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Bewertungsmassstab zum Arten- und Biotopschutz in der Bauleitplanung fuer die Stadt Freiburg

Das Projekt "Bewertungsmassstab zum Arten- und Biotopschutz in der Bauleitplanung fuer die Stadt Freiburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Grundlage dieses Projektes waren die Daten mit naturschutzfachlichem Bezug, die dem Umweltschutzamt Freiburg in digitaler Form vorliegen. Sie stammen aus der flaechendeckenden Kartierung der Nutzungs- und Biotoptypen im Rahmen der Stadtbiotopkartierung Freiburg (1991) und aus der anschliessenden Vegetationskartierung der landwirtschaftlich gepraegten Bereiche der offenen Landschaft (1992). Zunaechst wurden diese Daten in den landesweit einheitlichen Datenbeschluessen der Naturschutzverwaltung (Landesanstalt fuer Umweltschutz Baden-Wuerttemberg 1995) uebertragen und angepasst (Transkription). In einem zweiten Schritt wurde anschliessend ein Bewertungsmassstab fuer die in Freiburg vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen erarbeitet und die Bewertung im Rahmen einer neunstufigen Skala vorgenommen. Ausgangspunkt fuer die Bewertung bildete die Formulierung eines Leitbildes und die Ableitung von Oberzielen zum Arten- und Biotopschutz fuer das Stadtgebiet, wobei die besonderen Anforderungen bezueglich der Beurteilung von Eingriffen und deren Ausgleich bzw. Ersatz bei Eingriffsvorhaben zu beruecksichtigen waren. Die Aussagen des Landschaftsplanes, des Zielartenkonzeptes (erstellt im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenprogramms Baden-Wuerttemberg) sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Biotopschutz (Biotopschutzgesetz, Paragraph 24 LNatSchG; Paragraph 30a LWaldG) und der Fauna-Flora-Habitat Richtlinien (FFH) bildeten die Grundlage dazu. Bewertungsobjekte waren die Biotoptypen und Biotoptypenkomplexe. Die Bewertung erfolgte parallel mit der flaechenhaften Umsetzung in einem interaktiven Prozess (im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung Paragraph 8a BNatSchG - zur Bemessung der Eingriffe durch die Bauleitplanung).

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