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Fortschreibung der Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude

Das Projekt "Fortschreibung der Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Umweltbewusstes Bauen durchgeführt. Bei der energetischen Bewertung von Gebäuden sind die Nutzungsrandbedingungen nach DIN V 18599:2007-02 Teil 10 Tabelle 4 und 5 beim Nachweis nach EnEV grundsätzlich zu verwenden. Die Norm enthält jedoch nicht für alle in Nichtwohngebäuden vorkommenden Nutzungen spezifische Randbedingungen. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen dieses Projektes die fehlenden Profile entwickelt. Die Energieeinsparverordnung lässt die Verwendung anderer Nutzungsprofile nur insoweit zu, wie die jeweilige Nutzung nicht explizit in DIN V 18599:2007-02 Teil 10 aufgeführt ist. In diesem Fall ist entweder das allgemeine Nutzungsprofil der Norm (Nr. 17) zu verwenden oder auf Basis 'gesicherten allgemeinen Wissenstandes' ein individuelles Profil zu bestimmen. Für die energetische Gebäudebewertung, die nicht im Rahmen eines EnEV-Nachweises Anwendung findet, z. B. im Planungsprozess oder bei der Beurteilung eines Bestandsgebäudes, können die im Anhang A des Normenteils dargestellten, ausführlichen Nutzungsprofile herangezogen werden. DIN V 18599:2007-02 Teil 10 enthält jedoch nicht für alle in Nichtwohngebäuden vorkommenden Nutzungen spezifische Randbedingungen. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen dieses Projektes die fehlenden Nutzungsrandbedingungen für die Gebäudetypen - Freizeit- und Sporteinrichtungen, - Laboratorien, - Krankenhäuser sowie - Lager- und Montagehallen entwickelt und dem Normungsausschuss präsentiert.

Erstellung von Gebäudezertifikaten für repräsentative Regierungsbauten in Berlin

Das Projekt "Erstellung von Gebäudezertifikaten für repräsentative Regierungsbauten in Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken durchgeführt. Für ausgewählte Berliner Regierungsgebäude wurden Energieausweise nach den Vorgaben der zu erwartenden nationalen Verordnung EnEV 2007 erstellt und erste Erfahrungen für komplexe Nichtwohngebäude gesammelt. Damit stand auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand auf dem Prüfstand. Ausgangslage: Zum 4. Januar 2003 trat die Europäische Richtlinie 'Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden' in Kraft. Sie war bis Anfang 2006 in nationales Recht umzusetzen. Dazu wurden in Deutschland u.a. vielfältige Forschungsprojekte initiiert. Zum Projektstart stand das technische Regelwerk DIN V 18599 'Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden' zur Verfügung - als Instrument für die Berechnung der Bedarfswerte gemäß EU-Richtlinie. Die Umsetzung der mehrere hundert Seiten umfassenden Vornorm erfolgte in einem auf Excelbasis entwickelten Berechnungstool, sodass die praktische Anwendung des Normungswerkes gewährleistet war. Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde ein mit den Ressorts vorabgestimmter Entwurf für das Layout des Energieausweises erarbeitet und in einer Druckapplikation anwenderfreundlich umgesetzt. Damit bestanden die grundlegenden Voraussetzungen für die Erstellung von Energieausweisen gemäß EU-Richtlinie bzw. der zu erwartenden nationalen Verordnung EnEV 2007.

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