<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster erhalten Sie auf dieser Seite maschinenlesbare Daten aus der Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt Münster.</p> <p>Die unten verlinkte Excel-Datei enthält auf mehreren Tabellenblättern Informationen zur Produktion von Erneuerbarer Strom- und Wärmeenergie. Angegeben werden die Daten in Form der absoluten jährlichen Energieproduktion in Megawattstunden (MWh). Außerdem wird aufgeschlüsselt nach Technologie der Stromproduktion (Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogasanlagen, Klär- / Deponiegas, Biomethan) bzw. Technologie der Wärmeproduktion (Solarthermie, Wärmepumpen, Pellets, Stückholz, Biogasanlagen, Klär- / Deponiegas, Biomethan).</p> <p>Enthalten sind die Werte von 1990-2022.</p> <p>Die Bilanz erscheint mit zeitlichem Verzug: Also z.B. die Bilanz für 2021 erscheint Anfang des Jahres 2023. Das liegt daran, dass Rohdaten wie bspw. der bundesweite Stromfaktor erst ca. 12-15 Monate nach Ende des jeweiligen Bilanzjahres vorliegen.</p> <p>Weitere Informationen zu den Daten erhalten Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li>Kompletter Text der aktuellen Energie- und Klimaschutzbilanz als PDF zum Download auf der <a href="https://www.stadt-muenster.de/klima/unser-klima-2030/vision/energie-und-klimaschutzbilanz">Seite zum Thema Klimaschutz auf der Homepage des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit</a>.</li> <li>Bericht zur Energie- und Klimabilanz 2020 <a href="https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050284">im Ratsinformationssystem der Stadt Münster auf der Seite zur Sitzung des Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 29.03.2022</a>.</li> </ul>
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.
Seit 2025 läuft der Erarbeitungsprozess eines europäischen Merkblattes zu den besten verfügbaren Techniken für Deponien (BVT-Merkblatt). Aus den BVT-Schlussfolgerungen werden sich künftig neue Anforderungen an Deponien ergeben. Im vorliegenden Bericht ist der Stand der Technik von Deponien in Deutschland zusammengefasst. Diese Bestandsaufnahme dient dem Umweltbundesamt zur Mitgestaltung des europäischen BVT-Prozesses.Im Arbeitspaket 4 werden darüber hinaus Hinweise zur Berechnung der Deponiegasemissionen gegeben. Derartige Berechnungen werden in Deutschland durch den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard „Deponiegas“ (BQS 10-1) gefordert. Ziel ist es, die methodischen Grundlagen hierfür zu vereinheitlichen.
Die zum 1. August 2002 inkraftgetretene Deponieverordnung des Bundes (DepV) fordert ab 31.05.2002, in Ausnahmefällen ab 31.05.2009, die Beendigung der bisher üblichen Siedlungsabfalldeponierung. Auf den zahlreichen, daraufhin zu schließenden Siedlungsabfalldeponien sind dann entsprechende Oberflächenabdichtungssysteme aufzubringen. Für Hausmülldeponien sieht die Deponieverordnung ein Regel-Oberflächenabdichtungssystem vor (vgl. Anhang 1 Nr. 2 DK II DepV), dass unter Experten als vielfach nicht zielführend angesehen wird. Kritisiert wird unter anderem die Haltbarkeit der Kunststoffdichtungsbahn, die für den Bewuchs nicht ausreichende Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht und die Austrocknungs- und Rissbildungsgefahr in der unter der Kunststoffdichtungsbahn gelegenen mineralischen Ton-Dichtungsschicht. Eine Entlassung aus der Nachsorgeverantwortung für die Oberflächenabdichtung einer Deponie wird nur dann realistisch sein, wenn diesen Problemaspekten ausreichend Rechnung getragen worden ist. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, deponiespezifisch besser geeignete Oberflächenabdichtungssysteme zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sollen Dichtungssysteme untersucht werden, die vollständig aus vor Ort verfügbarem Boden- oder anderem Inertmaterial aufgebaut sind. Derartige Systeme bieten folgende Vorteile: 1) anders als Kunststoffdichtungsbahnen ist Boden- und Inertmaterial und somit die gesamte Konstruktion des Dichtungssystems praktisch unbegrenzt haltbar; 2) der gesamte Dichtungsquerschnitt steht dem Bewuchs für eine tiefe Wurzelverankerung sowie hohe Wasserspeicherung und -nachlieferung zur Verfügung; 3) die Schichten des Dichtungssystems und der Bewuchs können an die jeweiligen meteorologischen Verhältnisse so angepasst werden, dass das Dichtungssystem genügend feucht bleibt, damit es dauerhaft plastisch und somit setzungstolerant ist; 4) eindringendes Niederschlagswasser kann durch Speicherung und bewuchsabhängige Evapotranspiration dauerhaft zurückgehalten werden, so dass es nicht in den Deponiekörper eindringen kann; 5) eventuell noch an die Deponieoberfläche drängende Deponiegase können flächig verteilt eine ausreichende belebt-durchwurzelte Bodenschicht passieren, so dass das im Deponiegas enthaltene Methan oxidiert werden kann.
Mit Schreiben vom 18.07.2025 beantragte der Landkreis Schweinfurt eine abfallrechtliche Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG für Maßnahmen zur Erweiterung und Sanierung des Gasfassungssystems auf der Deponie Rothmühle. Der Erfassungsgrad des im Deponiekörper entstehenden Deponiegases soll erhöht werden, um die entstehenden Treibhausgasemissionen bestmöglich zu reduzieren und die Erfüllung der Anforderungen gemäß den Vorgaben der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bzw. der hierzu erstellten Potentialstudie durch Umrüstung/Ertüchtigung des Gaserfassungssystems und Anpassung der Gasverdichterstation zu erreichen.
Der Zweckverband Abfallverwertung, Reutlingen/ Tübingen hat am 18.07.2025 den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 KrWG in Verbindung mit § 19 DepV zur Änderung der beste-henden Entgasungs- und Gasnutzungsanlage auf der Restdeponie Dußlingen und Antrag zur Genehmigung der Stilllegung der Gasmotorenanlage nach § 15 Abs. 3 BImSchG gestellt. Für das Vorhaben war eine „standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls“ gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. An-hang 1 Nr. 8.1.3 UVPG (Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind) erforderlich.
Mit Schreiben vom 29.07.2025 beantragte das Kommunalunternehmen des Landkreis Rhön-Grabfeld eine abfallrechtliche Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG für Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gaserfassung und Gasbehandlungsanlage im Rahmen einer aeroben In-Situ Stabilisierung auf der Deponie Nordheim. Die zukünftige Gasbehandlung soll mittels eines technisch biologischen Methanoxidationsfensters erfolgen. Die beantragte Maßnahme stellt eine wesentliche Änderung der Deponie dar. Dabei wird beabsichtigt, den Abbau der vorhandenen organischen Substanz zu beschleunigen und das dabei entstehende Methan (enthalten im Deponiegas) in Kohlenstoffdioxid und Wasser aerob umzusetzen. Dies soll durch die Errichtung eines technisch biologischen Methanoxidationsfensters (tbMOF) mit aerober In-Situ-Stabilisierung der Deponie in Anlehnung an § 25 DepV erfolgen. Ziel der Maßnahme ist es zudem, im Hinblick auf die Deponiegasbildung eine Verkürzung des Nachsorgezeitraums zu ermöglichen. Dabei sind Umbaumaßnahmen an der Gaserfassung vorgesehen, welche das Umrüsten des Gasbrunnens S1 zu einem Lufteintragsbauwerk, das Umrüsten des Gasbrunnens S2 mit Gasbrunnenkopf sowie die Stilllegung und Neuverlegung der Gasabsaugleitungen umfassen. Zudem sind der Rückbau der vorhandenen Kompaktanlage (Fackel und Gasverdichter) und die Errichtung einer neuen Gasverdichterstation vorgesehen. Errichtet werden soll ein technisch biologisches Methanoxidationsfeld, welches zukünftig als passiv wirksame technische Einheit zur biologischen Behandlung der anfallenden Deponiegase dienen soll. Für das Änderungsvorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, die feststellt, ob für das Vorhaben im Einzelfall eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4, § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 12.2.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG). Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Änderungsvorhaben gegenüber dem bestehenden Grundvorhaben zusätzliche oder andere erhebliche nachteilige Auswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Änderungsvorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da durch das Änderungsvorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungen zu besorgen sind.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 248 |
| Europa | 10 |
| Kommune | 17 |
| Land | 100 |
| Weitere | 9 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 90 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 224 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 17 |
| Umweltprüfung | 42 |
| unbekannt | 38 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 83 |
| Offen | 232 |
| Unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 319 |
| Englisch | 27 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 3 |
| Datei | 15 |
| Dokument | 67 |
| Keine | 188 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 69 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 252 |
| Lebewesen und Lebensräume | 268 |
| Luft | 208 |
| Mensch und Umwelt | 327 |
| Wasser | 221 |
| Weitere | 314 |