Leichte Wanderung auf ebenen Wegen vom Rhein über alte Pilgerwege nach Selikum und Weckhoven.Abwechslungsreiche Wanderung durch landschaftlich ansprechende Gebiete mit den Höhepunkten Kinderbauernhof und Selikumer Park, und ErftmündungAutorentippBesuch des Kinderbauernhofs, Tiergehege (Damwild) und Arboretum empfehlenswert. Angenehmer Rastplatz am Ende der Wanderung in Grimlinghausen an der Erftmündung. (Für die Neusser: Dort wo die Erft den Rhein begrüßt...)______Frische Luft atmen, Muskeln stärken, Stress abbauen: Was einst eher als überholt galt, erlebt seit einiger Zeit eine Renaissance.Ob durch den Neusser Norden, die Innenstadt und südliche Stadtteile oder entlang Neusser Gewässer: Elf Rundwanderwege mit einer Streckenlänge zwischen sechs und 21 km laden dazu ein, die grüne Seite von Neuss wandernd zu entdecken. Mittlerweile sind alle elf Wanderwege digitalisiert und auf der Internetseite der Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bzw. hier weiter unten als PDF-Download abrufbar. Die Online-Informationen zu den einzelnen Wanderwegen können ausgedruckt, auf GPS-Geräte übertragen oder per QR-Code auf ein Smartphone geladen werden. Sie umfassen nützliche Details wie GPS-Tracking, Wegbeschreibung, Wegbeschaffenheit, Einkehrmöglichkeiten und Sehenswertes.Erleben Sie auf Ihren Wanderungen durch Neuss die landschaftliche Schönheit und kulturelle Sehenswürdigkeiten der Quirinus-Stadt!Die Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bietet ein umfassendes Jahresprogramm bestehend aus geführten Wanderungen, Exkursionen und mehrtägigen Wanderfahrten.Die Wanderrouten der OG Neuss sind hier zu finden: [https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/tour/wanderung/eifelverein-og-neuss-wanderweg-a-1/106220204/](https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/tour/wanderung/eifelverein-og-neuss-wanderweg-a-1/106220204/)
Leichte Wanderung auf ebenen Wegen im Neusser Süden durch Grün- und Parkanlagen.Schöne abwechslungsreiche Wanderung durch landschaftlich ansprechende Gebiete mit den Höhepunkten Kinderbauernhof und Selikumer ParkAutorentippAbstecher zum Arboretum und für Kinder zum Tierpark (Damwild) und Kinderbauernhof in Selikum.______Frische Luft atmen, Muskeln stärken, Stress abbauen: Was einst eher als überholt galt, erlebt seit einiger Zeit eine Renaissance.Ob durch den Neusser Norden, die Innenstadt und südliche Stadtteile oder entlang Neusser Gewässer: Elf Rundwanderwege mit einer Streckenlänge zwischen sechs und 21 km laden dazu ein, die grüne Seite von Neuss wandernd zu entdecken. Mittlerweile sind alle elf Wanderwege digitalisiert und auf der Internetseite der Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bzw. hier weiter unten als PDF-Download abrufbar. Die Online-Informationen zu den einzelnen Wanderwegen können ausgedruckt, auf GPS-Geräte übertragen oder per QR-Code auf ein Smartphone geladen werden. Sie umfassen nützliche Details wie GPS-Tracking, Wegbeschreibung, Wegbeschaffenheit, Einkehrmöglichkeiten und Sehenswertes.Erleben Sie auf Ihren Wanderungen durch Neuss die landschaftliche Schönheit und kulturelle Sehenswürdigkeiten der Quirinus-Stadt!Die Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bietet ein umfassendes Jahresprogramm bestehend aus geführten Wanderungen, Exkursionen und mehrtägigen Wanderfahrten.Die Wanderrouten der OG Neuss sind hier zu finden: [https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/tour/wanderung/eifelverein-og-neuss-wanderweg-a-1/106220204/](https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/tour/wanderung/eifelverein-og-neuss-wanderweg-a-1/106220204/)
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 1998. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 2006. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.
Im Rahmen dieses zweijährigen Forschungsprojektes wurde versucht, im UG Merfelder Bruch (800 ha), mittels Ohrmarkenmarkierung frisch gesetzter Kälber und Fotofallenerfassung die Damwildpopulationsgröße über das Fang-Markierung-Wiederfang-Verfahren abzuschätzen. Es zeigte sich, dass man mit der angewandten Methode innerhalb von maximal einer Woche in der Lage war, mindestens 10 % der in dem Jahr geborenen Damkälber zu markieren. In beiden Jahren wurden insgesamt 46 Damkälber markiert. Nach wenigen Wochen lagen von fast allen Markierten Fotofallennachweise vor, was die Eignung des Fotofallennetzwerkes mit 10 übers Gebiet verteilten Fotofallen sehr gut belegt. Auch die hohen Wiederfangraten vieler markierter Kälber sprechen für die Eignung der Methode und für einen geeigneten Datenpool.
Das Revier Stolpe liegt auf der Brandenburger Seite des Berliner Waldgebietes und ist geprägt von ausgedehnten Kiefernwäldern. Das Revier bietet eine abwechslungsreiche Landschaft mit spannender Geschichte und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Eine zentrale Aufgabe ist der Waldumbau – die Umgestaltung hin zu stabileren und artenreicheren Mischwäldern. Das gesamte Revier liegt im Landschaftsschutzgebiet Stolpe und zugleich im Wasserschutzgebiet (Zonen I–III). Als Teil des Trinkwassereinzugsgebietes für Berlin spielt es eine wichtige Rolle für die Wasserressourcen der Hauptstadt. Damit steht der Schutz von Natur und Wasser im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Bürgerberatung und Informationen Erlaubnisse und Genehmigungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Filmarbeiten, Fahrgenehmigungen) Führungen je nach Thema und Altersgruppe Erwerb von Brenn-, Kamin- und Dekorationsholz (vor allem Kiefer) Kontakt Revierförsterei Stolpe Revierleitung Alina Dunkel Stolper Waldstraße 4a, 16540 Hohen Neuendorf Tel.: (03303) 402807, E-Mail: alina.dunkel@forsten.berlin.de Persönliche Sprechzeiten Dienstag: 14:00 bis 18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Fläche Gesamtfläche: 884,42 ha Holzbodenfläche: 812,28 ha Nichtholzbodenfläche: 69,67 ha SFL-Fläche: 2,48 ha (Sonderflächen, z.B. Gewässer, Erholungseinrichtungen, Gebäude) Schwarzwild Rehwild Damwild Die Wälder sind überwiegend von Kiefern geprägt, ergänzt durch weitere Baumarten im Zuge des Waldumbaus (siehe Baumartendiagramme). Die Diagramme zeigen anschaulich, dass der Kiefernanteil im Hauptbestand noch bei 80 % liegt, während der Gesamtbestand – einschließlich der jüngeren Bestandsstrukturen – den Anteil auf 38 % reduziert hat. Dies ist ein Erfolg waldbaulicher Umstrukturierungen, unter anderem durch das Berliner Mischwaldprogramm.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter WISIA ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 12.04.1999 Gutachten Froschlurche (PDF) VDA & DGHT, Stand: 1. April 2005 Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-1 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Mai 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-2 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirschaft, Stand Dezember 2024 Gutachten Hornvögel (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 5. März 2007 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, Stand 10.07.1996 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Protokoll vom 21./ 22.11.1985 Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Stand 1997 Gutachten Molche Salamander (PDF) VDA & DGHT, Stand: 31. Dezember 2006 Gutachten Pandinus (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 24.6.1997 Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1996 Gutachten Reptilien (PDF) Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 10. Januar 1997 Gutachten Säugetiere (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand Mai 2014 Gutachten Seepferdchen (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 20.12.2012 Gutachten Sonstige Vögel - englische Artbezeichnungen (PDF) (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Sonstige Vögel - Übersetzung (PDF) Übersetzung der englischen Artbezeichnungen (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand März 2019 Gutachten Turakos (PDF) Bundesamt für Naturschutz, August 2009 Gutachten Weichfresserarten (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 31. August 2000 Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: November 2025 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 05.11.2025
Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht zum Jagdwesen in Berlin Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen Februar bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 15 |
| Kommune | 5 |
| Land | 36 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 5 |
| Taxon | 2 |
| Text | 22 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 29 |
| offen | 14 |
| unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 46 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 11 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 46 |
| Luft | 14 |
| Mensch und Umwelt | 43 |
| Wasser | 21 |
| Weitere | 44 |