Die Gemeinde Holzheim a. F. beantragt die abfallrechtliche Plangenehmigung für die wesentliche Änderung der Erdaushubdeponie auf den Grundstücken Fl.Nrn. 561 ind 561/2 der Gemarkung Holzheim a. F. durch die Überschreitung der mit Bescheid des Landratsamts Regensburg vom 04.09.1998 genehmigten Deponiemächtigkeit, die Anpassung der Ausgestaltung der Abdichtung der Deponie an die aktuellen Vorgaben der DepV sowie eine geänderte Rekultivierung.
Das Änderungsvorhaben an der Deponie Dettendorf (nahe Gemeinde Diespeck) beinhaltet das Aufbringen eines den Anforderungen der Deponieverordnung entsprechenden Oberflächenabdichtungssystems auf den Bauabschnitten A und B2. Dadurch wird eine bestehende temporäre Oberflächenabdichtung auf diesen Bauabschnitten ersetzt.
Die Firma Herbert Willersinn Straßenbaustoffe GmbH & Co.KG, Willersinnstraße 1 67258 Heßheim, hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom 22.04.2024 und Ergänzungen vom 29.07.2024 eine Genehmigung nach §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, in der Gemarkung Heßheim, Flurstück 1637/1 ein bestehendes Erdaushubzwischenlager, welches für die Herstellung der Rekultivierungsschicht der Oberflächenabdichtung der Deponie – nach deren Stilllegung – 500.000 t bevorratet, bis zum 31.12.2036 zu betreiben.
Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.
Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR hat die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgasfackel zur Behandlung von Deponiegas gemäß § 4 BImSchG beantragt. Die Anlage besteht aus den folgenden Aggregaten: Schwachgasfackel mit Feuerungswärmeleistung von 100 - max. 999 kW, Gasverdichter mit Förderleistung (ca. 110 - 500 m³/h, Kondensatabscheider und Gasanalysetechnik. Sie dient der thermischen Behandlung des in einem System aus Drainagen unter der Oberflächenabdichtung der Deponie Ohmbachtal gefassten Gases. Diffuse Emission des Gases wird damit minimiert bzw. unterbunden.
Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- beantragte am 07.06.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie Hillern am Deponiestandort in 29640 Schneverdingen, Hillern 11. Die beantragte Plangenehmigung erstreckt sich auf die Nachrüstung der bestehenden - mit Kunststoffdichtungsbahnen abgedichteten - Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt BA1 mittels Dichtungskontrollsystems. Zur Realisierung der Nachrüstung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: • Herstellung von Gräben zur Verlegung der Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem Abstand von 4 m bis 8 m ohne Schädigung des vorhandenen Oberflächenabdichtungs-systems und des Gaserfassungssystems. • Überdeckung der freigelegten Dränmatte mit Sand bzw. Unterbodenmaterial als Auflager für die Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem einheitlich definierten Abstand von der Dränmatte (20 cm Sand-/Unterbodenauflager). • Einbringen der Kabel des Dichtungskontrollsystems (inkl. Verdrahtung und Anschluss). • Verfüllung der Kabelgräben mit dem zur Grabenherstellung ausgekofferten Rekultivie-rungsmaterial (50- 60 cm Unterboden und 30 cm Oberboden). • Funktionsprüfung des Dichtungskontrollsystems.
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 19.06.2023 über die Auslegung der Planunterlagen i.R.d. Anhörungsverfahrens gemäß § 73 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
Stilllegung der Deponie Himmelkron (DK I); Antrag des Landkreises Kulmbach auf Oberflächenabdichtung in den Bauabschnitten III und IV der Deponie Himmelkron, Fl.Nr. 480 der Gemarkung Himmelkron;
Hinweis: Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 31.01.2013 Natura 2000 - Europäischer Naturschutz in Sachsen-Anhalt Einladung 28.02.2013 Hochwassergebundener Sediment- und Schadstoffeintrag in den Auen der Mittleren Elbe Einladung Vortrag (pdf-Datei 7,3 MB) 27.06.2013 Mischwasserabschläge am Süßen See Einladung Vortrag 1 (pdf-Datei 488 KB) Vortrag 2 (pdf-Datei 870 KB) 26.09.2013 Entwicklung von bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Abdichtung von Deponien Einladung Vortrag (pdf-Datei 3,8 MB) Hinweis: Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 27.11.2013 Workshop zur "Datensammlung Sachsen-Anhalt zur Einstufung von Abfällen anhand ihrer Gefährlichkeit" (für Behörden) Einladung 05.12.2013 Workshop zur "Datensammlung Sachsen-Anhalt zur Einstufung von Abfällen anhand ihrer Gefährlichkeit" (für Unternehmen) Einladung Hinweis: Auf Grund der zu erwartenden hohen Teilnehmerzahl wird der Workshop an 2 Tagen durchgeführt. Um die unterschiedlichen Fragestellungen, die sich einerseits durch die Beratungserfordernisse im behördlichen Vollzug und andererseits durch die Einstufungsforderungen an Erzeuger, Entsorger, Laboratorien etc. ergeben, ist eine Unterteilung für Behörden und Unternehmen vorgesehen. Wir bitten darum, dies zu berücksichtigen.
Die Firma RW silicium GmbH als Betreiberin der Werksdeponie für pelletierten Siliciumstaub aus der Produktion in einer ehemaligen Kiesgrube bei Pocking, Ortsteil Pfaffing, beabsichtigt den Abschluss der Deponie mit Aufbringung einer Oberflächenabdichtung.
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