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Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Heft Titel Broschur lieferbar? 1/2026 Artenhilfsprogramm Kreuzotter Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 60 MB) ja 1/2025 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2022 (pdf-Datei 20 MB)) nein 1/2023 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2021 (pdf-Datei 7 MB) ja 1/2022 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2020 ja 1/2021 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2019 ja 3/2020 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2018 nein 2/2020 Untersuchungen zu den Arten der Binnendünen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 21 MB) ja 1/2020 Rote Listen Sachsen-Anhalt nein 2/2019 Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 16 MB) nein 1/2019 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2015-2017 (pdf-Datei 8 MB) ja 1/2017 Bestimmung des atmosphärischen Konvektionspotenzials über Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2016 Hintergrundwerte organischer Schadstoffe in Oberböden des ländlichen Raumes von Sachsen-Anhalt - aktualisierte Fassung (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2016 Klimaanalyse Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 1951-2014 auf Basis von Beobachtungsdaten (pdf-Datei 12,6 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2015 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2014 (pdf-Datei 10,3 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2015 Die Lurche & Kriechtiere des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (nicht barrierefrei) nein 3/2015 Frachtemission Mischwasser Sachsen-Anhalt Sonderuntersuchungen im Ablauf zweier Mischwasserentlastungsanlagen im Entwässerungssystem von Halberstadt Untersuchungszeitraum 2010 bis 2014 (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Wildkatze (Felis silvestris silvestris Schreber, 1777) (pdf-Datei 8 MB, nicht barrierefrei) ja 1/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Fischotter (Lutra lutra L., 1758) (pdf-Datei 11,5 MB, nicht barrierefrei) ja 7/2014 Einfluss von Klima und Landnutzung auf die Verbreitung ausgewählter Brutvogelarten des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17,5 MB, nicht barrierefrei) nein 6/2014 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2013 (pdf-Datei 6,9 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2014 Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 7,7 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2014 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 24 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2014 Die Schmetterlinge (Lepidoptera) im Hochharz Sachsen-Anhalts unter besonderer Berücksichtigung der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen Bericht (pdf-Datei 4,5 MB, nicht barrierefrei) Tabelle 4 (pdf-Datei 614 KB, nicht barrierefrei) nein 1/2014 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2012 (pdf-Datei 4,5 MB, nicht barrierefrei) nein 12/2013 Die Weichtiere (Mollusca) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen nein 11/2013 Untersuchungen zur Emission von Luftschadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen bei der Verbrennung von Getreide, Stroh und ähnlichen pflanzlichen Stoffen (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) nein 10/2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) nein 9/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Anpassungsmaßnahmen (pdf-Datei 3,2 MB, nicht barrierefrei) nein 8/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Forstwirtschaft (pdf-Datei 10,7 MB, nicht barrierefrei) nein 7/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Landwirtschaft (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 6/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Naturschutz (pdf-Datei 27 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Wasser (Band 2) (pdf-Datei 42 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Wasser (Band 1) (pdf-Datei 17,6 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Klimadiagnose und Klimaprojektion, Extremereignisse (pdf-Datei 18,2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2013 Vulnerabilitätsstudie 2009 Band 2 - Anhang (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2013 Vulnerabilitätsstudie 2009 Band 1 - Bericht (pdf-Datei 24 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2013 Die Folgen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt Kurzfassungen der Studien von 2009 und 2012 (pdf-Datei 3,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2013 Die Armleuchteralgen (Characeae) Sachsen-Anhalts (pdf-Datei 6,5 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2012 Untersuchung von Abfällen aus der thermischen AbfallbehandlungEinschätzung der Gefährlichkeit der Abfälle an Hand der gefahrenrelevanten Eigenschaften (H-Kriterien) und Bewertung der Entsorgungswege, Kurzbericht (pdf-Datei 751 KB, nicht barrierefrei) nein 1/2012 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2011 (pdf-Datei 4 MB, nicht barrierefrei) nein 39/2004 Rote Listen Sachsen-Anhalt 2004 (nicht barrierefrei) ja Immissionsschutzberichte des Landes Sachsen-Anhalt 2004 bis 2020 (nicht barrierefrei) 38/2002 Immissionsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2001 (pdf-Datei 3,6 MB, nicht barrierefrei) nein 37/2002 OFULSA - Operationalisierung von Fernerkundungsdaten für die Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ja 36/2002 Schadstoffemissionskataster - Straßenverkehr Sachsen-Anhalt ja 35/2000 Bodendauerbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt ja 34/2000 Immissionsschutzbericht 1999 ja 33/2000 FCKW und FCKW-Ersatzstoffe - Verwendung und Entsorgung ja 32/1999 Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung ja 31/1999 Immissionsschutzbericht 1998 ja 30/1998 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 4 ja 29/1998 Bodenschutz in der räumlichen Planung nein 28/1998 Leitfaden zum Altlastenprogramm - Fortschreibung ja 27/1998 Immissionsschutzbericht 1997 ja 26/1998 Leitfaden für die Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und betrieblichen Abfallbilanzen ja 25/1997 Handlungsempfehlung zur Messung von Deponiegas und Bodenluft ja 24/1997 Luftreinhaltung in Sachsen-Anhalt ja 23/1997 Bodenbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt nein 22/1997 Immissionsschutzbericht 1996 ja 21/1996 Rote Listen Sachsen-Anhalt - Eine Bilanz ja 20/1996 Leitfaden zum Altlastenprogramm ja 19/1996 Immissionsschutzbericht 1995 ja 18/1995 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 3 ja 17/1995 Immissionsschutzbericht 1994 ja 16/1995 Stand Kompostierung in Sachsen-Anhalt ja 15/1994 Das Frühjahrshochwasser vom April 1994 nein 14/1994 Biologie und Ökologie der Kreuzkröte ja 13/1994 Biotopkartierung im besiedelten Bereich ja 12/1994 Immissionsschutzbericht 1993 ja 11/1993 Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen-Anhalt nein 10/1993 Recycling von Kunststoffen ja 9/1993 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 2 ja 8/1993 Immissionsschutzbericht 1992 ja 7/1993 Klärschlammverwertung im Landschaftsbau ja 6/1992 Schutz, Pflege und Entwicklung der Karstlandschaft im Südharz Tagung am 24.04.1992 in Uftrungen nein 5/1992 Naturschutz im Elbegebiet Fachtagung am 10.04.1992 in Dessau ja 4/1992 Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR -luftbildgestützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt, Stand 14.08.1992 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/1992 Landschaftsrahmenplanung Seminar am 27.02./28.02.1992 in Magdeburg ja 2/1992 Immissionsbericht 1991 ja 1/1992 Rote Liste Sachsen-Anhalt nein Letzte Aktualisierung: 21.12.2022

Messprogramm für hydrologische Extremereignisse Messprogramm Niedrigwasser 2023 Fortschreibung der Modellierung "Nährstoffeinträge in das Grundwasser und Oberflächengewässer in Sachsen-Anhalt" 2023 Sondermessprogramm Bode im Bereich Staßfurt 2019 Messprogramm Niedrigwasser 2019 Messprogramm Niedrigwasser 2018 Monitoring Grundwasserfauna Sachsen-Anhalt 2016 und 2017 Bericht "Nährstoffeinträge in das Grundwasser und Oberflächengewässer in Sachsen-Anhalt" Niedrigwasser 2016 Niedrigwasser 2015 Süßer See - Fischbestandserfassung und limnologisches Gutachten 2013 Studie "Standortbestimmung für eine funktionsfähige Fischaufstiegsanlage im Mündungsbereich der Havel" Auswirkungen des Klimawandels auf das Wasser im Land Sachsen-Anhalt Vernässungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Für den deutschen Teil der Elbe und die Hauptnebenflüsse wurde innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ein Messprogramm für hydrologische Extremereignisse Extremereignisse (Hochwasser / Niedrigwasser) abgestimmt. Die Messstellen in Sachsen-Anhalt werden durch den Gewässerkundlichen Landesdienst untersucht. Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde vom 24.07.2023 bis zum 08.08.2023 ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Die Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie hier . Die im Jahr 2014 durchgeführte Nährstoffmodellierung für  Sachsen-Anhalt wurde weiterentwickelt und mit aktualisierten Modelleingangsdaten fortgeschrieben. Aufbauend auf der Ist-Zustandsanalyse wurden der regionale N-Reduktionsbedarf zur Erreichung der Schutzziele für das Grundwasser ermittelt. Im Rahmen der Modellierung konnten Belastungsschwerpunkte und damit prioritäre Bereiche für eine Maßnahmendurchführung identifiziert werden. Es wurde eine modellgestützte Analyse von Maßnahmeneffekten für die Schutzziele Grundwasser und Oberflächengewässer vorgenommen. So wurde z.B. ein Szenario zur Auswirkung der novellierten Düngeverordnung auf den diffusen N- Eintrag analysiert und im Bereich der punktuellen Einträge anlagenbezogene Maßnahmen. Den Endbericht (Januar 2023) können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen Endbericht Nährstoffmodellierung 2023 [pdf, ca. 15,7 MB] Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt hat der Gewässerkundliche Landesdienst im Rahmen eines Sondermessprogramms Messstellen in der Bode untersucht. Hier können Sie die Ergebnisse als pdf-Dokument herunterladen: Sondermessprogramm-Bode (pdf, 0,5 MB) Die Ergebnisse der Abwasseruntersuchungen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen: Sondermessprogramm-Abwasser (pdf, 0,5 MB) Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde durch den Gewässerkundlichen Landesdienst seit dem 15.07.2019 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Dieses Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. Mehr Informationen Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde seit dem 17.07.2018 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Mit der Probenahme vom 10.12.2018 endete das Messprogramm. Hier erfahren Sie mehr. Basierend auf den im Jahr 2008/2009 vorgenommenen Fauna-Untersuchungen im Grundwasser Sachsen-Anhalts wurde an ausgewählten Messstellen ein jährliches grundwasserfaunistisches Referenzmonitoring durchgeführt. Diese Messstellen sind artenreich und grundwassertypisch besiedelt und repräsentieren gleichzeitig bestimmte Naturräume sowie hydrologische Bezugseinheiten. Neben diesem Referenzmonitoring, d.h. der Erforschung, Beschreibung und Überwachung der Grundwasserlebensgemeinschaften Sachsen-Anhalts, soll das Biomonitoring der längerfristigen Überwachung der Entwicklung diffuser Nitratbelastungen im Grundwasser dienen. Den Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Jahre 2016 und 2017 können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Bericht Monitoring Grundwasserfauna 2016-2017 [pdf, ca. 2,3 MB] In der vorliegenden Studie wurden die Einträge der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowohl aus Punktquellen als auch aus diffusen Quellen in einer hohen räumlichen Auflösung ermittelt. Hierzu wurden die am FZ Jülich entwickelten Modelle GROWA (Wasserhaushaltsmodell), DENUZ/WEKU (reaktiver Stofftransport in Boden und Grundwasser) und MEPhos (Phosphoreintrag in die Vorfluter) flächendeckend im gesamten Bundesland zur Anwendung gebracht und an die naturräumlichen Bedingungen Sachsen-Anhalts angepasst. Schwerpunkt der Betrachtungen waren die diffusen landwirtschaftlichen und bodenbedingten Quellen, um die räumliche Identifizierung von Belastungsschwerpunkten zu ermöglichen. Den Abschlussbericht können Sie durch Anklicken der nachfolgenden Links herunterladen Bericht - Textteil [pdf, ca. 11 MB] Anhang 1: Modellerläuterung Stoffbilanz (Gesellschaft für angewandte Landschaftsforschung, 2010) [pdf, ca. 1,1 MB] Anhang 2: "Werkzeug zur Modellierung der diffusen N- und P-Emissionen in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Nährstoffkonzeptes 2010-2013" (Fachinformation der LLFG Sachsen-Anhalt, 2012) [pdf, ca. 2 MB] Aufgrund der Niedrigwassersituation wurde im Zeitraum vom 05.09.2016 - 19.09.2016 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Hier erfahren Sie mehr. Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurde aufgrund der Niedrigwassersituation vom 20.07.2015 bis zum 19.10.2015 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Sondermessprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Das Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. In Sachsen-Anhalt wurden die Messstellen Wittenberg und Magdeburg an der Elbe sowie Rosenburg an der Saale untersucht. weitere Informationen Die Fischbestandserfassung diente dem Ziel, die von 2008 - 2012 durchgeführte fischereiliche Sonderbewirtschaftungsmaßnahme (erhöhte Weißfischentnahme) wissenschaftlich auszuwerten sowie den aktuellen Fischbestandes zu ermitteln. Das limnologische Gutachten beschreibt die limnologische Entwicklung des Sees im Zeitraum 2008–2012, basierend auf einem qualifizierten Gewässermonitoring. weitere Informationen Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin unternehmen große Anstrengungen, um das Haveleinzugsgebiet für wandernde Fischarten wieder zugänglich zu machen. Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Fischaufstiegsanlage wurden im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt der Wehrstandort Neuwerben und die alte Havel­mün­dung in Sachsen-Anhalt sowie der Wehrstandort Gnevsdorf in Brandenburg näher unter­sucht. weitere Informationen Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. (PIK) hat im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt von 2008 bis 2009 eine Studie mit dem Titel „Klimawandel in Sachsen-Anhalt – Verletzlichkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels“ durchgeführt. Neben verschiedenen anderen Sektoren wurde auch der Sektor Wasser hinsichtlich seiner Vulnerabilität gegenüber den Folgen des Klimawandels untersucht. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt war als Mitglied des Projektbegleitenden Arbeitskreises an der Erarbeitung der Studie beteiligt. weitere Informationen Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurden aus Radar-Daten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt Karten der Vernässungsflächen von Sachsen-Anhalt für die Gewässer Elbe, Saale, Bode, Weiße Elster und Schwarze Elster erzeugt. Für den Raum Schönebeck wurden zusätzlich hochauflösende Karte erzeugt. weitere Informationen

Gebiete mit Standarddatenbögen Kontakt Gebiete mit unbestätigten Planungen Hinweise: Natura 2000-Landesverordnung und Standarddatenbögen Veröffentlichungen

Kontakt Natura 2000 und geschützte Teil von Natur und Landschaft Naturschutz Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Frau Heike Hoppe Tel.: +49 345 5704-611 E-Mail an Frau Hoppe Gebietsname EU_Nr.= Standarddatenbogen_2020 (PDF) Landes_Nr.= Gebietskarte (PDF) Schutz-und Erhaltungsziel (SEZ) (PDF) Managementplan (MMP / Jahr) A Aland-Elbe-Niederung DE 2935 401 SPA0006LSA SEZ Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen DE 2935 301 FFH0007LSA SEZ Alte Elster und Rohrbornwiese bei Premsendorf DE 4244 301 FFH0075LSA Alte Schule in Ahlsdorf DE 4434 304 FFH0218LSA Altengrabower Heide DE 3839 301 FFH0274LSA Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz DE 4431 302 FFH0100LSA MMP / 2013 Annaburger Heide DE 4344 302 FFH0176LSA Arendsee DE 3134 301 FFH0252LSA Auenwald Plötzkau DE 4236 401 SPA0017LSA Auenwälder bei Plötzkau DE 4236 301 FFH0164LSA B Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland DE 3732 302 FFH0041LSA Bebertal bei Hundisburg DE 3734 303 FFH0237LSA Beeke-Dumme-Niederung Neumeldung DE 3132-302 FFH0288LSA MMP / 2023 Bere und Mosebach südwestlich Stiege DE 4331 301 FFH0095LSA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd DE 4737 401 SPA0025LSA SEZ Bergholz nördlich Halle DE 4437 305 FFH0116LSA Bergwiesen bei Königshütte DE 4230 303 FFH0090LSA Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland DE 4231 306 FFH0222LSA SEZ Bielsteintunnel bei Hüttenrode DE 4231 304 FFH0220LSA SEZ Binnendüne bei Scharlibbe DE 3338 301 FFH0015LSA Binnendüne Gommern DE 3936 302 FFH0166LSA SEZ Blonsberg nördlich Halle DE 4437 301 FFH0117LSA MMP / 2021 Bode und Selke im Harzvorland DE 4133 301 FFH0172LSA Bodenschwende bei Horla im Südharz DE 4433 302 FFH0099LSA Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale DE 4231 303 FFH0161LSA MMP / 2011 Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt DE 4634 301 FFH0135LSA MMP / 2006 Brambach südwestlich Dessau DE 4238 301 FFH0126LSA MMP / 2017 Brandberge in Halle DE 4437 309 FFH0179LSA Brauereikeller Gardelegen DE 3434 303 FFH0230LSA Bresker Forst östlich Oranienbaum DE 4141 302 FFH0130LSA Brummtal bei Quenstedt DE 4334 303 FFH0189LSA MMP / 2019 Buchenwald östlich Klötze DE 3333 301 FFH0186LSA Buchenwälder um Stolberg FFH0097LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwälder um Stolberg SPA0030LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide DE 4341 301 FFH0133LSA Bunker bei der Halde Pfännerhall DE 4737 301 FFH0229LSA Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz DE 4432 301 FFH0101LSA Burg Saaleck DE 4836 308 FFH0216LSA Bürgerholz bei Burg DE 3637 302 FFH0040LSA Bürgerholz bei Rosian DE 3838 301 FFH0057LSA Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt DE 4233 302 FFH0177LSA MMP / 2011 C Colbitzer Lindenwald DE 3635 302 FFH0029LSA MMP / 2012 Colbitz-Letzlinger Heide DE 3535 301 FFH0235LSA MMP / 2012 D Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg DE 4534 301 FFH0110LSA Der Most bei Harpe DE 3035 301 FFH0006LSA SEZ Dessau-Wörlitzer Elbauen DE 4140 304 FFH0067LSA MMP / 2015 Devonkalkgebiet bei Elbingerode und Rübeland DE 4231 302 FFH0082LSA Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen DE 4137 304 FFH0163LSA MMP / 2017 Diesdorfer Wohld DE 3231 301 FFH0245LSA Dissaugraben bei Wetzendorf DE 4735 305 FFH0261LSA MMP / 2014 Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle DE 4437 308 FFH0122LSA MMP / 2023 Dommitzscher Grenzbach DE 4342 306 FFH0259LSA MMP / 2022 Drömling DE 3533 301 FFH0018LSA SEZ E Eckartsberga Keller Gartenstraße DE 4835 306 FFH0255LSA Eckartsberga Weinkeller Marienthal, Dorfstr. 11 DE 4835 305 FFH0215LSA Ecker- und Okertal DE 4029 301 FFH0044LSA Ehle zwischen Möckern und Elbe DE 3837 301 FFH0199LSA Eiskeller in Klötze DE 3333 302 FFH0223LSA Eislebener Stiftsholz DE 4535 301 FFH0111LSA Elbaue bei Bertingen DE 3637 301 FFH0037LSA MMP / 2009 Elbaue Beuster-Wahrenberg DE 3036 301 FFH0008LSA SEZ Elbaue Jerichow DE 3437 401 SPA0011LSA MMP / 2010 Elbaue Steckby-Lödderitz DE 4037 302 FFH0054LSA Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung DE 3736 301 FFH0038LSA MMP / 2009 Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg DE 3138 301 FFH0009LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Derben und Schönhausen DE 3437 302 FFH0157LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Griebo und Prettin DE 4142 301 FFH0073LSA MMP / 2022 Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg DE 3936 301 FFH0050LSA Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen DE 3238 302 FFH0012LSA MMP / 2009 Elendstal im Hochharz DE 4230 302 FFH0088LSA Elster-Luppe-Aue DE 4638 302 FFH0143LSA MMP / 2011 Engelwurzwiese bei Zwintschöna DE 4538 301 FFH0142LSA Engelwurzwiese östlich Bad Dürrenberg DE 4738 301 FFH0198LSA SEZ MMP / 2011 Erlen-Eschen-Wald bei Gutenberg nördlich Halle DE 4437 306 FFH0119LSA MMP / 2011 Bachelorarbeit Hochschule Anhalt Erlen-Eschenwald westlich Mahlwinke DE 3636 302 FFH0184LSA Eschengehege nördlich Tangerhütte DE 3536 303 FFH0171LSA F Fallsteingebiet nördlich Osterwieck FFH0045LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fallsteingebiet nördlich Osterwieck SPA0027LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fasanengarten Iden DE 3237 301 FFH0238LSA MMP / 2022 Feldflur bei Kusey DE 3432 401 SPA0024LSA Fenn in Wittenmoor DE 3436 301 FFH0033LSA Feuchtwiese bei Dobien DE 4041 302 FFH0250LSA Fiener Bruch DE 3639 301 FFH0158LSA MMP / 2011 Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt DE 4734 301 FFH0138LSA MMP / 2014 Fledermausquartier Bunker Dornberg DE 3636 303 FFH0282LSA Fledermausquartier in der Kirche Branderoda DE 4736 304 FFH0146LSA Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe DE 4241 301 FFH0131LSA MMP / 2023 Forst Bibra DE 4735 302 FFH0139LSA Forsthaus Mullberg DE 4141 303 FFH0211LSA Friedenthaler Grund DE 4042 303 FFH0240LSA Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen DE 4338 301 FFH0127LSA Fuhnesümpfe östlich Löbejün DE 4337 301 FFH0115LSA G Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt DE 4233 301 FFH0093LS MMP / 2013, Erg. 2020 Gehölz bei Osterfeld DE 4937 301 FFH0248LSA SEZ Geiselniederung westlich Merseburg DE 4637 301 FFH0144LSA MMP / 2011 Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen DE 4244 302 FFH0074LSA Gewässersystem der Helmeniederung DE 4533 301 FFH0134LSA MMP / 2002 außerhalb SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 innerhalb SPA0004LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz DE 4434 301 FFH0108LSA Glücksburger Heide FFH0068LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Glücksburger Heide SPA0022LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming DE 3940 301 FFH0060LSA Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen DE 4836 303 FFH0152LSA MMP / 2014 Grabensystem Drömling DE 3532 301 FFH0020LSA Grieboer Bach östlich Coswig DE 4041 301 FFH0065LSA MMP / 2022 Großes Bruch bei Wulferstedt DE 3932 301 FFH0043LSA Güsener Niederwald DE 3638 301 FFH0039LSA Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra DE 4835 301 FFH0190LSA H Haingrund und Organistenwiese bei Stolberg DE 4431 306 FFH0249LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Hakel DE 4134 401 SPA0005LSA MMP / 2015 Hakel südlich Kroppenstedt DE 4134 301 FFH0052LSA MMP / 2015 Halbberge bei Mertendorf DE 4837 302 FFH0188LSA MMP / 2022 Haldensleben, Fledermausquartier Bornsche Str. 25 DE 3734 302 FFH0206LSA Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg DE 4132 301 FFH0084LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Hartauniederung zwischen Lüdelsen und Ahlum DE 3331 301 FFH0187LSA MMP / 2021 Harzer Bachtäler DE 4330 301 FFH0089LSA Havel nördlich Havelberg DE 3138 302 FFH0010LSA Heers bei Blankenburg DE 4131 302 FFH0203LSA Heide südlich Burg DE 3737 301 FFH0049LSA MMP / 2010 Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) DE 4531 401 SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 Hermannshöhle Rübeland DE 4231 305 FFH0221LSA Himmelreich bei Bad Kösen DE 4836 306 FFH0193LSA MMP / 2002 Hirschrodaer Graben DE 4836 302 FFH0150LSA MMP / 2014 Hochharz DE 4229 301 FFH0160LSA Hohes Holz bei Eggenstedt DE 3933 301 FFH0042LSA Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga DE 4835 302 FFH0191LSA Hoppelberg bei Langenstein DE 4132 302 FFH0083LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Huy nördlich Halberstadt FFH0047LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 Huy nördlich Halberstadt SPA0028LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 I Ihle zwischen Friedensau und Grabow DE 3737 302 FFH0167LSA J Jävenitzer Moor DE 3434 301 FFH0027LSA MMP / 2015 Jederitzer Holz östlich Havelberg DE 3238 301 FFH0013LSA Jeetze südlich Beetzendorf DE 3332 302 FFH0005LSA MMP / 2021 Jeetze zwischen Beetzendorf und Salzwedel DE 3232 302 FFH0219LSA MMP / 2021 Jeggauer Moor DE 3433 301 FFH0019LSA SEZ K Kalbescher Werder bei Vienau DE 3234 301 FFH0003LSA Kalkflachmoor im Helsunger Bruch DE 4232 303 FFH0087LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Kalkstollen im Weidatal bei Schraplau DE 4536 305 FFH0227LSA Kamernscher See und Trübengraben DE 3238 303 FFH0014LSA MMP / 2023 Keller Schloßruine Zerbst DE 4038 301 FFH0225LSA Kellerberge nordöstlich Gardelegen DE 3434 302 FFH0080LSA MMP / 2013 Kirche Großjena DE 4836 307 FFH0214LSA Kirche in Bülstringen DE 3634 302 FFH0205LSA Kirche Muldenstein DE 4340 303 FFH0217LSA Kirche Nebra DE 4735 303 FFH0212LSA Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle DE 4042 302 FFH0234LSA Kleingewässer westlich Werlberge DE 3536 304 FFH0280LSA MMP / 2012 Klietzer Heide DE 3338 302 FFH0159LSA Klödener Riß DE 4243 301 FFH0072LSA MMP / 2022 Kloster in Remkersleben DE 3933 302 FFH0209LSA Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde DE 3634 301 FFH0025LSA Köhe westlich Winterfeld DE 3233 301 FFH0185LSA Korgscher und Steinsdorfer Busch DE 4144 301 FFH0069LSA Krumker Holz und Wälder östlich Drüsedau DE 3136 301 FFH0279LSA Küchenholzgraben bei Zahna DE 4142 302 FFH0251LSA MMP / 2023 Kuckenburger Hagen DE 4535 302 FFH0140LSA Kuhberg bei Gröst DE 4737 302 FFH0262LSA MMP / 2010 Kuhlache und Elsteraue bei Jessen DE 4243 302 FFH0070LSA Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau DE 4138 301 FFH0125LSA Kuhschellenstandort bei Recklingen DE 3233 302 FFH0260LSA SEZ MMP / 2010 Kupferschieferhalden bei Hettstedt DE 4335 301 FFH0105LSA Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld DE 4434 302 FFH0107LSA Kupferschieferhalden bei Wimmelburg DE 4434 303 FFH0109LSA L Landgraben-Dumme-Niederung DE 3132 401 SPA0008LSA Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel DE 3132 301 FFH0001LSA MMP / 2014 Langes Holz und Steinberg westlich Hettstedt DE 4334 301 FFH0104LSA Lappwald südwestlich Walbeck DE 3732 301 FFH0028LSA Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 301 FFH0078LSA MMP / 2011 Lausiger Teiche und Ausreißer-Teich östlich Bad Schmiedeberg DE 4342 302 FFH0132LSA MMP / 2022 Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga DE 4835 303 FFH0196LSA Löhnsdorfer Revier bei Göritz DE 3940 302 FFH0061LSA M Magerweide Aschkabel DE 3034 301 FFH0265LSA Mahlpfuhler Fenn FFH0035LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Mahlpfuhler Fenn SPA0026LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Marienberg bei Freyburg DE 4736 306 FFH0197LSA MMP / 2010 Marienborn DE 3732 305 FFH0286LSA Marktkirche Quedlinburg DE 4232 305 FFH0204LSA Milde-Niederung/Altmark DE 3334 401 SPA0009LSA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst DE 4139 401 SPA0001LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Mittlere Oranienbaumer Heide SPA0032LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Moorweide bei Stapen DE 3232 304 FFH0253LSA Mooswiese Hottendorf östlich Gardelegen DE 3435 301 FFH0031LSA Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda DE 4736 303 FFH0145LSA MMP / 2017 Muldeaue oberhalb Pouch DE 4340 301 FFH0180LSA Münchenberg bei Stecklenberg DE 4232 304 FFH0092LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Mündungsgebiet der Schwarzen Elster DE 4142 401 SPA0016LSA MMP / 2022 Muschelkalkhänge westlich Halle DE 4536 303 FFH0123LSA N Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg DE 4736 302 FFH0149LSA MMP / 2022 Nienburger Auwald-Mosaik DE 4136 301 FFH0103LSA Nordöstlicher Unterharz DE 4232 401 SPA0019LSA MMP / 2011 Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle DE 4437 307 FFH0120LSA O Obere Nuthe-Läufe DE 3939 30 FFH0059LSA MMP / 2022 Obere Ohre DE 3431 302 FFH0017LSA Ohreaue DE 3331 302 FFH0275LSA MMP / 2015 Olbe- und Bebertal südlich Haldensleben DE 3734 301 FFH0048LSA Ölbergstollen bei Wangen DE 4735 304 FFH0228LSA MMP / 2013 Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau DE 4039 302 FFH0063LSA MMP / 2022 Ostrand der Hohen Schrecke DE 4734 303 FFH0256LSA MMP / 2014 P Pfaffenheide-Wörpener Bach nördlich Coswig DE 4040 301 FFH0064LSA Pfeifengraswiese bei Günthersdorf DE 4639 303 FFH0283LSA SEZ MMP / 2011 Pinge Weißer Stahlberg Rübeland DE 4231 307 FFH0224LSA SEZ Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg DE 4438 302 FFH0182LSA MMP / 2022 Porphyrkuppen westlich Landsberg DE 4438 301 FFH0181LSA MMP / 2022 Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle DE 4437 302 FFH0118LSA MMP / 2015 R Radeweg bei Hasselfelde DE 4330 302 FFH0094LSA Rathaus Sangerhausen DE 4533 303 FFH0210LSA Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming DE 3738 301 FFH0055LSA MMP / 2011 Rohnberg, Westerberg und Köhlerholz bei Ilsenburg DE 4129 301 FFH0046LSA Rohrberger Moor DE 3232 301 FFH0170LSA Röhricht und Salzwiesen am Süßen See DE 4536 301 FFH0113LSA MMP / 2015 Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau DE 4039 301 FFH0062LSA S Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle DE 4537 301 FFH0141LSA MMP / 2011 Saaleaue bei Groß Rosenburg DE 4037 303 FFH0053LSA Saaledurchbruch bei Rothenburg DE 4336 306 FFH0114LSA MMP / 2011 Saale-Elster-Aue südlich Halle DE 4638 401 SPA0021LSA MMP / 2011 Saalehänge bei Goseck DE 4837 301 FFH0183LSA Saalehänge bei Tultewitz südlich Bad Kösen DE 4936 301 FFH0195LSA Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen DE 4836 304 FFH0153LSA Salzatal bei Langenbogen DE 4536 304 FFH0124LSA MMP / 2016 Salziger See nördlich Röblingen am See DE 4536 302 FFH0165LSA MMP / 2016 Salziger See und Salzatal DE 4536 401 SPA0020LSA MMP / 2016 Salzstelle bei Hecklingen DE 4135 301 FFH0102LSA MMP / 2010 Salzstelle Wormsdorf DE 3833 301 FFH0202LSA SEZ MMP / 2010 Sand-Silberscharten-Standort bei Quedlinburg DE 4132 303 FFH0086LSA Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz DE 4736 305 FFH0148LSA MMP / 2022 Schafhufe westlich Günthersdorf DE 4638 303 FFH0281LSA SEZ MMP / 2011 Schießplatz Bindfelde östlich Stendal DE 3337 301 FFH0032LSA MMP / 2021 Schlauch Burgkemnitz DE 4340 304 FFH0285LSA MMP / 2022 Schlossberg und Burgholz bei Freyburg DE 4736 307 FFH0243LSA MMP / 2023 Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt DE 4635 301 FFH0137LSA Schweinitz bei Loburg DE 3839 302 FFH0247LSA Schweinitzer Fließ DE 4144 302 FFH0175LSA Schwermetallrasen bei Hornburg DE 4535 303 FFH0201LSA SEZ Secantsgraben, Milde und Biese DE 3334 301 FFH0016LSA Selketal und Bergwiesen bei Stiege DE 4332 302 FFH0096LSA MMP / 2010 Silberkuhle bei Bodendorf DE 3633 302 FFH0207LSA Spaltenmoor östlich Friedrichsbrunn DE 4332 301 FFH0162LSA MMP / 2011 Spetze und Krummbek im Ohre-Aller-Hügelland DE 3633 301 FFH0023LSA Spitzberg südwestlich Klinke DE 3435 302 FFH0278LSA SEZ Stauberg nördlich Oebisfelde DE 3531 301 FFH0022LSA SEZ Steingraben bei Städten DE 4836 305 FFH0192LSA MMP / 2010 Stendaler Rohrwiesen DE 3437 303 FFH0232LSA MMP / 2022 Stendaler Stadtforst DE 3337 302 FFH0233LSA MMP / 2022 Stimmecke bei Suderode DE 4029 302 FFH0173LSA Stollen und Trockenrasen bei Unterfarnstädt DE 4535 304 FFH0226LSA Stollensystem Büchenberg bei Elbingerode DE 4230 301 FFH0081LSA SEZ Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg DE 3835 301 FFH0174LSA Sülzetal bei Sülldorf DE 3935 301 FFH0051LSA MMP / 2002 Süppling westlich Weißewarte DE 3537 303 FFH0036LSA T Tangelnscher Bach und Bruchwälder DE 3332 301 FFH0004LSA MMP / 2023 Tanger-Mittel- und Unterlauf DE 3536 302 FFH0034LSA MMP / 2021 Taube-Quelle und Auengebiet bei Möst DE 4239 301 FFH0128LSA Teufelsmauer nördlich Thale DE 4232 301 FFH0091LSA SEZ Thyra im Südharz DE 4431 304 FFH0121LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Tote Täler südwestlich Freyburg DE 4836 301 FFH0151LSA MMP / 2021 Trockenhänge bei Steigra DE 4735 306 FFH0273LSA MMP / 2022 Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben DE 4235 302 FFH0258LSA MMP / 2014 Trockenrasen am Wendelstein DE 4734 302 FFH0194LSA Trockenrasenfläche bei Karsdorf und Glockenseck DE 4736 301 FFH0147LSA MMP / 2022 Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees DE 4436 301 FFH0112LSA MMP / 2017 U Uchte unterhalb Goldbeck DE 3236 301 FFH0231LSA Unstrutaue bei Burgscheidungen DE 4735 307 FFH0272LSA Untere Havel und Schollener See DE 3239 301 FFH0011LSA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See DE 3239 401 SPA0003LSA Untere Muldeaue DE 4239 302 FFH0129LSA MMP / 2013 Untere Ohre DE 3735 301 FFH0024LSA Untere Schwarze Elster DE 4143 301 FFH0071LSA MMP / 2022 V Vogelschutzgebiet Altengrabower Heide DE 3839 401 SPA0014LSA Vogelschutzgebiet Annaburger Heide DE 4244 401 SPA0023LSA Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide DE 3635 401 SPA0012LSA MMP / 2015 Vogelschutzgebiet Drömling DE 3532 401 SPA0007LSA SEZ Vogelschutzgebiet Fiener Bruch DE 3639 401 SPA0013LSA MMP / 2011 Vogelschutzgebiet Hochharz DE 4229 401 SPA0018LSA Vogelschutzgebiet Klietzer Heide DE 3338 401 SPA0010LSA Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 401 SPA0029LSA MMP / 2011 W Waldauer Heideteich- und Auwaldgebiet DE 4937 302 FFH0264LSA Wälder am Flechtinger Höhenzug DE 3733 301 FFH0287LSA Waldgebiet Ferchau bei Salzwedel DE 3232 303 FFH0244LSA Wasserschloß in Sankt Ulrich DE 4636 301 FFH0213LSA Weideflächen bei Kraatz DE 3134 302 FFH0254LSA Weinberggrund bei Hecklingen DE 4135 302 FFH0241LSA MMP / 2010 Weinfeld nordwestlich Mansfeld DE 4334 302 FFH0106LSA Weiße Elster nordöstlich Zeitz DE 4839 301 FFH0155LSA MMP / 2024 Wiesen und Quellenbusch bei Radegast DE 4338 302 FFH0200LSA Wiesengebiet westlich Schladebach DE 4638 304 FFH0284LSA MMP / 2011 Wipper im Ostharz DE 4433 301 FFH0098LSA Wipper unterhalb Wippra DE 4235 301 FFH0257LSA Woltersdorfer Heide nördlich Wittenberg-Lutherstadt DE 4042 301 FFH0066LSA MMP / 2016 Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg DE 4137 401 SPA0015LSA MMP / 2017 Z Zaschwitz bei Wettin DE 4436 303 FFH0246LSA Zeitzer Forst FFH0156LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zeitzer Forst SPA0031LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zerbster Land DE 3938 401 SPA0002LSA Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau DE 4634 302 FFH0136LSA MMP / 2017 Ziegenberg bei Königerode DE 4433 303 FFH0178LSA Ziegenberg, Augstberg und Horstberg bei Benzingerode DE 4131 301 FFH0079LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Zillierbach südlich Wernigerode DE 4130 301 FFH0077LSA Zisterne Weferlingen DE 3732 304 FFH0208LSA Externe Links: Quelle Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Karteninformation Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Datenaktualisierung 2019 folgende Gebietserweiterung an die Europäische Kommission gemeldet. Die Gebietserweiterung ist gegenwärtig noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und somit noch nicht rechtskräftig bestätigt. Dessau-Wörlitzer Elbaue | DE 4140-304 | FFH0067LSA (erweitert um 67 ha) Natura 2000-Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Rechtliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten außerhalb der Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Auf diesen Seiten finden Sie neben dem Verordnungstext u. a. auch die Übersichtskarten, Gebietskarten und Detailkarten zu den Natura 2000-Gebieten. Erläuterungen zu den Datenblättern (Standarddatenbögen) von Natura 2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt, Stand 11/2017 (PDF) Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 978-3-00-042711-4; 2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 10 (2013); ISSN 0941-7281 Letzte Aktualisierung: 08.05.2025

LSG Mittlere Elbe/Mittelelbe LSG Mittlere Elbe Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Hinweis zur Bezeichnung der LSG Mittelelbe / Mittlere Elbe (PDF) Das LSG „Mittlere Elbe“ nimmt weite Flächen des Elbetals zwischen Seegrehna westlich der Lutherstadt Wittenberg bis hin nach Plötzky östlich von Schönebeck ein. Auch das Muldetal von der Mündung des Flusses in die Elbe bis nach Raguhn nördlich von Wolfen gehört zu diesem LSG. Schwerpunktmäßig schließt es die Überflutungsauen ein, greift aber darüber hinaus auf Flächen landseitig der Deiche und auch auf die begleitenden Niederterrassen bis hin zu den sich anschließenden pleistozänen Hochflächen über. Das LSG erstreckt sich von Osten nach Westen über etwa 60 km im Elbetal und von Norden nach Süden über 20 km im Muldetal. Im Osten und Nordwesten schließen sich zwei, nunmehr getrennte Teilgebiete des LSG „Mittelelbe“ an das LSG „Mittlere Elbe“ an. Im Osten erfaßt das Gebiet die Überflutungsauen der Elbe bis auf die Höhe Klöden und im Nordwesten weite, auch eingedeichte Auen bis in den Südosten der Stadt Magdeburg. Die LSG repräsentieren die Landschaftseinheit Dessauer Elbetal. Teile liegen in den Landschaftseinheiten Muldetal, Dübener Heide, Roßlau-Wittenberger Vorfläming, Mosigkauer Heide, Unteres Saaletal, Köthener Ackerland und Zerbster Ackerland. Im Bereich der LSG münden folgende größere Fließgewässer in die Elbe: linksseitig Fließgraben, Mulde und Saale sowie rechtsseitig Schwarze Elster, Zahna, Olbitzbach, Rossel und Nuthe. Die Auenlandschaft an Elbe, Mulde und Saale ist zweigeteilt. Landseitig, also vor dem Hochwasser durch die Deiche geschützt, liegt die Ackeraue und erstrecken sich die Siedlungsgebiete. Dem Betrachter der Landschaft wird oft gar nicht bewußt, daß er sich in einer Aue befindet. Nur alte Hochwassermarken an Häusern weisen darauf hin, daß hier früher noch die Hochfluten des Flusses wirkten. Die weite offene Landschaft wird wie in allen anderen Ackergebieten von Großschlägen beherrscht. Allein das dichte Netz von Gräben und Vorflutern, einzelne alte Eichen, die charakteristische Landmarken bilden, oder Reste von artenreicher Auenvegetation in Senken oder in Niederungen weisen auf die ursprüngliche oder historische Landschaft hin. Auch die verbliebenen Altwasser und Reste der Auenwälder lassen den früheren Charakter der Aue erahnen. Im Bereich ehemaliger Überflutungsgebiete, die infolge Eindeichung heute nicht mehr vom Hochwasser überflutet werden, die aber durch ihre tiefe Lage sehr grundwassernah und infolge der geringen Vorflut überstauungsgefährdet sind wie beispielsweise das Wulfener Bruch bei Köthen, bestimmen offene Grünland-Acker-Gebiete das Landschaftsbild. Anders dagegen wasserseitig, dort wo das Hochwasser noch mehr oder weniger regelmäßig die Landschaft beeinflußt. Hier weiten sich die Auenwiesen und Auenwälder aus. Altwasser und Flutrinnen prägen das Bild der Landschaft. Die LSG sind durch einen hohen Waldanteil gekennzeichnet. Es besteht ein kleinräumiger Wechsel von Wald- und Wiesenflächen. Die Waldränder sind in der Regel nicht geradlinig, sondern ganz den historischen Zufälligkeiten überlassen, bogig und unregelmäßig, so daß eine besondere Harmonie diese Landschaft kennzeichnet. Die flußnahen Wiesenflächen zeigen ein ausgeprägtes Mikrorelief, das die Flächen belebt. Flutrinnen durchschneiden die Aue. Durch ihre Vielfalt sind die Altwasser von besonderem Reiz. Die Überflutungsauen im Landkreis Wittenberg haben im Verhältnis einen sehr geringen Waldanteil. Hier beherrschen weite Wiesenniederungen mit einzelnen Gehölzgruppen und Baumreihen die Aue. Dort, wo jahrhundertealte Solitäreichen die Landschaft beherrschen, wird der Betrachter an die Geschichte dieser Bäume, die aus den mittelalterlichen Wäldern stammen, erinnert. Etwa 500 Eichen mit einem Alter von über 400 Jahren gibt es zwischen Dessau und Wörlitz. Die Solitärbaumwiesen zwischen Dessau und Wörlitz sind aber insgesamt von etwa 25 000 Eichen, aber auch Flatter-Ulmen und anderen Baumarten bestanden und prägen den Parkcharakter dieser Landschaft. Das Gartenreich zwischen Dessau und Wörlitz mit seinen Landschaftsgärten bietet dem Besucher ein besonderes landschaftliches Erlebnis. Eingebettet in die Eichenwiesen durchziehen Alleen die Landschaft, weite Sichten überbrücken die Räume und weisen zu neuen Zielen. Kleinere Architekturen wie Sitze, Landhäuser, Wachhäuser auf den Deichen, aber auch Zweckbauten in den Orten und Kirchen schmücken die Landschaft. Flußtäler boten von jeher gute Voraussetzungen für den Aufenthalt des beziehungsweise die Besiedlung durch den Menschen. Die Auen boten Wasser, Wild und Fische, Holz und später Weideflächen und anderes mehr. Dabei erfolgte die Besiedlung nicht in den Auen selbst, sondern auf hochwasserfreien Niederterrassen, Dünen und auf den Hochufern der Urstromtalränder. Für die Anwesenheit des Menschen im Mittelelbegebiet gibt es über 200 000 Jahre alte Funde von Feuersteinabschlägen und einem Faustkeil. Erst kürzlich wurden bei Gewässerausbauarbeiten am Kühnauer See tausende solcher Feuersteinabschläge gefunden. Die ersten ortsfesten Spuren einer Besiedlung wurden aus der mittleren Steinzeit, vor etwa 8 000 Jahren, nachgewiesen. Aus den nachfolgenden Zeiträumen bis zum Einsetzen schriftlicher Überlieferungen fanden sich in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Dichte immer wieder Fundstellen. Die vor- und frühgeschichtliche Besiedlung besitzt in den einzelnen Teilen der Landschaftsschutzgebiete eine unterschiedliche Geschichte. Die jungsteinzeitlichen Siedlungen im Teilgebiet zwischen Magdeburg und Pretzien konzentrierten sich auf das Gebiet zwischen Wahlitz, Gommern und dem bereits außerhalb der Grenzen des LSG befindlichen Menz, wo an einzelnen Wohnplätzen Siedlungskontinuität bis in die Kaiserzeit nachgewiesen werden konnte. Mit Ausnahme der Glockenbecherkultur sind alle jungsteinzeitlichen Kulturen vertreten, wobei die Stichbandkeramikkultur die älteste bislang nachgewiesene Kultur auf dem Gebiet darstellt. Anstelle der Baalberger und der Schnurkeramikkultur trifft man hier die Tiefstichkeramik- und die Einzelgrabkultur an. Bei Wahlitz wurden zudem Siedlungen der Rössener und der Schönfelder Kultur mit Hausbefunden nachgewiesen. Die mittlere Bronzezeit wird unter anderem durch ein Grabhügelfeld bei Menz vertreten, das archäologisch untersucht wurde und interessante Informationen zu Kult und Ritus lieferte. Danach befanden sich unter einem Hügel ein Totenhaus sowie ein von einer Bruchsteinmauer umschlossenes Grab, von dem ein gepflasterter Steg zu einer Grabgrube führte, die eine zerstückelte Leiche mit zertrümmertem Schädel aufwies. Vor der Aufhügelung wurde ein Totenfeuer abgebrannt. Ein weiterer Hügel barg zuunterst Bestattungen der Kugelamphorenkultur, der stratigrafisch solche der frühen und der mittleren Bronzezeit, dann der Hausurnenkultur der älteren Eisenzeit folgten. Außerhalb schlossen sich an die Hügel weitere Gräber der älteren Eisenzeit an, von denen eines eine Hausurne enthielt, sowie Gräber der Jastorfkultur der jüngeren Eisenzeit. Begräbnisplätze der römischen Kaiserzeit befanden sich bei Wahlitz und Gommern. Bei Gommern wurde zudem das Grab eines germanischen Fürsten gefunden. Aus Cracau stammen Grubenhausbefunde aus der römischen Kaiserzeit sowie aus dem Mittelalter, als dieses Gebiet von den Slawen besiedelt war. Im Jahre 948 wurden Pechau und Gommern als zum Gau Morzane gehörig genannt. Unter Erzbischof Wichmann wurden Landstriche durch Entwässerung urbar gemacht. Wie das Beispiel der Wüstung Poppendorf bei Magdeburg-Cracau lehrt, war diesen Bemühungen aber nicht immer dauerhafter Erfolg beschert. Die Wüstung wurde im Jahre 1164 durch Bauern aus dem Paderborner Gebiet wiederbelebt. Die Siedlung konnte sich jedoch aufgrund der häufigen Überschwemmung der Felder nicht lange halten und wurde abermals wüst. Im Teilgebiet zwischen Schönebeck und Glinde sind am südlichen Ufer der Elbe innerhalb des LSG nur eine Handvoll Fundstellen der Jungsteinzeit, der Eisenzeit sowie ein Gräberfeld der Kaiserzeit bekannt. Die eigentliche Besiedlung fand südlich der Straße von Schönebeck nach Barby statt. Östlich von Pömmelte reichte sie bis an den Rand eines verlandeten Baches heran. Dort entdeckte man aus der Luft eine befestigte Siedlung der Trichterbecherkultur, eine Palisadenanlage und ein heute verschwundenes Grabhügelfeld der Spätbronze-/Früheisenzeit sowie eine große Befestigung, deren Datierung (in die römische Kaiserzeit oder ins Frühmittelalter) noch nicht geklärt ist. Im Hochmittelalter befand sich dort das Dorf Bosene, das wüst fiel. Aus der Luft ließ sich bei Schönebeck eine ausgedehnte Siedlung der ältesten Ackerbauern, der Linienbandkeramikkultur, ausfindig machen. Während des Mittelalters übte der Ort Glinde die Funktion eines Burgwards aus, dessen Ministeriale auf einer Turmhügelburg residierten. Eine zweite Befestigung dieser Art konnte nicht weit davon entfernt bei Pömmelte aus der Luft entdeckt werden. Größere Bedeutung erlangte die Burg bei Ranies, deren ehemaliger Standort zwar bekannt war, deren Form aber erst wieder durch die Luftbildarchäologie zu erkennen war. Sie liegt heute dem Burghügel von Glinde gegenüber auf der rechten Seite der Elbe, befand sich im Mittelalter aber auf deren linker Seite. Im Teilgebiet zwischen Pretzien und Griebo reihen sich die Siedlungsstellen wie Perlen an einer Schnur dicht entlang der Niederterrasse der Elbe aneinander. Die Besiedlung setzte hier während der frühen Jungsteinzeit ein und blieb bis in die jüngere Kaiserzeit konstant. Siedlungskonzentrationen lassen sich vor allem in der Umgebung von Dornburg und Gödnitz ausmachen. Auf der Linie Gödnitz-Flötz-Walternienburg-Kämeritz-Badetz-Steckby-Steutz-Rietzmeck-Brambach-Rosslau-Klieken-Coswig-Griebo folgen die Siedlungen exakt dem durch die Grenze des LSG umrissenen Bereich. Die Siedlungskette markiert gleichzeitig die Linie, ab der sich vor Hochwasser geschützt siedeln ließ, während in der Aue die Elbe stetig ihren Lauf wechselte. Ehemals vorhandene Siedlungen wurden dort vom Hochwasser überflutet oder sogar infolge von Laufänderungen weggeschwemmt und lassen sich dadurch archäologisch nicht mehr fassen. Dennoch ist mit einer Besiedlung unmittelbarer am Wasser vor allem in warmtrockenen Perioden der Klimageschichte zu rechnen. So fanden sich bei Steutz Gräber der jüngeren Bronzezeit im Überschwemmungsgebiet der Elbe, und es kamen in der Elbe Bronzegegenstände in Höhe der Saalemündung zum Vorschein, die von Grabfunden stammen könnten. Allein schon aus der Jungsteinzeit lassen sich auf dem schmalen Streifen östlich von Pretzien bis Walternienburg und zwischen der bezeichneten Linie und der Eisenbahn Zerbst-Gommern über 60 Fundstellen identifizieren, von denen während der Bronze- und Eisenzeit sowie der römischen Kaiserzeit fast 40 Wohnplätze konstant besiedelt blieben. Die meisten Siedlungen der Jungsteinzeit stammen aus deren mittlerer und jüngerer Periode und gehören meist der Kugelamphoren- und Schönfelderkultur an, während die älteren Kulturen der Linienband- und der Stichbandkeramik mit nur drei Fundstellen geringer repräsentiert sind. In der mittleren Jungsteinzeit ist eine Reihe von Großsteingräbern errichtet worden, von denen sich nur noch das von Gehrden, wo ehemals drei gestanden haben, erhalten hat. Die Gräber von Dannigkow, zwei von Dornburg, eins von Prödel und eins von Leitzkau wurden dagegen nach 1800 vermutlich im Zuge der Separation zerstört. Belege für die wirtschaftliche Situation dieser Gegend liefern die Bronzehortfunde von Gödnitz und Walternienburg. Luftbildbefunde von ringförmigen Gräben deuten darauf hin, daß ein Teil der Bestattungen ehedem unter Grabhügeln lag. Während der frühen Eisenzeit gehörte die Gegend zum Siedlungsgebiet der Hausurnenkultur. Belege dafür bieten die Hausurne von Leps und die Gesichtsurne von Brambach-Rietzmeck. Bei Coswig ließen sich neben Siedlungen und Grabhügeln der Spätbronze- und Früheisenzeit auch die zugehörigen Felder und Wege ausmachen. Dieses Gebiet weist auch aus der römischen Kaiserzeit bedeutende Siedlungs- und Grabfunde auf, darunter eine sogenannte Fensterurne, bei der in den Tonkörper Scherben römischer Gläser eingelassen sind. Im Frühmittelalter bildete die Elbe zeitweilig die Grenze zwischen Slawen und Franken. So wurden an ihren Ufern zunächst von den Slawen und später von den Deutschen zwischen Pretzien und Walternienburg Burgen angelegt. Während die Besiedlung im Rosenburger Winkel vergleichsweise spärlich war, zeichnet sich im Teilgebiet um Barby und Aken bis Dessau eine dichte Besiedlung und eine Siedlungskontinuität seit der Linienbandkeramik ab. Bei Barby ist sogar die Gaterslebener Gruppe bezeugt, die bisher nur von wenigen Fundstellen bekannt ist. Auch die Glockenbecherkultur ist dort vertreten. Im Gebiet zwischen Diebzig und Dessau wurden die Sanddünen in den Elbeniederungen als Siedlungsstandorte aufgesucht. Die ältesten Spuren gehen dort in die Mittelsteinzeit zurück, in der die Menschen die Sanddünen als Aufenthaltsorte für die Jagd und den Fischfang in den Elbeauen nutzten. Während der Jungsteinzeit sind Siedlungen im Bereich der Aue nur für die Vertreter der Kugelamphorenkultur belegt, die als Rinderhirten die Wiesen und Auenwälder nutzten. Eine dichtere Besiedlung fand erst in der jüngeren Bronzezeit statt. Die Gründe müssen darin gesucht werden, daß die Siedler damals ihre Wirtschaftsweise stärker auf die Tierhaltung verlagert hatten. Ein Bronzehortfund vom Burgwall Kühnau sowie Importkeramik aus dem Mittelrheingebiet deuten auf die wirtschaftliche Bedeutung des Raumes hin. Auch während der frühen Eisenzeit spielte dieses Gebiet eine wichtige Rolle. So fanden sich in Dessau drei und in Großkühnau zwei Hausurnen, die als Begräbnisstätten hervorragender Persönlichkeiten dienten, und die, zusammen mit den acht Urnen aus den südlich an das LSG angrenzenden Wulfen, mehr als 20% des Gesamtbestandes an Hausurnen in Mitteldeutschland bilden. Für die jüngere Eisenzeit sind auch einzelne Siedlungen in den Auen selbst belegt, was auf warmtrockenes Klima in den letzten Jahrhunderten v. Chr. schließen läßt. Römische Kaiserzeit und Völkerwanderungszeit sind nur durch spärliche Nachweise belegt. Zur Zeit der slawischen Besiedlung, die hier Ende des 6. Jahrhundert einsetzte, bestand bei Großkühnau eine Burg. Sie bildete den administrativen Mittelpunkt für die im Umkreis liegenden Dörfer. Im 10. Jahrhundert wurde sie in das deutsche Burgensystem an der Reichsgrenze eingebunden. Besonders die Burgenkette zwischen Rosenburg und Aken bezeugt die strategische Bedeutung des im 10. Jahrhundert zum Gau Serimunt gehörigen Gebiets als Grenze zu den nördlich der Elbe siedelnden Slawen. Sollte Rosenburg mit der 839 von Franken eroberten Resigesburg gleichzusetzen sein (man liest hier auch Kesigesburg und verbindet diese deshalb mit Cösitz), dann wurde das Gebiet vom Stamm der Coledizier bewohnt. Versuche, im Rosenburger Winkel die von Überflutungen betroffenen Auen für die Landwirtschaft zu gewinnen, waren auf Dauer nicht vom Erfolg gekrönt, wie die Zahl der bereits im 14. und 15. Jahrhundert aufgegebenen Dörfer erkennen läßt. Erst der Deichbau garantierte hier eine sichere Landwirtschaft. Die Terrassenränder nördlich der Elbe zwischen Griebo und der Elster-Mündung wurden erstmals von den mittelsteinzeitlichen Jägern und Sammlern aufgesucht. Während der Jungsteinzeit sowie der älteren Bronzezeit blieben sie unbesiedelt, da die Verbreitung neolithischer Kulturen an der Mulde endete. Die Besiedlung setzte hier erst in der jüngeren Bronzezeit ein und blieb von da an konstant. Am stärksten war die Besiedlung während der Jungbronze- und Eisenzeit bei Coswig und zwischen Apollensdorf und Elster und dünnte östlich davon stark aus. Doch blieb eine lose Verbindungskette bestehen, die den Raum um Coswig und Wittenberg mit dem ostelbischen Gebiet zwischen Jessen und Prettin verband, in dem sich eine extrem dichte Besiedlung abzeichnete. Zwischen Pratau und Bleddin blieb die Besiedlung locker. Kulturell ist das Gebiet in der Jungbronzezeit der Lausitzer Kultur und in der Früheisenzeit der aus dieser hervorgegangenen Billendorfer Kultur zuzurechnen, deren Verbreitung bis zur Mulde reichte. Einzelne Grabhügel deuten darauf hin, daß die Brandgräber aus der Bronze- und Eisenzeit früher überhügelt waren. Eine aus der Luft entdeckte Befestigung bei Dabrun bildete während der Spätbronze- und Früheisenzeit den Mittelpunkt der Besiedlung in diesem Gebiet. Die Bedeutung des Raumes südlich der Elbe im 10. Jahrhundert (Nennung 1004) wird durch eine Burgenkette angezeigt, die bei Seegrehna (urbs Grodisti) beginnt und sich über Pratau (urbs Broth) und Rakith (urbs Rochutini) bis nach Trebitz (urbs Triebaz) zieht. Aus slawischer Zeit stammt eine Burganlage, die bei Rakith-Bietegast aus der Luft entdeckt werden konnte und als Vorort gedeutet werden darf. Mit der Zunahme der Besiedlung im frühen Mittelalter vom 8. - 12. Jahrhundert wirkte sich der menschliche Einfluß auf die Landschaft deutlicher aus. Durch die durch menschliche Tätigkeit geförderte Erosion und nachfolgende Ablagerung von Auenlehm bildete sich aus Weichholzauen und Eichen-Eschen-Hartholzauen der anspruchsvolle, an Feld-Ahorn, Feld-Ulmen und Winter-Linden reiche Hartholzauenwald. Zugleich wurden Auenwälder gerodet. Die Nutzung der Wälder erfolgte durch ungeregelten Niederwaldbetrieb, auch Waldweide wurde umfänglich betrieben. Vor allem durch die Ansiedlung der im Wasserbau erfahrenen Holländer und Flamen wurde im 12. und 13. Jahrhundert der Bau von Mühlgräben und Wassermühlen gefördert, um den zunehmend höheren Getreideertrag aus den neu gewonnenen Ackerflächen außerhalb der Auenlandschaft verarbeiten zu können. Erinnert sei an den Mühlenstreit in Dessau 1275. Erste Deichbauten und die Anlage von Entwässerungsgräben trugen zur Ausdehnung von Nutzflächen und damit zur Reduzierung der Waldfläche in der Aue bei. Wüstungsphasen und Kriege unterbrachen diese Entwicklungen. Es gab Zeiten des Bevölkerungsrückgangs und damit der Regenerierung der Aue und solche des Bevölkerungswachstums mit verstärkter Nutzung. Nach dem Niedergang im Dreißigjährigen Krieg setzte im 17. und 18. Jahrhundert eine Phase intensiver Landerschließung ein. Wiederum unter holländischem Einfluß wurden Schloß, Park und Stadt Oranienbaum (von 1683 an) errichtet, Deichbauten (1707-1738) und Entwässerungsmaßnahmen wie der Kapengraben (1706-1708), durchgeführt. Nach preußischem Vorbild wurden Siedlungen angelegt. Ein besonderer wirtschaftlicher Aufschwung war mit der Entstehung des Gartenreiches zwischen Dessau und Wörlitz in der 2. Hälfte des 18. Jahrhundert verbunden. Durch den Ausbau der Elbe zu einer Schiffahrtsstraße und den weiteren Ausbau der Hauptdeichsysteme wurde ein besonders nachhaltiger Einfluß auf die Auenlandschaft genommen. Diese Maßnahmen ermöglichten die weitere Erschließung von Ackerland durch Rodung von Wäldern in der Aue und vor allem das Wachstum der Siedlungsflächen im Zuge der Industrialisierung nach 1871. Gleichfalls entwickelte sich die moderne Forstwirtschaft, die aus den Nieder- und Mittelwäldern der Aue den Eichen-Hochwald schuf und zur Sicherung der Waldflächen beitrug. Im 20. Jahrhunderte setze sich die Urbanisierung in der Aue fort. Zunehmend weiteten sich Siedlungsflächen aus, wurde die Aue von Verkehrstrassen zerschnitten. Die Verschmutzung der Flüsse folgte dem Aufbau der chemischen Industrie, die als Folge des II. Weltkrieges und der industriellen Entwicklung zu Zeiten der DDR besonders umweltschädigend wirkte. Zugleich setzten aber im 20. Jahrhundert die Bemühungen um Heimatschutz, Naturschutz, Landschaftspflege und später Umweltschutz ein. Durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten konnten wertvolle Flächen gesichert werden. Ein deutlicher Rückgang der Umweltverschmutzung wurde erst nach der Schließung vieler Industriebetriebe und nach der Sanierung beziehungsweise den Neubau von Klärwerken ab 1990 erreicht. Zugleich wurden aber in diesem Zeitraum erhebliche Auenflächen für Siedlungs-, Industrie-, Gewerbe- sowie Straßenbau beansprucht. Die Muldeauen im Überflutungsgebiet wurden durch die Abwässer der chemischen Industrie in Bitterfeld und Wolfen stark mit Schwermetallen und organischen Verbindungen kontaminiert, so daß heute selbst eine landwirtschaftliche Nutzung der Grünländer nicht mehr möglich ist. Auf diesen Flächen wird sich eine Waldentwicklung vollziehen. Das Urstromtal der Elbe zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Gommern ist im Untergrund durch den saxonischen Bruchschollenbau und morphologisch durch die Endmoränen des Warthestadiums der Saalekaltzeit geprägt. Die Endmoränen sind die südlichen Ausläufer des Flämings und lagern im Norden außerhalb des LSG. Östlich Wittenberg befindet sich die Elbetalglazialwanne, die mit quartären klastischen Sedimenten bis zu einer Tiefe von mehr als 100 m gefüllt ist. Sie stellt die bedeutendste elsterglaziale Destruktionsstruktur für Mitteldeutschland dar. Westlich Wittenberg bis Gommern quert die Elbe eine Grundgebirgshochlage, die Halle-Wittenberger-Scholle, deren methamorphe Gesteine südlich Gommern zu Tage treten. Von Wittenberg stromabwärts fallen bei Coswig die steilen Nordufer auf. Hierbei handelt es sich um Erosionsanschnitte von glazifluviatilen Sanderbildungen des Warthestadiums der Saalekaltzeit. Erste, wahrscheinlich frühholozäne Dünenbildungen treten am Südufer nördlich Wörlitz, zum Beispiel Wilder Berg, auf. Die oligozänen Sande der Mulde-Elbe-Niederung werden von einem zirka 20 m mächtigen quartären Sedimentkörper überlagert. Der an der Oberfläche anstehende fluviatile Kies, Sand und Schluff wurde zwischen Vockerode und Ziebigk durch Mulde und Elbe während des Holozäns in die Niederterrasse der Weichselkaltzeit eingelagert. Am Südufer zwischen Ziebigk und Aken, aber auch vereinzelt am Nordufer, befinden sich auf der Niederterrasse von Ost nach West streichende, mehrere Kilometer lange holozäne Dünenzüge. Westlich Ziebigk geht im tieferen Untergrund die Halle-Wittenberger-Scholle in die Flechtingen-Roßlauer-Scholle über. Im Bereich der Saalemündung südöstlich von Barby setzt sich dieser geologische Aufbau der Elbe-Niederung fort, wobei die Mächtigkeit der Niederterrasse nach Nordwesten allmählich abnimmt. Die Hauptdünenbildungen befinden sich am nordöstlichen Ufer und erreichen ihren Höhepunkt in den 17 m hohen Dünen der Fuchsberge südlich Gommern. Südwestlich von Gommern treten in Steinbrüchen unterkarbonische, hell-dunkelgraue Quarzite, der Gommernquarzit, und schwarze, quarzitische Schiefer zu Tage. An einer tektonischen Störung, die die Flechtingen-Roßlauer-Scholle nach Süden begrenzt, ist die Weferlingen-Schönebecker Scholle abgesunken. Südwestlich Plötzky bilden die Sedimente des Unteren Buntsandsteins den Festgesteinsuntergrund. Sie werden durch mächtige tertiäre Lockersedimente überlagert. In diese ist südwestlich der Linie Schönebeck-Westerhusen der Kieskörper der Weichsel-Niederterrasse eingelagert. Sie zeichnet sich gegen die holozänen Sedimente des Elbetales durch eine deutlich hervortretende Geländekante aus. Den holozänen Sedimenten, die eine bis zu 6 km breite Aue bilden, sitzen im Raum Randau holozäne Dünesande auf. Die Auensedimente wurden durch Flußlaufverlagerungen ständig umgelagert und fraktioniert sedimentiert. Im Mäander, der typischen Laufform des Tieflandflusses, erodiert der Fluß am Mäanderscheitel und sedimentiert im Mäanderbogen. Damit werden Prallhang und Gleithang unterschieden. Durch die strömungsabhängige Sedimentation des Flusses bauen sich im Mäanderbogen mächtige Kiesdome auf. Durch diese Erosions- und Sedimentationsprozesse verlagert sich der natürliche Fluß ständig seitwärts in seinem Tal. Dabei vergrößert sich der Mäander und damit seine Laufstrecke fortwährend. Diese Vergrößerung verläuft so lange, bis der Fluß an seinen Mäanderschenkeln durchbricht und seinen Lauf verkürzt. Aber auch in der Folge von Hochwassern kann es zu Flußlaufverlagerungen kommen. Daraus ergibt sich ein dynamischer Prozeß in der Aue, der fortwährend Standorte zerstört und neue aufbaut. Der Fluß pflügt, bildhaft gesprochen, seine Aue um. Diese natürlichen dynamischen Prozesse wurden durch den Ausbau des Flusses seit dem beginnenden 19. Jahrhundert unterbrochen. Das Bett des Flusses wurde festgelegt. Das hat zur Folge, daß sich die Erosionskraft des Flusses nicht in der Seitenerosion, sondern nunmehr in der Tiefenerosion umsetzt. Deshalb gräbt sich der Fluß in seine Aue ein und senkt damit das Grundwasser ab. Das LSG charakterisiert die Bodenregion der Flußlandschaften im Mittellauf der Elbe. Es erfaßt großflächig die Auen und in den Randbereichen der Auen sowie auf Inseln die mit der Aue verbundenen Niederterrassen. Die Auenlandschaften sind durch die Verbreitung der Auensedimente definiert. Geringe Höhenunterschiede begrabener und jüngster Terrassen, der Altwasserläufe und Hochflutrinnen, der Fußrinne sowie ”Inseln” der Hochflächen und Niederterrassen in der Aue mit angelagerten Dünen gliedern das Bodenmosaik durch unterschiedliche Grundwasserbeeinflussung und Bodensubstrate. In Auenlehmen sind in Abhängigkeit vom Grundwasserstand Vegas und Gley-Vegas dominant. Es sind braune, humus- und nährstoffreiche Lehmböden mit Grundwassermerkmalen unter 8 dm beziehungsweise zwischen 8 und 4 dm unter der Geländeoberfläche. Die grundwasserbestimmten Gleye sind in tiefergelegenen Geländepositionen zu finden. Sie sind häufig in Bodenprofilen mit geringmächtigen Auenlehmdecken oder in sandigen Auensubstraten anzutreffen. Flußabwärts von Breitenhagen kommen Auentone vor, in denen Pseudogley-Vegas und Pelosol-Tschernitzen ausgebildet sind. In Hochflutrinnen und Altwasserarmen sind Gleye, Humusgleye und humusreiche Gleye typisch. Bei Kühren kommen im Bereich der Taube Anmoorgleye vor. Auf den Dünen dominieren Regosole bis Podsole und auf den meist sandigen Hochflächeninseln Acker-Braunerden, podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole und Gley-Braunerden. Die Niederterrassenlandschaften sind durch Geschiebedecksand, Flugsand oder holozän umgelagerten Sand über Niederungssand gekennzeichnet. Gleye aus Sand sind die typischen Böden. In den höhergelegenen, grundwasserferneren Bereichen sind Gley-Braunerden bzw. unter Wald auch Podsol-Gley-Braunerden und Gley-Podsole ausgebildet. Die Entwässerungsbahnen, Altwasserrinnen und Dünen weisen das gleiche Bodenformeninventar wie die entsprechenden Bereiche der Auen auf. In der Aue strömt das Grundwasser von den Niederterrassen auf den Fluß zu. Bei Mittelwasser stellt sich dabei ein konstantes Gefälle vom Auenrand zum Fluß hin ein. Bei Niedrigwasser senkt sich nun in Flußnähe der Grundwasserspiegel erheblich ab, während er bei Hochwasser zunächst flußnah ansteigt. Zugleich staut sich bei Hochwasser das zuströmende Grundwasser an, so daß es auch zunehmend in den flußferneren Bereichen zum Anstieg des Grundwassers kommt. Auf diese Weise wechseln in einer Flußaue ständig die Grundwasserverhältnisse. Diese Dynamik bei strömendem Grundwasser, der Wechsel von Niedrigwasser und Hochwasser bis zur Ausuferung des Flusses mit gewaltigen Überflutungen der Aue, kennzeichnen das hydrologische Regime der Aue. Die LSG lassen sich zwei unterschiedlichen Klimagebieten zuordnen, im Westen dem stark maritim beeinflußten und im Osten dem stark kontinental beeinflußten Binnentiefland. Ihr Grenzbereich liegt etwa zwischen Coswig und Roßlau. Bezüglich der mittleren Lufttemperatur unterscheidet sich das langgestreckte Gebiet kaum. Sie liegt bei etwa 18 o C bis 19 o C. Größere West-Ost-Unterschiede zeigen die mittleren Lufttemperaturen im Januar, wobei der Bereich nördlich der Saalemündung mit 0 o C bis 1 o C bevorteilt ist. Ähnlich verhalten sich die Jahresmittel der Lufttemperaturen. Sie betragen mehr als 9,1 o C im westlichen und 8,6 o C bis 9,0 o C im östlichen Bereich. Ebenso verläuft die 500 mm-Isohyete im Bereich der Saalemündung, das heißt die mittleren Niederschlagssummen liegen elbabwärts (in westlicher Richtung) unter 500 mm und elbaufwärts (in östlicher Richtung) über 500 mm. Im östlichen Bereich erreichen die Jahresniederschläge sogar bis 600 mm. Lokalklimatisch spielen erhöhte Luftfeuchtigkeit, Talnebel und relativ windgeschützte Lagen in den Flußniederungen eine Rolle. Bedingt durch das niederschlagsarme und warme Klima wird die Flora der LSG durch südlich und östlich verbreitete Arten gekennzeichnet. Südliche Arten sind unter anderem Stattliches Knabenkraut, Hügelmeier oder Südliche Sumpfkresse, aber auch Auenwaldbaumarten wie Feld-Ahorn und Feld-Ulme. Floristische Besonderheiten der Auenwälder sind Märzenbecher und Wiener Blaustern. Diese Arten haben hier ihre nördliche Verbreitungsgrenze in Mitteleuropa. Auch Zerstreutblütiges Vergißmeinnicht und Süße Wolfsmilch stammen aus südlichen Florengebieten. Insbesondere auf den trockenen Dünen siedeln in Trockenrasen Arten der ost- und südosteuropäischen Steppen und Waldsteppen. Dazu gehören unter anderem Steppen-Königskerze, Berg-Haarstrang, Goldhaar-Aster, Feld-Mannstreu, Ohrlöffel-Leimkraut, Niederliegender Ehrenpreis und Ähriger Ehrenpreis. Ein südlich-alpines Element ist das Alpen-Vermeinkraut. Zartes Brillenschötchen und Mauer-Felsenblümchen sind südlich-montane Arten. Eine subatlantisch verbreitete Art tritt mit dem Flügel-Ginster am südlichen Rand des Elbetales auf, deren nördlichstes Teilareal sich im Dessauer Raum befindet. In den Feuchtwiesen der Auen findet man als östlich verbreitete Arten Brenndolde, Glänzende Wiesenraute, Sibirische Schwertlilie, Gräben-Veilchen, Hohes Veilchen, Kleinblütiges Schaumkraut und Österreichische Sumpfkresse. Charakteristisch für die großen Flußauen ist das Vorkommen sogenannter Stromtalpflanzen. Die Verbreitung dieser Arten folgt den Flüssen, da ihre Samen und Früchte durch fließendes Wasser transportiert werden. Die im Mittelelbegebiet anzutreffenden Sippen der Stromtalpflanzen stammen meist aus dem süd- und südosteuropäischen Raum. Zu ihnen gehören nicht nur Wasserpflanzen, sondern auch Arten von Auenwäldern, Uferstaudenfluren und feuchten Säumen. Typische Vertreter dieser Gruppe sind Fluß-Kreuzkraut, Aufrechte Waldrebe, Pappel-Seide, Sumpf-Wolfsmilch, Langblättriger Blauweiderich, Gelbe Wiesenraute, Taubenkropf, Hallers Schaumkresse, Katzenschwanz und Banater Segge. Krebsschere, Schwimmfarn, Wassernuß und Kleines Nixkraut sind sommerwärmeliebende Stromtalpflanzen der Auengewässer. Die letztgenannte Art hat im Mittelelbegebiet ihr einziges zusammenhängendes Vorkommen in Ostdeutschland. Auf schlammigen Stellen der Altwasserränder und Flußufer siedeln die lokal häufigen Arten Braunes Zyperngras, Schlammling, Rote Schuppenmiere, Sumpf-Quendel und Sumpf-Ruhrkraut. Seltener sind Hirschsprung, Acker-Gipskraut und Flügelsamige Schuppenmiere. Die natürliche Vegetation in den Auen wird von Weich- und Hartholzauenwäldern, Wasser- und Verlandungsvegetation der Altwasser und Flutrinnen, einjährigen und mehrjährigen Ufer- und Staudenfluren der Flüsse sowie Eichen-Hainbuchen- und Stieleichen-Birkenwäldern auf den angrenzenden Niederterrassen und Dünen gebildet. Auf den steilen Hängen des Urstromtales wachsen natürlicherweise Hainbuchen-Ulmenwälder. Auf frischen Rutschungen und Abbrüchen sind hier die natürlichen Standorte der Trockenrasen und wärmeliebenden Staudenfluren zu suchen. Die Hartholzauenwälder treten in vier Ausbildungen auf. Auf den feuchtesten Standorten stockt die Rohrglanzgras-Ausbildung, ihr folgt die typische Ausbildung. Die trockeneren Auenstandorte werden von der sehr artenreichen Linden-Ausbildung und in dem Übergang zu den Eichen-Hainbuchen-Wäldern von der Hainbuchen-Ausbildung eingenommen. Die Weichholzauenwälder aus Weiden- und Pappel-Arten sind weitgehend gerodet und in Grünland umgewandelt worden. Galerieartig ziehen sich aber Bestände entlang der Flüsse. Die charakteristische Schwarz-Pappel ist bereits so selten geworden, daß sie als vom Aussterben bedroht eingeschätzt wird. Durch die Rodung der Wälder, Weidenutzung und Mahd konnte sich in der Überflutungsaue vor allem die Grünlandvegetation als charakteristische Halbkulturformation entwickeln. Die Wiesen werden von artenarmen Quecken-Fuchsschwanz-Rasen auf flußnahen Flächen, den überaus artenreichen Brenndolden-Rasenschmielen- und Mädesüß-Hahnenfuß-Wiesen und auch Labkraut-Fuchsschwanzwiesen vertreten. Hinzu kommen Flutrasen und Rohrglanzgras-Wiesen sowie im Übergang zu den Halbtrockenrasen Pechnelken-Rotschwingel-Wiesen. Die Wasservegetation ist durch Laichkrautgesellschaften, Schwimmblatt- und Wasserschwebergesellschaften vertreten. Die Röhrichte und Riede bauen sich aus Gemeinem Schilf, Teich-Simse, den Rohrkolbenarten, Teich-Schachtelhalm, Großem Schwaden, Schlank-Segge, Ufer-Segge oder Rohr-Glanzgras auf. Die Trockenrasen auf den Dünen sind insbesondere dem überaus artenreichen Ohrlöffel-Schwingel-Rasen oder dem Nelken-Strandnelken-Rasen zuzuordnen. Im Übergang von den Rasen zu den Wäldern treten xerotherme Staudenfluren und Gebüsche auf. Leitart der Tierwelt des Mittelelbegebietes ist der Biber, der hier sein Hauptverbreitungsgebiet hat. Mehr als 40 weitere Säugetierarten besiedeln die Aue. Hingewiesen sei auf die Kleinsäuger wie Zwergmaus, Zwergspitzmaus und Wasserspitzmaus. Unter den Fledermäusen sind der Große Abendsegler und die Wasserfledermaus die charakteristischen Arten. Von den Vögeln wurden bisher über 280 Arten nachgewiesen, darunter etwa 135 Brutvogelarten. Typisch für die Auenwälder sind Mittelspecht, Kleiber und Pirol. Sehr seltene Waldbewohner sind Schwarzstorch und Kranich. Die Auen sind ein wichtiges Nahrungshabitat des Weißstorchs. Der Graureiher hat mehrere Kolonien, und seit 1987 brütet auch der Kormoran wieder im Gebiet. Die Altwasser sind Lebensraum zahlreicher Wasservögel. Zu nennen sind Stockente, Tafelente, Graugans, Höckerschwan, Bleßhuhn, Haubentaucher sowie Zwergtaucher. Selten sind Rothalstaucher und Schwarzhalstaucher. In Kolonien brütet die Lachmöwe. In den Röhrichten treten selten Große Rohrdommel und Zwergrohrdommel auf. Regelmäßiger anzutreffen sind Teichrohrsänger und Rohrammer, selten dagegen Schlagschwirl, Rohrschwirl und Drosselrohrsänger. Auf den Sandbänken, insbesondere der unteren Mulde, brüten Flußregenpfeifer und Flußuferläufer. Bemerkenswert ist auch die hohe Dichte an Greifvögeln. Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Sperber, Rohrweihe, aber auch Turmfalke und Baumfalke kommen vor. Einzelvorkommen von Seeadler und Schreiadler in den LSG sind belegt. Der Fischadler ist seit 1998 Brutvogel in der Muldeaue. In den Wiesenauen bei Wittenberg und Wulfen brütet noch der Große Brachvogel. Daneben sind Kiebitz, Bekassine sowie selten der Wachtelkönig heimisch. Die Vorkommen der Uferschnepfe sind wohl erloschen. Braun- und Schwarzkehlchen sowie Wiesenpieper besiedeln ebenfalls die Wiesenlandschaften. In Gebüschen mit angrenzendem Offenland sind Sperbergrasmücke, Rotrückenwürger und Raubwürger anzutreffen. Charaktervogel der Waldränder, Gebüsche, Gehölze und Parks ist die Nachtigall. Auf den mit Solitärbäumen bestandenen Wiesen fällt die hohe Dichte des Baumpiepers auf. Das Mittelelbegebiet hat weiterhin eine große Bedeutung als Zug-Rastraum für ziehende Wasservögel. Zu beobachten sind dann Krickenten, Reiherenten, Schellenten, Löffelenten, Spießenten, Pfeifenten, Schnatterenten und Bergenten. Hinzu kommen Gänsesäger und Zwergsäger, Singschwäne, Zwergschwäne und Saat- und Bleßgänse. Der Seeadler überwintert regelmäßig im Gebiet. Als Durchzügler mit mitunter auch längerer Verweildauer besuchen Fischadler, Wiesenweihe, Kornweihe, Grünschenkel und andere Wasserläufer und Strandläufer das Gebiet. Seltener sind zum Beispiel Doppelschnepfe, Zwergschnepfe oder Regenbrachvogel. Von den Kriechtieren ist die Ringelnatter ein charakteristischer und häufiger Vertreter. Besonders kennzeichnen die Vorkommen von Laubfrosch und Rotbauchunke die artenreiche Lurchfauna. In Elbe, Mulde und Saale leben über 20 Fischarten, darunter die kennzeichnenden Fließwasserarten Döbel, Hasel, Aland, Rapfen, Ukelei, aber auch Aal, Gründling, Blei, Zope, Quappe und Flußbarsch. In den Altwassern sind Bitterling, Schlammpeitzger, Karausche und Steinbeißer besonders erwähnenswert. Die Fauna der Wirbellosen ist überaus artenreich. Hingewiesen werden kann nur auf wenige Arten wie die auffälligen Großkäfer Eichenbock und Hirschkäfer, die Libellen Südliche Mosaikjungfer, Grüne Mosaikjungfer, Glänzende Binsenjungfer und Asiatische Keiljungfer. Unter den Heuschrecken ist für das Elbegebiet beispielsweise das Auftreten der Gestreiften Zartschrecke kennzeichnend. Überaus wertvoll sind die Vorkommen der wohl ältesten rezenten Tierformen Kiemenfuß und Schuppenschwanz in Temporärgewässern der Überflutungsaue. Hervorzuheben ist auch der stabile Bestand an Fluß- und Teichmuschel. Die LSG sollen zur Sicherung der Kulturlandschaft an der Mittleren Elbe dienen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, die Verteilung der Grünland- und Waldgebiete zu erhalten und deren extensive Nutzung beziehungsweise naturnahe Bewirtschaftung zu sichern. In den westlichen Teilen des LSG „Mittlere Elbe“ zwischen der Mulde und der Saalemündung wird auf eine Erweiterung der Auenwaldfläche orientiert. Insbesondere sollen auch die nicht auengerechten Hybridpappelbestände in Auenwald umgewandelt werden. Besondere Förderung sollen Wildobstbäume und andere seltenere Gehölze wie Feld-Ahorn oder Feld-Ulme erfahren. Mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes sollen die Landwirte in Schwerpunktbereichen in ihrem Bemühen unterstützt werden, den Artenreichtum der Auenwiesen durch extensive Grünlandnutzung zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Ganz besondere Bemühungen sind zur Sanierung und Sicherung der Altwasser notwendig. Infolge des Ausbaus der Flüsse entstehen heute keine weiteren neuen Altwasser mehr und die bestehenden verlanden zunehmend durch die Eutrophierung und gehen als wichtige Lebensräume der Auen verloren. Viele Fließgewässer im LSG sind renaturierungsbedürftig. Ihre ökologische Durchgängigkeit wäre wiederherzustellen und ihre Unterhaltung extensiv zu betreiben. Großer Anstrengungen bedarf es, um den weiteren Ausbau der Flüsse zu begrenzen. Dabei wird davon ausgegangen, daß ein Ausbau der Mulde nicht erfolgen darf, und die zukünftige Schiffbarkeit der Elbe und Saale so zu modifizieren ist, daß keine nachteiligen ökologischen Auswirkungen auf die Aue zu befürchten sind und insbesondere die weitere Eintiefung der Elbe aufgehalten und möglichst rückgängig gemacht wird. Durch die Rücksetzung von Deichen wird angestrebt, die Überflutungsflächen zu vergrößern, wo dies sinnvoll und möglich ist. Diese Maßnahme dient der Renaturierung der Aue, hat aber meist nur lokale Wirkung für den Hochwasserschutz. In enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege wird das Dessau-Wörlitzer Gartenreich gepflegt und rekonstruiert. Dazu sind Industrie- und Gewerbeentwicklungen in der historischen Landschaft besonders kritisch zu hinterfragen und geeignete touristische und gewerbliche Entwicklungen unter Nutzung der vorhandenen Substanz zu fördern. Eine besondere Rolle spielen dabei auch die Pflege und Rekonstruktion des Straßen- und Streuobstes, die Anlage von Alleen und die Nachpflanzung von Solitäreichen. Die ackerbaulich genutzten Gebiete des LSG können durch landschaftsgestaltende Maßnahmen aufgewertet werden. Hierzu gehören insbesondere die Anlage von Hecken und Gehölzen, die Förderung der Entwicklung von Kraut- und Staudensäumen und die Anlage von Gewässerrandstreifen. Die Landschaft wird für den ökologisch verträglichen Tourismus und die Erholung erschlossen. Dabei werden besonders sensible Bereiche wie beispielsweise die Naturschutzgebiete durch Lenkungsmaßnahmen geschützt. Weitere Wanderwege und Radwanderwege sind anzulegen und auszuschildern, landschaftliche Erlebnisräume zu gestalten und die Besucher durch geeignete Informationen an die Landschaft und deren Sehenswürdigkeiten heranzuführen. Informationszentrum des Biosphärenreservats Das Informationszentrum liegt an der Straße von Dessau nach Oranienbaum am Abzweig zum früheren Forsthaus Kapen beziehungsweise zum Kapenschlößchen, in dem heute die Verwaltung des Biosphärenreservats ihren Sitz hat. Man erreicht das Informationszentrum auch mit dem Bus und mit der Wörlitzer Eisenbahn. In Schauhallen wird über das Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ informiert. Unweit des Informationszentrums befindet sich eine Biberschauanlage, die sogar einen Einblick in eine besetzte Biberburg ermöglicht. Im Umfeld des Kapenschlößchens kann der Besucher auf einem Naturlehrpfad interessante Informationen über das Gebiet am Kapengraben erhalten. Ein weiterer Lehrpfad stellt zahlreiche alte Obstsorten vor. Landschaftsgärten des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs Der bedeutendste Landschaftsgarten ist der Wörlitzer Park. Neben diesem bestehen aber weitere Gärten, die lohnenswerte Ausflugsziele sind. Nahe Vockerode liegt auf einer Düne an der Elbe der Waldpark Sieglitzer Berg. Bei Dessau-Waldersee befindet sich das sehr intime, hainartige Luisium, das in eine historische Landschaft eingebettet ist, die die Entstehungsgeschichte des Parks gut nachvollziehbar macht. Westlich von Dessau erstreckt sich das Georgium. Im Schloß Georgium befindet sich eine bedeutende Gemäldegalerie. Bei Dessau-Großkühnau erstreckt sich der Kühnauer Landschaftspark am gleichnamigen See. Der Fürst-Franz-Wanderweg erschließt das Dessau-Wörlitzer Gartenreich in seiner Ost-West-Ausdehnung von Dessau-Großkühnau bis Wörlitz. Dabei werden die Landschaftsgärten des Gebietes durchquert oder berührt. Der Weg ist überaus reizvoll. Aufgrund seiner Länge und seinem Ausbauzustand eignet er sich besonders für eine Radwanderung. Naturlehrpfad Kliekener Aue In der Kliekener Aue besteht im Verbund mit einem Rad- und Fußwanderwegenetz ein Naturlehrpfad, der vielfältige Informationen über die Aue vermittelt. Von einer Aussichtskanzel aus erhält der Besucher einen Einblick in das Naturschutzgebiet „Saarenbruch“ und kann Wasservögel beobachten. Wanderung von Coswig nach Wörlitz Von der historischen Stadt Coswig überquert man mit der Fähre die Elbe. Vom linken Elbeufer aus erschließt sich die Stadtansicht von Coswig. Eine alte Pflasterstraße führt nach Wörlitz. Von dieser vermutlich noch einzigen, mit Kopfsteinpflaster versehenen Bundesstraße aus erschließt ein Rundwanderweg die Elbaue um den Wildeberg. Wörlitz erreicht man von der Parkseite her auf dem Weg durch die Auenwälder und Auenwiesen. Wanderung Lutherstadt Wittenberg - Pratau - Durchstich Von Wittenberg mit seinen reformationsgeschichtlichen Sehenswürdigkeiten gelangt man über die Elbebrücke in Richtung Pratau. Auf Wiesenwegen führt dann der Weg durch die Überflutungsaue mit Baumgruppen, Einzelbäumen und Flutrinnen sowie kleineren Auengewässern zum Altarm „Durchstich“. Die Möglichkeit zahlreicher Wasservogel-Beobachtungen sowie das Erleben von Sichtbeziehungen vom Hochwasserdeich zur markanten Stadtsilhouette Wittenbergs mit den historischen Kirchen und der Hafenspeicher- und Industriearchitektur lohnen den Weg. Wanderung Elster - Wartenburg Mit der Gierfähre in Elster setzt man über die Elbe. Durch die weite Wiesenaue verlaufen Wege in Richtung Wartenburg mit dem historischem Schloß und der Gedenkstätte für den Elbeübergang General von Yorks in der entscheidenden Schlacht 1813 gegen Napoleon. Eine Wanderung durch einen reich strukturierten Wald im Übergang von einer Düne zum Auenwald am Altarm ”Großer Streng” ist zu empfehlen. Die Möglichkeit der Beobachtung einer artenreichen Wald- und Wasservogelwelt sowie der Fraßspuren des Elbebibers und einer Brutkolonie des Graureihers auf Altkiefern besteht in diesem Teil des LSG. Wanderung von Raguhn bis Dessau Von Raguhn aus verläuft ein markierter Wanderweg auf dem hohen Muldeufer nach Dessau. Vom Ufer aus erschließen sich weite Blicke in die Muldeaue. Vor Dessau liegt der Naturlehrpfad Kümmerlinge-Alte Leipziger Straße, der Wissenswertes über die Mosigkauer Heide und die Muldeaue vermittelt. Breitenhagen und Saalemündung Von Zerbst kommend kann man bei Breitenhagen die Elbe mit der Fähre überqueren. Bei einem Besuch von Großrosenburg mit der alten Wasserburg erschließen Wanderwege die Elbe- und die untere Saaleaue. Dornburger Schloß und Pretziener Wehr In außergewöhnlich reizvoller Lage steht das Dornburger Schloß, ein barockes Bauwerk, am Rande des Elbetals. Unweit Dornburg kann der Besucher bei Pretzien als technisches Denkmal das Pretziener Wehr besichtigen. Es dient der Umleitung von Hochwasser zur Entlastung der Stromelbe bei Magdeburg. Weiterhin kann das unweit gelegene Umweltzentrum Ronney besucht werden. Klus und Gommeraner Heide Von der Stadt Gommern mit ihrer historischen Wasserburg und vom Dorf Wahlitz sind Wanderungen auf Fuß-, Rad- und Reitwegen in die Klus und in die Gommeraner Heide möglich. Die Gommeraner Heide umfaßt ein weitflächiges Dünengebiet mit Kiefernforsten und Niederungen der Ehle. Die Klus ist ein Landschaftsraum südwestlich Wahlitz, der bis in die Elbeaue reicht. Der Klusdamm war eine ausgebaute mittelalterliche Wegeverbindung durch die vernäßte Elbe- und Ehleaue, die von Magdeburg in die ostelbischen Gebiete führte. Er bestand schon vor seiner Ersterwähnung 1469. In einer Beschreibung des Erzstiftes Magdeburg wird 1655 der Klusdamm wie folgt dargestellt: ”Von Magdeburg sind ... eine Meile Wegs bis Wahlitz ... Dämme und Brücken, soviel und kostbar, daß dergleichen Bau wenig in Deutschland gefunden wird ”. Die Baulichkeit Klus an der Klusbrücke nahe Wahlitz war ursprünglich eine von Augustinermönchen bewirtschaftete Herberge, zeitweilig Zollstation an der preußisch-kursächsischen Grenze, Forsthaus und Gaststätte. Heute ist dort die letzte zweibogige Brücke des ursprünglich 7,6 km langen Klusdammes zu besichtigen. An der Klusbrücke mit dem Klusdamm befinden sich auch die baulichen Reste des Klusgebäudes, insbesondere eines Wohnturmes, der vermutlich um 1500 errichtet wurde, sowie ein Grenzstein. Geotope Der ehemalige Steinbruch, jetzt wassergefüllt, unmittelbar südöstlich der Ortslage Plötzky gelegen, zeigt Quarzit mit Tonschiefereinschaltungen. Eine zirka 800 m lange und bis 12 m hohe Düne am Kulk in Gommern südlich der Ortslage ist eine bemerkswerte Sandanwehung. Das Dessau-Wörlitzer Gartenrreich Von besonderer kulturgeschichtlicher Bedeutung im Mittelelbegebiet ist die Entstehung des Gartenreiches zwischen Dessau und Wörlitz in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts unter der Regentschaft von Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau (1748-1817) und seinem Berater und Architekten Friedrich Wilhelm von Erdmannsdorff (1740-1800) entstand die erste geschlossene frühklassizistische Kultur auf dem europäischen Festland. Im Zusammenhang mit der Durchführung zahlreicher gesellschaftlicher Reformen wurden klassizistische Gebäude errichtet, Landschaftsgärten angelegt und insgesamt die Landschaft in Einheit mit ihrer Nutzung verschönert. Gemäß dem Wahlspruch ”Das Schöne mit dem Nützlichen” entwickelte sich im Gartenreich eine für damalige Verhältnisse moderne Landwirtschaft. Auf den Schutz der Landschaft verweist der sogenannte Warnaltar von 1800 im Wörlitzer Park mit der Inschrift ”Wanderer achte Natur und Kunst und schone ihrer Werke”. Die damalige Landschaft war aufgrund der historischen Nutzung in weiten Teilen parkähnlich, insbesondere durch die in überreichem Maß vorhandenen Solitäreichen und die weiträumigen Hudewälder. Diese Landschaft mit ihren sich oft bis zum Horizont hinziehenden Wiesenflächen mit malerischen Eichen, die wie Monumente die Aue beherrschen, entsprach zutiefst dem Landschaftsideal damaliger Zeit. So war es das Ziel der weiteren Gestaltung, Höhepunkte in Form von Gärten mit Landhäusern und zahlreichen Parkbauten in die Landschaft einzubetten und diese untereinander und mit der umgebenden Landschaft durch Sichtbeziehungen aufs engste zu verbinden. So entstanden der Westpark mit dem Georgium, das Beckerbruch, der Wallwitzberg und der Streitwerder sowie der Kühnauer Park, der Lustgarten am Schloß Dessau und der gegenüber liegende Tiergarten sowie Anlagen am Diepolt als auch der Ostpark mit Luisium, Sieglitzer Park und dem Höhepunkt der Gartengestaltung, dem Wörlitzer Park. Im Süden der Stadt Dessau befanden sich die Anlagen an der Haideburg. Die Gestaltungen setzten sich in die umgebende Landschaft durch den Bau von Wallwachhäusern, Raststätten, Sitzen und Gedenksteinen fort. In weiten Abständen wurden seitlich der Straßen kleine Gehölzbestände, oft mit Blumenpflanzungen und Sitzplätzen, eingefügt. Um Fußgänger nicht durch Reiter und Gespanne zu belästigen, verliefen neben den Straßen staubfreie Unterwege. Die Bepflanzung der Straßen mit Obst und die Anlage zahlreicher Obstgärten verwandelte während der Obstblüte das ganze Land in einen blühenden Garten. Auch in der Zeit nach dem Tode des Fürsten Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau wurden die Landschaft und die Gärten erhalten und gepflegt. Zunächst erfolgten Erhaltungsmaßnahmen durch das Herzoghaus und später durch einen Gemeinnützigen Verein von Dessau. Diese Landschafts-, Garten- und Baudenkmalpflege setzt sich bis in die heutige Zeit fort. Dennoch müssen auch Verluste in dieser Landschaft beklagt werden, die durch den Bau von Siedlungs-, Gewerbe- und Industriegebieten, Verkehrstrassen u.a. verursacht wurden. Auch die moderne Landwirtschaft räumte Teile der die Landschaft gliedernden Elementen aus. Dennoch können die Zeugen der historischen Kulturlandschaft noch heute vielfältig erlebt werden. Eichenwiesen Ein besonderes landschaftliches Kennzeichen des Mittelelbegebietes und insbesondere des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs sind die mit Solitäreichen bestandenen Wiesen. Zwischen Dessau und Wörlitz wurden etwa 500 solcher Eichen mit einem Alter zwischen 400 und 700 Jahren und weitere etwa 25 000 jüngere gezählt. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts stockten etwa 20 000 bis 25 000 solitäre Alteichen im Gebiet, darunter einzelne Bäume mit einem Alter bis zu 1 000 Jahren. Die alten Solitäreichen sind Reste der mittelalterlichen Hudewälder. Die Eichen hatten als masttragende Bäume eine besondere wirtschaftliche Bedeutung für die Schweinemast. Die Bäume waren einzeln erfaßt und wurden verpachtet. Mit der Rodung der Wälder und ihrer Umwandlung in Wiesen blieben die Alteichen erhalten und rückten in den Freistand. Mit der Entwicklung des Gartenreiches wurde diesen Bäumen ein besonderer ästhetischer Wert beigemessen. Damit wurden sie nicht wie anderenorts beseitigt, sondern blieben erhalten. Im Verlauf des 19. Jahrhundert erreichten viele dieser Bäume ihr natürliches Lebensende, andere wurde gefällt. Gleichzeitig setze aber, zunächst durch das Herzoghaus und später durch den Gemeinnützigen Verein von Dessau betrieben, die Nachpflanzung von Solitäreichen seit Mitte des 19. Jahrhunderts ein. Noch heute ist es ein besonderes Streben der Landschaftspflege im Gartenreich, Wiesen mit Solitärbäumen zu besetzen. Um den derzeitigen Verlust an Solitärbäumen kompensieren zu können, müßten jährlich etwa 100 Bäume nachgepflanzt beziehungsweise aus der natürlichen Verjüngung übernommen werden. Altwassersanierung und Gewässeranlage Da, bedingt durch den Flußausbau, keine Altwasser mehr auf natürliche Weise entstehen, die vorhandenen Altwasser zunehmend verlanden und infolge der menschlich bedingten Nährstoffanreicherung beschleunigt verschlammen, kommt der Sanierung und Neuanlage von Altwassern eine besondere Bedeutung zu. Als Beispiel einer Sanierung kann der Kühnauer See bei Dessau betrachtet werden. In den Jahren 1993 bis 1997 wurde das Gewässer unter Beachtung ökologischer, denkmalpflegerischer und erholungsfunktionaler Gesichtspunkte abschnittsweise entlandet und entschlammt. Weiterhin wurde ein den See ehemals teilender Damm aus Trümmerschutt, der nach 1945 geschüttet wurde, wieder aus dem See entfernt. Das Gewässer zeigt eine wesentliche Verbesserung der Wassergüte und der Standortvielfalt. Seltene Pflanzen- und Tierarten wie Kleines Nixkraut, Steinbeißer oder Kleines Granatauge wurden deutlich gefördert. Die gezielte Wiederansiedlung der ausgestorbenen Wassernuß verlief erfolgreich. Der See als Teil des Kühnauer Landschaftsparks konnte in seiner historischen Gestalt wieder rekonstruiert werden. Unweit des Kühnauer Sees liegt im Beckerbruch, einem Teil des Landschaftsparks Georgium, das Gewässer Wallwitzsee im Stillen Plan. Dieses Gewässer wurde 1990 bis 1991 neu geschaffen. An Stelle einer früheren Wiese, die infolge Nichtnutzung völlig mit Gehölz zugewachsen war, wurde ein nach ökologischen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten gestaltetes Gewässer entwickelt. Ein Besuch dieses Gewässers vermittelt einen Eindruck von den Möglichkeiten zur naturnahen Anlage von Gewässern. Heute siedelt der Biber im See, es entwickelte sich eine artenreiche Wasser- und Ufervegetation. (1) EU-Life-Projekt in der Kliekener Aue Ziel des Projektes war und ist die Renaturierung eines sehr wertvollen Biotopkomplexes in der Elbeaue bei Klieken. Im Mittelpunkt stand die Öffnung der seit Jahrzehnten unterbrochenen Verbindung von der Stromelbe zur ehemaligen Flussschlinge „Kurzer Wurf“. Durch die Anlage eines Gerinnes mit einer Grundschwelle fließt nun Elbewasser ab dem Pegelstand 0,5 m unter Mittelwasser aus der Stromelbe in den Kurzen Wurf. Dadurch wurde aus dem weitgehend stehenden Gewässer wieder ein auentypischer Bestandteil, der der natürlichen Flussdynamik unterliegt; die Verbesserung der Lebensbedingungen für ausgewählte Gewässerorganismen wurde erreicht. Durch die Anbindung des Altwassers an den Strom entstand eine Flussinsel, auf der sich nun über Sukzessionsstadien ein natürlicher Auenwald entwickeln soll; es werden noch einige Initialpflanzungen mit autochthonen Schwarzpappeln erfolgen. Weitere Bestandteile des Projektes waren die Entschlammung von etwa 15 ha verlandeten Elbealtarmen im NSG „Sarenbruch“ und die Begründung von 30 ha Waldflächen auf ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Fluren östlich vom Kurzen Wurf. Die Laufzeit des Life-Projektes erstreckte sich über die Jahre 1998 bis 2001. Die eingesetzten finanziellen Mittel wurden zu jeweils 50 % von der EU und vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Erste Erfolge der Flussdynamik waren am Einlauf zum Kurzen Wurf bereits nach ersten erhöhten Wasserführungen der Elbe im Frühjahr 2002 und nach dem enormen Hochwasser im August 2002 zu beobachten. Kolke, Abbruchkanten und Sandanlandungen in Größenordnungen sind auentypische Erscheinungen, mit deren Auftreten in dieser kurzen Frist bereits wesentliche Ziele des Projektes erreicht wurden. Naturschutzgroßprojekt Mittlere Elbe Naturschutzgroßprojekte sind Fördervorhaben, an denen sich der Bund mit 75 % der Kosten an der Planung und Umsetzung beteiligt. 15 % der notwendigen Finanzen für das Elbeprojekt werden vom Land Sachsen-Anhalt und 10 % vom WWF-Deutschland übernommen. Durch die Förderung fließen dem Land und besonders der Region erhebliche finanzielle Mittel zu. Diese ermöglichen, einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen des Landes zur Sicherung und Entwicklung des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ (und zukünftig des vergrößerten Biosphärenreservates „Flusslandschaft Mittlere Elbe“) in Einheit von nachhaltiger Nutzung und ausreichendem Schutz der Auenlandschaft gegenüber der UNESCO zu leisten. Hauptziel des Naturschutzgroßprojektes ist die Sicherung eines durchgehenden Verbundes echter, überflutbarer Auenwälder und Auenwiesen von der Mulde- bis zur Saalemündung. Geplante Maßnahmen sind der Flächenerwerb von ca. 800 ha Auenwaldbereichen und Stromtalwiesen zur naturschutzkonformen Nutzung, darüber hinaus auch der Rückbau von einigen Entwässerungsgräben und die Reaktivierung von Hochflutrinnen durch die lokale Absenkung von Forstwegen und Sommerdeichen. Ein weiteres Hauptanliegen des Projektes ist auch die Planung der Rückverlegung des linksseitigen Hochwasserdeiches der Elbe im Bereich des Lödderitzer Forstes. Etwa 7 km Deichneubau bei einer potenziellen Retentionsflächenerweiterung um etwa 600 ha werden geprüft. Sollte das Genehmigungsverfahren und der Bau eines neuen Deiches gelingen, wäre es in Sachsen-Anhalt die erste Rückverlegung aus primär naturschutzfachlichen Gründen. Das Großprojekt startete im Jahr 2001, der Abschluss ist für 2010 geplant. Ansprechpartner ist das im Lödderitzer Forsthaus eingerichtete Projektbüro. Das Pretziener Wehr Bei dem Jahrhunderthochwasser im August 2002 war das Pretziener Wehr für Magdeburg und Schönebeck besonders wichtig. Es schützt die Städte seit mehr als 125 Jahren vor Hochwasser. Das Wehr wurde nach dem Deutsch-Französischen Krieg zwischen 1871 und 1875 von italienischen Bauarbeitern und französischen Kriegsgefangenen errichtet. Es liegt südöstlich von Magdeburg an einem alten Flussarm der Elbe. Dieser alte Flussarm erstreckt sich heute bis zum Steinhafen; dort ist durch einen Damm der Altwasserlauf zur Sorge abgetrennt, er verläuft durch das Dornburger Siel westlich des Pretziener Wehres in die alte Elbe. Dieser Altarm war ursprünglich der Hauptarm der Elbe, der allerdings schon seit Jahrhunderten Auflandungen und Verschlammungen aufweist. Nur in Hochwasserzeiten floss die Elbe noch durch diesen alten Flussarm und überflutete dabei meist auch die angrenzenden Niederungen samt den dort gelegenen Dörfern. Als sich diese Elbedörfer mehr und mehr durch höhere Deiche vor dem Hochwasser zu schützen versuchten, stieg gleichzeitig die Überschwemmungsgefahr für Schönebeck und Magdeburg. Um dieser zu begegnen, beschloss 1869 die preußische Regierung den Bau eines Elbeumflutkanals mit einem Wehr. Das bei Dornburg von der Elbe abzweigende alte Flussbett wurde durch einen breiten und tiefen Graben ausgebaut und südlich Pretzien durch ein Wehr abgeschlossen. Der dann folgende Umflutkanal endet nordöstlich von Magdeburg bei Lostau mit der Mündung der Ehle in die Elbe. Bei niedrigen bis normalen Wasserständen der Elbe verhindert das Wehr das schnelle Abfließen des Wassers und sichert so die Schifffahrt in der Stromelbe, insbesondere über den felsigen Untiefen am Herrenkrug, Petriförder und Domfelsen. Bei starkem Hochwasser wird das Wehr geöffnet, die Entscheidung darüber treffen die zuständigen Behörden anhand des Wasserstandes am Elbe-Pegel Barby im Landkreis Schönebeck. Normalerweise liegt der Elbe-Pegel dort bei etwa 2 m, erst bei 5,92 m wird das Wehr geöffnet. Bereits bei einem Pegel-Stand von 5,50 m fließen durch das geöffnete Wehr 750 bis 800 m3/s, bei starkem Hochwasser bis zu 1 800 m3/s (!) über den Umflutkanal ab und damit an Magdeburg vorbei. Im Höchstfall wird etwa ein Drittel des gesamten Hochwassers durch den Kanal geführt. Das bedeutet etwa eine Entlastung des Elbewasserstandes im Bereich Schönebeck und Magdeburg um 0,5–0,6 m unter den Wasserstand, der ohne Wehröffnung auftreten würde. Das ist für die nah am Wasser erbauten Altstädte eine entscheidende Entlastung, was sich besonders zur Jahrhundertflut im August 2002 und schon wieder im Januar 2003 gezeigt hat. Das Pretziener Wehr ist ein so genanntes Schützentafelwehr und einmalig in Europa. Normalerweise befindet sich zwischen den Pfeilern eines Wehrs nur jeweils eine große Platte, die im Hochwasserfall von starken Motoren nach oben gezogen wird. Als das Pretziener Wehr gebaut wurde, gab es solche Motoren noch nicht. Also wurden mehr als 300 etwa 0,7 mal 0,8 m große Platten über- und nebeneinander angeordnet, die von Hand gezogen werden können; keine leichte Arbeit, da ca. 3,2 t Druck auf den untersten Tafeln lasteten. So dauert es etwa sechs Stunden Handarbeit, bis die größtmögliche Öffnung erreicht ist. Die vielen Einzelplatten sind die bautechnische Besonderheit dieses Wehres. Für die ausgeklügelte Technik der mit Manneskraft bedienbaren Einzelplatten wurde das Wehr 1889 auf der Pariser Weltausstellung als technische Meisterleistung mit einer Goldmedaille ausgezeichnet. Seit seiner Inbetriebnahme 1875 wurde das Pretziener Wehr 58 mal gezogen, die letzten Öffnungen erfolgten im Mai 1999, am 15.08.2002 morgens ab 8.30 Uhr zur Milderung der Jahrhundertflut und zuletzt im Januar 2003. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Vorbereitung und Umsetzung einer regionalen Arbeitsstruktur zur oekologischen Umgestaltung der Region Bitterfeld - Dessau - Wittenberg

Beseitigung von Umweltschaeden an der Pfarrkirche in Woerlitz (Teil der Modellregion Dessau-Woerlitzer Gartenreich)

Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere 1. Die Bedeutung des besonderen Schutzes von Tieren 2. Besonders geschützte und streng geschützte Arten 3. Abgabe von Totfunden an Forschungs- oder Lehreinrichtungen 4. Besitz von Totfunden für Forschung oder Lehre 5. Totfunde von Tieren des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97, die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegen (sogenannte „Doppelrechtler“) 6. Verstorbene naturentnommene Pfleglinge von Zoos und Tiergärten 7. Verstorbene gezüchtete oder eingeführte Tiere von Zoos, Tiergärten und privaten Haltern 8. Anforderungen an Präparatoren 9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation 10. Nachweispflicht 11. Kennzeichnung 12. Vermarktung 13. Buchführungspflicht 14. Gesetze, Merkblätter und weitere Informationen

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 fest, welche Tier- und auch Pflanzenarten einem besonderen Schutz und welche zusätzlich einem strengen gesetzlichen Schutz unterliegen. Abhängig vom Status besonders geschützt oder streng geschützt bestehen bestimmte Schutzfestlegungen (siehe Seite Grundlagen ). Alle besonders geschützten und streng geschützten Arten unterliegen z. B. einschlägigen Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 BNatSchG sowie Artikel 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier; siehe Foto) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) diesen strengen Verboten. Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter WISIA vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (siehe Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Tote Wildtiere sollten grundsätzlich als Teil der Ökosysteme in der Natur belassen werden. Eine private Aneignung von in der Natur gefundenen toten geschützten Tieren ist gesetzlich untersagt. Eine Naturentnahme ist nur zulässig, um sie bei den im Folgenden genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen abzugeben [§ 45 (4) BNatSchG, § 6 (2) Zuständigkeits-Verordnung für das Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt (NatSch ZustVO)]. Streng geschützte Tiere sind ausschließlich bei den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen abzugeben. Dabei ist der Vorrang des jagdrechtlichen Aneignungsrechts für die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden Arten zu berücksichtigen (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ). Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) Museum für Naturkunde am Kulturhistorischen Museum Magdeburg Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau Museum Heineanum Halberstadt (nur Fledermäuse und Vögel) Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Verwaltung des Biosphärenreservates „Mittelelbe“ Nationalparkverwaltung „Harz“ Verwaltung des Naturparks „Drömling“ Verwaltung des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ Universitäten und Fachhochschulen naturkundliche Museen alle Schulen Umweltzentren in überwiegend öffentlicher Trägerschaft Naturschutzstationen in öffentlicher Trägerschaft Staatliche forstliche Ausbildungsstätten und Jugendwaldheime In Ausnahmefällen können für diese Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von streng geschützten toten Tieren erteilt werden (siehe Punkt 9c ). Als Ausnahme vom gesetzlichen Besitzverbot dürfen Totfunde der geschützten Arten nur für Forschung oder Lehre verwendet werden. Dabei ist der Besitz der streng geschützten Exemplare nur staatlich anerkannten Einrichtungen vorbehalten (siehe Punkt 3.1 ) bzw. an eine Ausnahmegenehmigung gebunden (siehe Punkt 9c ). Totfunde der streng geschützten Arten können ohne Ausnahmegenehmigung nur von den staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 aufgenommen und für eigene Forschung oder Lehre verwendet werden. Weiterhin dürfen sich in Sachsen-Anhalt auch die unter Punkt 3.2 genannten Einrichtungen sowie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen streng geschützte Exemplare aneignen, wenn zuvor eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c eingeholt wurde. Totfunde der nur besonders geschützten Arten dürfen von den folgenden Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung in Besitz genommen werden: a) Von staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 b) Von weiteren in Sachsen-Anhalt aufnahmeberechtigten Einrichtungen des öffentlichen Rechts  nach Punkt 3.2 Andere Institutionen wie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen benötigen für den Besitz der besonders geschützten Arten wie auch für die streng geschützten Arten eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c . Bei diesen Arten ist der Vorrang des jagdlichen Aneignungsrechts zu berücksichtigen (siehe Punkt 5 ). Die folgenden streng geschützten Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 sind zugleich im § 2 des Bundesjagdgesetzes enthalten: Wildkatze, Luchs, Fischotter, Turteltaube, Knäkente, Moorente, Großtrappe und alle heimischen Greifvögel. Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich in seinem Jagdrevier aufgefundene tote Tiere dieser Arten aneignen und präparieren lassen, jedoch nicht verkaufen. Für jeden anderen Bürger sind eine Naturentnahme und eine Aneignung untersagt. Gegebenenfalls kann das Auffinden von toten Tieren der „Doppelrechtler“ dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. Es besteht für diese Arten das strenge Vermarktungsverbot des Artenschutzrechts [Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Für alle naturentnommenen Tiere gilt ein striktes Vermarktungsverbot [§ 44 BNatSchG sowie Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Deshalb dürfen die verstorbenen naturentnommenen Pfleglinge, falls sie für die Präparation vorgesehen sind, von Zoos und Tiergärten nur direkt an Forschungs- und Lehreinrichtungen entsprechend der Punkte 3 und 4 gegeben werden. Für den Nachweis der Herkunft ist ein Übergabe-Protokoll mit den Fundangaben (Ort und Datum) mitzugeben. Sind verstorbene naturentnommene Pfleglinge der streng geschützten Arten für die Präparation vorgesehen, müssen sie von Zoos und Tiergärten vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 abgegeben werden. Eine Abgabe an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach Punkt 3.2 oder an private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtungen nach Punkt 3.1 keinen Bedarf an dem jeweiligen Tier haben und wenn eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c vorliegt. Da eine Vermarktung verboten ist, sind für naturentnommene Anhang A-Exemplare auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Eine Abgabe verstorbener naturentnommener Pfleglinge der besonders geschützten Arten an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 und an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts entsprechend Punkt 3.2 ist ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Eine Weitergabe an andere private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtung eine Ausnahmegenehmigung für das jeweilige Tier entsprechend Punkt 9c besitzt. (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ) Eine Abgabe verstorbener „Doppelrechtler“ als streng geschützte Arten hat vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen entsprechend Punkt 3.1 und nachrangig an die weiteren Forschungs- oder Lehreinrichtungen nach Punkt 3.2 bzw. an andere private Lehreinrichtungen und Vereine zu erfolgen. Bei der Weitergabe ist neben dem Übergabe-Protokoll die Eigentumsabtrittserklärung des Jagdausübungsberechtigten einschließlich einer angefügten Kopie des Jagdscheins mitzugeben. Erforderliche Angaben der Eigentumsabtrittserklärung des Jägers: Vollständige Adressen von Jäger und Empfänger, Art und Beschreibung des toten Tieres, genauer Fundort, Funddatum, Unterschrift des Jägers mit Ort und Datum sowie Kopie des Jagdscheins anheften. Da eine Vermarktung verboten ist, sind auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Tote Tiere aus legaler Zucht oder Einfuhr dürfen unter Berücksichtigung der folgenden Auflagen mit den vollständigen Herkunftsbelegen verkauft werden: Für einen rechtmäßigen Verkauf dieser Frostexemplare an den Präparator bzw. an den neuen Besitzer ist die EU-Bescheinigung vom Züchter bzw. Besitzer zuvor beim CITES-Büro von „LIV - Lebend“ auf „BOD - Totes Tier“ ändern zu lassen. Das Kennzeichen hat am Tier zu verbleiben. Mit der auf „BOD - Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung muss der Präparator bzw. der neue Besitzer nach Fertigstellung des Präparats bei der für ihn zuständigen Naturschutzbehörde ein neues Dokument beantragen, in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby. Dabei ist das angefertigte Präparat genau zu beschreiben, z. B. Standpräparat, Fellpräparat, gegerbtes Rohfell (Haut), Kopfpräparat, Schädelpräparat (Skelett), Skelett, Balgpräparat, Federsammlung (Rupfung) oder Einzelfeder (Stoßfeder, Schwungfeder). Für Präparate ohne Ring bzw. ohne Transponder sind zwei Fotos je Exemplar bei der Bescheinigungsbeantragung mit einzureichen. 7.2 Besonders geschützte und alle nicht unter Punkt 7.1 genannten streng geschützten Tiere Sind die Frostexemplare bzw. die fertigen Präparate dieser Arten durch Ringe oder Transponder gekennzeichnet, ist ein Verkauf der legal gezüchteten oder eingeführten Tiere mit dem vollständigen Herkunftsnachweis möglich (siehe Seite Nachweispflicht ). Gewerbliche und nichtgewerbliche Präparatoren haben die folgenden artenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen: Einhaltung der Voraussetzungen für die Annahme von Tieren zur Präparation (siehe Punkt 9 ). Abgabepflicht für tote Tiere, die nicht präpariert werden dürfen, an die nach § 45 (4) BNatSchG festgelegten Einrichtungen (siehe Punkt 3.1 und Punkt 3.2 ). Nachweispflicht gemäß § 46 BNatSchG (siehe Punkt 9 und Punkt 10 ). Neubeantragung der EU-Bescheinigung für Anhang A-Tiere beim CITES-Büro (siehe Punkt 7.1 ). Buchführungspflicht gemäß § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (siehe Punkt 13 ). Kennzeichenverbleib für beringte Vögel und transponderte Säugetiere [§ 15 (7) BArtSchV] (siehe Punkt 11 ). Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (siehe Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter dem Punkt 3.1 oder dem Punkt 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz [siehe Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) WISIA , Seite Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Datei Muster Zeugenbestätigung Altbesitz - § 46 BNatSchG (PDF)]. Wer besonders und streng geschützte tote Tiere besitzt, in Kommission hat oder für andere auf-bewahrt, hat auf Verlangen der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass die Exemplare in Übereinstimmung mit dem geltenden Artenschutzrecht erworben wurden [§ 46 BNatSchG]. Unter dem Punkt 9 sind Hinweise zur Nachweisführung enthalten. Weitere Informationen sind auf der Seite „ Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen “ zu finden. Für Präparate, die den Herkunftsdokumenten wegen fehlender Kennzeichen oder Nummerierungen nicht eindeutig zuzuordnen sind, droht die Beschlagnahme. An den Frostexemplaren und an den Präparaten sind vorhandene Ringe und Transponder zu belassen. Exemplare ohne Kennzeichen sind durch Transponder, Etikett, Stempel oder Gravuren zu nummerieren. Das Kennzeichen bzw. die Nummer ist Voraussetzung für eine eindeutige Nachweisführung [§ 46 BNatSchG, § 15 (7) BArtSchV] und für die Buchführungspflicht (siehe Punkt 13 ). Es dürfen nur Frostexemplare und Präparate der Fallgruppen der Punkte 9d und 9e zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten oder verkauft werden, wenn die erforderlichen Nachweisdokumente und Kennzeichen vorhanden sind. Bei den Fallgruppen der Punkte 9a bis 9c ist nur eine Präparation für einen bestimmten Auftraggeber möglich. Eine freie Vermarktung ist hier nicht zulässig. Bei den Fallgruppen der Punkte 9f bis 9h und in anderen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die jeweilige untere Naturschutzbehörde oder das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / CITES-Büro. Wer gewerbsmäßig Tiere der besonders geschützten Arten be- oder verarbeitet, hat ein tagesaktuelles Ein- und Auslieferungsbuch nach folgendem Muster zu führen [§ 6 BArtSchV]. Diesem Buch ist ein Ordner mit den entsprechend laufend nummerierten Herkunftsbelegen beizufügen, wie z. B.: schriftliche Präparationsaufträge, behördliche Ausnahmegenehmigungen, EU-Bescheinigungen (nach erfolgter Präparation die Kopien der EU-Bescheinigungen), Herkunftsnachweise und Eigentumsabtrittserklärungen der Jagdausübungsberechtigten mit Kopien vom Jagdschein. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen Artenschutzrechtliche Informationsschriften Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter Vollzugshinweise 2010 Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Vorträge und Präsentationen der Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 20. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2026 in Bernburg 19. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2025 in Halberstadt 18. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2024 in Stendal 17. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2023 in Hundisburg 16. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2022 in Halle (Saale) 15. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 in Magdeburg 14. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - digital 13. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - erstmals digital 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2020 in Wernigerode 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2019 in Magdeburg 10. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2018 in Burg 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in Staßfurt 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in der Lutherstadt Wittenberg 7. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 in Merseburg 6. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 Schönebeck (Elbe) 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2015 in Dessau-Roßlau 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" 2015 in Magdeburg 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Wernigerode 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Halle (Saale) 1. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 Magdeburg

Jetzt bleibt Geld vor Ort: Vom Solarfeld zum Spielplatz und vom Windrad zum Freibad Das neue Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Sachsen-Anhalt ermöglicht seit wenigen Monaten verpflichtende Zahlungen an unsere Kommunen. So zahlt sich der Ausbau Erneuerbarer Energien konkret und verbindlich aus. Welche Gestaltungsspielräume haben Sie in Ihrer Kommune? Wie hoch können die Einnahmen ausfallen? Und wofür dürfen sie verwendet werden? Sie suchen Antworten und möchten sich mit anderen Kommunalvertreterinnen und -vertretern austauschen? Im Rahmen der Veranstaltung haben wir über diese Themen diskutiert, die Inhalte des Gesetzes im Detail und Praxisbeispiele vorgestellt. Diese finden Sie hier: Auf dem 19. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ am 19. November in Halberstadt drehte sich alles um die Frage „Wie können Kommunen Energie und Kosten sparen?“. Von aktuellen gesetzlichen Regelungen, über das Unterstützungsangebot der Landesenergieagentur bis hin zu nachahmenswerten Praxisbespielen, konnten die ca. 80 Teilnehmer neue Eindrücke gewinnen und mit den Referenten ins Gespräch kommen. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 70 Bürgermeister, Amtsleiter, Vertreter von Energieversorgungsunternehmen, Klimaschutz und Energiemanager folgten am 13. November 2024 der Einladung der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in die Hansestadt Stendal zum 18. Treffen des Landesnetzwerkes „Energie und Kommune“. Anlass für die diesjährige Themensetzung war die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, welche zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Am 23. November 2023 fand auf Schloss Hundisburg das 17. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ der LENA statt. Themenschwerpunkt war die Frage, welche Herausforderungen und Aufgaben hinsichtlich einiger gesetzlicher Neuerungen zukünftig auf die Kommunen im Land zukommen. Rund 130 Bürgermeister, Bauamtsleiter, Klimaschutzmanager, Verwaltungsmitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Unternehmen, Stadtwerken und der Wohnungs­wirtschaft diskutierten in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der LENA, wie die vom Bund beschlossene kommu­nale Wärmeplanung in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am Mittwoch, den 9. November 2022, das mittlerweile 16. von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) organisierte Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“. Die hohe Anzahl an Akteuren aus dem kommunalen Umfeld, die gestern nach Halle (Saale) gekommen sind, verdeutlicht einmal mehr den großen Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung. Denn genau dieses Thema stand an diesem Tag im Mittelpunkt des Geschehens. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 16. November 2021 kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Unternehmen im kommunalen Umfeld sowie aus der öffentlichen Verwaltung zum 15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" in Magdeburg zusammen. Unter dem Titel "ENERGIEWENDE IST MEHR(WERT)" stand die kommunale Partizipation an Energieprojekten im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) nutzte das nunmehr 14. Treffen des Landesnetzwerks "Energie und Kommune" am 27. Mai 2021, um Kommunen auf die Chancen und Stolpersteine kommunaler Energieausschreibungen aufmerksam zu machen, die im Zuge der anstehenden Mehrbelastungen durch die CO 2 -Bepreisung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mehr als 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Sachsen-Anhalts Kommunen haben das Angebot gern angenommen, sich aktiv in die Diskussion eingebracht und die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse verfolgt. Als Hauptreferentin der Online-Veranstaltung erläuterte Katrin Anders von der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, einem Unternehmen der kommunalen Spitzenverbände und Kooperationspartner des Städte- und Gemeindebundes, den Ablauf von kommunalen Energievergaben in einzelne Schritten, häufig auftretende Fehler sowie aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der geltenden Regelungen. Den Vortrag der Referentin bieten wir Ihnen hier zum Download an: Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am 17. März 2021 mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die zur Klärung der für Kommunen geltenden juristischen Fragestellungen beitragen soll. Inwieweit lassen sich z.B. Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen? Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 8. Oktober 2020 fand das 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" mit dem Thema "Aus drei wird eins - Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)" in Wernigerode statt. Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft aus ganz Sachsen-Anhalt informierten sich zum aktuellen Stand der neuen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus wurde das GEG auch aus dem Blickwinkel der kommunalen Unternehmen, des kommunalen Wohnungsbaus und der Fachingenieure beleuchtet. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 14. November 2019 fand das 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" unter dem Thema "Klar zur (Wärme-)Wende? - Kommunen auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung" in Magdeburg statt. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, dem Verband kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), konnten wir 75 Gästen und Netzwerkpartnern ein abwechslungsreiches Programm bieten Die Präsentationen der Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 31. Mai 2018 fand in Burg (bei Magdeburg) das 10. Landesnetzwerktreffen "Energie und Komme" mit den Schwerpunktthemen "Straßenbeleuchtung, E-​Mobility und kommunale Abwasserwirtschaft: Aktionsfelder für eine erfolgreiche Kommune" statt. Präsentationen zum Download: Über 40 Teilnehmer diskutierten am 30. November 2017 auf dem 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" im Salzlandtheater in Staßfurt zum Thema "Effizienz mit Einspargarantie: Energieeinspar-​Contracting in der Kommune" und tauschten ihre Erfahrungen hierzu aus. Vorträge zum Download: Das 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 27. April 2017 unter dem Motto "Klimaschutz = Kostensenkung" in den Räumen der LEUCOREA in der Lutherstadt Wittenberg statt. Vorträge der Referenten zum Download: Mehr als 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Wärme. Das bedeutet: Die Energiewende entscheidet sich im Wärmebereich. Kommunen sind dabei Schlüsselakteure. Wo sie auf dem Weg zur Wärmewende stehen, was sie hemmt und antreibt, war Thema des 7. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 20. Oktober 2016 im Schlossgartensalon zu Merseburg. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Wie kommunales Energiemanagement eingesetzt werden kann, um Energieeffizienz- und Kosteneinsparpotenziale in Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen zu erschließen, war Thema des 6. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 21. April 2016 in Schönebeck (Elbe). Die Vorträge der Fachreferenten bieten wir Ihnen hier kostenfrei zum Download an: Unter dem Motto "Energieeinsparcontracting - Eine Chance für knappe Kassen?!" fand das 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" am 19. November 2015 Im Kornhaus Dessau statt. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" fand am 28. Mai 2015 im Katharinenturm in Magdeburg statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 3. Dezember 2014 im Rathaus Wernigerode  zum Thema "Energieeffiziente Betriebsführung von Heizungs-​ und Lüftungsanlagen" statt. Hier erhelten Sie die Vorträge der Referenten zum Download: Das 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 8. Juli 2014 in Halle (Saale) statt. Ziel der Veranstaltung war es Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen aus ganz Sachsen-Anhalt dafür zu sensibilisieren, jede Neuanschaffung im Gesamtpaket zu betrachten. Die Vorträge der Referenten können hier heruntergeladen werden: Die Auftaktveranstaltung des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" fand am 21. Mai 2014 zum Thema "Energieeffiziente Straßen- und Gebäudebeleuchtung in Kommunen" im Haus des Handwerks in Magdeburg statt. Die Vorträge stehen hier zum Download bereit:

Duales Studium Duales Studium Landwirtschaft Duales Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" Dualer Studiengang "Vermessung und Geoinformatik" Duales Studium "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik"

Passt ein duales Studium in der Landwirtschaft zu dir? Du interessierst dich für das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Verwaltung? Du suchst einen sicheren und abwechslungsreichen Job? Du willst studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln? Dann bist du die richtige Person für das Duale Studium Landwirtschaft. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss hast du nach dem Studium auch die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst in der Tasche. Das ist die Voraussetzung, um in der Agrarverwaltung in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Wie läuft das duale Studium ab? Das duale Bachelorstudium verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden in einem der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Sachsen-Anhalt absolviert. Die Zuständigkeitsbereiche sind regional abgegrenzt. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Hochschule Anhalt in Bernburg statt. Im Rahmen des dualen Studiums kannst du das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Praxis umsetzen. Die vier Ämter nehmen unter anderem Aufgaben als Fachbehörde für landwirtschaftliche Themen, des Pflanzenschutzes und der Tierzucht wahr. Sie fördern die Dorferneuerung und andere Maßnahmen im ländlichen Raum. Weiterhin sind die Ämter Bewilligungsbehörden für verschiedene Beihilfe- und Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. In den Ämtern sind außerdem die Ausbildungsberater (m/w/d) für die “Grünen Berufe” angesiedelt. Beginn: Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen) in einem ALFF und im Zentrum für Technik und Tierhaltung Iden beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober. Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.) und Laufbahnbefähigung landwirtschaftlicher Dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Besoldung: ca. 1.500 Euro brutto und ggf. Familienzuschlag Ausbildungsdauer: 7 Semester an der Hochschule Anhalt und Praktikumszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten Kosten: Die Semestergebühren für das Studium werden vom Land übernommen. Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d). Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Persönliche Eignung: Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf (z. B. EU-Staatsbürgerschaft, Verfassungstreue). Bildungsabschluss: Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Auswahlverfahren: Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrstufigen Auswahlprozess Praktische Erfahrung: Absolvierung eines achtwöchigen Vorpraktikums nach Abschluss des Auswahlverfahrens oder abgeschlossene Ausbildung mit landwirtschaftlichem Bezug. Mögliche Tätigkeitsfelder nach dem Studium in der Agrarverwaltung Sachsen-Anhalt: Sachbearbeitung in den Bereichen Förderung Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Pflanzenschutz oder investive Förderung in der Landwirtschaft. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bietet seit dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze für den dualen Studiengang "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" im Beamtenverhältnis auf Widerruf an. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss verfügen die Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium auch über eine Laufbahnbefähigung (Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Das duale Studium dauert 3,5 Jahre und verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden im Landeszentrum Wald und im Landesforstbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt absolviert. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Forstwirtschaft statt. Im Rahmen des dualen Systems wird das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Forstpraxis umgesetzt. Die Semestergebühren werden vom Land übernommen. Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen, ab 1.August) beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober des Jahres. Die Forstinspektoren-Anwärterinnen und -Anwärter erhalten monatliche Bezüge in Höhe von rund 1.500 Euro und ggf. einen Familienzuschlag. Wie geht es nach dem Studium weiter? Eine Übernahme nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Die Nachwuchskräfte können z.B. als Revierleiter/in (m/w/d) in den Wäldern von Sachsen-Anhalt oder als Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Forstverwaltung eingesetzt werden. So ist der Landesforstbetrieb den Maßgaben des Allgemeinwohls, des Umwelt- und Naturschutzes verpflichtet und soll auch als Vorbild für die privaten Forstbetriebe und Waldbesitzer dienen. Zu den Aufgaben im Landeszentrum Wald gehören im Wesentlichen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes, die Betreuung des Landeswaldes, die Überwachung der Populationsentwicklung von bedeutenden Schaderregern im Wald, die Ermittlung des Waldzustandes, der Waldbrandschutz, forstliche Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung waldpädagogischer Maßnahmen. Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer: die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt, über eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 67 des Hochschulgesetzes Thüringen verfügt, erfolgreich an einem mehrstufigen Auswahlverfahren teilgenommen hat, im Rahmen des Auswahlverfahrens ein achtwöchiges Vorpraktikum beim Landeszentrum Wald und Landesforstbetrieb absolviert oder eine Ausbildung zum Forstwirt abgeschlossen hat und den besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Vor oder während des Studiums sind ein gültiger Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B zu erwerben. Bewerbungen für das Duale Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" sind nur auf Ausschreibung hin an das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt zu richten. Die Ausschreibung wird in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres veröffentlicht. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten bietet seit Oktober 2020 Ausbildungsplätze für den dualen Studiengang „ Vermessung und Geoinformatik “ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeindeentwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Pro Studierenden werden 1.550 Euro brutto pro Monat gezahlt. Jede/r Studierende erhält einen Ausbildungsvertrag, der aber auch mögliche Rückzahlungen gemäß Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei Nichtbestehen oder Schlechtleistung umfasst. Die Studierenden sind Beschäftigte. Das Studium dauert 3,5 Jahre. Berufspraktische Erfahrungen sammeln die Studierenden in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung. Künftige Arbeitsorte sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Engineering“ erworben. War erwarten wir von Dir? eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes SachsenAnhalt bis zum Beginn des Studiums und Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINTFächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Bewerbungen für das Duale Studium sind nur auf Ausschreibung hin an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark des Landes Sachsen-Anhalt zu richten. Der Bachelor-Studiengang "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik" an der Hochschule Harz in Halberstadt und Wernigerode bereitet dich darauf vor, E-Government-Dienstleistungen sicherzustellen, also Verwaltungsvorgänge digital abzubilden und zu optimieren. Du kennst dich in den organisatorischen und rechtlichen Strukturen der öffentlichen Verwaltung aus und kannst dein Wissen als Fachkraft in allen wichtigen IT-Bereichen des öffentlichen Sektors einsetzen. Du arbeitest an der Schnittstelle zwischen Verwaltungen und externen Anbietern und Dienstleistern. Wie ist das Studium aufgebaut? Der Studiengang ist auf acht Semester angeleg. Er verbindet ein Vollzeitstudium mit Praxisphasen beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL). Dort verbringst du das vierte und achte Semester sowie die vorlesungsfreie Zeit und spezialisierst dich auf einzelne Verwaltungsbereiche. Für wen ist der Studiengang geeignet? Der Studiengang eignet sich für dich, wenn du Interesse an Informatik hast und dir vorstellen kannst, dich auf IT-Anwendungen im Umfeld der öffentlichen Verwaltung zu spezialisieren. Neben den notwendigen Grundlagen aus Informatik, Recht und Verwaltung lernst du den gesamten Zyklus der Software-Entwicklung kennen, von der Konzeption über die Me­thodenauswahl bis zur Umsetzung und den Testverfahren. Wenn du großen Wert auf Praxis legst, bist du hier richtig. Durch das duale Studium lernst du nicht nur in der Theorie, sondern wendest dein Wissen im MWL an. Auch während der Phasen an der Hochschule bist du bei Übungen praktisch tätig. Wärend des Studiums stehst du in einem bezahlten Beschäftigtenverhältnis zum MWL mit einem derzeitigen monatlichen Studienentgelt i.H.v. 1.400 Euro. Welche Inhalte bietet das Studium? Verwaltungsdigitalisierung und -informatik ist ein interdisziplinärer Studiengang, der die Informationstechnik mit den Verwaltungswissenschaften verknüpft. Studieninhalte der Informationstechnik: Grundlagenfächer: Grundlagen der Informatik, Programmierung, Datenbankensysteme, Softwa­retechnik und Softwareengineering, Web-Technologien. Beispiele für anwendungsorientierte Fächer: Sicherheit in Rechnernetzen, Service-orientierte Architekturen und E-Government, Web-Services und -Infrastrukturen, E-Government-Standards und Prozessmodellierung, Geoinformation und Bildverarbeitung. Studieninhalte der Verwaltungswissenschaften: Grundlagenfächer: Grundlagen der Verwaltungswissenschaften, Schlüsselkompetenzen, Grundla­gen des Rechts, Grundlagen des Öffentlichen Rechts, Grundlagen des Privatrechts, Organisation und Handeln, Sozialwissenschaften, öffentliche Finanzwirtschaft, Personalwesen, Beschaffung und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor. Ab dem sechsten Fachsemester ergänzt du das Pflichtfach „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“ durch eines von drei Wahlmodulen: Future Internet/Internet of Things Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, E-Administration, E-Business Data Mining und Künstliche Intelligenz Was bieten wir dir Berufspraktische Studienzeiten in den Behörden des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten im Land Sachsen-Anhalt, mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Science“, eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), Fahrt- und Unterkunftskostenerstattung während der Einsätze außerhalb der Ausbildungsstätte, 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Übernahme der Semesterbeiträge in Höhe von derzeit 105,00 Euro Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Hochschule Harz .

Fachtagung Bodenindikatoren

<p> <p>Am 17./18. April 2024 veranstaltete das Umweltbundesamt in Dessau die Fachtagung Bodenindikatoren im Kontext zur Klimaanpassung und zum Bodenschutz. Hier finden Sie die Ergebnisse und Vorträge zum Nachlesen.</p> </p><p>Am 17./18. April 2024 veranstaltete das Umweltbundesamt in Dessau die Fachtagung Bodenindikatoren im Kontext zur Klimaanpassung und zum Bodenschutz. Hier finden Sie die Ergebnisse und Vorträge zum Nachlesen.</p><p> Fachtagung Bodenindikatoren im Kontext zur Klimaanpassung und zum Bodenschutz am 17./18. April 2024 im Umweltbundesamt Dessau <p>Mit der Veranstaltung bot das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> ein Podium für die Information und die Diskussion zum Stand und zur Weiterentwicklung bodenbezogener Indikatoren. Die aus Bundes- und Landesbehörden, Forschungseinrichtungen, Universitäten, Gremien und Verbänden sowie aus Ingenieurbüros stammenden über 100 Teilnehmenden nutzten die zwei Veranstaltungstage für den intensiven fachlichen Austausch in Form von Fachvorträgen, Workshops und Diskussionsrunden.</p> <p>Im Mittelpunkt standen folgende Schwerpunkte und die Beantwortung folgender Fragestellungen:</p> <ul> <li>Erfahrungen aus der Entwicklung bodenbezogener Indikatoren und deren Überführung in die Praxis (Beispiele)</li> <li>Wie lassen sich bestehende Lücken bei der Indikatorentwicklung schließen und vorhandene Indikatoren mit weiteren Daten untersetzen? Welche Möglichkeiten eröffnen uns dafür neue Technologien? Fokus: Potenziale der Fernerkundung und der KI</li> <li>Vertiefter Austausch und Diskussion zu Möglichkeiten der nationalen Berichterstattung für die Themen Bodenkohlenstoff, Bodenbiodiversität, Bodenversiegelung und Schadstoffgehalte in Böden</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/110057">Hier</a> finden Sie das Ergebnisbericht zur Tagung.</p> </p><p> Vorträge der Fachtagung: <p><strong>I. Bodenbezogene Indikatoren und Indikatorenideen – Ergebnisse aus einem FuE-Projekt des UBA</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/109889">Definitionen, Begrifflichkeiten und Arbeitsinstrumente</a> <br>Carolin Kaufmann-Boll (ahu GmbH)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/109944">Übersicht über bodenbezogene Indikatoren – Erreichtes, Lücken und Diskussionsbedarf</a><br>Konstanze Schönthaler (Bosch &amp; Partner GmbH)</p> <p><strong>II. Erfahrungen aus der Entwicklung von Indikatoren und deren Überführung in die Praxis (Beispiele)</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/109834">Der LAWA-Abstimmungsprozess zur Entwicklung eines gemeinsamen Indikatorensets in Bund und Ländern</a><br>Eckhard Kohlhas (Ministerium für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>, Landwirtschaft. Ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/111136">Vorgehen in der Schweiz zum Monitoring der Ressource Boden</a><br>Dr. Thomas Drobnik (Bundesamt für Umwelt, Schweiz)</p> <p><strong>III. Wie lassen sich bestehende Lücken bei der Indikatorentwicklung schließen und vorhandene Indikatoren mit weiteren Daten untersetzen? Welche zusätzlichen Möglichkeiten eröffnen uns dafür neue Technologien?</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/109946">Mögliche Indikatoren zur Beurteilung von Wasserverfügbarkeit und Trockenstress in Wäldern</a><br>Dr. Paul Schmidt-Walter (Deutscher Wetterdienst)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/111774">Potenziale der Fernerkundung zur Lösung bodenkundlicher Aufgaben – Nutzung und Vernetzung</a><br>Dr. Elke Fries (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/109795">Wie kann KI dabei helfen, Datenlücken bei der Entwicklung bodenbezogener Indikatoren zu schließen?</a> <br>Viola Rädle (Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data, UBA)</p> <p>PARALELLE SESSIONS AM 2. TAG (9.00-10.30 Uhr)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/110521"><strong>IV. Session 1: Ansätze für Indikatoren zur Biodiversität auf nationaler Ebene</strong></a><br><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/110521"><strong>Indikatorvorschlag „Regenwurmfauna“ - Ergebnisse aus einem FuE-Projekt des UBA</strong></a></p> <p>Dr. Andreas Toschki, Johanna Oellers (gaiac) &amp; Dr. Christian Ristok, Kristin Paschke (iDiv)</p> <p><u>Erfahrungsberichte:</u><br><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/109826">Monitoring des Bodenmikrobioms - Erfahrungen aus dem MonViA Projekt</a> <br>Prof. Dr. Christoph Tebbe (Thünen Institut für Biodiversität)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/111408"><u>Bodenbiodiversitätsmonitoring im Boden an BZE und Level II Standorten</u></a> <br>Dr. Erik Grüneberg (Thünen Institut für Waldökosysteme)</p> <p><strong>V. Session 2: Ansätze für Indikatoren zum Bodenkohlenstoff auf nationaler Ebene</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/110575">Indikatorvorschlag „Standorttypischer Humusgehalt“ - Ergebnisse aus einem FuE-Projekt des UBA</a><br>Dr. Michael Kastler (ahu GmbH), Dr. Markus Steffens (FiBL) &amp; Dr. Martin Wiesmeier (LfL Bayern)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/111099">Indikatoren zur Bewertung von Humusgehalten für die Bodengesundheit</a> <br>Prof. Dr. Axel Don (Thünen Institut für Agrarklimaschutz)</p> <p>PARALLELE WORKSHOPS AM 2. TAG (11.00-12.30 Uhr)</p> <p><strong>VI. Workshop 1: Überlegungen für einen Versiegelungsindikator</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/109825">Indikator „Bodenversiegelungsgrad“ auf Basis von Copernicus-Daten</a><br>Impulsvortrag Kirstin Marx &amp; Laurin Faust (UBA FG II 2.7)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/110189">Integration der Fernerkundungsdaten in die Arbeit des Statistischen Bundesamtes am Beispiel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> <br>Impulsvortrag Jonathan Reith (Statistisches Bundesamt)</p> <p><strong>VII. Workshop 2: Überlegungen zur Berichterstattung über Schadstoffgehalte in Böden anhand von Indikatoren</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/109824">Vorstellung vorliegender Ideen und Konzepte des UBA</a><br>Impulsvortrag Pia Kotschik (UBA FG IV 1.3) &amp; Jörg Frauenstein (UBA, FG II 2.6)</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/108111">Link zum Programm</a></p> <p>&nbsp;</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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