Es wurden sechs Kartenthemen bearbeitet, um eine Bewertungsgrundlage zu erstellen, mit der sich aus der Deformation des umgebenden Gebirges von Salzstrukturen deren Internbaukomplexität besser prognostizieren lässt. Diese Kartenthemen umfassen im Einzelnen: 1. Darstellung der Intensität der Deformation im Übersichtsmaßstab, bezogen auf regionale bis überregionale Strukturräume aufbauend auf Stück & Jähne-Klingberg (2021) 2. Darstellung der Deformation als Funktion des Einfallen von Flächen (Horizonte, Störungen, Salzstrukturumhüllende) und deren Häufung im Untergrund, basierend auf dem TUNB-Modell des NDB (Jähne-Klingberg et al. 2022) - siehe auch "Readme_DIP_VOLUMEN_NDB_Jähne-Klingberg & Thöle. (2025)" 3. Darstellung der Deformationsverteilung als relative Intensität pro Zeitintervall 4. Darstellung der Erosionsintensität und des damit verbundenen erosiven Einschnittes an Salzstrukturen pro Zeitintervall. (Erosion ist im engeren Sinne nicht als Deformation des Gesteinsverbandes zu verstehen. Um jedoch den Anteil der vorangegangenen Deformation an einer Salzstruktur zu bestimmen, der durch erosive Prozesse entfernt wurde, ist die Berücksichtigung der Erosionsintensität von entscheidender Bedeutung.) 5. Detailanalysen für die durch die BGE ausgewiesenen Teilgebiete in Steinsalz in steiler Lagerung, die zum Teil auf den vorangegangenen Struktur- und Deformationsanalysen aufbauen: - Das Verhältnis von vertikaler Streckung zu horizontaler Deformation entlang der jeweiligen Salzstruktur - Eine Analyse der Symmetrie der jeweiligen Salzstruktur - Ein empirischer Index für den potenziellen Verlust der z3-z7 Decksalinare 6. Kartierung sogenannter Strukturknoten (Bereiche sich kreuzender Strukturrichtungen) sowie Analyse ihrer Wechselwirkung mit Salzstrukturen in deren Umfeld. Jähne-Klingberg, F., Steuer, S., Thöle, H. & von Goerne, G. 2022. Geologisches 3D-Modell Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken (TUNB). Abschlussbericht. Hannover: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), 26. Juli 2022. https://www.bgr.bund.de/EN/Themen/Nutzung-tieferer-Untergrund/Downloads/TUNB_AB_Synthesel_2022_en.html Stück, H. & Jähne-Klingberg, F. 2021. Country Report Germany - a short summary of the Structural Geology of Germany. In: ten Veen, J. H., Hrsg. Hazard and Impact Knowledge for Europe (HIKE). Final fault data collection report and database: Annex 1. Deliverable D2.2b. Den Haag: Nederlandse Organisatie voor toegepast-natuurwetenschappelijk onderzoek (TNO), 30. September 2021. https://geoera.eu/wp-content/uploads/2021/11/D2.2b_Annex_HIKE_Country_Reports.pdf
ID: 4726 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Windenergiegebietes "Doordewind" in der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Niederländische Ministerium für Klimapolitik hat Deutschland am 10.10.2025 den Entwurf des Konzeptpapiers-Erweiterung des Gebietes zum geplanten OWP-Vorhaben "Doordewind" in der niederländischen AWZ der Nordsee übersandt. Das niederländische Ministerium für Klimapolitik hat Deutschland am 23.12.2024 den Bericht über den Umfang und Detaillierungsgrad zur Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Windenergiegebiet „Doordewind“ in der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee übersandt. Das Windenergiegebiet liegt etwa 85 km nördlich der niederländischen Watteninsel Ameland und grenzt an die AWZ von Deutschland. Die Flächenaufteilung ist noch nicht bekannt, die Fläche des Gebiets wurde vorläufig auf ca. 200 km2 festgelegt. Im Windenergiegebiet sind ein oder zwei Windparks mit einer Nennleistung von maximal 2,3 GW geplant. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 23.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +4940 3190 6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Stellungnahmen oder Widersprüche sind spätestens bis einschließlich 4. März 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Vorhabenträger Ministerie van Klimaat en Groene Groei Directoraat-generaal Klimaat & Energie [ Directie Realisatie Engergietransitie ] Postbus20401 2500 EK Den Haag Niederlande Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Bibliothek Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: eingangodm@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 und 13:00–15:00 Freitag 08:30–11:30 und 13:00–14:00 Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 24.01.2025 Enddatum der Auslegung 04.03.2025 Bibliothek Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +4940 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: dajana.ruge@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Dienstag 09:00–16:00 Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 24.01.2025 Enddatum der Auslegung 04.03.2025 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.03.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.01.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zur BSH-Website Dokumente Espoo samenvattingcNRD Doordewind_Duits.pdf Meldingsformulier Espoo_Doordewind_Duits.pdf cNRD Doordewind.pdf
Der "Urgenda Climate Case 2015" gegen die niederländische Regierung war der erste in der Welt, in dem die Bürger ihre Regierung zur Verantwortung gezogen haben, weil sie zuwenig gegen gefährlichen Klimawandel beigetragen hat. Am 24. Juni 2015 entschied das Bezirksgericht Den Haag, dass die Regierung ihre Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25% senken muss (im Vergleich zu 1990). Das Urteil verlangte von der Regierung, sofort wirksamere Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Nachdem im September 2015 die niederländische Regierung gegen das Urteil Einspruch eingelegt hatte, ist nun am 9. Oktober 2018 der Einspruch vom Zivilgericht von Den Haag zurückgewiesen worden. Das niederländische Wirtschaftsministerium schließt eine Revision nicht aus. Jedoch 25 Prozent weniger Treibhausgasen zu emittieren, kann nach Angaben des Ministeriums 2020 erreicht werden.
Bilder der dramatischen Aktion gegen britische und holländische Atommüll-Verklappungsschiffe gehen um die Welt. Am 22. September verkündet die Regierung in Den Haag ihren Rückzug aus der Atommüllverklappung.
Am 18. April 2017 verkündeten die Richter des Monsanto Tribunals ihre Gutachten. Die fünf RichterInnen kommen einstimmig zum Schluss, dass die Praktiken von Monsanto die Rechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzen. Zudem beeinträchtigt Monsanto’s Verhalten die Freiheit der Wissenschafter, unerlässlich für eine unabhängige wissenschaftliche Forschung. Die RichterInnen halten weiter fest, dass, trotzt den vielen vorhandenen rechtlichen Mitteln im Umweltschutz, eine grosse Lücke besteht zwischen den Verpflichtungserklärungen der Unternehmen und deren Umsetzung. Die Umwelt muss im internationalen Recht besser geschützt werden, die Straftat des Oekozids muss darin Eingang finden. Wäre Oekozid als Straftat international annerkannt, würden wahrscheinlich international viele Aktivitäten Monsantos diesen Tatbestand erfüllen - so die Schlussfolgerungen der RichterInnen. Im letzten Teil ihrer Rechtsgutachten beziehen sich die RichterInnen auf die immer grösser werdende Kluft zwischen den universalen Menschenrechten und der Firmenverantwortlichkeit. Sie empfehlen den Vereinten Nationen dringend, Massnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Menschen und der Umwelt nicht durch Freihandelsverträge ausser Kraft gesetzt werden. Klagen gegen Unternehmen sollen vor dem Internationalen Strafgerichtshof möglich gemacht werden. Mitte Oktober 2016 hatte in Den Haag das sogenannte Internationale Monsanto-Tribunal stattgefunden, ein ausserordentliches Meinungsgericht, das von einer zivilgesellschaftlichen Initiative geschaffen wurde, um gewisse Tätigkeiten des Unternehmens Monsanto juristisch zu untersuchen. Dort wurde dem US-amerikanischen Saatgut-und Pestizidunternehmen symbolisch der Prozess gemacht. Der Hauptvorwurf lautete: Verbrechen gegen die Umwelt.
Trotz internationaler Proteste liefen am 1. Dezember 2015 ein Hauptschiff und drei Begleitboote der japanischen Walfangflotte mit Kurs auf Antarktis aus. Die Japanische Fischerei Behörde bezeichnete auf ihrer Internetseite den Walfang von 333 Zwergwalen bis März 2016 aus wissenschaftlichen Gründen notwendig. Japan beruft sich auf die Forschung, seit der kommerzielle Walfang von 30 Jahren weltweit verboten wurde. Mit der Wiederaufnahme des Walfangs setzt sich Japan auch über das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag hinweg. Das höchste UN-Gericht hatte im März 2014 entschieden, dass die Wissenschaft nur ein Vorwand Japans für die Jagd aus kommerziellen Gründen sei.
Am 24. August 2015 entschied das Ständige Schiedsgericht in Den Haag, dass Russland nach der Beschlagnahmung des Greenpeace-Schiff "Artic-Sunrise" und der Festnahme der Besatzung im September 2013 gegen internationales Recht verstieß und Schadenersatz an die Niederlande zahlen muss.
Am 24. Juni 2015 urteilte ein Gericht in Den Haag, dass die niederländische Regierung sich mehr bemühen muss die Treibhausgasemissionen in den Niederlanden zu senken. Der Staat muss bis zum Jahr 2020 die Emissionen um mindestens 25 Prozent verringern, urteilte das Gericht. Das bisherige Einsparungsziel bis 2020 17 Prozent der Treibhausgasemissionen von 1990 einzusparen, werde der Verantwortung eines Industrielands im Kampf gegen den Klimawandel nicht gerecht, hieß es zur Begründung. Die niederlandische Stiftung Urgenda hatte zusammen mit 886 individuellen Mitklägern bei Gericht Klage eingereicht.
Auf der 65. Tagung der Internationale Walfangkommission (IWC) im slowenischen Portoroz, beschloss die IWC Japan muss sein umstrittenes wissenschaftliches Walfangprogramm den IWC-Wissenschaftlern vorlegen, die es auf seine Stichhaltigkeit prüfen, bevor es wieder aufgenommen werden kann. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte am 31. März 2014 verkündet, dass das japanische Walfangprogramm in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, aufgehoben werden müssen. Dennoch hatte die japanische Regierung angekündigt, dieses Programm wieder aufnehmen zu wollen. Neuseeland, neben Australien einer der Kläger vor dem IGH, reichte daraufhin für die IWC-Tagung eine Resolution ein, die das IGH-Urteil verankern sollte. Die nachgebesserte Resolution wurde mit 35 zu 20 Stimmen angenommen.
Am 31. März 2014 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Fall Australien gegen Japan sein verbindliche Urteil, dass das japanische Walfangprogramm JARPA II in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, die für JARPA II erteilt wurden, aufgehoben werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 5 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2 |
| Offen | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 21 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 7 |
| Keine | 5 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 8 |
| Lebewesen und Lebensräume | 21 |
| Luft | 9 |
| Mensch und Umwelt | 19 |
| Wasser | 13 |
| Weitere | 16 |