Für die Bestandsaufnahme und Planung wurden insbesondere folgende fachliche Grundlagen herangezogen: selektive Biotopkartierung, flächendeckende Color-Infrarot-Luftbildauswertung, Schutzgebietsunterlagen (z.B. Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, Standarddatenbögen), Arten- und Biotopschutzprogramme, Unterlagen und Kenntnisse über Lebensräume / Standorte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Landschaftsplanungen (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne), Landschaftsgliederung, naturräumliche Gliederungen, Darstellungen zur Potenziell natürliche Vegetation, Unterlagen zur repräsentativen Entwicklung eines Totalreservatssystems und zu den naturnahen Waldkomplexen, zusätzliche Informationen zu wertvollen Waldflächen (z.B. Waldbiotopkartierungen der Forstämter), Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten und Planungen von Deichrückverlegungen, Ergebnisse des Fließgewässerprogramms des Landes, Unterlagen, einschließlich Kartenwerke zu den Standortverhältnissen (Geologie, Boden, hydrologische Verhältnisse, Topographie, Klima, …), Unterlagen zur Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften, historische Karten (z.B. Preußische Urmesstischblätter), Umweltverträglichkeitsstudien, Unterlagen aus der Anwendung der Eingriffsregelung, Fachpläne /-unterlagen anderer Ressorts (z.B. Agrarstrukturelle Vor- bzw. Entwicklungsplanungen, Ergebnisse von Flurbereinigungsverfahren, Forstliche Rahmenpläne). Die Bestandsaufnahme ist in den Bestandskarten im Maßstab 1:50.000 dokumentiert. Auf der Grundlage der Bestandskarte und unter Berücksichtigung weiterer Planungsgrundlagen wurden aus den besonders wertvollen Lebensräumen die für den überörtlichen Biotopverbund relevanten Flächen ermittelt und in der Planungskarte als Kernflächen dargestellt. Da in der Planungskarte keine Differenzierung nach Biotoptypen erfolgt, können diese Informationen für die Kernflächen aus der Bestandskarte entnommen werden. Sind die vorhandenen Kernflächen zu klein, isoliert, unzureichend ausgeprägt, durch Randeinflüsse beeinträchtigt oder in einer Landschaftseinheit unterrepräsentiert, wurden weitere Flächen vorgeschlagen, die geeignet sind, künftig zu Kernflächen entwickelt zu werden. Andere Flächen sollen zu Verbindungs- und Pufferflächen für bestehende oder künftige Kernflächen entwickelt werden. Diese Entwicklungsflächen sind in der Planungskarte schraffiert dargestellt. Die Kern- und Entwicklungsflächen bilden die Biotopverbundflächen. Neben den Flächen wurden auch überörtlich bedeutsame lineare Biotopverbundstrukturen in das Verbundsystem einbezogen. Die Biotopverbundflächen als Bausteine des überörtlichen Biotopverbundes wurden nach funktionellen Kriterien abgegrenzt und nummeriert. Sie können aus Kern- und Entwicklungsflächen bestehen. Eine Ausnahme bilden hierbei NSG, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmale, die in der bestehenden Umgrenzung als Biotopverbundflächen aufgenommen wurden. Für jede der Biotopverbundflächen wurde eine Kurzbeschreibung angefertigt, die unter anderem den Namen, die Flächengröße und die Lage sowie Angaben zur ökologischen Bedeutung und zum Entwicklungsziel enthält. Darüber hinaus werden, soweit möglich, erste Maßnahmen für die Behandlung der Biotopverbundflächen vorgeschlagen. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundfläche (29 KB, nicht barrierefrei) Zur Darstellung des Biotopverbundes auf überregionaler Ebene (Landesebene) dient das System der Biotopverbundeinheiten im Maßstab 1:300.000. Es stellt die räumliche Ordnung und die Funktionen des Biotopverbundes auf Landesebene dar. Die Biotopverbundeinheiten wurden unter Anwendung des Gegenstromprinzip s (284 KB, nicht barrierefrei) in enger Verbindung mit den Biotopverbundflächen geplant. Dazu wurden die Biotopverbundflächen entsprechend ihrer Bedeutung und räumlichen Lage in landkreisübergreifender Betrachtungsweise nach hierarchischem Prinzip einer der drei Ebenen der Biotopverbundeinheiten (überregional, regional und örtlich bedeutsam) zugeordnet. Wesentliche Kriterien für die Abgrenzung und Wichtung der Biotopverbundeinheiten sind insbesondere Ausstattung, Seltenheit, Repräsentativität, Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit der Biotoptypen und Arten im europäischen und landesweiten Rahmen sowie die Zielstellungen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und des Landschaftsprogramms. Die einzelnen Biotopverbundeinheiten sind in den entsprechenden Erläuterungsberichten zu den einzelnen Biotopverbundplanungen beschrieben. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundeinheit (Hägebachniederung, OK 2.2.8) Charakteristische Biotope Intensivgrünland, Feuchtgrünland, Erlenreihen, Erlenbruch-wald, Randbereiche angrenzender Eichenwälder, Bachauen-wald, Schwarzdornhecken, Gräben, Stillgewässer und Sandtrockenrasen auf Dünen im Randbereich der Bachauen Bedeutung Die regionale Biotopverbundeinheit verbindet die Wälder am Ostrand der Altmarkheiden mit der überregional bedeut-samen Verbundeinheit der Ohreniederung. Lebensraum für Arten, die an die genannten Biotope gebunden sind (Nachweis von Lurchen und Kriechtieren, Vorkommen zahlreicher charakteristischer und gefährdeter Pflanzenarten, z.B. Sumpf-Haarstrang, Kümmel-Silge, Wassernabel, Fieberklee, Wiesenknöterich) Schutzgebiete Flächennaturdenkmale (FND 42, 43, 44) Beeinträchtigungen • Oberlauf des Hägebachs verschmutzt • Verrohrungen im Ortsbereich • Bebauung bis dicht an den Gewässerrand Wesentliche Maßnahmen • Sicherung des Wasserhaushaltes • Einstellung der Abwassereinleitungen • Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (Aufhebung der Verrohrung, ...) • Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung • Gestaltung des Gewässerschonstreifens und extensive Nutzung Informationen zu Karten auf dieser Seite. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Die ehemalige Gemeinde Priesitz mit dem OT Sachau ist zwischen den beiden Elbestädten Torgau und Lutherstadt Wittenberg gelegen. Der Ort Priesitz ist heute ein Ortsteil der Stadt Bad Schmiedeberg im Landkreis Wittenberg. Das Maßnahmengebiet liegt auf der linken Seite der Elbe nahe der Bundesstraße B 182. Das Projekt Deichrückverlegung Deich Sachau-Priesitz ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Der Grundgedanke besteht darin, den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Zielsetzung ist es, durch die geplante Deichrückverlegung für die Anwohner den Wasserspiegel der Elbe abzusenken und die Hochwassersicherheit zu erhöhen. Die Deichrückverlegung Deich Sachau-Priesitz beeinflusst des Weiteren die gegenüber liegende Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken, da der Altdeich auf einem Teilabschnitt in Funktion eines zukünftigen Leitdeichs erhalten bleibt. Das derzeit noch durch den Altdeich geschützte Gebiet wird im Wesentlichen landwirtschaftlich bzw. als Weidefläche genutzt, auch befinden sich dort Gräben sowie der Priesitzer See. Weiterhin befinden sich dort aktivierte Sammelbrunnen und ein Hochbehälter der Fernwasserversorgung. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Altdeiches bzw. die Herstellung einer Überlaufschwelle auf einem Teilabschnitt, welcher erhalten bleiben soll. Die geplante neue Trassierung soll in jedem Fall näher an den OL Sachau und Priesitz geführt werden, um der Elbe mehr Retentionsfläche zu ermöglichen. Südlich von Sachau existiert derzeit noch kein Hochwasserschutz, dort wird im Zuge der Umsetzung der Maßnahme ein neuer Deich auf neuer Trasse errichtet. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 6 Millionen Euro Fläche: 141 Hektar Sachstandsbericht für 2024 Mai 2024: Protokoll zur Informationsveranstaltung Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Sachstandsbericht für 2023 November 2023: Protokoll zur Informationsveranstaltung zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Sachstandsbericht für 2022
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 21.11.2023 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Geladen wurde über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt, Aushänge sowie die Presse. 60 Personen waren der Einladung gefolgt. Weitere elf Personen vom LHW, dem begleitenden Planungsbüro sowie der externen Moderation nahmen teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Varianten für eine Deichrückverlegung zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung ausreichend Zeit für die Fragen und Hinweise der Teilnehmenden. Der LHW und das projektbegleitende Planungsbüro beantworteten die Fragen der Teilnehmenden. TOP 1 Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2 Impuls von Christian Jöckel, LHW: Kurzvorstellung des Programms Fluss-Natur-Leben und sowie die angrenzenden Hochwasserschutzmaßnahmen – insbesondere den Flutpolder Axien-Mauken. TOP 3 Erklärvideo zur Funktion von Deichrückverlegungen und Flutpoldern TOP 4 Präsentation zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 6 Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 4 stehen als Download für Sie bereit. Das Erklärvideo erläutert die Funktionsweisen von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Sachau sei der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz. Es müsse schnell etwas geändert werden! Der LHW weist darauf hin, dass Sachau nicht der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz sei. Auch andere Orte, wie z.B. Bittkau hätten noch keinen Hochwasserschutz. Der Bau kann nur auf der Grundlage eines Baurechtes, hier eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Deshalb kann nicht sofort mit dem Bau begonnen werden. Es sei schon sehr viel Geld für die Hochwasserschutzprojekte rechts- und linksseitig der Elbe investiert worden. Warum sei eine Deichrückverlegung auf der Seite Sachau-Priesitz notwendig, wenn bereits auf der anderen Seite ein riesiger Flutpolder entsteht? Der Landkreis Wittenberg bildet mit der Kombination aus Deichrückverlegungen und Flutpoldern an Elbe und Schwarzer Elster einen Bearbeitungsschwerpunkt. Die Maßnahmen liegen vergleichsweise noch weit im Oberlauf, sodass auf den Hochwasserscheitel der Elbe gezielt eingewirkt werden kann. Die Maßnahmen sind in das Programm „Fluss, Natur, Leben“ eingebunden. Deiche, welche nicht mit Standorten aus dem Programm in Verbindung stehen, werden für ein HQ100 mit Freibord ertüchtigt. Bei den Voruntersuchungen für den Standort Sachau-Priesitz ist als Vorzugsvariante eine Deichrückverlegung an Stelle einer Sanierung die wirtschaftlichere Lösung gewesen. Im Zusammenspiel mit dem Flutpolder Axien-Mauken kann eine große Wirkung auf den Hochwasserscheitel und damit für den Hochwasserschutz erzielt werden. Die dafür durchgeführten Analysen sind notwendig und es erfolgte daher auch keine unsachgemäße Verwendung von finanziellen Mitteln. Die beiden Projekte korrespondieren sozusagen in ihrer Funktion, beeinflussen sich wechselseitig. In Priesitz wird die Retentionsfläche bereits bei kleineren Hochwässern überschwemmt. Der Flutpolder ist für ein extremes Hochwasser vorgesehen.. In dem Programm Fluss-Natur-Leben würde der Bezug auf das lebenswerte Leben zu wenig berücksichtigt! Ginge Ackerland verloren, dann stünde die Existenz der Landwirte auf dem Spiel. Mit der Deichrückverlegung solle aus Ackerland Grünland gemacht werden. Ziel der Deichrückverlegung ist es, eine Verbesserung aus der wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielstellung zu finden. Es solle nicht Ackerland in Grünland umgewandelt werden und das Ziel des Programms sei nicht, die Lebensgrundlagen der Landwirte zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Die landwirtschaftliche Fläche sollte erhalten bleiben. Dem LHW sei bewusst, dass die hochwertigen Flächen bei Sachau und Priesitz nicht einfach ersetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ verbessern den Hochwasserschutz und sind somit auch Daseinsvorsorge. Das Wasser sollte lieber dort behalten werden, wo es entstünde. Die Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Elbe ist ein länderübergreifendes Thema. Alle Bundesländer entlang der Elbe sowie Tschechien sind aufgefordert, Wasser in der Fläche zurückzuhalten. Beim Hochwasser 2013 sind extrem hohe Schäden enstanden. Im Vergleich dazu ist es wirtschaftlich, zukünftig diese Schäden durch den Bau von Flutpoldern und die Umsetzung von Deichrückverlegungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Sachsen-Anhalt sei ein Hochwasser-Transitland. Das Wasser müsse durch das Bundesland durchfließen. Kleine Rückhalte an verschiedenen Stellen im Oberlauf alleine reichten nicht aus; dieses ist wasserwirtschaftich keine Option. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zukünftig mehr Starkregenereignisse geben werde, welche zu Hochwasser führen können. Dieser Gefahr nachhaltig zu begegnen ist die Aufgabe des Programms „Fluss, Natur, Leben“ Hinter dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ steht auch ein solidarischer Gedanke: Wenn wir an einer Stelle bauen, schützen wir nicht nur diesen einen Ort, sondern auch andere Orte mit. Wie werden Betroffene in den Entscheidungsprozess eingebunden? Heute wurde die Vorplanung vorgestellt. Bei weiterem Bedarf zur Rücksprache kann der LHW kontaktiert werden. Auch bei besonderen Betroffenheiten kann das Gespräch gesucht werden. Der LHW informiere über die Maßnahmen jeweils dann, wenn es einen neuen Planungsstand gebe. Wie wird mit dem Stauwasser umgegangen? In den Planungen wird über ein gekoppeltes Oberflächen- und Grundwassermodell zu Hochwasserzeiten und außerhalb dieser der landseitigen Anfall von Oberflächen- und Grundwasser betrachtet. Im Ergebnis sind in beiden Varianten Schöpfwerke vorgesehen, welche im Bedarfsfall Oberflächenwasser / Stauwasser mittels Pumpen auf die Wasserseite des Deiches befördern, des Weiteren erfolgt dabei eine Unterstützung durch das Einbringen von Drainageleitungen zur Ableitung von Wasser im Untergrund. Ziel der Planungen ist es, dass außerhalb von Hochwassersituationen die Schöpfwerke nicht betrieben werden müssen. Alle mit der geplanten Hochwasserschutzanlage zu querenden Fließgewässer erhalten ein Siel mit jeweiligen Verschlüssen Fälle Hochwasser und Nicht-Hochwasser werden betrachtet indem bei Bedarf diese Siele verschlossen werden Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Rückgang eines Hochwassers die innerhalb der DRV eingestaute Fläche zügig zu entwässern ist, dies erfolgt u. a. durch die teilweise Ertüchtigung vorhandener bzw. Herstellung neuer Gräben bzw. Siele Wie notwendig sei die Deichrückverlegung überhaupt? Beim letzte Dammbruch war nur für 10 Stunden Hochwasser. Danach sei es wieder gleichhoch gewesen. Unter Beachtung der Varianten ist die Deichrückverlegung die sinnvollste/ verhältnismäßigste Lösung zur Herstellung eines Hochwasserschutzes Ein Flutpolder wäre an dieser Stelle nicht möglich, da das zur Verfügung stehende Volumen für eine gezielte Kappung der Hochwasserwelle zu gering ist. (Geht nur mit Sanierung Altdeich!) Warum muss der Deich links vom Wachhäuschen weggenommen werden und warum muss die Aue bei jedem Hochwasser geflutet werden? Ein geländegleicher Rückbau eines Teilabschnittes des Altdeiches ist sozusagen die Voraussetzung, um überhaupt von einer DRV sprechen zu können. Würde eine z.B. HQ20 Schwelle belassen werden, besteht nicht der eigentliche Effekt einer Deichrückverlegung. Bei dem Hochwasser 2002 ist das gesamte Stauwasser durch das vorhandene Siel (1,20m) abgelaufen. Situation in 2002 ist aufgrund des damaligen Deichbruches ist weder mit der Ist-Situation oder mit der vorliegenden Konzeption vergleichbar. Alle Varianten seien durchdacht. Über den Punkt des lebenswerten Lebens müsse aber stärker nachgedacht werden! Man müsse die Varianten kleiner denken. Die beste Variante wäre, den Bestandsdeich zu ertüchtigen. Bei der Nutzung der besprochenen Flächen als Retentionsgebiet müsse die Dorfanlage geschützt werden. Die Sanierung auf der Trasse scheidet aufgrund bautechnischer und naturschutzfachlicher Aspekte und den teilweise bis an den Alt-Deich angrenzenden Altgewässern aus. Varianten, welche unweit des Altdeiches verlaufen scheiden ebenfalls aus (DRV). Sämtliche bisherige Varianten wurden im Zuge der Planungen eingehend geprüft und bewertet. Der Schutz der Dorflagen ist integraler Bestandteil der Planungen. Es geht darum, dass die Ortschaften bei Hochwasser geschützt werden.
TOP 1 Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2 Impuls von Christian Jöckel, LHW: Rückblick auf die Veranstaltung im November und TOP 3 Präsentation zur ausgewählten Vorzugsvariante für die Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 4 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 5 Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 3 stehen als Download für Sie bereit. Wie soll das Wasser nach der Schlitzung des Altdeichs nach einem Hochwasser wieder in die Elbe abfließen und auf welcher Höhe ist die Schlitzung geplant? Der Bestandsdeich wird bodengleich geschlitzt. Die Darstellungen in der Präsentation zeigen die Auswirkungen der Schlitzung hinsichtlich der vernässten Flächen beim jeweils angegebenen Wasserstand. Unter dieser Darstellung ist jeweils einer Auswertung zu entnehmen, wie häufig dieser Wasserstand seit 2013 aufgetreten ist. Auch schon in der Ist-Situation mit dem Bestandsdeich vernässte Flächen hinter dem Deich durch aufsteigendes Grundwasser. Wo fahren die Baufahrzeuge während der Bauphase entlang? Mit der Vorstellung der Vorzugsvariante am 29.05.2024 wird die Vorplanung abgeschlossen. Die Planung der Baustellenlogistik erfolgt im Wesentlichen in der sich anschließenden Planungsphase zu Detaillierung der Vorzugslösung. Unter Berücksichtigung dieses Planungsstandes können folgende Aussagen zu einer möglichen Baustellenlogistik gegeben werden: Planungsrandbedingung ist es, den Baustellenverkehr möglichst wenig durch Ortschaftschaften zu führen. Grundsätzlich gilt: Deichbaumaßnahmen sind Massenbaustellen und ohne bauzeitliche Transporte über die Straße ist es nicht möglich, den Hochwasserschutz zu verbessern. Südlich von Sachau: Vor-Kopf Bauweise von der Bundestraße mit provisorischer breiterer Abfahrt. Der Deich wird Stück für Stück gebaut werden, um starken Baustellenverkehr in der Ortslage zu vermeiden und den Platzbedarf der Baustelle zu veringern. Deichbau östlich der Priesitzer Seenkette: Erschließung der Baustelle über vorhandenes Wegenetz und Baustraßen. Links vom Wendeplatz des neuen Deichs in Sachau bestehen Grundstücke mit Gärten – werden diese Grundstücke in ihrer Form erhalten bleiben? Die Grundstücke sollen in ihrer Form erhalten bleiben und es wird großer planerischer Aufwand betrieben, um dies zu erreichen. Die detaillierte Planung der Vorzugsvariante erfolgt mit der anschließenden Entwurfsplanung. Die Flächen in der Aue laufen Gefahr in der Zukunft mehr vernässt zu werden. Hierdurch wären sie nicht mehr als Ackerland nutzbar und würden nach und nach zu Grünland. Ziel einer Deichrückverlegung ist auch verlorenen Retentionsraum wieder herzustellen. Die Auswirkungen auf die Flächen durch die geplante Deichschlitzung sind in der Präsentation dargestellt. Die Pegelstände der Zukunft und damit die Häufigkeit der Vernässung können nicht vorhergesagt werden. Der LHW sagt zu, die Auswirkungen auf die Existenz des landwirtschaftlichen Betriebs zu untersuchen. Mit der laufenden Novellierung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) soll eine Grundlage für die Regelungen von Entschädigungen bei Deichrückverlegungen geschaffen werden. Der LHW hat mit der Maßnahme nicht das Ziel Flächennutzungen zu ändern. Der Deich rückt dichter an den Priesitzer See, wodurch der Wasserstand bei Hochwasser durch den höheren Wasserdruck steigen könnte. Es gibt Bedenken wegen zukünftiger Überschwemmungen aufgrund einer befürchteten mangelnder Pumpenbemessung. Der Priesitzer See bekommt eine Bewirtschaftungslamelle, bis zu welcher der Wasserstand maximal steigen darf. Grundlage dafür sind Baugrunderkundungen, ein Grundwassermodell und hydraulische Modellierungen. Im Ergebnis kann die Wassermenge, die dem See im Hochwasserfall zuläuft ermittelt werden und die Schöpfwerke werden entsprechend dimensioniert. Hierbei handelt es sich um ein Standardvorgehen des LHW Bei einem Hochwasserereignis der Elbe im Raum Sachau-Priesitz gibt es eine Vorwarnzeit. Über die zeitliche Steuerung des Pumpbetriebs kann ein zusätzlicher Puffer geschaffen werden. Warum kann der Altdeich nicht saniert werden? Ziel der Maßnahme ist die Herstellung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen Sachau und Priesitz Bei den Untersuchungen zur Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ist die Sanierung des Bestandsdeichs nicht die Vorzugsvariante. Gründe die gegen eine Sanierung sprechen sind in der Vorplanung umfassend untersucht und in der Präsentation dargestellt. Wo liegen die generellen Vorteile der Variante 1 Zur Auswahl standen ursprünglich sechs Varianten von denen die Varianten 1 und 3 übrig geblieben sind. Variante 3 wurde aus den Gründen verworfen, die auf Folie 11 der Präsentation zu sehen sind. Variante 1 wurde unter anderem gewählt, um einen nachhaltigen Hochwasserschutz im System bieten zu können. Dafür müssen funktionelle Lösungen gefunden werden, damit der nötige Platz nach den aktuellen Vorgaben der DIN 19712 vorhanden ist und die Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden. Besonderheit ist der See hinter dem Deich, welcher mithilfe einer Bewirtschaftungslamelle als Ausgleichsspeicher genutzt werden kann. Wo soll die Schlitzung des Altdeichs vorgenommen werden? Die Schlitzung wird hinter Priesitz gegenüber von Pretzsch vorgenommen. Dadurch wird die Hauptströmung abgeschwächt und die Aue füllt sich von unterstrom her rücklaufend langsam mit Wasser, so dass eine Erosion des Bodens verhindert wird. Teile des Altdeichs wurden als Schadensregulierung nach dem Hochwasser 2002 instand gesetzt. Warum ist eine weitere Erneuerung nicht möglich? Der Altdeich ist nach aktueller DIN Norm zu niedrig. Das Ziel ist, den Hochwasserschutz zu erhöhen und einen kleinen Teil des verloren gegangenen Retentionsraums zurück zu gewinnen. Geringer Flächengewinn: Nach den letzten Hochwasserereignissen hat sich gezeigt, dass die Gefärdung immer weiter in den Unterlauf der Elbe verschoben wird, wenn alle Deiche nur weiter erhöht werden. Der reine Ausbau des Deiches ist kein nachhaltiger Hochwasserschutz, da so keine neuen Rückhalteflächen geschaffen werden. Zwischen Pretzsch und Mauken besteht eine hydraulische Engstelle, die durch die Maßnahme entspannt wird. Auch vor einem HQ 100 Ereignis müssen Maßnahmen geschaffen werden, die die Situation entspannen. Wird die Hydraulische Engstelle nicht durch den bestehenden und stehen bleibenden Altdeich beibehalten? Der Altdeich wird im Bereich der Überlaufschwelle auf das Niveau eines HQ 50 abgesenkt und die Rückhaltefläche entspannt die Situation. Die Deichrückverlegung schafft eine Absenkung des Wasserstands im Oberlauf. Der Flutpolder entspannt den Pegel im Unterlauf. Die beiden Maßnahmen können nur zusammen eine Entspannung des Gesamtsystems schaffen. Wenn die Überflutungsfläche überströmt wird, werden die Grundwasserbrunnen des Wasserwerkes Sachau abgebaut? Grundwasserbrunnen müssen seit einiger Zeit hochwassersicher gebaut werden. Möglicherweise bleiben nicht alle Brunnen bestehen, viele sind aber ertüchtigt. Grundwasserbrunnen dürfen grundsätzlich im Überschwemmungsgebiet gebaut werden und sind vom Betreiber auf den Betriebszustand der Überflutung auszulegen. Wann ist der geplante Baubeginn? Die Vorplanung wird mit der heutigen Vorstellung der Vorzugsvariante abgeschlossen. Ein schematischer Ablaufplan der Maßnahme mit den weiteren Planungsschritten ist in der Präsentation enthalten (unter Ausblick, Folie 40). Aufgrund der frühen Bearbeitungsphasen kann kein belastbarer Zeitraum für die Bauausführung angegeben werden. Was soll die Maßnahme kosten? Die Kostenermittlung liegt bei rund 17 Millionen Euro inklusive Pumpwerke Wie viel Material soll bewegt werden und woher soll es kommen? Die Baumassen werden in der nächsten Planungsphase ermittelt. Darauf aufbauend werden Materialkonzepte erstellt. Begrifflichkeit: Warum wird von Hochwasserschutz Sachau und Priesitz gesprochen, wenn die beiden Dörfer bisher mit dem Hochwasserschutz zufrieden sind? Der bestehende Deich entspricht hinsichtlich der Höhe und des Aufbaus nicht den aktuellen Anforderungen an den Hochwasserschutz. Bei Sachau besteht eine Deichlücke. Prokjektziel ist es, den Hochwasserschutz zu verbessern, die Deichlücke zu schließen und Retentionsraum für einen nachhaltigen Hochwasserschutz wieder zu gewinnen. Abschließend wurde der Wunsch geäußert, bei einer zukünftigen Informationsveranstaltung die Maßnahme der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz im Kontext weiterer Deichrückverlegungen und Flutpolder und damit des Gesamtkonzeptes des Hochwasserschutzes an der Elbe darzustellen. Auf diese Weise würde es den Teilnehmenden verständlicher, dass die Maßnahme am eigenen Standort nicht die einzige ist. Derzeit haben einige das Gefühl, dass sie durch die Deichrückverlegung vor Ort Nachteile erfahren und die Maßnahme nur die unterliegenden Orte schützt.
Nachdem mit dem Projekt in 2017 begonnen wurde, waren umfangreiche und längerfristige Abstimmungen notwendig, da auf der gegenüber liegenden Elbeseite ebenfalls ein Hochwasserschutzprojekt, der Flutungspolder Axien-Mauken, geplant wird. Es kommt gewissermaßen zu einer Korrespondenz zwischen den beiden Projekten. Als konkrete Schritte für die Deichrückverlegung (DRV) in Sachau-Priesitz festgelegt, dass ein Abschnitt des Altdeiches als Leitdeich für den Flutungspolder erhalten bleiben soll, des Weiteren wird im verbleibenden Abschnitt oberstrom eine Überlaufschwelle ausgebildet. Diese baulichen Maßnahmen beeinflussen letztendlich bedingt das Flutungsverhalten am Flutpolder Axien-Mauken. Bisher wurden im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung auch Trassee betrachtet, welche wasserseitig des Priesitzer Sees liegen. Das würde bedeuten, dass der See im zu schützenden Bereich binnenseitig der Schutzanlage verbleibt. Aufgrund der komplexen hydraulischen Situation im Hochwasserfall wurde entschieden, ein detailliertes, gekoppeltes Grundwasser- bzw. Oberflächenwassermodell für das großräumige Projektgebiet zu erstellen. Durch die Ergebnisse dieses Modells werden fundierte Aussagen zur Hydraulik von Grund- und Oberflächenwasser erwartet, insbesondere die mit dem Priesitzer See korrespondierenden Wasserströme und Wasserstände. Daraus abgeleitet ergibt sich die Entscheidung hinsichtlich des zukünftigen Trassenverlaufs der DRV. Eine Randbedingung bei ortsnahmen Trassenverläufen bildet dabei die Bebauung am Priesitzer See durch die Gebäude der Fischerei sowie der Schifferkirche. Des Weiteren wird die binnenseitige Entwässerung sowie die vorhandene Infrastruktur in Form einer Fernwasserleitung betrachtet und bewertet. Südlich der Ortslage Sachau existiert derzeit noch kein Hochwasserschutz, der Ortsteil wäre daher von einem Hochwasser unmittelbar betroffen. Folglich ist in diesem Abschnitt eine Hochwasserschutzanlage in Form eines Erddeiches bzw. auf kurzer Länge durch eine Spundwand geplant. Ausblick 2023: Wenn die finalen Ergebnisse aus dem gekoppelten Grundwasser- bzw. Oberflächenwassermodell vorliegen, werden die Trassenvarianten abschließend bewertet und die zu planende Rückverlegungstrasse wird festgelegt. Auf dieser Grundlage kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt werden.
Die Ergebnisse der Informationsveranstaltungen im Nov. 2022 haben gezeigt, dass Anpassungen an die Trassierung der Deichlinien erforderlich werden. Die Hinweise wurden aufgenommen und eine optimalere Trassenführung erarbeitet. Die Ergebnisse wurden im Rahmen von Ortschaftsratssitzungen vorgestellt und abgestimmt. Mit den Polderdeichlinien sind Kreuzungen vorhandener Leitungen verbunden. Diese wurden ausgewertet und mit den betroffenen Leitungsbetreibern abgestimmt. Da die Trennung der Polderfläche durch die Landstraße L128 geprägt ist, wurde der Landesstraßenbaubetrieb Sachsen-Anhalts (LSBB) in die Planung der zukünftigen Straßengestaltung einbezogen. Dazu wurden Entwurfsklassen, die Ausbaubreite und Voraussetzung für eine spätere Unterhaltung vorabgestimmt. Die geplanten Standorte am Ein- und Auslaufbauwerk, am Trennbauwerk und am Brückenbauwerk wurden technisch und fachlich weiterbearbeitet. Dabei wurden die erforderlichen Lastenhefte aufgestellt, damit die grundsätzlichen Bemessungsrandbedingungen festgeschrieben werden. Das Grundwassermonitoring wurde weitergeführt. Ende Dezember 2023 trat dann ein Hochwasser auf, dessen Scheitelabfluss von 1570 m³/s über dem eines HQ(2) von 1360 m³/s lag, jedoch deutlich unter einem HQ(5) mit 2050 m³/s. Es war das bisher höchste im Rahmen des Monitorings beobachtete Hochwasser. Da das Ereignis zum Jahreswechsel 2023/2024 auftrat, wurde der Berichtszeitraum auf den Februar 2024 ausgedehnt, um eine umfassende Auswertung des Ereignisses zu gewährleisten. Im Rahmen der Modellierung zur Be- und Entleerung des Polderbereiches kommt dem Klödener-/ Kleindröbener Riss eine besondere Bedeutung zu. Aus den Bürgergesprächen und aus Terminen mit der Biosphärenreservatsverwaltung ging hervor, dass der Wunsch nach einer Aufwertung besteht. Die fachliche Bearbeitung wurde in 2023 begonnen. Unabhängig von der Planung zur zukünftigen Gestaltung des Flutpolders hält der LHW an der Sicherung und dem Ausbau unsanierter Deichabschnitte fest. Diese Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren bei vorhandener Mittelverfügbarkeit realisiert werden. Hierzu zählt insbesondere der Deichabschnitt Mauken-Klöden „Deichbogen (BA 1.3)“ und Deich Mauken-Klöden, 2. BA. Für die Maßnahmen wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Der Polderstandort Axien-Mauken hat auf Grund seiner Lage im Bundesland und seiner gewählten Größe das in Sachsen-Anhalt größte Potential für den Wasserrückhalt bei Extremereignissen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen mit benachbarten Abschnitten der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz und Deichrückverlegung Schützberger Deich abzustimmen. Ausblick 2024 Die komplexen Fragestellungen zur Deichtrassenführung, zur Bauwerksgestaltung, zur Lage- und Aufbau der Verbindungsstraße Düßnitz-Mauken, der Aufwertung des Klödener-/ Kleindröbener Risses und weitere Inhalte der Planung werden fortgeschrieben. Die nächste Informationsveranstaltung ist im November 2024 geplant.
Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Schützberger Deich liegt südlich der Stadt Wittenberg, unmittelbar an der Einmündung der Schwarzen Elster in die Elbe. Das Projekt Deichrückverlegung Schützberger Deich ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Kerngedanke ist es den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Für die Anwohner wird dadurch der Wasserspiegel der Elbe abgesenkt und die Hochwassersicherheit erhöht. Deichrückverlegungen (DRV) wie beim Schützberger Deich dienen des Weiteren der Wiederanbindung von ehemaligen Auenflächen zur Verbesserung des Naturhaushaltes. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Angelegte Grabensysteme fassen das Binnenwasser, welche über den Rupitzgraben dem Schöpfwerk Gorsdorf zugeführt werden. Das Schöpfwerk reguliert den Wasserhaushalt bei Normal- und Hochwasser der Elbe und Schwarzen Elster und verhindert somit binnenseitige Überflutungen. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Bestandsdeiches sowie die Errichtung neuer Deiche im Hinterland. Das ausgedeichte Gebiet soll bei Hochwasserereignissen natürlich geflutet werden, um die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Aufgrund der Rückstauwirkung profitiert auch die Schwarze Elster. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 7 Millionen Euro Fläche: 102 bis 244 Hektar Sachstandsbericht für 2024 Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Sachstandsbericht für 2021
Die Planungen zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz wurden in Rahmen der Vorplanung weiter vertieft. Die Modellierungen am gekoppelten Grundwasser- und Oberflächenwassermodell wurden mit den Ergebnissen aus dem abgelaufenen Hochwassers der Elbe verglichen. Es konnte nach Abschluss der Kalibrierung eine gute Übereinstimmung mit tatsächlichen Verhältnissen hergestellt werden. Die Berechnungen für den IST-Zustand ohne Deichrückverlegung und der Vergleich mit dem Planzustand wurde modelltechnisch generiert. Die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Trassenverläufe wurden deutlich und konnten die Argumentation zur Auswahl einer Vorzugslösung verbessern. Weiterhin fanden Abstimmungen mit dem Landesstraßenbaubetrieb Sachsen- Anhalt (LSBB) hinsichtlich des geplanten Ausbau der Bundesstraße B 182 bei Sachau statt. Diese Abstimmungen waren erforderlich, da der Lausiger Teichgraben unter der Bundesstraße mit einem Brückenbauwerk durchgeleitet wird. Für den geplanten Deich südlich von Sachau ist somit ein Schöpfwerk im Hochwasserfall erforderlich, welches das anfallende Wasser über den Deich überheben kann. Die Ergebnisse der geführten Variantendiskussion wurden in einer Bürger- und Informationsveranstaltung am 21.11.2023 in Pretzsch interessierten Bürgern vorgestellt und diskutiert. Ausblick 2024 In Auswertung der finalen Ergebnisse aus dem gekoppelten Grundwasser- bzw. Oberflächenwassermodell und der Rückmeldungen aus der Region werden die beiden favorisierten Trassenvarianten abschließend bewertet und die zu planende Rückverlegungstrasse wird festgelegt. Über dieses Ergebnis wird in einer Bürger- und Informationsveranstaltung informiert. Auf dieser Grundlage soll die Bearbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen werden.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 31. Mai 2022 von 16:00-18:30 Uhr ein Informationstreffen zum Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken durch. Die Veranstaltung richtete sich an persönlich eingeladene Schlüsselakteure (z.B. Ortschaftsräte, Verwaltung, Interessensverbände) und direkt von der Maßnahme betroffene Personen (insbesondere landwirtschaftliche Betriebe). Insgesamt nahmen 29 Personen an dem Informationstreffen teil. Ziel war es, die Teilnehmenden über den derzeitigen Stand der Planungen zu informieren, Rückmeldungen einzuholen und zu zentralen Fragestellungen in den Dialog zu kommen. Ablauf des Informationstreffens Begrüßung, Ziele der Veranstaltung, Organisatorisches Vorstellungsrunde Einordnung der Maßnahme in das Programm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ Vorstellung der Vorplanung und Erkundungen im Gelände Verständnisfragen, Rückmeldung und Diskussion Abschluss und Ausblick Die Präsentationen zur Veranstaltung stehen hier zum Download bereit: Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Präsentation zum Stand der Planung (Vorplanungen und Erkundungen im Gelände) Ein großer Teil der Veranstaltung war für den Dialog mit den Teilnehmenden vorgesehen. Die Maßnahme traf unter vielen der Teilnehmenden auf Skepsis und Ablehnung. Betroffene Landwirte betonten, dass sie für Hochwasserschutz seien, dieser aber nicht auf fruchtbarem Ackerland liegen sollte. Einige Landwirte machten deutlich, dass sie sich in ihrer Existenz bedroht fühlten, wenn die Maßnahme des Flutpolders umgesetzt würde. Die folgenden Fragen wurden ausführlicher diskutiert. Fett hervorgehoben sind die zusammengefassten Fragen und Hinweise. Die Rückmeldungen und Erläuterungen darunter kommen vom LHW, dem Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) sowie den begleitenden Planungsbüros. Warum wurde gerade der Standort Axien-Mauken für einen Flutpolder ausgewählt? Könnte die Maßnahme nicht auch an einem anderen Standort sein mit weniger fruchtbarem Land? Insgesamt sind im Rahmen des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“ 33 Hochwasserschutzmaßnahmen (Flutpolder und Deichrückverlegungen) geplant. Axien-Mauken ist demnach nur einer von vielen Standorten. Das zentrale Kriterium bei der Auswahl eines Standortes für den Hochwasserschutz ist die Geländeoberflächenstruktur. Das Vorhabengebiet ist auf Grund seiner geografischen Lage im ehemaligen Überschwemmungsgebiet der Elbe besonders von Hochwasser betroffen. In der Vergangenheit hat es immer wieder Hochwasserereignisse gegeben. Auch für die Zukunft werden Hochwasserereignisse prognostiziert. Ein Hochwasserschutz ist notwendig, um Überflutungen zu vermeiden. Ein Flutpolder kommt dann bei einem extremen Hochwasserereignis zum Einsatz. Dabei hat der Polder auch eine überregionale Bedeutung: Durch die gezielte Flutung des Polders, kann bei einem extremen Hochwasserereignis der Wasserspiegel über den gesamten Elbverlauf hinweg durch Sachsen-Anhalt und bis über die Landesgrenze nach Niedersachsen abgesenkt werden. Der Polder hat demnach sowohl lokale als auch überregionale Wirkung. Bei einigen Standorten eignen sich Deichrückverlegungen besser, bei anderen Standorten eigenen sich Flutpolder. Bei Deichrückverlegungen kommt es auch bei kleineren, häufiger eintretenden Hochwasserereignissen zur Überflutung der Flächen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind Deichrückverlegungen zu begrüßen, da die Flüsse kontinuierlich mehr Raum bekommen und Fauna und Flora sich ungestört entwickeln können. Wird an einem Standort eine Deichrückverlegung geplant, so wird von betroffenen Landeigentümerinnen und Landeigentümern oftmals gefordert, stattdessen einen Flutpolder zu planen, da bei einem Flutpolder die Flächen weiter bewirtschaftet werden können und nur bei einem selten eintretenden Hochwasserereignis (HQ100), die Flächen geflutet würden. Ein Flutpolder ist aber nur dort sinnvoll, wo eine große Fläche vorhanden ist, um bei einem extremen Hochwasserereignis ein ausreichend großes Rückhaltebecken zur Verfügung zu haben. Vor diesem Hintergrund gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Flächen, die dafür in Frage kommen. Bei welchem Elbwasserstand wird der Polder geflutet? Wird der Polder bei jeder Flut genutzt oder nur im Extremfall? Die Flutung des Polders ist nur für Extremereignisse vorgesehen. Man spricht hier von einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei häufigen (alle 5-20 Jahre auftretenden) Hochwasserereignissen soll der Polder nicht geflutet werden. Nach der Flutung des Polders werden die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer bzw. Betriebe finanziell entschädigt. Bereits vor dem Hintergrund dieser zu zahlenden Entschädigung, wäre eine häufige Flutung des Polders nicht darstellbar. Für den Fall Axien-Mauken kann man das Hochwasser von 2013 als Vergleich heranziehen. Bei diesem Hochwasser wäre der Polder voraussichtlich geflutet worden. Wie stark könnte der Wasserspiegel durch den Flutpolder konkret abgesenkt werden? Es ist sehr komplex Hochwasser und deren Verlauf zu prognostizieren. Die Vorhersagen sind besser als früher, dennoch kann nicht alles genau vorhergesagt werden. Bedenken muss man z.B., dass im Hochwasserfall auch die Pegel von Mulde und Saale zusammenkommen. Den maximalen Wasserstand möchte man nicht erreichen. Wie viel Fläche wird für den Deichbau am Flutpolder Axien-Mauken genutzt? · Derzeit liegen noch keine genauen Zahlen vor. Beim Deich selbst muss man davon ausgehen, dass er 40-50 m breit ist (ähnlich der Elbdeiche). Die Polderdeiche ähneln den Elbdeichen auch in der Höhe mit rund 5-5,5 m. · Bei den Deichen selbst kommt es zu keiner Versiegelung. Nur für die notwendigen Bauwerke (z.B. Ein- und Auslaufbauwerk) sind Versiegelungen notwendig. Die Teilnehmenden bitten darum, dass die Zahlen zur Flächennutzung konkretisiert und veröffentlicht werden. Nachträglicher Hinweis zur Frage, wieviel Fläche wird für den Deichbau genutzt wird: Für die Errichtung aller Deiche sowie auch für die Errichtung der Bauwerke (Ein-, Auslauf, Trennbauwerk etc.) werden insgesamt ca. 104 ha Fläche in Anspruch genommen (= Entzug aus bisheriger Nutzung). Davon beträgt der Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen ca. 96 ha. Bei der Ermittlung der vorgenannten Flächen wurden neben den reinen Deichaufstandsflächen auch die Nebenanlagen (z. B. Deichverteidigungswege, Deichrampen bzw. -überfahrten), die Deichschutzstreifen, neu entstehende und daher nicht mehr gut nutzbare Splitterflächen (z. B. zwischen vorhandenen Gräben und neuen Deichen) und die benötigten Flächen für alle Bauwerke berücksichtigt. Wer ist nach der Flutung des Polders dafür verantwortlich, den angespülten Dreck zu beseitigen (z.B. Abfälle, Treibholz, Tierkadaver)? Das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) erarbeitet derzeit Entschädigungsregelungen. In diesen sollten diese Fragen geklärt werden. In jedem Fall werden die Flächen wieder bereinigt. Möglich sich verschiedene Varianten – entweder beauftragt das Land externe Personen, um die Flächen zu räumen. Oder – wenn die Flächeneigentümer*innen es bevorzugen – können sie selbst die Flächen räumen und erhalten die Zahlungen, die sonst an die externen Personen für die Wiederherstellung der Flächen gezahlt worden wären. Die Entschädigungsregelungen des Ministeriums sollte auch eine Vereinbarung für die Entschädigung des Futterausfalls für die Tiere (z.B. Rinder) enthalten. Durch den Bau eines Flutpolders kommt es zu einem Flächenverlust für die landwirtschaftlichen Betriebe. Was will das Land für die Flächen ausgeben? Es werden Bodengutachten erstellt, um die Kosten für die Flächen zu berechnen. Für die Berechnung der Kosten wird dann der Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens angenommen. Die Ortslage Grabo ist der tiefste Punkt. Bei Hochwasser staut sich die schwarze Elster zurück und es kann passieren, in der Ortslage alles unter Wasser steht. Es gibt einen Risikoplan. Der gesteuerte Polder soll es ermöglichen, dass die Ortslagen nicht betroffen sind. In der Planung wurde derzeit auf die gesonderte Maßnahme einer in den Flutpolder integrierten Deichrückverlegung verzichtet. Die Entscheidung dazu fällt im Planfeststellungsverfahren. Es besteht die Sorge, dass in Mauken – Klöden bestehende Deiche durch die Planung am Flutpolder nicht saniert werden. Die Deiche der Haupttrasse (Bestandsdeiche) werden saniert. Wie soll die Stromversorgung gesichert werden? Im Hochwasserfall wird die Stromversorgung sichergestellt – nicht nur über Notstrom. Wie erfolgt die verkehrstechnische Erschließung? Ist eine Verbindung ausreichend? Die Verbindungsstraße L 128 zwischen Mauken und Düßnitz ist auch im Betriebsfall immer befahrbar. Die Straße wir einschließlich eines Freibordes über dem Bemessungswasserspiegel des Polders liegen. Die Querung des Klödener Rißes erfolgt durch Brückenbauwerke. Abstimmungen mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) laufen, wie Straßen zu ertüchtigen sind. Vertreter des Biosphärenreservats haben Bedenken zum Klödener Riß: Was passiert hier nach der Phase der Entleerung? Das Klödener Riß dient der Restentleerung nach einem extremen Hochwasserereignis (Wasser geht hier langsamer zurück). Eine naturschutzfachliche Auswertung steht an. Für den Bau des Flutpolders besteht Ausgleichsbedarf. In diesem Zuge solle das Klödener Riß aufgewertet werden. Schätzungsweise braucht es 2-3 Wochen für Auslauf nach einem Hochwasserereignis. In der Senke dauert es länger. Der Boden ist danach aber noch feucht und noch nicht für die Landwirtschaft geeignet. Wie ist die Entsorgung des Abwassers geplant? Mit Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen sind die Planungsbüros im Gespräch. Die Frage, welche Leitungen ertüchtigt werden müssen, müssen im Rahmen der Entwurfsplanung geklärt werden. Wie lange dauert es, bis der Polder voll ist? Dies wurde anhand von Modellierungen berechnet. Die Zahlen lagen bei dem Termin nicht vor, können aber nachgereicht werden. Nachträglicher Hinweis, zur Frage wie lange es dauert, bis der Polder voll ist: Polderflutung und Entleerung dauern beim HQ(100) insgesamt etwa 14 Tage. Davon beträgt der reine Flutungszeitraum ca. zwei Tage. Nach der Entleerung (also ca. 14 Tage nach Beginn der Flutung) steht das Wasser im Polderraum nur noch im Klödener Riss und lokalen Senkenbereichen, die nicht in an den Riss angebunden sind. Grundlage dieser Ermittlung ist eine (theoretische) Bemessungswelle, welche anhand der Messwerte des Pegels Torgau zum Hochwasser 2013 (4.090 m³/s) hergeleitet und auf das HQ(100) (4.280 m³/s) skaliert wurde. Bei der Berechnung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass der Polder unmittelbar mit der abfallenden Hochwasserwelle in der Elbe schnellstmöglich wieder entleert wird. Sollte aus operativen Gründen (Standsicherheitsdefizite Elbedeiche stromab etc.) die Entleerung erst verzögert stattfinden, würden sich die Einstauzeiten entsprechend erhöhen. Grundsätzlich können sich natürlich auch andere Wellenformen bzw. zeitliche Abläufe der Hochwasserereignisse einstellen. Kommunikation: In der Vergangenheit sind LHW/ Landgesellschaft zu spät auf die von der Maßnahme Betroffenen zugegangen. Die Kommunikation war nicht gut. Dies hat die Landwirtinnen und Landwirte verärgert. Es muss ein anderer Umgang gefunden werden. Frage an die Teilnehmenden: Wie soll in Zukunft die Öffentlichkeitsbeteiligung gestaltet werden? Es gab in der Vergangenheit Pressemitteilungen. Diese wurden aber nicht von allen wahrgenommen. Befürwortet wird eine baldige Öffentlichkeitsbeteiligung, am besten im Herbst 2022. Denkbar ist sowohl eine digitale Veranstaltung als auch eine Veranstaltung vor Ort. Die Informationen dazu sollten über Amtsblätter und Zeitungen verteilt werden. Die Moderation bittet die Teilnehmenden bei einer öffentlichen Veranstaltung selbst als Multiplikatoren zu wirken und potenzielle Interessierte auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.
Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Buro liegt im Westen der Stadt Coswig und grenzt an die Elbbrücke der Bundesautobahn BAB A9 bei Vockerode an. Das Projekt Deichrückverlegung Buro ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Kerngedanke ist es den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Für die Anwohner wird dadurch der Wasserspiegel der Elbe abgesenkt und die Hochwassersicherheit erhöht. Deichrückverlegungen (DRV) wie bei Buro dienen des Weiteren der Wiederanbindung von ehemaligen Auenflächen zur Verbesserung des Naturhaushaltes Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Wasserwerk mit seiner Wasserfassung ist nicht mehr in Betrieb. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Bestandsdeiches sowie die Errichtung neuer Deiche im Hinterland. Das ausgedeichte Gebiet soll im Fall Hochwasserereignisses natürlich geflutet werden, um die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Die Möglichkeit einer gezielten ökologischen Flutung der noch in der Fläche vorhandenen Altstrukturen der Elbe zur Verbesserung der aktuell bestehenden Lebensräume wird im Rahmen der Planungen untersucht. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 22 Millionen Euro Fläche: bis 360 Hektar Sachstandsbericht 2024 Sachstandsbericht 2023 Sachstandsbericht 2022 Sachstandsbericht 2021: Fertigstellung der Vorplanung Sachstandsbericht 2019: Präsentation aus Infoveranstaltung im November 2019
Origin | Count |
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