Der Hochwasserschutz an der niedersächsischen Mittelelbe erfolgt bisher nahezu ausschließlich durch Erhöhung der Deiche. Zwar wurden einige Deichrückverlegungen vorgeschlagen, deren Umsetzung wurde aber bislang nicht konsequent verfolgt. Aufgrund der Einengung der Auen an der Elbe und deren Nebenflüssen sowie aufgrund des Klimawandels drohen künftig extreme Hochwässer. Daher soll der Hochwasserabfluss beschleunigt werden. Hierzu sieht ein "Auenstrukturplan für die Niedersächsische Elbe" die dauerhafte Rodung von Gehölzen in Uferbereichen auf einer Fläche von 163 ha vor - davon stehen 40 ha als prioritärer FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) "Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder" (EU-Code 91E0*) unter europäischem Schutz. Die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme modellierte Absenkung des Hochwasserscheitels der Elbe beträgt nur an einer einzigen Stelle 26 cm, liegt aber meist bei lediglich 2 - 10 cm. Da hierdurch nicht nur seltenere Extremhochwässer, sondern auch die alljährlichen Hochwässer abgesenkt werden, sind viele weitere geschützte Habitate im Biosphärenreservat (BR) "Niedersächsische Elbtalaue", das Teil des BR "Flusslandschaft Elbe" ist, beeinträchtigt. Ein Paradigmenwechsel ist nötig, weil der Hochwasserrhythmus essenziell für die Biologie dieses Naturraums ist und infolge der Verringerung von Zuflüssen aus dem Quellgebiet auch die Landwirtschaft von Wassermangel betroffen ist. Hochwasserschutz sollte länderübergreifend durch die Wiederherstellung z. T. noch nach 1970 abgedeichter Überschwemmungsflächen betrieben werden. Nur so kann sich Grundwasser durch Versickerung wieder auffüllen und biologische Vielfalt in den Auen der Elbe wiederhergestellt werden.
Erste Auswertungen der Messkampagnen von Bundes- und Landesbehörden bestätigen bisherige Modellrechnungen und verbessern das Verständnis von Hochwasserabläufen. Im Mai und Juni des Jahres 2013 traten in den deutschen Flussgebieten außerordentliche Hochwasser auf. Die Elbe wies in einigen Abschnitten neue Höchstwasserstände auf. Insbesondere aus der Saale strömten große Wassermassen in den Fluss ein, sodass das Hochwasser unterhalb der Saalemündung deutlich höher auflief als beim Sommerhochwasser 2002; bei Magdeburg-Buckau lag der Scheitel 75 cm über dem bisherigen Höchststand. Um die Elbe zu entlasten, aktivierte man den Elbe-Umflutkanal bei Magdeburg, sperrte Nebenflüsse ab und setzte die Havelniederung kontrolliert unter Wasser. Auch durch einige Deichbrüche wurden teilweise erhebliche Volumina aus der Elbe abgeführt. Das führte zu einem Absunk der Wasserspiegel im Bereich mehrerer Dezimeter. Trotzdem wurde in Magdeburg nach Angaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit ca. 5.100 m3?s ein Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 bis 500 Jahren erreicht. Mehrere Institutionen der Elbe-Anrainerländer und des Bundes führten Messungen während des Hochwassers durch. Die BAW benötigt insbesondere Messwerte von Oberflächen- und Grundwasser, um mit ihnen Modelle zu überprüfen. Hauptziel einer Messkampagne vom 7. bis 13. Juni 2013 war deshalb, zwischen Riesa bei Elbe (El)-km 106 und dem Wehr Geesthacht (El-km 586 ) nah am Hochwasserscheitel den Wasserspiegel etwa in der Flussachse zu messen. Begleitend wurden Durchflussmessungen durchgeführt, die dazu dienten, sowohl den Abfluss als auch Durchflussanteile und Fließgeschwindigkeiten zu ermitteln. Am 14. Juni 2013 wurden im Bereich der Deichrückverlegung Lenzen (bei El-km 480) zusätzlich Fließgeschwindigkeiten in den Deichschlitzen gemessen. Diese wurden durch punktuelle Grund- und Oberflächenwasser-Messungen ergänzt. Die Auswertung der Messungen wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Schon jetzt ist aber klar, dass die Ergebnisse von großem Nutzen sein werden, um die Prozesse in der Natur besser verstehen und beschreiben zu können. Auch tragen sie dazu bei, die Strömungsmodelle der (acronym = 'Bundesanstalt für Wasserbau') BAW zu validieren. Zwei erste Auswertungen machen dies deutlich.
Bei Lenzen an der Elbe zeigt sich, dass numerische Modelluntersuchungen vor Baubeginn präzise die später in der Natur eintretenden Ereignisse vorhersagen können. Seit den 1990er Jahren wurde an der Elbe bei Lenzen durch das Land Brandenburg eine Deichrückverlegung geplant und realisiert. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat mit hydraulisch-morphologischen Modelluntersuchungen des Oberflächenabflusses die Umsetzung des Projektes unterstützt. Bei dieser Deichrückverlegung in der Lenzen-Wustrower Elbeniederung westlich von Wittenberge sollten nicht nur der Verlauf des erhöhten Hochwasserdeiches der Elbe verändert und die Flutrinnen im Vorland verkleinert, sondern auch die Lage und Struktur der Auwaldpflanzungen im Rückdeichungsgebiet modifiziert werden. Weiterhin sah die Planung vor, in den an das Deichrückverlegungsgebiet angrenzenden Lütkenwischer und Mödlicher Werder zusätzliche Vorlandanpflanzungen vorzusehen. Vor Projektbeginn wurde die BAW vom Projektträger, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), im November 2006 um Amtshilfe bei der Untersuchung der hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme gebeten. Die BAW-Wissenschaftler nutzten für ihre Untersuchungen das hydronumerische Verfahren UnTRIM und erstellten ein zweidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes. Nach Fertigstellung der Deichrückverlegung Ende 2009 konnten dann die in den Modellrechnungen prognostizierten Werte für die Veränderung der Wasserspiegel und der in das Deichrückverlegungsgebiet ein- und ausströmenden Wassermengen anhand von vergleichenden Messungen - Wasserspiegelfixierungen, Durchflussmessungen - während der Elbe-Hochwässer im März 2010, Oktober 2010 und Januar 2011 validiert werden: 'Es zeigte sich, dass wir mit dem Computermodell sehr genau die tatsächlich in der Natur eintretenden hydraulischen Verhältnisse im Vorhinein beschreiben konnten', berichtet Dipl.-Ing. Matthias Alexy, Mitarbeiter in der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich der BAW.
Steigende Temperaturen, mehr Wetterextreme und trockenere Böden: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt zunehmend spürbar. Das geht aus dem Monitoringbericht 2025 zum Klimawandel des Umweltministeriums (MWU) hervor, den Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Kabinett vorgestellt hat. Das Monitoring bildet die Basis für Maßnahmen des Landes zur Anpassung an den Klimawandel. Die entsprechenden Vorhaben aller Ressorts sind seit 2010 in einer Landesstrategie gebündelt, die jetzt ebenfalls unter MWU-Federführung fortgeschrieben wurde. Auch darüber hat der Minister heute das Kabinett informiert. „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt ganz deutlich: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt objektiv messbar“, erklärte Willingmann. „Daher werden wir weiterhin nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen. Wir dürfen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Menschen durch Nichtstun aufs Spiel setzen, sondern müssen unser Bundesland gegen Wetterextreme wappnen. Starkregen und Hochwasser werden in Zukunft genauso Themen sein wie anhaltende Hitze und Trockenheit. Und das sehen die Menschen im Land. Das Ergebnis des aktuellen ‚Sachsen-Anhalt-Monitors‘ ist hier eindeutig: 70 Prozent erkennen die Notwendigkeit an. Freilich darf Klimaschutz nicht wirtschaftlich und sozial überfordern. Weitaus bedrohlicher für unsere Existenz ist es jedoch, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verharmlosen oder gar zu leugnen.“ Die klimatischen Veränderungen im Land werden anhand von insgesamt 40 Indikatoren wie etwa Temperatur, Niederschlag, Bodenfeuchte, Hitzebelastung oder Grundwasserstand dokumentiert. Danach ist in Sachsen-Anhalt seit 1880 ein erheblicher Temperaturanstieg zu verzeichnen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich beschleunigt hat. Der Bericht war erstmals 2021 veröffentlicht worden und wurde jetzt erstmalig aktualisiert. Zentrale Ergebnisse des Monitoringberichts 2025 zum Klimawandel (immer Vergleich des Zeitraums 2001 bis 2023 mit dem Zeitraum 1961 bis 1990): Zusätzlich zur Dokumentation von Klima-Kenngrößen beschreibt der Monitoringbericht auch Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. So ist etwa durch weiter steigende Temperaturen und länger anhaltende Trockenphasen u.a. mit sinkenden Wasserständen im Grundwasser sowie in Flüssen und Seen zu rechnen. Dies und die rückläufigen Niederschläge im Sommer dürften in der Landwirtschaft die Notwendigkeit für Bewässerung steigern. Gleichzeitig nimmt etwa die Gefahr für Starkregen oder Waldbrände sowie die Wärmebelastung in Großstädten zu. Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, um das Land gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen. Basis dafür ist die Landesstrategie aus dem Jahr 2010, die regelmäßig fortgeschrieben wird – sie bündelt sämtliche Aktivitäten der Ministerien zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt. Die jetzt aktualisierte Anpassungsstrategie umfasst insgesamt 68 Maßnahmen aus 14 Handlungsfeldern – zu den bedeutendsten im MWU-Bereich gehören die Stärkung des Wasserrückhalts in den Regionen, Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur oder die Schaffung natürlicher Überflutungsflächen, etwa durch Reaktivierung bzw. Sicherung von Flussauen. In den vergangenen Jahren hat das MWU die Anpassung an den Klimawandel intensiv vorangetrieben: Mitte 2024 wurde das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ gestartet, mit dem insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereitgestellt werden. Mittlerweile konnten 40 Vorhaben für insgesamt 21,8 Millionen Euro bewilligt werden. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. „Die Zwischenbilanz zum Förderprogramm zeigt eindrucksvoll auf, dass sich die Städte und Gemeinden auf den Weg gemacht haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner besser vor dem fortschreitenden Klimawandel zu schützen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch: Wir müssen in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter investieren. Wir dürfen hier die Kommunen mit den Aufgaben nicht alleine lassen.“ Neben „Klima III“ hat das MWU weitere wichtige Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Meilensteine dabei waren die Novellierung des Wassergesetzes , die Erarbeitung landesweiter Karten zu Starkregengefahren und eines Leitfadens für Kommunen zum Starkregenmanagement sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Moorbodenschutz. Darüber hinaus wurden durch Errichtung von Flutpoldern und Deichrückverlegungen im Zuge des Programms „Fluss Natur Leben“ bislang fast 2.000 Hektar an neuen Überflutungsflächen im Land gewonnen; weitere Maßnahmen zu Deichrückverlegungen sind bis 2027 in Vorbereitung, etwa bei Buro oder Schützenberg im Landkreis Wittenberg. Die jetzt vorliegende Aktualisierung der Anpassungsstrategie erfolgte erneut im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Klima“, in der fast alle Landesministerien sowie Fachbehörden, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände, das Umweltforschungszentrum Leipzig und der Deutsche Wetterdienst eng zusammenarbeiten. Zudem wurden Kommunen, Kammern, Planungsgemeinschaften, Fachverbände und weitere Institutionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beteiligt. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Die Wassergewinnung Essen GmbH beabsichtigt die Rückverlegung des Deichabschnitts der Ruhr im Bereich des Wasserwerks Essen-Überruhr-Hinsel (Ruhr-km 41,2 bis 42,8).
Gemeinsam gegen künftige Fluten: Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Brandenburg arbeiten beim Hochwasserschutz an der Elbe enger zusammen. Im Fokus stehen dabei drei Deichrückverlegungen im Dreiländereck. Zur Umsetzung und Finanzierung haben die Umwelt-Staatssekretäre Dr. Steffen Eichner (Sachsen-Anhalt) und Anka Dobslaw (Niedersachsen) sowie Anke Herrmann, Abteilungsleiterin im Umweltministerium Brandenburgs, heute in Iden (Landkreis Stendal) eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie schafft auch die Basis für eine weiterhin positive ökologische Entwicklung am Fluss. Um Ortschaften und landwirtschaftliche Flächen besser vor Überflutung zu schützen, sind bei Wahrenberg (Sachsen-Anhalt), Gorleben (Niedersachsen) und westlich von Wittenberge (Brandenburg) neue Überflutungsflächen von insgesamt rund 1.560 Hektar geplant. Hier könnte sich die Elbe bei Hochwasser stärker ausbreiten, Wasser zurückhalten und anschließend gleichmäßiger abfließen. Dafür müssen neue Deiche in größerer Entfernung zum Fluss gebaut werden; die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 120 Millionen Euro geschätzt. Die Finanzierung soll über das Nationale Hochwasserschutzprogramm zu 60 Prozent aus Bundes- und zu 40 Prozent aus Landesmitteln erfolgen. Schwerpunkte der heute unterzeichneten Vereinbarung: • Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kooperieren bei der Rückverlegung von Elbedeichen im Dreiländereck eng miteinander und informieren sich kontinuierlich über den Stand der Umsetzung • Die Information der Öffentlichkeit soll möglichst gemeinsam erfolgen • Abstimmungen erfolgen über eine Arbeitsgruppe der Umweltressorts der Länder Dr. Steffen Eichner betonte: „Vorsorge verbindet. Gemeinsam bringen wir modernen Hochwasserschutz mit ökologischem Mehrwert im Dreiländereck voran. Das schützt Menschen vor künftigen Elbe-Hochwassern und schafft neue wertvolle Auenlebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten.“ Anka Dobslaw ergänzte: „Mit der Deichrückverlegung schaffen wir in Kooperation mit Sachsen-Anhalt und Brandenburg Überflutungsfläche bei Hochwasser und Wasserrückhalteflächen in Trockenzeiten. Damit schützen wir die Menschen an der Elbe und tragen zu einer Verbesserung der ökologischen Entwicklung des Flusses bei.“ Anke Herrmann unterstrich: „Ich begrüße es, dass die zwischen unseren drei Ländern bewährte Zusammenarbeit im vorsorgenden Hochwasserschutz wie bei den Havelpoldern fortgesetzt wird. Diese drei Maßnahmen entfalten in Kombination ein großes Potential zur Hochwasserentlastung, das besonders der Stadt Wittenberge zugutekommt.“ Die Ländervereinbarung wurde heute im Rahmen einer Infoveranstaltung für Behördenvertreter, Bürgermeister aus der Region, Naturschutzorganisationen, Landwirtschaftsvereinigungen sowie weitere Verbände unterzeichnet. Damit wollen die Umweltministerien der Länder den Dialog mit den Menschen in der Region zum Hochwasserschutz an der Elbe stärken. Vorgestellt wurden Ziele und aktuelle Planungen zur gemeinsamen Verbundmaßnahme „Deichrückverlegungen Elbe im Dreiländereck (ST-BB-NI)“ im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Details zur Verbundmaßnahme In Sachsen-Anhalt sollen durch die geplante Deichrückverlegung Wahrenberg im Landkreis Stendal nördlich des Ortsteils der Gemeinde Aland bis zu 1.300 Hektar einstige natürliche Überschwemmungsflächen der Elbe wiederhergestellt werden. Die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 85 Millionen Euro geschätzt. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg, im äußersten Nordosten Niedersachsens, werden gegenwärtig die Voraussetzungen für eine Deichrückverlegung bei Gorleben geprüft. Mit dieser Maßnahme sollen bis zu 108 Hektar ehemaliger natürlicher Überschwemmungsflächen entlang der Elbe reaktiviert werden. Ziel ist es, die ökologische Qualität der Flusslandschaft auf diese Weise zu verbessern und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zum Hochwasserschutz zu leisten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts belaufen sich nach erster Schätzung derzeit auf ca. 12 Millionen Euro. Auf der Brandenburger Elbseite im Landkreis Prignitz ist die Deichrückverlegung Wittenberge West vorgesehen. Diese soll eine Fläche von 150 Hektar umfassen zur Wiedergewinnung ehemaliger Überschwemmungsflächen und wirkt unmittelbar entlastend auf die Deiche zum Schutz der Stadt Wittenberge sowie der elbaufwärts gelegenen Gebiete bei Hochwasser der Elbe. Die Kosten werden auf 19 Millionen Euro geschätzt. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Gz.: C46_L-0522/742/26 Gegenstand der Planfeststellung ist die Herstellung des Hochwasserschutzes mit Schutzziel HQ100 für die Ortslage Nitzschka der Stadt Wurzen durch den Bau eines neuen Flügeldeiches mit einer Länge von circa 225 Metern und dem Bau einer Hochwasserschutzwand auf einer Länge von circa 260 Metern. HQ100 bedeutet, dass die Ortslage Nitzschka künftig vor einem Bemessungshochwasser der Mulde, wie es statistisch alle 100 Jahre auftritt, geschützt ist. Ergänzend zu den neu zu bauenden Hochwasserschutzanlagen wird ein Teil des bereits vorhandenen Altdeiches zwischen Deich-km 1,869 bis Deich-km 1,643 durch die Anhebung der Kronenhöhe auf das Schutzziel HQ100 ertüchtigt. Der Deichabschnitt von Deich-km 1,643 bis Deich-km 0,000 verliert seine Funktion als öffentliche Hochwasserschutzanlage und wird aus der Unterhaltungslast der Vorhabenträgerin ausgeschieden. In diesem entwidmeten Abschnitt ist die Schlitzung des Altdeiches an drei Stellen und die Absenkung der Schlitzungsbereiche auf das Schutzziel HQ5 vorgesehen, um zusätzlichen Retentionsraum für die Vereinigte Mulde zu schaffen. Die Unterhaltungslast für das Siel Sonnenmühle bei Deich-km 0,050, das einen unbenannten Graben durch den Deich führt, wird der Stadt Wurzen übertragen. In Umsetzung einer artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme wird im Abschnitt des Altdeiches zwischen der Anschlussstelle des neu zu errichtenden Flügeldeiches und der ersten Schlitzungsstelle ein Ersatzgewässer (Kolk) errichtet.
Für die Bestandsaufnahme und Planung wurden insbesondere folgende fachliche Grundlagen herangezogen: selektive Biotopkartierung, flächendeckende Color-Infrarot-Luftbildauswertung, Schutzgebietsunterlagen (z.B. Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, Standarddatenbögen), Arten- und Biotopschutzprogramme, Unterlagen und Kenntnisse über Lebensräume / Standorte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Landschaftsplanungen (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne), Landschaftsgliederung, naturräumliche Gliederungen, Darstellungen zur Potenziell natürliche Vegetation, Unterlagen zur repräsentativen Entwicklung eines Totalreservatssystems und zu den naturnahen Waldkomplexen, zusätzliche Informationen zu wertvollen Waldflächen (z.B. Waldbiotopkartierungen der Forstämter), Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten und Planungen von Deichrückverlegungen, Ergebnisse des Fließgewässerprogramms des Landes, Unterlagen, einschließlich Kartenwerke zu den Standortverhältnissen (Geologie, Boden, hydrologische Verhältnisse, Topographie, Klima, …), Unterlagen zur Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften, historische Karten (z.B. Preußische Urmesstischblätter), Umweltverträglichkeitsstudien, Unterlagen aus der Anwendung der Eingriffsregelung, Fachpläne /-unterlagen anderer Ressorts (z.B. Agrarstrukturelle Vor- bzw. Entwicklungsplanungen, Ergebnisse von Flurbereinigungsverfahren, Forstliche Rahmenpläne). Die Bestandsaufnahme ist in den Bestandskarten im Maßstab 1:50.000 dokumentiert. Auf der Grundlage der Bestandskarte und unter Berücksichtigung weiterer Planungsgrundlagen wurden aus den besonders wertvollen Lebensräumen die für den überörtlichen Biotopverbund relevanten Flächen ermittelt und in der Planungskarte als Kernflächen dargestellt. Da in der Planungskarte keine Differenzierung nach Biotoptypen erfolgt, können diese Informationen für die Kernflächen aus der Bestandskarte entnommen werden. Sind die vorhandenen Kernflächen zu klein, isoliert, unzureichend ausgeprägt, durch Randeinflüsse beeinträchtigt oder in einer Landschaftseinheit unterrepräsentiert, wurden weitere Flächen vorgeschlagen, die geeignet sind, künftig zu Kernflächen entwickelt zu werden. Andere Flächen sollen zu Verbindungs- und Pufferflächen für bestehende oder künftige Kernflächen entwickelt werden. Diese Entwicklungsflächen sind in der Planungskarte schraffiert dargestellt. Die Kern- und Entwicklungsflächen bilden die Biotopverbundflächen. Neben den Flächen wurden auch überörtlich bedeutsame lineare Biotopverbundstrukturen in das Verbundsystem einbezogen. Die Biotopverbundflächen als Bausteine des überörtlichen Biotopverbundes wurden nach funktionellen Kriterien abgegrenzt und nummeriert. Sie können aus Kern- und Entwicklungsflächen bestehen. Eine Ausnahme bilden hierbei NSG, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmale, die in der bestehenden Umgrenzung als Biotopverbundflächen aufgenommen wurden. Für jede der Biotopverbundflächen wurde eine Kurzbeschreibung angefertigt, die unter anderem den Namen, die Flächengröße und die Lage sowie Angaben zur ökologischen Bedeutung und zum Entwicklungsziel enthält. Darüber hinaus werden, soweit möglich, erste Maßnahmen für die Behandlung der Biotopverbundflächen vorgeschlagen. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundfläche (PDF) Zur Darstellung des Biotopverbundes auf überregionaler Ebene (Landesebene) dient das System der Biotopverbundeinheiten im Maßstab 1:300.000. Es stellt die räumliche Ordnung und die Funktionen des Biotopverbundes auf Landesebene dar. Die Biotopverbundeinheiten wurden unter Anwendung des Gegenstromprinzips (PNG) in enger Verbindung mit den Biotopverbundflächen geplant. Dazu wurden die Biotopverbundflächen entsprechend ihrer Bedeutung und räumlichen Lage in landkreisübergreifender Betrachtungsweise nach hierarchischem Prinzip einer der drei Ebenen der Biotopverbundeinheiten (überregional, regional und örtlich bedeutsam) zugeordnet. Wesentliche Kriterien für die Abgrenzung und Wichtung der Biotopverbundeinheiten sind insbesondere Ausstattung, Seltenheit, Repräsentativität, Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit der Biotoptypen und Arten im europäischen und landesweiten Rahmen sowie die Zielstellungen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und des Landschaftsprogramms. Die einzelnen Biotopverbundeinheiten sind in den entsprechenden Erläuterungsberichten zu den einzelnen Biotopverbundplanungen beschrieben. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundeinheit (Hägebachniederung, OK 2.2.8) Charakteristische Biotope Intensivgrünland, Feuchtgrünland, Erlenreihen, Erlenbruch-wald, Randbereiche angrenzender Eichenwälder, Bachauen-wald, Schwarzdornhecken, Gräben, Stillgewässer und Sandtrockenrasen auf Dünen im Randbereich der Bachauen Bedeutung Die regionale Biotopverbundeinheit verbindet die Wälder am Ostrand der Altmarkheiden mit der überregional bedeut-samen Verbundeinheit der Ohreniederung. Lebensraum für Arten, die an die genannten Biotope gebunden sind (Nachweis von Lurchen und Kriechtieren, Vorkommen zahlreicher charakteristischer und gefährdeter Pflanzenarten, z.B. Sumpf-Haarstrang, Kümmel-Silge, Wassernabel, Fieberklee, Wiesenknöterich) Schutzgebiete Flächennaturdenkmale (FND 42, 43, 44) Beeinträchtigungen • Oberlauf des Hägebachs verschmutzt • Verrohrungen im Ortsbereich • Bebauung bis dicht an den Gewässerrand Wesentliche Maßnahmen • Sicherung des Wasserhaushaltes • Einstellung der Abwassereinleitungen • Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (Aufhebung der Verrohrung, ...) • Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung • Gestaltung des Gewässerschonstreifens und extensive Nutzung Informationen zu Karten auf dieser Seite Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Sachsen-Anhalt kommt mit der Stärkung des Hochwasserschutzes an den Flüssen des Landes gut voran. Das geht aus der Zwischenbilanz zur Hochwasserstrategie des Landes hervor, die Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag im Kabinett vorgestellt hat. „Das Glas ist dreiviertel voll“, betonte Willingmann mit Blick auf die Bilanz neuer und sanierter Hochwasserschutzanlagen.“ Seit der Jahrhundertfluten 2002 und 2013 entlang der Elbe sei viel investiert worden. „Das Leben an den Flüssen unseres Landes, allen voran entlang der Elbe, ist deutlich sicherer geworden“, so der Minister. „Das hat sich auch im Winterhochwasser vor zwei Jahren gezeigt, als alle Anlagen landesweit standhielten.“ Angesichts des fortschreitenden Klimawandels sei es aber zwingend notwendig, weiter konsequent in den Hochwasserschutz zu investieren. „Wir dürfen die Augen vor dem auch bei uns im Lande fortschreitenden Klimawandel nicht verschließen. Starkregen und damit einhergehende Hochwasser an den Flüssen kommen immer häufiger vor“, erklärte Willingmann. „Deshalb ist jeder Euro für den Hochwasserschutz nicht nur gut angelegtes Geld, um Schäden zu vermeiden. Wir retten damit im Zweifelsfall auch Menschenleben.“ Die Hochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ bündelt alle Maßnahmen, mit denen das Land den Schutz von Menschen, Siedlungen und Infrastruktur nachhaltig stärkt. Ein zentrales Ziel ist es, technische Maßnahmen wie Deichsanierungen mit natürlichem Hochwasserschutz – etwa Deichrückverlegungen und Flutpoldern – zu verbinden. „Nur wenn wir den Flüssen mehr Überflutungsflächen zurückgeben, schaffen wir dauerhaft Sicherheit für die Regionen entlang von Elbe, Saale und Mulde“, erläuterte Willingmann. Aktuell entsprechen 1.045,4 Kilometer Deiche (76 Prozent) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei 228,8 Kilometern Deich (17 Prozent) besteht ein Anpassungsbedarf, weil etwa ein Verteidigungsweg fehlt oder die Anlage weiter erhöht werden muss. 99,5 Kilometer Deich (7 Prozent) gelten als nicht standsicher. Es handelt sich hierbei aber oftmals um Anlagen, die beispielsweise im Zuge von Deichrückverlegungen zurückgebaut werden sollen. Die Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ umfasst insgesamt 195 Einzelmaßnahmen, davon 25 Daueraufgaben. Bis Ende 2024 konnten bereits 25 Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden, darunter zentrale Projekte wie die Sanierung des Gimritzer Damms in Halle (Investition: rund 4,9 Millionen Euro, Fertigstellung 2022) oder der erste Bauabschnitt des Hochwasserschutzes Bernburg (4,43 Millionen Euro, Fertigstellung Juni 2025). Auch die Deichrückverlegung bei Klietznick für rund vier Millionen Euro wurde im Juli 2025 fertiggestellt. Damit einher ging die Schaffung von rund 2.000 Hektar Retentionsfläche. Aktuell befinden sich 116 Maßnahmen in verschiedenen Stadien der Umsetzung, Planung oder Vorbereitung. Neben baulichen Projekten setzt das Land auch auf moderne Vorhersage- und Informationssysteme. Die Hochwasservorhersagezentrale wurde technisch weiterentwickelt, Pegelnetze ausgebaut und Software optimiert. Zudem wurden Wasserwehren und Deichfachberater intensiv geschult. Mit der Förderrichtlinie „KLIMA III“ stellt das Umweltministerium zusätzlich 25 Millionen Euro für Kommunen bereit, um Maßnahmen gegen Hochwasser und Starkregen zu entwickeln. Der Umsetzungsbericht ist auf den Internetseiten des Ministeriums abrufbar: https://lsaurl.de/berichthochwasserstrategie Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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| Daten und Messstellen | 2 |
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