Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 01.07.2026). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2026 Berichte 2025 Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015
Für die Medizinische Hochschule Hannover hat das GeothermieZentrum Bochum gemeinsam mit der GeoDienste GmbH (Garbsen) im Zeitraum von August 2007 bis März 2008 eine Vorstudie zur Einbindung der Geothermie in das Energiekonzept des Klinikums erstellt. Im Anschluss an diese Vorstudie wurde eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt, welche die petrothermale und hydrothermale Versorgung betrachtete. Vorstudie: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) wird derzeit von den Stadtwerken Hannover mit den Medien Gas, Strom und Fernwärme zur Erzeugung ihrer dreigliedrigen Energieversorgung, bestehend aus Dampf, Raumwärme und Klimakälte, versorgt. Aufgrund der hydrogeologischen Situation am Standort der MHH in Hannover wird eine Einbindung der Geothermie sowohl in den Heizkreislauf (direkte Integration über Wärmetauscher) als auch in den Kälteklimakreislauf (modular betriebene Absorptionskältemaschinen) vorgeschlagen. Ziel der Einbindung ist es konventionelle, preislich fluktuierende und primärenergetisch nachteilige Energieträger, wie in erster Linie elektrischen Strom und nachrangig Fernwärme oder Gas, durch den Einsatz der Geothermie vollständig, oder im Rahmen der Leistungsfähigkeit des geothermischen Reservoirs teilweise, zu ersetzen. Wirtschaftlichkeit, CO2-Bilanz und Versorgungssicherheit stehend dabei im Vordergrund. Die Grundlastfähigkeit der Geothermie wird in der vorgeschlagenen Anlagenkonfiguration vollständig ausgenutzt. Im Bereich der Spitzenlastdeckung spielt die Geothermie daher keine Rolle. Die geothermisch unterstützte Dampferzeugung findet im betrachteten Szenario keinen Eingang. Dies liegt in der internen Wärmerückgewinnung im Dampferzeuger durch den Economizer zur Vorwärmung des Speise- und Verbrauchswassers begründet. Da die Geothermie bei der Dampfherstellung nur einen geringen energetischen Beitrag leisten kann und Investitionen für ihre Anbindung an das Dampferzeugersystem entstehen, wird von der Betrachtung dieser Systeme abgesehen. Übersteigt die Bereitstellung von geothermischer Energie im Heiz- oder Kühlfall die Energienachfrage, lassen sich Pufferspeicher integrieren um diese überschüssig Energie effizient zu speichern. Bei Lastspitzen kann die Energie zurückgewonnen werden. Somit erhöht sich der geothermische Anteil an der Gesamtenergiebereitstellung. Wirtschaftlichkeitsanalyse: Hier wurden 9 verschiedene Szenarien untersucht, welche sich aufgrund ihrer Art (petrothermal / hydrothermal), der Bohrtiefe (4500 / 3000 m), ihrer Schüttung (15-50 l/s), Temperatur (115 / 160 Grad C) oder Bereitstellung (Wärme / Strom+Wärme) unterscheiden. Die höheren Investitionskosten für die petrothermalen Systeme werden durch die höhere Energieausbeute (Schüttung und Temperatur) abgefangen und diese somit wirtschaftlicher als die hydrothermalen Systeme, welche sich in der Amortisationsrechnung nur aufgrund der steigenden Energiepreise nach einigen Jahren rechnen.
Die Roche-Gruppe mit Hauptsitz in Basel, Schweiz, betreibt am Standort im oberbayrischen Penzberg auf einer Fläche von 590.000 Quadratmetern (83 Fußballfeldern) eines der größten Biotechnologie-Zentren Europas mit ca. 7.500 Mitarbeitenden. Hier werden für den Weltmarkt diagnostische Proteine, Reagenzien und Einsatzstoffe sowie therapeutische Proteine biotechnologisch hergestellt. Roche Penzberg hat im Rahmen dieses Projekts ein innovatives Konzept zur nachhaltigen Wärmeversorgung umgesetzt. Kern ist der Ausbau eines bestehenden Wärmerückgewinnungsnetzes zu einem flächendeckenden Niedertemperaturnetz mit 45/20°C (NT45-Netz). Als Wärmequelle dienen eine Vielzahl werksinterner Abwärmequellen, z.B. von Energieerzeugungsanlagen, Produktionsprozessen. Die Vorlauftemperatur von 45 Grad Celsius wird durch den Umbau elektrisch betriebener Kompressionskältemaschinen zu Niedertemperatur-Wärmepumpen sichergestellt. Roche Penzberg nutzt seit ca. 30 Jahren Abwärme von zentralen Energieerzeugungsanlagen mit ca. 30 Grad Celsius. Diese dient zur Vorwärmung der Zuluft in raumlufttechnischen Anlagen. Funktionsweise: Wärmequellen: Abwärme aus Verdichtungsprozessen (Druckluft, Kälte) und Kondensationskühlern von Dampfkesseln. Wasserkreislauf: Der Rücklauf des Niedertemperatur Mediums dient zur Kühlung der Anlagen und wird im Kalt - Becken vorgehalten. Kaltwasser wird aus dem Rücklaufbecken zu den Anlagen gepumpt, dort erwärmt und anschließend in ein Vorlaufbecken zur weiteren Nutzung vorgehalten. Verteilung: Das erwärmte Wasser wird durch Pumpen und Rohrleitungen zu Gebäuden transportiert, deren Lüftungsanlagen die Niedertemperatur zur Lufttemperierung nutzen. Problemstellung: Das bisherige WRG-System kann bis max. 32 Grad Celsius betrieben werden. Das nutzbare Potenzial ist aufgrund der geringen Vorlauftemperatur beschränkt. Die Erhöhung der Vorlauftemperatur von ca. 30 Grad Celsius auf 45 Grad Celsius mit nachhaltigen Wärmeerzeugern ist das Ziel. Mit der Nutzung des zur Verfügung stehenden Potenzials nachhaltiger Wärme aus unvermeidbarer Abwärme und Reduzierung bzw. Substitution von Erdgas erzeugtem Dampf werden: vorhandener Abwärmepotenziale genutzt und Grundlagen für CO 2 -neutrale Wärmeversorgung mit dem Medium 45-grädiges Wasser geschaffen. Durch die umgesetzten Projektmaßnahmen wird die Temperatur der Wärmerückgewinnung mit zwei modifizierten Kältemaschinen von 30°C/20°C auf 45°C/20°C Niedertemperatur angehoben. Die erhöhte Temperaturspreizung ermöglicht es, die doppelte Energiemenge über die Bestandsleitungen zu transportieren. Zwei Kältemaschinen erhöhen die Temperatur WRG von ca. 30 Grad Celsius auf 45 Grad Celsius. Die Leistung der beiden Wärmeauskopplungen beträgt jeweils 1,65 Megawatt (Primärbetrieb Kälteerzeugung). Bei Überschusswärme wird der Pufferbehälter (100 Kubikmeter) geladen. Das 45-grädige Wasser wird über Rohrleitungsnetz verteilt. Durch die Temperaturerhöhung von 30 Grad Celsius auf 45 Grad Celsius können Gebäude nachhaltig beheizt werden. Durch die Nutzung des 45-grädigen Wassers wird der Erdgasverbrauch reduziert. Neben der sofortigen Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes und der wirtschaftlichen Abwärmenutzung schafft dieses Projekt mit dem 45-grädigen Wasser die Basis für eine werkweite CO 2 -neutrale Wärmeversorgung. Von Oktober 2024 bis Mai 2025 wurden 6.979 Megawattstunden Wärme rückgewonnen. Hierdurch wurden ca. 50.000 Kilowattstunden Strom und ca. 15.000 Kubikmeter Wasser durch Vermeidung des Betriebs der Kühltürme eingespart. Wenn man diese Werte auf ein Jahr hochrechnet, erhält man eine Einsparung von 2.280 Tonnen CO 2 pro Jahr. Die Nutzung von Abwärmepotenzialen aus der Kälteerzeugung stellt eine innovative und effiziente Methode dar, Energie nachhaltig zu verwenden und Wärmesenken mit Niedertemperaturwärme zu versorgen. Diese Technologie ist branchenübergreifend anwendbar und eignet sich für Unternehmen jeder Größe, in denen ein simultaner Bedarf an Kälte und Wärme besteht. Durch die effiziente Nutzung beider Energiesenken kann die Effizienz des Erzeugerequipments maximiert werden. Insbesondere durch die gleichzeitige Erzeugung von Kälte und Wärme (Combined Heating and Cooling) wird ein hoher Wirkungsgrad erreicht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Roche Diagnostics GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: 2022 - 2024 Status: Abgeschlossen
wann wird das Umweltministerium den fehleranfälligen Reaktor abschalten, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen? Viruserkrankungen sind für manche ein alljährliches meist harmloses Ereignis. Ein GAU in einem AKW vernichtet die Gesundheit aller Bürger*innen in einer ganzen Region. Die Fakten sind bekannt. Wann reagiert der grüne Umweltminister Franz Untersteller darauf? Anhang: RISSE im AKW ! Wir fordern den Umweltminister von Baden-Württemberg - Franz Untersteller - auf, die am 22.9.2019 erteilte Genehmigung zum Weiterbetrieb von Block 2 des Atomkraftwerkes Neckarwestheim unverzüglich aufzuheben! Das AKW weist schwerwiegende Mängel auf; der Weiterbetrieb ist nicht mehr zu verantworten! Siehe Fußnoten 1 +2) KONKRET: Im AKW Neckarwestheim Block II von EnBW sind hunderte Risse in Dampferzeugerrohren aufgetreten. Dieses AKW zwischen Stuttgart und Heilbronn ging 1989 an’s Netz und soll – nach dann 34 Betriebsjahren - als letztes deutsches AKW erst am 31.12.2022 abgeschaltet werden. Als Folge einer jahrelangen fehlerhaften Betriebsweise sind die Heizrohre der Dampferzeuger, die das hochradioaktive Primärkreiswasser des Reaktorkreises führen, von Spannungsriss- und Lochfraß-Korrosion betroffen. Auch bei der letzten Jahresrevision im August 2019 wurden 209 Risse und 87 weitere Korrosionsschäden an den Dampferzeuger-Heizrohren festgestellt – im dritten Jahr in Folge, und es werden jedesmal mehr. Insgesamt sind bis jetzt rd. 400 Rohre betroffen. Hinzu kommen weitere Schäden an 1.100 Kondensator-Rohren, Undichtigkeiten an Vorwärmern, fehlerhafte Stellungsanzeigen an Sicherheitsventilen, Mängel an den Notstromdieseln u.a.m. Der Betreiber EnBW gibt an, der „sichere Weiterbetrieb" sei "garantiert“. Aber selbst der TÜV schließt in seinem Prüfbericht v. 12.9.19 einen „wanddurchdringenden Riss“ nicht aus. Dennoch hat das Umweltministerium von Baden-Württemberg den Weiterbetrieb dieser abgenutzten und überalterten Reaktor-Anlage Neckarwestheim genehmigt, s. Fußnote 3) Sicherheit ist kein Lotteriespiel! Reißt auch nur ein einziges Dampferzeuger-Heizrohr auf oder gar ab, ist ein schwerer Kühlmittel-Verlust-Störfall im Reaktor mit Freisetzung erheblicher Mengen Radioaktivität in die Umwelt nicht mehr aufzuhalten. Dieser kann bis zur Kernschmelze führen, wie sie sich u.a. bei den Atomkatastrophen 2011 in Fukushima sowie 1986 in Tschernobyl wie auch 1979 im TMI-Reaktor bei Harrisburg/USA ereignet hatte. Die Folgen für die Bevölkerung im dichtbesiedelten Mittleren Neckarraum mit den Großstädten Stuttgart und Heilbronn sind unabsehbar – hier leben im Umkreis von 40 km um das AKW Neckarwestheim 2,5 Mio. Menschen. Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung! Quellen: 1) Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann auf der Demonstration vor dem AKW Neckarwestheim anlässlich des 9. Jahrestages (11. März) des dreifachen Super-GAUs in Fukushima/Japan am 8.3. 2020 2) ’Reaktor Rostiges Rohr’, KONTEXT, 16.10.2019 3) Pressemitteilung Nr.208/2019 des Umweltministeriums Ba-Wü v. 2.9.2019.
Beim Schmelzen von Aluminium werden grosse Rauchgasmengen erzeugt. Der Chargenbetrieb der Schmelzoefen hat Schwankungen der Rauchgastemperatur und des -volumenstroms zur Folge. In Zusammenarbeit mit der Hamburger Aluminiumwerk GmbH wurde fuer diese Rauchgase ein optimales Abwaermenutzungskonzept erarbeitet, das einen Dampfkreislauf bestehend aus Dampferzeuger, Turbogenerator und Kondensator vorsieht. Der Turbogenerator ist in der Lage, einen betraechtlichen Teil zur elektrischen Stromversorgung der Aluminiumelektrolyse beizutragen, was indirekt ueber eine Einsparung von Primaerenergie zu einer Reduzierung des CO2-Ausstosses fuehrt.
Im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Abfallentsorgungsanlagen die zuständige Genehmigungsbehörde. Ausgenommen davon sind Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110°C. Für diese Anlagen ist im Land Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Genehmigungsbehörde. Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ELiA – Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung Ausgangszustandsbericht und Anforderungen an die Überwachung von Boden und Grundwasser Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungs- und Überwachungsdaten Störfallvorsorge Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) 42. BImSchV – Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (KaVKA) 44. BImSchV – Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Berichtspflichten Formulare Rechtsvorschriften
Die Rettenmeier Holzindustrie Hirschberg GmbH, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf Erneuerung der Biomasse-Heißwasser-Kesselanlage nach §16 BlmSchG zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Verwertung von festen, nicht gefährlichen Abfällen durch Verbrennung am Standort im Saale-Orla-Kreis, 07927 Hirschberg, Ullersreuth 61, Gemarkung Ullersreuth. Das geplante Vorhaben besteht aus der Errichtung und dem Betrieb einer neuen Biomasse-Heißwasser-Kesselanlage im Block 1 als Ersatz für die bestehende Biomasse-KWK-Anlage einschließlich der Erneuerung der Beschickungskessel, Rauchrohrkessel, Rauchgasreinigung und Emissionsmesseinrichtung, die Errichtung der zwei erforderlichen Abgaskamine; die Erneuerung der bestehenden Wasseraufbereitungsanlage, die Erneuerung des Wärmetauschers sowie die Errichtung von drei Heißwassertanks; die Stilllegung und Demontage der alten Dampfkesselanlage einschließlich der alten Dampfturbinen und zugehörigen Luftkondensatoren im Freien, sowie der Abriss des alten Abgaskamins. Es handelt sich um ein Vorhaben, für welches nach Anlage 1 Nr. 8.2.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat.
Die Firma KMW Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH, Erlmühlenstraße 15 in 08066 Zwickau, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Blankenburgstraße 2 in 09114 Chemnitz, Gemarkung Furth, Flurstücke 186/11 und 183/6. In der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen 65.000 t/a entwässerte kommunale Klärschlämme thermisch verwertet werden. Entstehende Abwärme soll genutzt werden zur Stromerzeugung und zur Einspeisung in das Fernwärmenetz der Stadt Chemnitz. Die Anlage soll im Wesentlichen bestehen aus • Annahmebereich und Stapelbunker, • Klärschlammtrocknung, • Wirbelschichtverbrennung, • Dampfkessel, Turbine und Wärmeauskopplung, • mehrstufiger Rauchgasreinigung. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage soll 2028 erfolgen.
Änderung der Papier- u. Kartonfabrik Varel durch Errichtung und Betrieb eines Ersatzbrennstoff (EBS) Dampferzeugers
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 296 |
| Kommune | 20 |
| Land | 128 |
| Weitere | 11 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 100 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 281 |
| Text | 20 |
| Umweltprüfung | 120 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 149 |
| Offen | 281 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 410 |
| Englisch | 43 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 98 |
| Keine | 262 |
| Webseite | 66 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 246 |
| Lebewesen und Lebensräume | 296 |
| Luft | 216 |
| Mensch und Umwelt | 432 |
| Wasser | 223 |
| Weitere | 402 |