Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Indikatorenbericht 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele Rheinland-Pfalz und die dazu gehörigen Indikatoren. Er stellt die aktuellen Entwicklungen mit Datenstand Januar 2023 dar. Mit dem Bericht werden die Daten aus dem Indikatorenbericht 2021 und der Fortschreibung 2019 aktualisiert. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Im Jahr 2023 hätte turnusgemäß eine Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie angestanden. Diese Fortschreibung wird auf 2025 verschoben und stattdessen ein reiner Indikatorenbericht vorgelegt. Damit wird die zweijährliche Vorlage der Indikatoren nicht unterbrochen, ein kontinuierliches Monitoring über das Erreichen der rheinland-pfälzischen Nachhaltigkeitsziele bleibt somit gewährleistet. Zudem bietet dies die Möglichkeit, dass sich die Landesregierung mit den Empfehlungen des Zukunftsrats Nachhaltige Entwicklung befasst.
Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Seit der aktuellen 18. Legislaturperiode ist die Koordinierung der Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung in der Staatskanzlei verortet. Unter Federführung der Staatskanzlei wird eine interministerielle Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ eingerichtet werden, in der das Thema Nachhaltige Entwicklung ressortübergreifend bearbeitet werden soll. Aufgabe der IMA ist es, die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz in dem Sinne fortzuentwickeln, dass sie in ihrer Funktion als Steuerungs- und Monitoringinstrument für eine nachhaltige Entwicklung gestärkt wird, um auch künftig den Herausforderungen in diesem Bereich erfolgreich begegnen zu können.
Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .
Der Berliner Senat bekennt sich in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) der 2015 verabschiedeten Agenda 2030 der Vereinten Nationen und zur Entwicklung einer Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Die Strategie zielt darauf ab, die globalen 17 Nachhaltigkeitsziele lokal umzusetzen, indem Berlin-spezifische Handlungsfelder in den Blick genommen werden. Die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie ist ein Beitrag zum Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit . Berlin nimmt die Herausforderungen einer nachhaltigen Transformation ernst und behandelt Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche. Im Rahmen der Strategieentwicklung werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte zusammengedacht, um die Lebensqualität in Berlin zu verbessern und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Ein wesentlicher Bestandteil des Strategieprozesses ist die Einbindung der Berliner Stadtgesellschaft über die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin . Denn klar ist, eine nachhaltige Transformation gelingt nur zusammen. Bild: SenMVKU Strategieentwicklung Bis zum Jahresende 2025 soll die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie ausgearbeitet werden. Dazu hat das Land Berlin die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Berlin-spezifische Cluster überführt – die Transformationsfelder. Dies erleichtert es, den Fokus auf wesentliche Herausforderungen zu schärfen und Umsetzungskräfte zu bündeln. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Begleitgremium Das Begleitgremium der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie besteht aus politischen Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Senatsverwaltungen und Bezirke sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin und Engagierten der Zivilgesellschaft. Zusammen beraten sie den Strategieprozess und sprechen Empfehlungen aus. Weitere Informationen Das Land Berlin hat Handlungsbedarfe für das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele in den vergangenen Jahren bereits aus vielfältigen Perspektiven adressiert. Als Beispiele sind die Entwicklung des Berliner Nachhaltigkeitsprofils (2016), die Darstellung von vorhandenen Maßnahmen und Projekten zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele in Berlin (2021), die landesrechtliche Umsetzung der Schuldenbremse (2019), das Rahmenkonzept für die Berliner Sustainable Finance-Strategie (2022) und die datenbasierte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsbestrebungen im Rahmen regelmäßiger Indikatorenberichte ( 2012 , 2014 , 2021 ) zu nennen. Sie dienen als Ausgangspunkte für die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Mit der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt das Land Berlin einen Plan, der die konkrete Umsetzung der SDGs im Berliner Kontext darlegt. Damit schließt die Nachhaltigkeitsstrategie eine Lücke zwischen bestehenden Strategiedokumenten auf nationaler und bezirklicher Ebene. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt die Agenda 2030 auf Bundesebene um. Auf bezirklicher Ebene wird die der Agenda 2030 bereits umfassend vorangetrieben. Das Engagement der Berliner Bezirke zur Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 Ziele ist vielfältig. Von Herbst 2022 bis Frühjahr 2023 wurde das Projekt Global Nachhaltige Bezirke Berlin durchgeführt, um eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele und ihrer strategischen Verankerung in den zwölf Berliner Bezirken vorzunehmen. Darin wurden die Aktivitäten und strategischen Handlungsfelder der Bezirksämter analysiert sowie ausgewählte Konzepte und Leuchtturmprojekte herausgestellt. Die Dokumentation stellt damit eine Grundlage für die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Sustainable Development Goals Knowledge Platform (in Englisch)
AfS Berlin Brandenburg (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg), 2021: Indikatorenbericht für nachhaltige Entwicklung Berlin 2021. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/nachhaltigkeit/indikatorenbericht/indikatorenbericht-nachhaltige-entwicklung-in-berlin-2021.pdf?ts=1723615174 (Zugriff am 04.12.2024) BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz), 2021: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 und Neuauflage 2016. Internet: www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie (Zugriff am 04.12.2024) Bundesregierung 2021: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021. Internet: www.bundesregierung.de/breg-de/suche/nachhaltigkeitsstrategie-2021-1873560 (Zugriff am 04.12.2024) Bundesregierung, 2017: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016. Internet: www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-neuauflage-2016-730826 (letzter Zugriff: 27.01.2025) Destatis (Statistisches Bundesamt), 2018: Nachhaltige Entwicklung in Deutschland – Indikatorenbericht 2018. Internet: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Nachhaltigkeitsindikatoren/Publikationen/Downloads-Nachhaltigkeit/indikatoren-0230001189004.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Zugriff am 04.12.2024 ) Destatis (Statistisches Bundesamt) (Hrsg.), 2024a: Erläuterungen zum Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Internet: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile (Zugriff am 28.01.2025 ) Destatis (Statistisches Bundesamt) (Hrsg.), 2024b: Flächennutzung – Flächenindikator “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche”. Internet: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Tabellen/anstieg-suv2.html (Zugriff am 28.01.2025) Destatis (Statistisches Bundesamt) (Hrsg.), 2024c: „Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 52 Hektar“ (Pressemitteilung). Internet www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html (Zugriff am 28.01.2025 ) LABO (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz) (Hrsg.), 2020:` LABO-Statusbericht 2020 – Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung Internet: www.labo-deutschland.de/documents/LABO_Statusbericht_2020_Flaechenverbrauch_.pdf (Zugriff am 04.12.2024) UBA (Umweltbundesamt), 2024: Siedlungs- und Verkehrsfläche. Internet: www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche (Zugriff am 04.12.2024) UN (Vereinte Nationen), 2015: Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Internet: www.un.org/depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf (Zugriff am 04.12.2024 ) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin), (Hrsg.), 2020: Umweltatlas Berlin, Karte 01.13 Planungshinweise zum Bodenschutz, 2020 1 : 50.000, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/boden/planungshinweise-bodenschutz/2020/zusammenfassung (Zugriff am 04.12.2024)
Das Bundeskabinett hat die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Sie steht unter dem Titel „Transformation gemeinsam gerecht gestalten”. Die nun beschlossene Version knüpft an die Strategie vom März 2021 an. Ihre Grundlage sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Über verschiedene Beteiligungsprozesse hatten auch Bürger:innen die Möglichkeit, eigene Ideen einfließen zu lassen. Darüber hinaus fanden Fachgespräche mit Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen statt, um die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie so lebensnah wie möglich zu gestalten. Noch fünf Jahre, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen Um die globalen Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDG), bis 2030 zu erreichen, ist eine Verstärkung und Beschleunigung der bisherigen Anstrengungen erforderlich. So ist die Zahl der Hunger leidenden Menschen weltweit gestiegen, nicht zuletzt wegen der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Auch der Zugang aller zu sanitärer Grundversorgung ist noch nicht gewährleistet. Aus diesem Grund ist ein höheres Tempo auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Daran knüpft die neu aufgelegte Strategie an. Sie zielt auf eine Welt ohne Hunger, Armut und Diskriminierung. Soziale Dimension von Nachhaltigkeit stärken Ein besonderes Anliegen der DNS 2025 ist die soziale Dimension der Nachhaltigkeit. Dieser integrale Bestandteil der Agenda 2030 formuliert den Anspruch, niemanden zurückzulassen und Ungleichheiten abzubauen. Um Ungleichheiten abzubauen, müssen mehr Bildungschancen und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden, gleichzeitig müssen Diskriminierungen vermindert werden. Soziale Gerechtigkeit erfordert, dass Bildungs- und Verdienstchancen nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Geschlechtergleichheit und die soziale Teilhabe von Jugendlichen, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen sind für die Weiterentwicklung der DNS zentrale Anliegen. Natürliche Lebensgrundlagen erhalten Zur nachhaltigen Entwicklung gehört auch die Umwelt- und wirtschaftliche Dimension. Mit der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen – wie zum Beispiel ausreichend verfügbares und sauberes Wasser, gesunde Luft, fruchtbare Böden, ein stabiles Klima sowie widerstandsfähige Ökosysteme – bleiben auch die Voraussetzungen für menschliche Entwicklungschancen erhalten. Ziel ist daher ein treibhausgasneutrales, umweltgerechtes Deutschland mit einer intakten und vielfältigen Natur. Der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und der Schutz des Klimas haben positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung. Transformationsbereiche und Hebel Die vorgelegte Strategie legt den Fokus auf die sechs Transformationsbereiche, in denen großer Handlungsbedarf besteht, um die Ziele bis 2030 zu erreichen. Diese wurden bereits in der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie von 2021 festgelegt: Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit; Energiewende und Klimaschutz; Kreislaufwirtschaft; Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende; Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme; Schadstofffreie Umwelt. Daneben beschreibt sie das Regierungshandeln anhand von fünf Instrumenten, um die Ziele zu erreichen: Gesellschaftliche Mobilisierung und Teilhabe; Finanzen; Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit; Forschung, Innovation und Digitalisierung; Governance. Bei allem Handeln berücksichtigt die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch grenzüberschreitende Auswirkungen des nationalen Handelns. Die Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in anderen Ländern nicht behindern. Die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie können Sie hier finden .
Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen. Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der Indikator wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom BMEL veröffentlicht (siehe BMEL, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000 ). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren. Regional können sich die Überschüsse jedoch sehr stark unterscheiden. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch Witterung und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet. ___ * jährlicher Überschuss bezogen auf das mittlere Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet) ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel, d.h. auf den Zeitraum 2028 bis 2032 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2024, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2022 (MBT-0111260-0000) Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die erfasste Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1992 bis 2020 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 77 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 34 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1992 bis 2020 beruht auf Effizienzgewinnen bei der Stickstoffnutzung (Effizienterer Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion und höhere Futterverwertung bei Nutztieren). In den Jahren seit 2015 ist der Überschuss besonders stark gesunken. Grund dafür sind neben einer veränderten und wirksameren Gesetzgebung, gesunkene Tierzahlen sowie Dürrejahre und höhere Mineraldüngerpreise und der damit einhergehende verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Im Jahr 2016 wurde in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Von 2016 bis 2020, also in 4 Jahren, wurde somit bereits etwa dreiviertel der angestrebten Reduktion erreicht. Bewertung der Entwicklung Wenn die Stickstoffüberschüsse weiterhin so schnell sinken wie in den letzten Jahren bzw. auf dem aktuellen Niveau bleiben wird das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren erreicht werden. Für einen umfassenden Schutz von Umwelt und Klima ist dies aber noch nicht ausreichend. Die in 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe ( NEC-Richtlinie ) verpflichtet Deutschland bis 2030 dazu 29 % der Ammoniak-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2022 wurde hier nur eine Minderung von 18 % erreicht. Da der Sektor Landwirtschaft der größte Verursacher von Ammoniak-Emissionen ist, sind hier also noch weitere Maßnahmen für die Zielerreichung nötig. Aber auch für das Erreichen von weiteren Zielen, wie Nitrat im Grundwasser, Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in Nord- und Ostsee und Eutrophierung der Ökosysteme wird voraussichtlich das Erreichen des 70 kg-Ziels nicht ausreichen, denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern eher auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse an. Einen Überblick über die Verteilung der Überschüsse finden Sie hier . Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft Die Stickstoffzufuhr zur landwirtschaftlichen Gesamtbilanz berücksichtigt Mineraldünger, Wirtschaftsdüngerimporte, Kompost und Klärschlamm, atmosphärische Stickstoffdeposition, Stickstoffbindung von Leguminosen, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr berücksichtigt pflanzliche und tierische Marktprodukte. Im Durchschnitt lag die Stickstoffzufuhr zwischen 1990 und 2022 bei 187 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a), mit einem Maximum von 209 kg N/ha*a im Jahr 1990 und einem Minimum von 151 kg N/ha*a im Jahr 2022. Die Zufuhr hat sich bis 2017 kaum verändert. Lediglich in den letzten 5 Jahren gab es einen mittleren Rückgang von 8 kg N/ha*a. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Betrachtungszeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a, mit einem Maximum von 103 kg N/ha*a im Jahr 2014 und einem Minimum von 67 kg N/ha*a im Jahr 1990. Im gleitenden 5-Jahresmittel stieg die Abfuhr von 73 kg N/ha*a im Jahr 1992 auf 88 kg N/ha*a im Jahr 2020 an. Dies entspricht einem Anstieg des über tierische und pflanzliche Produkte abgefahrenen Stickstoffs von etwa 21 %. 2022 stammten 44 % der Stickstoffzufuhr der Landwirtschaft aus Mineraldüngern, 25 % aus inländischem Tierfutter sowie 14 % aus Futtermittelimporten. Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht aber in der Gesamtbilanz berücksichtigt. 3 % des Stickstoffs wurden über den Luftpfad eingetragen ( Deposition aus Verkehrsabgasen und Verbrennungsanlagen) und 2 % stammte aus Kofermenten für die Biogasproduktion. 10 % sind der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (zum Beispiel Klee oder Erbsen) anzurechnen, die Luftstickstoff in erheblichem Maße binden. Etwa 1 % der Stickstoffzufuhr stammte aus Saat- und Pflanzgut. Die Stickstoffabfuhr fand zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und sonstige Tierprodukte und zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte statt. Umweltwirkungen der Stickstoffüberschüsse Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames Treibhausgas zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak in Land- oder Wasser-Ökosysteme kann weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Diese sind unter anderem eine Nitratbelastung des Grundwassers, eine Versauerung der Böden und Gewässer und somit eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt sowie eine Nährstoffanreicherung ( Eutrophierung ) in Wäldern, Mooren, Heiden, Oberflächengewässern und Meeren. Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 480 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen (siehe „Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer“ ). Durchschnittlich stammten in diesem Zeitraum 74 % dieser Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Düngeverordnung Die Düngeverordnung definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie . Nach der Düngeverordnung dürfen Landwirtinnen und Landwirte Pflanzen nur entsprechend ihres Nährstoffbedarfs düngen. Die Düngeverordnung wurde 2017 und 2020 novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung werden aktuell im Rahmen eines Effizienzmonitorings geprüft, um die mit Nitrat belasteten und von Eutrophierung betroffenen Gebiete zu identifizieren und eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen in diesen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden Sie hier . Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse Um das Ziel der Bundesregierung zum Stickstoffüberschuss und der damit untrennbar verbundenen Umweltziele zu Nitrat im Grundwasser, Eutrophierung von Ökosystemen sowie Oberflächengewässern und zu Emissionen von Luftschadstoffen zu erreichen, muss die Gesamtstickstoffzufuhr in der Landwirtschaft verringert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist das Schließen des Stickstoffkreislaufs. Dafür müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert wird. Zudem muss die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden. Dabei ist am Ende nicht nur die Verringerung der durchschnittlichen Überschüsse entscheidend, sondern auch die Verteilung der Nährstoffe in die Fläche, denn nur so können die genannten Umweltziele erreicht werden. Um diese Verteilung zu erreichen müssen große Tierbestände reduziert und die Tiere gleichmäßiger auf die gesamte landwirtschaftliche Fläche verteilt werden.
Indikator: Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft Die wichtigsten Fakten Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche ist seit 1992 im 5-Jahres-Mittel um 34 % zurückgegangen. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz im Mittel der Jahre 2028 bis 2032 auf 70 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zu senken. Bei Fortführung des Trends der letzten zehn Jahre würde das Ziel erreicht werden. Welche Bedeutung hat der Indikator? Stickstoff ist ein unentbehrlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingetragene reaktive Stickstoffverbindungen haben jedoch gravierende Auswirkungen auf Klima , Artenvielfalt, Landschaftsqualität und Wasserversorgung: Stickstoff, der nicht durch Pflanzen aufgenommen wird oder wieder in Luftstickstoff umgewandelt wird, führt zur Verunreinigung des Grundwassers, Nährstoffanreicherung ( Eutrophierung ) von Gewässern, Versauerung von Landökosystemen sowie zur Entstehung von Treibhausgasen. Eine Einführung in die Stickstoff-Problematik findet sich in der Publikation „Reaktiver Stickstoff in Deutschland“ ( UBA 2015) sowie im UBA-Umweltatlas "Reaktiver Stickstoff" . In Deutschland sind vor allem Regionen mit dichtem Viehbesatz problematisch: Durch den hohen Anfall an Wirtschaftsdünger (tierische Exkremente) wird dort oft deutlich mehr Stickstoff auf die Flächen ausgebracht, als die Kulturpflanzen aufnehmen und in Biomasse umsetzen. Eine Maßzahl für die potenziellen Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Umwelt ist der Stickstoffüberschuss. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Von 1992 bis 2020 ist der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im 5-Jahres-Durchschnitt um 34 % gesunken. Landwirt*innen setzen den Stickstoff also effizienter ein, ertragsstarke Kulturen sind im Anbauumfang gestiegen und auch die Futterverwertung bei den Nutztieren hat sich verbessert. In den letzten Jahren kam zudem die Umsetzung einer wirksameren Düngegesetzgebung, gesunkene Tierzahlen, sowie geringere Absatzzahlen für mineralische Düngemittel als Folge von Dürrejahren und angestiegenen Mineraldüngerpreisen hinzu. Wenn sich der Trend der letzten 10 Jahre so fortsetzen würde, wird das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie , den Stickstoffüberschusses auf maximal 70 kg N/ha*a im gleitenden 5-Jahres Mittel bis 2030 zu begrenzen, erreicht werden. Aber die Stickstoffbilanz zeigt auch: fast die Hälfte des eingesetzten Stickstoffes gelangt nicht in die Produkte, die Stickstoffeffizienz ist also immer noch relativ niedrig (BMEL 2024, Statistischer Monatsbericht, MBT-0111260-000) . Das weiterhin Handlungsbedarf bei der Reduktion von Stickstoff in die Umwelt besteht, zeigen auch die Indikatoren „ Nitrat im Grundwasser " und „ Eutrophierung durch Stickstoff “, die eng mit dem Stickstoffüberschuss verbunden sind und keine positiven Trends anzeigen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Stickstoffüberschuss wird aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelt, die sich aus Biogas-, Stall- und Flächenbilanz zusammensetzt. Berechnet wird er aus der Differenz von landwirtschaftlicher Stickstoffzufuhr (z. B. Düngemittel, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut, Einträge aus der Atmosphäre ) und -abfuhr (tierische und pflanzliche Produkte). Die Daten werden jährlich vom Julius-Kühn-Institut und der Universität Gießen berechnet und vom BMEL veröffentlicht ( BMEL 2024, Statistischer Monatsbericht, MBT-0111260-000 ). Hinweise zur Berechnungsmethode findet man bei Bach et al. 2011 und Häußermann et al. 2019 . Um Schwankungen zwischen den Jahren zu bereinigen, wird das gleitende 5-Jahres-Mittel errechnet. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss" .
Das Begleitgremium begleitet die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie, berät bei der Ausarbeitung und spricht Empfehlungen aus. Das Gremium unter Vorsitz der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, setzt sich aus politischen Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltungen und Bezirke sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin und Engagierten der Zivilgesellschaft zusammen. Es besteht bis zur Verabschiedung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt Leitung des Begleitgremiums zur Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Staatssekretär für Wirtschaft Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Staatssekretärin für Arbeit und Gleichstellung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bezirksbürgermeisterin Berlin Mitte Bezirksbürgermeister Berlin Lichtenberg Vorsitzende des Vorstands Berliner Stadtreinigungsbetriebe ehemaliger Landesgeschäftsführer BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Mitgründerin und Executive Director Politics for Tomorrow c/o nextlearninge. V. Professorin für Soziale Arbeit und Sozialpädagogik Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP) Geschäftsführer Wirtschaft und Politik, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Industrie und Handelskammer zu Berlin
Mit dem Indikatorenbericht „Daten zur Umwelt – Umweltmonitor 2024“ gibt das Umweltbundesamt einen umfassenden Überblick über den Umweltzustand, über die Verursacher der Umweltbelastungen und Ansatzpunkte für verbessernde Maßnahmen. Dazu wurden für alle Umweltbereiche insgesamt 30 wichtige Umwelt-Indikatoren ausgewählt und soweit vorhanden mit vorliegenden politischen Zielen – beispielsweise aus der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie oder auch aus EU-Richtlinien – unterlegt. Daher stellt das System der Umweltindikatoren gleichzeitig eine Bilanz der Umweltpolitik dar. Veröffentlicht in Broschüren.
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