API src

Found 1 results.

Hydrogeologische Standortprüfung und -bewertung für die Versickerung von Niederschlagsabflüssen bei einem Bauvorhaben in der Wasserschutzzone IIIA

Das Projekt "Hydrogeologische Standortprüfung und -bewertung für die Versickerung von Niederschlagsabflüssen bei einem Bauvorhaben in der Wasserschutzzone IIIA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Wasserforschung GmbH durchgeführt. Veranlassung: Durch die Novellierung des Landeswassergesetzes in Nordrhein-Westfalen (Paragraph 51a) zum 1.1.1996 ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die erstmals bebaut, befestigt oder erstmals an die Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies auf Dauer ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und der Benutzungsbedingungen möglich ist. Daher besteht die Notwendigkeit, sich bereits in der Planungsphase von neuen Bauvorhaben mit der Entsorgung der zukünftig anfallenden Niederschlagsabflüsse zu beschäftigen. Auf Grundlage eines Bebauungsplanentwurfs der Stadt Schwerte ist die Erweiterung eines bestehenden Technologiezentrums zu einem Technologiepark auf einem ca. 42.000 m2 großen angrenzenden Gelände vorgesehen. Im Rahmen der zukünftigen Flächennutzung soll dort ausschließlich sogenanntes 'weißes Gewerbe' angesiedelt werden, bei dem Produktion oder Verwendung von wassergefährdenden Substanzen in größerem Umfang nicht zu erwarten ist. Der Standort der Technologieparkerweiterung liegt in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH. Dort ist zum Schutz der Trinkwassergewinnung 'das Einleiten (z.B. Versickern oder Verrieseln) von Abwasser in den Untergrund' verboten. Davon ausgenommen ist 'das Einleiten von schwach belastetem Niederschlagswasser, zum Beispiel aus der Dachentwässerung'. Da die Versickerung von Niederschlagsabflüssen von befestigten Flächen in das Grundwasser eine Gewässerbenutzung im Sinne des Paragraph 3 Abs. 1 Nr. 5 WHG darstellt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde erforderlich. Die derzeitige Genehmigungspraxis im Kreis Unna schreibt bei Niederschlagswassereinleitungen von über 300 m2 versiegelter Grundstücksfläche einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Paragraph 7 WHG vor, der ein geohydrologisches Gutachten zur Standortprüfung und -bewertung der Untergrundverhältnisse hinsichtlich einer Versickerung von Niederschlagsabflüssen beinhalten muss. Arbeitsprogramm: Für eine fachlich fundierte Bewertung der Standorteignung des vorgesehenen Geländes bezüglich der Versickerung von Niederschlagsabflüssen wurde vorhandenes Datenmaterial ausgewertet und Geländeuntersuchungen durchgeführt. Dabei stand der sedimentologische Aufbau des Untergrundes, die Ausprägung und Mächtigkeit der oberen Bodenschichten (Rammkernsondierungen), die Durchlässigkeiten in der ungesättigten Bodenzone (Versickerungsversuche mittels Baggerschürfen und Doppelringinfiltrometern) sowie Angaben zu möglicherweise vorhandenen Untergrundverunreinigungen im Vordergrund. In einer Abbildung ist exemplarisch die Auswertung eines Infiltrationsversuches in einem Baggerschurf zur Ermittlung der Durchlässigkeiten in der Bodenzone dargestellt. Im weiteren wurden durch Sondierungen und ein Grundwassermessnetz Angaben zu den Strömungsverhältnissen des Grundwassers, ...

1