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Wärmepumpen funktionieren auch im Gebäudebestand

<p> <p>Eine Luft-Wärmepumpe fürs schmale Reihenhaus? Erdkollektoren fürs Mehrfamilienhaus? Eine Wärmepumpe als Heizungs-Unterstützung in der Eigentümergemeinschaft? Beim Thema Wärmepumpe gibt es noch immer viele Fragen – besonders bei Bestandsgebäuden: Geht das wirklich? Und lohnt es sich? Die stetig wachsende Zahl guter Beispiele im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ zeigt, dass und wie es geht.</p> </p><p>Eine Luft-Wärmepumpe fürs schmale Reihenhaus? Erdkollektoren fürs Mehrfamilienhaus? Eine Wärmepumpe als Heizungs-Unterstützung in der Eigentümergemeinschaft? Beim Thema Wärmepumpe gibt es noch immer viele Fragen – besonders bei Bestandsgebäuden: Geht das wirklich? Und lohnt es sich? Die stetig wachsende Zahl guter Beispiele im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ zeigt, dass und wie es geht.</p><p> Beispiele für Denkmalschutz, Reihenhaus und Optimierung <p>Ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114965">denkmalgeschütztes Fachwerkhaus von 1932</a> in einer der kältesten Regionen Deutschlands spart nach Einbau einer Wärmepumpe 2.000 Euro Heizkosten jährlich – ganz ohne Fassadendämmung. Ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114135">schmales Reihenmittelhaus ohne Garten und Keller</a> bekommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe auf dem Dach: „Die Wärmepumpe ist von außen nicht zu hören und im Haus meist sehr leise. Wir schlafen nur einen Meter vom Innengerät entfernt, und nur gelegentlich tritt ein niederfrequentes Geräusch auf, das noch durch Feintuning des Herstellers optimiert werden soll“, schreibt der Eigentümer des Gebäudes.</p> <p>Manchmal läuft die neue Heizung am Anfang nicht wie erwartet. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/113885">Familie Mücke</a> stellte fest, dass das System ineffizient arbeitet und einen schlechten Warmwasserkomfort bietet. Doch ein Umbau konnte das Problem lösen: Die Effizienz wurde erheblich verbessert, was zu Heizkosteneinsparungen von 30 bis 40 Prozent führte.</p> Auch Beispiele für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude <p>Auf „So geht’s mit Wärmepumpen!“ gibt es auch Projekte in Nichtwohngebäuden und Mehrfamilienhäusern. Da aufgrund des Alters von Gebäude (Baujahr 1890) und Heizungsanlage die nötigen Vorlauftemperaturen und Heizlasten nicht einfach zu bestimmen waren, entschied sich eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110961">Wohnungseigentümergemeinschaft aus Konstanz</a> für eine Wärmepumpe, die im Hybridsystem durch die vorhandene Gasheizung unterstützt wird.</p> <p>In den Projekten im Portal berichten Gebäudeeigentümer*innen oder Akteure aus Planung, Energieberatung oder Architektur aus erster Hand von ihren Erfahrungen. Viele haben außerdem eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit hinterlegt.</p> Vorbild sein und Wärmepumpen-Erfahrung teilen! <p><strong>Sie haben selbst eine Wärmepumpe?</strong> Dann sind Sie schon jetzt ein Vorbild<strong>. </strong>Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/108006">zeigen Sie Ihr Projekt im Wärmepumpen-Portal</a>! Sie kennen <strong>andere Haushalte mit Wärmepumpen? </strong>Dann leiten Sie diese Mail gerne weiter!&nbsp;</p> Unterstützung durch Projektteam <p><a href="http://www.ifeu.de/">ifeu</a>, <a href="http://www.co2online.de/">co2online</a> und <a href="https://ingenieurbuero-heckmann.de/">Ingenieurbüro Heckmann</a> unterstützen das ⁠UBA im Rahmen eines Forschungsprojektes bei der Konzeption, dem Aufbau, der Pflege und der Außenkommunikation zum Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“. Das Projektteam ist per E-Mail erreichbar unter: <a href="mailto:UBA-WP-Datenbank@co2online.de">UBA-WP-Datenbank@co2online.de</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Baudenkmal

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), Grün- und Wasserflächen als Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG oder Bestandteil einer Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG

Energetische Querschnittserhebung deutscher Theaterspielstätten und Monitoring des Opern- und Schauspielhauses Köln mit Schwerpunkt Komfortuntersuchungen

Vorhabenziel: Das Forschungsprojekt bearbeitet zwei Schwerpunkte: Die energetische Querschnittsanalyse von deutschen Theaterspielstätten und das Intensivmonitoring des denkmalgeschützten, aktuell in Sanierung befindlichen Opern- und Schauspielhauses Köln nach seiner Wiedereröffnung 2015. Ziel ist die Analyse von 10- 15 charakteristischen Gebäuden für ein Benchmarking der durch ihre Frequentierung stark öffentlich wahrgenommenen Theaterspielstätten. Detaillierte vergleichende Angaben zu Energiekennwerten, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und Nutzerzufriedenheit wurden für den Gebäudetypus bislang nicht erhoben, diese erfasst das Forschungsprojekt u.a. mit dem Schwerpunkt Komfortuntersuchung im Monitoring. Arbeitsplanung: Für die energetischen Querschnittsanalysen werden Berechnungen mit den Bilanzierungswerkzeugen TEK-Tool und EnerCalc, sowie Kurzzeitmessungen und Nutzerbefragungen durchgeführt. Für das Intensivmonitoring des Opern- und Schauspielhauses wird ein Messkonzept erarbeitet, welches in Phase 2 mit Messungen, Nutzerbefragung, Auswertungen und Optimierungen umgesetzt wird. Ein mögliches Überführen in ein Langzeitmonitoring wird vorbereitet. Geplante Ergebnisverwertung: Das im Forschungsprojekt erarbeitete Energie-Benchmarking für den Gebäudetypus Theaterspielstätten ermöglicht den Häusern eine Positionierung im Bereich Energie und die Identifizierung von Hochverbrauchern. Die erarbeiteten Kennwerte des Gebäudetypus Theaterspielstätten sollen über den Normenausschuss die Nutzungsrandbedingungen für Theater- und Veranstaltungsbauten der DIN 18599 weiter optimieren helfen. Die erfassten Daten erweitern die EnOB-Datenbank um Theaterspielstätten. In die Forschungsarbeiten werden Studierende einbezogen, ein fachübergreifendes Studienmodul 'Optimierung von Sanierungskonzepten mittels Monitoring' wird entwickelt. Die Bilanzierungswerkzeuge TEK und EnerCalc werden über die Lehre weiter verbreitet und die den Entwicklern gespiegelten Erfahrungen mit TEK helfen die Werkzeuge weiter zu optimieren.

Modellvorhaben: Integration und bauliche Realisierung umweltrelevanter Anforderungen bei der Instandsetzung der durch Umweltbelastungen geschaedigten Fachwerkfassade an Haus 8 bis 13 der Franckeschen Stiftungen/Halle

Modellhafte Beseitigung von Umweltschaeden und Schutz vor Umweltbelastungen am Erfurter Dom (Hoher Chor)

LSG Kiesgruben Wallendorf/Schladebach Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt zwischen Merseburg und Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Halle-Naumburger Saaletal und Lützen-Hohenmölsener Platte. Südlich der beiden Ortschaften Wallendorf und Friedensdorf erstreckt sich die tischebene, fast völlig gehölzfreie Landschaft des LSG, die einer großflächigen landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegt. Südwestlich Wallendorf und Friedensdorf befindet sich ein größerer Grünlandkomplex, der auch von Bach und Quellgraben durchflossen wird. Das Geländeniveau liegt am Nordrand des Gebietes bei 95 - 98 m über NN und am Südrand bei 105 m über NN. Die ehemals höchste Erhebung bei Schladebach mit 111,1 m über NN wurde durch den Kiesabbau abgetragen. Flache Geländestufen von 5 - 10 m Höhendifferenz heben das Gebiet von der Elster-Luppe-Aue und von der Saaleaue ab. Eine derartige Geländestufe durchzieht auf 5,5 km Länge das westliche Gebiet und bildet einen Kontrast zur reliefenergiearmen Umgebung. Mit der östlich der Stufe gelegenen Hochfläche ist sie durch mehrere kleine Seitentälchen verzahnt. Südöstlich von Wallendorf erstrecken sich in Richtung Schladebach eine Anzahl ehemaliger Kiesgruben mit Grünland- und Gehölzvegetation im Umfeld. Zum Teil wurden derartige Bereiche auch mit nicht standortheimischen Baumarten wie Balsam-Pappel, Eschen-Ahorn und Robinie aufgeforstet. An den Grubenböschungen entstanden nährstoffarme Trockenstandorte. Der Wasserspiegel in diesen Gruben ist starken witterungsabhängigen Schwankungen unterworfen, so dass sie in den letzten Jahren mehrmals fast völlig trocken fielen. Diese Dynamik ist aber ein Charekteristikum der sekundären Lebensräume, an die sich die hier siedelnden Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete und Trockenlebensräume gut anpassen können. Die Gehölzoffenheit ist wichtig für das Vorkommen der Arten. Nordwestlich von Schladebach befindet sich ein Kieswerk und der zur Zeit aktive Kiesabbau. Im Nordosten des Gebietes liegen mehrere kleine Gewässer, die ”Fischteiche”, ehemalige kleine Tongruben. Ansonsten finden sich nur wenige linienförmig angepflanzte Gehölze in der Feldflur. (1) weitergehende Beschreibungen Der nie fertiggestellte Saale-Elster-Kanal nördlich von Wüsteneutzsch teilt das alte Kiesgrubengelände im Norden von dem aktuell nochetriebenen im Süden.er Kanal weist durchffene Wasserflächen, Röhrichte, salzbeeinflusste Vegetation und linear ausgebildete Gehölze der Weichholzaue einen großen Strukturreichtum auf. Einen starken Kontrast zu den Sekundärlebensräumen des Kiesabbaugebietes bildet die Floßgraben- und Bachaue im Bereich des Staubeckens Schladebach, welches ursprünglich zur Fischzucht und Beregnung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen angelegt wurde. An seinem Nordrand befindet sich ein sumpfiger Auwaldrest mit Kopfbäumen und Tümpeln, denen extensiv genutzte Nass- und Feuchtwiesen vorgelagert sind. Daneben sind Feuchtbrachen und Kleinseggenwiesen ausgebildet. Das Wasser im Staubecken, welches aufgrund der Nährstoffbelastung des in ihn mündenden Baches eutrophen Charakter hat und einen Röhrichtsaum aufweist, wird im Spätsommer abgelassen, wodurch große Schlammflächen freigelegt werden. Das Gebiet des Staubeckens bei Schladebach stellt den fließenden Übergang zu dem südöstlich angrenzenden LSG „Floßgraben“ dar. Siedlungen der Linienbandkeramikkultur als der ältesten Ackerbaukultur konzentrieren sich um Friedensdorf, wo fünf Fundstellen nachgewiesen sind. Im benachbarten Wallendorf befindet sich eine weitere. Eine beinahe zu allen Perioden besiedelte Erhebung stellt der Hutberg südlich von Wallendorf dar. Hier sind nacheinander die Stichbandkeramikkultur, die Rössener Kultur, die Gaterslebener Gruppe, die Baalberger und die Salzmünder Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die mittlere Bronzezeit und die jüngere Eisenzeit nachgewiesen. Die bedeutendste Anlage und zugleich Kristallisationspunkt der Besiedlung bildete eine mit einem Doppelgraben befestigte Siedlung der Trichterbecherkultur, die den Hutberg einschließt. Grabanlagen dieser Zeit liegen außerhalb der Umwehrung und befinden sich zudem bei Friedensdorf, Kreypau, Lennewitz und Schladebach. Nach der Auflassung der Siedlung wurde der Hutberg von der Schnurkeramikkultur als Begräbnisplatz genutzt, es wurden dort Grabhügel errichtet. Aus einem bronzezeitlichen Grab stammt eine Goldspirale. Als siedlungsgünstig erwies sich ferner Der Bach, an dessen Ufern sich eine Reihe von Siedlungen befand. Während der Bronze- und Eisenzeit lagen dort befestigte und offene Siedlungen, Grabhügelfelder, Ackerparzellen und Viehweiden, die mit Gräben umgrenzt waren, sowie auch ein Heiligtum. Am östlichen Rand des LSG liegt der Ragwitzer Graben, eine Senke, die durch Ablaugung von Zechsteinsalzen entstand, und in der es zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kam. Hier zeichnet sich zwischen Schladebach und Ragwitz ein Band aus dicht an dicht gesetzten Gruben ab. Die Gruben lassen sich nur so erklären, daß man die oberflächlich austretende Sole in ausgehobenen Gruben wie in einer Drainage sammelte, um sie dann abzuschöpfen und in Briquetagen zu sieden. Zum Transport von Holz wurde im Mittelalter ein Floßgraben angelegt, der heute zwar nicht mehr wasserführend ist, aber als kulturhistorisches Denkmal erhalten werden sollte. Auf ihm wurde Holz aus dem Vogtland für die Salinen in Mitteldeutschland herangeschafft. Durch den Tagebau Profen ist der Floßgraben unterbrochen worden, er wird aber wiederhergestellt. Die Flächen innerhalb des LSG wurden zunächst für die landwirtschaftliche Produktion von Feldfrüchten und Futter genutzt. In den letzten 55 bis 60 Jahren erfolgte eine starke Umwandlung des Grünlandes durch Umbruch zu Ackerland. Für die Beregnung zur Steigerung der Ernteerträge wurde in den 1970er Jahren in dem kleinen Tal des Baches bei Schladebach ein 200 m breiter und 1 000 m langer Teich angestaut. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden kleine Braunkohlengruben und Tongruben angelegt, insbesondere im Gebiet Zöschen-Wallendorf. Die zunächst zögerliche Kiesgewinnung im Gebiet wurde nach dem II. Weltkrieg forciert und wird bis heute weiterbetrieben. Sie hat zur Entstehung landschaftsprägender weiträumiger Hohlformen (Restlöcher) mit Tiefen bis zu 8 m geführt, die in Abhängigkeit vom Niederschlagsgeschehen wassergefüllt sein können. Die Kiesgruben liegen regionalgeologisch am Westrand der tertiären Leipziger Meeresbucht. Über mächtigen oligozänen Sanden, Schluffen, Tonen und Braunkohle folgen die mächtigen Kiese der frühelsterzeitlichen Schotterterrasse und der Hauptterrassen der Saaleeiszeit. Sie nehmen unter geringmächtiger Bodenbedeckung das gesamte Gebiet östlich von Merseburg ein. Der großflächige Kiesabbau der letzten Jahrzehnte hat völlig neue Bodenverhältnisse geschaffen. Neben den wassergefüllten Restlöchern sind Kipp-Böden aus sandigen, sandig-kiesigen und sandig-schluffigen (Sandlöß) Substraten entstanden (Kipp-Humuslehmsand-Ranker, Kipp-Lehmsand-Ranker) anzutreffen. Vor allem die älteren Kippenbereiche sind aufgeforstet worden. Die jüngeren sind zum größten Teil der Sukzession überlassen. Die ursprünglichen bodenkundlichen Verhältnisse sind noch im Vorfeld der Kiessandtagebaue zu erkennen: Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Kiessand und Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Geschiebelehm oder Fließerden kommen vor. Das LSG wird nur im westlichen Bereich von zwei natürlichen Fließgewässern durchflossen, die beide der Luppe zufließen. Die im Gebiet vorhandenen stehenden Gewässer sind alle anthropogenen Ursprungs, entweder als Stauteich am Fließgewässer Der Bach bei Schladebach oder als Sohlengewässer ehemaliger Kiesgruben. Das LSG gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenlandklima/Saalebezirk“. Der Witterungsablauf wird von der natürlichen Lage im Elster-Saale-Winkel bestimmt. Es ist relativ trocken (480-500 mm Jahresniederschlag) und warm (8,5-9°C mittlere Jahrestemperatur). Bis 1990 hatten auch die Industrieanlagen Leuna, Buna und Betriebe des Geiseltales Einfluß auf das Lokalklima. Die Leuna-Werke liegen nur etwa 4 bis 5 km westlich des Landschaftsschutzgebietes, so daß Immissionen unvermeidlich waren. Als potentiell natürliche Vegetation ist im LSG der nicht mehr vorhandene Eichen-Hainbuchenwald zu betrachten, der in den Übergangsbereichen zur Saale- und zur Elster-Luppe-Aue vom Hartholzauenwald abgelöst wurde, von dem kleine Relikte, allerdings ohne Ulmen, westlich Schladebach und westlich Friedensdorf erhalten sind. Auf einigen Kiesstandorten haben sich naturnahe Pappel-Weiden-Gebüsche entwickelt. Die Restlöcher werden von Binsenarten, Gift-Hahnenfuß, Rohrkolben, Schilf und Weidengebüschen besiedelt. In den trockeneren Bereichen ist ein starkes Eindringen des Land-Reitgrases festzustellen. Auf kleinen Trockenrasenflächen an den Böschungen finden sich Schaf-Schwingel, Dach-Trespe und Feld-Mannstreu. Ruderalisierte Hochstaudenfluren werden aus Gemeinem Beifuß, Kletten-Labkraut, Lösels Rauke, Quecke, Rainfarn, Knaulgras, Kompaß-Lattich, Acker-Kratzdistel, Gemeiner Schafgarbe, Hirtentäschel und Frühlings-Greiskraut gebildet. Die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren weisen das typische artenarme Tierartenspektrum auf. Neben Feldlerchen und Schafstelzen kommen Feldhase und Reh vor. Einigen Greifvögeln wie Mäusebussard und Turmfalke und den in Tragarth und Zöschen brütenden Weißstorchpaaren sind Feldmäuse ein Teil der Nahrungsgrundlage. In den Abbaugebieten finden vereinzelt Steinschmätzer und Uferschwalben Brutmöglichkeiten, in den Gebüschen Neuntöter. In den ehemaligen Kiesgruben hat sich eine relativ artenreiche Vogelfauna entwickelt. So brüten hier Beutelmeise, Teich- und Drosselrohrsänger, Teich- und Bleßralle, Rohrweihe, Stock- und Reiherente, Hauben-, Zwerg und sogar Rothalstaucher. Am sogenannten „Baggerloch“ besteht eine kleine Lachmöwenkolonie, in der regelmäßig 1-2 Paare Schwarzhalstaucher brüten. In den Ufergehölzen nistet der Pirol. Außerdem nutzen Lurcharten wie Erdkröte, Wechselkröte, Gras- und Teichfrosch, die Gewässer als Laichgebiet. (1) weitergehende Beschreibungen Rot- und Schwarzmilan sowie Waldohreule finden in den wenigen Feldgehölzen und vor allem am gehölzbestandenen Saale-Elster-Kanal geeignete Brutplätze. Die mit Schilf bestandenen älteren Abbaugewässer innerhalb des LSG bieten einer äußerst reichhaltigen Brut- und Rastvogelwelt ideale Habitate. So weist die Rohrdommel einen Bestand von bis zu vier Paarenauf. Daneben existiert ein stabiles Brutvorkommen des Drosselrohrsängers und der Rohrweihe. Neuerdings brütet auch die Bartmeiseim Gebiet, die Beutelmeise besiedelt die mit Weiden bestandenen Grubenränder. Am „Baggerloch“ existierte bis in die 1990er Jahre eine mehrere Tausend Paare umfassende Kolonie der Lachmöwe, in der auch vereinzelt Schwarzkopfmöwen brüteten. Aktuell existieren sporadische Brutvorkommen an den Kiesgruben bei Schladebach, doch auch hier scheint sich ein negativer Bestandstrend infolge der Gehölz- und Röhrichtentwicklung fortzusetzen, der auch zum Rückgang der ehemals kolonieartig brütenden Schwarzhalstaucher führte. Bedeutung haben die Kiesgruben jedoch nach wie vor für Zwerg-, Rothals- und Haubentaucher sowie verschiedene Entenarten. An den neuen Kiesaufschlüssen nördlich von Schladebach befinden sich seit einigen Jahren Brutplätze von Silber- und Mittelmeermöwen sowie Brandgänsen, was für das Binnenland bemerkenswert ist. In den noch jungen Abbauflächen finden auch die ursprünglich häufigeren Arten Flussregenpfeifer, Steinschmätzer und Uferschwalbe Nistmöglichkeiten. Die offeneren Grubengewässer mit Röhrichtbeständen bieten auch einer reichhaltigen Insekten- und Herpetofauna geeignete Lebensräume. Unter den Libellen sind Nachweise der Nördlichen Moosjungfer, Kleinen Königslibelle und Keilflecklibelle zu erwähnen. Eine Besonderheit stellt das Vorkommen des Schwarzblauen Bläulings dar, welcher auf Feuchtwiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes fliegt. Hervorzuheben sind weiterhin individuenstarke Vorkommen von Wechsel- und Erdkröte sowie Teichmolch, seltener ist die Knoblauchkröte. Am Staubecken Schladebach und im Feldgehölz bei Zöschen kommt auch der Grasfrosch vor. Ein bemerkenswerter Neusiedler im Gebiet ist der Biber, der in den wassergefüllten Abschnitten des Saale-Elster-Kanals erfolgreich reproduziert. Zur Erhaltung und Entwicklung der avifaunistischen Bedeutung der Standgewässer sind die Sicherung des Wasserstandes und der Wasserqualität wichtige Entwicklungsziele. Hinzu kommen die Renaturierung der Fließgewässer und die Reaktivierung des Floßgrabens. Eine weitere ökologische Aufwertung würde das Gebiet durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Alleen und eventuell auch Streuobstwiesen erhalten. In den Bereichen der ehemaligen Kiesgruben sollte die natürliche Sukzession das Ziel sein. Die Extensivierung der Grünlandnutzung bei Friedensdorf ist ebenso anzustreben wie eine generelle Erweiterung des Grünlandanteiles durch Umwandlung von Ackerland in Grünland. Besonders im Übergangsbereich zur Saaleaue, im Bereich der Geländestufe und aufgelassener Kiesgruben wären solche Möglichkeiten zu prüfen. (1) weitergehende Beschreibungen Durch das Nebeneinander alter und junger Abbauflächen wird bislang eine hohe Vogelartenvielfalt innerhalb des Kiesgrubengeländes garantiert. Sukzessive wird der Bestand der an vegetationsarme Lebensräume und Pionierstandorte gebundenen Tierarten jedoch abnehmen. Derzeitige Vorkommen der Pionierbesiedler konzentrieren sich auf aktuell noch betriebene Abbauflächen nördlich Schladebach, die bislang nicht zum LSG zählen. Mittelfristig stellen diese Flächen ideale Erweiterungsflächen des LSG dar. Bis auf Ausnahmen sollten die Gruben der natürlichen Sukzession vorbehalten bleiben. Besonders wertvolle Gruben sollten außerdem einen höheren Schutzstatus erhalten, nicht zuletzt auch, um problematische Nutzungsformen wie Angeln, Motorcross, Baden und Zelten in störungssensiblen Bereichen schutzverträglich zu regeln. Der Bach und der Floßgraben stellen überweite Strecken ihres Verlaufs innerhalb des LSG begradigte, strukturarme Fließgewässer dar. Neben einer Verbesserung der Wasserqualität ist daher die Renaturierung durch Förderung der Mäandrierung und Ausweisung breiter Gewässerschonstreifen ein wichtiges Ziel. Durch die geringe Entfernung von nur 1 bis 2 km von den Ortschaften Wallendorf oder Schladebach kann das interessante Gebiet an den ehemaligen Kiesgruben bequem auf Fußwanderungen erreicht werden. Insbesondere der Floßgraben wäre nach einer Rekonstruktion des alten Flößersteiges ein Wanderziel. Auch ein kleines Heidegebiet westlich von Schladebach, die Kiesablagerungen im Bereich der betriebenen Kiesgruben, in denen altsteinzeitliche Werkzeuge gefunden wurden, die Tonteiche im Nordosten des Gebietes sowie die Wiesen westlich von Friedensdorf können erwandert werden. Im Zuge der Planungen des Geiseltalweges als zentraler Radwanderweg erscheint eine Verbindung mit dem Wegesystem des LSG sinnvoll. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kiesgruben und Tongruben südlich der Bahnlinie sind am besten zu Fuß oder mit dem Rad aus Richtung Wüsteneutzsch, Wallendorf und Zscherneddel zu erreichen. Ein naturverträglicher Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes wird als sinnvoll erachtet, da das Gebiet insbesondere für Naturliebhaber einen hohen Erholungswert besitzt. Vorstellbar ist eine Anbindung an geplante oder bestehende Wegenetze in der westlich gelegenen Saaleaue oder nach Norden in Richtung Wallendorfer und Raßnitzer See. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Flächenpotenziale für dezentrale Versickerungsmaßnahmen (Umweltatlas)

Die negativen Auswirkungen klimawandelbedingter Wetterextreme sind besonders in Städten zu spüren. Hohe Flächenversiegelungsgrade und Bebauungsdichten verschärfen das Überflutungsrisiko durch Starkregen und die Bildung sommerlicher Hitzeinseln. Das Projekt AMAREX, kurz für "Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse", untersucht Möglichkeiten zur Anpassung des Regenwassermanagements an die zunehmenden Extrembelastungen Starkregen und Trockenheit als Schlüsselbeitrag zur Klimafolgenanpassung. In diesem Rahmen wurden von den Berliner Wasserbetrieben Flächenpotentialkarten entwickelt, die durch die Verschneidung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten, grundstücksscharfe Umsetzungspotentiale im Berliner Raum für unterschiedliche dezentrale Versickerungsmaßnahmen aufzeigt. Die Machbarkeitsanalyse von insgesamt sechs untersuchten Versickerungsmaßnahmen basiert auf geohydrologischen Gegebenheiten, die sich in der Versickerungsfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und dem einzuhaltendem Grundwasserflurabstand widerspiegeln, sowie für alle Versickerungsmaßnahmen allgemein geltende Planungshilfen. Allgemein geltende Planungshilfen: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen werden verschiedene Karten mit Bedingungen und Richtwerten aus geltenden Regelwerken, Richtlinien und Hinweisblättern in den allgemein geltenden Planungshilfen aufgeführt. Betrachtet wurden Abstandsregelungen zu Gebäudeflächen und Bäumen, bestehender Denkmalschutz, Wasserschutzzonen, Schutzgebiete und die Hangneigung. Diese ist für unterirdische Maßnahmen, wie Rigolen, vernachlässigbar. Eine Besonderheit bildet die vereinfachte Abschätzung des Verschmutzungsgrades oberflächig ablaufendem Niederschlagswassers von Verkehrs- und Gebäudeflächen nach geltendem Regelwerk. Die Betrachtung von Altlasten und unterirdisch liegenden Infrastrukturen wie Leitungsnetzen konnten in der Anlayse nicht aufgenommen werden. Versickerungsfähigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Versickerungsfähigkeit nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Karte der Versickerungsfähigkeit ist ein Verschnitt aus der Analyse der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds und des Grundwasserflurabstands jeweils für alle untersuchten Versickerungsmaßnahmen. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Zusätzlich muss für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen. Wasserdurchlässigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Grundwasserflurabstand: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird der Grundwasserflurabstand nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen muss ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen.

INSPIRE SH Schutzgebiete in Schleswig-Holstein

Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

WFS Denkmalkartierung Bodendenkmale Hamburg

Web Feature Service (WFS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Denkmalkartierung Bodendenkmale Hamburg

Web Map Service (WMS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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