Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Baudenkmale Saarland Kartierung der bekannten Baudenkmäler nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 des SaarDSchG vom 13.06.2018 (Denkmalliste). Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Saarländische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Saarländischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 SaarDSchG erfüllen. Punktdarstellung der Baudenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes mit folgenden Informationen: Adresse und Beschreibung. Zur Beachtung: Die dargestellten Baudenkmäler sind vorläufig und noch in Bearbeitung.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Weltkulturerbestätten für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus 2016 – 2021 der HWRM-RL.Welterbe ist eine Bezeichnung für Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der sog. „Welterbekonvention“ von der UNESCO unterstützt werden.Welterbestätten in Niedersachsen finden sich in Hildesheim, Alfeld, Goslar und im Harz sowie Wattenmeer.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Punktdarstellung der oberirdischen Bodendenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes.
WFS Downloaddienst der Bedeutsamen Landschaften Deutschlands. „Bedeutsame Landschaften in Deutschland“ ist ein stringentes bundesweites Fachkonzept für das Schutzgut bzw. den Handlungsgegenstand Landschaft gemäß den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie benachbarter Bereiche wie Raumordnung und Denkmalschutz. Im Kern geht es um Landschaften mit Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe und um Landschaften mit aktueller oder potenzieller Bedeutung für das Landschaftserleben und die landschaftsgebundene Erholung, soweit dies in einem bundesweiten Konzept darstellbar ist. Die einzelnen bedeutsamen Landschaften wurden unter Bezug auf zahlreiche relevante Quellen und Gutachten, sofern solche vorlagen, identifiziert, auf Expertentreffen diskutiert, im Nachgang präzisiert und als BfN-Skripten 516 und 517 veröffentlicht (Schwarzer et al. 2018a, b). In Anbetracht der hohen fachlichen Relevanz des Konzepts schloss das Bundesamt für Naturschutz an die publizierte erste Fassung eine Konsultationsphase an, in der die Bedeutsamen Landschaften auf weiteren Workshops mit Fachexpertinnen und -experten diskutiert wurden. Die Kulisse der nun vorliegenden konsolidierten Fassung basiert neben den Hinweisen im Zuge der Konsultation auch auf inzwischen erschienenen neuen Datengrundlagen. Die konsolidierte Fassung umfasst zudem weitere relevante Zugänge zum Thema Landschaft und behandelt diverse Anwendungsfelder der Bedeutsamen Landschaften (Schwarzer et al. 2022). Die Steckbriefe zu den einzelnen bedeutsamen Landschaften finden sich unter https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft.
Darstellungsdienst der Beudeutsamen Landschaften Deutschlands. „Bedeutsame Landschaften in Deutschland“ ist ein stringentes bundesweites Fachkonzept für das Schutzgut bzw. den Handlungsgegenstand Landschaft gemäß den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie benachbarter Bereiche wie Raumordnung und Denkmalschutz. Im Kern geht es um Landschaften mit Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe und um Landschaften mit aktueller oder potenzieller Bedeutung für das Landschaftserleben und die landschaftsgebundene Erholung, soweit dies in einem bundesweiten Konzept darstellbar ist. Die einzelnen bedeutsamen Landschaften wurden unter Bezug auf zahlreiche relevante Quellen und Gutachten, sofern solche vorlagen, identifiziert, auf Expertentreffen diskutiert, im Nachgang präzisiert und als BfN-Skripten 516 und 517 veröffentlicht (Schwarzer et al. 2018a, b). In Anbetracht der hohen fachlichen Relevanz des Konzepts schloss das Bundesamt für Naturschutz an die publizierte erste Fassung eine Konsultationsphase an, in der die Bedeutsamen Landschaften auf weiteren Workshops mit Fachexpertinnen und -experten diskutiert wurden. Die Kulisse der nun vorliegenden konsolidierten Fassung basiert neben den Hinweisen im Zuge der Konsultation auch auf inzwischen erschienenen neuen Datengrundlagen. Die konsolidierte Fassung umfasst zudem weitere relevante Zugänge zum Thema Landschaft und behandelt diverse Anwendungsfelder der Bedeutsamen Landschaften (Schwarzer et al. 2022). Die Steckbriefe zu den einzelnen bedeutsamen Landschaften finden sich unter https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen
Der Datensatz "Baudenkmäler Aachen" stellt die Baudenkmäler der Stadt Aachen in geographischen Form und ohne Personenbezug bereit. Der Datensatz umfasst über 4000 denkmalgeschützte Gebäude, Kleindenkmäler und weitere Bauwerke in Aachen, welche in der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) verwaltet werden. Zu jedem Denkmal gibt der Datensatz die Denkmalnummer, die Adresse, die gängige Bezeichnung, das Datum der Eintragung in die Denkmalliste sowie eine Verlinkung zur Beschreibung in der "Denkmalliste Online" aus. Die Denkmalliste wird wöchentlich in eine SQL-Datenbank importiert und dort für die Veröffentlichung aufbereitet. Im Land NRW besteht für die Baudenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz CC BY-ND 4.0 (mit Ausschluss der Datenveränderung) veröffentlicht.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um archäologische Denkmäler. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.
Die Datenserie „Schutzgebiete Aachen“ fasst die für die Stad Aachen Inspire-relevanten Datensätze aus dem Anhang I der Inspire Richtlinie zusammen. Die Einzelnen Datensätze sind die folgenden: 1) „Baudenkmäler Aachen“, 2) „Bodendenkmäler Aachen“ und 3) „Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen Aachen“. Dabei umfasst 1) die etwa 4000 Baudenkmäler welche in der Denkmalliste Teil A festgehalten werden, 2) die 45 Bodendenkmäler aus der Denkmalliste Teil B und 3) die drei Denkmalbereiche auf dem Gebiet der Stadt Aachen, welche wiederum zur Denkmalliste Teil D gehören. Alle zugehörigen Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die fünf Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug, sofern nicht Gründe des Erhalts oder eine besondere Schutzwürdigkeit gegen eine Veröffentlichung sprechen. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE- Richtlinie.
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