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Flächennutzungsplan Stadt Lingen (Ems)

Planerische Darstellung (Planzeichnung und Begründung) der für das gesamte Stadtgebiet beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Dabei regelt der FNP die Art der Bodennutzung unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung, der Belange von Natur und Landschaft, von Fachplanungen und Prognosen wie z.B. dem demografischen Wandel.

Broschüre "Hausärztliche Versorgung in der Mecklenburgischen Seenplatte"

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der bundesweiten Diskussion über die Reform im Gesundheitswesen wird in der Broschüre die Situation der hausärztlichen Versorgung in der ländlich-peripheren Region Mecklenburgische Seenplatte analysiert und für den Zeitraum 2004 - 2010 prognostiziert. Dabei wurden als funktionalräumliche Basis für die Bedarfsermittlung die Nahbereiche der Zentralen Orte zugrunde gelegt. Für die zukünftige ambulante medizinische Versorgung der Region wurde ein Leitbild entwickelt.

Strategiepapier des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte im Umgang mit der Bevölkerungsvorausberechnung bis 2020 - Bevölkerungsrückgang in der Mecklenburgischen Seenplatte: Aktiv gestalten statt passiv erleiden

Die Region Mecklenburgische Seenplatte stellt sich den Herausforderungen des demografischen Wandels unter Motto "Bevölkerungsrückgang in der Mecklenburgischen Seenplatte: Aktiv Gestalten statt passiv Erleiden"

Strategie Stadtlandschaft Berlin

Berlin ist wie kaum eine andere Metropole geprägt von städtischem Grün. Frei- und Grünräume machen fast 44 Prozent der Landesfläche aus. Das ist eine wichtige Basis für die Attraktivität der deutschen Hauptstadt und für deren hohe Lebensqualität. Auch in der wachsenden Stadt gilt es diese Substanz zu sichern und wo möglich noch auszubauen. Diesem Ziel stellt sich die Strategie Stadtlandschaft Berlin, die der Senat 2011 beschlossen hat. Sie ist auf die großen zukünftigen Aufgaben der Stadtentwicklung ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen Klimawandel und ressourceneffiziente Stadt, demografischer Wandel und kulturelle Vielfalt. Zugleich integriert die Strategie Stadtlandschaft übergeordnete Trends, die unser Heute und Morgen bestimmen. Im Mittelpunkt des Leitbilds stehen drei Themen: “Schöne Stadt”, “Urbane Natur” und “Produktive Landschaft”. In dem Zeitraum von 2012 bis 2015 sind bereits zehn Millionen Euro in die Umsetzung der Strategie Stadtlandschaft geflossen, gut investiertes Geld. So konnten die Stadtbaumkampagne und das Mischwaldprogramm aufgelegt und besondere Referenzprojekte unterstützt werden. Stadtbaumkampagne – Neue Stadtbäume für Berlins Straßen Mischwaldprogramm – Entwicklung und Pflege eines naturnahen, stabilen Mischwaldes Wald. Berlin. Klima. – Die Ausstellung im Grunewald. Referenzprojekt der Berliner Strategie Stadtlandschaft

Masterplan Wasserversorgung 2040

Masterplan Wasserversorgung 2040 – Saarland rüstet sich für die Zukunft Trinkwasserversorgung im Saarland muss langfristig sichergestellt werden Politik und Verbände rufen Masterplan Wasserversorgung 2040 ins Leben Masterplan definiert Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ Wahrung des hohen Qualitätsstandards der Wasserversorgung nicht zum Nulltarif möglich Mit dem Ziel, die saarländische Trinkwasserversorgung in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, haben Politik und Verbände den Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ hervorgebracht. Für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ist das jetzt in Saarbrücken vorgestellte Dokument die Chance, die Zukunft der Wasserversorgung an der Saar aktiv in Eigenregie zu gestalten und abzusichern. Für Verbraucher hingegen bedeutet der betriebswirtschaftliche Ansatz seiner zahlreichen Handlungsempfehlungen, dass die Wahrung der hohen Wasser-Qualitätsstandards hierzulande angesichts veränderter Rahmenbedingungen und dringend erforderlicher Investitionen in die Wasserinfrastruktur perspektivisch auch bezahlbar bleibt. Zahlreiche Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung in Deutschland werden altersbedingt in den nächsten Jahren an das Ende ihrer technischen Standardnutzungsdauer kommen. Und neben einer in die Jahre gekommenen Wasserinfrastruktur drängt der unleugbare Klimawandel mit merklichen Auswirkungen die Wasserwirtschaft zum Handeln. Die Herausforderungen Auch das Saarland bleibt von lang anhaltenden Trockenperioden sowie von Hitzerekorden, der Zunahme heißer Tage pro Jahr und heißer Sommer in Folge nicht verschont. Und während die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Wasserversorgung gestiegen sind, erhöhen über den Klimawandel hinaus auch Entwicklungen wie die Urbanisierung, der demografische Wandel und ein Strukturwandel in der Landwirtschaft den Druck auf unsere Wasserressourcen. Hinzu kommen zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte durch Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsinteressen. Trinkwasserversorgung ist Daseinsvorsorge „Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das geschützt werden muss“, postuliert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. „Durch die klimabedingt gewachsenen Herausforderungen gehören die Verfügbarkeit von ausreichenden Trinkwassermengen für die saarländische Bevölkerung und die Sicherung einer stabilen Wasserversorgung für unsere Industrie, Wirtschaft und Landwirtschaft zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben.“ „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt es ferner in der Präambel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die herausgehobene gesellschaftliche Bedeutung des Wassers unterstreicht [Richtline 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates]. Als ein lebensnotwendiges, unentbehrliches Gut, kann Wasser nicht ersetzt werden. So betrachtet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) die Grundversorgung mit Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins als die zentrale gesellschaftliche und generationenübergreifende Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Der Masterplan Vor dieser Kulisse entstand im Saarland im Jahr 2018 in intensiver und kollegialer Zusammenarbeit der Landesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, Gesundheit und des Inneren mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie den Landesgruppen des DVGW, dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. (VEWSaar) zunächst ein Letter of Intent im engen Schulterschluss mit den WVU an der Saar. In der Folge haben die aquabench GmbH und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH über zweieinhalb Jahre hinweg gemeinsam mit allen Protagonisten den nun vorliegenden Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ erarbeitet. Die Orientierung Das Ergebnis bündelt die technologischen Fakten und wissenschaftlichen Grundlagen, die alle Akteure der saarländischen Wasserwirtschaft in die Lage versetzen, valide Maßnahmen zu identifizieren und zu ergreifen, die heute erforderlich sind, um die Wasserversorgung von morgen qualitativ und quantitativ langfristig und nachhaltig, das heißt auch unter ökologischen Gesichtspunkten klimafreundlich sicherzustellen. Dabei ist der Masterplan präzise auf die jeweiligen hydrogeologischen Besonderheiten aller Wassergewinnungsgebiete des Saarlandes ausgerichtet. Ferner berücksichtigt das Werk jene veränderten Rahmenbedingungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, aber auch erkennbare Entwicklungen in puncto Demografie oder Wasserbedarfe und sogar den wachsenden Fachkräftemangel. Mit dem übergeordneten Ziel, die Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser im Sinne einer nachhaltigen Grundwasser-Bewirtschaftung auf lange Sicht weiterzuentwickeln, adressiert der Masterplan in erster Linie saarländische WVU und Wasserbehörden. Ebenso richtet er sich an Städte und Gemeinden, die kommunale Wasserkonzepte entwickeln. Durch seinen ganzheitlichen Ansatz zeigt der Masterplan, etwa durch Digitalisierung und Standardisierung oder seine Empfehlungen in Richtung interkommunaler Kooperationen einzelner WVU, neue Möglichkeiten, Synergien bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Wasser-Infrastruktur zu nutzen, um die erforderlichen Investitionen möglichst niedrig zu halten. Empfehlung – neue Kooperationen und Synergien Nach Ergebnissen und Lösungsstrategien des Masterplans wird beispielsweise eine noch intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung der WVU untereinander notwendig werden, um künftig temporäre und punktuelle Spitzenverbräuche (Peaks) besser und wirtschaftlicher kompensieren zu können, indem sich benachbarte Versorger „gegenseitig aushelfen“. Hier spricht der Plan konkret von „Verbundsystemen zur gegenseitigen Besicherung in der Wasserwirtschaft“. Durch die vorhandenen Strukturen und die von vornherein gute, für das Saarland typische Vernetzung, sind die Voraussetzungen hierfür gegeben. „Im Unterschied zu vielen kleinteiligen Insellösungen macht der Masterplan deutlich, wie viel Potenzial in ei­ner stärkeren Vernetzung der saarländischen WVU untereinander, dem Teilen von Know-how, Engagement und Materialien, schlummert“, weiß Dr. Hanno Dornseifer, Vorstandsvorsitzender des VEWSaar. „Best Practices in diesem Kontext helfen den WVU zudem, ihre Prozesse angesichts neuer Herausforderungen schneller und effizienter zu optimieren.“ Der Masterplan evaluiert Maßnahmen aus der Vergangenheit wie das ÖWAV (Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar von 1996), analysiert die Ist-Situation der saarländischen Wasserversorgungslandschaft und definiert schließlich die notwendigen Handlungsempfehlungen in technischer und betriebswirtschaftlicher sowie in struktureller und personeller Hinsicht. Konkret beschreibt er mit Blick auf seine Empfehlungen für die WVU die relevanten Parameter der einzelnen Wassergewinnungsgebiete. Dabei umfassen die zugrunde gelegten Erhebungen das nutzbare und zukünftig zur Verfügung stehende Grundwasserdargebot inklusive Grundwasserneubildung, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur (Status quo von Brunnen, Aufbereitung, Transport und Speicherung) sowie Hochrechnungen der zukünftigen Trinkwasserbedarfe im Kontext von Faktoren wie Klimawandel, Demografie oder Urbanisierung. Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ An der Erstellung des Masterplans Wasserversorgung 2040 waren strukturell fünf sog. Themenkreise beteiligt, die sich um die Evaluierung des Ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar (ÖWAV 1996), um Kennzahlen und die Ist-Situation der Unternehmen, Herausforderungen und notwendige Antworten sowie kaufmännische Fragestellungen und Managementsysteme drehten. In Summe sind alle daraus abgeleiteten Erkenntnisse in die Definition des Leitfadens der „Guten wasserfachlichen Praxis“, der für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen verpflichtend werden soll, eingeflossen. Dieser liefert die wasserwirtschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Leitlinien für eine nachhaltige Wasserversorgung. Darauf aufbauend wird mit Zukunftsszenarien bis 2040 der jeweils zu erwartende Handlungsbedarf abgeleitet. Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung, ein zentraler Bestandteil des Masterplans, gehört im Saarland insofern zu den bedeutendsten wasserwirtschaftlichen Kenngrößen, als Grundwasser hier die wichtigste Trinkwasserquelle ist. Ergebnisse der Untersuchungen, die aus dem Masterplan hervorgehen, zeigen, dass das Saarland in dieser Beziehung die vergleichsweise komfortabelste Position unter allen Bundesländern in Deutschland einnimmt. Im Vergleich zu den Jahren 1961 - 1990 gehen die Experten in der aktuellen Periode von 1991 - 2020 von einer rechnerisch um circa 5,9 % marginal geringeren Neubildung aus. Grundsätzlich wird daher zukünftig aus Vorsorgegründen eine mögliche Abnahme von 10 % bei den Grundwasserneubildungsdaten des ÖWAV für die nächsten Jahrzehnte veranschlagt. „Mit dem Masterplan setzt das Saarland deutschlandweit frühzeitig Maßstäbe in puncto Zukunftssicherheit seiner Wasserversorgung“, erklärt Dr. Ralf Levacher, Landesgruppenvorsitzender des VKU Saarland. „Angesichts der großen und vielschichtigen Herausforderungen gilt es jedoch jetzt, sich nicht auf dem Erreichtem auszuruhen, sondern in einem ständigen Verbesserungsprozess dieses existenzielle Element der Daseinsvorsorge auch in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen. Dies bedarf weiterer erheblicher Anstrengungen und wird auch eine Menge zusätzlicher Investitionen erfordern“, gibt der Manager zu bedenken. „Dies leisten zu können und dabei den Wasserbezug für die saarländischen Verbraucher bezahlbar zu erhalten, wird dabei eine besondere Herausforderung sein und möglicherweise die eine oder andere strukturelle Veränderung erforderlich machen.“ Wasserpreis für die Endkunden Den hohen Qualitätsstandard der Wasserversorgung in Deutschland unter schwierigeren Rahmenbedingungen zu halten, wird nicht zu Nulltarif möglich sein. Hier stellen Ansatz und Systematik des Masterplans für das Saarland sicher, dass flächendeckend alle Einsparpotenziale auch genutzt und umgesetzt werden. Folgende abschließende Betrachtung verdeutlicht besonders gut den Status quo und die reale Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund der Dimension der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft an der Saar gegenübersieht: Derzeit kostet der Liter Trinkwasser im Saarland durchschnittlich 0,0025 Euro (ein Viertel Cent). Das sind bei einem Durchschnittsverbrauch von circa 47.000 Litern pro Person und Jahr circa 117,50 Euro jährlich. Sollte der durchschnittliche Wasserpreis z.B. um ein Drittel steigen, liegen wir hier bei einem Mehraufwand von circa 40,10 Euro pro Person und Jahr. Das sind ungefähr 11 Cent pro Person und Tag.

Islamische Bestattungen in Berlin

In den kommenden Jahren ist von einem erhöhten Bedarf an Flächen für Bestattungen nach islamischem Ritus auszugehen. Insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger islamischen Glaubens, die von Geburt an hier leben, werden künftig zunehmend die letzte Ruhe in Berlin finden wollen und die Anzahl derer, die nach ihrem Tod in das Herkunftsland zurück überführt werden, wird deutlich abnehmen. Darüber hinaus werden durch den demografischen Wandel auch die Sterbefälle in dieser Bevölkerungsgruppe in nächster Zeit zunehmen. Hinzu kommt, dass sich durch die Aufnahme von Flüchtlingen mit muslimischem Glauben der Bedarf an entsprechenden Bestattungsplätzen erhöhen wird. Aufgrund dieser Entwicklung besteht die Notwendigkeit, dem steigenden Bedarf an Friedhofsflächen für islamische Bestattungen unter Berücksichtigung der religiösen und traditionellen Bedürfnisse nachzukommen. Ziel ist es, in Berlin ein dezentrales und wohnungsnahes Angebot für islamische Bestattungen in Gebieten mit einem hohen Anteil an muslimischer Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Seitens der meisten Musliminnen und Muslimen besteht der Wunsch nach separaten Grabfeldern, auf denen nur Bestattungen nach islamischem Ritus durchgeführt werden können. In Berlin gibt es derzeit auf sechs landeseigenen Friedhöfen Landschaftsfriedhof Gatow im Bezirk Spandau Friedhof Ruhleben im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Friedhof Lilienthalstraße im Bezirk Neukölln Friedhof Columbiadamm im Bezirk Neukölln Friedhof Pankow III im Bezirk Pankow Friedhof Seestraße im Bezirk Mitte und auf vier evangelischen Friedhöfen Neuer Zwölf-Apostel-Friedhof im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Luisen-Friedhof III/Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Friedhof im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Emmaus-Friedhof im Bezirk Neukölln Sophien-Friedhof III im Bezirk Mitte speziell ausgewiesenen Grabfelder für islamische Bestattungen. Darüber hinaus gibt es auf dem evangelischen St. Thomas-Friedhof in Neukölln und dem Friedhof Seestraße Möglichkeiten für alevitische Bestattungen. Zurzeit können allerdings nicht auf allen aufgeführten Friedhöfe Grabstätten für islamische Bestattungen vergeben werden. Weitere Friedhofsflächen in Berlin werden auf ihre Eignung für islamische Bestattungen überprüft, um neue Bestattungsangebote zu schaffen. Einen eigenständigen, von Musliminnen und Muslimen getragenen islamischen Friedhof gibt es in Berlin bisher noch nicht. Hier muss sich erst ein geeigneter Träger herausbilden, der in der Lage ist, einen solchen Friedhof langfristig zu betreiben. Es sei auch erwähnt, dass in Berlin die landeseigenen und konfessionellen Friedhöfe grundsätzlich allen Verstorbenen zu Verfügung stehen, unabhängig davon, ob sie ihren letzten Wohnsitz oder Sterbeort in Berlin hatten oder welcher Religion sie zugehörig waren. Ein Teil der muslimischen Bevölkerung nutzt deshalb ebenfalls die bestehenden Bestattungsangebote, auch wenn auf diesen keine gesonderten Grabfelder für Bestattungen nach islamischem Ritus ausgewiesen sind. Hier ist allein die Ausrichtung des Grabes gen Mekka von Bedeutung.

Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken Zukunftsvertrag

Am 3. Mai 2019 ist die Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ( ZVSL ) beschlossen worden. In der Folge hat das Wissenschaftsministerium mit dem Bund eine Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftsvertrages geschlossen. Diese so genannte Verpflichtungserklärung ist der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern am 26. Juni 2020 vorgelegt und anschließend veröffentlicht worden. Zur Verpflichtungserklärung Sachsen-Anhalt Vereinbarung über die Umsetzung des Zukunftsvertrags in Sachsen-Anhalt für die Jahre 2021 bis 2027 Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken “ löst den Hochschulpakt 2020 ab, der 2007 gestartet wurde und 2023 ausläuft. In diesem Zeitraum erhielt Sachsen-Anhalt zur Stärkung seines Hochschulsystems rund 476 Millionen Euro vom Bund. Im Gegenzug hat das Land seine Studienkapazitäten trotz gegenläufiger demografischer Entwicklung nicht abgebaut, sondern mit Blick auf die bundesweit seit langem stark steigende Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger aufrecht erhalten. Im Anschluss an den ab 2020 schrittweise ausgelaufenen Hochschulpakt hat sich der Bund über den „Zukunftsvertrag“ bereits von 2021 bis 2023 mit jährlich rund 1,88 Milliarden Euro an der Sicherung und Verbesserung von Studium und Lehre an den deutschen Hochschulen beteiligt. Von 2024 an steigt die Summe auf 2,05 Milliarden Euro. Die Länder müssen diese Mittel des Bundes in ihrem Hochschulsystem gegenfinanzieren. Zur Umsetzung des Zukunftsvertrages in Sachsen-Anhalt hat sich das Wissenschaftsministerium intensiv mit den Hochschulen im Land abgestimmt und eine Vereinbarung geschlossen, die bis 2027 läuft. Kern  ist zum einen der Erhalt der Studienkapazitäten auf dem Stand des Jahres 2018. Zum anderen sollen die Studienbedingungen verbessert werden, vor allem durch die Schaffung dauerhafter Stellen an den Hochschulen. Für dieses Vorhaben sollen 25 Prozent der Bundesmittel durch die Hochschulen eingesetzt werden. Es wird angestrebt, dass der Anteil des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (ohne Drittmittelpersonal), das unbefristet beschäftigt ist, an den sieben staatlichen Hochschulen von 42,9 (2018) auf 45 Prozent erhöht wird. Informationen zum im Jahr 2023 ausgelaufenen " Hochschulpakt 2020 " erhalten Sie mit Klick auf den Link.

Neulandgewinner. Programmausschreibung Runde 7 (2025-2026) Wer kann sich bewerben? Förderungen Auswahlkriterien Ausschlusskriterien Ablauf des Antragsverfahrens Über Neuland gewinnen e.V. Förderer des Programms

Neulandgewinner geben sich nicht mit dem Bestehenden zufrieden. Mit ihren Aktivitäten stärken sie die lokale und regionale Identität und den Zusammenhalt über Generationen und Herkunft hinweg. Sie finden Wege, nachhaltig zu leben, soziale und Generationengerechtigkeit mit dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Ökosysteme zu verbinden. Sie schaffen Möglichkeiten für lebenslanges Lernen. Für ein gutes Leben vor Ort gestalten sie die soziale Infrastruktur. Sie bauen Werkstätten auf und bieten Gelegenheiten für Begegnungen der Generationen. Generationen. Sie denken Mobilität neu und schaffen kulturelle Orte für Jung und Alt, an denen Traditionen und neue Ausdrucksformen gepflegt werden. Traditionen und neue Ausdrucksformen gepflegt werden. Sie arbeiten mit Flüchtlingen und Kindern, Jung und Alten und erfinden die dörfliche oder städtische Gemeinschaft neu. Sie erproben neue Wege der demokratischen Teilhabe vieler. Ihre Ideen und Wege sind oft sind oft unkonventionell, stellen aber immer das Gemeinwohl und das offene, solidarische Miteinander in den Mittelpunkt. Sie wirken in die Gesellschaft hinein, indem sie stabile zivilgesellschaftliche Beziehungen und Strukturen aufbauen zivilgesellschaftliche Beziehungen und Strukturen aufbauen, neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter gewinnen und als starke Akteure gegenüber Politik und Verwaltung für ihre Anliegen eintreten. Das Programm wird für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeschrieben. Das Thünen-Institut für Ländliche Entwicklung e. V. und Neuland gewinnen e. V. führen das Programm gemeinsam durch. Bewerben können sich Menschen die etwas verändern wollen, die gemeinsam die Gesellschaft und den demografischen Wandel gestalten wollen, die kreativ sind und andere für ihre Ideen begeistern können die in einer aktiven Bürgergesellschaft eine notwendige Voraussetzung für Lebensqualität sehen vor Ort sehen und die den Austausch im Neulandgewinner-Netzwerk suchen und aktiv unterstützen wollen. Bewerben können sich Menschen, die ein Projekt in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins durchführen wollen. Der Neulandgewinner ist die Person, die bereits im Auswahlverfahren im Mittelpunkt des Projektes steht und während der Förderdauer alle Verpflichtungen (Mentoring, Teilnahme an Workshops und Vernetzungsveranstaltungen) übernimmt, d.h. das Projekt nach außen vertritt. Projekt nach außen vertritt - damit ist nicht die rechtliche Vertretung gemeint. Projektförderung: Wie in den vergangenen Programmrunden werden voraussichtlich rund 20 Neulandgewinner in das Programm aufgenommen werden. Die Laufzeit der Projektförderung beträgt zwei Jahre. Ein Projektstart ist frühestens zum 01.01.2025 möglich. Mentoring: Alle Programmteilnehmenden erhalten ein individuelles Mentoring zur Entwicklung und Umsetzung ihres Vorhabens. Qualifizierung: In Workshops lernen die Teilnehmenden mit und von anderen Neulandgewinnern. Die Themen werden nach Bedarf ausgewählt. Zusätzlich können Webinare zu Fachthemen stattfinden. Vernetzung: Innerhalb des Programms werden verschiedene Vernetzungsformate zum Austausch untereinander, mit Neulandgewinnern untereinander, mit Neulandgewinnern aus früheren Runden und mit relevanten Akteuren aus Politik und Verwaltung angeboten. Sichtbarkeit: Unsere Kommunikationsmaßnahmen schaffen Aufmerksamkeit für Ihre Ideen und Projekte. Ihre Themen werden auf den OPEN Neuland Festivals und dem ÜBERLAND Festival aufgegriffen und präsentiert - aber auch über Publikationen und Social Media-Kanäle verbreitet. Das Projekt sollte eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern, dabei gemeinwohlorientiert arbeiten lokal und sozial wirken ländliche Räume gestalten und stärken Partizipation und Teilhabe für andere ermöglichen und Vorbild für andere sein wollen. Ihr Projekt sollte regional verankert sein eine realistische Umsetzungsperspektive und die Chance auf Verstetigung haben. Das Projekt, mit dem Sie sich bewerben, erfüllt reguläre Aufgaben im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Träger des Projekts sind überregionale Organisationen und Verbände, Landkreise und andere übergeordnete Institutionen. Das Projekt zielt auf eine wirtschaftliche Tätigkeit oder den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur. Das Projekt besteht im Wesentlichen aus dem Erwerb, dem Bau oder der Sanierung von Immobilien (Grundstücke, Gebäude). Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig. Für die Online-Bewerbung sind zunächst eine überzeugende Persönlichkeit und eine gute Konzeptskizze inklusive Kostenplan erforderlich. Ist die Bewerbung überzeugend, besucht Sie eine Jury vor Ort. Aus allen Besuchen werden diejenigen ausgewählt, die sich der Jury präsentieren. Der Neuland gewinnen e.V. ist eine Gemeinschaft von Menschen aus höchst unterschiedlichen Werkstätten des guten Lebens in vielen ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Die Menschen hinter Neuland gewinnen e.V. suchen und entwickeln die Potenziale für ein respektvolles Zusammenleben mit jedermann, sehen die gesellschaftlichen Veränderungen als Chance und bieten ideenreich und mutig selbst Lösungen an. Die Vereinsaktivitäten fördern, vernetzen und stärken die Landaktivist*innen und geben den Engagierten im ländlichen Raum eine Stimme. Der Verein besteht seit 2017 und leitet seinen Namen von dem Förderprogramm „Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort“ ab.

Hochschulmedizin Universitätsmedizin Halle Universitätsmedizin Magdeburg

Die Universitätsmedizin Halle bildet in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) in ihrem Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung das Fundament einer modernen und bedarfsorientieren Gesundheitsversorgung für die Menschen im südlichen Sachsen-Anhalt und darüber hinaus. Mit rund 5.500 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Halle mit 58 Kliniken, Departments und Instituten eine der größten Arbeitgeberinnen im Land Sachsen-Anhalt. Von der Expertise eines universitären Maximalversorgers profitieren vor allem Patienten mit schwierigen, schwersten und seltenen Erkrankungen sowie Verletzungen. Durch die Nähe von Forschung und Krankenversorgung fließen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar in die Therapie ein und ermöglichen so eine bestmögliche Behandlung. Jedes Jahr werden am Universitätsklinikum Halle (Saale) rund 35.000 stationäre sowie 212.000 ambulante Patienten versorgt. Die Forschenden der Medizinischen Fakultät steuern besonders auf den Gebieten der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Onkologie Innovationen für Therapie und Diagnostik bei. Die Medizinische Fakultät blickt als eine der Gründungsfakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf eine mehr als 300-jährige Geschichte in der halleschen Medizin zurück. Sie verfügt mit Medizin, Zahnmedizin, Evidenzbasierte Pflege (B.Sc.), Gesundheits- und Pflegewissenschaften (M.Sc.) sowie Hebammenwissenschaften (B.Sc.) für insgesamt 2.200 Studierende über fünf attraktive Studiengänge, die fächerübergreifend und praxisbezogen gelehrt werden. Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel als Bundesland mit der ältesten Bevölkerung besonders betroffen. Die Medizinische Fakultät nimmt diese Gegebenheit zum Anlass, in den Bereichen Altersmedizin und Versorgungsforschung neue Schwerpunkte zu setzen. An der Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD) bilden hochspezialisierte Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit, die in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und dem Universitätsklinikum Magdeburg als Anstalt öffentlichen Rechts geführt wird. Mit den Forschungsschwerpunkten der „Neurowissenschaften“, „Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung“ sowie dem Bereich Medizintechnik gilt die UMMD als international anerkannter Wissenschaftsstandort mit einer herausragenden Stellung im Bereich der bildgebenden Verfahren. Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit jährlich über 40.000 stationär und teilstationär sowie etwa 160.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten umfasst die UMMD 47 interdisziplinär arbeitende Kliniken und Institute sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen. Die UMMD ist einer der wichtigsten Nachwuchsförderer in der Region. Mehr als 1.500 Studierende der Medizin und Immunologie sowie rund 340 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden an der UMMD ausgebildet. Mit rund 4.850 Mitarbeitenden ist die UMMD zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und damit ein wichtiger Innovationsmotor.

Gewässer vor antibiotikaresistenten Bakterien schützen

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr teilt mit: Die Landesregierung möchte die Belastung von Gewässern mit antibiotikaresistenten Bakterien reduzieren. Anlässlich der Veröffentlichung einer Studie zur Verbreitung von Resistenzen rief Umweltminister Oliver Krischer dazu auf, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt im Sinne des One-Health-Ansatzes besser vor Antibiotika-Resistenzen zu schützen: „Antibiotikaresistenzen gefährden unsere Gesundheit und die Umwelt. Entlang der gesamten Wirkkette müssen wir uns daher gemeinsam für einen sorgsamen Umgang mit Antibiotika einsetzen. Der Schutz unserer Gewässer ist dabei ein wichtiger Baustein, denn sie sind wichtige Lebensadern für Natur und Mensch.“ Antibiotika aus der Human- und Tiermedizin können Gewässer belasten und eine Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien begünstigen. Um einen Überblick über die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien zu erhalten, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ein dreijähriges Projekt durchgeführt. Beprobt wurden dabei Abwässer aus Krankenhäusern und aus Betrieben der Fleischwirtschaft, die Zu- und Abläufe von Kläranlagen sowie Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. „Die Ergebnisse der Studie zeigen eindeutig, dass antibiotikaresistente Bakterien in unseren Gewässern weit verbreitet sind“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des LANUV. „Wir sehen bereits heute, dass durch den demografischen Wandel immer mehr Medikamente in unsere Umwelt gelangt sind. Um der Verbreitung von gefährlichen Bakterien in unseren Gewässern zu begegnen, machen Investitionen in weitergehende Klärtechniken daher absolut Sinn. Damit wird am Ende auch der Mensch besser vor resistenten Keimen geschützt“, betonte Elke Reichert. Im Ergebnis zeigte sich, dass Bakterien mit Resistenzen gegenüber drei von vier Antibiotikagruppen (3MRGN; dreifach m ulti r esistente g ram n e-gative Bakterien) in Abwässern aller untersuchten Anlagen gefunden wurden. In Fließgewässern wurden 3MRGN ebenfalls sehr verbreitet gefunden, auch unabhängig von konkreten Abwassereinleitungen. Dem gegenüber wurden Bakterien mit Resistenzen gegen vier Antibiotika-gruppen (4MRGN) vor allem in Krankenhausabwässern sowie den aufnehmenden Kläranlagen und Fließgewässern nachgewiesen. Unter den 4MRGN wurden auch sogenannte „High-Risk-Klone“ gefunden, die leichter übertragen werden und Krankheiten hervorrufen können. Um nach dieser ersten stichprobenartigen Studie ein vollständigeres Bild der Belastungssituation von Abwasser und Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen mit Antibiotikaresistenzen zu erhalten, plant das LANUV die Untersuchungen auf weitere Messstellen auszuweiten. Als wirksames Mittel gegen die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien in Gewässern hat sich laut LANUV eine weitergehende Behandlung des Abwassers mittels UV-Bestrahlung, Durchfließen eines Retentions-bodenfilters oder Membranfiltration erwiesen. Über die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW“ stellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bereits heute Fördergelder für Investitionen in die Abwasserreinigung bereit. „Der Schutz unserer Gewässer ist von oberster Priorität für Mensch, Tier und Umwelt. Um unsere Gewässer noch besser zu schützen, unterstützen wir Investitionen in eine moderne Abwasserreinigung“, so Krischer. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr plant weitere Untersuchungen auf Basis der Erkenntnisse aus der LANUV-Studie. Die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Landwirtschaft- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eint das gemeinsame Ziel, den Eintrag von Antibiotika und antibiotikaresistenten Bakterien in die Gewässer zu reduzieren sowie deren Verbreitung in der Umwelt möglichst zu minimieren. Eine Sensibilisierung der Ärzteschaft, Landwirtschaft und Gesellschaft in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika ist besonders wichtig, ebenso der sorgsame Umgang mit Antibiotika im privaten Bereich. „Reste von Antibiotika gehören weder in die Toilette oder das Waschbecken, sondern in den Restmüll“, erläuterte LANUV-Präsidentin Reichert. Weitere Informationen: zurück

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