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Nordzucker AG, Feststellung nach § 5 UVPG

Die Nordzucker AG, An der Zuckerfabrik 1, 29525 Uelzen, hat am 01.10.2024 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die wesentliche Änderung der Zuckerfabrik am Anlagenstandort in 29525 Uelzen, An der Zuckerfabrik 1, beantragt. Die beantragte Änderung umfasst die folgenden Maßnahmen: Die vorhandene Dampfkesselanlage 1 (BE 110) wurde bisher mit Kohle befeuert. Zukünftig soll sie mit Erdgas und Biogas befeuert werden. Die Feuerungswärmeleistung (FWL) der Dampfkesselanlage 1 soll 101 MW betragen. Für die Umrüstung ist es erforderlich, • das Wanderrost des Kessels zu entfernen und stattdessen vier Erdgasbrenner mit Dual Fuel Technologie (Erdgas und Biogas) in eine neue Bodenplatte zu installieren, • einen Wasser-Luftvorwärmer zur Effizienzsteigerung sowie • für die Bedienung der Brenner eine neue Bühne zu errichten. Die Verarbeitungskapazität der Zuckerfabrik bleibt unverändert. Die für die Feuerungsanlage (AN A 100) genehmigte Gesamtkapazität von 271 MW bleibt ebenfalls unverändert.

G20/2025/005 - Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG in Schuby 18, 24398 Dörphof, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung.

Die Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG in Schuby 18, 24398 Dörphof plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt, bei Verbrennungsmotoranlagen in der Gemeinde 24398 Dörphof, Alt Dörphof, Gemarkung Dörphof, Flur 2, Flurstück 196.

Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG, DEK Deutsche Extrakt Kaffee GmbH

Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung einer Feststellung vom 06.11.2023 LAGetSi - Referat IV A Telefon: 90254-5218 oder 90254-5275 Auf Antrag der DEK Deutsche Extrakt Kaffee GmbH vom 21.11.2022 wurde nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] für das Genehmigungsvorhaben zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlagen 1, 2 und 3 am Standort Cafeastr. 1 in 12347 Berlin eine Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Die Änderung bezieht sich auf die Wiederinbetriebnahme der Ölfeuerung mit neuer Heizöltankanlage. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte in Bezug auf die Luftimmissionen. Die prognostizierten Luftschadstoffimmissionen wurden anhand einer Immissionsprognose zu Luftschadstoffen bewertet. Aufgrund des geplanten Vorhabens kommt es zu einer geringfügigen Änderung der Emissionen der Anlage, jedoch wurde in der Immissionsprognose eine irrelevante Gesamtzusatzbelastung ermittelt. Andere Emissionen und Immissionen innerhalb der Errichtungs- und Betriebsphase sind nicht weiter relevant. Angesichts der geprüften Kriterien wurde im Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass durch das Vorhaben keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen und auch keine weiteren Anhaltspunkte bestehen, die zu einer UVP-Pflicht bestehen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die für die Feststellung der UVP-Pflicht relevanten Unterlagen können nach telefonischer Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern im Dienstgebäude des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, eingesehen werden. Rechtsgrundlage Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.

COHP: Aufbau eines Niedertemperatur-Warmwassersystems mit 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur aus industrieller Abwärme

Die Roche-Gruppe mit Hauptsitz in Basel, Schweiz, betreibt am Standort im oberbayrischen Penzberg auf einer Fläche von 590.000 Quadratmetern (83 Fußballfeldern) eines der größten Biotechnologie-Zentren Europas mit ca. 7.500 Mitarbeitenden. Hier werden für den Weltmarkt diagnostische Proteine, Reagenzien und Einsatzstoffe sowie therapeutische Proteine biotechnologisch hergestellt. Das Unternehmen beabsichtigt mit diesem Projekt, seine Wärmeversorgung am Standort Penzberg zukünftig CO 2 -frei zu gestalten und unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Derzeit erfolgt die Wärmeversorgung über die drei Verteilungsnetze Dampfnetz, Nahwärmenetz mit 90/70 Grad Celsius und Wärmerückgewinnungsnetz (WRG-Netz) mit 20/30 Grad Celsius, wobei die Versorgung des Dampf- und Nahwärmenetzes noch vollständig auf Erdgas basiert. Dieses wird in verschiedenen BHKWs und Dampfkesseln eingesetzt, um das gesamte Werk zu versorgen. Nunmehr soll das bestehende WRG-Netz zwar weiterverwendet, jedoch zu einem NT45 Netz (NiederTemperaturNetz, 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur) umgebaut werden, um auf Grundlage des höheren Temperaturniveaus nun auch Gebäude beheizen und die bestehende Dampf-Luftbefeuchtung durch Wasserbefeuchtung ersetzen zu können. Die Temperaturerhöhung von 30 Grad Celsius (des Wassers aus dem WRG-Netz) auf 45 Grad Celsius erfolgt mittels Wärmepumpen, die als Wärmequelle vorhandene Abwärmepotenziale (Prozesswärme) des Werks einsetzen. Dazu werden von den bestehenden Kältemaschinen zwei zusätzlich für die Nutzung als Wärmepumpen umgebaut und können in beiden Funktionen betrieben werden. Die Wärmepumpen werden mit 100 Prozent (zertifiziertem) Grünstrom betrieben. Mit dem NT45-Netz werden die Gebäude mit Niedertemperatur  versorgt, die bisher mit Erdgas beheizt wurden. Des Weiteren setzt der Standort bei raumlufttechnischen Anlagen auf Wasserbefeuchtung statt Dampfbefeuchtung. Die Temperierung der Luft erfolgt ebenso mit dem Niedertemperaturmedium. Der COP (“Coefficient of Performance” - Heizleistung je elektrische Antriebsleistung) von sieben und mehr ist erheblich größer als bei standardisierten Wärmepumpen, die einen COP von drei bis fünf haben. Durch die Nutzung der Abwärme wird zusätzlich der Einsatz von Kühltürmen minimiert, woraus sich Einsparungen von Wasser (36.000 Kubikmeter/Jahr), Strom (18.200 Megawattstunden/Jahr) und Bioziden ergeben. Die jährlichen CO 2 -Einsparungen liegen für 2023 bis 2025 bei 1.737 Tonnen CO 2 , steigern sich dann bis 2029 um weitere 2.171 Tonnen CO 2 , so dass diese dann ab 2030 insgesamt bei 3.908 Tonnen CO 2 liegen werden. Diese Größenordnungen zeigen, welche Potenziale in der Nutzung von Prozesswärme liegen. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Roche Diagnostics GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2022 Status: Laufend

Bekanntgabe der Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung_Rentschler Biopharma SE

Die Rentschler Biopharma SE, Erwin-Rentschler-Straße 21, 88471 Laupheim hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) für die Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Arzneimitteln mittels biotechnologischer Methoden („Biopharmaproduktion“) am Betriebsstandort Erwin-Rentschler-Straße 21, 21/1 und 25, 88471 Laupheim (Flst.-Nrn. 2631, 2631/1, 2632/1 und 2633, Gemarkung Laupheim) beantragt. Wesentlicher Antragsgegenstand ist die Errichtung und Nutzung eines neuen Gebäudes („neue Dampfzentrale“) in Form eines dreigeschossigen Anbaus an die Heizzentrale (Bestandsgebäude) sowie die Errichtung und der Betrieb von 3 neuen bivalenten, primär gasbetriebenen Dampfkesselanlagen im Anbau unter Rückbau von 2 alten Dampfkesselanlagen im Bestandsgebäude. Die Gesamt-Feuerungswärmeleistung der Heizzentrale beträgt nach der Änderung 16,357 Megawatt. Die bestehende Biopharmaproduktion (Hauptanlage und Nebeneinrichtungen) ist in der Anlage 1 zum UVPG unter der Nr. 4.2 ohne Größen- oder Leistungswerte aufgeführt; das in Spalte 1 zugeordnete Merkmal „A“ schreibt eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG vor.

Änderungsgenehmigung der Wärmeerzeugungsanlage des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg

Änderung eines mit Erdgas betriebenen Heizkraftwerkes (Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 20 MW, bei Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen (Anlage nach Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV)) mit einer gesamten Feuerungswärmeleistung von 9,5 Megawatt für die gemeinsame Anlage bestehend aus zwei Verbrennungsmotoranlagen (2x 0,955 MW FWL) und drei Brennwertkessel.

Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für die Bioiberica GmbH

Die Firma Bioiberica GmbH beantragt gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Heparin Konzentrat einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen auf ihrem Betriebsgrundstück Aurea 4 in 33378 Rheda- Wiedenbrück (Gemarkung Nordrheda- Ems, Flur 18, Flurstück 168). Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb eines Lagertanks für 50m³ Heizöl EL inkl. verbindender Rohrleitungen, die Änderung der Betriebsweise der Dampfkesselanlage und der Austausch des Brenners des Dampfkessels.

Neugenehmigung eines geothermischen Heizkraftwerks in Wilhelmsburg

Errichtung und Betrieb eines mit Erdgas betriebenen Heizkraftwerkes (Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 20 MW, bei Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen (Anlage nach Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV)) mit einer Feuerungswärmeleistung von 12 Megawatt bestehend aus zwei Verbrennungsmotoranlagen.

Additiv Chemie Luers, wesentliche Änderung einer Anlage zur Sulfonatherstellung

Errichtung einer Produktionshalle mit Lager- und Mischbehältern, Umstellung der Dampfkessel auf Gasbetrieb

Genehmigungs- und Überwachungsdaten

Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 03.03.2025). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015

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