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Deponien in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-DEPO)

Der INSPIRE Download Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.

Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.

Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie (WMS Dienst)

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.

Schließung der Müllkippe von Jardim Gramacho am Rande von Rio de Janeiro

On 3 June 2012 Latin America's largest landfill was closed after 34 years, just days before Rio de Janeiro hosts a major UN conference on sustainable development. Rio Mayor Eduardo Paes and Environment Minister Izabella Teixeira closed the entrance to Jardim Gramacho, a seaside mountain of malodorous trash where some 8,000 tons of waste were processed a day.

Deponien in Brandenburg INSPIRE View-Service (WMS-LFU-DEPO)

Der INSPIRE View Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponie mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Die Visualisierung der Standorte richtet sich nach deren Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase). Als Sachdaten sind Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.

Environmental Management Facility / Standorte der Deponien im Land Brandenburg

Der Datensatz Environmental Management Facility / Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-USEMF-DEPO) - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-USEMF-DEPO) Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Cover sealing of a blast furnace dust dump - a comparative evaluation of in situ test fields

Das Projekt "Cover sealing of a blast furnace dust dump - a comparative evaluation of in situ test fields" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Fachbereich VI, Lehrstuhl für Geologie durchgeführt. Objective: The purpose of this EC research project is to obtain data on the water balance and water movement in a cover sealing system and to quantify the functioning of different sealing systems under natural conditions. A comparative assessment is to be made of the effectiveness and cost-effectiveness of different in situ test fields. General Information: The requirements of a cover seal are fundamentally different from those of a base liner, as they are exposed to different risks and they are used for different purposes. There are few results available on the long-term effectiveness of different capping systems. The function and effectiveness of such systems have been studied in laboratory experiments, but their results cannot simply be extrapolated to natural conditions. The cover seal of landfills or contaminated sites has the following functions: 1. to minimize seepage of rainwater into the dump; 2. to prevent leaching of soluble contaminants into surface waters (particularly at the edges); 3. to serve as a substrate for recultivation. These functions must be maintained in the long term, i.e. the cover seal must be protected from erosion, frost, drying out, clogging, settling, penetration by roots and burrowing, etc. Normally, a combination of covering layers, drainage systems and barrier layers is used to meet these requirements. Planting of the cover layers helps to protect the deeper layers from direct atmospheric and biotic attack. The cover layer and the vegetation should store a large proportion of the precipitation and/or increase its evaporation. The drainage layer below is designed to channel the water seeping in from the cover layer to the edge. The barrier layer below this can be built up of various materials: a) plastic sheeting; b) cohesive, mineral soil (mineral seal); c) non-cohesive, mineral soil (capillary barrier); d) asphalt concrete. The Technical Instruction on Municipal Waste (regulations in force in Germany) requires a landfill site to be capped once it is full. In the case of category I landfills, a simple mineral seal is sufficient as a covering. After settling has ceased, there must be a gradient greater than or equal to 5 per cent. A drainage layer greater than or equal to 30 cm must be applied on top of the mineral seal. A 1 m thick recultivation layer must be applied on top of the drainage layer, which must consist of cultivable soil and be planted with suitable vegetation. The recultivation layer must be capable of protecting the mineral layer from root penetration and frost damage. The vegetation must provide sufficient protection against wind or water erosion. The water balance of the landfill capping system must be in equilibrium. The state of the recultivation layer and the vegetation of the closed landfill must be monitored at six-monthly intervals to detect any erosion damage, settling or deformation.

Demonstration of a sustainable CHP concept using residues from olive oil production (OLIVEPOWER)

Das Projekt "Demonstration of a sustainable CHP concept using residues from olive oil production (OLIVEPOWER)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von New Energy Biomasse Hellas GmbH durchgeführt. Objective: The project focuses on the demonstration of an innovative and sustainable CHP concept using residues from olive oil production (olive wastes) as fuel. A first plant based on the new concept will be realised in Greece. The main objective of the project is to demonstrate a closed cycle concept able to reduce landfill problems and emissions and to promote the use of renewable electricity production in Southern Europe. The project will be based on an approach integrating the whole chain (fuel logistics and preparation, energy production, by-product utilisation). An optimised fuel logistic concept will guarantee for a secured fuel supply over the whole year. The fuel will not only be dewatered and dried but also a marketable by-product will be produced. By this means a better fuel quality can be achieved and solid wastes as well as waste- water can be omitted. The development and design of the combustion unit focuses on a technology tailored to the special characteristics of the olive waste.

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG - Deponie Coesfeld-Höven - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff einschließlich Wasserstoffspeicher

Der Kreis Coesfeld hat am 13.12.2022 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff einschließlich Wasserstoffspeicher beantragt. Die Anlagen sollen am Standort der Deponie Coesfeld-Höven errichtet und betrieben werden, welche sich derzeit in der Stilllegungsphase befindet.

Antrag des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV), Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen, auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Abs. 2 und 3 KrWG für die Anpassung des Verlaufs der Wanderwege und der Endhöhen der Deponie Lüderich in Overath

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV), Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen, betreibt die Erddeponie Lüderich in Overath. Mit Schreiben vom 16.09.2021 hat der BAV die abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 2 und 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Anpassung des Verlaufs der Wanderwege und der Endhöhen beantragt. Die Deponie Lüderich wurde am 26.08.1996 vom Rheinisch-Bergischen Kreis planfestgestellt und befindet sich seit dem 01.01.2020 in der Stilllegungsphase. Der vorliegende Antrag beinhaltet Abweichungen des Verlaufs der gemäß Planfeststellungsbeschluss von 1996 wiederherzustellenden Wanderwege. Beantragt ist die Herstellung von zwei höhengleich verlaufenden Wanderwegen. Außerdem ist die Genehmigung der Endhöhen der verfüllten Deponie im jetzigen Zustand beantragt.

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