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Stellenwert der Ethik für die Umweltpolitik

Das Projekt "Stellenwert der Ethik für die Umweltpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Abfall und Rohstoffe durchgeführt. Umweltpolitik beruht auf den rechtlichen Vorgaben von Verfassung, Gesetzen und Verordnungen. In das Umweltrecht fliessen meist unausgesprochen ethische Ideen, Konzepte und Argumentationsfiguren ein, die durch bestimmte Hintergrundtheorien geprägt sind. Insbesondere zwei Theorien sind zu beachten: Zum einen der Konsequenzialismus bzw. Utilitarismus, demzufolge stets die Handlung zu wählen ist, die nach Abwägung von Chancen und Risken den zu erwartenden Gesamtnutzen maximiert. Zum anderen die Deontologie, derzufolge bestimmte Handlungen in sich falsch und daher ungeachtet der Konsequenzen zu unterlassen sind, selbst wenn damit gerechnet werden kann, dass sie den (ökonomischen, politischen oder sozialen) Gesamtnutzen erhöhen. Es ist allerdings unklar, wie sich diese Theorien bzw. die für sie charakteristischen Argumentationsmuster in der aktuellen Umweltgesetzgebung konkret manifestieren. Sich hier einen Überblick zu verschaffen, ist insbesondere mit Blick auf die für Umweltrecht und Umweltpolitik grundlegende Fragestellung, ob im Umgang mit Natur und Umwelt alles eine Frage des Abwägens ist oder ob es deontologische Kernbereiche gibt, die einer Interessen- bzw. Güterabwägung nicht zugänglich sind, von Bedeutung.

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