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Versickerung von Dachwasser

Das Projekt "Versickerung von Dachwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz durchgeführt. Die Revision des Bundesgesetzes ueber den Schutz der Gewaesser sieht im Art. 7, Absatz 2 folgendes fuer die Beseitigung von nicht verschmutztem Abwasser vor: 'Nicht verschmutztes Abwasser ist nach den Anordnungen der kantonalen Behoerden versickern zu lassen. Erlauben die oertlichen Verhaeltnisse dies nicht, so kann es mit Bewilligung der kantonalen Behoerde in ein oberirdisches Gewaesser eingeleitet werden. Dabei ist durch Rueckhaltemassnahmen nach Moeglichkeit dafuer zu sorgen, dass das Wasser bei grossem Anfall gleichmaessig abfliessen kann.' Eine Umsetzung dieses Artikels setzt die Beantwortung der folgenden Fragen voraus: 1. Welche Verschmutzung weist das Abwasser bei bestimmter (unterschiedlicher) Nutzung auf? 2. Wie ist nicht verschmutztes Abwasser definiert und welches sind die Bewertungskriterien? 3. Welche Transport- und Umwandlungsprozesse finden in der ungesaettigten Bodenzone statt? 4. Welche unterschiedlichen Versickerungstechniken koennen fuer sinnvoll erachtet werden? 5. Welche Randbedingungen sind fuer den Betrieb einer Versickerungsanlage erforderlich (zeitliche Begrenzung, Groesse, Bodentyp, Grundwassersituation etc.)?

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