Datenträgervernichter dienen dazu, nicht mehr benötigte, vertrauliche Dokumentenpapiere unkenntlich zu machen, indem sie diese maschinell zerkleinern. Der größte Anteil des jährlichen Energieverbrauchs (90 bis 97 %) entfällt bei ineffizienten Datenträgervernichtern nicht auf den eigentlichen Betriebszustand (Papierzerkleinerung), sondern auf den Aus-Zustand und den Bereitschaftsbetrieb (Standby). Mit diesem Leitfaden werden Geräte identifiziert, die sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen, langlebig konstruiert sind und bei denen umweltbelastende Materialien vermieden wurden. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Datenträgervernichter (DE-UZ 174, Ausgabe Januar 2018). Quelle: www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde dem Umweltbundesamt fachliche Expertise zur Verfügung gestellt, die Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel zu aktualisieren und neue Umweltzeichen zu entwickeln. Es wurden zwei neue Umweltzeichen entwickelt (Einwegwindeln und Mehrwegbechersysteme) und insgesamt acht bestehende Umweltzeichen aktualisiert und überarbeitet (Computer und Tastaturen, Toaster, Mobiltelefone, Carsharing, Babyüberwachungsgeräte, Haartrockner, Datenträgervernichter, Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb). Vier Umweltzeichen für wärmetechnische Anlagen (Gas-Brennwertgeräte, Klein-Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen und Warmwasserspeicher) wurden auf ihre zukünftige Notwendigkeit hin untersucht, mit dem Ergebnis, sie nicht weiterzuführen. Für zwei Umweltzeichen zu Baustoffen (Bodenbelagsklebstoffe, Dichtstoffe) wurden unter Einbeziehung eines externen Prüflabors Emissionsmessungen durchgeführt und Empfehlungen für das Umweltzeichen abgeleitet. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die jeweils durchgeführten Beratungsleistungen und deren wichtigste Ergebnisse. Quelle: Forschungsbericht