf zur Änderung der BBodSchV vom 6.1.2011 sind dazu bislang keine Verfahren aufgeführt. In der Detailuntersuchung, die lt. BBodSchV Paragraph 3 (4) durch die Überschreitung der Prüfwerte (größtenteils ermittelt durch Gesamtgehaltsbestimmungen) ausgelöst wird, soll zunächst die Exposition der einzelnen Schutzziele im BBodSchG genauer erfasst werden. Im Hinblick auf den Pfad Boden-Mensch soll in der Detailuntersuchung die von einer Bodenkontamination oder einer Altlastenfläche ausgehende Gefahr für die menschliche Gesundheit real abgeschätzt werden. Hinsichtlich des oralen Aufnahmepfades kann dazu die DIN 19738 (2004-07) - Resorptionsverfügbarkeit - herangezogen werden. Das Verfahren wird zwar in der Praxis in einigen Bundesländern (z. B. NRW, Sachsen, Niedersachsen) vor allem bei Blei- und Arsenbelastungen herangezogen, es liegen aber nur wenig systematisch ermittelte Ergebnisse und Erfahrungen vor, die eine Validität des Verfahrens für andere Schadstoffe, vor allem auch organische Verbindungen, belegen. Ziel des Vorhabens ist es, durch 1) Auswertung vorhandener Untersuchungen sowie 2) die Durchführung von Resorptionsverfügbarkeitsuntersuchungen für weitere Schadstoffe und Schadstoffgruppen das Verfahren zu validieren.