Liebe Leser*innen, das erste Quartal 2025 war gekennzeichnet durch eine wind- und niederschlagsarme sowie kühlere Witterung. Dieser Trend hat sich auch auf die Stromerzeugung erneuerbarer Energien sowie auf den Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte ausgewirkt – dies zeigen die aktuellen Daten des kürzlich erschienen „ Monatsbericht Plus “ der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), der die Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr thematisiert. In diesem Newsletter geben wir Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und den Link zu den aktuellen Daten. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die EU-Ebene und informieren über die Entwicklung des Bruttoendenergieverbrauchs erneuerbarer Energien im EU-weiten Vergleich im Kontext der jährlichen Berichtspflichten nach der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED). Außerdem möchten wir herzlich zu unserer UBA-AGEE-Stat-Fachtagung einladen, die am 24. Juni 2025 zum Thema „ Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung “ stattfinden wird. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im ersten Quartal 2025“ veröffentlicht Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energieträgern im 1. Quartal der Jahre 2021 bis 2025 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Bei der Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien zeigt das erste Quartal 2025 unterschiedliche Entwicklungen in den Sektoren: Während die erneuerbare Stromerzeugung im Vergleich zum Vorjahresquartal um 17 Prozent zurückging, stieg die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien nach vorläufigem Kenntnisstand um etwa 10 Prozent und der Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Energien im Verkehr um circa 8 Prozent an. Nach bisher vorliegenden Zahlen sank die erneuerbare Stromerzeugung im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres um 17 Prozent. Insgesamt wurden in den ersten drei Monaten 2025 gut 64 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und damit etwa 13 TWh weniger als im Vorjahr. Grund für diesen Rückgang war insbesondere die sehr windarme und gleichzeitig trockene Witterung in allen drei Monaten. So wurde etwa 30 Prozent weniger Windstrom und 23 Prozent weniger Strom aus Wasserkraft erzeugt als noch im Vorjahr. Dagegen stieg die PV-Stromerzeugung aufgrund der sonnigen Witterung um etwa ein Viertel an. Die Stromerzeugung aus Biomasse ging leicht zurück und lag erstmals in einem Winterquartal niedriger als die Photovoltaik (PV). Kältere Witterung und mehr Wärmepumpen lassen Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien steigen . Hingegen stieg die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien nach vorläufigem Kenntnisstand um etwa 10 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum an. Insgesamt wurden über 78 Terawattstunden (TWh) Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Eine Ursache für das Wachstum war die im Vergleich zum Vorjahr kältere Witterung und der damit verbundene höhere Heizwärmebedarf. In Folge wurde etwa 9 Prozent mehr Biomasse in Haushalten und im Sektor „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ zu Heizzwecken eingesetzt. Gleichzeitig stieg auch die Nutzung von Wärme aus Solarthermieanlagen aufgrund der sonnigen Witterung um 20 Prozent. Die nutzbar gemachte Wärme aus tiefer Geothermie sowie aus oberflächennaher Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen) nahm darüber hinaus um rund 12 Prozent zu. Maßgeblicher Treiber waren weitere Neuinstallationen von Wärmepumpen in Deutschland. Steigender Einsatz von Biokraftstoffen sowie zunehmende E-Mobilität sorgen für Wachstum des Endenergieverbrauchs erneuerbarer Energien im Verkehrsbereich. Im Verkehrsbereich gibt eine erste Schätzung auf Basis der Daten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das erste Quartal Hinweise auf einen höheren Einsatz von Biodiesel, Bioethanol und insbesondere auch von Biomethan. In Summe stieg der Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp 10 Prozent an. Beim Einsatz von erneuerbarem Strom im Verkehr ergibt sich ein gemischtes Bild: Zwar wuchs der Bestand an E-Autos und damit der Stromverbrauch im Verkehr weiter deutlich (+17 Prozent). Weil gleichzeitig jedoch der Anteil an „grünem Strom“ im Strommix im bisherigen Jahresverlauf niedriger lag als 2024, stieg die rechnerisch ermittelte im Verkehr eingesetzte erneuerbare Strommenge nur um etwa 2 Prozent auf gut 2,2 Terawattstunden (TWh). Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das erste Quartal des Jahres 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis April finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS+“. Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland und in der europäischen Union Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Das Umweltbundesamt berichtet im Rahmen der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED) der EU jährlich über zentrale Indikatoren wie den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch. Die Berechnung der Indikatoren unterliegt vorgegebenen Berechnungsvorschriften, die durch Eurostat im Rahmen eines Excel-Tools umgesetzt wurden ( SHARES-Tool ). Mit Umsetzung der RED III ab dem Berichtsjahr 2025 werden zukünftig zusätzliche sektorale Anteile und entsprechende Zielwerte berichtet werden. Für Deutschland beträgt der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch nach EU-Richtlinie für das Jahr 2024 nach erster Schätzung 22,4 Prozent gegenüber 21,6 Prozent im Jahr 2023. Das im Rahmen der nationalen Energie- und Klimaschutzpläne formulierte 2030-Ziel für Deutschland liegt bei 41 Prozent. Im europäischen Vergleich lag Deutschland damit im Jahr 2023 unter dem EU-27-Durchschnitt, welcher 24,6 Prozent betrug. Weitere Grafiken zur Entwicklung der RED-Indikatoren in Europa finden sich auf der Website von Eurostat . Einladung: UBA-AGEE-Stat-Fachtagung „Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung“ am 24. Juni 2025 Die AGEE-Stat und das Umweltbundesamt laden ein zur Fachtagung „ Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung “. In Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und energiestatistischen Akteuren stellen wir unsere Arbeitsergebnisse vor und diskutieren mit Stakeholdern und Nutzer*innen dieser Daten zu aktuellen Herausforderungen in Statistik und Berichterstattung. Die Fachtagung bietet sowohl Vorträge im Plenum als auch die Möglichkeit zur vertieften Diskussion und zum Networking. Den thematischen Schwerpunkt bilden diesmal erneuerbare Energien in Gebäuden. Ausgangspunkt sind dabei die von Seiten der Europäischen Union (Renewable Energy Directive) zunehmenden Berichtspflichten für dezentral erzeugte und verbrauchte erneuerbare Energien im Gebäudebereich, die sowohl Strom als auch Wärme umfassen. Vorträge werden von Fachexpert*innen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), des Umweltbundesamtes (UBA), des Thünen-Instituts (TI), des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew), des Deutschen Biomasseforschungszentrums (dbfz) und des Zentrums für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) gehalten. Das vorläufige, ausführliche Programm ist auf dieser Seite zu finden. Die Fachtagung findet am Dienstag, den 24. Juni 2025, von 09:30 bis 16:00 Uhr im Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1 in 06844 Dessau-Roßlau, statt. Sie richtet sich an ein Fachpublikum und ist auf 70 Teilnehmende begrenzt. Die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite . Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Ziel des Vorhabens ist die fachliche und organisatorische Unterstützung von UBA und BMUV bei der Vorbereitung und Durchführung des 6. REACH-Kongresses. Die 2-tägige Veranstaltung findet im September 2024 in Dessau-Roßlau statt. Der 6. REACH-Kongress befasst sich mit dem Beitrag der REACH-Verordnung zum Erreichen einer schadstofffreien Umwelt. Er dient dem Austausch von Informationen, Stellungnahmen und Erfahrungen über aktuelle Entwicklungen im Rahmen der REACH-Verordnung bzw. über deren Umsetzung. Grundlage für den Austausch bilden aktuelle Beispiele aus der Praxis, wie die Beschränkungsvorschläge von Stoff(gruppen) mit extremer Persistenz. Zielgruppe sind hochrangige Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Behörden aus Deutschland und der Europäischen Union. Zweitens wird das Vorhaben den Beitrag der REACH-Verordnung zum Erreichen der Ziele der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Europäischen Grünen Deal analysieren, insbesondere die Stärkung, Vereinfachung und Konsolidierung des EU-Rechtsrahmens für Chemikalien. Dabei soll eine Bestandsaufnahme zum aktuellen Stand des Fortschritts erstellt werden. Welcher Handlungsbedarf besteht? Welche Lösungsansätze werden empfohlen? Wie kann der Fortschritt gemessen werden? Welche Auswirkungen entstehen entlang der Wertschöpfungskette? Grundlage für die Analyse bilden Literaturrecherchen, Fachgespräche und ein Stakeholder-Dialog.
Ziel des Forschungsprojektes war die Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), sowie des Umweltbundesamtes (UBA), bei der Durchführung des 6. REACH-Kongresses.Dieser fand vom 11. bis 12. September 2024 im UBA-Hauptgebäude in Dessau-Roßlau statt. Mehr als 300 Expert*innen aus Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen teil.Der Abschlussbericht fasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des 6. REACH-Kongresses zusammen. Die Ergebnisse des 6. REACH-Kongresses wurden in einer umfassenden Dokumentation (01/2025) auf der UBA-Webseite veröffentlicht (Link: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/6-reach-kongress-2024).Der REACH-Kongress wird seit 2012 regelmäßig vom BMUV ausgerichtet, in abwechselnder Zusammenarbeit mit einer der drei zuständigen Bundesoberbehörden (UBA, BfR, BAuA). Die Veranstaltungsreihe hat sich zu einem bedeutenden Dialogforum über die Herausforderungen und Fortschritte bei der Umsetzung bzw. Weiterentwicklung der REACH-Verordnung in Deutschland etabliert.
Seite 1 von 3 Allgemeine Datenschutzerklärung Stand: 01.08.2025 (Version 3.3) Präambel Diese Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Da- ten durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt. Dabei ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten von hoher Priorität. Es wurden daher technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom LVermGeo als auch von dessen externen Dienstleister beachtet werden. Für eine bessere Transparenz informiert diese Datenschutzerklärung darüber, welche personenbezogenen Daten im LVermGeo zu welchem Zweck, auf wel- cher Rechtsgrundlage und wie lange verarbeitet werden. Jedoch werden die hier genannten personenbezogenen Daten im Sinne der Datensparsamkeit überhaupt nur dann verarbeitet, wenn es im Einzelfall zur Aufgabenerledigung notwendig ist. Weiterhin können dieser Datenschutzerklärung die Kontaktdaten der für den Datenschutz im LVermGeo zuständigen Personen und insbeson- dere eine Zusammenfassung der Rechte der betroffenen Personen entnom- men werden. 1. Rechtsgrundlagen zum Datenschutz Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Daten- schutz-Grundverordnung - DS-GVO). Die Bestimmungen der DS-GVO werden insbesondere durch das Gesetz zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt (Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA), das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien- Datenschutz-Gesetz - TTDSG) sowie durch in dieser Datenschutzerklärung aufgeführten weiteren Gesetze und Verordnungen ergänzt. 2. 3.Name und Kontaktdaten der für die Verarbeitung Verantwortli- chen sowie des Datenschutzbeauftragten des LVermGeo 3.1Verantwortliche Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt vertreten durch die Präsidentin Otto-von-Guericke-Straße 15, 39014 Magdeburg, Deutschland Telefon 0391 567 8585 E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de 3.2Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Elisabethstraße 15, 06847 Dessau-Roßlau, Deutschland Telefon: 0340 6503 1100 E-Mail: datenschutzbeauftragter.lvermgeo@sachsen-anhalt.de 4.Verarbeitung personenbezogener Daten mit Rechtsgrundlagen und Zwecken sowie Dauer der Speicherung 4.1Liegenschaftskataster (auch als Teil des Geobasisinformationssystems) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Vornamen, Nachnamen, Firmennamen, Postadressen, Geburtsdaten Grundbuchangaben sowie Flurstückskennzeichen (Gemarkungsname, Flur- und Flurstücksnummern) von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und Inhabern anderer grund- stücksgleicher Rechte erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben Liegenschaftskatas- ter und Geobasisinformationssystem nach dem Vermessungs- und Geoinforma- tionsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) in Verbindung mit der Durchfüh- rungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz Sachsen-Anhalt. Die Verarbeitung dieser Daten dient der Führung des Liegenschaftskatasters, der Sicherung des Grundeigentums und dem Grundstücksverkehr, der Ordnung von Grund und Boden, als Grundlage für raumbezogene Informationssysteme, dem Rechtsverkehr, der Verwaltung und der Wirtschaft, der Landesplanung, der Bauleitplanung und der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie Zwecken des Umwelt- und des Naturschutzes. Die für die Aufgaben Liegenschaftskataster und Geobasisinformationssystem verarbeiteten personenbezogenen Daten werden dauerhaft gespeichert. 4.2Grundstückswertermittlung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Vornamen, Nachnamen, Firmennamen, Postadressen, Telefon- / Faxnummern, E-Mail-Adressen Grundbuchangaben und Flurstückskennzeichen von Eigentümern, von ihnen gleichstehenden Berechtigten, von Inhabern ande- rer Rechte am Grundstück, von Pflichtteilsberechtigten, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, von Sachverständigen und von Per- sonen, die Angaben über das Grundstück machen können, erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO im Rahmen der Wahrnehmung der ge- setzlichen Aufgaben zur Ermittlung von Grundstückswerten und der sonstigen Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Die Verarbeitung dieser Daten dient der Führung der Kaufpreissammlung, der Ermittlung von Bodenrichtwerten sowie der Erstellung von Grundstücksmarktberichten. Die für die Aufgaben der Grundstückswert- und sonstigen Wertermittlung verar- beiteten personenbezogenen Daten werden 2 Jahre gespeichert. 4.3Geodateninfrastruktur Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Vornamen, Nachnamen sowie Postadressen, Telefon- / Faxnummern und E-Mail-Adressen von Administratoren / Ansprechpartnern für die Bereitstellung von Meta- / Geo- datensätzen und Geodatendiensten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO infolge des Einverständnisses von Betroffenen im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben zum Ausbau und Betrieb der Geoda- teninfrastruktur Sachsen-Anhalts als Bestandteil der nationalen Geodateninfra- struktur nach dem Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Sachsen-Anhalt. Die Verarbeitung dieser Daten dient der Bereitstellung von Metadaten, Geodaten, Geodaten- und Netzdiensten als Bestandteile einer landesweiten Geodateninfrastruktur, so dass die In- teroperabilität und eine Verknüpfung über ein elektronisches Netzwerk, das europäischen Normen und Standards entspricht, gegeben sind. Die für die Aufgaben zum Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Sach- sen-Anhalts verarbeiteten personenbezogenen Daten werden solange gespei- chert, bis die Betroffenen ihre Einwilligung beim Verantwortlichen widerrufen. Begriffe DS des LVermGeo V 3.3 Stand: 08/2025 Im Sinne der DS-GVO bezeichnen folgende Ausdrücke: 2.1Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare na- türliche Person (nachfolgend: „Betroffene“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren beson- deren Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürli- chen Person sind, identifiziert werden kann. 2.2Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. 2.3Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftli- che Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Ver- halten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysie- ren oder vorherzusagen. 2.4Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitglied- staaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. 2.5Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbei- tet. 2.6Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsver- arbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Ver- antwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezoge- nen Daten zu verarbeiten. 2.7Einwilligung der betroffenen Person ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Seite 2 von 3 4.4 Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Vornamen, Nachnamen, Firmennamen, Postadressen, Telefon- / Faxnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Grundbuchangaben, Flurstückskennzeichen, Zugangsdaten für Benutzerkonten sowie Standortdaten bei Satellitenpositionierungsdiensten von natürlichen Personen, die an solchen Verfahren beteiligt sind, erfolgt ent- weder auf deren Veranlassung oder von Amts wegen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit dem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt, dem Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Sachsen-Anhalt, dem Baugesetzbuch, der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte, Verordnung über die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch, dem Bodensonderungsgesetz und dem Vermögenszuordnungsgesetz, dem Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse im Grundstücksverkehr, dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt, dem E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Grundbuchordnung, dem Verwaltungsverfahrensgesetz beziehungsweise dem Verwaltungsver- fahrensgesetz Sachsen-Anhalt sowie der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Verarbeitung dieser Daten dient zur Identifizierung von Beteiligten in Verwaltungsverfahren, Erledigung der Verfahren und damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten, Korrespondenz mit den Beteiligten in Verfahren, Erhebung von Verfahrenskosten sowie Auszahlung von nicht berechtigt vereinnahmten Verfahrenskosten. Die in Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren erhobenen personenbezogenen Daten werden in gerichtlichen Verfahren 20 Jahre bis zum Ablauf des Kalen- derjahres, in dem die Akte geschlossen wurde, gespeichert, in allen weiteren Verfahren 10 Jahre nach Schließung der Akten. Danach werden diese perso- nenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, dass das LVermGeo nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DS-GVO aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist. 4.5 DS des LVermGeo V 3.3 Stand: 08/2025 4.6 Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Vornamen, Nachnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Familienstände, Postadressen, Telefon- / Faxnummern, E-Mail-Adressen, Lebensläufe, Arbeitsverträge, Beurteilungen, Zeugnisse, Führungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse, Versicherungsdaten sowie Kraftfahrzeugnummern und Kraftfahrzeugscheine. von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng), deren Vertre- tern, Verwesern, Hilfskräften und Beteiligten bei Aufsichtsverfahren (z.B. An- wälte und Zeugen) erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben zur Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach dem Gesetz über die Öffent- lich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Öffentlich bestell- ten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt. Die Verarbeitung dieser Daten dient der Bestellung von ÖbVermIng und deren Vertretern, Personalaktenführung der ÖbVermIng, Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden über ÖbVermIng, Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen und Disziplinarangelegenheiten, Verfahrensbearbeitung beim Erlöschen des Amtes von ÖbVermIng, Bestellung von Hilfskräften der ÖbVermIng sowie Befreiung von verkehrsrechtlichen Vorschriften. Die für die Aufgaben der Aufsicht über die ÖbVermIng verarbeiteten personen- bezogenen Daten der ÖbVermIng werden 30 Jahre gespeichert. Die personen- bezogenen Daten der übrigen Personen werden bis zu 10 Jahren gespeichert. Verkehrsdaten von Telemedien Die Verarbeitung der personenbeziehbaren Daten des Browsertyps, der Browserversion, des verwendeten Betriebssystems, der Referrer-URL (die zuvor besuchte und von der verlinkten Webseite), der IP-Adresse des zugreifenden Rechners (Netzes), des Datums und der Uhrzeit der Serveranfrage, des übermittelten Status-Codes, der Suchbegriffe, die in das Suchformular eingetragen wurden, der Log-Files sowie des abgerufenen Dokuments / der abgerufenen Webseite erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit den unter Nr. 4.4 dieser Datenschutzerklärung verzeichneten Rechtsgrundla- gen infolge des konkludenten Einverständnisses der Aufrufenden und im Rah- men der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe der bedarfsgerechten Erfül- lung der gebündelten Sicherungs- und Fachfunktionen des Geobasisinformati- onssystems nach § 20 VermGeoG LSA. Die Verarbeitung dieser Daten dient zum Betrieb der Webseite „Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt“, zur Information über die Aufgaben und Leistungen des LVermGeo, zur Präsentation von Geodaten, zur Bereitstellung von Inhalten des Geobasisinformationssystems, zur Entgegennahme von Anträgen, zur Unterstützung der Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen, zur Reichweitenermittlung von Open Data-Telemedien per Fingerprinting ohne Cookies oder per Logfileanalyse, zur Optimierung des Internetauftritts und der dafür verwendeten Technik, zur Abwehr möglicher Angriffe durch Hacker auf das System und sowie zur Fehleranalyse. Die Webseiten des LVermGeo werden auf Webservern betrieben, die entspre- chende Logfiles anlegen und in denen die Zugriffe mit IP (Access-Logfiles) pro- tokolliert werden. Diese Daten werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht. Zugriff auf die Logfiles haben auch Systemadministratoren der Auftragsverar- beiter nach Nr. 5 dieser Datenschutzerklärung. 4.7Geoshop Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Vornamen, Nachnamen, Firmennamen, Geburtsdatum, Postadressen, Telefon- / Faxnummern, E-Mail-Adressen, Umsatzsteueridentifikationsnummern, Zahlungsangaben bei Kreditkartenzahlungen sowie Zugangsdaten zum Benutzerkonto von Nutzern des Geoshops erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS- GVO in Verbindung mit den unter Nr. 4.4 dieser Datenschutzerklärung verzeich- neten Rechtsgrundlagen infolge der Nutzerregistrierung. Die Verarbeitung dieser Daten dient zur Einrichtung eines Nutzerkontos sowie zur Abwicklung der Kostenerhebung durch externe Bezahldienste. Die für das Nutzerkonto im Geoshop verarbeiteten personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, bis die Nutzer ihre Registrierung beim Verantwort- lichen widerrufen. 4.8Infobrief und Newsletter Die Verarbeitung des personenbezogenen Datums E-Mail-Adresse von Nutzenden des Infobriefs / Newsletters erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit den unter Nr. 4.4 dieser Datenschutzer- klärung verzeichneten Rechtsgrundlagen infolge der Nutzerregistrierung. Die Verarbeitung dieser Daten dient zur ausdrücklichen Zustimmung bei der Registrierung zum Empfang der Newsletter mittels „Double-opt-in“-Verfahren, dem Übersenden der Newsletter sowie zum jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönli- chen Daten und deren Nutzung für den Versand der Newsletter. Die für den Infobrief / Newsletter verarbeiteten personenbezogenen Daten wer- den solange gespeichert, bis die Nutzenden ihre Registrierung beim Verantwort- lichen widerrufen. 4.9Kontaktformular und Online-Terminbuchung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Vornamen, Nachnamen, Firmennamen, Geburtsdatum sowie Postadressen, Telefon- / Faxnummern und E-Mail-Adressen von Kontaktsuchenden erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS- GVO in Verbindung mit den unter Nr. 4.4 dieser Datenschutzerklärung verzeich- neten Rechtsgrundlagen infolge der Kontaktaufnahme. Die Verarbeitung dieser Daten dient der Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen. Die für das Kontaktformular und die Online-Terminbuchung verarbeiteten per- sonenbezogenen Daten werden bis zur Erledigung einer Anfrage gespeichert. 4.10 Cookies Cookies sind personenbeziehbare Informationen und / oder Datensätze, die bei der elektronischen Kommunikation nach den Nrn. 4.6 bis 4.9 dieser Datenschut- zerklärung an den Internetbrowser eines Endgerätes gesendet sowie dort ge- speichert und ausgelesen werden können. Aufgabe dieser Cookies ist beispiels- weise die Identifizierung von Personen, das Abspeichern eines Logins bei einer Webanwendung oder das Erleichtern der Navigation auf einer Webseite. Die Verarbeitung von Cookies erfolgt nach § 25 TTDSG in Verbindung mit der DS-GVO auf Grundlage der erteilten Einwilligung von Nutzern der Endgeräte. Folgende Cookies sind zur Funktionsfähigkeit der Webseite erforderlich; sie werden gesetzt und bis zum Ende der jeweiligen Sitzung (Session) gespeichert: NameFunktion Geocms_sidSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (Geodatenportal) XTCsidSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (GeoShop) JSESSIONIDSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (Geodatendienst) asweb_serverTimeSetzen der aktuellen Zeit / Sessionbeginn (Geodatendienst) asweb_sessionExpirationTimeAblaufzeit der Session (Geodatendienst) AGS_RolesAuthentifizierung am Portal for ArcGIS zur Nutzung abgesicherter ArcGIS for Server Dienste (map.apps, Portal for ArcGIS) JSESSIONIDSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (SAPOS) css_cookieSpeicherung von Einstellungen seitens SAPOS tsaidSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (zFinder) testSessionCookie Testcookie (zFinder) ASP.NET_SessionIdSessioncookie Anwendung ERICH-Online Seite 3 von 3 auf Verlangen unterrichtet zu werden (Art. 19 DS-GVO) vom Verantwortli- chen, dass allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16, 17 Abs. 1 und Art. 18 DS-GVO mitgeteilt wurde, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden; die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DS-GVO), sofern ▫ die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von den Betroffenen bestrit- ten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, ▫ die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die Betroffenen die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen, ▫ der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Ver- arbeitung nicht länger benötigt, Betroffene sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, ▫ Betroffene Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DS- GVO eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob berechtigte Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der Betroffenen überwiegen; ihre personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 20 DS-GVO), die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format; ihre personenbezogenen Daten zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO) an einen an- deren Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, sofern die Verarbeitung ▫ auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und ▫ mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sowie zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Ver- antwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist; auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Betroffene der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen diese Ver- ordnung verstößt; jederzeit Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO) aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben gegen die Verarbeitung ihrer perso- nenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e in Verbin- dung mit Abs. 3 DS-GVO erfolgt. Dieses gilt auch für ein auf diese Bestim- mungen gestütztes Profiling. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Ge- brauch machen, genügt eine E-Mail an: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de. Folgende Cookies können für statistische Zwecke gesetzt werden: NameFunktion Lebensdauer _pk_idSetzen einer Besucher-ID6 Monate _pk-refInformationen über einen Referrer6 Monate _pk_sesSetzen einer Session-ID30 Minuten _pk_testcookieTest, ob Browser Cookies unterstütztbis Sessionende Auf sämtliche unter Nr. 4.10 genannten Cookies erhalten Dritte keinen Zugriff. 4.11 Social Media Plug-Ins Das LVermGeo bindet auf seinen Webseiten keine Social Media Plug-Ins ein. 5. Auftragsverarbeitung Das LVermGeo bedient sich externer Dienstleister, die im Auftrag personenbe- zogene Daten verarbeiten. Die Datenbanken des Liegenschaftskatasters und der Antragsverfahren sowie die Webseite des LVermGeo mit Geoshop, Infobrief / News-letter und Kontakt- formular werden in dem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech- nik zertifizierten Rechenzentrum dataport, Altenholzer Straße 10-14, 24161 Al- tenholz, verarbeitet. Die Kostenerhebung bei Antragstellung im Geoshop erfolgt im Fall der Kredit- kartenzahlung durch den Bezahldienst Bargeldlose Zahlungs- und Abrech- nungssysteme AG, Bürenstraße 3, CH-8558 Raperswilen. 6. Automatische Entscheidungsfindung Betroffene haben das Recht gemäß Art. 22 DS-GVO, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Das LVermGeo führt Entscheidungsfindungen nicht automatisiert durch. 7.Weitergabe von Daten 7.1Im Fall nach Nr. 4.1 dieser Datenschutzerklärung Nach den §§ 13 und 21 VermGeoG LSA erhalten auf Antrag Eigentümer, Erb- bauberechtigte und Inhaber sonstiger grundstücksgleicher Rechte ihre perso- nenbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters ebenso wie Gemeinde und Landkreise für alle Liegenschaften ihres Gebietes. Andere Personen erhalten auf Antrag personenbezogene Daten des Liegenschaftskatasters, soweit sie ein berechtigtes Interesse daran darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Flurstückskennzeichen werden dem vorgenannten Personenkreis zur Verbrei- tung und öffentlichen Wiedergabe für Zwecke der Nachweisführung lizenziert, sofern die Authentizität (Echtheit, Gewähr der Urheberschaft) und der Integrität (Vollständigkeit, inhaltliche Unversehrtheit) sicherzustellen ist. Zudem werden personenbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters an Öf- fentlich bestellte Vermessungsingenieure und andere behördliche Vermes- sungsstellen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 1 und 12 Verm- GeoG LSA weitergegeben. 7.2 8. In Fällen nach den Nrn. 4.2 bis 4.10 dieser Datenschutzerklärung Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Rechte der betroffenen Personen DS des LVermGeo V 3.3 Stand: 08/2025 Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft zu verlangen (Art. 15 DS-GVO) über ihre verarbeiteten personen- bezogenen Daten und folgende Informationen: ▫ die Verarbeitungszwecke, ▫ die Kategorien der personenbezogenen Daten, ▫ die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, vor denen personenbe- zogene Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, ▫ die geplante Speicherdauer oder die Kriterien für deren Festlegung, ▫ das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch dagegen, ▫ das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, ▫ alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die per- sonenbezogenen Daten nicht bei den Betroffenen erhoben werden, sowie ▫ über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung inklusive Profiling und aussagekräftigen Informationen darüber; unverzüglich die Berichtigung zu verlangen (Art. 16 DS-GVO) der sie betref- fenden unrichtigen personenbezogener Daten; die Vervollständigung zu verlangen (Art. 16 DS-GVO) unvollständiger perso- nenbezogener Daten unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke; unverzüglich die Löschung zu verlangen (Art. 17 DS-GVO) ihrer personenbe- zogenen Daten und der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist, weil ▫ die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, ▫ Betroffene ihre Einwilligung widerrufen haben und es an einer anderweiti- gen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt, ▫ Betroffene gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verar- beitung einlegen und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Ver- arbeitung vorliegen, oder Betroffene gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wi- derspruch gegen die Verarbeitung einlegen, ▫ personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, ▫ die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtli- chen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitglied- staaten erforderlich ist, dem der Verantwortliche unterliegt, ▫ die personenbezogenen Daten in Bezug auf angebotene Dienste der In- formationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben wurden; 9. Datensicherheit Das LVermGeo verwendet innerhalb des Webseitenbesuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die vom Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls der Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greift das LVermGeo stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite des Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, ist an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- bezie- hungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste des Browsers zu er- kennen. Das LVermGeo bedient sich im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Daten gegen zufällige oder vor- sätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. 10. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand 01.08.2025. Durch die Weiterentwicklung der Datenbanken des Liegenschaftskatasters und der Antragsverfahren sowie der Webseite des LVermGeo oder aufgrund geän- derter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Daten- schutzerklärung kann auf der Webseite des LVermGeo abgerufen und ausge- druckt werden. 11. Weitere Datenschutzerklärungen / -hinweise des LVermGeo Zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Bewerberauswahlverfahren, der Ausbildung und Bußgeldverfahren hat das LVermGeo auf seiner Webseite separate Datenschutzerklärungen und Datenschutzhinweise veröffentlicht.
Die Dokumentation fasst den Stakeholder-Dialog zum 6. REACH-Kongress zusammen. Ziel war der Austausch über die Herausforderungen und Lösungsansätze zur Umsetzung der REACH-Verordnung im Rahmen der europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit.Insbesondere schildert die Dokumentation die Stakeholder-Perspektiven zu den Schnittstellen zwischen den REACH- und CLP-Verordnungen mit weiteren Regelungen, den regulatorischen Herausforderungen bei persistenten Stoffen in der Umwelt, sowie den Pfaden zur Transformation des Chemiesektors für eine schadstofffreie Umwelt.Der 6. REACH-Kongress fand vom 10. bis 11. September 2024 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau statt. Mehr als 150 Fachexpertinnen und -Experten aus Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen vor Ort teil.
Das Vorhaben will die Bedeutung und Rolle von bürgerschaftlichem Engagement für ein lebendiges und intaktes kommunales Gemeinwesen und eine nachhaltige Stadt- bzw. Quartiersentwicklung sichtbar machen und stärken. Im Kern geht es dabei um die Analyse und das Erproben von Hürden, Herausforderungen und Gelingensbedingungen für die Verzahnung von bürgerschaftlichem Engagement mit kommunalen Governance-Prozessen für eine nachhaltige Stadt- bzw. Quartiersentwicklung. Hierfür soll auf Erkenntnissen aus einschlägigen Vorarbeiten (zu kommunalem bürgerschaftlichem Engagement, gemeinwohlorientierten Nachhaltigkeitsinitiativen, neuen Allianzen etc.) und Parallelvorhaben (u.a. Umwelt im Quartier) aufgebaut werden. Anhand bestehender kommunaler Initiativen und gelungener Beispiele nachhaltiger Stadt-/Quartiersentwicklung, die sich kollaborativ verstehen, soll analysiert werden, wo entsprechende Hürden und Herausforderungen hinsichtlich kommunaler Politik-, Verwaltungs- und mentaler Infrastrukturen liegen und wie gelingende Prozesse initiiert, verstetigt und Lösungen umgesetzt werden können. Die erarbeiteten Gelingensbedingungen sollen zudem im Rahmen eines Reallabors in Dessau-Roßlau transdisziplinär erprobt und weiterentwickelt werden. Hierfür sollen in einer Machbarkeitsstudie mögliche Projektansätze und Akteurskonstellationen für die Entwicklung eines sog. 'living lab' für kommunale Nachhaltigkeitslösungen ausgelotet und erprobt werden. Dabei soll auf bestehenden Kooperations- und Vernetzungsprozessen (wie zwischen UBA und Stadt Dessau-Roßlau sowie im Rahmen der Mitwirkung Dessaus als Pilotkommune beim Aktionstags 'Umwelt im Quartier') aufgebaut werden.
Die Tabellen sind landkreisweise erstellt. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument: Termine der Deichschau im Flussbereich Wittenberg . Termine der Deichschauen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Datum Gewässer Beschreibung Treffpunkt 2.4. 9 Uhr Mulde Neuer Deich Rösa (Abfahrt der B183) vom Deichanfang bis Kuhquellmühle rechtsseitig; ca. 10 Kilometer Deichanfang Deich Rösa 2.4. 12 Uhr Mulde Muldedeich linksseitig ab Einlauf Stausee bis Landesgrentze und bis Straßenbrücke Lober-Leine-Kanal; ca. 3 Kilometer Einlauf Stausee 7.4. 9 Uhr Mulde Jeßnitz, ehemalige Kirche - Stadtdeiche; ca. 6 Kilometer Jeßnitz, ehemalige Kirche 7.4. 13 Uhr Mulde Raguhn Feuerwehr - Stadtdeiche einschließlich Raguhn Neustadt; ca. 3,5 Kilometer Raguhn Feuerwehr 9.4. 9 Uhr Mulde Deich Auslauf Muldespeicher bis Bahndamm; ca. 2 Kilometer Deich Auslauf Muldespeicher 9.4. 10 Uhr Mulde Rückstaudeiche Mulde in der Ortslage Bitterfeld obere Brücke (Am Stadion) bis Bahndamm rechts und linksseitig Muldedeich ab Bahndamm bis Jeßnitz-West; ca. 11 Kilometer Am Stadion Bitterfeld 14.4. 9 Uhr Mulde Jeßnitz Muldebrücke bis Retzau (ca. 9 Kilometer) und Altjeßnitz Deich neu (ca. 3 Kilometer) Jeßnitz Muldebrücke 16.4. 9 Uhr Mulde Raguhn Deichanfang über Möst bis Autobahn A9; ca. 13 Kilometer Raguhn Deichanfang 15.5. 9 Uhr Elbe Poleymühle bis Tochheim - Walternienburg; ca. 11,5 Kilometer Poleymühle Termine der Deichschauen im Landkreis Dessau-Roßlau Datum Gewässer Beschreibung Treffpunkt 23.4. 9 Uhr Mulde Sollnitz Mühle bis Siel Sollnitzbach Siel Sollnitzbach bis Autobahnbrücke A9; ca. 8,5 Kilometer Sollnitz Mühle 28.4. 9 Uhr Mulde Autobahnbrücke A9 (Kirchwall) bis Dessau Ende Verbandsdeich; ca. 7,5 Kilometer Autobahnbrücke A9 6.5. 9 Uhr Elbe/Mulde Dessau Autobahnzubringer Ost (Poetenwall) bis Johnitzer Mühle einschließlich Wasserstadt-Deich Luisium; ca. 9,5 Kilometer Dessau Autobahnzubringer Ost 8.5. 9 Uhr Elbe/Mulde Törten vor der Autobahnbrücke bis Waggonbau B184 einschl. Ringdeich; ca. 7 Kilometer Törten vor der Autobahnbrücke 8.5. 13 Uhr Elbe Roßlau Burg - Wasserwerk; ca. 1,2 Kilometer Roßlau Burg 13.5. 9 Uhr Elbe B 184 Peisker - Kühnau / Mutter Sturm (ca. 7 Kilometer) B 184 Peisker Termine der Deichschauen im Landkreis Wittenberg Datum Gewässer Beschreibung Treffpunkt 1.4. 9 Uhr Elbe Prettin Hirschmühle Landesgrenze (Freistaat Sachsen) bis Axien Siel; ca. 11 Kilometer Hirschmühle Prettin 2.4. 9 Uhr Elbe Sachau Deichanfang bis Kleinzerbst Überfahrt (einschließlich Deich Stechelbach); ca. 11 Kilometer Sachau, Deichanfang 3.4. 9 Uhr Elbe Axien Siel bis Klöden Schöpfwerk; ca. 10 Kilometer Axien Siel 7.4. 9 Uhr Elbe Kleinzerbst Überfahrt - Wartenburg "Streng" - Deichende; ca. 10 Kilometer Kleinzerbst Überfahrt 8.4. 9 Uhr Elbe Klöden Schöpfwerk - Gorsdorf Straßenbrücke; ca. 11 Kilometer Schöpfwerk Klöden 9.4. 9 Uhr Elbe Wartenburg "Grobe Sau" bis Sportplatz Pratau; ca. 12,5 Kilometer Wartenburg "Grobe Sau" 10.4. 9 Uhr Schwarze Elster Waltersdorf Brücke Schwarze Elster - Arnsnesta rechtsseitig und Arnsnesta bis Löben linksseitig; ca. 14,5 Kilometer Waltersdorf Brücke Schwarze Elster 14.4. 9 Uhr Elbe Ortslage Pratau Kreisel bis Mahlbaum, ca. 10 Kilometer Pratau, Kreisel 15.4. 9 Uhr Schwarze Elster Schweinitz Schwarze Elster Straßenbrücke bis Löben linksseitig Löben über Mönchenhöfe Rücksaudeich bis Schweinitz Straßenbrüücke rechtsseitig; ca. 11,2 Kilometer Schweinitz Schwarze Elster Straßenbrücke 16.4. 9 Uhr Elbe Abzweig Rückdeich Seegrehna über Schpfwerk Selbitz bis Weißes Wachhaus; ca. 7,5 Kilometer) Abzweig Rückdeich Seegrehna 22.4. 9 Uhr Schwarze Elster Schweinitz Brücke Fließ - Rückstaudeich Schweinitz Straßenbrücke Schwarze Elster - linksseitig- Kuhlache - Schulfestplatz Rechtsseitig Stadtdeich Jessen - Elstercenter - Deichende Höhe Umspannwerk Jessen Deich Molkereigraben - Deichende rechtsseitig; ca. 10,5 Kilometer Schweinitz Brücke Fließ 23.4. 9 Uhr Elbe Weißes Wachhaus Rehsen bis Wörlitz Berting; ca. 9,5 Kilometer Weißes Wachhaus Rehsen 24.4. 9 Uhr Schwarze Elster Jessen Straßenbrücke Tierpark - Mühle Mühlberg - Grabo - Gorsdorf linksseitig - Hemsendorfer Deich „Dreibaum" rechtsseitig; ca. 11 Kilometer Jessen Straßenbrücke Tierpark 28.4. 9 Uhr Elbe Sommerdeich Heinrichswalde (Fährhaus Wörlitz); ca. 9,5 Kilometer Fährhaus Wörlitz) 30.4. 9 Uhr Elbe Berting bis Schöpfwerk Kapengraben und Hakenwall, Ringdeich Klodde / A9; ca. 10 Kilometer Berting 5.5. 9 Uhr Elbe Deichanfang Listerfehrda bis Prühlitz; ca. 10,3 Kilometer Bootshaus in Elster 7.5. 9 Uhr Elbe Deichanfang Klieken (Zufahrt Kieselgur) bis Coswig Deichende; ca. 11,5 Kilometer Deichanfang Klieken 12.5. 9 Uhr Elbe Siel Coswig bis Deichende - Deich Griebo; ca. 6,2 Kilometer Siel Coswig
Feinstaubmessung der Wetterstation DessauWetter.de im Süden der Stadt Dessau (Dessau-Roßlau)
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) für die Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenen Abfälle verantwortlich. Sie erheben für ihre Leistungen auf der Grundlage von Satzungen Gebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Magdeburg Halle Dessau-Roßlau Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Börde Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Landkreis Stendal Landkreis Wittenberg Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Es wird ergänzt durch das Abfallgesetz Sachsen-Anhalts. In der Regel sind die unteren Abfallbehörden für den Vollzug des Abfallrechts verantwortlich. In der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht sind die Zuständigkeiten separat genannt, die nicht der Regelzuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als unterer Abfallbehörde zuzuordnen sind. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung erhoben. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Angelegenheiten richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalts. Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen nach § 18 KrWG sind in der Regel beim Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens 3 Monate vor ihrem beabsichtigten Beginn zu erfolgen. Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln nicht gefährlicher Abfälle nach § 53 KrWG ist dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt am Hauptsitz in Sachsen-Anhalt anzuzeigen. Bei gefährlichen Abfällen ist dort einen Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen. Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie Sach- und Fachkunde. Sie bestimmt auch die Anzeige- und Erlaubnisverfahren in Papierform und elektronisch sowie die Mitführungspflichten. Mit der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Entsorgungsfachbetriebeverordnung aktualisiert und für Entsorgungsfachbetriebe das freiwillige Zertifizierungssystem angepasst. Es wurden die Grundlagen für einen elektronischen Austausch von Zertifikaten und Überwachungsberichten geschaffen und ein einheitliches Entsorgungsfachbetrieberegister eingerichtet. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz) zu erhalten. Für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen ist die von der LAGA entwickelte Vollzugshilfe M 36 anzuwenden. Außerdem wurde die Abfallbeauftragtenverordnung novelliert. Der Kreis der zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichteten Unternehmen wurde überarbeitet und erweitert. Das Landesverwaltungsamt hat Vollzugshinweise und ein Formular für Anträge bereitgestellt. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten zur Finanzierung von Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen ihrer erweiterten Herstellerverantwortung . Das Umweltbundesamt erhebt die Sonderabgabe bei den verpflichteten Unternehmen und zahlt aus dem Fonds Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte aus, die entsprechende Leistungen erbracht haben. Für die Verwaltung und Abwicklung der Sonderabgabe hat das Umweltbundesamt einen Einwegkunststofffonds sowie die digitale Plattform DIVID für die Registrierung der pflichtigen Hersteller und der Anspruchsberechtigten eingerichtet: https://www.einwegkunststofffonds.de/de . Wer kann Mittel aus dem Fonds erhalten? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund landesrechtlicher Regelungen Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen nach § 3 Nummer 12 bis 15 EWKFondsG durchführen, können eine Kostenerstattung geltend machen. Hierfür müssen sie sich beim Umweltbundesamt als Anspruchsberechtigte registrieren und fristgerecht melden, welche erstattungsfähigen Leistungen sie im Vorjahr erbracht haben. Zuständige Landesbehörde nach § 15 Abs. 4 EWKFondsG Zu den erforderlichen Registrierungsunterlagen gehört eine von der zuständigen Landesbehörde ausgestellte Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die Bestätigung erteilt für den Kommunalbereich das Landesverwaltungsamt. Anträge können unter Nutzung des bereitgestellten Formulars hier eingereicht werden: EWKFondsG(at)LVwA.Sachsen-Anhalt.de . Dem Landesverwaltungsamt obliegt jedoch nur die Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ansprüche übernimmt das Umweltbundesamt. Für die Registrierung von Anspruchsberechtigten sieht das EWKFondsG keine Frist vor. Jedoch ist die Registrierung die Voraussetzung für die Leistungsmeldung (§ 17 Absatz 1 EWKFondsG). Nur registrierte Anspruchsberechtigte können auf der EWKFonds-Plattform DIVID ab 2025 eine Leistungsmeldung abgeben. Registrierte Anspruchsberechtigte können ihre Leistungsmeldung für das Jahr 2024 noch bis zum 15. Februar 2026 über die Plattform DIVID abgeben. Ab dem 16. Februar können Leistungsmeldungen für das Jahr 2025 abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes . Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen Sachsen-Anhalts ermöglicht einen landesweit einheitlichen Rahmen, um illegale Beseitigung zu sanktionieren. Zum Schutz unserer Umwelt und zur Schonung endlicher Ressourcen müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verantwortung und die Pflicht trifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Weitere Informationen können dem Flyer (pdf 3 MB) entnommen werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) bietet Ihnen abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben im öffentlichen Dienst. Werfen Sie einen Blick auf unsere aktuellen Stellenausschreibungen und finden Sie die Position, die zu Ihnen passt – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Den Bewerbungsprozess erläutern wir Ihnen in dieser PDF: Bewerbungsprozess Wir suchen Dich (m/w/d) für das duale Studium „Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement“ im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Frist: 26.01.2026) Wir suchen dich (m/w/d) für das duale Studium „Landwirtschaft (B.Sc.)“ mit Praxisphasen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forst ,Altmark (Stendal oder Salzwedel), Anhalt (Dessau-Roßlau), Mitte (Halberstadt oder Wanzleben) oder Süd (Weißenfels). (Frist: 26.01.2026) Wir suchen zum 01.06.2026 Forstreferendarinnen/ Forstreferendare (m/w/d) (Frist: 09.02.2026) Arbeitslehrer/-in (m/w/d) beim Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt im Forstlichen Bildungszentrum am Dienstort Magdeburgerforth (Frist: 03.02.2026) Auszubildende/n (m/w/d) zur/zum Fachinformatiker/in für Systemintegration im Landeszentrum Wald in der Betriebsleitung Halberstadt (Frist: 02.02.2026)
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