Die 6. Vertragskonferenz fand vom 13. bis zum 24. November 2000 in Den Haag, Niederlande statt. Die Erwartungen an die sechste Vertragsstaatenkonferenz waren groß. In den Details des Kyoto-Protokolls, die auf COP 6 hätten geklärt werden sollen, kam es zwischen der so genannten "umbrella group" (USA, Australien, Kanada, Japan, Russland u. a.), der Gruppe der Entwicklungsländer und der Europäischen Union nicht zu einer Einigung. Daraufhin wurde eine Fortsetzung der Konferenz geplant, auf der ein halbes Jahr später ein neuer Einigungsversuch gestartet werden sollte.
Vom 16. bis zum 27. Juli 2001 fand in Bonn die Fortsetzung der im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis vertagten 6. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 6 PART 2) statt. Hier kam es zu einer Einigung über zentrale offene Fragen des Kyoto-Protokolls. Zentraler politischer Erfolg war der 'Bonner Beschluss' ('Bonn Agreement') zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen am Ende des fünftägigen Ministersegments vom 19. bis 23. Juli 2001. Der Bonner Beschluss zur internationalen Klimapolitik war ein historisches Ergebnis: Den Vertragsstaaten - und voran der EU - gelang, trotz des Ausstiegs der USA aus dem Kyoto-Protokoll im März 2001 und des zögerlichen Verhaltens einiger Staaten, eine Einigung zu erreichen und die Voraussetzungen für die Ratifikation und Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu schaffen. Gleichzeitig gebührt der Bonner Klimakonferenz das Verdienst, dass sie den zuletzt stark in die Kritik geratenen internationalen Klimaverhandlungsprozess wiederbelebt hat. Ein Scheitern der Klimaverhandlungen in Bonn hätte voraussichtlich das Ende für das Kyoto-Protokoll bedeutet, nachdem bereits die Konferenz im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis geblieben war.
Kurz vor ihrer Protestfahrt gegen erneute Atomversuche auf Moruroa versenkt der französische Geheimdienst die Rainbow Warrior im Hafen des neuseeländischen Auckland. Der portugiesische Fotograf Fernando Pereira ertrinkt in seiner Kabine. Zwei französische Agenten werden gefasst und von einem neuseeländischen Gericht verurteilt. Die Feindseeligkeit gegen Greenpeace wird in Frankreich so stark, dass die französische Sektion ihr Büro in Paris schliessen muss. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verurteilt Frankreich zur Zahlung von 15 Mio DM Schadensersatz
Am 24. Juni 2015 urteilte ein Gericht in Den Haag, dass die niederländische Regierung sich mehr bemühen muss die Treibhausgasemissionen in den Niederlanden zu senken. Der Staat muss bis zum Jahr 2020 die Emissionen um mindestens 25 Prozent verringern, urteilte das Gericht. Das bisherige Einsparungsziel bis 2020 17 Prozent der Treibhausgasemissionen von 1990 einzusparen, werde der Verantwortung eines Industrielands im Kampf gegen den Klimawandel nicht gerecht, hieß es zur Begründung. Die niederlandische Stiftung Urgenda hatte zusammen mit 886 individuellen Mitklägern bei Gericht Klage eingereicht.
Am 24. August 2015 entschied das Ständige Schiedsgericht in Den Haag, dass Russland nach der Beschlagnahmung des Greenpeace-Schiff "Artic-Sunrise" und der Festnahme der Besatzung im September 2013 gegen internationales Recht verstieß und Schadenersatz an die Niederlande zahlen muss.
Auf der 65. Tagung der Internationale Walfangkommission (IWC) im slowenischen Portoroz, beschloss die IWC Japan muss sein umstrittenes wissenschaftliches Walfangprogramm den IWC-Wissenschaftlern vorlegen, die es auf seine Stichhaltigkeit prüfen, bevor es wieder aufgenommen werden kann. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte am 31. März 2014 verkündet, dass das japanische Walfangprogramm in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, aufgehoben werden müssen. Dennoch hatte die japanische Regierung angekündigt, dieses Programm wieder aufnehmen zu wollen. Neuseeland, neben Australien einer der Kläger vor dem IGH, reichte daraufhin für die IWC-Tagung eine Resolution ein, die das IGH-Urteil verankern sollte. Die nachgebesserte Resolution wurde mit 35 zu 20 Stimmen angenommen.
Vom 26. Juni 2013 bis zum 16. Juli 2013 fanden die öffentlichen Anhörungen zum Walfang in der Anarktis am Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Am 31. Mai 2010 hatte Australien wegen der japanischen Walfangpraktiken eine Klage beim Internationalen Gerichtshof eingereicht.
Trotz internationaler Proteste liefen am 1. Dezember 2015 ein Hauptschiff und drei Begleitboote der japanischen Walfangflotte mit Kurs auf Antarktis aus. Die Japanische Fischerei Behörde bezeichnete auf ihrer Internetseite den Walfang von 333 Zwergwalen bis März 2016 aus wissenschaftlichen Gründen notwendig. Japan beruft sich auf die Forschung, seit der kommerzielle Walfang von 30 Jahren weltweit verboten wurde. Mit der Wiederaufnahme des Walfangs setzt sich Japan auch über das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag hinweg. Das höchste UN-Gericht hatte im März 2014 entschieden, dass die Wissenschaft nur ein Vorwand Japans für die Jagd aus kommerziellen Gründen sei.
Der "Urgenda Climate Case 2015" gegen die niederländische Regierung war der erste in der Welt, in dem die Bürger ihre Regierung zur Verantwortung gezogen haben, weil sie zuwenig gegen gefährlichen Klimawandel beigetragen hat. Am 24. Juni 2015 entschied das Bezirksgericht Den Haag, dass die Regierung ihre Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25% senken muss (im Vergleich zu 1990). Das Urteil verlangte von der Regierung, sofort wirksamere Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Nachdem im September 2015 die niederländische Regierung gegen das Urteil Einspruch eingelegt hatte, ist nun am 9. Oktober 2018 der Einspruch vom Zivilgericht von Den Haag zurückgewiesen worden. Das niederländische Wirtschaftsministerium schließt eine Revision nicht aus. Jedoch 25 Prozent weniger Treibhausgasen zu emittieren, kann nach Angaben des Ministeriums 2020 erreicht werden.
Bilder der dramatischen Aktion gegen britische und holländische Atommüll-Verklappungsschiffe gehen um die Welt. Am 22. September verkündet die Regierung in Den Haag ihren Rückzug aus der Atommüllverklappung.