Das Projekt "Primärenergiefaktoren von biogenen Energieträgern, Abwärmequellen und Müllverbrennungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden Primärenergiefaktoren für verschiedene Energieträger ermittelt und methodische Fragen diskutiert. Primärenergiefaktoren werden insbesondere im Rahmen der Energieeinsparverordnung verwendet, um den Jahresprimärenergiebedarf für ein Gebäude zu ermitteln. Bei Wahl eines Brennstoffes mit einem geringen nicht erneuerbaren Primärenergiefaktor kann der Bauherr auf diese Weise seinen Primärenergiebedarf erheblich reduzieren und ggf. - je nach Gebäudeausgestaltung - im Gegenzug auf Maßnahmen beispielsweise im Bereich Lüftung oder Anlagentechnik verzichten. Primärenergie (PE)-Faktoren werden in verschiedenen Normen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude definiert. Dazu zählen die DIN V 4701-10 und die DIN V 18599-1. Ergänzend werden im Arbeitsblatt FW 309-1 der AGFW (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.) weitere Faktoren für Brennstoffe genannt und Rechenverfahren vorgeschlagen. Ziel des Gutachtens ist die Validierung der vorhandenen PE-Faktoren. Dabei werden insbesondere die PE-Faktoren für feste, flüssige und gasförmige Biomasse, für Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Heizwerken mit biogenen Brennstoffen, für gewerbliche bzw. industrielle Abwärme und für Nah- und Fernwärme aus Abfall näher betrachtet und basierend auf Ökobilanzstudien, Systemanalysen für Referenzanlagen und Anlagendatenbanken neu bestimmt.