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Pressemitteilung Nr. 8/2019: Verletzter Herdenschutzhund im Landkreis Stendal

Über einen verletzten Herdenschutzhund informierte ein Schäfer aus dem Landkreis Stendal am 13. Mai 2019 das Wolfskompetenzzentrum (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der verletzte Hund wurde unverzüglich vom Tierarzt behandelt. Nach Begutachtung des Falls durch das WZI ist ein Wolf als Verursacher nicht auszuschließen. Für einen sicheren Nachweis ist eine DNA-Analyse erforderlich, welche in diesem Fall allerdings mangels Entnahme einer Probe nicht mehr möglich war. Schafe wurden nicht verletzt oder getötet. Herdenschutzhunde sind keine Hütehunde. Während Hütehunde auf Kommando des Schäfers agieren, arbeiten Herdenschutzhunde selbstständig. Sie verfolgen eine passive Abwehrstrategie, um die Herde vor Angriffen zu schützen. Dies bedeutet, dass sie einen potentiellen Angreifer verbellen und verjagen, bevor dieser in die Koppel gelangen kann. Eine direkte, körperliche Auseinandersetzung mit einem Angreifer ist nicht vorgesehen, kann aber in Extremsituationen vorkommen. Solche Vorfälle sind sehr selten. Aktualisiert am 15.05.2019

Weitere Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt nachgewiesen

Ein Wolfsrudel lebt seit mindestens 2018 im Steckby-Lödderitzer Forst zwischen Aken und Barby. Das hat das Wolfskompetenzzentrum (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz anhand von DNA-Proben im März nachweisen können. Erste Hinweise auf Wölfe gab es in den angrenzenden Gebieten Mosigkauer und Kühnauer Heide bereits 2016. Seitdem wurde das Gebiet im Rahmen des Monitorings vom Wolfskompetenzzentrum, vom Bundesforstbetrieb Sachsen-Anhalt und vom Biosphärenreservat Mittelelbe beobachtet. Mit Hilfe von Fotofallen und der DNA-Analyse wurden nun das männliche Elterntier sowie zwei ebenfalls männliche Welpen - geboren im Mai 2018 – bestätigt; außerdem ein weiteres Nachwuchstier, welches im Dezember tot aufgefunden wurde. Das Tier starb vermutlich an einer Lungenentzündung. Neu nachgewiesen wurden auch Rudelterritorien in der Altmärkischen Höhe und der Stresower Heide. Ein Paarterritorium wurde bei Tangerhütte festgestellt. Die neuen Informationen gehen in den Monitoringbericht des laufenden Monitoringjahres 2018/19 ein. Dieser wird Ende 2019 veröffentlicht. Einem Wolf beim Spaziergang zu begegnen, ist sehr unwahrscheinlich. Wölfe sind dämmerungs- und nachtaktiv. Ein Zusammentreffen mit Menschen ist daher zwar selten, aber generell möglich. Man sollte nicht auf den Wolf zugehen und darf ihn auf keinen Fall anlocken oder füttern. Dadurch besteht vor allem bei jungen Tieren die Gefahr, dass sie sich an Menschen gewöhnen und ihre natürliche Scheu verlieren. Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Es ist möglich, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren und ihn womöglich als Eindringling auf ihrem Territorium ansehen. Hunde müssen daher unter der direkten Einwirkung des Menschen bleiben. Unabhängig davon ist es laut § 28 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Alle Sichtungen sowie weitere Hinweisfunde wie Spuren, Losungen oder Risse, die auf Wolfsaktivität in einem Gebiet hindeuten, sollten immer unmittelbar an das WZI per Mail, Telefon oder online gemeldet werden. Dies ist für eine möglichst genaue Erfassung des Wolfsbestandes in Sachsen-Anhalt unerlässlich. <link naturschutz das-wolfskompetenzzentrum-wzi>lau.sachsen-anhalt.de/wzi Aktualisiert am 25.04.2019

Zahl der Nutztierrisse in Sachsen-Anhalt sinkt auf niedrigsten Stand seit fünf Jahren

Der Wolf ist auch in Sachsen-Anhalt heimisch geworden, die Population nimmt aber nur noch moderat zu. Das geht aus dem aktuellen Monitoringbericht des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) hervor, den Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann gemeinsam mit LAU-Präsidentin Dr. Sandra Hagel am Montag vorgestellt hat. Trotz überschaubar wachsender Wolfspopulation wurden im Berichtszeitraum von Mai 2022 bis April 2023 landesweit deutlich weniger Übergriffe auf Nutztiere verzeichnet; die Zahl der Risse sank auf den niedrigsten Stand seit fünf Jahren. „Die Ergebnisse des Monitoringberichts belegen, dass ein konfliktarmes Leben mit dem Wolf nicht nur naturschutzfachlich wünschenswert, sondern auch praktisch möglich sein kann“, erklärte Willingmann. „Offenkundig setzen Nutztierhalter bei uns im Lande verstärkt auf Herdenschutzmaßnahmen, die Übergriffe und Risse in den allermeisten Fällen verhindern. Das legen die jüngsten Ergebnisse des Monitoringberichts nahe. Insoweit bleibt wolfsabweisender Herdenschutz das zentrale Mittel der Wahl. Zugleich gilt: Wölfe mit auffälligem Verhalten müssen zeitnah, rechtssicher und unbürokratisch entnommen werden können. Eine gezielte Bestandsregulierung mittels systematischer Entnahmen halte ich im Lichte der Ergebnisse des Monitoringberichts jedoch für nicht angebracht.“ Am vergangenen Freitag hatten sich die Umweltministerinnen und -minister der Länder bei ihrer Konferenz in Münster darauf verständigt, dass Wölfe in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen schneller und unbürokratischer entnommen werden dürfen. Bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren soll künftig die Abschussgenehmigung erteilt werden können. Diese soll für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betreffende Weide zulassen. Anders als bisher muss nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden. „Wir sichern damit die Weidetierhaltung vor dem Wolf nachhaltig ab“, betonte Willingmann am Montag. „Zugleich gibt es keine Generalerlaubnis, Wölfe schlicht zu bejagen. Das wäre naturschutzfachlich unangemessen und auch mit geltendem Bundes- und EU-Recht nicht zu vereinbaren. Wir haben uns im Kreis der Umweltministerinnen und -minister weiterhin darauf verständigt, dass wir die notwendigen Länderverordnungen jetzt zeitnah erarbeiten und möglichst einheitlich gestalten wollen.“ Zu den Bundesländern mit vergleichsweise hoher Wolfspopulation zählen neben Sachsen-Anhalt auch Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Zwischen Mai 2022 und April 2023 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 14 auf insgesamt 201 gestiegen. Hinzu kommen 36 Tiere, die sich in grenzübergreifenden Territorien bewegen. Die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 24 auf 27 zu, die Zahl der Welpen pro Rudel stagnierte bei 3,5. Trotz moderatem Populationswachstum gingen die Übergriffe auf Nutztiere um 21,3 Prozent auf 59 zurück; im Vorjahreszeitraum wurden 75 Übergriffe registriert. Rückläufig war dabei auch die Zahl getöteter Tiere; sie nahm um 40,1 Prozent auf 176 ab. Im Vorjahreszeitraum wurden bei 294 getöteten Nutztieren Wölfe als Verursacher nachgewiesen oder waren nicht auszuschließen. Die Anzahl durch Wölfe getöteter Nutztiere sank damit auf den niedrigsten Wert seit 2018. „Aus der täglichen Arbeit wissen wir, dass besonders in der Hobbyhaltung der wolfsabweisende Herdenschutz eine große Herausforderung ist“, erklärte LAU-Präsidentin Hagel. „Die Umsetzung hängt oft von den lokalen Gegebenheiten und den Möglichkeiten der Halterinnen und Halter ab. Hier sehe ich weiterhin einen besonderen Bedarf an Beratung und Unterstützung durch das Wolfskompetenzzentrum und andere Akteure des Herdenschutzes.“ Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 14 Wölfe tot aufgefunden. Zehn kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei erlitten ein Bisstrauma, ein Tier ertrank, eines wurde illegal getötet. Darüber hinaus sind im Monitoringbericht Sichtungen wolfsähnlicher Hunde sowie vermeintliche Sichtungen von Wölfen dokumentiert. Im April 2023 wurden in der nördlichen Altmark zwei „freundlich bettelnde Wölfe“ auf einem Grundstück gemeldet; tatsächlich handelte es sich jedoch um zwei entlaufene Siberian Huskys. Willingmann: „Vermeintliche Sichtungen von Wölfen verbreiten sich vor allem in den sozialen Medien rasant. Auch wenn sich hinterher mitunter aufklärt, dass es sich um einen Hund handelt, ist es dennoch richtig, alle Sichtungen ohne Bedenken an unsere Fachleute im Wolfskompetenzzentrum zu melden.“ Der Wolfsmonitoringbericht 2022/2023 ist unter folgendem Link online abrufbar: Wolfsmonitoringberichte (sachsen-anhalt.de) Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 - Bilanz aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bezogen auf den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Halle (Saale)

• Moderater Anstieg der Fallzahlen insgesamt; • Anstieg bei den Rohheitsdelikten; • Starker Anstieg der Straftaten im Internet; • Weiterhin hohes Niveau bei den Betrugsfällen; • Deutlicher Rückgang bei den Diebstahlsdelikten insgesamt; • Weniger Einbruchsdelikte Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist territorial für die kreisfreie Stadt Halle (Saale), den Saalekreis, den Burgenlandkreis und den Landkreis Mansfeld-Südharz zuständig. Die folgende Betrachtung zur Polizeilichen Kriminalstatistik bezieht sich auf den gesamten Zuständigkeitsbereich. Anzahl der Fälle Im Jahr 2022 wurden im Bereich der Polizeiinspektion Halle (Saale) insgesamt 60.365 Straftaten registriert. Das sind 1.463 Fälle mehr als 2021. Das ist eine Zunahme von 2,5 Prozent. Aufklärung Die Aufklärungsquote lag bei 52,6 %. Insgesamt konnten 31.722 Straftaten aufgeklärt werden. Im Jahr 2021 lag die Quote bei 53,2 % bei 31.316 aufgeklärten Fällen. Tatverdächtige Zu den 31.722 geklärten Straftaten wurden insgesamt 20.637 Tatverdächtige ermittelt. Unter diesen waren 4.533 Nichtdeutsche. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag demnach bei 22,0 Prozent (2021: 18,4 Prozent). Insgesamt wurden 2.542 Straftaten unter Beteiligung von Zuwanderern begangen. Im Jahr 2021 waren 2.175 Fälle zu verzeichnen. Das ist ein Anstieg um 367 Fälle. Die Anzahl der Jungtatverdächtigen betrug 4.295. Diese Zahl umfasst alle ermittelten Tatverdächtige unter 21 Jahren. Von den Jungtatverdächtigen wurden 70 zu den Intensivtätern gezählt (1,6 %). Diesen wurden 974 Straftaten zugeordnet. Sie haben somit einen Anteil von 16,2 % aller erfassten Straftaten von Tatverdächtigen, welche unter 21 Jahre alt waren. Bei den Erwachsenen galten 244 Personen als Intensivtäter (1,5 %). Deren Anteil an allen durch Erwachsene begangene Straftaten betrug 15,5 %. Betroffene einer Straftat Insgesamt wurden 13.452 Menschen als Opfer einer Straftat registriert. Davon waren 8.156 männlich und 5.296 weiblich. Von den Betroffenen waren 9.736 Erwachsene, 1.110 Heranwachsende, 1.371 Jugendliche und 1.235 Kinder. Häufigkeitsziffer Die Häufigkeitsziffer betrachtet die Fälle pro 100.000 Einwohner mit Stand der Bevölkerung zum 31.12.2021. Danach fielen im Jahr 2022 7.900 Straftaten auf 100.000 Einwohner. Dies ist ein weiterer Rückgang zum Vorjahr, als 7.925 Fälle registriert wurden. Betrachtung ausgewählter Deliktbereiche Straftaten gegen das Leben Diese Straftaten nehmen einen geringen Anteil an der Gesamtkriminalität ein (0,1%). Im Jahr 2022 wurden insgesamt 34 Fälle erfasst, wovon 16 aufgeklärt werden konnten. In vier Fällen kamen Menschen durch eine vorsätzliche Tat ums Leben. In diesem Zusammenhang ragen zwei Fälle besonders heraus: Am 17.05.2022 versuchten gegen 15.00 Uhr zwei 42-jährige Zwillingsschwestern gemeinschaftlich handelnd, in der Weststraße in Halle (Saale) einen 39-Jährigen zu töten. Sie verletzten ihn mittels spitzer Gegenstände lebensbedrohlich. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann seine 3-jährige Tochter auf dem Arm, deren Mutter eine der Beschuldigten ist. Eine der Beiden konnte noch am Tatort festgenommen werden. Am 14.02.2022 verurteilte das Landgericht Halle die Festgenommene wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Dabei wurde auch eine Tat aus dem Oktober 2021 berücksichtigt, als die Schwestern beabsichtigten, dem Geschädigten an einer manipulierten Scheunentür auf seinem Grundstück einen Stromschlag auszusetzen. Dies erkannte der Mann aber rechtzeitig. Zwei Tage nach der Urteilsverkündung Ihrer Schwester stellte sich die Zwillingsschwester in einer Polizeidienststelle in Werder (Havel) und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Ebenfalls im Jahr 2022 konnte eine 38-jährige Frau aus Halle (Saale) ermittelt werden, welche im Dezember 2021 ihr Baby im Bereich der Äußeren Hordorfer Straße ausgesetzt hatte, sodass es verstarb. Die eigens gegründete Ermittlungsgruppe „Engel“ führte im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Halle umfangreiche Ermittlungen durch. Neben der Erhebung und Auswertung von Wetter- und Funkzellendaten, der Auswertung von Videoaufzeichnungen um den Leichenfundort und umfangreichen Ermittlungen in Geburtskliniken, bei Hebammen und Gynäkologen, wurde eine neuartige DNA-Analyse durchgeführt. Im Ergebnis konnte die Frau am 12.12.2022 ermittelt und festgenommen werden. Am 07.03.2023 sprach das Landgericht Halle die Frau wegen Totschlags schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Mit 910 erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr 128 Fälle mehr registriert. Ihr Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 1,5 %. Es konnten 761 Fälle aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei 83,6 %. Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit In dieser Straftatengruppe sind insgesamt 11.275 Fällen erfasst worden. Damit registrierte die Polizei 1.739 Delikte mehr als im Jahr 2021 (+18,2 %). Es wurde in diesem Deliktfeld eine Aufklärungsquote von 86,4 % erzielt. Der Anstieg zeichnet sich auch deutlich im Deliktfeld Körperverletzung ab. 2022 wurden 7.131 Fälle erfasst und somit 1.049 mehr als im Jahr 2021. Die Aufklärungsquote betrug hier 87,6 %. Ein Rückgang ergab sich bei den Nötigungen (2022: 766 Fälle, 2021: 774 Fälle), wiederrum bei den Bedrohungen ein Anstieg (2022: 2.515 Fälle, 2021: 1.935 Fälle). Bei den Raubdelikten ist ebenfalls ein Anstieg zu registrieren. Im Jahr 2022 wurden 505 Fälle erfasst (2021: 399). Die Aufklärungsquote lag 2022 bei 62,4 %. Von den 505 benannten Fällen ereigneten sich 223 Straftaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Seit Oktober 2021 war ein gehäuftes Auftreten von Straftaten, u. a. Raubdelikte und Körperverletzung, unter Jugendlichen an deren Treffpunkten im Stadtgebiet von Halle (Saale) zu registrieren. Mit Wirkung vom 06.04.2022 wurde im Polizeirevier Halle (Saale) die Ermittlungsgruppe 01/2022 - „Cornern“ eingerichtet, um die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit gewaltsam handelnden jugendlichen Gruppen zu konzentrieren und eine enge Zusammenarbeit mit operativen Kräften und der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) zu gewährleisten. Notwendige Beschlüsse und Maßnahmen wurden zeitnah abgesprochen, geplant und umgesetzt. Im Ergebnis dieser Maßnahmen konnten bereits 202 Tatverdächtige ermittelt, sieben Verurteilungen erreicht und mit Stand Mitte Februar 5 Untersuchungshaftbefehle erwirkt werden. Gegen einen Intensivtäter wurde im April 2022 mit dem Ziel der Unterbindung der weiteren Begehung von Straftaten ein zweimonatiges Bereichsbetretungsverbot angeordnet. Weiterhin besteht ein enger Austausch und intensive Abstimmungen mit der Stadt Halle (Saale) und dem Landesschulamt, um die Maßnahmen wirksam aufeinander abzustimmen. Die Polizei bietet zudem die Präventionskampagne „Genug“ an, um Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden der Stadt Verhaltenstipps zu geben und deren Rechtsbewusstsein zu stärken. Diebstahlsdelikte Mit 30,1 % stellen die Diebstahlsdelikte einen Großteil der Gesamtkriminalität dar. Nach einem Rückgang im Vorjahr, gingen auch 2022 die registrierten Fälle in diesem Bereich weiter deutlich zurück. Demnach wurden 18.169 Fälle gezählt (2165 weniger als 2021). Es konnten 5.094 Fälle aufgeklärt werden. Analog hierzu verläuft die Entwicklung bei den Delikten des Diebstahls im besonders schweren Fall. Die Statistik verzeichnet einen Rückgang auf 9.623 Fälle. Im Vergleich zu 2021 sind das 2.454 Straftaten weniger (-20,3%). Die Aufklärungsquote betrug 14,1 %. Fallentwicklungen im Vergleich zu 2021 aus dem Bereich des besonders schweren Diebstahls: Als besonders sensibler Bereich für die Betroffenen gilt der Wohnungseinbruchdiebstahl. Im Jahr 2022 erfasste die Polizeiinspektion Halle (Saale) im gesamten Zuständigkeitsbereich insgesamt 661 Fälle, das sind 19 Fälle mehr als 2021. Davon handelt es sich bei 349 Fällen um Einbruchsversuche, die Täter waren also in 52,8 % der Fälle grundsätzlich nicht erfolgreich. Ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Einbrüchen stellen nach wie vor mechanische Sicherheitsvorrichtungen dar. Die Polizei bietet hierfür objektive, neutrale und gebührenfreie Beratungsangebote an. Die Experten in den Polizeilichen Beratungsstellen führen unter anderem Schwachstellenanalysen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie bei kommunalen, privaten und gewerblichen Objekten durch. Die Beratung umfasst den kompletten Einbruchsschutz und bietet sich zudem für die Planungsphase bei Neubauten an. Auch zum Schutz von Wertbehältnissen, Fahrzeugen und Fahrrädern beraten wir Sie gern. Sprechen Sie dazu Ihre örtliche Polizeidienststelle an! Ein Schwerpunkt bildete unter anderen der Diebstahl von Katalysatoren an Kraftfahrzeugen. Allein 169 Straftaten sind in der Stadt Halle und im Saalekreis bekannt geworden. Die Geräte werden dabei abgeflext oder abgesägt. In diesem Zusammenhang konnten bisher zehn Tatverdächtige ermittelt werden. Die Motivation liegt im Erlangen der verbauten Edelmetalle, wie Rhodium, Platin oder Palladium. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang dauern noch an. Beispiele für Ermittlungserfolge im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit: Nach der Entwendung eines Teleladers im Wert von 80.000 € von einem Firmengelände in der Ortslage Teuchern (Burgenlandkreis) durch unbekannte Täter in der Nacht vom 08.12.2022 zum 09.12.2022 konnte der auf einem Sattellieger geladene Telelader mit Unterstützung der polnischen Polizei am 10. Dezember 2022 in Polen sichergestellt werden. Am 26.03.2022 konnten zwei Traktoren auf einem Bauernhof in Rumänien aufgefunden und sichergestellt werden, die in den späten Abendstunden des 23.03.2022 mit einem dritten Traktor von einem Firmenhof in Bornitz (Burgenlandkreis) durch drei unbekannte Täter entwendet worden waren. Die Traktoren hatten einen Gesamtwert von ca. 500.000 Euro. Auch der dritte Traktor konnte wenig später in Rumänien aufgefunden werden. Vermögens- und Fälschungsdelikte Bei dieser Deliktgruppe wurde in der Gesamtbetrachtung ein Anstieg zum Vorjahr registriert. So weist die PKS für das letzte Jahr 10.444 Fälle aus (2021: 9.340, +11,8 %). In diesem Bereich lag die Aufklärungsquote bei 43,3 % (4.521 Fälle). Der Anteil an der Gesamtkriminalität betrug 17,3 %. Im Bereich des Waren- und Kreditbetrug wurden 2022 insgesamt 3.202 Fälle erfasst, was einen leichten Anstieg zum Vorjahr um 6,6 % (199 Fälle) bedeutet. Die Fallzahlen aus dem Jahr 2020 mit 3.313 Delikten wurden 2022 nicht erreicht. Bei den sonstigen Betrugsarten ist ein Anstieg auf 3.533 Fälle zu verzeichnen (2021: 2.712). Hierunter werden unter anderen auch die sogenannten „Schockanrufe“ erfasst. Tatmittel „Internet“ Im Jahr 2022 wurde bei 7.262 Straftaten das Internet als Tatmittel genutzt. Das bedeutet eine Steigerung von 1.660 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. Von den 7.262 Straftaten fallen 4.708 Fälle in den Deliktsbereich des Betrugs. Insgesamt fallen 2.457 Fälle auf den Bereich Cybercrime. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um 24,7 % (486 Fälle). Die Aufklärung ist in diesem Bereich eine große Herausforderung an die Ermittlerinnen und Ermittler. In 14,2 % der Fälle konnten Täter bekannt gemacht werden. Der Computerbetrug tritt dabei immer wieder auf und verursacht dabei immense Schadenssummen. Beispielsweise wurden im Zeitraum vom 18.06.2022 bis 04.07.2022 von Kunden eines regionalen Kreditinstituts insgesamt 41 derartige Straftaten mit einem Gesamtschaden von ca. 1.920.000 Euro zur Anzeige gebracht (10x Halle (Saale), 28x Saalekreis und je 3x Mansfeld-Südharz/Burgenlandkreis). Von diesen 1.920.000 Euro konnten von den Kriminalisten der Polizeiinspektion Halle (Saale) ca. 468.500 Euro wieder gesichert werden. Alle Kunden wurden Opfer vom Ausspähen Ihrer Zugangsdaten zum Online-Banking. Im Nachgang des Ausspähvorgangs wurden die Kunden angerufen und von mindestens einer weiblichen Anruferin in Zusammenspiel mit einem männlichen Anrufer, welche sich als Mitarbeiter des Instituts ausgaben, zur Durchsage von Push-TANs verleitet. Die so erlangten Push-TANs wurden für Limiterhöhungen für Online-Aufträge, Kontoumbuchungen und zur Autorisierung für Echtzeitüberweisungen von 10.000 € bis 250.000 € genutzt. Die Täter konnten bisher noch nicht ermittelt werden. Die Ermittlungen dauern noch an. Sonstige Straftatbestände Unter den „Sonstigen Straftatbeständen“ werden in der PKS Deliktgruppen wie Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch oder ehrverletzende Delikte erfasst. Im Jahr 2022 wurden dazu 15.259 Fälle erfasst. Dies stellt einen Anstieg um 1.137 Delikte zu 2021 dar. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 25,3 %. Nachfolgend sollen ausgewählte Straftatbestände betrachtet werden: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei diesem Delikt wurden im Jahr 2022 insgesamt 299 Fälle im Zuständigkeitsbereich gezählt. Das sind 11 Fälle weniger als im Vorjahr, somit ein Rückgang um 3,5 %. Insgesamt wurden 2022 bei 569 Straftaten Polizeibeamte als Opfer gezählt. Sachbeschädigung durch Graffiti / Vandalismus Im Jahr 2022 erfasste die Polizeiinspektion Halle (Saale) 7.470 Sachbeschädigungen. Das sind 402 mehr als 2021. Von diesen 7.470 Fällen ereigneten sich 1.819 auf öffentlichen Straßen Wegen und Plätzen. Ein Schwerpunkt bildet hierbei weiterhin die Sachbeschädigung durch Graffiti. Es wurden 2.005 Fälle angezeigt. Das ist zum Vorjahr ein Anstieg um 454 Fälle. Bei der Sachbeschädigung insgesamt lag die Aufklärungsquote bei 29,8 %. Rauschgiftdelikte In diesem Bereich liegt die Zahl der erfassten Fälle bei 3.364. Dies bedeutet einen Rückgang um 11,0% zum Vorjahr. Die Aufklärungsquote lag bei 93,3%. Die allgemeinen Verstöße gegen das BtMG, die sogenannten „Konsumentendelikte“, bildeten mit 2.715 erfassten Straftaten im Jahr 2022 in diesem Deliktsbereich den größten Anteil. In 398 Fällen wurde wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel ermittelt, wobei 357 Taten (89,7 %) aufgeklärt werden konnten. Ausgehend von den bekanntgewordenen Fällen, handelte es sich bei den am häufigsten konsumierten illegalen Drogen um Cannabisprodukte. Im Jahr 2022 wurden 1.503 allgemeine Verstöße mit Cannabis erfasst und damit 134 Fälle weniger als 2021. Die allgemeinen Verstöße mit Metamphetaminen (z.B. Chrystal) sind im Vergleich zum Vorjahr um 25,1 % zurückgegangen. Im Jahr 2021 wurden 883 und im Jahr 2022 insgesamt 661 derartige Verstöße registriert. Beim unerlaubten Handel/Schmuggel mit Metamphetaminen wurden 2022 insgesamt 87 Verstöße erfasst und somit 18 weniger (-17,1%) als im Jahr 2021 (105 Verstöße). Betrachtet man den Anteil der gesamten Delikte nach Drogenarten, so fallen im Jahr 2022 insgesamt 1.752 Fälle auf Cannabisprodukte (52,1 %) und 787 Fälle auf Metamphetamine (26,8 %), davon 725 Fälle auf Crystal (21,6 %). Kokain (67 Fälle) und Heroin (63 Fälle) spielen bei den bekannt gewordenen Delikten nur noch eine untergeordnete Rolle. Beispiele für Ermittlungserfolge in diesem Zusammenhang Durch den Objektverwalter einer in Halle (Saale) ansässigen Firma wurden bei der Überprüfung einer leerstehenden Lagerhalle am 20.01.2022 größere Mengen Betäubungsmittel festgestellt, woraufhin dieser die Polizei verständigte. Vor Ort wurden insgesamt ca. 35 kg Cannabis zum Teil in Plastiktüten verpackt, zum Teil unverpackt beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Substanzen und Utensilien sichergestellt, welche darauf schließen lassen, dass in der Halle das Cannabis mit weiteren betäubungsmittelverdächtigen Substanzen versetzt werden sollte. Im Rahmen weiterführender Ermittlungen konnten ein 36-Jähriger und ein 27-Jähriger als Beschuldigte ermittelt werden. Gegen den 36jährigen Deutschen wurde Untersuchungshaft angeordnet, die außer Vollzug gesetzt wurde. Die Ermittlungen dauern an. Im Rahmen von Ermittlungen gegen vier beschuldigte Deutsche im Alter von 42 bis 55 Jahren wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge konnten am 01.03.2022 in einer Lagerhalle in Teutschenthal ca. 40 kg Cannabis aufgefunden und beschlagnahmt werden. Im Ergebnis der weiteren Durchsuchungen konnten weitere 9 kg Cannabis sowie ca. 26.000 € beschlagnahmt werden. Zwei der Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. In einem Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen wurde am 23.05.2022 die Wohnanschrift eines polizeibekannten 43-jährigen Deutschen aus Weißenfels durchsucht. Im Ergebnis dessen wurden 1 kg Methamphetamin und 1,5 kg Cannabis sowie 11.000 € aufgefunden und beschlagnahmt. Der Beschuldigte wurde mittlerweile zu vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

Long-term archival of environmental samples empowers biodiversity monitoring and ecological research

Human-induced biodiversity loss and changes in community composition are major challenges of the present time, urgently calling for comprehensive biomonitoring approaches to understand system dynamics and to inform policy-making. In this regard, molecular methods are increasingly applied. They provide tools for fast and high-resolution biodiversity assessments and can also focus on population dynamics or functional diversity. If samples are stored under appropriate conditions, this will enable the analysis of DNA, but also RNA and proteins from tissue or from non-biological substrates such as soil, water, or sediments, so-called environmental DNA (eDNA) or eRNA. Until now, most biodiversity studies using molecular methods rely on recent sampling events, although the benefit of analyzing long-time series is obvious. In this context Environmental Specimen Banks (ESBs) can play a crucial role, supplying diverse and well-documented samples collected in periodically repeated sampling events, and following standardized protocols. Mainly assembled for integrative monitoring of chemical compounds, ESB collections are largely accessible to third parties and can in principle be used for molecular analysis. While ESBs hold great potential for the standardized long-time storage of environmental samples, the cooperation with Biodiversity Biobanks as scientific collections guarantees the long-time storage of nucleotide (DNA, RNA) extracts together with links to analytical results and metadata. The present contribution aims to raise the awareness of the biodiversity research community regarding the high-quality samples accessible through ESBs, encourages ESBs to collect and store samples in DNA-friendly ways, and points out the high potential of combining DNA-based approaches with monitoring chemicals and other environmental stressors. Quelle: https://enveurope.springeropen.com/

Aquatic suspended particulate matter as source of eDNA for fish metabarcoding

The use of environmental DNA (eDNA) for monitoring aquatic macrofauna allows the non-invasive species determination and measurement of their DNA abundance and typically involves the analysis of eDNA captured from water samples. In this proof-of-concept study, we focused on the novel use of eDNA extracted from archived suspended particulate matter (SPM) for identifying fish species using metabarcoding, which benefits from the prospect of retrospective monitoring and also analysis of fish communities through time. We used archived SPM samples of the German Environmental Specimen Bank (ESB), which were collected using sedimentation traps from different riverine points in Germany. Environmental DNA was extracted from nine SPM samples differing in location, organic content, and porosity (among other factors) using four different methods for the isolation of high-quality DNA. Application of the PowerSoil DNA Isolation Kit with an overnight incubation in lysis buffer, resulted in DNA extraction with the highest purity and eDNA metabarcoding of these eDNA fragments was used to detect a total of 29 fish taxa among the analyzed samples. Here we demonstrated for the first time that SPM is a promising source of eDNA for metabarcoding analysis, which could provide valuable retrospective information (when using archived SPM) for fish monitoring, complementing the currently used approaches. © 2020 Springer Nature Limited

Erneut Wolf mit Schusswunden aufgefunden

Am Vormittag des 25. August wurde der Polizei Lüneburg auf einem Rübenfeld an der Landstraße 222 bei Dahlem ein toter Wolf gemeldet. Das teilte das Wolfsbüro im NLKWN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Rüden, wahrscheinlich ausgewachsen. Der Kadaver wurde für forensische Untersuchungen an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht. Dort stellte das IZW bei dem toten Wolf eine tödliche Schussverletzung durch ein Teilmantelgeschoss fest. Die Polizei geht daher von einer gezielten illegalen Tötung aus. Die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen ermittelt. Es handelt sich um den sechzehnten toten Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Insgesamt wurden in Niedersachsen bislang 46 tote Wölfe bekannt, sieben davon waren illegal getötet worden. Eine Übersicht über die in Niedersachsen tot aufgefundenen Wölfe findet sich unter dem folgenden Link: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html Das IZW untersucht den Kadaver im Rahmen des bundesweiten Totfundmonitorings und schickt zur DNA-Analyse Gewebeproben an das Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik. Mit den Ergebnissen der Untersuchungen können neben der Aussage zur Todesursache auch Aussagen zum Gesundheitszustand, zum Alter, zur Herkunft des toten Tieres und zur Rudelzugehörigkeit getroffen werden. Für die illegale Tötung eines Wolfs sieht § 71 Abs. 1 BNatSchG als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Wolf im Landkreis Harburg tot aufgefunden

Am Vormittag des 3. Mai wurde der Polizei und dem Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) erneut ein toter Wolf gemeldet. Gefunden wurde das tote Tier im Landkreis Harburg an der Autobahn A7, Anschlussstelle Egestorf. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Rüden, der bei einem Verkehrsunfall getötet wurde. Eine Unfallmeldung liegt der Polizei nicht vor. Es ist der dreizehnte in Niedersachsen tot aufgefundene Wolf in diesem Jahr. Zwölf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, einer wurde illegal erschossen. Insgesamt wurden seit 2003 in Niedersachsen 42 Wölfe tot aufgefunden, fünf davon wurden illegal getötet. Übersicht der in Niedersachsen tot aufgefundenen Wölfe: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html „Wir haben in diesem Jahr auffallend viele tote Wölfe“, erklärt Verena Harms, stellvertretende Leiterin des Wolfsbüros. „Mehr als in den anderen Bundesländern mit Wolfsvorkommen.“ In Sachsen wurden seit Anfang des Jahres acht Wölfe tot aufgefunden, in Brandenburg elf. Die in Niedersachsen tot aufgefundenen Wölfe werden über das Wolfsbüro zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht. Das IZW untersucht im Rahmen des bundesweiten Totfundmonitorings alle toten Wölfe in Deutschland und schickt zur DNA-Analyse Gewebeproben an das Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik. Mit den Ergebnissen der pathologischen und genetischen Untersuchungen können Aussagen zur Todesursache, zum Gesundheitszustand, zum Alter, zur Herkunft und zur Rudelzugehörigkeit getroffen werden. Im Fall von Verkehrsunfällen mit Wölfen sollten sich die betroffenen Autofahrer bei der Polizei melden. Diese informiert auch die weiteren zuständigen Stellen.

Erneut Wolf im Heidekreis bei Verkehrsunfall getötet

Am frühen Morgen des 27. April wurde im Heidekreis erneut eine Wölfin bei einem Verkehrsunfall getötet. Das meldete das Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Der Unfall ereignete sich bei Dethlingen, in der Nähe von Munster. Im Fall von Verkehrsunfällen mit Wölfen sollten sich die betroffenen Autofahrer bei der Polizei melden. Diese informiert auch die weiteren zuständigen Stellen. Das Wolfsbüro koordiniert den Transport des Kadavers zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin. Im Rahmen des bundesweiten Totfundmonitorings untersucht das IZW die toten Wölfe in Deutschland und schickt zur DNA-Analyse Gewebeproben an das Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik. Mit den Ergebnissen der pathologischen und genetischen Untersuchungen können Aussagen zur Todesursache, zum Gesundheitszustand, zum Alter, zur Herkunft der toten Wölfin und zur Rudelzugehörigkeit getroffen werden. Es ist der zwölfte in Niedersachsen tot aufgefundene Wolf in diesem Jahr. Elf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, einer wurde illegal erschossen. Insgesamt wurden seit 2003 in Niedersachsen 40 Wölfe tot aufgefunden, fünf davon wurden illegal getötet. Dem Wolfsbüro liegen zudem die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen von fünf tot aufgefundenen Wölfen vor: Die am 7. Februar bei Penzhorn, nahe Soltau im Heidekreis tot aufgefundene Wölfin stammt aus dem Rudel Bergen. Der am 15. Februar auf der A7 bei Großburgwedel in der Region Hannover tot aufgefundene Wolf war ein Nachkomme des Rudels Göhrde. Der am 17. Februar ebenfalls auf der A7 im Bereich der Abfahrt Westenholz tot aufgefundene Wolf konnte keinem genetisch bekannten Rudel zugeordnet werden. Er lässt sich aber der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation zuordnen. Dieser hatte am Vortag in Hülsen im Landkreis Verden zwei Schafe gerissen. Der am 4. April auf der Industriestraße Mitte bei Salzgitter-Hillenholz tot aufgefundene Rüde ist ein Nachkomme aus dem Rudel Schneverdingen. Die Herkunft des am 6. April auf der B493 zwischen Kapern und Gartow im Landkreis Lüchow-Dannenberg gefundenen und nachweislich illegal erschossenen Wolfs konnte nicht genau geklärt werden. Auch er stammt aus der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation.

Wolfsbüro meldet zweiten illegal getöteten Wolf 2018

Dem Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) wurde eine weitere illegale Tötung eines Wolfs bestätigt. Bei einem bereits am 7. März gemeldeten und auf einem Feld im Landkreis Celle, in der Nähe von Bonstorf, gefundenen toten Wolf bestand der Verdacht auf einen illegalen Abschuss. Allerdings befand sich der Kadaver in einem Zustand, bei dem nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt. Endgültig klären konnte das nur eine Untersuchung des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin und eine DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik. Denn das tote Tier muss bereits länger gelegen haben und wurde von anderen Wildtieren angefressen. Demzufolge befand sich der Kadaver bereits in einem Zustand fortgeschrittener Verwesung und Teilskelettierung. Mittlerweile liegen dem Wolfsbüro die Untersuchungsergebnisse vor. Es handelt sich zum einen um eine junge Wölfin, ein Nachkomme des Rudels Wietzendorf, zum anderen wurden 18 Schrotkugeln in dem Kadaver gefunden. Todesursache ist damit eindeutig ein illegaler Abschuss. Das Polizeikommissariat Bergen hat heute ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§71). Es ist der vierzehnte tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zwölf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei wurden illegal erschossen. Insgesamt gab es seit 2003 43 tote Wölfe in Niedersachsen, davon wurden sechs illegal getötet. Sämtliche Informationen über in Niedersachsen tot aufgefundene Wölfe sind hier aufgeführt: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html

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