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Abfallplaner Müllabfuhrtermine 2023

<p><span style="color:rgb(59, 59, 59); font-family:overpass,sans-serif; font-size:20px">Auflistung der Müllabfuhrtermine der bonnorange AöR für die Rest-, Bio-, Papiertonne, Grüner Punkt und Sperrmüll im Stadtgebiet Bonn für das Jahr 2023.</span></p>

Advancing REACH - REACH and sustainable chemistry

Sustainable chemistry contributes to positive, long-term sustainable development. Chemicals regulations such as ⁠ REACH ⁠ can support several aspects of sustainable chemistry. The report gives a systematic analysis on the relations between main elements of REACH (e.g. Registration or Information in the supply chain) and main elements of sustainable chemistry (e.g. substitution of hazardous substances or corporate social responsibility of companies). From data on problematic properties of chemicals up to information for consumers on substances of very high concern (SVHC) in articles: REACH supports already today sustainable chemistry in many ways. The report describes 12 recommendations for a stronger support of sustainable chemistry by REACH: from a higher efficiency of REACH processes up to an increase in exchange and capacity building. Veröffentlicht in Texte | 147/2020.

Bebauungsplaene Wallerfangen/Dueren - An der Kerlinger Strasse Satzung

Bebauungsplaene und Umringe der Gemeinde Wallerfangen (Saarland), Ortsteil Dueren:Bebauungsplan "An der Kerlinger Strasse Satzung" der Gemeinde Wallerfangen, Ortsteil Dueren

GEMAS – Geochemische Kartierung der Acker- und Grünlandböden Europas, Einzelelementkarten, Sr - Strontium

GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. In den Proben wurden 52 Elemente im Königswasseraufschluss, 41 Elemente als Gesamtgehalte sowie TC und TOC bestimmt. Ergänzend wurde in den Ap-Proben zusätzlich 57 Elemente in der mobilen Metallionenfraktion (MMI®) sowie die Bleiisotopenverhältnisse untersucht. Alle analytischen Untersuchungen unterlagen einer strengen externen Qualitätssicherung. Damit liegt erstmals ein qualitätsgesicherter und harmonisierter geochemischer Datensatz für die europäischen Landwirtschaftsböden mit einer Belegungsdichte von einer Probe pro 2 500 km² vor, der eine Darstellung der Elementgehalte und deren Bioverfügbarkeit im kontinentalen (europäischen) Maßstab ermöglicht. Die Downloaddateien zeigen die flächenhafte Verteilung der mit verschiedenen Analysenmetoden bestimmten Elementgehalte in Form von farbigen Isoflächenkarten mit jeweils 7 und 72 Klassen.

Energieziel 2050: 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen

Neue UBA-Studie zeigt: Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist realistisch Bis 2050 lässt sich die deutsche Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dies ist mit der besten bereits heute am Markt verfügbaren Technik möglich. Voraussetzung ist aber, dass der Strom sehr effizient genutzt und erzeugt wird. Das zeigt die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“. Um dies bis 2050 zu erreichen, plädiert das UBA für frühzeitige politische Weichenstellungen. „Je früher, je entschlossener wir handeln, desto mehr Zeit bleibt uns für die notwendigen technischen und gesellschaftlichen Anpassungen“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts. Außerdem kann Deutschland seine hohe Importabhängigkeit von Primärenergieträgern deutlich reduzieren, wenn der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Das Umweltbundesamt untersucht die Umstellung auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien in drei Grundszenarien. Die jetzt vorgelegte Studie basiert auf dem ⁠ Szenario ⁠ „Regionenverbund“. In diesem Szenario nutzen alle Regionen Deutschlands ihre Potentiale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein deutschlandweiter Stromaustausch statt. Nur zu einem geringen Anteil wird Strom aus Nachbarstaaten importiert. Die dafür nötigen Berechnungen hat das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ erstellt. Die Wissenschaftler des IWES haben dieses Szenario für vier Wetterjahre stundengenau modelliert. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Stromversorgung bis 2050 vollständig auf erneuerbaren Energien basieren und die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden kann.“ Die unterschiedlichen Erzeugungsarten der erneuerbaren Energien, die Speicher und das Lastmanagement sind im Szenario Regionenverbund genau aufeinander abgestimmt. Dadurch können Fluktuationen, die bei erneuerbaren Energien auftreten, jederzeit sicher ausgeglichen werden. Um die Stromversorgung umgestalten zu können, ist es laut UBA notwendig, die erneuerbaren Energien, die Netze und die Speichersysteme deutlich auszubauen. Die Möglichkeiten, Strom einzusparen, müssen außerdem ausgeschöpft werden. Die Gebäudedämmung muss entscheidend verbessert werden, damit künftig nicht zuviel Strom für die Wärmeversorgung von Gebäuden gebraucht wird. Auch müssen die Lastmanagementpotentiale erschlossen werden, um die Stromnachfrage besser an die fluktuierende Stromerzeugung vor allem aus Wind- und Solarenergie anzupassen. Die Stromerzeugung ist heute für mehr als 40 Prozent der gesamten deutschen CO 2 -Emissionen verantwortlich. „Wenn wir die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent verringern wollen, müssen wir die Stromversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen. Nur so ist es möglich, die Treibhausgasemissionen in der Stromerzeugung auf Null zu senken“, erklärte Jochen Flasbarth. In einer Folgestudie untersucht das Umweltbundesamt zwei mögliche Alternativen zum Szenario Regionenverbund, das Szenario „Großtechnologie“ und das Szenario „Autarkie“.

Umwelt- und Klimaschutz stärker in Berichtspflicht von Unternehmen verankern

Analyse obligatorischer Nachhaltigkeitsberichte zeigt Defizite In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wir brauchen in Europa dringend aussagekräftige und standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Nur mit deutlich mehr Transparenz kann der Finanzmarkt künftig seine Hebelwirkung entfalten und den nötigen Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft leisten. Die jetzt von der Europäischen Kommission angestoßene Reform der CSR-Richtlinie muss genau das erreichen. Aktuell sind die Vorgaben über einzelne Umweltthemen noch viel zu vage, weswegen die Berichtspflicht die Realität in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet.“ Der ⁠ Klimaschutz ⁠ ist in den Berichten deutscher Unternehmen, die im Zuge der Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht erstellt wurden, das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichten circa 80 Prozent der Unternehmen über ⁠ Klima ⁠, mehr als die Hälfte davon auch zu Klimazielen. Über Pläne treibhausgasneutral zu werden, berichten 32 der 228 untersuchten Unternehmen. Lediglich etwa ein Drittel der Unternehmen berichtet, inwiefern die Klimaziele in Verbindung mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren stehen - nur mit diesem Dreiklang ist nachvollziehbar, wie ernsthaft ein Unternehmen Klimaschutz betreibt. Über Wasser, Ressourcen, Abfall, Luft und ⁠ Biodiversität ⁠ und die Unternehmenspolitik in diesen Bereichen wird weitaus weniger als über Klima berichtet. Zu Ressourcen und Abfall machen weniger als 60 Prozent Angaben, zu Wasser nur etwas mehr als die Hälfte und zu Biodiversität und Luft sogar unter 20 Prozent der Unternehmen. Die Großunternehmen aus dem DAX 30 schneiden hier durchweg besser ab. Auch in der Berichterstattung über Lieferketten zeigen sich Lücken. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Unternehmen grundlegende Informationen über ihre Lieferkettenstrukturen preis. Aber nur knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Hochrisiko-Lieferketten, weniger als jedes zehnte geht über direkte Lieferanten hinaus. Umweltthemen in der Lieferkette sprechen nur rund ein Viertel der Unternehmen an. Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ auf höchster Leitungsebene verankert ist. Besser aufgestellt sind auch Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem betreiben oder sich bei der Berichterstattung an Standards wie die Global Reporting Initiative oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex halten. Die identifizierten Lücken in den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichten gehen oft nicht auf einen fehlenden Willen der Unternehmen zurück, sondern sind regelmäßig durch die unklaren Anforderungen begründet, die das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz an die Unternehmen stellt. Bislang sind Informationen über Umwelt, Klima und andere Nachhaltigkeitsthemen nur dann zwingend zu berichten, wenn sie auch finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen mit sich bringen. Etwa 60 Prozent der Unternehmen folgen diesem Verständnis. Konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über Strategien, Ziele und Maßnahmen fehlen bislang. Diese Einschränkungen führen dazu, dass Unternehmen in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten teils umfangreicher und besser berichten. Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung. Auch die Bundesregierung möchte mit ihrer kürzlich verabschiedeten Sustainable Finance Strategie auf eine ambitionierte Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie hinwirken. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf einer empirischen Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und gesonderten nichtfinanziellen Berichte aller deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die unter die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen. Im Fokus der Untersuchung standen Unternehmen der Realwirtschaft. Berichtspflichtige Banken und Versicherungen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, waren nicht Teil der Untersuchung. Ausgewertet wurden insgesamt 249 Berichte aus dem Jahr 2018 und 228 Berichte aus dem Jahr 2019. Es wurden nur solche Informationen einbezogen, die explizit als Erfüllung der Berichtspflicht ausgewiesen waren. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 22 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Arqum und dem Fair Finance Institute verfasst.

Nachhaltige Stromversorgung der Zukunft

2030 werden die durchschnittlichen Kosten für erneuerbare Energien in Deutschland voraussichtlich rund 7,6 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die gleiche Menge Strom aus neuen Erdgas- und Kohlekraftwerken kostet dann voraussichtlich über 9 Cent. Hierbei sind die Zusatzkosten für Netzausbau, Stromspeicherung und Lastmanagement nicht einberechnet. Ebenso wurden die Umwelt- und Gesundheitskosten der konventionellen Stromerzeugung nicht berücksichtigt. Kalkuliert man diese mit ein, ist erneuerbarer Strom teilweise schon heute deutlich günstiger als fossiler Strom. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Umweltschutz in Gesetz zu globalen Lieferketten integrieren

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von ⁠ Klima ⁠ und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“ Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.

UBA-Studien zeigen Wege für eine effiziente Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt

Strommarkt 2.0 ist kostengünstiger als Kapazitätsmärkte. Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch verbessert Integration von erneuerbaren Energien. Zwei neue Studien im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, wie der Strommarkt die Herausforderungen durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien besser meistern kann. Das Ergebnis: Der zentrale Ansatz sollte die Optimierung des bestehenden Stromgroßhandelsmarktes sein, auch Strommarkt 2.0 genannt. Die Einführung von Kapazitätsmärkten, also von zusätzlichen Märkten auf denen die Kraftwerksbetreiber Zahlungen für das Vorhalten ihrer Kapazitäten erhalten, ist nicht erforderlich und würde unnötige Kosten verursachen. Insbesondere zentral organisierte Kapazitätsmärkte würden die Integration der erneuerbaren Energie erschweren. Um dem Wunsch nach einer zusätzlichen Absicherung der Stromversorgung Rechnung zu tragen, sollte eine Kapazitätsreserve als Ergänzung zum optimierten Strommarkt eingeführt werden. Die Studien bestätigen damit den mit dem Strommarktgesetz eingeschlagenen Weg zur Optimierung des bestehenden Strommarktes hin zu einem Strommarkt 2.0 und geben Anstöße für weitere Schritte. Der Ende 2015 im Kabinett beschlossene Entwurf zum Strommarktgesetz soll den bestehenden Strommarkt fit machen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn diese sind zentral für die Energiewende und sie verändern die Anforderungen und Rahmenbedingungen für alle Akteure am Strommarkt. Fluktuierende erneuerbare Energien erfordern neben dem Netzausbau insbesondere die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch. Dazu stehen schon heute vielfältige technische Möglichkeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel die Verbesserung der Teillastfähigkeit und der flexiblere Einsatz von Stromerzeugungsanlagen, die Nutzung von Netzersatzanlagen oder von Speichertechnologien sowie eine flexiblere Nachfrage der Verbraucher (Lastmanagement). Die Aufgabe des Strommarktes ist es, die kostengünstigsten und am besten geeigneten Flexibilitätsoptionen in einem technologieoffenen Wettbewerb zu erschließen. Die Analysen der aktuellen Regelungen in ausgewählten Bereichen – insbesondere Systematik der Netzentgelte, Markt- und Produktdesign der Regelleistungsmärkte sowie Ausgestaltung des Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystems – zeigen, welche Flexibilitätshemmnisse bestehen und welche Anpassungen des Strommarktdesigns kurz- und mittelfristig sinnvoll sind. Zum Beispiel sollten bei der Ausschreibung der Regelenergie die Produktlänge und Vorlaufzeiten verkürzt werden und bei den besonderen Netzentgelten für die Industrie die Hemmnisse für die Nutzung von Lastmanagement abgebaut werden. Die Analysen verdeutlichen, dass hier trotz zahlreicher Verbesserungen in den letzten Jahren noch weiterer Anpassungsbedarf auf dem Weg zum Strommarkt 2.0 besteht. Dieser wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Grünbuch und Weißbuch sowie im Gesetzesentwurf zur Reform des Strommarktes bereits weitgehend berücksichtigt. Die Studien „ Strommarktdesign der Zukunft “ und „ Strommarkt und Klimaschutz “ wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Beratungsunternehmen r2b energy consulting erstellt.

Strategische Reserve kann Strommarkt kostengünstig absichern

UBA-Studie sieht Kapazitätsmärkte zurzeit kritisch Der gegenwärtige Strommarkt als Energy-Only-Markt bildet einen geeigneten Rahmen für die Energiewende und gewährleistet eine sichere Stromversorgung. Das zeigt eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA). Derzeit nicht notwendig ist dagegen die Einführung von Kapazitätsmärkten. Sie bergen ein großes Risiko für Ineffizienzen, unter anderem weil sie zu wenig Anreize für das Lastmanagement setzen. Damit der Strommarkt auch langfristig zuverlässig funktioniert und um Wind- und Solarstrom effizient zu nutzen, ist es aber wichtig, das Lastmanagement auszuweiten. „Der Umbau der Energieversorgung könnte zudem durch eine Strategische Reserve abgesichert werden. Diese könnte in absoluten Extremsituationen - etwa wenn bei extremer Kälte zugleich viele Kraftwerke ausfallen - sinnvoll sein. Sie wäre vergleichbar mit der strategischen Mineralöl-Reserve“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Diese ließe sich bei Bedarf mit einigen neuen Gasturbinenkraftwerken oder mit dem weiteren Betrieb einiger zur Stilllegung vorgesehener Gas- und Kohlekraftwerke sehr schnell aufbauen. Die Autoren der Studie, die vom Beratungsunternehmen Ecofys erstellt wurde, sehen die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarkts sehr kritisch. Bei diesem Ansatz wird neben dem bestehenden Strommarkt ein neuer Markt für Kraftwerkskapazitäten geschaffen, um die Erlöse für den Bau und Betrieb von Kraftwerken zu erhöhen. Auf dem gegenwärtigen Strommarkt, einem so genannten Energy-Only-Markt, wird den Kraftwerksbetreibern die bereitgestellte Energiemenge vergütet. Für die Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten erfolgt hingegen keine direkte Entlohnung. Auf einem Kapazitätsmarkt würden Kraftwerksbetreiber - zusätzlich zum Strommarkt - Erlöse für die Bereitstellung einer gesicherten Leistung erhalten. Die Kosten des Kapazitätsmarktes würden an alle Verbraucher weitergegeben werden. Laut der Ecofys-Studie birgt dieser neue Markt für Kraftwerkskapazitäten große Risiken für Ineffizienzen und seine Einführung ist praktisch irreversibel. Auch könnte er die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromerzeugungssystem mittel- und langfristig erschweren, da tendenziell geringere Anreize zur Nutzung von Lastmanagement - also der Anpassung der Stromnachfrage an das fluktuierende Stromangebot - gesetzt werden. Die Studie zeigt: Kapazitätsmärkte sind derzeit nicht nötig, weil der gegenwärtige Strommarkt als Energy-Only-Markt einen geeigneten Rahmen für die Energiewende darstellt und eine sichere Stromversorgung gewährleistet. Die Diskussion über zusätzliche Erlöse aus Kapazitätsmärkten kann dagegen die Investitionen in neue Kraftwerke verzögern. Damit der Strommarkt auch langfristig zuverlässig funktioniert und um Wind- und Solarstrom effizient zu nutzen, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ das Lastmanagement auszuweiten. Einerseits sollten mehr Stromverbraucher als bisher auf das schwankende Angebot flexibler reagieren und durch Preissignale bei Stromknappheit ihren Verbrauch senken können. Zurzeit können dies beispielsweise Unternehmen der Aluminium-, Stahl- und Zementproduktion oder Kühlhäuser. Andererseits verbilligen Einspeisespitzen durch Sonnen- und Windenergie den Strom und setzen so Anreize für Stromkunden, ihren Verbrauch in diese Zeiten zu verlagern. Der Umbau der Energieversorgung könnte zudem durch eine Strategische Reserve abgesichert werden. Sie wäre vergleichbar mit der strategischen Mineralöl-Reserve. Die Strategische Reserve weist im Vergleich zu Kapazitätsmärkten deutlich geringere Risiken auf. Sie ließe sich bei Bedarf mit einigen neuen Gasturbinenkraftwerken oder mit dem weiteren Betrieb einiger zur Stilllegung vorgesehener Gas- und Kohlekraftwerke sehr schnell aufbauen. Die Kraftwerke der Strategischen Reserve stehen ausschließlich als Absicherung für absolute Extremsituationen - etwa wenn bei extremer Kälte zugleich viele Kraftwerke ausfallen - zur Verfügung, würden jedoch nicht am Strommarkt teilnehmen. Deshalb bleibt der Strommarkt in seiner Effizienz unbeeinflusst und es können bessere Anreize für mehr Lastmanagement gesetzt werden als mit Kapazitätsmärkten. Dies ist wichtig für die Integration der erneuerbaren Energien. „Bei einer strategischen Reserveleistung von beispielsweise vier Gigawatt (GW) lägen die Gesamt-Kosten für das Bereithalten dieser Kraftwerksleistung zwischen 140 und 240 Mio. Euro jährlich. Auf die Endverbraucher kämen sehr moderate Kosten von unter 0,1 Cent pro Kilowattstunde zu“, so der UBA-Präsident Flasbarth. Die Strategische Reserve ist eine effiziente Lösung, die schnell Sicherheit schafft und - anders als Kapazitätsmärkte - alle Türen offen hält, um das Marktdesign optimal an neue zukünftige Anforderungen anpassen zu können. Die Strategische Reserve unterscheidet sich von den Reservekraftwerken der Bundesnetzagentur (BNetzA), die dazu dient, die zeitweise angespannte Situation in Süddeutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg zu beherrschen. Diese resultiert nicht aus einem Mangel an Kraftwerken, sondern aus Engpässen im Übertragungsnetz, denn aktuell bestehen in Deutschland insgesamt genügend Kraftwerkskapazitäten. Diese Netz-Engpässe werden mittelfristig durch den im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vorgesehenen Netzausbau behoben. Bis dahin entlasten die auf Initiative der Bundesnetzagentur in Österreich und Süddeutschland vorgehaltenen Reservekraftwerke die Stromnetze. Dies ist bereits ein vergleichbarer Ansatz wie bei der Strategischen Reserve, jedoch für einen anderen Einsatzzweck - denn die Strategische Reserve wird vorrangig für eine langfristige Absicherung des Strommarktes vorgeschlagen. Die BNetzA-Kraftwerksreserve könnte zu einer Strategischen Reserve weiter entwickelt werden, die beides umfasst, mit der zum einen der Strommarkt langfristig abgesichert wird und zum anderen neue Reservekraftwerke gezielt in Süddeutschland errichtet werden, um bei Bedarf das Stromnetz zu entlasten. Energy-Only-Markt:Der gegenwärtige Strommarkt ist ein so genannter Energy-Only-Markt. Hier wird den Kraftwerksbetreibern nur die bereitgestellte Energiemenge (Stromproduktion) vergütet. Für die Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten (Kraftwerken) erfolgt hingegen keine direkte Entlohnung. Auf einem Kapazitätsmarkt würden Kraftwerksbetreiber - zusätzlich zum Strommarkt - Erlöse für die Bereitstellung einer gesicherten Leistung (also der Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten) erhalten.

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