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Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (UGRdL-Bezugszahlen) - Jahr - regionale Tiefe: Bundesländer

Teil der Statistik "Wirtschaft und Bevölkerung (UGRdL-Bezugszahlen)" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de

Wirtschaftliche Vorteile der EU Ecodesign-Richtlinie

Die EU Ecodesign-Richtlinie hat das Ziel, die Umweltauswirkungen mit dem Schwerpunkt Energieverbrauch von in der EU verkauften Produkten zu reduzieren. Für die niederländische Umweltorganisation Natuur en Milieu hat Ecofys das mit der Richtlinie verbundene Umweltschutz- und Wirtschaftspotenzial ermittelt. Die Umsetzung der EU Ecodesign-Richtlinie würde jährliche Einsparungen von bis zu 600 TWh Strom und 600 TWh Wärme im Jahr 2020 einbringen. Zusätzlich zu dem Nutzen für die Umwelt zeigt die Studie wichtige wirtschaftliche Vorteile auf wie: - Nettoeinsparungen für europäische Verbraucher und Unternehmen von 90 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent des europäischen BIP) im Jahr 2020 - Durch Reinvestition dieser Einsparungen in andere Wirtschaftssektoren könnten eine Million Arbeitsplätze geschaffen werden - Die Abhängigkeit von Energieimporten könnte für Erdgas um 23 Prozent bzw. für Kohle um 37 Prozent verringert werden. Dieses hätte zur Folge, dass die EU Erdgasimporte aus Russland um die Hälfte kürzen und auf die Einfuhr von Kohle aus Russland ganz verzichtet werden könnte.

Digitales Schrägluftbild Hamburg

Schrägluftbilder: 2018 wurde erstmals für ganz Hamburg ein Bildflug durchgeführt, bei dem hochaufgelöste Oblique-Luftbilder entstanden. Die eingesetzte Kamera nimmt zeitgleich sowohl Senkrechtbilder als auch Schrägbilder nach allen 4 Seiten auf. Der aktuelle Datensatz ist aus dem Frühjahr 2022 (März). Die Schrägbilder dienen als Quelle für die Analyse von städtebaulichen Situationen innerhalb des gesamten Stadtgebietes. Sie werden als Dienst in den Geoportalen im LGV bereitgestellt.

Ausgaben für den Umweltschutz

<p> <p>Das Statistische Bundesamt erfasst regelmäßig die Ausgaben von Staat, Unternehmen und privaten Haushalten für den Umweltschutz. Die Daten zeigen die Entwicklung der Ausgaben insgesamt und die Aufteilung auf die verschiedenen Bereiche wie z.B. Abfall, Abwasser, Luftreinhaltung und Klimaschutz.</p> </p><p>Das Statistische Bundesamt erfasst regelmäßig die Ausgaben von Staat, Unternehmen und privaten Haushalten für den Umweltschutz. Die Daten zeigen die Entwicklung der Ausgaben insgesamt und die Aufteilung auf die verschiedenen Bereiche wie z.B. Abfall, Abwasser, Luftreinhaltung und Klimaschutz.</p><p> Entwicklung der Umweltschutzausgaben <ul> <li>Im Jahr 2023 gaben Staat, Unternehmen und private Haushalte insgesamt 2,0 % des Bruttoinlandsprodukts und damit rund 85,3 Milliarden Euro für den Umweltschutz aus.</li> <li>Dies entspricht einer Zunahme von rund 3,3 % gegenüber 2022.</li> </ul> <p>Diagramm: Die Umweltschutzausgaben des Staates stiegen zwischen 2015 und 2023 von 10,0 auf 16,6 Milliarden (Mrd.) Euro. Die der Unternehmen stiegen von 40,6 auf 53,9 Mrd. Euro, die der privaten Haushalte von 14,2 auf 14,9 Mrd. Euro.</p> <strong> Entwicklung der Umweltschutzausgaben 2010 bis 2023 </strong> Quelle: <p>Statistisches Bundesamt, <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/umweltschutzausgaben/_inhalt.html">Umweltökonomische Gesamtrechnungen (2026)</a><br>Datenzugriff zu Umweltschutzausgaben im<a href="https://datacube.uba.de/vis?fs[0]=Themen,0%7CUmwelt%20und%20Wirtschaft%23ENVIRONMENT_ECONOMY%23&amp;pg=0&amp;fc=Themen&amp;bp=true&amp;snb=8&amp;isAvailabilityDisabled=false&amp;df[ds]=ds-dc-release&amp;df[id]=DF_ENV_ECON_PROTECTION_EXPENDITURE&amp;df[ag]=UBA&amp;df[vs]=1.0&amp;dq=.A...&amp;pd=2010,2022&amp;to[TIME_PERIOD]=false"> UBA DataCube</a></p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Entw-Umweltschutzausg_2026-03-16.pdf">Diagramm als PDF (124,55 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Entw-Umweltschutzausg_2026-03-16.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,92 kB)</a></li> </ul> </p><p> Laufende Ausgaben und Investitionen in den Umweltschutz <ul> <li>Die Umweltschutzausgaben setzen sich zusammen aus Investitionen z.B. in Anlagen für den Umweltschutz und laufenden Ausgaben für den Betrieb der Anlagen (z.B. Personalkosten).</li> <li>Der Anteil der Investitionen betrug im Jahr 2023 rund 20,1 %, während die laufenden Ausgaben 79,9 % der gesamten Umweltschutzausgaben ausmachten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Umweltschutzausg_2026-03-16.png"> </a> <strong> Tab: Umweltschutzausgaben in Millionen Euro </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Umweltschutzausg_2026-03-16.pdf">Tabelle als PDF (51,85 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Umweltschutzausg_2026-03-16.xlsx">Tabelle als Excel (232,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ausgaben nach Umweltbereichen <ul> <li>Auf die Bereiche Abwasser und Abfall entfielen im Jahr 2023 zusammen 79,6 % der Ausgaben.</li> <li>Weitere 12,5 % der Ausgaben wurden für die Beseitigung von Umweltbelastungen verwendet.</li> <li>Dies beinhaltet Luftreinhaltung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Lärm- und Erschütterungsschutz sowie Strahlenschutz.</li> </ul> <p>Das Diagramm schlüsselt die Umweltschutzausgaben des Jahres 2023 auf. Die höchsten Ausgaben entfielen auf die Abwasserwirtschaft mit 34,4 Milliarden Euro und die Abfallwirtschaft mit 33,6 Milliarden Euro.</p> <strong> Umweltschutzausgaben nach Umweltbereichen im Jahr 2023 </strong> <p>² beinhaltet Luftreinhaltung und Klimaschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Lärm- und Erschütterungsschutz, Strahlenschutz<br> ³ beinhaltet z. B. Umweltverwaltungen der Länder</p> Quelle: <p>Datenzugriff zu <a href="https://datacube.uba.de/vis?fs[0]=Themen,0%7CUmwelt%20und%20Wirtschaft%23ENVIRONMENT_ECONOMY%23&amp;pg=0&amp;fc=Themen&amp;bp=true&amp;snb=5&amp;df[ds]=ds-dc-release&amp;df[id]=DF_ENV_ECON_PROTECTION_EXPENDITURE&amp;df[ag]=UBA&amp;dq=.A...&amp;pd=2010,2022&amp;to[TIME_PERIOD]=false">Umweltschutzausgaben im Data Cube</a></p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Umweltschutzausg-Umweltbereiche_2026-03-16.pdf">Diagramm als PDF (273,23 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Umweltschutzausg-Umweltbereiche_2026-03-16.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,59 kB)</a></li> </ul> </p><p> Hinweise zur Methodik <p>Die Angaben zu den Umweltschutzausgaben nach Umweltbereichen werden regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Mit dem Berichtsjahr 2010 wurden die Berechnungen auf die Konzepte und Vorgaben einer neuen EU-Verordnung umgestellt, die zum Ziel hat, europaweit vergleichbare Daten zu den Ausgaben für den Umweltschutz zu erstellen. Dadurch sind die Daten nicht mehr mit den bislang ausgewiesenen Ergebnissen für die Jahre vor 2010 vergleichbar.</p> <p>Die Ausgaben sind als Untergrenze der gesamtwirtschaftlichen Ausgaben für den Umweltschutz anzusehen, denn der integrierte Umweltschutz wird vermutlich unterschätzt. Viele prozessorientierte Innovationen beispielsweise dienen der Kostenersparnis, nutzen aber zugleich der Umwelt, weil sie Ressourcen sparen und Emissionen vermindern. Die Umweltschutzausgabenrechnung erfasst solche Maßnahmen nur unvollständig.</p> </p><p> Weiterführende Informationen <p><a href="https://datacube.uba.de/vis?fs[0]=Themen,0%7CUmwelt%20und%20Wirtschaft%23ENVIRONMENT_ECONOMY%23&amp;pg=0&amp;fc=Themen&amp;bp=true&amp;snb=8&amp;isAvailabilityDisabled=false&amp;df[ds]=ds-dc-release&amp;df[id]=DF_ENV_ECON_PROTECTION_EXPENDITURE&amp;df[ag]=UBA&amp;df[vs]=1.0&amp;dq=.A...&amp;pd=2010,2022&amp;to[TIME_PERIOD]=false"><strong>Datenzugriff zum Thema Umweltschutzausgaben im UBA Data Cube</strong></a></p> <p>Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten: <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/umweltschutzausgaben/_inhalt.html">Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben</a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Öffentliche Abwasserentsorgung

<p> <p>Das Hauptziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässerbelastungen weitgehend zu reduzieren. Dabei fällt Klärschlamm an, der inzwischen zumeist in getrockneter Form thermisch verwertet wird. Die Rückgewinnung und Wiederverwertung von Stoffen wie Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm trägt dazu bei Nährstoffkreisläufe zu schließen.</p> </p><p>Das Hauptziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässerbelastungen weitgehend zu reduzieren. Dabei fällt Klärschlamm an, der inzwischen zumeist in getrockneter Form thermisch verwertet wird. Die Rückgewinnung und Wiederverwertung von Stoffen wie Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm trägt dazu bei Nährstoffkreisläufe zu schließen.</p><p> Rund 10 Milliarden Kubikmeter Abwasser jährlich <p>8.659 öffentliche Kläranlagen haben im Jahr 2022 nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes über 8,33 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³) Abwasser behandelt und anschließend in Oberflächengewässer eingeleitet. Die behandelte Abwassermenge sank damit gegenüber der Erhebung im Jahr 2019 um 0.72 Mrd m³. Diese Abwassermenge setzte sich aus rund 4,82 Mrd. m³ Schmutz-, 1,49 Mrd. m³ Fremd- und 2,02 Mrd m³ Niederschlagswasser zusammen (siehe Tab. „In öffentlichen Kläranlagen behandelte Abwassermenge“). Schmutzwasser ist jenes Wasser aus privaten Haushalten sowie aus gewerblichen und industriellen Betrieben, das in die Kanalisation eingeleitet wird. Als Fremdwasser wird jenes Wasser bezeichnet, das nicht gezielt in die Kanalisation eingeleitet wird, also etwa in diese aus dem Boden einsickert.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_beh-abwassermenge_2025-04-09.png"> </a> <strong> Tab: In öffentlichen Kläranlagen behandelte Abwassermenge </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_beh-abwassermenge_2025-04-09.pdf">Tabelle als PDF (54,85 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_beh-abwassermenge_2025-04-09.xlsx">Tabelle als Excel (19,60 kB)</a></li> </ul> </p><p> Fast 100 Prozent biologisch gereinigt <p>Die rund 8.700 Kläranlagen haben im Jahr 2022 rund 99,99 % des Abwassers biologisch und weniger als 0,005 % ausschließlich mechanisch behandelt (siehe Tabelle). In einem Großteil der Anlagen wird Stickstoff in zwei Schritten entfernt.</p> <ul> <li>Nitrifizierung: Dabei werden Ammonium-Ionen mit Hilfe von Bakterien in Nitrat-Ionen umgewandelt.</li> <li>Denitrifizierung: Dabei werden Nitrat-Ionen mit Hilfe von Bakterien in molekularen Stickstoff umgewandelt.</li> </ul> <p>Bei einem Großteil des Abwassers erfolgt darüber hinaus die Entfernung von Phosphor. Hierbei werden Phosphat-Ionen entweder durch Zugabe von Salzen ausgefällt oder mit Hilfe von Bakterien ausgetragen und in den Klärschlamm überführt.</p> <p>Bei 3,7 % des Abwassers wurde in 2022 zusätzlich eine Elemination von Spurenstoffen durchgeführt. Als weitere zusätzliche Verfahrensstufen kamen Filtration und Desinfektion des Abwassers zur Anwendung.</p> </p><p> Klärschlamm aus öffentlichen Kläranlagen <p>Auf Kläranlagen fiel im Jahr 2024 Klärschlamm mit einer Trockenmasse von etwa 1,67 Millionen Tonnen an.</p> <ul> <li>Rund 82 % des Klärschlamms wurde 2024 thermisch verwertet (2013: 58 %).</li> <li>Nur noch rund 17 % des Klärschlamms wurde stofflich verwertet (2013: 42 %). Knapp 12 % wurden aufgrund der enthaltenen Nährstoffe landwirtschaftlich verwertet (2013: 27 %). Rund 0,8 % wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen wie z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rekultivierung">Rekultivierung</a> eingesetzt (2013: 11 %).</li> <li>Die Deponierung unbehandelter Klärschlämme ist seit 2005 untersagt.</li> </ul> </p><p> Rohstoffquelle Abwasser und Klärschlamm <p>Abwasser enthält neben einer Vielzahl von anthropogenen Spurenstoffen auch viele Stoffe, die es lohnt aus dem Abwasser zu recyceln. Dies betrifft vor allem die Rückgewinnung von Nährstoffen. Phosphor ist ein wichtiger Nährstoff in der Pflanzenernährung. Der weltweite Phosphorverbrauch vor allem in Form von Mineraldünger ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen an. Deutschland und die EU sind bei mineralischen Phosphatdüngemitteln vollständig von Einfuhren z. B. aus Russland abhängig, während derzeit immer noch phosphatreiche Abfälle und Abwässer meist ohne Nutzung der Nährstoffe entsorgt werden. Deshalb schränkt die 2017 novellierte <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/BJNR346510017.html">Klärschlammverordnung</a> ab 2029 die bodenbezogene Klärschlammverwertung gegenüber einer thermischen Vorbehandlung und anschließendem Phosphorrecycling erheblich ein. Gleichzeit wird damit der unerwünschte Eintrag von anthropogenen Spurenstoffen, wie Arzneimittel oder Bioziden, weiter eingeschränkt. Klärschlamm aus großen Kläranlagen und Klärschlamm, welcher die Grenzwerte für eine bodenbezogene Nutzung nicht einhält muss ab einem Phosphor-Gehalt von 20 g/kg Klärschlamm Trockenmasse einer technischen Phosphorrückgewinnung zugeführt werden. Die Rückgewinnung des Nährstoffes Phosphor hilft Stoffkreisläufe im Sinne nachhaltiger Ressourcennutzung und -schonung zu schließen.</p> </p><p> Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm <p>Allein das kommunale Abwasser Deutschlands birgt ein jährliches Reservoir von mehr als 70.000 Tonnen (t) Phosphor. Zirka 65.000 t Phosphor finden sich im Klärschlamm wieder. In den letzten Jahren führt Deutschland im Schnitt jährlich mehr als 100.000 t Phosphor in Form von Mineraldüngern ein. Große Anteile kommen hiervon aus Russland. In den letzten Jahren wurden verschiedene Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammasche entwickelt. Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Umweltinnovationsprogrammes die großtechnische Umsetzung innovativer Verfahren zur Phosphorrückgewinnung. Erste großtechnische Anlage zur Produktion zur Rückgewinnung von Phosphor – z. B. Herstellung von Phosphorsäure aus Klärschlammasche – werden aktuell umgesetzt.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Energetische Nutzung biogener Reststoffe mit AER-Technologie

Ziel des Vorhabens der TBM Technologieplattform Bioenergie und Methan GmbH & Co. KG ist es, die wirtschaftliche und nachhaltige Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme aus Biomasse mit Hilfe der neu entwickelten AER (Absorption Enhanced Reforming)-Vergasungstechnologie in einer Anlagengröße von 10 MW Brennstoffwärmeleistung zu demonstrieren. Das neue Verfahren wurde vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) entwickelt. Im Vergleich zu bereits existierenden Biomasseanlagen kommen ein neuartiges Bettmaterial und eine veränderte Betriebsweise zur Anwendung, bei der ein wasserstoffreiches Gas erzeugt wird. Das als Bettmaterial eingesetzte Kalziumoxid bewirkt, dass das entstehende Produktgas weniger unerwünschtes CO2 und Teer enthält. Geringere Vergasungstemperaturen erlauben außerdem den Einsatz von holzartigen Biomassereststoffen aus der Landschaftspflege. Dies trägt den hohen Anforderungen an den Standort in der Nähe des Biosphärenreservats Schwäbische Alb Rechnung. Das Produktgas soll in einem Gasmotor in elektrische Energie umgewandelt werden. Die Prozessabwärme soll zum einen in einem ORC-Prozess zur zusätzlichen Erzeugung elektrischer Energie dienen und zum anderen als Fernwärme abgegeben werden. Bei optimalem Betrieb und gleichzeitiger Wärmenutzung können insgesamt rund 26.000 Tonnen CO2 pro Jahr und Anlage eingespart werden.

Luftbilder Hamburg - DOP Zeitreihe belaubt

Lesenswerte Beschreibung siehe Downloadbereich: >> Beschreibung und FAQ <<

Abfallverwertungsquote, Stoffliche Abfallverwertungsquote, Abfallrecyclingquote: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist (stoffliche) Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1 000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an Haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Durchschnittsbevölkerung auf Basis des Zensus 2022 berechnet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 basierte die Berechnung auf der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres nach dem Zensus 2011. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1 000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2024. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechensystem wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist (stoffliche) Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.2 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 Kategorien der WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Stat) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechensystem zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch - überwiegend nach der Herkunft - verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. In Anhang 1 des Statistischen Berichtes zur Abfallbilanz (siehe Tabellenblatt "32171-Anhang-01) werden für alle in der Bilanz dargestellten Abfallströme die jeweils zugeordneten Abfallschlüssel (lt. EAV) aufgelistet. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet (www.klassifikationsserver.de) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. Detaillierte Angaben, Beschreibungen und Begriffsdefinitionen zu den jeweiligen Abfallbilanzen, Zeitreihen, Abfallintensitäten und dem Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige sind im Statistischen Bericht der Abfallbilanz (www.destatis.de) abrufbar. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechensystem. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen, aufgeschlüsselt nach im Inland erzeugten Abfallarten, zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. Bis einschließlich des Berichtsjahres 2023 wurde in der Abfallbilanz das Verwertungsverfahren Verfüllung in die ausgewiesene Recyclingquote einbezogen. Bei der Verfüllung handelt es sich jedoch nicht um Recycling im engeren Sinne, sondern um ein stoffliches Verwertungsverfahren, bei dem ungefährliche Abfälle als Ersatz für andere Materialien genutzt und Abfälle zum Beispiel aus sicherheitstechnischen Gründen, zum Neigungsausgleich oder zur landschaftlichen Gestaltung in Aushubbereiche (z. B. Tiefbau- oder Kiesgruben) eingebracht werden. Ab dem Berichtsjahr 2024 werden die Recyclingquoten in der Abfallbilanz unter Ausschluss der Verfüllung ausgewiesen. Damit wird eine klarere Abgrenzung zwischen Recycling und anderen Formen der Abfallverwertung vorgenommen und die Vergleichbarkeit mit den unionsrechtlichen Begriffsbestimmungen verbessert. Bis zum Jahr 2020 war es nach den damals geltenden EU-Vorgaben zulässig, Verfüllungsmaßnahmen bei der Erreichung der Recyclingziele zu berücksichtigen. Die geänderte Ausweisung ab dem Berichtsjahr 2024 stellt somit eine methodische Anpassung dar und ist bei Zeitreihenvergleichen zu berücksichtigen. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. Aufgrund dieser rückwirkenden Anpassungen können Abweichungen gegenüber den in früheren Berichtsjahren ausgewiesenen Werten auftreten. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Weitere Informationen und Erläuterungen zur Methodik enthält der Statistische Bericht für die Abfallbilanz. Der Statistische Bericht kann kostenlos unter www.destatis.de -> Themen -> Gesellschaft und Umwelt -> Umwelt -> Abfallwirtschaft -> Publikationen -> Abfallbilanz abgerufen werden. - Weitere Informationen, insbesondere zur Methodik der Abfallbilanz, finden Sie in unserem separaten PDF-Dokument "Erläuterungen zur Abfallbilanz". Dieses wird nur auf Anfrage herausgegeben. Bei Interesse fordern Sie bitte die "Erläuterungen zur Abfallbilanz" über das Kontaktformular (www.destatis.de) an. - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Einen allgemeinen Überblick zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Handbuch „Finanzierungsmodelle der sozialverträglichen Wärmewende“. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie gegebenenfalls geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes . Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm

Indikator: Nationaler Wohlfahrtsindex

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft. Es spiegelt jedoch nicht die gesellschaftliche Wohlfahrt wider.</li> <li>Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI) berücksichtigt insgesamt 21 wohlfahrtsstiftende und wohlfahrtsmindernde Aktivitäten.</li> <li>Der NWI zeigt einen anderen Verlauf als das BIP. Er schwankt phasenweise. In den letzten Jahren ist ein Zuwachs erkennbar.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Das BIP bildet die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft ab und ist als international vergleichbare statistische Kenngröße anerkannt. Jedoch ist das BIP alleine als Maß für die gesellschaftliche Wohlfahrt nicht geeignet. Wichtige Kritikpunkte sind: Das BIP berücksichtigt nicht die Verteilung des Einkommens sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Hausarbeit. Das BIP erfasst keine Folgekosten durch Umweltschäden. Eine Verringerung des Naturkapitals wird daher nicht abgebildet. Sogenannte Defensivausgaben zur Bekämpfung von Kriminalität, Drogenkonsum oder die Folgekosten von Verkehrsunfällen oder Naturkatastrophen wirken sich tendenziell sogar positiv auf das BIP aus.</p> <p>Mit dem NWI wurde ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entwickelt, der diese Kritikpunkte berücksichtigt. Ausgehend von den Konsumausgaben enthält der NWI Zu- und Abschläge, je nachdem ob es sich um wohlfahrtssteigernde oder wohlfahrtsmindernde Kategorien handelt. Zunehmende Ungleichverteilung verringert den Wert des Index. Umweltkosten und Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen sind Beispiele für negative Kategorien, Ehrenamt und Hausarbeit für positive Kategorien. Der NWI kommt auch in den Bundesländern zunehmend zum Einsatz.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Die Entwicklung des NWI seit 1991 zeigt unterschiedliche Phasen. Bis 1999 ist parallel zum BIP eine kontinuierliche Steigerung zu beobachten. Danach zeigt sich eine Schere: Während das BIP weiter steigt, sinkt der NWI. Ursache war vor allem die zunehmende Einkommensungleichheit. Von 2005 bis 2013 zeigten sich kaum Schwankungen beim Wohlfahrtsindex. Ab 2014 entwickelte sich der NWI positiv. Die Konsumausgaben stiegen, die Ungleichheit stagnierte und die Umweltkosten nahmen leicht ab. Im Pandemiejahr sind jedoch sowohl das BIP als auch der NWI abrupt gefallen. Während sich das BIP 2021 erholte, sorgte insbesondere die Flutkatastrophe an Ahr und Erft für ein weiteres Absinken des NWI. 2022 kam es zu einem starken Anstieg, durch die ansteigenden Konsumausgaben (auch wegen der Entlastungspakete), durch Energieeinsparungen und geringere Schäden durch Naturkatastrophen im Vergleich zum Vorjahr.</p> <p>In 2023 und 2024 stieg der NWI an. Es gab einen weiteren Rückgang der Umweltbelastungen, insbesondere durch zurückgehende Energieverbräuche und den Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundenen geringeren Emissionen. Auch beim Konsum gab es leichte Zugewinne. Erste Schätzungen der Entwicklungen im ersten Halbjahr zeigen für 2025 einen weiteren Anstieg des Konsums. Allerdings steigt auch der Energieverbrauch und die damit verbundenen negativen Umweltwirkungen. Insgesamt erscheint eine leichte Erhöhung des NWI wahrscheinlich. Weitere Informationen findet man in einer <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009291">detaillierten aktuellen Auswertung des NWI</a>.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der NWI stellt die Summe von 21 monetär bewerteten Komponenten dar. Der größte Posten ist der mit der Einkommensverteilung (Gini-Index) gewichtete private Konsum. Darüber hinaus fließen weitere wohlfahrtssteigernde Komponenten wie Hausarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten und Ausgaben für Bildung und Gesundheit positiv in den NWI ein. Wohlfahrtsmindernd wirken sich z.B. Kosten für verschiedene Umweltschäden oder auch Kriminalität aus. Eine ausführliche Beschreibung der Berechnungsweise findet sich in <a href="https://www.imk-boeckler.de/fpdf/HBS-008250/p_imk_study_78_2022.pdf">NWI 3.0 Methodenbericht Nationaler Wohlfahrtsindex 3.0</a>. Auf der <a href="https://www.fest-heidelberg.de/forschung/nachhaltige-entwicklung/forschungsfelder/wohlfahrts-und-nachhaltigkeitsmessung/wohlfahrtsindizes-nwi-rwi/">Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft</a> findet sich eine umfangreiche und aktuell gehaltene Liste von Veröffentlichungen zum NWI und zu Regionalen Wohlfahrtsindizes verschiedener Bundesländer.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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