Altlasten und ihre Sanierung Altlasten stellen eine große ökologische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Begriffsbestimmung Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt. Altlasten: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen: zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen), die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen: die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche. Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht: Altlastverdächtige Flächen / Altablagerungen / Altstandorte Gefährdungsabschätzung abgeschlossen Altlasten Altlasten in der Sanierung Sanierung abgeschlossen Anzahl der in Überwachung befindlichen Flächen In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Weitere Informationen zu Altlasten und zur Altlastensanierung finden Sie auf der Themenseite "Ökologische Großprojekte und Braunkohlesanierung" .
Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei-und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. Betreiber der Anlagen war zuletzt von 1979 bis 1985 der VEB Energiekombinat Berlin. Nach der Wiedervereinigung Berlins übernahm die Bewag als eine Rechtsnachfolgerin des VEB Energiekombinat das Grundstück. Der heutige Eigentümer ist die Vattenfall Europe Wärme AG. Boden, Bodenluft und Grundwasser wurden durch die bei der Gasherstellung anfallenden Schadstoffe kontaminiert. Die Schadstoffe fanden sich zeitweise auch im Einzugsbereich des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide, in dessen Schutzzone sich das Gelände befindet. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX), Alkylphenolen, Mineralölkohlenwasserstoffen sowie untergeordnet mit Schwermetallen, Cyaniden und Schwefelverbindungen nachgewiesen. Die Schadstoffe wurden im Wesentlichen in den früheren Eintragsbereichen („Quellen“) und im ca. 3 bis 4 m unter Gelände liegenden Grundwasseranschnitt gefunden. Die Kohlenwasserstoffe waren teilweise noch als ausgedehnte Phase auf dem Grundwasser zu finden. Geruchliche Auffälligkeiten kennzeichneten weite Bereiche des Bodens. Zum Schutz des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide wurden schon frühzeitig erste Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Zunächst wurden Anfang der 90er Jahre Abwehrbrunnen errichtet und eine Grundwassereinigungsanlage zur Reinigung des geförderten Wassers in Betrieb genommen. Ende der 90er Jahre wurde die Maßnahme dahingehend modifiziert, dass im Auftrag der Bewag eine Abwehrgalerie im Bereich des Blockdammwegs errichtet wurde, um den Abstrom belasteten Wassers vollständig zu unterbinden. Gleichzeit wurde die gesamte Sicherungsmaßnahme für das Grundstück von der Bewag übenommen. Zur nachhaltigen Sanierung der für die Gefährdung des Wasserwerkes maßgeblichen Bereiche des Grundstücks wurde zwischen der Bewag und dem Land Berlin im Jahr 2000 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, Maßnahmen zur Dekontamination in den vier Sanierungsbereichen „Benzolanlage“, „Generatorgasanlage“, „Gleisanlagen“ und „ehemaliger Teersee“ durchzuführen. Schwerpunkt der Maßnahmen ist dabei die Dekontamination durch Bodenaustausch und durch hydraulisch wirksame Spülfelder. Ergänzt wurden diese hydraulischen Maßnahmen in Teilbereichen durch Bodenluftabsaugung und Ölphasenabsaugung. Der Bereich „Generatorgasanlage“ wurde wegen der baulichen Hindernisse im Untergrund (Fundamente) durch zwei Horizontalbohrungen (Infiltrations- und Entnahmestrecke) erschlossen. Aus der Entnahmestrecke sowie einem Sanierungsbrunnen wurden im Verlauf der letzten vier Jahre mehr als 50 m³ Ölphase gewonnen. Im Bereich „Gleisanlagen“ wurde vor der Errichtung des Spülfeldes nach erfolgter Bodenluftsanierung und Ölphasenabschöpfung ein Bodenaustausch vorgenommen. Das Spülfeld, bestehend aus zwei Horizontalfilterstrecken, wurde anschließend in offener Grabenbauweise errichtetet. Die Infiltration erfolgt über 13 Vertikalbrunnen. Südlich und nördlich anschließend wurden 2008 umfangreiche teilweise mit Teer und Teeröl gefüllte Becken rückgebaut. Dabei wurden ca. 1.800 t Teer und teerhaltiger Materialien entsorgt sowie ca. 2.300 m³ geförderte Flüssigkeiten und Wasser gereinigt. Im Bereich „Benzolanlage“ wurden mit Teeröl gefüllte unterirdische Tanks entfernt sowie in 2003/2004 eine Bodenluftabsaugmaßnahme durchgeführt. Im Schadensschwerpunkt erfolgte im Jahr 2005 ein Bodenaushub bis 5,5 m unter Geländeoberkante (GOK) mit kleinräumigen Spundwandkästen, bei dem ca. 5.500 t besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfielen. Nach der durchgeführten Ölabsaugung mit ca. 5 m³ pro Tag und einer Entnahme von ca. 4 m³ Teerölen erfolgte in 2006 die Errichtung von zwei horizontalen Infiltrationsstrecken (Länge: 36 und 42 m) und von 15 Entnahmebrunnen zur Inbetriebnahme eines hydraulischen Spülfeldes. Im Bereich des „ehemaligen Teersees“ wurde im Frühjahr/Sommer 2006 eine Bodenaustauschmaßnahme auf einer mit Teerölen kontaminierten Fläche von ca. 1.300 m² umgesetzt. Der Bodenaustausch erfolgte mit kleinräumigen Spundwandkästen. Für eine spätere Nachnutzung des Geländes Blockdammweg 3-27 sind weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dementsprechend wurde im Juni 2011 der öffentlich-rechtliche Vertrag von Oktober 2000 durch eine Ergänzungsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Verbraucherschutz und der Vattenfall Europe Wärme AG erweitert. Gegenstand dieser Ergänzungsvereinbarung ist die Fortsetzung hydraulischer Maßnahmen sowie die Beseitigung weiterer Schadensschwerpunkte. Folgende Maßnahmen wurden seit Ende 2011 umgesetzt: Flächensanierung mit Oberflächenberäumung, Kampfmittelerkundung und Enttrümmerung Dekontamination der Bereiche „Generatorgasanlage“ und „Alte Benzolanlage“ an der südlichen Grundstücksgrenze sowie „Ammoniakwassergruben“ Sicherung des ehemaligen Kohlelagerplatzes Anpassung der hydraulischen Maßnahmen Überwachung der Maßnahmen Bis März 2013 wurden etwa 280.000 Tonnen belastetes Material entsorgt und durch unbelasteten Füllboden ausgetauscht. Zum Schutz des Wasserwerks Wuhlheide wird die Abwehrgalerie an der südlichen Grundstücksgrenze auch nach Abschluss der Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen weiterbetrieben. Das geförderte Grundwasser wird nach der Reinigung in der Grundwasseraufbereitungsanlage in den Stichkanal abgeschlagen, der mit der Spree verbunden ist. Weitere Maßnahmen werden angepasst an die konkrete Nachnutzung des Geländes umgesetzt.
Die Ermittlung und Beseitigung von Gefährdungen und Belastungen des Bodens wurde in der Umweltpolitik über viele Jahre vernachlässigt. Die Notwendigkeit des Bodenschutzes ist erst in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, als erkennbar wurde, in welchem Umfang durch Bodenverunreinigungen auch das Grundwasser verunreinigt und die Trinkwasserversorgung gefährdet wurde. Die Beseitigung schädlicher Bodenverunreinigungen ist neben der akuten Gefahrenabwehr (Trinkwasserschutz) ein Schwerpunktthema des Umweltschutzes in Berlin. Unter nachsorgendem Bodenschutz werden Maßnahmen verstanden, die einen belasteten Boden sanieren. Da es sich oft um Belastungen aus früheren Nutzungen handelt, spricht man verallgemeinernd von “Altlastensanierung”. Im Bundes-Bodenschutzgesetz wird begrifflich unterschieden zwischen schädlichen Bodenveränderungen – als Oberbegriff für Beeinträchtigung der Bodenfunktionen – und Altlasten. Altlasten sind danach stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Als „Sanierung“ sind zum einen Maßnahmen gemeint, um Schadstoffe aus dem Boden wieder zu entfernen (Dekontaminationsmaßnahmen). Dadurch wird es dem Boden ermöglicht, seine natürlichen, biologischen und chemischen Vorgänge und Funktionen wieder zu gewinnen. Zum anderen sind darunter Maßnahmen zur Verhinderung der Schadstoffausbreitung (Sicherungsmaßnahmen) zu verstehen. Eine erfolgreiche Sanierung stellt die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser sicher und gewährleistet eine dauerhafte Verfügbarkeit der Fläche zur Nutzung für Gewerbe, Industrie, Wohnungsbau oder Naherholungsraum. Somit tragen die Maßnahmen der Altlastensanierung auch zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei. Durch die Industrialisierung seit Mitte des 19. Jahrhunderts existieren in Berlin eine Vielzahl ehemaliger Gewerbe- und Industriestandorte sowie Altablagerungen, auf denen im Laufe der Zeit durch den unsachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, Havarien und/oder Kriegseinwirkungen zum Teil erhebliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen stattgefunden haben. Derzeit sind im Land Berlin 11.546 Verdachtsflächen, altlastenverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten (Stand Juli 2024) im Bodenbelastungskataster erfasst. Darunter befinden sich 10.032 Branchenstandorte und 1.514 Altablagerungen oder andere Fallkategorien. Bislang konnten 1.737 Flächen abschließend vom Verdacht auf schädliche Bodenverunreinigungen befreit werden. Schwerpunkt der Altlastensanierung der letzten Jahrzehnte waren zum einen Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr hinsichtlich des Schutzes der Trinkwasserversorgung und zum anderen Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen. Neu hinzugekommen sind in den letzten 10 Jahren auch verstärkt Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Umnutzung alter Industrie- und Gewerbeflächen hin zum Wohnungsbau. Auch erfordern Maßnahmen der Gefahrenermittlung und Gefahrenbeseitigung eine gesteigerte Bearbeitungsaktivität im Bereich der westlichen Wasserwerke. Aktuell und perspektivisch ist bzw. wird die PFAS-Thematik (PFAS = per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) ein weiterer Bearbeitungsschwerpunkt der Bodenschutzbehörden des Landes Berlin sein. Im Rahmen des Freistellungsverfahrens – und hier insbesondere im ökologischen Großprojekt Berlin – können die wesentlichen Ziele auf ideale Weise miteinander verbunden werden. Vorrangige Ziele sind auch zukünftig: Schutz der Trinkwasserversorgung u.a. durch Sanierung der belasteten Transferpfade Durchführung von akuten Gefahrenabwehrmaßnahmen Beseitigung von Investitionshemmnissen Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Die Kosten für eine Altlastenerkundung und -sanierung sind zum Teil erheblich. In der Regel muss der Verursacher bzw. Grundstückseigentümer die Kosten derartiger Maßnahmen tragen. Eine Ausnahme bildet das Freistellungsverfahren, bei dem der Bund und das Land Berlin den Großteil der Finanzierung übernehmen. Ein weiterer Sonderfall sind Gefahrenabwehrmaßnahmen, zu denen kein Sanierungspflichtiger herangezogen werden kann, sei es aufgrund unzureichender Liquidität oder weil die Ursache der Kontamination nicht bekannt ist. In diesen Fällen werden mit Haushaltsmitteln des Landes Ersatzvornahmen durchgeführt. In der Grafik sind die Gesamtkosten der öffentlichen Hand für Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen der Altlastensanierung seit 1990 dargestellt. Bis 1994 verursachten die Ersatzvornahmen den Großteil der Kosten. Ab dem Jahr 1995 verlagerten sich die Kosten deutlich in Richtung der Maßnahmen im Freistellungsverfahren. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben seit 1990 auf ca. 411,4 Mio. € (davon über 220 Mio. € Bundesanteil im Rahmen des Freistellungsverfahrens). Hinzu kommen die Eigenanteile der Investoren sowie die Ausgaben der Sanierungspflichtigen, wobei diese Kosten nicht abgeschätzt werden können. Bodenbelastungskataster (BBK) Informationen zu Bodenbelastungen werden benötigt für den Vollzug des Bodenschutzgesetzes sowie die Bearbeitung und Prüfung von Planungsvorhaben unter bodenschutzrelevanten Aspekten, wie z.B. bei Investitionen, Modernisierung, Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen und Grundstücksentwicklungen. Weitere Informationen Auskünfte aus dem Bodenbelastungskataster (BBK) Anträge auf Auskünfte aus dem Bodenbelastungskataster (BBK) können digital über das Umweltportal der Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden gestellt werden. Weitere Informationen Freistellungsverfahren Mit dem Umweltrahmengesetz von 1990 können die neuen Bundesländer Freistellungen von Umweltschäden auszusprechen, d.h. Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Anlagen und Grundstücken im Ostteil der Stadt und West-Staaken können von der Verantwortung für Altlastenschäden freigestellt werden. Weitere Informationen Beispiele Ökologisches Großprojekt Berlin Die Region "Industriegebiet Spree" - das heutige ökologische Großprojekt Berlin - befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Weitere Informationen Beispiele - Sanierung im 60:40-Freistellungsverfahren Beispielhafte Orte in Berlin für eine Sanierung im 60:40 Freistellungsverfahren. Weitere Informationen Sanierung außerhalb der Freistellungsverfahren Belastete Orte in Berlin werden schrittweise saniert, Verunreinigungen abgebaut und Gefahren durch Bodenbelastungen abgewehrt. Weitere Informationen Altablagerungen Ehemalige Deponien und Hausmüllablagerungsorte stehen unter Beobachtung. Dafür werden Messstellen errichtet und Erkundungsmaßnahmen durchgeführt. Aus den Ergebnissen resultieren gefährdungspfadbezogen (Grundwasser, Boden, Deponiegas) Maßnahmen. Weitere Informationen Altlastensymposien Informationen zu bisherigen Altlastensymposien. Weitere Informationen
UnterstützungsverBund CBRN Im UnterstützungsverBund CBRN arbeiten Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Bundes- und Landesbehörden können den Verbund bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Er gliedert sich dann bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein. Der UnterstützungsverBund CBRN kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden. Bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe oder durch chemische oder biologische Substanzen können Bundes- und Landesbehörden hoch qualifizierte Hilfe anfordern: den UnterstützungsverBund CBRN . CBRN steht für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren für Menschen und die Gesellschaft. Spezialkräfte unterschiedlicher Bundesbehörden arbeiten im UnterstützungsverBund CBRN eng zusammen. Wird der jederzeit einsatzbereite UnterstützungsverBund CBRN benötigt, gliedert er sich bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein. Aufgaben und Organisation Zu den wesentlichen Aufgaben des UnterstützungsverBundes CBRN gehört es, Gefahrensituationen zu bewältigen, die sowohl polizeilich als auch radiologisch relevant sind. Zudem berät der UnterstützungsverBund CBRN Landesbehörden und andere Behörden der Gefahrenabwehr regelmäßig bei der Bewertung von Vorfällen. Die Bundespolizei leitet den UnterstützungsverBund CBRN . Weitere Partner im UnterstützungsverBund CBRN sind das Bundeskriminalamt , das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr (ABCAbwKdoBw), das Robert Koch-Institut ( RKI ), das Wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ). Aufgaben des BfS im UnterstützungsverBund CBRN BfS-Messtechnik wird in einem Hubschrauber der Bundespolizei zur Messung von Strahlenquellen am Boden eingesetzt (Übungssituation) Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) berät die am UnterstützungsverBund CBRN beteiligten Behörden zu den radiologischen Aspekten einer polizeilichen Lage und unterstützt auch personell und technisch bei der Bewältigung radiologischer Gefahren. Dabei nimmt das BfS u. a. die folgenden Aufgaben wahr: Bewertung der radiologischen Situation Beratung der Einsatzleitung in Fragen des Strahlenschutzes und zur möglichen Gefährdung durch radioaktive Stoffe Gewährleistung des Strahlenschutzes der Einsatzkräfte Suche, Detektion mit Messgeräten und Identifikation radioaktiver Stoffe, Mengenabschätzung Abschätzung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe ( z. B. bei einem Szenario mit einer schmutzigen Bombe ) Dosisabschätzung Beratung zum Transport radioaktiver Stoffe Beratung bei der Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen Planung und Organisation von Schulungen und Übungen Regelmäßige Übungen Untersuchung eines Übungstatorts auf Radioaktivität Die am UnterstützungsverBund CBRN beteiligten Behörden bereiten sich durch regelmäßige Übungen und Ausbildungsveranstaltungen auf einen möglichen Einsatz vor. Jährlich wird bei mindestens einer Übung der Spezialkräfte ein umfangreiches Szenario bearbeitet, bei dem Aspekte der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr ( NGA ) unter Strahlenschutzbedingungen geübt werden. Wichtig sind dabei insbesondere die Entschärfung, die Tatortarbeit und die Dekontamination der Einsatzkräfte. Historie Bis Ende April 2021 arbeiteten Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei Missbrauch radioaktiver Stoffe in der Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr ( ZUB ) zusammen. So unterstützte die ZUB im Dezember 2006 beispielweise die Hamburger Behörden bei einem Einsatz, bei dem Spuren von Polonium-210 festgestellt wurden (mehr dazu: Jahresbericht 2007 ). Im Mai 2021 wurden die Aufgaben der ZUB in den UnterstützungsverBund CBRN überführt und die ZUB aufgelöst. Wissenswertes In der Antwort der Bundesregierung auf eine "Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE." ( Drucksache 18/7036 ) wird stark zusammengefasst ein Überblick über die CBRN -bezogenen Verpflichtungen und die Einsatzkonzepte der an der damaligen ZUB beteiligten Behörden gegeben. Stand: 04.09.2024
Wie stark wurde und ist die Umwelt nach dem Reaktorunfall in Tschornobyl radioaktiv belastet? Der Unfall in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) setzte 1986 über einen Zeitraum von etwa 10 Tagen große Mengen radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre frei, darunter insbesondere leichtflüchtige radioaktive Jod- und Cäsiumisotope, die sich mit den während der Freisetzung vorherrschenden Winden über Europa verteilten, aber auch in der näheren Umgebung des Reaktors ablagerten. Die beim Unfall ebenfalls freigesetzten schwerflüchtigen radioaktiven Nuklide wie Strontium und Plutonium lagerten sich vor allem in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl in der Ukraine und in den angrenzenden Gebieten von Belarus ab. Sie sind bis heute im näheren Umfeld des Reaktors von Tschornobyl vorzufinden. Radiologisch sind heute nur noch die langlebigen, also nur langsam zerfallenden Radionuklide von Bedeutung, wie Cäsium-137 und Strontium-90 mit einer Halbwertszeit von rund 30 Jahren sowie die Plutonium - Isotope Plutonium -239 und Plutonium -240 mit mehreren Tausend Jahren Halbwertszeit . In Prypjat, etwa 3 Kilometer nordwestlich des Kernkraftwerks Tschornobyl, wurden 1986 unter anderem bis zu 24 Megabecquerel pro Quadratmeter Cäsium-137 , 6,7 Megabecquerel pro Quadratmeter Strontium-90 und 0,2 Megabecquerel pro Quadratmeter Plutonium -239/240 abgelagert. Die Strahlung ist trotz Dekontaminationsmaßnahmen noch immer so hoch, dass die Stadt nicht bewohnt werden darf. In Deutschland wurde der Süden deutlich höher belastet als der Norden: Lokal wurden im Bayerischen Wald und südlich der Donau bis zu 100.000 Becquerel radioaktives Cäsium-137 pro Quadratmeter und teilweise mehr abgelagert. In der norddeutschen Tiefebene betrug die Aktivitätsablagerung dieses Radionuklids dagegen selten mehr als 4.000 Becquerel pro Quadratmeter. In Deutschland kann man heute weder in der Luft noch im Wasser nennenswerte Aktivitäten von Radionukliden messen, die auf den Tschornobyl-Unfall zurückgeführt werden können. In landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln wie Getreide, Fleisch oder Milch sind in Deutschland keine radiologisch relevanten Radioaktivitätsgehalte mehr vorhanden. In den stärker betroffenen Regionen Deutschlands, südlich der Donau und im Bayerischen Wald, weisen jedoch Waldprodukte wie Speisepilze und Wildschweinfleisch teilweise noch Cäsium-137 -Gehalte von deutlich über 100 Becquerel pro Kilogramm auf. Es werden Spitzenwerte von über 1.000 Becquerel pro Kilogramm bei Speisepilzen und vereinzelt über 10.000 Becquerel pro Kilogramm bei Wildschweinfleisch gemessen. Ausführliche Informationen sind im Internetartikel " Umweltkontaminationen und weitere Folgen des Reaktorunfalls von Tschornobyl " zusammengestellt.
Fukushima-Jahrestag im Zeichen der olympischen Ringe: Aufenthalt stellt kein Risiko dar Bundesamt für Strahlenschutz: Strahlenbelastung vor Ort entspricht Langstreckenflug Ausgabejahr 2020 Datum 09.03.2020 Neun Jahre nach dem Reaktorunglück von Fukushima rücken angesichts der bevorstehenden Olympischen Sommerspiele in Japan Fragen nach der radiologischen Situation vor Ort in den Blickpunkt. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass internationalen Angaben zufolge die Strahlenbelastung in der Region deutlich gesunken ist. Bei einem einwöchigen Aufenthalt in Fukushima City sind Reisende beispielsweise einer Strahlenbelastung ausgesetzt, die einem Flug von Frankfurt nach Tokio entspricht. Olympische Wettkämpfe in Fukushima City Am 11. März 2011 führte ein Erdbeben mit nachfolgendem Tsunami zum Reaktorunglück von Fukushima. Neun Jahre später finden im Rahmen der Olympischen Sommerspiele vom 24. Juli bis zum 9. August 2020 in Japan einige Baseball- und Softball-Wettkämpfe in Fukushima City statt. Als Auftakt der Olympischen Spiele soll am 26. März 2020 der olympische Fackellauf in der Präfektur Fukushima beginnen. Eine zusätzliche Strahlenbelastung für den Menschen ergibt sich inzwischen – wenn überhaupt – aber nur noch durch die auf dem Boden abgelagerten, radioaktiven Kontaminationen. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Aufenthalt in der Region unbedenklich Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, betont: "Der Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 hatte gravierende Folgen für die Menschen und die Umwelt in der Region. Wer die Gegend aber heute besucht, muss sich keine Sorgen machen. Die Strahlenbelastung ist inzwischen auf ein Niveau gesunken, das den Aufenthalt dort unbedenklich macht – auch für Sportlerinnen und Sportler." Mehrzahl der Spielstätten fern der Sperrzone Die meisten Spielstätten befinden sich im Raum Tokio und damit fernab der bestehenden Sperrzone. Und auch in den freigegebenen Gebieten der Präfektur Fukushima besteht kein Gesundheitsrisiko. Im Mittel liegt die Strahlenbelastung in Fukushima City bei 0,1 bis 0,5 Mikrosievert pro Stunde. Zum Vergleich: Die mittlere Dosisleistung in Deutschland beträgt zirka 0,1 Mikrosievert pro Stunde. Häuser und Straßen wurden dekontaminiert Die deutlich gesunkene Strahlenbelastung ist unter anderem auf den radioaktiven Zerfall der abgelagerten Stoffe sowie auf Dekontaminationsmaßnahmen zurückzuführen. Zudem wurde ein Großteil der radioaktiven Kontaminationen inzwischen witterungsbedingt abgewaschen oder ist tiefer in den Boden eingedrungen. Außerhalb der Sperrgebiete gelten Häuser, Gärten, Straßen, Schulen, Kindergärten sowie öffentliche Parks als dekontaminiert. Kaum Belastung durch Nahrung Auch der Verzehr von in Fukushima erzeugten Nahrungsmitteln trägt heutzutage kaum noch zu zusätzlicher Strahlenbelastung bei. Neueren wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge liegt die Dosis durch kontaminierte Nahrung in der Präfektur Fukushima inzwischen bei weniger als 0,01 Millisievert im Jahr. Zum Vergleich: In Deutschland erhalten wir im Jahresdurchschnitt eine Dosis etwa 0,3 Millisievert durch die Aufnahme von natürlicher Radioaktivität mit der Nahrung. Deutsche Notfallmaßnahmen nach Fukushima überarbeitet Paulini ergänzt: "Die Olympischen Spiele bieten dennoch einen Anlass, innezuhalten und sich an die Ereignisse in Fukushima im März 2011 zu erinnern. Auch für Deutschland hatten diese unmittelbare Folgen: Die Bundesregierung beschloss den Ausstieg aus der Kernenergie, und auch die Notfallmaßnahmen zum Schutz vor den Folgen eines möglichen radiologischen Unfalls wurden aktualisiert. Mit dem Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes treffen das Bundesumweltministerium und das BfS derzeit umfangreiche Vorkehrungen, um für radiologische Notfälle aller Art mit radioaktiven Stoffen gewappnet zu sein. Das BfS ist in diesem Netzwerk die zentrale Instanz zur Darstellung und Bewertung der radiologischen Lage." BfS in Arbeit von WHO und UNSCEAR eingebunden An den Abschätzungen der Situation in der Region Fukushima durch die WHO waren auch mehrere Fachleute des BfS beteiligt. Darüber hinaus ist das BfS entscheidend in die Erstellung von Berichten zu den Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima für den Wissenschaftlichen Ausschuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen atomarer Strahlung ( UNSCEAR ) eingebunden. Stand: 09.03.2020
Die fachlichen Ziele des Dezernates Altlasten sind die Erstellung von Bewertungsgrundlagen und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Abwehr von Gefahren aus Altlasten. Sie dienen den übergeordneten Zielen der Behebung von Umweltschäden und der Schonung der Ressourcen, indem von Altlasten ausgehende Gefahren für die Umwelt beseitigt und eingetretene Schäden saniert werden können, so dass eine Wiedernutzung der betroffenen Flächen ermöglicht und ein Ausweichen auf die grüne Wiese vermieden wird. Mit der Erarbeitung und Bereitstellung fachlicher Grundlagen und Rahmenvorgaben zur Altlastenbearbeitung, dem Aufbau und der Führung des Altlasteninformationssystems, der fachtechnischen Beratung insbesondere der Vollzugsbehörden und der fachliche Beratung und Prüfung bei Fördermaßnahmen durch das Dezernat Altlasten soll eine einheitliche, auf vergleichbaren Methoden und Bewertungsmaßstäben basierende, sachgerechte Altlastenbearbeitung im Land erreicht werden. Einzelne Schwerpunkte der Arbeiten des Dezernates in den Bereichen Grundlagenerarbeitung und Beratung sind: - Erarbeitung fachlicher Inhalte und Verfahren der Erfassung einschließlich Erstbewertung - Beurteilung von Stoffen hinsichtlich Altlastenrelevanz, Umweltverhalten und Wirkungen - Erarbeitung von Vorgehensweisen, analytischen Konzepten und Bewertungsgrundlagen für die Gefährdungsabschätzung, insbesondere auch bzgl. der Gefahrenbeurteilung und des Einsatzes von Simulationsmodellen - Erarbeitung von Strategien zur Sanierung von Altlasten und zur Überwachung
Wie der Fall Litvinenko im November 2006 gezeigt hat, ist das Problem der internen Radiokontamination bzw. –dekontamination höchst aktuell. Da die Abschätzung einer Folgedosis nach Inkorporation von Radionukliden und die Durchführung eventuell nötiger Dekontaminationsmaßnahmen spezielles Fachwissen erfordert, ist es sinnvoll, zur Entscheidungshilfe eine Materialsammlung mit den wesentlichen Daten und Informationen zur Hand zu haben. Zu diesem Zweck wurde eine umfangreiche Studie der internationalen Literatur durchgeführt, deren Ergebnis das vorliegende Werk ist.
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 35 und 36/2018 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Bergleute beenden den Rückbau des Ascheeintragssystems über Abbau 2 im Einlagerungsbereich Südfeld auf der 4. Ebene (siehe Wochenbericht KW 29/30) . An der Tropfenzählanlage in Abbau 1a auf der 1. Ebene wird die Installation eines neuen Gerätes zur Dichtemessung abgeschlossen (siehe Wochenbericht KW 33/34) . Bergleute beginnen mit der Erkundung eines Rollloches auf der 1. Ebene bei Abbau 1a der Grube Bartensleben. Die Erkundung dient der Planung für die Erneuerung der Sicherung des Rollochs. Teile eines alten Hauptgrubenlüfters werden aus dem übertägigen Kontrollbereich auf die 4. Ebene in das Westfeld transportiert. Dort werden sie als Eigenabfall endgelagert. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) Am 7. September 2018 läuft Dieselkraftstoff aus einem undichten Tank auf der Ladefläche eines LKWs einer Fremdfirma aus und verunreinigt Flächen auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Bartensleben sowie eine Straße außerhalb des Betriebsgeländes. Der Kraftstoff dringt jedoch nicht in das Erdreich oder die Kanalisation ein, sondern kann mit einem geeigneten Bindemittel aufgenommen werden. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) geht fristgerecht an die atomrechtliche Aufsicht des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung. Am 7. September 2019 wird ein übertägiges Gebäude auf der Schachtanlage Bartensleben unterbohrt. Die eingesetzte Bohrmaschine hat ein Leck, geringe Mengen Hydraulikflüssigkeit treten aus. Der verunreinigte Boden wird ausgehoben und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Eine N-Meldung geht fristgerecht an das BfE. Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung. Am 8. September 2018 kommt es aufgrund einer Störung im öffentlichen Stromnetz zu einem Spannungsausfall auf der Schachtanlage Marie. Diversen Einrichtungen zur Spannungsversorgung, zur Bewetterung sowie Überwachungseinrichtungen schalten sich ab. Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Eine N-Meldung geht fristgerecht an das BfE. Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung. Einblick Aufgenommen im Juni 2018 Im übertägigen Kontrollbereich lagern Teile von Anlagen und Fahrzeugen, die bisher noch nicht aus dem Regime der Strahlenschutzordnung entlassen (Freigabe nach Paragraph 29 der Strahlenschutzverordnung) wurden. Einige von ihnen, wie zum Beispiel Teile des alten Hauptgrubenlüfters, der im Jahr 2016 ersetzt wurde, können aufgrund ihrer radioaktiven Verunreinigung nicht ohne weitere Dekontaminationsmaßnahmen freigegeben werden. Teile, die nicht freigegeben werden, werden nach und nach als betriebliche Abfälle im Endlager Morsleben endgelagert. Dies erhöht die Gesamtaktivität des Inventars jedoch nicht, da die gegebenenfalls vorhandene Aktivität dieser Abfälle auf radioaktive Verunreinigungen zurückzuführen ist, die dem bereits erfassten Abfallinventar entstammt. Ziel ist es, den übertägigen Kontrollbereich in den kommenden Jahren zurückzubauen und aus dem Regime des Strahlenschutzes zu entlassen. Der Rückbau dieser Anlagenteile des ehemaligen Einlagerungsbetriebes dient dazu, den Betrieb des Endlagers konsequent in einen reinen Offenhaltungsbetrieb zu überführen. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick Meldepflichtige Ereignisse im Endlager Morsleben für das erste Halbjahr 2018
Bundesamt für Strahlenschutz Genehmigungsunterlagen Konrad EU 403 Gesamte Blattzahl dieser Unterlage: 15 Blatt ( Die Obereinstimmung der ·.«eFOtel:\enele" Abschrift - e uszugsweisen Abscln ift - · vlgl•e13ie - mit der Urschrift wird beglaubigt. Hannover, den 15. Jan. 98 Bu11desamt für Stral1lenschutz BfS 00 Deckblatt PrOt,c;r,kt ! PSP ,Etemen l N A A 11 : N N N M N 1~ N N N N 9K i 5433 Lid tlrRev N N N N N N : X A A X ~ , A A : N N IHJtHJ Obi l<~nn . Aufgab e : UA LJ I ;RB '. 0012 01 Seite: Stand: EU 403 15 . 02.96 1 Titel der Unterlage; Beschreibung der vorbeugenden baulichen Dekontaminationsmaßnahmen im Bereich der Kontrollbereichswerkstatt unter Tage Textnummer. Elsteller: DBE Stempelfeld : Unterlage stimmt mit Original überein 1 • Archiv Peine Datum: 6'7- .Cl · Unterschrift: Freigabe für Behörden: Freigabe im Projekt: Diese Unterlage unterliegt samt Inhalt dem Schutz des Urheberrechts sowie der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch bei Beförderung und Vernichtung und darf vom Empfänger nur auftragsbezogen genutzt. vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Eine andere Verwendung und Weitergabe bedarl der ausdrücklichen Zustimmung des BIS. BfS 002 Bundesamt für Strahlenschutz Revisionsblatt Proj ~l<I I ' PSP-Etement 1 • 9K Obj Kenn • NA A N l N N N N N N N N N N j; Aufgab• 1 UA ; 1 • Lfd t tr ; Aev Seite. • N N N N N N I X A A X X I A A ! N N N N ; 1~ N !:i j 5433jj LJ i j ! : II ; RB 0012 f 00 Stand: EU 403 03.02.91 Titel der Unterlage: Beschreibung der vorbeugenden baulichen Dekontaminationsmaßnahmen im Bereich der Kontrollbereichswerkstatt unter Tage RevRev.-Stand Datltm 0115. 02. 9li ET 2.3 UVST ._,.. Seite Kat. Erläuterung der Revision ·i F, ~ siehe Revision der DBE auf Blatt 2 01 vom 15.02.96 - ö ij •i Kategorie R = redaktionelle Korrektur Kategorie V = verdeutlichende Verbesserung Kategorie S = su.bstantielle Revision mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden .
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