Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
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Die Wildunfallhäufungsabschnitte (WUHA) wurden nach folgenden Regeln erstellt: - Der maximale Abstand ist 100 m zwischen zwei Unfallorten - Die Orte werden miteinander verbunden bist der Abstand >100m ist - Die Zahl der verbundenen Unfallorte(Punkte) ist > 5 Es werden nur Unfälle folgender Arten berücksichtigt: - Rothirsch - Damhirsch - Sikahirsch - Reh - Wildschwein - Muffel - Hirsch oder Reh wenn unklar, - unbekannte Art (sollte nur bei Rohdatenquelle = Polizei auftreten Stand der Berechnung ist 2022-12-21 ## Attribute * `wu_poly_id` - Primäschlüssel , * `wuha_laeng` - Länge eines WUHA in Meter, * `wu_anzahl_` - Summe der Wildunfälle im WUHA in den drei Jahren 2019, 2020 und 2021, * `wu_dichte_` - Dichte der Wildunfälle im WUHA in den drei Jahren 2019, 2020 und 2021 (Verkehrsopfer Schalenwild je km Straße) * `bez` - Name der Straße sofern vorhanden, * `st_astext` - Geometrie zur Darstellung in einem GIS als WKT, * `standard_abweichung_wupkt` - Streuungsmaß der Wildunfälle im Abschnitt, * `rohdatenquelle` - Rohdatenquelle: `TFK`= Tierfund-Kataster, `POL` = Unfalldaten der Polizei SH * `rothirsch` - Anzahl Rothirsche * `damhirsch` - Anzahl Damhirsche * `sika` - Anzahl Sikahirsche * `reh` - Anzahl Rehe * `wildschwei` - Anzahl Wildschweine * `muffel` - Anzahl Muffel * `elch` - Anzahl Elche * `hirsche_unbekannt` - (falls hirschartige Art nicht klar erkannt wurde) * `art_unbekannt` - (falls Tierart unbekannt) Die Geometrie ist mit ETRS89 Zone 32n EPSG-Code 25832 gespeichert. Grundlage neben den Wildunfällen ist ein frei zugänglicher Datensatz der Straßenachse aus ATKIS 1:250.000 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie 2018.
Die Wildunfallhäufungsabschnitte (WUHA) wurden nach folgenden Regeln erstellt: - Der maximale Abstand ist 100 m zwischen zwei Unfallorten - Die Orte werden miteinander verbunden bist der Abstand >100m ist - Die Zahl der verbundenen Unfallorte(Punkte) ist > 5 Es werden nur Unfälle folgender Arten berücksichtigt: - Rothirsch - Damhirsch - Sikahirsch - Reh - Wildschwein - Muffel - Hirsch oder Reh wenn unklar, - unbekannte Art (sollte nur bei Rohdatenquelle = Polizei auftreten Stand der Berechnung ist 2022-12-21 ## Attribute * `wu_poly_id` - Primäschlüssel , * `wuha_laeng` - Länge eines WUHA in Meter, * `wu_anzahl_` - Summe der Wildunfälle im WUHA in den drei Jahren 2019, 2020 und 2021, * `wu_dichte_` - Dichte der Wildunfälle im WUHA in den drei Jahren 2019, 2020 und 2021 (Verkehrsopfer Schalenwild je km Straße) * `bez` - Name der Straße sofern vorhanden, * `st_astext` - Geometrie zur Darstellung in einem GIS als WKT, * `standard_abweichung_wupkt` - Streuungsmaß der Wildunfälle im Abschnitt, * `rohdatenquelle` - Rohdatenquelle: `TFK`= Tierfund-Kataster, `POL` = Unfalldaten der Polizei SH * `rothirsch` - Anzahl Rothirsche * `damhirsch` - Anzahl Damhirsche * `sika` - Anzahl Sikahirsche * `reh` - Anzahl Rehe * `wildschwei` - Anzahl Wildschweine * `muffel` - Anzahl Muffel * `elch` - Anzahl Elche * `hirsche_unbekannt` - (falls hirschartige Art nicht klar erkannt wurde) * `art_unbekannt` - (falls Tierart unbekannt) Die Geometrie ist mit ETRS89 Zone 32n EPSG-Code 25832 gespeichert. Grundlage neben den Wildunfällen ist ein frei zugänglicher Datensatz der Straßenachse aus ATKIS 1:250.000 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie 2018.
Am 23.02.2017 wurde auf dem gesperrten Truppenübungsplatz Senne, Kreis Lippe, ein weibliches Stück Damwild gefunden, welches mit einem Biss in die Kehle getötet und dann angefressen worden war. Hubertus Kaiser, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, landesweit zuständiger Wolfsberater auf den Liegenschaften des Bundesforstes, hat das Tier untersucht und einen Speichelabstrich für die genetische Untersuchung genommen. Die Probe wurde vom LANUV an das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen geschickt. Das Ergebnis liegt jetzt vor: Das Damtier wurde von einem Wolf getötet. Der Wolf mit der Kennung GW666m stammt aus dem Rudel bei Cuxhaven in Niedersachsen. Es handelt sich um ein männliches Tier, das erstmals am 13.01.2017 in seinem Herkunftsterritorium über eine Kotprobe nachgewiesen wurde. Es ist gut möglich, dass die Wolfsnachweise am 20.02.2017 in Bad-Oeynhausen (Kreis Minden Lübbecke) und am 21.02.2017 in Lemgo (Kreis Lippe) ebenfalls von diesem Tier stammen. Junge Wölfe verlassen das elterliche Territorium im Alter von ein bis zwei Jahren. Auf der Suche nach einem eigenen Territorium legen sie oft weite Entfernungen von mehreren hundert Kilometern zurück. Im vergangenen Jahr war ein junger männlicher Wolf, der ebenfalls aus dem Rudel bei Cuxhaven stammte, zwischen Februar und Mai nachweislich quer durch Nordrhein-Westfalen bis nach Rheinland-Pfalz und dann wieder zurück nach Niedersachsen gelaufen. Dieser Wolf mit der Kennung GW477m hat auf diesem Weg mindestens 700 km zurückgelegt. Nach Auskunft des Wolfsbüros des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz lebt dieser Wolf seit Mai 2016 im Raum Ebstorf in der Lüneburger Heide. Gemäß den nationalen Monitoringstandards kann der Wolfsrüde inzwischen als residenter Einzelwolf eingestuft werden. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einer beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar diese Jahres hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Hubertus Kaiser, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, landesweit zuständiger Wolfsberater auf den Liegenschaften des Bundesforstes ergänzte: „Erwachsene Wölfe sind extrem scheu. Gerade bei Jungwölfen ist aber auch mit einer gewissen Unerfahrenheit zu rechnen.“ Wölfe sind nicht generell nachtaktiv, es ist daher normal, wenn sie gelegentlich auch bei Tageslicht unterwegs sind. Ferner leben Wölfe nur im Wald sondern auch in offenen und halboffenen Landschaften. Bei Wanderungen kommen sie zwangsläufig durch besiedelte Gebiete, ohne diese gezielt aufzusuchen. In besiedelten Gebieten und auf Verkehrswegen sind Menschen unterwegs. Daher sind Sichtbeobachtungen bei Tageslicht in besiedelten Gebieten und entlang von Straßen wahrscheinlicher und häufiger als Sichtbeobachtungen bei Nacht im geschlossenen Wald, obwohl die Wölfe meistens in der Dämmerung und bei Dunkelheit und abseits besiedelter Bereiche unterwegs sind. Abwandernde Jungwölfe sind unerfahren und nicht ortskundig. Wenn sie durch offene Kulturlandschaft laufen, fehlen ihnen sichere und ungestörte Rückzugsgebiete. Die Wahrscheinlichkeit, aufgescheucht und gesehen zu werden, ist dann deutlich größer. Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu füttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Die Wolfsexperten des Landes hatten mit Wolfbeobachtungen in diesen Wochen gerechnet. Denn jetzt ist die Zeit, in der die Jungwölfe des vergangenen Jahres das Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0 (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488). Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Pressemitteilung
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 2006. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 1998. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
auf dem Truppenübungsplatz Senne und in der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock Das LANUV bestätigt einen Nachweis eines Wolfes durch ein Bild aus einer Wildkamera in der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock am 23. September 2018. Nachweise durch DNA-Proben auf dem Truppenübungsplatz Senne konnten geführt werden an gerissenem Damwild vom 27. Juli 2018 und vom 1. September 2018. Die Fotos der Wildkamera wurden in Abstimmung mit der Dokumentations- und Bewertungsstelle des Bundes (DBBW) ausgewertet und zeigen Wolf. Die Speichelproben vom getöteten Damwild aus Juli und September wurden durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen untersucht. Dieses Institut ist deutschlandweit im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden das „Nationale Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“. Durch die Probe im Juli konnte eine erstmalige Individualisierung erfolgen. Es handelte sich hierbei um einen weiblichen Wolf mit der Kennung GW1044f. Dieses Individuum wurde erstmals nachgewiesen, daher können keine weiteren Aussagen zu einem Herkunftsrudel gemacht werden. Weitere Angaben zum Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen (Verbreitungskarte, Luchs- und Wolfsberater in NRW, Förderrichtlinien Wolf NRW) gibt es im Internetangebot des LANUV „Wolf in Nordrhein-Westfalen“: www.wolf.nrw . Beim Landesumweltamt (LANUV) können Hinweise auf Wölfe unter der Telefonnummer 02361-305-0 gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV: 0201-714488. Informationen zum bundesweiten Monitoringstandard, der auch in NRW angewendet wird, gibt es bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): DBBW/Wolfsmonitoring - https://dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring Mehr Informationen zum Senckenberg Forschungsinstitut sind zu finden unter http://www.senckenberg.de/root/index.php?page_id=5821 Download: Pressemitteilung
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